Wer meint, eine #Bankvollmacht und eine #Patientenvollmacht reicht, der irrt sich gewaltig.
Eine Bankvollmacht ist im Regelfall wertlos, wenn ein Sie durch Krankheit (z. B. #Demenz) oder Unfall geschäftsunfähig sind.
Der Grund ist ganz einfach:
Wenn eine Person geschäftsunfähig ist, erhält – sofern keine gültige Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht vorhanden ist – einen Betreuer. Oft ist der Betreuer kein Angehöriger, sondern auch ein Berufsbetreuer, der dann treuhänderisch auch Ihr Vermögen verwalten soll.
Zu diesem Zweck wird durch den Betreuer ein neues Konto eröffnet, auf das ausschließlich der Betreuer Zugriff hat.
Wenn Sie jemand eine Bankvollmacht erteilt haben, behält zwar die Kontovollmacht Gültigkeit, allerdings nur für das alte Konto.
Welche Unterschiede gibt es zwischen:
#Bankvollmacht
#Vorsorgevollmacht
#Generalvollmacht
#Unternehmervollmacht ?
Der nachfolgende Film gibt einige Grundinformationen:
Besonders wichtig ist auch alle notwendigen Dokumente, Verfügungen und Vollmachten griffbereit für Angehörige aufzubewahren.
Zu diesem Zweck wurde der Notfallordner-Vorsorgeordner in 50 verschiedenen Ausführungen entwickelt.
Neben der „Standardausgabe-PRIVAT“ gibt es:
#Notfallordner für #Beamte
unterschiedliche Ausgaben #Notfallordner für #Heilberufe (z.B.: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte)
45 verschiedene Ausgaben #Notfallordner für #Selbstständige (Personengesellschaften) , #Unternehmer (Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH/AG), 43 unterschiedliche Ausgaben für #Handwerker.
Der Notfallordner Privat ist für 27,– Euro* für jeden erschwinglich. Die Ausgabe für Beamte, Unternehmer, Selbstständige sowie Handwerker umfasst zusätzlich viele Hinweise für die entsprechende Gruppe (Preis: 42,– Euro*) und ist im Internet bestellbar
#Trump geht es nur um seine #Wirtschaft – und der Klimaschutz ist ihm völlig egal, solange die USA 🇺🇸 mit seiner Wirtschaft wächst.Vielleicht müssen erst Boykotts der amerikanischen Produkte erfolgen und die amerikanische Wirtschaft darunter leiden, damit Trump der Klimaschutz wichtig wird?
<Bitte teilen> – Es geht um die Zukunft unserer Kinder und unsere Zukunft!
Kein Bekenntnis zum Klimaschutz. Trump isoliert USA in G7-Abschlusserklärung
Trump isoliert USA in G7-Abschlusserklärung
Donald Trump: kam später als alle anderen – und blockierte.
Das Treffen der G7 verläuft angespannt – was an US-Präsident Trump liegt. Alle Teilnehmerstaaten reden auf den Gipfelneuling ein, aber der ist nicht zu bewegen. Mit den USA gibt es keine Einigung zu Flüchtlingen. Auch ein Bekenntnis zum Pariser Klimaabkommen fehlt.
Der G7-Gipfel wird als G6 plus USA enden – nicht zuletzt wegen Differenzen beim Klimaschutz. In der Abschlusserklärung des Treffens werde deutlich gemacht, dass sich die Vereinigten Staaten im Gegensatz zu den sechs anderen Ländern nicht klar zum Pariser Klimaabkommen bekennen wollen, hieß es aus Diplomatenkreisen. Die Klimapolitik war neben Freihandel und Flüchtlingen eines der großen Themen auf Sizilien, bei dem keine Einigkeit mit US-Präsident Donald Trump erzielt werden konnte.
Die anderen Teilnehmerstaaten Deutschland, Japan, Kanada, Großbritannien, Frankreich und Italien bekräftigten hingegen, die Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgase schnell umsetzen zu wollen. Die Unterhändler saßen bis tief in die Nacht zusammen und setzten ihre Verhandlungen über die Abschlusserklärung am Vormittag fort.
Die Koalitionsparteien haben sich in den den offenen Punkten der #bAV-Reform geeinigt.
Die CSU war zunächst gegen ein Garantieverbot und hatte jetzt dem Garantieverbot zugestimmt.
Somit wird in der NEUEN BAV-Welt keine Mindestgarantie in der betrieblichen Altersversorung vorhanden sein.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können – wenn dies im Tarifvertrag zukünftig beschlossen wird – eine betriebliche Altersversorgung vereinbaren, wobei es KEINE Auszahlungsgarantie gibt.
Daneben besteht die BISHERIGE betriebliche Altersversorgung weiter!
Es gibt ab 1.1.2018 zwei Welten der betrieblichen Altersversorgung.
Wie geht es nun weiter?
Die Tagesordnungen des Deutschen Bundestages sind bereits aktualisiert worden:
Die 121. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales findet am kommenden Mittwoch nicht-öffentlich im Paul-Löbe-Haus statt und behandelt unter TOP 2 das BRSG.
Die 2. und 3. Lesung zum BRSG soll dann in der 237. Sitzung des Bundestages am 1. Juni erfolgen (TOP 11).
Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist inzwischen weiter fortgeschritten.
Zunächst jedoch ein wichtiger Hinweis: Für die bisherige betriebliche Altersversorgung ändert sich nichts wesentliches!
Nur in der neuen #BAV-Welt ist der Arbeitgeber von der Haftung befreit!
In der neuen BAV-Welt gelten andere gesetzlichen Grundlagen, als in der bisherigen „Betrieblichen Altersversorgung“.
Neben der Haftung des Arbeitgebers, die bei der 2. Welt der BAV entfällt, ist auch die Kapitalanlage anders geregelt.
Die Kapitalanlage ist zwar auch chancenreicher, allerdings auch erheblich risikoreicher.
Viele Befürworter der 2.BAV-Welt verweisen auf die Entwicklung der Charts in den letzten 40 Jahren. Vergessen wird jedoch hierbei, dass der Aktientrend in unmittelbarem Einfluss der Demografie ist.
So hat Deutschland heute rund 82,5 Mio. Einwohner. Durch die geringe Geburtenrate (Fertilitätsrate) von 1,4 Kindern nimmt der Anteil der älteren Menschen sehr stark zu. Gleichzeitig schrumpft unsere Bevölkerung in den kommenden 30 Jahren auf ca. 64 Mio. Einwohner (ohne Zuwanderung).
Bei einer Zuwanderungsrate von jährlich 500.000 Menschen würde die Bevölkerung trotzdem auf ca. 73 Mio. Menschen schrumpfen. Das Durchschnittsalter wird in den kommenden 30-50 Jahren auf über 65 Jahre ansteigen.
Dies trifft im übrigen nicht nur Deutschland, sondern alle Industriestaaten!
Warum der demografische Wandel für den Aktienmarkt gefährlich ist….
Wenn die Anzahl der Rentenbezieher gegenüber den Arbeitnehmer steigt, sind die Auswirkungen nicht nur in der gesetzlichen Rente, gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung negativ sichtbar, sondern haben auch Auswirkungen auf den Kapitalanlage-, Aktien- und Immobilienmarkt.
Viele in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten schauen auf die Rentenauskunft und sehen lediglich den zu erwartenden Rentenbetrag. Selbst ohne Hochrechnung sind sich viele Versicherte nicht bewusst, dass es sich um die BRUTTO-Rente handelt. Von dieser Brutto-Rente müssen jedoch noch folgende Posten abgezogen werden:
Beitrag Krankenversicherung
Beitrag Pflegeversicherung
Steuern
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Das Problem wird für viele Versicherte sein, dass die Rente nicht ausreicht und dann bestehende Spar-Reserven benötigt werden. Wurde in der Vergangenheit über Aktien angespart, dann müssen diese Aktien für die Aufbesserung der Rente verkauft werden.
Da der Kurs (Aktien, Fonds usw.) durch Angebot und Nachfrage entsteht, wird der Aktienkurs negativ durch einen höheren „Altenanteil“ sinken (der Anteil der Arbeitnehmer, die Aktien kaufen wird kleiner sein, als der Anteil der Senioren.
Die Hochrechnung der heutigen Charts ist aufgrund des demografischen Wandels ein Traum, der nicht mehr stimmt.
Gerade bei der Geldanlage über die Betriebsrente in der „2. Welt (Betriebsrentenstärkungsgesetz) wird dies zu Entwicklungen führen, die dazu führt, dass in Zukunft in Aussicht gestellte Renten völlig unzutreffend sein werden.
Wie sich dies in der Praxis auswirkt, wurde 2008 in den USA sichtbar, als die Renten der Amerikaner um 30 % aufgrund der Börsenkrise eingebrochen sind. Für einen Rentner, der eine hohe Rente hat, sind 30 % vielleicht verschmerzbar, nicht jedoch für einen Rentner, der nahe am Existenzminimum lebt.
Die „NEUE BAV-Welt“ – Betriebsrentenstärkungsgesetz – ist für den Durchschnittsverdiener nicht empfehlenswert! Auch wenn in der Prognose der „bisherigen BAV-Welt“ aufgrund der vorsichtigeren Kalkulation weniger erwirtschaftet wird, so ist dort eine Rentengarantie weiter vorhanden!
Und wer die Rentenvorsorge nicht in der bisherigen BAV-Welt machen kann (weil der Arbeitgeber nicht mitspielt), sollte dann auf Riesterprodukte oder Rürup zurückgreifen.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit zusätzlich für:
die Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Hinterbliebenenversorgung
vorzusorgen.
Als Alternativen bieten sich:
freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
private Versicherungen
die betriebliche Altersversorgung
an.
Für den normalen Bürger fast nicht mehr zu überblicken, denn jede Möglichkeit bietet unterschiedliche Vorteile.
Die Hauptunterschiede sind in:
der Steuer
der Sozialversicherung
Erbrecht / Erbschaftsteuer
und ggf. Arbeitsrecht
vorhanden.
Betriebliche Altersversorgung (BAV) – Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz:
In der betrieblichen Altersversorgung wird voraussichtlich zum 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet, das in der betrieblichen Altersversorgung eine „NEUE 2. Welt der BAV“ entstehen lässt.
WICHTIG:
Neben der bisherigen „BAV-Welt“ entsteht eine 2. BAV-Welt. Was für die 2.BAV-Welt gilt, ist nicht in der bisherigen BAV-Welt Grundlage. Dort bleibt es, wie bisher!
Für die bisherige Welt ergeben sich keine wesentlichen Neuerungen. Wer:
sein Erspartes in der betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) anlegt oder
von seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung erhält
kann davon ausgehen, dass die betriebliche Altersversorgung im Alter auch zur Verfügung steht. Die Ersparnisse werden mit Überschuss bei der Altersversorgung als lebenslange Rente bezahlt. Als Mindestleistung wird die Garantieleistung gezahlt. Sollte das Ersparte unter der Garantieleistung liegen, muss der Arbeitgeber hierfür haften (§ 1 Abs. 1 S.3 BetrAVG).
Dies ist auch der Grund, warum der Arbeitgeber den Produktanbieter auswählen darf.
Anders sieht es bei der „Neuen BAV-Welt“ aus, die neben der „bisherigen BAV“ zum 1.1.2018 eingeführt werden soll.
In der neuen BAV-Welt soll keine Auszahlung garantiert werden! Das Anlagerisiko soll der Arbeitnehmer tragen.
Die Ansparungen werden direkt in Kapitalanlageprodukte investiert. Zwar steigt hierdurch die Chance auf eine höhere Rendite, allerdings entsteht auch ein höheres Kapitalanlagerisiko.
Auch am Ende der Ansparung (Anwartschaftsphase) soll zu Beginn der Leistungsphase der angesparte Teil für eine lebenslange Rente reichen. Für die Kalkulation einer lebenslangen Rente werden die Sterbetafeln genutzt, wodurch die Länge des Lebens – und somit die Länge der Rentenphase – kalkuliert wird.
Das Problem der Langlebigkeit:
Wie lange der einzelne Mensch lebt, kann nur geschätzt werden. Und die Schätzungen sind zum Teil sehr unterschiedlich.
Bei einer kurzen Lebenserwartung muss natürlich die lebenslange Rente erheblich kürzer gezahlt werden. Sind z. B. 100.000,– Euro mit 65 Jahren angespart, ist die mtl. Rente je nach Kalkulation sehr unterschiedlich.
Beispiele:
Lebenserwartung: 65-jähriger Mann
10 Jahre: mtl. Rente 833,33 Euro*
16,6 Jahre: mtl. Rente 499,00 Euro*
17,8 Jahre: mtl. Rente 465,55 Euro*
20 Jahre: mtl. Rente 416,67 Euro*
23,8 Jahre: mtl. Rente 350,14 Euro*
*Um die Berechnung nachvollziehbar zu machen, wurden bei dieser Berechnung keine Zinsen in der Leistungsphase berücksichtigt (Berechnung: 100.000,– Euro : Jahre : 12 Monate= mtl. Rente)
Ja nachdem welche Annahmen bei der Lebenserwartung berücksichtigt werden, ergeben sich über 100 % Unterschied bei der Rente.
Bei der „Neuen BAV-Welt“ ist nicht nur das Kapitalanlagerisiko, sondern auch das Lebenserwartungsrisiko vollständig bei den Arbeitnehmer vorhanden.
Wird eine sehr kurze Lebenserwartung zu Grunde gelegt, ist die versprochene und zunächst ausgezahlte Rente entsprechend hoch. Wenn die Lebenserwartung jedoch tatsächlich lange sein würde, dann kann die Rente auch plötzlich reduziert werden oder vielleicht sogar entfallen.
Untersucht man die Lebenserwartung, so stellt man fest, dass die Lebenserwartung tatsächlich seit 1910 pro Jahr um 3 Monate im Durchschnitt ansteigt!
Dieser Lebenserwartungstrend wird auch weiter anhalten. Forschung und Medizin werden hierzu beitragen. Aus diesem Grund kalkulieren private Rentenversicherungen mit der „Generationentafel DAV 2004 R“.
In der „Neuen BAV-Welt“ soll jedoch eine Kalkulation auf der Grundlage der Generationentafel „Heubeck Richttafel RT 2005 G“ bzw. „Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen“ erfolgen.
Die Auswirkungen sind erheblich, denn durch eine kürzer angenommene Lebenserwartung lässt sich die mtl. Rente als Progrnose manipulieren. Hierzu der Vergleich und die Auswirkung auf die mtl. Rente (bei 100.000 Euro Kapital, die bei Rentenbeginn vorhanden sind):
Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen:
Lebenserwartung 80,5 Jahre, Rentenbezug mit 65: 15,5 Jahre
Monatsrente 537,63 €
Heubeck Richttafel RT 2005 G:
Lebenserwartung 82,9 Jahre, Rentenbezug mit 65: 17,9 Jahre
Monatsrente: 465,54 €
Generationentafel DAV 2004 R:
Lebenserwartung 88,8 Jahre, Rentenbezug mit 65: 23,8 Jahre
Monatsrente: 350,14 €
Eine Garantierente wird es bei der „Neuen-BAV-Welt“ nicht geben. Die Rente kann – je nach Ertragslage“ angepasst werden. Neben den Zinsen kann also auch die tatsächliche Lebenserwartung Einfluss auf die Monatsrente auslösen.
Das Haftungsrisiko trägt bei der „Neuen BAV-Welt“ auch nicht der Arbeitgeber, sondern ausschließlich der Arbeitnehmer!
Warum sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf dieses Modell eingeschworen haben, ist einfach erklärt:
Für Arbeitgeber entfällt in Zukunft das Haftungsrisiko, wenn das Vermögen unter den Einzahlungen liegt.
Für die Gewerkschaften ist die Motivation eine andere: Da die „neue BAV-Welt“ ausschließlich durch die Arbeitgeber nutzbar sein soll, die nach Tarifvertrag bezahlen, hoffen die Gewerkschaften, dass mehrere Arbeitgeber auch davon profitieren wollen. Die Gewerkschaften hoffen auf einen neuen RUN zum Tarifvertrag.
Darüber hinaus müssen neue Versorgungswerke entstehen bzw. vorhandene umgebaut werden. Hierzu ist weiteres Fachpersonal notwendig. Und selbstverständlich gibt es auch neue Posten (Geschäftsführung, Verwaltungsrat usw.) Es entstehen neben diesen Kosten weitere Machtpositionen (für Arbeitgeber und Gewerkschaften).
Für die vielen Klein- und Mittelbetriebe ist die neue BAV-Welt sowieso nicht gemacht, da lt. dem bisherigen Gesetzentwurf die neue BAV-Welt nur für tarifgebundene Arbeitgeber genutzt werden darf.
Und das alles auf Kosten der Arbeitnehmer und zukünftigen Rentner!
Seit kurzem bringt die #SPD wieder neue Argumente für die #Bürgerversicherung ins Spiel.
Die SPD ist für die Bürgerversicherung und argumentiert damit, dass der Beitrag in der Krankenversicherung zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden soll.
Zunächst hört sich dies plausibel an und würde sicherlich von jedem Arbeitnehmer befürwortet werden.
Tatsache ist jedoch, dass dies für die Arbeitnehmer nur die halbe Wahrheit ist. Fakt ist, dass die SPD die Bürgerversicherung möchte und geschickt das o. g. Argument mit der #Bürgerversicherung verbindet.
Allerdings würde die Bürgerversicherung für alle Arbeitnehmer und Rentner teurer werden.
Wenn es sich um Arbeitnehmer / Rentner handelt, die zur Miete wohnen, würde die Bürgerversicherung zu einer weiteren Mietsteigerung führen. Grund: Die Einführung der Bürgerversicherung soll dazu genutzt werden, dass alle Einnahmen bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrag berücksichtigt werden – und das ohne Obergrenze (keine Beitragsbemessungsgrenze).
Der Vermieter müsste also Krankenversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen bezahlen. Und in diesem Fall würde der Vermieter die Mehrbelastung auf die Mieten draufschlagen!
Ein Arbeitnehmer, der zur Miete wohnt müsste mit Mietsteigerungen von ca. 13% rechnen!
Wenn der Arbeitnehmer / Rentner selbst Eigentum und Zinseinnahmen oder Zusatzrente von einer privaten Rentenversicherung bezieht, müsste auch hierauf ein Krankenversicherungsbeitrag bezahlt werden (ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze).
Letztendlich würde durch die Bürgerversicherung die „Krankenversicherung der Rentner“ wegfallen und der Beitrag in der Krankenversicherung – wie bei einem freiwillig Krankenversicherten – alle Einnahmen bei der Beitragsberechnung -berücksichtigen.
Neben diesen Verschlechterungen würde durch eine Bürgerversicherung der Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenkassen entfallen.
Da die Leistungen „kraft Gesetz“ festgelegt werden, wäre durch einen fehlenden Wettbewerb die Leistungskürzung sehr schnell umsetzbar.
Nun, auch eine Lösungsmöglichkeit des „Altenproblems“.
Die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung würde wieder durch eine frühere Sterblichkeit der Rentner entlastet!
Wer dies nicht will, sollte gegen die Bürgerversicherung bei der kommenden Bundestag stimmen.
Für die Bürgerversicherung sind im Übrigen folgende Parteien:
Der Kollaps der britischen #Bürgerversicherung ist die Folge einer Einheitsversicherung, die keine Altersrückstellungen bildet. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bildet keine Altersrückstellungen!
Das umlagefinanzierte System ist auch in unserer Sozialversicherung.
Alle zahlen rein und alle bekommen Leistungen.
Dadurch dass die Bevölkerung immer älter wird, kollabiert das System nicht nur in der Rentenversicherung, sondern insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Pläne der #SPD, #Grüne, #Linke und der #AFD sehen bei einer #Bürgerversicherung auch keine Altersrückstellungen vor (weiterhin umlagefinanziert)! Nur die private Kranken- und private Pflegeversicherung sieht Altersrückstellungen vor.
Da es in Großbritannien nur eine staatliche Krankenversicherung gibt, fehlt der Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung.
Folge: Die Versicherungsleistungen können Kraft Gesetz schneller reduziert werden.
Deshalb
KEINE Bürgerversicherung !!
Meldung der Tagesschau:
Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.
KEINE Bürgerversicherung !!
Meldung der Tagesschau:
Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.
Die Bürgerversicherung ist in aller Munde. Und viele Wähler sind der Meinung, dass die Bürgerversicherung langfristig besser wären.
In diesem Artikel wird aufgeklärt, warum die Bürgerversicherung überhaupt von SPD, Grüne, Linke und AFD wahrscheinlich gewünscht wird.
Wenn es keinen Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben würde, wäre der Wettbewerb ausgeschalten.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wäre Standard und könnte nur durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Auf eine Zusatzversicherung wird jedoch kein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber gezahlt. Der Beitrag wäre also für eine Zusatzversicherung vollständig zu zahlen.
Für den Geringverdiener und auch so manchen Durchschnittsverdiener eine erhebliche Mehrbelastung.
Beispiel: Angenommen, der Zahnersatz und auch die Zahnbehandlung würde komplett aus der gesetzlichen Krankenkasse (Ausnahme: lebensbedrohende Behandlungen) gestrichen, dann müsste der Zusatzversicherungsbeitrag komplett von jedem gesetzlich Versicherten alleine gezahlt werden…….
…..ODER….
man hat eben einige Zahnlücken, so wie in Kanada und USA.
Die Leistungsausgaben (2015) der gesetzlichen Krankenkassen für:
Zahnbehandlung: 10,2 Mrd. Euro
Zahnersatz: 3,3 Mrd.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (2016), Gesetzliche Krankenversicherung – Kennzahlen und Faustformeln)
Darüber hinaus muss der Versicherte bei:
Zahnersatz im gesamten Leben: 25.000 Euro
Zahnreinigung pro Jahr: ca. 140 Euro * 75 Jahre= 10.500 Euro
insgesamt: 35.500 Euro (pro Jahr ca.: 473,33 Euro)
schon selbst bezahlen.
Da die gesetzlichen Krankenkassen – auch als Bürgerversicherung keine Ansparung von Beitrag kennt, wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse explodieren.
Die privaten Krankenkassen bilden sogenannte Rückstellungen. Hierbei wird ein Beitragsanteil je Altersgruppe für später angespart.
Aktuell verwendet die Private Krankenversicherung die Sterbetafel PKV-Sterbetafel 2017.