Die Grundrente kommt

Wer bekommt wann die Grundrente?

Die Grundrente ist für viele Menschen mit einem geringen Einkommen durchaus interessant.

Und wer noch Miete bezahlt oder sein Wohneigentum noch anzahlen muss, hat zusätzlich auch einen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeldanspruch besteht aber auch schon heute und wird leider oft nicht von einkommensschwachen Familien nicht genutzt. 

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten entstehen durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit sowie aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Arbeitsminister Heil rechnet mit 1,3 Millionen Beziehern – davon 70 Prozent Frauen.

Wie wird die Höhe berechnet?

Eine Grundrente kann gezahlt werden, wenn die eigene Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug oder beträgt. Für höchstens 35 Jahre wird der erworbene Rentenanspruch verdoppelt, allerdings gegebenenfalls begrenzt auf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Am Ende wird der Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert.

Welches Einkommen wird angerechnet? 

Bei Alleinstehenden wird Einkommen unter 1250 Euro nicht angerechnet, bei Paaren sind es 1950 Euro. Darüber liegende Einkommen werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.

Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags sollen ebenfalls angerechnet werden. Rentner werden der Deutschen Rentenversicherung deshalb entsprechende Kapitalerträge mitteilen müssen. Die Rentenversicherung kann die Angaben dann überprüfen. Dasselbe gilt für ausländisches Einkommen. 

Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und solche aus pauschal besteuerter geringfügiger Beschäftigung, sogenannten Minijobs, bleiben unberücksichtigt.

Wie hoch fällt die Grundrente aus?

Ein Geringverdiener mit 35 Jahren an Grundrentenzeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von bis zu 404,86 Euro erreichen. 

Müssen Geringverdiener die Grundrente beantragen? 

Nein. Wer Anspruch hat, soll durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt werden.

Was hat es mit dem Freibetrag in der Grundsicherung auf sich?

Wer nach 33 Beitragsjahren trotz der Grundrente immer noch Bezüge unterhalb der staatlichen Grundsicherung hat, soll von einem Freibetrag profitieren, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird. 

Er liegt bei 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente. Insgesamt darf die anrechnungsfreie Summe aber nicht 216 Euro überschreiten. 

Der 2018 eingeführte Freibetrag für eine betriebliche oder staatlich geförderte private Altersvorsorge, etwa die Riester-Rente, wird zusätzlich gewährt.

Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

Der Mindestlohn soll laut der Empfehlung zunächst zum

– 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro

– ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro

– zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro.

– und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro

angeboten werden.

Wenn Rentner Steuern zahlen müssen, kann das Vorteile bringen

Die Erhöhung der gesetzlichen Rente führt auch unter Umständen zur Zahlung von Einkommenssteuer.

Weniger bekannt ist, dass die Zahlung von Einkommensteuer aber auch ggf. Vorteile haben kann.

Für welche Rentner kann es vorteilhaft sein, für die Rente Steuern zahlen zu müssen?

Wer als Rentner zur Miete lebt oder noch sein Eigentum abzahlen muss, hat Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenausgleich gewährt.

Wohngeld ist KEINE SOZIALHILFE! Auf Wohngeld haben Mieter und Eigentümer einen Rechtsanspruch, wenn die Einkünfte und Wohnbelastungen in einem Missverhältnis sind.

Bei der Berechnung des Wohngeldes spielt das sogenannte fiktive Familieneinkommen eine wichtige Rolle.
Bei der Berechnung werden die Bruttoeinkünfte um einen pauschalen Betrag reduziert.

Eine pauschale Kürzung erfolgt um jeweils 10% , wenn der Wihngeldberechtigte

  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Steuern
  • Rentenversicherungsbeitrag

bezahlt.

Werden also beispielsweise nur Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, werden die Bruttoeinkünfte um 10% gekürzt.

Werden nun plötzlich auch Steuern fällig, werden die Bruttoeinkünfte um 20% reduziert.

Dies führt dann zu einem geringeren Familieneinkommen und zu einem höheren Wohngeld.

Je nach Familienstand und Kalt-Wohnmiete ergibt dies sehr oft eine wesentlich höhere Zahlung von Wohngeld.

Es kann also durchaus auch Vorteile haben, plötzlich steuerpflichtig zu werden.

Notfallordner – Vorsorgeordner – Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht –

Notfallordner Wichtige Vorsorge

Notfallordner
Notfall-Ordner – Notfallordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Der Notfallordner ist eine wichtige Vorsorge. Und dies bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Auf den Inhalt, die Tipps und auf die ausreichende Größe kommt es an.

Notfallordner Not-fallordner

Notfallordner gibt es inzwischen sehr viele auf dem deutschen Markt. Und auch die Ausführungen sind sehr unterschiedlich. Ein Vergleich vor dem Kauf eines Notfallordners ist deshalb besonders wichtig.

So gibt es Notfallordner, die eigentlich nur als Dokumentenordner bezeichnet werden können. Dort können regelmäßig nur Dokumente abgeheftet werden und teilweise aufgrund der Ordnertiefer ohne Klarsichtfolie.

Der Notfallordner ist nicht nur ein Dokumentenordner

Ebenso gibt es Notfallordner, die zwar allgemeine Fragen stellen, allerdings hierzu oft keine allgemeine Informationen beinhalten. Auch hier sollte auf die Ordnerbreite und Ordnertiefe geachtet werden. Eine Ordnerbreite von mindestens 8 cm und eine Größe von ca. 32x29cm ist empfehlenswert, denn es müssen auch einige wichtige Dokumente in Klarsichtfolie hinterlegt werden (z. B.: Stammbuch, ggf. Original-Scheidungsurteil, Vollmachten).

Wer zu bestimmten Berufsgruppen gehört muss neben den allgemeinen Informationen noch eine Reihe von besonderen Vorkehrungen festhalten.

Notfallordner Versionen – Beratung www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Hierbei geht es nicht nur um die Unterscheidung der Vorsorge um den Familienstand (ld. verheiratet, mit Kindern ab Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Kinder, das eigene Alter, leben die Eltern noch), sondern auch um die berufsspezifische Besonderheit.

So muss ein Beamter oder ein Pensionär zusätzliche Punkte bei dem Notfallordner berücksichtigen.

Notfallordner Beamte
Notfallordner für Beamte und Pensionäre unterscheidet sich von einem normalen Notfallordner
Auswahl: –> www.notfallordner-beamte.de

Einen speziallen Notfallordner benötigen auch

  • Selbstständige (Personengesellschaft),
  • Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Apotheker
  • Architekten
  • zulassungsfreie Handwerker
  • sowie 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker.
Notfallordner Unternehmer
Zu groß sind die Unterschiede zwischen den Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern.
Deshalb sind bei einem Notfallordner berufsspezifische Besonderheiten notwendig und eine spezielle Version für jede einzelne Berufsgruppe
Auswahl: –> www.notfallordner-unternehmer.de

Aufgrund der vielfältigen Unterschiede des Familienstandes und auch der beruflichen Tätigkeit kann auch ein allgemeiner Notfallordner nur teilweise eine Lösung sein.

Über 90 verschiedene Notfallordner

Über die Internetseite www.notfallordner-vorsorgeordner.de gibt es inzwischen über 90 verschiedene Notfallordner, die ein breites Spektrum abdecken.

In der Grundversion „Notfallordner PRIVAT“ sind über 140 Seiten mit Checklisten, Tipps und Vorlagen vorhanden.

Die Spezialversionen der Notfallordner (Beamte, Selbstständige, Freiberufler usw.) umfassen bis zu 190 Seiten (je nach Version).

Die Autoren haben das Know-how aus unterschiedlichen Sichtweisen einfließen lassen. Hierbei sind die Qualifikationen recht umfangreich:

  • Theoreitsche Sachkundeprüfung Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Seniorenberater (NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte f. Erbrecht und Erbschaftsteuer)
  • Generationenberater (IHK)
  • Sozialversicherung Krankenkasse und Pflegeversicherung (25 Jahre Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse)
  • Beamtenversorgung
  • Versicherungskaufmann (IHK) – (39 Jahre Beschäftigung bei einer großen Versicherungsgesellschaft)
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Rentenexperte
Rentenexperte Rentenexperte Werner Hoffmann und bAV-Experte – Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und Generationenberater

Der Notfallordner kostet in der Grundversion 27 Euro (inkl. MWSt., zuzüglich Verpackung und Versand).

Die Spezialversionen kosten 42 Euro (inkl. MWSt, zuzügl. Versand).

Bezug über das Internet www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Ob, Notfallkoffer, Dokumentenordner, Notfall-Ordner, Not-Fallordner, Notfall-Mappe genannt.
Auf den individuell abgestimmten Inhalt kommt es an.
Auswahl: –> www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Frage und Antwort zu gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung

Fragen und Antworten rund um die Themen Gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung in einer öffentlichen Gruppe bei https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share
von
www.Renten-Experte.de und www.bAV-Experte.de bei

Beispiele:

  • Welche Altersrente ist für Dich möglich?
  • Welche Vorteile bietet die Erwerbsminderungsrente für die Altersrente?
  • Was muss unbedingt vor dem 45. vollendeten Lebensjahr beachtet werden?
  • Welche Vorteile bietet die Altersrente bei Schwerbehinderung und was ist zu beachten?
  • Was muss bei der Witwenrente unbedingt beachtet werden?
  • Welche Auswirkungen bestehen auf die betriebliche Altersversorgung bei den unterschiedlichen Renten?
  • Was ist bei 450 Euro-Job zu beachten?
  • Wie hoch ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und was muss beachtet werden?

Wenn Dich diese Fragen und Antworten im allgemeinen interessieren

—> https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share

https://www.facebook.com/groups/258725542244466/?ref=share

Neben Fragen zur gesetzlichen Rente und betrieblichen Altersversorgung gibt es auch Tipps zu dem Notfallordner – Vorsorgeordner von

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Dieses Thema ist mindestens genauso wichtig, wie die Altersversorgung.

Ergänzung: Es handelt sich hier um keine individuelle Rechtsberatung, sondern um allgemeine Tipps.

Was haben Heilpraktiker und Donald Trump gemeinsam?

Mancher glaubt an den lieben #Gott, der andere an #Donald #Trump und der Dritte an den #Heilpraktiker

Empfehlenswerter Filmbeitrag über die Lobby der Heilpraktiker —> https://youtu.be/I-QueN-LVv8

Interessanter #Filmbeitrag über die #Wissenschaft #Medizin und den sogenannten #Heilpraktikern

Hier wird auch das Interesse der Heiler, Heilpraktiker , Nahrungsergänzungsmittel- Verkäufer & Co. erkennbar, warum diese Erwerbstätigen bzw. Selbstständigen gegen

– Impfstoffe

– und andere medizinisch fundierten Behandlungen und Medikamente sind.

Sie verdienen nichts mehr, wenn sie diesen Markt verlieren.

Forum-55plus.de e.V.

Wann wollen Sie in Rente gehen?

Wie Sie mit 63 in #Rente gehen – #ohne #Abschläge

Die Anträge auf #abschlagsfreie #Rente mit 63 hatten im Jahr 2017 den höchsten Stand seit der Einführung 2014 erreicht.

Wir sagen Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie die gesetzliche Rente mit 63 beantragen können.

Das Interesse an der abschlagsfreien Rente mit 63 steigt: 2017 seien 253.521 neue Anträge gestellt worden.

Zum Vergleich: 2016 wurden 241.419 Anträge gestellt. Im Jahr 2015 waren es 246.843 Anträge.

Die Vorteile eines frühen Renteneintrittsalters liegen auf der Hand:
Sie sind körperlich noch fit und können Ihre freie Zeit genießen – mit Familie, Enkel, Freunden, beim Heimwerken und der Gartenarbeit oder auf Reisen. Doch nicht jeder kann die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen

Die „normale“ Rente: Die #Regelaltersrente

Früher konnte man die Regelaltersrente bereits im Alter von 65 Jahren erhalten.
Seit 2012 wird die #Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2017 65 Jahre alt wurden, also zum Jahrgang 1952 gehören, mussten Sie warten, bis Sie 65 Jahre und sechs Monate alt sind, um die Regelaltersrente erhalten zu können (s. Tabelle).

Menschen des Jahrgangs 1947 waren die ersten, die für die Regelaltersgrenze länger warten mussten als bis 65.

Auch in den nächsten Jahren steigt diese Altersgrenze für die Regelsaltersrente weiter schrittweise an, bis sie für alle 1964 und später Geborenen bei 67 Jahren liegt.

Die Anforderungen für die Regelaltersrente sind die geringsten: Sie müssen dafür nur fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.

Selbstständige müssen mit einer niedrigen Rente rechnen

Je länger Sie Beiträge gezahlt haben und je höher diese waren, umso höher fällt auch die Rente aus.

Wer tatsächlich nur fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, weil er zum Beispiel aufgrund einer selbständigen Tätigkeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, muss mit einer relativ niedrigen Rente rechnen.

Die #Rente mit 63: Die Bedingungen

Wer früher in Rente gehen möchte, muss längere Zeit versichert gewesen sein, nämlich mindestens 35 Jahre.

Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte.

Trotzdem müssen Sie Kürzungen von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns in Kauf nehmen.

Wer also beispielsweise ein Jahr früher in Rente geht, hat einen Abschlag von 3,6 Prozent.

Der #Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent.

Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zu Ihrem Tod.

Sie können die Einbußen allerdings mit einer Einmalzahlung ausgleichen. Ob sich dies rechnet sollte unter vielen Bedingungen durch einen Rentenberater – der sich auch mit der #betrieblichen #Altersversorgung auskennt, geprüft werden.

35 Beitragsjahre: Altersrente für langjährig Versicherte

Beispiel: Wenn für Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, Sie aber mit genau 63 Jahren in den Ruhestand möchten, weil Sie keinen Monat länger warten möchten, erwarten Sie Abschläge von 14,4 Prozent.

Bei regulären monatlichen Altersbezügen von 1000 Euro wären das 144 Euro weniger pro Monat und 1728 Euro weniger pro Jahr.

Bei einem früheren Renteneintritt müssen Sie also finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

Rechnen Sie daher nach, ob und unter welchen Bedingungen Sie sich die Rente mit 63 leisten können.

45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Falls Sie früher in Rente gehen möchten, aber keine Abschläge hinnehmen möchten, müssen Sie 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszahler gewesen sein, also besonders langjährig in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Zu beachten ist, dass Arbeitslosenzeiten in den letzten beiden Jahren nicht berücksichtigt werden.

Allerdings gibt es auch hier Möglichkeiten, diese Zeiten zu berücksichtigen. Behilflich kann hier der Rentenberater sein.

Diese Regelung gibt es seit dem sogenannten Rentenpaket und sie kann seit dem 1. Juli 2014 genutzt werden.

Aber auch hier steigt das Zugangsalter von 63 schrittweise auf 65 an.
Wenn Sie nach 1952 geboren sind, also beispielsweise 1954, können Sie trotz 45 Beitragsjahren nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sondern erst mit 63 Jahren und 4 Monaten.

Wenn Sie unter allen Umständen früher in Rente gehen möchten, können Sie natürlich auf die Regelung für 35 Beitragsjahre ausweichen – aber wie beschrieben nur mit Kürzungen.

Für die Regelung für besonders langjährig Versicherte sind nicht zwingend 45 Jahre in einem Angestelltenverhältnis notwendig.

Für die notwendigen Beitragsjahre rechnet der Gesetzgeber auch andere Zeiten an.

Welche Zeiten noch für die Beitragsjahre angerechnet werden

  • Die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
  • Das freiwillige soziale Jahr
    Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
  • Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
  • Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte
  • Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden
  • Lebensabschnitte, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld floss
    Allerdings gibt es hier auch Einschränkungen.

Auch wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann von der Rente für besonders langjährig Versicherte profitieren, wenn er zusätzlich mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommt.

Tabelle: Renteneintrittsalter für Rente ohne Abschläge

Der Tabelle unten entnehmen Sie die Berechnung pro Jahrgang:

Wurden Sie beispielsweise vor 1953 geboren, erhalten Sie die Altersrente ohne Abschläge ab 63 Jahren.
Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben – beim Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Jahrgang
Eintrittsalter für „Rente 63“ ohne Abschlag

Eintrittsalter für Regelaltersrente
Erreichen der Regelaltersgrenze

1951
63 Jahre
65 Jahre und 5 Monate
06.2016 bis 05.2017

1952
63 Jahre
65 Jahre und 6 Monate
07.2017 bis 06.2018

1953
63 Jahre und 2 Monate
65 Jahre und 7 Monate
08.2018 bis 07.2019

1954
63 Jahre und 4 Monate
65 Jahre und 8 Monate
09.2019 bis 08.2020

1955
63 Jahre und 6 Monate
65 Jahre und 9 Monate
10.2020 bis 09.2021

1956
63 Jahre und 8 Monate
65 Jahre und 10 Monate
11.2021 bis 10.2022

1957
63 Jahre und 10 Monate
65 Jahre und 11 Monate
12.2022 bis 11.2023

1958
64 Jahre
66 Jahre
01.2024 bis 12.2024

1959
64 Jahre und 2 Monate
66 Jahre und 2 Monate
03.2025 bis 02.2026

1960
64 Jahre und 4 Monate
66 Jahre und 4 Monate
05.2026 bis 04.2027

1961
64 Jahre und 6 Monate
66 Jahre und 6 Monate
07.2027 bis 06.2028

1962
64 Jahre und 8 Monate
66 Jahre und 8 Monate
09.2028 bis 08.2029

1963
64 Jahre und 10 Monate
66 Jahre und 10 Monate
11.2029 bis 10.2030

1964 und jünger
65 Jahre
67 Jahre
01.2031 bis 12.2031

Beispiel: Sie sind Jahrgang 1955 und haben 45 Beitragsjahre gesammelt.
Sie können somit im Alter von 63 Jahren und sechs Monaten ohne Abschlag in Rente gehen.

Möchten Sie aber unbedingt bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, erwartet Sie dann allerdings ein Abschlag von 9,9 Prozent.

Dieser ergibt sich aus der Differenz des Eintrittsalters für die Regelaltersgrenze und des Zugangsalters für die Rente ab 63.

Das sind in diesem Fall 33 Monate. Bei einer Netto-Rente von 1.000 Euro bekommen Sie monatlich dann nur rund 901 Euro.

Altersrente nach Arbeitslosigkeit
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld erhalten haben, wird dies nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit.

Rente mit 63 für Menschen mit Behinderung
Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Regeln, da ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze selten zulässt.
Für ältere schwerbehinderte Menschen gibt es die Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen.

Schwerbehinderte, die vor 1952 geboren sind, konnten mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen.

Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952.
Diese Menschen müssen bei Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen und eine vom Versorgungsamt anerkannte Schwerbehinderung ab einem Behinderungsgrad von 50.

Müssen Sie sich jetzt noch beeilen?
Auch wenn sich die Politik auf einen Ausstieg aus der Rente mit 63 einigen würde, wie das einige Politiker fordern, so ist momentan nicht davon auszugehen, dass diese Rentenart im ersten Halbjahr wieder abgeschafft wird.

Informieren Sie sich dennoch bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten.

Wo können Sie einen Antrag stellen?
Um in Rente gehen zu können, müssen Sie diese beantragen.

Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Für einen reibungslosen Übergang vom Berufsleben in die Rente sollte das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sein.

Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Lücken enthalten sein, können Sie hierzu aber auch im Rentenantrag noch Stellung nehmen.

Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein Rentenbescheid erteilt worden ist beziehungsweise solange dieser noch nicht bindend ist.

Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum Beispiel wegen Ablauf der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann.

Sie wollen früher in Rente gehen?
Dann informieren Sie sich am besten bei einem Rentenberater frühzeitig.

Ein Rentenberater ist zwar freiberuflich und kostet Geld, allerdings ist er auch nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt.

Der Rentenberater ist vergleichbar mit einem Steuerberater und ausschließlich gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.

Je nach Rentensituation kann sich dies jedoch durchaus lohnen.
Bei einer um 10-20 Euro höheren Rente amortisieren sich die Beratungskodten schon nach 1-3 Jahren.

Videoempfehlung von Forum-55plusNotfallordner Alleinstehend ohne Partner


Schaue Dir das Video einfach mal anNotfallordner Alleinstehend ohne Partner
via Notfallordner Youtube

Das InterAktive Beratungsvideo ist wie ein strukturiertes Beratungsgespräch aufgebaut.

Link –>

Nach einem allgemeinen Einführungsvideotext wird die erste Frage gestellt, auf die der Nutzer eine Antwort auswählt.

Je nach Antwort verzweigt das Video nach der Beantwortung der Frage zu einem anderen Videoteil, der passende Informationen für den Nutzer parat hält.

Und anschließend erfolgt dann eine weitere Frage, die vom Anwender beantwortet wird.

Natürlich kann dieses Beratungsvideo kein komplettes Beratungsgespräch ersetzen, bietet aber eine gezielte Grundinformation zu einem Themenbereich.

Die obigen Themen sind in Zusammenhang mit dem Notfallordner-Vorsorgeordner berücksichtigt.

Link –>

Der Notfallordner – Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de ist in Kombination mit diesem kostenfreien Beratungsvideo eine gute Ergänzung.

Notfallordner Vorsorgeordner von
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Anmerkung zu dem obigen Link: Sollte dieser Link am Endes des Videos (AuswahlLink) nicht funktionieren (das kann bei diversen Smartphones passieren, dann kopieren Sie den nachfolgenden Link in die App von Youtube –> https://www.youtube.com/watch?v=ZK0FtnPj6yM 

Der Preis des Notfallordners hat sich durch das kostenfreie Beratungsvideo nicht erhöht.

Bis zum Jahresende bleibt der Preis des Notfallordners in der Printausgabe 

„Notfallordner Privat“ bei 27 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) 

„Sonderausgaben Notfallordner Selbstständige, Notfallordner Unternehmer, Notfallordner Beamter, Notfallordner Pensionär, Notfallordner Arzt usw. bei 42 Euro (inkl. MWSt.)

zuzüglich Verpackung und Versand.

Die Sonderausgaben des Notfallordners gibt es in über 90 verschiedenen Versionen. Hintergrund: Bestimmte Personengruppen benötigen einen anderen Notfallordner, als eine reguläre Privatausgabe.

Zwar ist der Notfallordner Privat regelmäßig für Angestellte, Rentner und Hausfrauen, die nicht mit einem Beamten verheiratet sind der gleiche Notfallordner, trotzdem sind viele unterschiedliche Punkte zu beachten, die auszugsweise im interaktiven Beratungsvideo erklärt werden.

Geplant sind noch weitere interaktive Beratungsvideos, die noch tiefere Informationen anbieten. Gerade allgemeine Videos zu den Themen

Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Patientenvollmacht, Testament können nur sehr allgemeine Informationen zur Verfügung stellen, denn zu unterschiedlich sind die Lebensläufe der Menschen.

Geplant sind auch spezielle interaktive Beratungsvideos zu den Themen:

betriebliche Altersversorgung

gesetzliche Rentenversicherung, z. B. 
– Erwerbsminderungsrente
– Altersrente
– Hinterbliebenenrente
– Reha

Private Vorsorge- und Finanzanalyse, z. B.:
Was ist wann zu beachten

Generationenberatung

Dabei legt der Autor wert auf eine neutrale Darstellung ohne Produktempfehlungen.

LINK Das Interaktive Beratungsvideo über den Notfallordner

Notfallordner Autor Werner Hoffmann
www.notfallordner-vorsorgeordner.de

notfallordner

Notfallordner Ledig und Alleinstehend

Wer ledig und alleinstehend ist, sollte beim Notfallordner einige Besonderheiten beachten.   

Man sollte beispielsweise als lediger Alleinstehender sich überlegen, ob und wer eine General- und Vorsorgevollmacht erhält.

Wer keine General- und Vorsorgevollmacht erstellt, erhält regelmäßig einen Berufsbetreuer. Das muss nichts Schlimmes sein. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass ich mich beruhigter fühle, wenn die General- und Vorsorgevollmacht durch eine Person ausgeübt wird, die ich auch kenne und zu 100 % vertraue.

Ist man ledig, alleinstehend und hat Kinder, dann sind hierbei auch bei den Kindern zwei Besonderheiten zu beachten, die in einem anderen Kapitel erläutert werden.

Das Gleiche gilt auch, wenn Sie ein Haustier haben. Auch hierüber gibt es eine Videoergänzung.

Im Kapitel Generalvollmacht des Notfallordners finden Sie auch Hinweise, wie eine Vollmacht erstellt werden kann. Im Übrigen wird dort auch erklärt, dass eine Vollmacht:

  • in einigen Punkten auch nur durch mehrere Personen gemeinsam ausgeübt werden kann,
  • einzelne Punkte auch von einzelnen Personen alleine wahrgenommen werden können oder
  • auch ein Kontrollbevollmächtigter eingesetzt werden kann

Eine General- und Vorsorgevollmacht könnte man auch ohne Notar erstellen. Allerdings gibt es auch eine Hülle von Fällen, wann man eine General- und Vorsorgevollmacht unbedingt vom Notar beurkunden lassen sollte.

Dazu zählen z. B. Unternehmer einer Kapitalgesellschaft, Eigenheimbesitzer und auch Menschen, die ggf. ein Eigenheim erben.

Wer selbst eine General- und Vorsorgevollmacht erstellt, muss auch auf einige wichtige Besonderheiten achten. So sollte mindestens der Hausarzt bestätigen, dass man zum Zeitpunkt der Erstellung der General- und Vorsorgevollmacht geistig fit war und die Unterschrift auf der Vollmacht sollte von der Stadtverwaltung beglaubigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in den Kapiteln:

  • General- und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Ggf. Sorgerechtsverfügung
  • Testament

Ein wichtiger Ratschlag in diesem Zusammenhang:

Sollte sich Ihr Familienstand oder Ihre Lebensverhältnisse verändern, empfehle ich Ihnen dieses Kapitel noch einmal mit den dann zutreffenden Lebensumständen anzuhören.