Wie viele Steuerpflichtige würden von der SPD-Idee profitieren?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Wie viel Prozent sind in diesen Gruppen? (zu versteuerndes Einkommen pro Person)

  • Bis 79.999 €: 97 % der Steuerpflichtigen
  • 80.000 € bis 276.999 €: 3 % der Steuerpflichtigen
  • Über 277.000 €: 0,1 % der Steuerpflichtigen

Ergebnis: 3,1 Prozent müssten ca 1 bis 3 % mehr an Steuern abführen.

Knapp 97% würden entlastet werden.
Ich hätte zwar auch eine Mehrbelastung, würde dies jedoch akzeptieren.
Offenbarung: Ich gehöre zwar zu den oberen 3 % der Steuerpflichtigen, bin aber trotzdem einverstanden, wenn die Einkommensteuersätze steigen.
Letztendlich sorgt eine geringere Einkommensteuer bei den 97 Prozent der Steuerpflichtigen für

  • mehr Zufriedenheit
  • und senkt somit die Unzufriedenheit
    und sorgt damit für weniger Extreme Kräfte!

Dafür bin ich gerne bereit auch 3 bis 5 Prozent #mehr #Steuern zu bezahlen.
Dazu bin ich bereit aus blankem Egoismus! Denn mehr Extremismus zerstört Deutschland und unsere Demokratie.

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Kommentar von

Bürgermeister Andreas Bovenschulte

Die SPD will eine Steuersenkung für 95% der Menschen und eine moderate Mehrbelastung für Top-Verdiener durchsetzen. Wer wie Friedrich Merz glaubt, das sei „ein Angriff auf die arbeitende Mitte“, dem sind die Maßstäbe ziemlich verrutscht.

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Hier die Idee der SPD

Die Idee der SPD, die Einkommensteuer für Besserverdienende anzuheben und gleichzeitig für niedrige und mittlere Einkommen zu senken, entspringt dem sozialdemokratischen Grundsatz der Umverteilung. Dieser Grundsatz zielt darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu fördern, indem finanziell stärker belastbare Bürger mehr zur Finanzierung des Staates beitragen, während Menschen mit geringeren Einkommen entlastet werden.

Hintergrund der Idee

Die Einkommensteuer ist in Deutschland progressiv ausgestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen ansteigt. Bereits jetzt zahlen Bürger mit höheren Einkommen prozentual mehr Steuern als diejenigen mit niedrigeren Einkommen. Die SPD argumentiert jedoch, dass diese Verteilung noch nicht ausreichend gerecht sei. Insbesondere in Zeiten wachsender Ungleichheit, sowohl in Bezug auf Vermögen als auch Einkommen, sieht die SPD die Notwendigkeit, die Wohlhabenden stärker in die Pflicht zu nehmen.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zunimmt. Während das obere Einkommenssegment immer wohlhabender wird, bleibt das Einkommen vieler Menschen stagnierend oder steigt nur marginal. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Mieten, Energie und Lebensmittel. Diese Entwicklungen vergrößern die finanziellen Belastungen für untere und mittlere Einkommensgruppen.

Konkrete Vorschläge

Die SPD plant, die Steuerlast für untere und mittlere Einkommen zu senken. Dies würde zum Beispiel durch eine Anhebung des Grundfreibetrags geschehen, also dem Einkommen, das nicht versteuert werden muss. Zudem könnten Einkommensbereiche, die derzeit höher besteuert werden, für diese Gruppen gesenkt werden, um mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.

Gleichzeitig sollen Besserverdienende – häufig definiert als diejenigen, die über einem Einkommen von etwa 100.000 Euro jährlich liegen – durch höhere Steuersätze mehr zum Staatshaushalt beitragen. Die SPD sieht diese Erhöhung als fair an, da Menschen in dieser Einkommensgruppe ihre Lebenshaltungskosten leicht decken können und ein höheres Maß an finanzieller Sicherheit genießen. Der zusätzliche Beitrag dieser Gruppe soll den Sozialstaat stabilisieren und mehr Investitionen in Bildung, Infrastruktur und das Gesundheitssystem ermöglichen.

Einführung der Reichensteuer

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung einer Reichensteuer. Diese zusätzliche Steuer würde gezielt besonders wohlhabende Bürger betreffen, die ein extrem hohes Jahreseinkommen (z. B. über 250.000 Euro) oder ein beträchtliches Vermögen haben. Diese Steuer soll dazu dienen, die Vermögenskonzentration in den Händen weniger Superreicher zu verringern und eine Umverteilung zu schaffen, von der die Gesellschaft als Ganzes profitiert.

Die SPD argumentiert, dass Superreiche häufig Vermögenszuwächse durch Kapitalanlagen erzielen, während Menschen mit geringeren Einkommen primär von ihrem Lohn abhängen. Kapitalgewinne sind jedoch häufig weniger stark besteuert als Arbeitseinkommen. Durch die Reichensteuer soll diese Ungleichbehandlung gemildert werden.

Auswirkungen und Kritik

Befürworter dieses Vorschlags betonen, dass solche Steueränderungen dem Sozialstaat langfristig Stabilität verleihen könnten. Sie argumentieren, dass mehr Einnahmen von den Wohlhabenden die sozialen Sicherungssysteme entlasten und gleichzeitig mehr Investitionen in öffentliche Dienstleistungen ermöglichen würden. Für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen würde dies unmittelbare finanzielle Entlastung bedeuten und möglicherweise auch zu einer gerechteren Vermögensverteilung in der Gesellschaft führen.

Kritiker warnen jedoch vor negativen wirtschaftlichen Effekten. Sie argumentieren, dass eine Erhöhung der Steuern für Besserverdienende und insbesondere für die reichsten Bürger dazu führen könnte, dass Investitionen abnehmen oder Wohlhabende ihr Vermögen ins Ausland verlagern. Dies könnte langfristig zu einem Rückgang der Steuereinnahmen und einem Investitionsstau führen. Zudem wird befürchtet, dass hohe Steuern für Top-Verdiener die Innovationskraft und das Unternehmertum in Deutschland schwächen könnten.

Fazit

Die SPD verfolgt mit ihrem Konzept das Ziel, soziale Gerechtigkeit zu fördern und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu schaffen. Während untere und mittlere Einkommensgruppen entlastet werden sollen, wird von den finanziell am besten ausgestatteten Bürgern ein höherer Beitrag erwartet. Die Reichensteuer zielt auf extrem wohlhabende Menschen ab und soll als Korrektiv gegen die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft wirken. Ob diese Maßnahmen die erhofften Effekte erzielen, hängt jedoch von der genauen Ausgestaltung und der wirtschaftlichen Entwicklung ab.

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Ist hier das Zu versteuernde oder Bruttoeinkommen je Person gemeint? Und wie hoch wäre dann das Bruttoeinkommen bei einem Ehepaar ohne Kinder oder mit zwei Kindern?

Die in der Diskussion um Steuererhöhungen und Steuerentlastungen genannten Einkommensgrenzen beziehen sich in der Regel auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) und nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von bestimmten Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben.

Zu versteuerndes Einkommen vs. Bruttoeinkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von steuerlich absetzbaren Posten (wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskostenpauschale, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben) übrig bleibt und auf das dann die Einkommensteuer berechnet wird.

Das Bruttoeinkommen hingegen ist das Einkommen, das man vor Abzügen erhält – also der Betrag, der auf dem Arbeitsvertrag steht, bevor Sozialabgaben, Steuern und andere Posten abgezogen werden.

Beispiel für ein Ehepaar ohne Kinder

Bei einem verheirateten Paar wird in Deutschland das Einkommen zusammenveranlagt, das bedeutet, das Einkommen beider Partner wird addiert und dann durch zwei geteilt (Splittingverfahren), bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Das führt oft zu einem Steuervorteil, insbesondere wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere.

   •   Nehmen wir an, dass das zu versteuernde Einkommen, bei dem höhere Steuersätze greifen, ab etwa 100.000 Euro pro Person beginnt. Das bedeutet: Ein Single müsste ein Bruttoeinkommen haben, das nach Abzügen zu einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro führt.

Für ein verheiratetes Paar ohne Kinder wäre das doppelte zu versteuernde Einkommen die Grenze, also 200.000 Euro im Jahr. Entsprechend wäre das Bruttoeinkommen je nach individuellen Freibeträgen, Werbungskosten, etc., höher.

Beispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern

Kinderfreibeträge und Kindergeld beeinflussen das zu versteuernde Einkommen ebenfalls. Das Einkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern wird durch zusätzliche Freibeträge reduziert:

   •   Kinderfreibeträge: Für jedes Kind gibt es pro Elternteil einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag pro Kind und Elternteil 3.012 Euro, also insgesamt 6.024 Euro pro Kind für das Ehepaar. Bei zwei Kindern sind das insgesamt 12.048 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.

Das bedeutet, ein Ehepaar mit zwei Kindern würde erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 212.048 Euro (200.000 Euro plus 12.048 Euro Freibetrag) in die höheren Steuersätze fallen. Auch hier wäre das Bruttoeinkommen höher, weil die Abzüge durch Sozialversicherungen, Werbungskosten und weitere steuerliche Vorteile das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Zusammengefasst:

   •   Die SPD spricht in der Regel vom zu versteuernden Einkommen.

   •   Für ein Ehepaar ohne Kinder läge die Schwelle für höhere Steuersätze bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 200.000 Euro.

   •   Für ein Ehepaar mit zwei Kindern würde die Schwelle bei etwa 212.048 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen, weil die Kinderfreibeträge das Einkommen mindern.

   •   Das entsprechende Bruttoeinkommen wäre jeweils höher, da es durch Abzüge reduziert wird, bevor das zu versteuernde Einkommen berechnet wird. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Abzügen ab.

Petition: Steuerhinterziehungen reduzieren, damit die Allgemeinheit um 160 Mrd. Euro entlastet wird

Werner Hoffmann Demokrat der Mitte
Werner Hoffmann Demokrat der Mitte

—> 150 Mio soll der Betrug bei #Sozialhilfe/ #Bürgergeld ausmachen —>
150 Mio. : 84 Mio. Einwohner = Kosten 1,79 € pro Jahr pro Bürger.
Vergleich zu #Steuerhinterziehung 150 Mrd.€ : 84 Mio. Einwohner = 1.785 € pro Einwohner pro Jahr.
Was macht mehr Sinn zu kontrollieren?

Steuerhinterziehung oder #Sozialhilfe / #Bürgergeld? HIER DIE PASSENDE PETITION —> Passend hierzu jetzt auch die richtige #Petition

Link zur Petition und zum unterschreiben —> https://chng.it/W9nqSGTB2B

Im Jahr 2021 ergingen deutschlandweit 7 003 Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Den verhängten Freiheits- und Geldstrafen in einem Gesamtumfang von 1 580 Jahren lagen 1,2 Mrd. Euro hinterzogene Steuern zugrunde.

Petition zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung in Deutschland

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam ein Zeichen setzen gegen die massive Steuerhinterziehung, die jedes Jahr in Deutschland stattfindet.

Im Jahr 2021 ergingen deutschlandweit 7 003 Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Den verhängten Freiheits- und Geldstrafen in einem Gesamtumfang von 1 580 Jahren lagen 1,2 Mrd. Euro hinterzogene Steuern zugrunde.

Im Jahr 2022 waren in der Betriebskartei der Finanzämter 8.409.661 Betriebe erfasst, von denen 151.676 Betriebe geprüft wurden. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 1,8 Prozent.

Hierbei sind noch nicht die Steuerhinterziehungen von Privathaushalten enthalten.
In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2022 bundesweit 12.949 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 10,8 Mrd. Euro festgestellt.

Die Anzahl der Betriebsprüfer hat zum einen abgenommen und zum zweiten wurden Betriebs- und Außenprüfer in andere Abteilungen versetzt (z.B. in den Bereich Grundsteuer).

Es ist eine traurige Realität, dass etwa 160 Milliarden Euro an Steuern jedes Jahr hinterzogen werden. Diese enorme Summe entspricht einem Verlust von durchschnittlich 1.904,76 Euro pro Bürger und Bürgerin, die unserer Gesellschaft und den öffentlichen Diensten fehlen (Quelle Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Link —>

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/deutschland-verliert-https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/deutschland-verliert-mehr-als-160#:~:text=Kampf%20dem%20Steuerbetrug&text=%E2%80%9C,Br%C3%BCsseler%20NRW%2DLandesvertretung%20am%20Montagmehr-als-160#:~:text=Kampf%20dem%20Steuerbetrug&text=%E2%80%9C,Br%C3%BCsseler%20NRW%2DLandesvertretung%20am%20Montag

Doch das ist nicht alles. Neben der individuellen Steuerhinterziehung gibt es auch Unternehmen, die durch Gestaltungsmissbrauch ihre Steuerlast minimieren.

AfD Unternehmen Sympathie für AfD MüllerMilch Südmilch Homann Hamker Nadler

Giganten wie Müller-Milch oder Starbucks sind Beispiele dafür, wie durch die Unterhaltung von Gesellschaften in Niedrigsteuerländern wie Luxemburg oder Irland immense „Lizenzgebühren“ von ihren deutschen Tochtergesellschaften Gelder abgezogen werden.

Trinke Deinen Cappuccino nicht von Starbucks, sondern vom deutschen Bäcker. Dann kommt die Steuer auch in Deutschland an!

Die Gewinne von den ansässigen Tochtergesellschaftenn (z.B. Starbucks, oder Müller-Milch Deutschland) werden diese Weise in andere Länder verlegt, in denen die Steuersätze erheblich niedriger sind.

Auch deutsche Milliardäre haben die Möglichkeit die Steuern über ähnliche Geschäftspraktiken zu reduzieren. So kann ein Milliardär seinen Vermögenszuwachs in Deutschland dadurch reduzieren, dass er die Verwaltung über ein Tochterunternehmen verwalten lässt und dafür diese Tochtergesellschaft Lizenzgebühren erhält.

Die Versteuerung erfolgt dann ebenso in Ländern, in denen die Unternehmenssteuern erheblich niedriger sind. In Deutschland entsteht dann so kein Gewinn, aber dafür im Ausland.

Rechnet man alle diese Posten zusammen, ergibt sich ein geschätzter Steuerausfall von rund 400 bis 800 Mrd. Euro für Deutschland.
Berücksichtigt man „nur“ 600 Mrd. Euro Steuerausfall pro Jahr, dann sind dies 7.142,86 Euro pro Bürger pro Jahr.

Ob es 1.904 Euro oder 7.142 Euro Steuerausfall sind, darüber kann man sicherlich diskutieren. Es ist auf jeden Fall zu Lasten der Allgemeinheit und somit zu Lasten aller Bürger.

Bürgergeld Mindestlohn arm

Es ist inakzeptabel, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie kleine Unternehmen fleißig ihre Steuern zahlen, während große Unternehmen und vermögende Einzelpersonen durch komplexe Steuertricks ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft umgehen.

Diese Praxis untergräbt den sozialen Zusammenhalt und belastet die öffentlichen Finanzen, was letztendlich zu einer Einschränkung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen führt.

Deshalb fordern wir die Regierung und die zuständigen Behörden auf, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um die Steuerhinterziehung effektiv zu bekämpfen.

Dies umfasst:

1. Stärkung der Steuerfahndung und der Ermittlungseinheiten, um Steuerbetrug konsequent zu verfolgen und zu bestrafen.

2. Schließung von Schlupflöchern und Einführung strengerer Regelungen zur Verhinderung von Steuerumgehung durch Unternehmen und vermögende Einzelpersonen.

3. Internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und zum Schließen von Steueroasen.

Es ist an der Zeit, dass jeder seinen gerechten Beitrag leistet, um unser Gemeinwesen zu stärken und eine gerechte Verteilung der Lasten sicherzustellen. Indem wir die Steuerhinterziehung bekämpfen, können wir sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel dort investiert werden, wo sie am dringendsten benötigt werden – in Bildung, Gesundheitsversorgung, soziale Sicherheit und Infrastruktur.

Unterzeichnen Sie diese Petition, um Ihre Unterstützung für eine konsequente Bekämpfung der Steuerhinterziehung in Deutschland zu zeigen. Lassen Sie uns gemeinsam für eine gerechtere und solidarischere Gesellschaft eintreten.

Übrigens: So mancher Politiker bzw. Partei (CDU, CSU, FDP, AfD) wollen entweder den Mindestlohn sehr gerne reduzieren und das Bürgergeld wieder abschaffen. So hat die AfD im Bundestag gegen den Mindestlohn und gegen das Bürgergeld gestimmt.
Wer den Mindestlohn erhält oder knapp darüber verdient, hat mit einer Familie sehr oft Anspruch auf eine Aufstockung. Die Aufstockung berechnet sich aber aus dem Bürgergeld. Wird das Bürgergeld reduziert oder abgeschafft, wird die Aufstockung reduziert und die Rente wird ebenso geringer dann ausfallen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Werner Hoffmann

Forum 55plus.de

Ergänzung:

Werner Hoffmann Demokrat der Mitte

Eines vorweg. Ich bin weder links noch rechts orientiert.

Aber wir haben in Deutschland ein gültiges Steuerrecht.

Die CDU, CSU, FDP besteht auf der Einhaltung der Schuldenbremse. „Notfalls will die CDU, CSU, FDP und AfD die Sozialleistungen kürzen.

Ertragreicher als die Prüfung aller einzelnen Bürgergeldempfänger ist es einfach mindestens die deutsche Steuergesetzgebung einzuhalten, umzusetzen und besser zu kontrollieren.

———

Ergänzung:

Ja ich bezahle in der Spitze 42%. Aber ich bezahle meine Steuern gerne. Denn das zeigt mir, dass es mir gut geht und ich nicht auf staatliche Hilfe angewiesen bin. Ich hatte das Glück am richtigen Ort geboren zu werden und hatte Eltern, die mir eine gute Startpositiin verschafft haben. Anschließend war ich für mich selbst verantwortlich, wobei ich auch das Glück hatte, das richtige Umfeld zu haben (mit Ausnahme der Personen, die ich im Geiste in den Keller gesperrt habe).
Es würde jedem Menschen mal gut tun, über sich und seinen Erfolg selbstreflektierend nachzudenken.

Es geht dabei nicht um Mini-Steuerdelikte, die viele schon mal gemacht haben, sondern um die großen Steuerhinterziehungen!

Notfallordner Beamte – Vorsorgevollmacht und Beihilfeverordnung

#Notfallordner #Beamte #Vorsorgevollmacht #Todesfall von #Beihilfeberechtigten und Familienangehörigen

Bestell-Link –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php

#Notfallordner für #Beamte mit #Beihilfeanspruch Spezialausgabe

Weitere Informationen –> www.notfallordner-beamte.de

Ob #Dokumentenordner, #Vorsorgeordner oder #Vorsorgemappe – Fast alle Produkte sind nur allgemein verfasst und berücksichtigen meist nicht spezielle Bereiche.

Bei Beamten sind eine Reihe von besonderen Merkmalen zu berücksichtigen, die sich auch z.B. aus den #Beihilfeverordnungen ergeben.

Hierbei muss z. B. auf die unterschiedlichen #Beihilfeverordnungen von:

– EU-Beamten

– Bundesbeamte

– Landesbeamte

– Kommunalbeamte

geachtet werden.

Gerade bei #Geschäftsunfähigkeit, Pflegefall oder bei Tod ergeben sich hier Unterschiede.

Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft
Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft

Der #Notfallordner für #Beamte bietet hier wertvolle Hinweise (Ratschläge, Tipps, Vordrucke) die für Angehörige sehr nützlich sind.

Wenn der Beamte durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird, können Angehörige sehr schnell auch handeln.

Auch wenn der Beamte stirbt, ergeben sich für den Ehegatten/Lebenspartner wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten.

www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Beamte


Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder
Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder


Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund
Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund

Bestell-Link –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php

Gegen Bürgergeld wettern ist eine #Merzideologie #BlackRock-Ideologie

Sinkt das Bürgergeld, sinkt auch der Aufstockungsanspruch bei Arbeitnehmern

Wie Arbeitgeber das Personal besser an sich binden können.

Wenn die #Mittelstands- und #Wirtschaftsunion wirklich keine #CDU-Organisation wäre, dann würde sie nicht gegen das #Bürgergeld Stimmung machen, sondern völlig anders reagieren.

Werner Hoffmann
1.Vors. Forum-55Plus.de e.V.
Renten- und Sozialrechtsexperte
www.Renten-Experte.de

Die #CDU #MIT meint, dass das Bürgergeld abgesenkt werden muss, damit „sich Arbeit wieder lohnt…“

Das ist schon einmal völlig falsch!

Grund:

Durch die Absenkung oder Wegfall des Bürgergeldes wäre zwar das #Lohnabstandsgebot (#Mindestlohn/#Bürgergeld) wieder da, aber letztendlich sinken auch die #Aufstockungsansprüche und der Arbeitnehmer hat weniger zum Leben!

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit 2 Kinder verdient zu wenig. Unabhängig davon, ob der Lohn fair ist oder nicht, würde jedoch dann ein Anspruch auf Aufstockung bestehen.

Bei der Berechnung auf Aufstockung wird ein Teil des Lohnes nicht berücksichtigt, so dass der Arbeitnehmer letztendlich immer mehr hat, als wenn er nur Bürgergeld bezieht.

Konsequenz:

Würde jemand diesem Arbeitnehmer helfen, dann würde er auch eine Aufstockung erhalten.

Viele Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment ist dies entweder nicht bekannt oder sie haben einfach nicht die Voraussetzungen, um die Beantragung selbst vorzunehmen.

Intelligente Arbeitgeber wissen, dass sie durch diese Unterstützung ihr Personal besser binden können.

Gut organisierte Personalabteilungen haben es längst verstanden, neben der betrieblichen Altersversorgung und betrieblichen Krankenversicherung einen „Leistungsdienst für Soziales“ zu integrieren.

Wenn die MIT (Mittelstands- und #Wirtschaftsunion) wirklich etwas für ihre Interessengruppe machen wollte, dann würde sie z.B. Informationen anbieten, wie HR/Personalabteilungen den Arbeitnehmern bei der #Beantragung von #Aufstockung aktiv helfen könnte.

Damit würden die Firmen dann auch eine höhere Personalbindung erreichen, den die Mitarbeiter hätten einfach mehr Gekd zur Verfügung.

Da die MIT jedoch nur gegen das Bürgergeld wettert, ist und bleibt sie eine #ideologische #Merz- und #BlackRock-Einrichtung.

——

Dass ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde auch im Rentenalter zur Verarmung führt, müsste eigentlich nicht besonders betont werden.

Und dass die Zeche der niedrigen Löhne die Allgemeinheit auch in der Rente führt und dafür auch der Unternehmer dies mitzuverantworten hat, sollte auch jedem bewusst sein.

Berechnungsbeispiel:

Der Mindestlohn pro Jahr (12,41 € X 8 Stunden X 21 Tage X 12 Monate) beträgt 25.018,56 €.

Der Durchschnittsverdienst beträgt 45.358 €.

Entgeltpunkte pro Jahr 25.018,56 : 45.358 = 0,5516

Rente selbst erarbeitet beim derzeitigen Mindestlohn:
0,5516 X 45 J. X 37,60 = 933,31 € Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegefall.

Die Rente wird dann zwar durch Grundsicherung bzw. Zuschlag auf Grundrente aufgestockt.

Dies bezahlt dann die Allgemeinheit.
Und hier ist der Fehler.
Zu niedrige Löhne führen zur Belastung der Allgemeinheit!

Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern der Mindeslohn ist zu niedrig. 

Ein Mindestlohn von 15,77 € wäre für 2024 richtig!

Würde der Mindestlohn auf 15,77 € pro Stunde betragen, wäre die mtl. Rente bei
0,7011 x 45 J. X 37,60 €

= 1.186,26 €

Nun gibt es natürlich trotzdem Familien mit mehreren Kindern, die trotz Arbeit unterhalb des Bürgergeldes verdienen.

Und auch hier könnte die Personalabteilung mit dem „Leistungsservice Soziales“ den betroffenen Arbeitnehmern bei der Beantragung der Aufstockung behilflich sein.

Clevere Arbeitgeber wissen, dass sie hierdurch die Personalbindung gerade bei diesen Arbeitnehmergruppen verbessern.

Übrigens gibt es noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man kostengünstig Personal an sein Unternehmen bindet und sich so manche Personalsuche spart.

Jeder Unternehmer dürfte inzwischen wissen, dass die Eintritts- und Austrittskosten für einen Arbeitnehmer zwischen 100 und 260% eines Jahresgehalts ausmacht. Und dann stellt sich sogar die Frage, ob man überhaupt noch einen Arbeitnehmer findet.

Wer wird mein Nachfolger?

Nachfolgeregelung beim eigenen Betrieb

Da baut man Jahrzehntelang einen eigenen Betrieb auf, denkt, dass dies auch mal eine gute Altersversorgung ist oder ein Kind den Betrieb übernimmt und dann wollen die Kinder den Betrieb nicht übernehmen.

Nein, das Problem liegt nicht daran, dass die Kinder die Bürokratie scheuen, sondern eher daran, dass viele Kinder gesehen haben, wie die Eltern ihr Leben mehr mit dem Betrieb, als mit den Kindern verbracht haben. Und dies möchte man den eigenen Kindern nicht zumuten.

Ein hoher Anteil der Mittelständler hat keine frühzeitige Nachfolgeregelung geplant.

Die Planung einer Nachfolgeregelung sollte im Übrigen nicht erst mit 60, sondern spätestens mit 55 Jahren beginnen, bzw. damit, dass vorhandene Kinder schon in der Jugend mit eingebunden werden.

Wer das verpasst, wird sich schwer tun, die Kinder erst dann einzubinden, wenn sie schon 20 bis 25 Jahre oder älter sind.

——-

Ein weiteres Problem ist auch, dass die Kinder oft eine andere Wertigkeit der Arbeit sehen und der Mittelständler sich oft für sein „eigenes Baby Firma“ aufgeopfert hat und es nicht verstehen kann, wenn die Kinder dies nicht ebenso tun.

———

Hinzu kommt dann noch die Problematik, dass vielleicht auch keine Kinder vorhanden sind.

——-

Zitat n-tv:

Schwierige Nachfolgeregelungen – Deutsche Mittelständler werden ihre Firmen nicht los

Die Babyboomer gehen schrittweise in den nächsten Jahren in Rente. Davon betroffen sind auch zahlreiche Mittelständler. Der Großteil von ihnen will einer Studie zufolge die Unternehmen gern weitergeben, am liebsten innerhalb der Familie. Das ist aber immer schwerer. Zehntausende Unternehmen stehen vor dem Aus.

Immer mehr Mittelständler in Deutschland wollen ihre Firma in andere Hände geben. Der Anteil von Unternehmerinnen und Unternehmern, die grundsätzlich eine Nachfolgeregelung anstreben, ist in den vergangenen sechs Jahren von 35 auf 41 Prozent gestiegen, wie eine Umfrage der staatlichen Förderbank KfW zeigt. Die Schwierigkeiten, geeignete Kandidaten zu finden, dürften aber zunehmen. „Die „Nachfolgelücke“ im Mittelstand wächst“, sagte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib.

„Der demografische Wandel lässt die Zahl älterer Inhaber und Inhaberinnen, die sich mit Nachfolgegedanken tragen, zunehmen“, sagte Köhler-Geib. Bereits jetzt sei jeder Dritte von ihnen mindestens 60 Jahre alt. Das Problem: Die nachfolgenden Generationen sind wegen niedriger Geburtenziffern zahlenmäßig kleiner. Zudem ist der KfW zufolge das Interesse an Firmengründungen allgemein gesunken, ebenso die Zahl potenzieller Gründerinnen und Gründer.

Allein bis Ende des laufenden Jahres planen der Umfrage zufolge rund 224.000 Inhaber mittelständischer Firmen ihren Rückzug. Das entspricht sechs Prozent der 3,81 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.

Bei der jüngsten Befragung für das KfW-Mittelstandspanel im ersten Halbjahr 2023 nannte die große Mehrheit (74 Prozent) das Finden geeigneter Nachfolger als Problem – auch solche Unternehmen, die in absehbarer Zeit dazu noch keine konkreten Überlegungen haben. Weniger Befragte sehen die Einigung auf den Kaufpreis und Bürokratieaufwand (je 30 Prozent) als Hürden an, gefolgt von rechtlicher Komplexität (28 Prozent) und Finanzierungsfragen (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie besonders beliebt

Manche Inhaberinnen und Inhaber entscheiden sich auch für eine Geschäftsaufgabe. Bis zum Ende des Jahres 2024 hegen der Umfrage zufolge 97.000 der Mittelständler (rund 3 Prozent) solche Pläne. Das fehlende Interesse von Familienangehörigen an einer Übernahme spielt demnach bei etwa zwei Dritteln (63 Prozent) aller absehbaren Stilllegungen eine Rolle.

Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie stehen bei der Mehrheit der Altinhaber (57 Prozent) hoch im Kurs. Weniger beliebt sind ein Verkauf der Firma an Externe (43 Prozent), die Nachfolge durch Beschäftigte des Unternehmens (28 Prozent) oder einen Miteigentümer (21 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Studie basiert auf dem jährlichen KfW-Mittelstandspanel. An der Befragung der GfK im Auftrag der KfW für das jüngste Mittelstandspanel beteiligten sich im ersten Halbjahr 2023 mehr als 11.300 kleinere und mittlere Firmen.“

———

Auch der frühzeitige Tod oder die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall können Gründe für die Nachfolgeregelung oder einen Interims-Geschäftsführer sein.

Deshalb ist eine Planung für diesen Bereich eigentlich schon ab der Firmengründung dringend anzuraten.

Hilfreich ist hier der passende Notfallordner.

Mit über 90 verschiedenen Versionen bietet der Autor Werner Hoffmann wohl das umfangreichste Sortiment an Notfallordnern an.

Der Grund für diese Vielzahl ist einfach.

Zum einen muss schon mal unterschieden werden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft (z.B. GbR, EK etc) handelt. Dies hat steuerrechtliche (auch erbschaftsteuerrechtliche) und auch haftungsrechtliche Gründe.

Zum anderen hat jede Branche unterschiedliche Anforderungen. So sind die Anforderungen schon zwischen Ärzten und Zahnärzten völlig andere.

Und such zwischen den über 40 zulassungspflichtigen Handwerkergruppen gibt es wichtige Unterscheidungen.

Übrigens:

Auch bei Angestellten und Beamten ist der Notfallordner verschieden.

Eine Übersicht gibt es auf der Internetseite

Link —> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

Die Grundversion des Notfallordner gibt es inzwischen seit 2001. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Anforderungen ist in den letzten 23 Jahren der Ausbau kontinuierlich weiterentwickelt worden.

Autor:
Werner Hoffmann
1.Vorsitzender Vorstand Forum-55plus.de

Der Neid auf Beamte und Politiker

Die #FAKE-#Spaltversuche von #Links und #Rechts! — Heute habe ich über den #Facebook-Kanal www.facebook.com/forum55plus (mit etwa 50.000 Abos) dieses Foto im Kommentar erhalten.
Dass hiermit wieder gehetzt wird, wird klar, wenn man diese #Neidschürung betrachtet.
Dass der Vergleich #FALSCH ist, wird nur dem Fachmann klar.

—> Der Vergleich in diesem Foto ist ein #FAKE, hat das Ziel die #Gesellschaft zu #spalten und ist falsch!

Bei #Beamten ist noch der #Krankenversicherugsbeitrag abzuziehen.

Darüber hinaus ist dies auch eine Milchmädchenrechnung, in der wieder einmal die Gesellschaft gespalten werden soll, so wie dies #Rechtsextremisten und #Linksextremisten gerne tun.

Warum?
Ganz einfach:

Arbeitnehmer erhalten oft eine #betriebliche #Altersversorgung.

Zumindest ist dies im #öffentlichen #Dienst und bei attraktiven Arbeitgebern der Fall.

Wird nun zwischen Angestellten in der Wirtschaft oder #öffentlichen #Dienst verglichen, dann wird bei Angestellten nur die gesetzliche Rente berücksichtigt.

Der #Beamte bekommt eine #Pension, aber keine betriebliche Altersversorgung.

Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen.
Da solche #FAKE-Vergleiche das Ziel haben, die Gesellschaft zu spalten, wird dieses Foto so gelöscht und mit dem Wort FAKE UND DIESEM Kommentar wieder veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die höchst mögliche Rente auch falsch! Es gibt sogar Arbeitnehmer, die auf eine Rente von rund 4.000 Euro erhalten (+ betriebliche Altersversorung 1.200 Euro).
Das ist natürlich sehr selten, kommt aber auch vor.
Persönlich ist mir eine Person sogar bekannt.

Wie das sein kann? Ganz einfach. Wer 50 Jahre immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, wird in ca 2 Jahren dann nach der Rentenformel
50 x ca 2 Entgeltpunkte x ca 41 aktueller Rentenwert = 4.100 Euro Bruttorente erhalten (abzüglich Krankenvers.)
Wer heute 50 Jahre über der BBG verdient hat, bekommt:
50 x ca 2 J. X 37,60 = 3.760 Euro Bruttorente, zuzüglich bAV
Die höchste bAV, die ich bisher bei einem Arbeitnehmer gesehen habe, war bei 2.590 Euro Bruttorente als Angestellter.
Es gibt TOP-Arbeitgeber, die bezahlen sogar besser, als es sich ein Beamter vorstellen kann.
Der ganze Neid, der hier immer wieder geschürt wird, ist einfach nur dumm!
Und ob es jetzt um das Thema #Beamte und #Bürgergeld geht: Hört doch endlich mit dieser dummen #Neid-Debatte auf!

Persönlich hatte ich vor 45 Jahren auch viele Bewerbungen geschrieben und auch Zusagen gehabt, dass ich Beamter werden hätte können.

Ich hatte dies bewusst abgelehnt, genauso wie ich es abgelehnt hatte in der #Politik ein #Mandat anzustreben.

Wenn ich mir so manchen #Abgeordneten ansehe, der wochenweise nach Berlin muss, dann beneide ich die #Bundestagsabgeordneten nicht und gönne ich diesen #Abgeordneten Ihre #Diäten und auch die #Ruhestandsbezüge.

Werner Hoffmann

Bewusst gegen die Karriere als Beamter oder Politiker entschieden. „Ich gönne jedem Beamten und jedem Politiker seine aktiven Bezüge und später die Ruhestandsbezüge.“

Du findest keine Mitarbeiter?

Die Fluktuation ist zu hoch?

Der besondere Tipp für Arbeitgeber bei der Mitarbeiterfindung und der langfristigen Mitarbeiterbindung

Gerade im Niedriglohnbereich wird es aufgrund des Arbeitnehmermangels immer schwieriger Mitarbeiter zu finden und zu binden.

Und dann beklagen sich doch tatsächlich einzelne Arbeitgeber, dass ihnen die Mitarbeiter davonlaufen, weil anscheinend das Bürgergeld höher wäre.

Ich kann da nur sagen:

Selbst schuld, wenn man als Arbeitgeber nicht aktiv im Unternehmen agiert!

Gerade hier spielt die Personalabteilung als Dienstleister – oder ein externer Anbieter mit Fachkompetenz – eine besondere Rolle.

Menschen im Niedriglohnbereich haben besonders mit Papierangelegenheiten und Behördengänge erhebliche Probleme und deshalb auch eine Hemmschwelle.

Meist fehlt es auch an entsprechenden Informationen.

Sechs Beispiele, wie Du es als Arbeitgeber besser machst

Kindergeld: Gerade im Niedriglohnbereich wird der Kindergeldantrag einfach vergessen. Das gilt besonders bei Kindern ab 18 Jahren.

Wohngeld: Vielen sozial Schwachen ist es entweder nicht bekannt, oder sie scheuen sich, den Antrag auf Wohngeld zu stellen. 

Lohnsteuererklärung: Ebenso scheuen sich die Mitarbeiter, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen.

Hilft in diesen Bereichen der Arbeitgeber (über Personalstelle oder über „ Rahmenvertrag mit Lohnsteuerhilfeverein), hat der Mitarbeiter mehr Geld in der Tasche und die Zufriedenheit steigt.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, die der Staat auch mit Zuschüssen auch beim Arbeitgeber unterstützt.

Beispiel betriebliche Krankenversicherung: Rückenprobleme und auch andere Erkrankungen sorgen oft dafür, dass ein Facharzt benötigt wird. Die Wartezeit auf Termin ist oft länger. Dies führt zu längerem Arbeitsausfall.

Durch den Terminservice der richtige betrieblichen Krankenversicherung kann ein Termin schneller stattfinden. Die Ausfallzeiten werden verkürzt.

Beispiel: Spezielle betriebliche Altersversorgung 

Für Geringverdiener gibt es eine spezielle betriebliche Altersversorgung, an der sich der Staat direkt mit einer Steuerermäßigung über das Betriebsstättenfinanzamt sofort beteiligt. die effektiven Kosten sinken dadurch auf 30-50%!

Beispiel: Rentenservice

Fast kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennt sich mit den speziellen Inhalten der gesetzlichen Rentenversicherung aus.

Und gerade hier sind individuelle Punkte wichtig.

Dies hilft nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber.

So kann durch gezielte Mitarbeiterinformation auch entweder die Mitarbeiterbindung verlängert werden oder auch dem Mitarbeiter zu einem früheren Rentenbeginn geholfen werden.

Wenn der Mitarbeiter durch Deine Hilfe plötzlich 300 bis 800 Euro mehr im Geldbeutel – ohne Gehaltserhöhung hat, dann wird dies Deinem Mitarbeiter helfen und Dich nur etwas Engagement kosten.

Der Werkzeugkoffer der Personalfindung und Personalbindung ist groß und sehr individuell gestaltbar. 

Gerade die Unkenntnis der Arbeitgeber, wie man Mitarbeiter findet oder auch langfristig bindet, ist sehr groß und muss individuell gestaltet werden.

Meist wird darauf der Steuerberater angesprochen, wobei dies der falsche Ansprechpartner ist. Zum einen darf der Steuerberater nur in der Steuer beraten, zum anderen ist er auch nur dort ein echter Spezialist.

So darf der Steuerberater schon nicht mehr über die Sozialversicherung oder gar über die betriebliche Altersversorgung informieren oder beraten, wenn es über die Steuer hinausgeht, 

Werner Hoffmann

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann

Qualifikationen

– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

-Vers.kfm. (IHK)

– Fachwirt Marketing (AKAD)

– Generationenberater (IHK)

– Seniorenberater (NWB-Akademie)

– Sachkundeprüfung Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz (Theor.)

– NLP Practitioner (DVNLP)

– TA Practitioner

Fachautor von:

– bAV-Leitfaden.de

(Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- u. Steuerberater)

⁃ Notfallordner für über 90 verschiedene Branchen und Berufe:

– Notfallordner Privat

– Notfallordner für Gesundheitsberufe

– Notfallordner für Handwerker

– Notfallordner für Selbstständige und Freiberufler

– Notfallordner für Unternehmer und Unternehmen

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Arbeit lohnt sich nicht? Von wegen

Arbeitnehmerfamilie mit Brutto 2.650 Euro hat immer mehr, wenn Kindergeld und Wohngeld berücksichtigt wird, als Bürgergeldfamilie

Extrembeispiel aus dem Netz

Im Netz (zB WhatsAPP) ist derzeit das nachfolgendes Foto.

Dargestellt wird eine 8-köpfige Familie, die Bürgergeld bezieht (Gesamtbetrag von 3.806,50 Euro).

Das Schreiben wird im Netz ohne Schwärzung des Namens und ohne Erklärungen verteilt.

Bei 3.806,50 Euro entsteht natürlich zuerst Neid und als Folge Hetze.

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Nachfolgend der Nachweis, warum eine Arbeitnehmerfamilie (mit 8 Personen) bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.650 Euro etwa 838 Euro mehr zur Verfügung hat.

Damit wird bewiesen, dass sich Arbeit auch für eine 8-köpfige Familie lohnt!

——

Wir haben die Berechnungen analysiert und nachvollzogen.

Und dann einen Vergleich mit einer Arbeitnehmerfamilie mit 6 Kindern durchgeführt.

Anmerkung: Wer dieses Schreiben (Bürgergeld-Familie mit 6 Kindern) verteilt, wollte wohl darstellen, dass es sich nicht lohnt zu arbeiten, denn – auf den ersten Blick – sind 3.806,50 Euro viel Geld.

Die Gesamtzahlung beinhaltet allerdings alle Bereiche, also auch die Miete und Heizkosten.

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Wie setzt sich die Zahlung des Bürgergeldes zusammen?

Ohne Miete sind es
Mann und Frau 903 Euro
Kind 19 Jahre: 402 Euro
Kind 10 Jahre: 348 Euro
Kind 7 Jahre: 348 Euro
Kind 5 Jahre:318 Euro
Kind 4 Jahre: 318 Euro
Kind 1 Jahr: 318 Euro
2.955€

zuzüglich Zuschuss Kaltmiete und Heizung: 851,50 € (aber ohne beispielsweise Strom, da Strom auch in dem personenbezogenen Pauschalen schon drin steckt).

Daraus ergibt sich die Gesamtzahlung von 3,&06,50 Euro.

Bei Kindern ist das Bürgergeld abhängig vom Alter der Kinder.

Dass solche Beispiele meistens aus dem Rechts-Außen-Politlager verteilt werden (oft von AfD), ist nicht verwunderlich, obwohl Familien mit 6 Kindern wohl die absolute Ausnahme sind.

Aber man möchte Rechts-Außen eben mit hohen Bürgergeldzahlungen hetzen. Warum so mancher Arbeitgeber da auch hetzt, wird unten erklärt.

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Wie hoch wäre das verfügbare Einkommen bei der gleichen Familie, wenn der Mann 2.650 Euro Brutto verdient?

Zunächst vorab zwei wichtige Anmerkungen

1. Wer Bürgergeld bezieht ä, bekommt kein Kindergeld extra. Kindergeld bekommt beispielsweise der Arbeitnehmer.

Diese Arbeitnehmerfamilie erhält mit 6 Kindern 1.500 Euro Kindergeld

Kindergeld in dieser Höhe ist auch durchaus gerechtfertigt. Zum einen trägt die Familie erheblich dazu bei, dass später auch viele Erwerbstätige nachrücken. Darüber hinaus kosten Kinder auch viel Geld. Hilfreich wäre zusätzlich eine entsprechende Bildungspauschale, die nun durch die Kindergrundsicherung endlich eingeführt wird.

2. Auch Wohngeld wird nicht beim Bürgergeld gezahlt. Wohngeld erhalten beispielsweise Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, wenn bestimmte Einkommensverhältnisse unterschritten sind.

Das Wohngeld beträgt in diesem Beispiel 1.013 Euro

Das Wohngeld kann über den

Link —> https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Einfach und kostenlos berechnet werden.

Lohnberechnung Brutto-Netto

Zusammenfassung der NETTOEINKÜNFTE des Arbeitnehmers:

Nettoeinkommen: 2.121,94 Euro

Kindergeld: 1.500 Euro

Wohngeld: 1.023 Euro

Gesamteinkünfte der 8-köpfige Familie: 4.644,94 Euro

Wie viel hat eine 8-köpfige Arbeitnehmerfamilie im Vergleich zur Bürgerfamilie mehr?

Einkünfte Arbeitnehmerfamilie; 4.644,94 €

Einkünfte Bürgerfamilie: 3.806,50 €

Differenz: 838,44 Euro.

Für diese 8-köpfige Familie lohnt es sich auch zu arbeiten, denn beim Brutto von 2.650 hat die Arbeitnehmerfamilie 838,4; Euro mehr zur Verfügung.

ANMERKUNG:

Das Bürgergeld wird Zar zum 1.1,2024 erhöht, allerdings steigt dann auch beispielsweise der Freibetrag oder auch der Mindestlohn bzw. auch ggf das Wohngeld .

MERKE: oft werden Bürgergeld- und Geringverdiener gegeneinander ausgespielt.

Die Anhebung des Bürgergeld zum 1.1 2024 ist vielen Arbeitgebern ein Dirn im Auge, denn daraus wird sichtbar, dass der Mindestlohn eigentlich ähnlich ansteigen müsste.

Eine Nachbesserung des Mindestlohnes von 22 Euro auf 12,41 € (ab 1.1.2024) ist eigentlich viel zu gering

Ich möchte betonen, dass ich selbst weder die. Linken, noch die AfD wähle oder jemals gewählt habe. Und auch die neue Partei „Wagenknecht“ werde ich nicht wählen.

In den letzten 44 Wahljahren habe ich alle anderen demokratischen Parteien schon gewählt (CDU, SPD, FDP und Die Grünen).

Eine Partei, die immer zu jeder Zeit allem entsprochen hat, was ich mir wünsche, gibt und gab es nie.

Welcher Bruttolohn wäre langfristig sinnvoll.

Ein Bruttolohn von monatlich 2.650 Euro hätte zur Folge, dass Niedrigverdiener auch nicht mehr ihr Einkommen durch die Jobbörse aufstocken müssten.

Würde ein Arbeitnehmer 2650 € Brutto verdienen. Dann hat er etwa 74% des Durchschnittsverdienstes.

Wer 45 Jahre 74% des Durchschnitts verdient hat erhält dieses Jahr eine Rente von 1.252,08 Euro Brutto.

Die Konsequenz:

Der Staat müsste NICHT mehr den Lohn in der Aktivphase aufstocken und die Rente wäre später auch über der Grundsicherung.

Berechnung des Mindestlohns

Bei einem Bruttolohn von 2.650 Euro berechnet sich der Stundenlohn wie folgt:

2.650 € : 8 Std. : 21 Tage = 15,77 Euro je Stunde

Arbeit lohnt sich!

Rentenexperte Werner Hoffmann

Einkommensteuer Abgabetermin 2.Oktober

2. Oktober ist Stichtag
So verlängern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung

Die wenigsten machen sie wohl gerne, für manche ist sie aber Pflicht: die Steuererklärung. Doch was tun, wenn man die Abgabefrist nicht einhalten kann?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte den 2. Oktober 2023 auf dem Schirm haben. Denn an diesem Tag ist die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 fällig.

Wird die Deadline überschritten, muss man mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Dieser ist seit 2019 gesetzlich festgelegt – und beträgt pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Zahlen muss man den Verspätungszuschlag auch, wenn man eine Rückerstattung erhält.

Sollte die Steuererklärung unvollständig abgegeben werden, dann müsste das Finanzamt Unterlagen wieder anfordern, dann hätte man damit auch etwas Zeit gewonnen.

Mit Steuerberater bleibt mehr Zeit

Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kann, kann beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.

Das geht formlos schriftlich. Ein spezielles Formular brauchen Sie also nicht. Voraussetzung für eine Verlängerung ist allerdings, dass Sie die Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selbst zu verantworten haben.

Gründe hierfür können zum Beispiel ein längerer Krankenhausaufenthalt sein oder fehlende Unterlagen, so die Verbraucherzentralen.

Eine weitere Option, um mehr Zeit zu bekommen: Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein können Sie die Erklärung 2022 noch fristgerecht bis 31. Juli 2024 einreichen.

Übrigens:

Nicht nur wer selbstständig tätig ist, muss eine Steuererklärung abgeben.

Verpflichtend kann das auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie oder ihr Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension erhalten haben und einer von beiden nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde. Oder wenn das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat.

Aber auch Mieteinnahmen sorgen für die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.

Rentnerinnen und Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt.

Die Höhe des Grundfreibetrags ändert sich jedes Jahr. Im Steuerjahr 2022 beträgt dieser für Ledige 10.347 Euro, für Verheiratete 20.694 Euro.

Doppelbesteuerung der Rente: Wie Du eine Rückzahlung der Einkommensteuer erhältst

Rentner haben oft Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer

Für bestimmte Rentner könnte es interessant sein, diesen Artikel genau zu lesen.

www.Renten-Experte.de

Renten wurden und werden teilweise doppelt besteuert.

Was und wie entsteht die Doppelbesteuerung von Renten?

Die #Doppelbesteuerung der #Rente wird in Deutschland schon länger diskutiert. Viele #Rentnerinnen und #Rentner ärgern sich darüber, dass sie ihre Rente versteuern müssen, obwohl auf die #Rentenbeiträge schon zur Zeit ihres Berufslebens Steuern erhoben wurden.

Worum es bei dem Thema geht und was Betroffene tun können, um eine Rückzahlung zur erwirken, erfahren Sie im Folgenden.

Vorweg: Nach zwei Urteilen des #Bundesfinanzhofs hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden.

Dazu gelten bestimmte Übergangsfristen. Einige Jahrgänge kommen bei der Abschaffung der Doppelbesteuerung aber deutlich besser weg, als andere.

Die Doppelbesteuerung der Rente tritt dann auf, wenn Renten sowohl in der „Ansparphase“ als auch in der „Auszahlungsphase“ besteuert werden.

Ein Teil der Rente wurde also bereits zu Zeiten der Berufstätigkeit durch Beiträge aus versteuertem #Einkommen finanziert und wird dann später – bei der Auszahlung der #Rente – erneut besteuert.

Von Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn die steuerfreie Rentenzahlung – also der gesamte steuerfreie Anteil der Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung – im Alter geringer ist, als die zu versteuernden Rentenbeiträge – also die Summe der geleisteten Beiträge für die Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen.

Bei bestimmten Gruppen von Menschen ist es wahrscheinlicher, dass sie von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen sind. Dazu zählen:

—> Frühere Selbstständige, da diese sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
—> Rentnerinnen und Rentner, die erst seit Kurzem Rente bekommen.
~~> Ledige Senioren, da diese keine Hinterbliebenen-Rente erhalten.
—> Männer, weil sie nach statistischer Lebenserwartung früher sterben, als Frauen (je nach Jahrgang 4-7 Jahre früher, als Frauen).

Die Doppelbesteuerung entsteht, weil das Deutsche Rentensystem seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 von der vorgelagerten Besteuerung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung umgebaut wird.

Bei der vorgelagerten Besteuerung wurden #Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich begünstigt, sondern als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet.

Die Beiträge für die Rentenversicherung wurden in der Ansparphase aus dem Bruttoeinkommen bezahlt, auf das Steuern gezahlt wurde. Im Gegenzug waren die Rentenbezüge später steuerfrei.

Die nachgelagerte Besteuerung sieht im Kern vor, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Ansparphase zwar steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenbezüge aber vollständig der Einkommenssteuer unterliegen.

Dadurch kann es zur Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Bundesregierung hat jedoch bereits festgelegt, ab wann die Doppelbesteuerung enden soll.

Wie prüfst Du eine Doppelbesteuerung?

Der Bund der Steuerzahler hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, mit der man feststellen kann, ob die eigene Rente von einer Doppelbesteuerung betroffen ist und ob man somit einen Grund hat, eine Rückzahlung anzufordern.

Die Berechnung benötigt drei Variablen, die es über die Steuerbescheide und Gehaltsabrechnungen zu ermitteln gilt:

  1. Schritt: Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente
  2. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge, die in den Jahren 2005 bis zum Renteneintritt als Altersvorsorgebeiträge steuerfrei gestellt wurden
  3. Schritt: Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge vor dem Jahr 2005 und deren steuerliche Auswirkung

Der Bund der Steuerzahler hat auf seiner Website eine detaillierte Beispielrechnung für die Doppelbesteuerung veröffentlicht.

Wer bei der Rechnung meint, dass er von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, sollte alle Unterlagen an das Finanzamt schicken. Dort wird dann alles nocheinmal geprüft.

Wie erhalte ich zu viel gezahlte Einkommensteuer zurück? Muss ich Einspruch einlegen?

Wer zu den doppelt besteuerten Rentnern zählte, oder dieses befürchtet, musste früher mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder seines Steuerberaters Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um eine Rückzahlung erwirken zu können.

Für Rentner, auf deren Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk ist, gilt dies allerdings nicht.

Laut dem Portal finanztip.de hat das Bundesfinanzministerium am 30. August 2021 die Behörden angewiesen, die Rentenbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

Rentner müssten damit nicht mehr selbst rechnen und einen formellen Einspruch einreichen.

Wenn sie allerdings davon überzeugt sind, dass bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt, müssten sie entsprechende Nachweise beim Finanzamt erbringen.

Dazu müsse man dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben.

Erst dadurch kann eine Doppelbesteuerung bewiesen und eine mögliche Rückzahlung veranlasst werden.