Der Notfallordner für Alleinstehende ab 18 bis 100 Jahre von www.not-fallordner.de

Warum du als Lediger einen Notfallordner, eine Generalvollmacht und ein Testament brauchst

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Hast du dir schon einmal überlegt, was passiert, wenn du plötzlich nicht mehr in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen? Wer regelt deine Angelegenheiten, wenn du einen Unfall hast oder unerwartet stirbst? Vielleicht denkst du: „Ich bin doch ledig, das betrifft mich nicht.“ Aber genau deshalb ist Vorsorge für dich sogar noch wichtiger.

Hier erfährst du, warum ein Notfallordner, eine Generalvollmacht und ein Testament für dich unverzichtbar sind – und wie du damit dein Leben und das deiner Angehörigen erheblich erleichtern kannst.

Stell dir mal Folgendes vor:

Du hast einen Unfall und kannst nicht mehr selbst entscheiden – wer handelt dann in deinem Interesse? Ohne eine Generalvollmacht wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt, und das kann jemand völlig Fremdes sein. Deine Eltern, Geschwister oder enge Freunde dürfen nichts für dich entscheiden, wenn du sie nicht vorher schriftlich bevollmächtigt hast.

Und was ist, wenn du stirbst? Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, und das bedeutet: Dein Vermögen geht an deine Familie – vielleicht auch an Verwandte, zu denen du gar keinen Kontakt hast. Menschen, die dir wirklich am Herzen liegen, wie enge Freunde oder wohltätige Organisationen, bleiben außen vor.

Notfallordner-Vorsorgeordner.de
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Warum du einen Notfallordner brauchst

Ein Notfallordner ist wie ein persönlicher Rettungsanker – für dich und für die Menschen, die dir im Ernstfall helfen wollen. In diesem Ordner sammelst du alle wichtigen Unterlagen an einem Ort:
• Versicherungen
• Kontoinformationen
• Passwörter
• Medizinische Unterlagen
• Vollmachten und Verfügungen

Wenn etwas passiert, finden deine Angehörigen oder Bevollmächtigten alles, was sie brauchen, um schnell und richtig zu handeln. Stell dir vor, du liegst im Krankenhaus und niemand weiß, ob du eine Patientenverfügung hast oder wie deine Miete bezahlt werden soll – mit einem Notfallordner vermeidest du genau diese Unsicherheiten.

https://www.Notfallornder-Vorsorgeordner.de
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Beim Notfallordner sind jedoch unterschiedliche Bereiche zu beachten, und dementsprechend solltest du den passenden Ordner auswählen:
• Für Arbeitnehmer, Rentner oder Hausfrauen: Der Notfallordner privat reicht in der Regel aus.
• Für Beamte und Pensionäre: Der Notfallordner Beamte ist hier die richtige Wahl.
• Für Heilberufe: Es gibt speziell angepasste Notfallordner für diese Berufsgruppe.
• Für Selbstständige oder Unternehmer: Hier kommt es darauf an, in welcher Branche du tätig bist.

Die Notfallordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de enthalten nicht nur ein Register, sondern auch viele hilfreiche Tipps, Vordrucke und Formulare zu unterschiedlichen Bereichen, die dich bei der Vorsorge unterstützen.

Drei Beispiele, wann Ledige einen Notfallordner dringend benötigen

Erstens: Plötzliche Erkrankung und Krankenhausaufenthalt

Du bist 35 Jahre alt, ledig und hast einen plötzlichen medizinischen Notfall, wie einen Schlaganfall oder eine schwere Operation. Im Krankenhaus muss schnell entschieden werden, ob bestimmte Behandlungen durchgeführt werden sollen. Ohne Patientenverfügung und Generalvollmacht aus deinem Notfallordner können Deine Angehörigen keine Entscheidungen für dich treffen. Das Gericht setzt möglicherweise einen Betreuer ein, der Deine Wünsche nicht kennt. Mit den entsprechenden Unterlagen im Notfallordner stellst du sicher, dass eine von Dir benannte Person diese wichtigen Entscheidungen trifft.

Zweites Beispiel: Verkehrsunfall mit längerer Arbeitsunfähigkeit

Du bis 18 Jahre jung und wirst in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt und bist mehrere Monate arbeitsunfähig. Da Du volljährig bist, erhalten Deine Eltern keine Auskunft und dürfen auch für Dich ohne Generalvollmacht nichts erledigen.
Während dieser Zeit laufen Miete, Versicherungen und andere Verträge weiter. Ohne den Notfallordner hat niemand Zugriff auf die Informationen, wie diese Verpflichtungen geregelt werden können. Deine Bevollmächtigten könnten nicht einmal auf dein Konto zugreifen, um Rechnungen zu bezahlen. Eine Bankvollmacht reicht übrigens nicht aus. Ein Notfallordner sorgt dafür, dass alle relevanten Daten, wie Kontoverbindungen, Versicherungsnummern und laufende Verträge, griffbereit sind und deine Finanzen weiterhin geregelt bleiben.

Drittes Beispiel: Unerwarteter Todesfall und Nachlassregelung

Als ledige Person hast du vielleicht keine Kinder oder Ehepartner, möchtest aber, dass bestimmte Freunde, Verwandte oder gemeinnützige Organisationen von deinem Vermögen profitieren. Ohne Testament aus Deinem Notfallordner tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, und Dein Erbe geht möglicherweise an entfernte Verwandte, die Dir wenig bedeuten. Mit einem Testament im Notfallordner kannst du sicherstellen, dass dein Nachlass so verteilt wird, wie du es dir wünschst, und Unklarheiten oder Streitigkeiten vermieden werden.

Generationenberater Werner Hoffmann
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Übrigens sehr, sehr wichtig ist das Folgende:

Aus unterschiedlichen Gründen ist es jedoch sehr empfehlenswert eine Generalvollmacht und ein Testament beim Notar beurkunden zu lassen.

In all diesen Fällen bietet der Notfallordner eine klare Übersicht und Zugriff auf wichtige Dokumente, um Dir und Deinen Angehörigen in schwierigen Situationen Sicherheit und Handlungsmöglichkeiten zu geben.

Den idealen Notfallordner für dich findest du auf der Internetseite

www.Not-Fallordner.de

Die Generalvollmacht ist Dein Sicherheitsnetz

Ohne Generalvollmacht entscheidet ein Gericht, wer deine Angelegenheiten regeln darf. Und das kann jemand sein, der deine Wünsche überhaupt nicht kennt. Mit einer Generalvollmacht bestimmst du selbst, wem du vertraust. Diese Person kann dann:
• Über deine medizinische Behandlung entscheiden
• Deine Finanzen verwalten
• Verträge für dich abschließen oder kündigen

Du behältst also die Kontrolle – auch wenn du sie nicht mehr selbst ausüben kannst.

Rentenexperte Werner Hoffmann
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Werner Hoffmann www.Renten-Experte.de

Das Testament: Deine Wünsche zählen

Vielleicht denkst du, ein Testament ist nur für Ehepaare oder ältere Menschen wichtig. Aber auch als Lediger solltest du selbst bestimmen, was mit deinem Vermögen geschieht. Möchtest du, dass ein enger Freund oder eine gemeinnützige Organisation erbt? Ohne Testament entscheidet das Gesetz, und oft sind es Verwandte, die das Erbe antreten – ob du das möchtest oder nicht.

Ein Beispiel aus der Praxis

Stell dir vor, du hast eine beste Freundin, die dich durch alle Höhen und Tiefen begleitet hat. Ihr seid wie Familie. Wenn dir etwas passiert und du kein Testament hast, geht dein Erbe automatisch an deine Verwandten – vielleicht an einen Cousin, den du seit Jahren nicht mehr gesehen hast. Deine Freundin würde leer ausgehen. Mit einem Testament kannst du sicherstellen, dass sie berücksichtigt wird.

So regelst Du alles ab sofort

Erstens: Kaufe den Notfallordner von www.not-fallordner.de

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Wähle den passenden Notfallordner auf www.Not-Fallordner.de und sortiere alle wichtigen Dokumente ein.

Zweitens: Generalvollmacht erstellen
Gehe zu einem Notar und lasse eine Vollmacht aufsetzen, die alle wichtigen Bereiche abdeckt – von der Gesundheitsvorsorge bis zur Finanzverwaltung.
Drittens: Testament schreiben
Schreibe dein Testament und lass es notariell beglaubigen oder hinterlege es beim Amtsgericht, damit es im Ernstfall auffindbar ist.

Warum du nicht warten solltest

Vielleicht denkst du: „Das mache ich später.“ Aber niemand weiß, was die Zukunft bringt. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen schaffst du Klarheit – für dich und für die Menschen, die dir wichtig sind.

Mach dir bewusst: Vorsorge ist keine Frage des Alters oder Familienstands. Es ist eine Frage der Selbstbestimmung. Nimm dir die Zeit, um alles zu regeln – damit du und deine Liebsten im Ernstfall abgesichert seid.

Fang heute damit an – du wirst es später nicht bereuen.

Dieses Video kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Der Notfallordner ist eine Grundlage für die Vorsorge.

Sehr wichtig ist, dass Du die Generalvollmacht und auch das Testament bei einem Notar beurkunden lässt.

Die Gebühren richten sich dabei nach Deinem Vermögen.

Der Notar benötigt zur Berechnung hierzu Deine Vermögensangaben. Wohneigentumsvermögen kann der Notar durch einen Grundbucheintrag erkennen und auch einschätzen.

Ob Dein Auto Dein Eigentum ist oder es sich um ein leasingfahrzeug handelt und wie hoch dein übriges Vermögen ist, erfragt in der Regel der Mitarbeiter vor dem Notartermin.

Machst Du beispielsweise Deine Generalvollmacht mit 18 Jahren und hast ein Vermögen von ca. 5.000 Euro, dann kostet Dich die Generalvollmacht etwa um die 100 Euro. Hast Du ein Wohneigentum oder anderes Vermögen, dann können die Gebühren erheblich höher sein.

Deshalb kann es grundsätzlich sinnvoll sein, die Generalvollmacht und das Testament frühzeitig beurkunden zu lassen.
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Warum ist es wichtig, ein Testament zu erstellen?

Und warum solltest Du ein beurkundetes Testament und nicht ein handschriftliches Testament haben?

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich auch eine Generalvollmacht an den Erben erteilt habe?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Generationenberater Werner Hoffmann
Generationenberater Werner Hoffmann

Es ist wichtig, ein Testament aus mehreren Gründen zu erstellen:

  1. Vermögensverteilung: Du kannst festlegen, wie Dein Vermögen nach Deinem Tod verteilt wird. Ohne ein Testament werden Deine Vermögenswerte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Deines Landes verteilt, was möglicherweise nicht Deinen Wünschen entspricht.

  2. Festlegung von Vormundschaften: Wenn Du minderjährige Kinder hast, kannst Du im Testament festlegen, wer sich nach Deinem Tod um sie kümmern soll. Ohne ein Testament kann das Gericht entscheiden, wer das Sorgerecht erhält ohne Deine bestehenden Wünsche zu berücksichtigen. Gerade deshalb ist bei minderjährigen Kindern eine Sorgerechtsverfügung besonders wichtig. Dort kann dann grundsätzlich auch festgelegt werden, wann das Kind das Erbe erhält und ggf. zu welchem Zweck bereits vorher ein Teil des Erbes genutzt werden kann. In einer Sorgerechtsverfügung können auch für die persönliche Betreuung der Kinder und die Vermögensverwaltung unterschiedliche Personen festgelegt werden.

  3. Vermeidung von Streitigkeiten: Ein klar formuliertes Testament kann dazu beitragen, Streitigkeiten und Konflikte unter Deinen Erben zu vermeiden. Es legt genau fest, wer welche Vermögenswerte erhält, was potenzielle Konflikte minimiert.

  4. Steuerliche Vorteile: Ein gut durchdachtes Testament kann dazu beitragen, die Steuerlast für Deine Erben zu minimieren. Durch geschickte Planung kannst Du sicherstellen, dass Deine Vermögenswerte so effizient wie möglich übertragen werden.
    Beispiel: Angenommen, Du hast eine ältere Immobilie und auch die gleiche Größe an Geldvermögen und dieses Erbe sollen zwei Erben zu jeweils 50 Prozent erhalten.
    Ohne Festlegung, wer was erbt, erben beide personenjeweils die Hälfte. Wird die Immobilie anschließend vermietet, entfällt die Abschreibung des Gebäude komplett, wenn das Objekt 50 Jahre ist.
    Erbt jedoch eine Person die Immobilie, die andere Person das Bankvermögen, dann könnte der Erbe A vom Erbe B das halbe Vermögen „abkaufen“ und könnte dann den Kaufpreis für halbe Erbe teilweise abschreiben (ohne grundstückswert, i.d.R. meist 80 % des Kaufpreises)

  5. Wahrung persönlicher Wünsche: Ein Testament ermöglicht es Dir, persönliche Anliegen und Wünsche festzuhalten, wie beispielsweise die Verteilung von Erbstücken oder Spenden an wohltätige Organisationen.

Insgesamt ist das Verfassen eines Testaments ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Dein Vermögen nach Deinem Tod gemäß Deinen Wünschen verteilt wird und um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Testament Handschriftlich oder notariell beurkundet
Notfallordner Notfallordner-Vorsorgeordner Not-Fallordner.de

Und warum solltest Du ein beurkundetes Testament und nicht ein handschriftliches Testament haben?

„Ein beurkundetes Testament ist nicht nur oft besser als ein handschriftliches, sondern auch noch dazu meist günstiger. Hier sind ein paar Gründe und Erklärungen:

  1. Rechtssicherheit: Wenn ein Notar oder eine andere autorisierte Stelle dein Testament beurkundet, ist es rechtsgültig und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Ein handschriftliches Testament könnte angefochten werden, wenn es Zweifel an seiner Echtheit oder Gültigkeit gibt.

  2. Klarheit und Verständlichkeit: Beurkundete Testamente werden oft von Fachleuten verfasst, die wissen, wie man klare und verständliche Dokumente erstellt. Das minimiert Missverständnisse oder Interpretationsprobleme.

  3. Fehlervermeidung: Notare erkennen und korrigieren Fehler oder Ungenauigkeiten in einem Testament. So wird das Risiko von fehlerhaften Klauseln minimiert, die später zu Streitigkeiten führen könnten.

  4. Beweiskraft: Ein beurkundetes Testament hat oft mehr Gewicht vor Gericht. Die Beglaubigung durch einen Notar erhöht die Glaubwürdigkeit und Authentizität des Testaments.

  5. Fachliche Beratung: Ein Notar kann fachliche Beratung und Unterstützung bieten, um sicherzustellen, dass dein Testament deinen Bedürfnissen entspricht und rechtlich einwandfrei ist.

Auch wenn ein beurkundetes Testament bevorzugt wird, ist ein handschriftliches unter bestimmten Umständen gültig, solange es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Aber ein beurkundetes Testament bietet oft mehr Sicherheit und Schutz für deine Wünsche.

Und oft ist es ein Irrglaube, dass das handschriftliche Testament günstiger ist. Hat der Erbe ein handschriftliches Testament, wird ein Erbschein benötigt. Die Gebühren des Erbscheines werden aus der Erbmasse berechnet.

Wenn der Erbe jedoch ein notariell beurkundetes Testament, dann wird nur eine Testamentseröffnung benötigt. Eine Testamentseröffnung kostet regelmäßig nur 100 Euro.

Beispiel:

Erstellst Du also heute Dein notariell beurkundetes Testament und bist stolzer Besitzer einer Immobilie mit einem Wert von 300.000 Euro (abzüglich ggf. Darlehen von 200.000 Euro) und wächst Dein Vermögenswert bis zu Deinem Tode auf 600.000 Euro an, dann sind nur 100 Euro für die Testamentseröffnung zu bezahlen.
Die Gebühr für das beurkundete Testament errechnnet sich heute aus dem Vermögen abzüglich der Verbindlichkeit, mindestens jedoch aus 50 %, also 150.000 Euro.

Wenn Du heute aber nur ein handschriftliches Testament geschrieben, dann berechnet sich die Gebühr des Erbscheines aus 600.000 Euro.

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich auch eine Generalvollmacht an den Erben erteilt habe?

In Zusammenhang mit der Immobilie im vorliegenden Fall, kann auch die beurkundete Generalvollmacht einen hohen Vorteil bieten.

Wurde eine beurkundete Generalvollmacht an den Erben erteilt, die auch über den Tod hinaus besteht, dann kann der Erbe in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter die Immobilie verkaufen. Dann ist für die Immobilienverkauf kein Erbschein notwendig.

Grund der Erbe ist in diesem Fall ja nicht nur Erbe, sondern auch Bevollmächtigter über den Tod hinaus und kann -wenn die Generalvollmacht vom Notar richtig abgefasst ist, für die Durchführung aller rechtsgeschäfts dann genutzt werden.

Allgemein gilt zur Generalvollmacht folgendes:

Eine Generalvollmacht für einen Erben zu erteilen hat ein paar Vorteile:

  1. Schnelle Verwaltung: Der Erbe kann sofort nach deinem Tod handeln, ohne auf eine offizielle Bestätigung durch das Gericht zu warten. Das macht die Verwaltung deiner Angelegenheiten einfacher und schneller.

  2. Einfachere Entscheidungsfindung: Mit der Vollmacht kann der Erbe schnell die notwendigen Entscheidungen treffen und Aufgaben erledigen, die für die Verwaltung deines Nachlasses wichtig sind.

  3. Vertrauen und Kontrolle: Du zeigst, dass du dem Erben vertraust, deine Angelegenheiten verantwortungsvoll zu regeln. Gleichzeitig behältst du die Kontrolle darüber, was er tun darf.

  4. Für den Notfall vorbereitet sein: Falls du durch Krankheit oder Unfall nicht handlungsfähig bist, kann der Bevollmächtigte trotzdem in deinem Sinne Entscheidungen treffen und deine Angelegenheiten regeln.

  5. Vermeidung von Streitigkeiten: Indem du klar festlegst, wer die Vollmacht hat, kannst du mögliche Konflikte in der Familie oder rechtliche Probleme vermeiden.

Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Person, der du die Vollmacht erteilst, vertrauenswürdig ist und deine Interessen gut vertreten wird. Und denk daran, klare Regeln für die Vollmacht festzulegen, um Missbrauch zu verhindern.

Wenn Du bei einem Notar Deine Generalvollmacht oder Dein Testament erstellen lassen möchtest, solltest Du bereits davor den Notfallordner-Vorsorgeordner ausfüllen, damit Du und auch der Notar einen klaren Überblick über Deine Hintergründe hat.

https://www.Notfallornder-Vorsorgeordner.de
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Der Notfallordner-Vorsorgeordner sollte später an einem gut sichtbaren Platz aufbewahrt werden. Durch das Verschlüsselungssystem ist es auch möglich sicher Kennwörter im Notfallordner-Vorsorgeordner aufzubewahren.

https://www.Notfallornder-Vorsorgeordner.de
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Auch eine Kopie vom notariellen Testament, notarieller Generalvollmacht, Original-Geburts- Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil sollten in diesem Notfallordner aufbewahrt werden.

Vor ausschließlich digitalen Dokumenten-Archiven ist zu warnen! Sehr oft werden auch Originalunterlagen benötigt, die sonst später gesucht werden müssen.

Die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht: Wie hilft sie in schwierigen Situationen?

Eine Vorsorgevollmacht ist mega wichtig.

Mit dem Dokument ermöglichst Du einer anderen Person, für Dich zu handeln, wenn Du das selbst nicht mehr kannst. Das kann in echt kniffligen Situationen total hilfreich sein, und hier ist warum:

  1. Selbstbestimmung: Mit der Vorsorgevollmacht kannst Du festlegen, wer für Dich Entscheidungen treffen soll, und wie diese aussehen sollen. So werden Deine Wünsche berücksichtigt, selbst wenn Du nicht mehr reden kannst.

  2. Schutz vor Fremdbestimmung: Ohne eine Vorsorgevollmacht könnten fremde Personen Entscheidungen für Dich treffen, die gar nicht Deinem Willen entsprechen. Mit der Vollmacht kannst Du das verhindern und Deine Autonomie schützen.

  3. Schnelle Handlungsfähigkeit: Bei Notfällen ist es wichtig, dass schnell Entscheidungen getroffen werden können. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht das, ohne dass erst komplizierte rechtliche Schritte nötig sind.

  4. Familiäre Konflikte vermeiden: Mit klaren Anweisungen in der Vorsorgevollmacht kannst Du Streit in der Familie vermeiden und sicherstellen, dass Deine Wünsche respektiert werden.

  5. Kontinuität der Betreuung: Die Vollmacht sorgt dafür, dass die Betreuung nahtlos weitergeht, auch wenn Du selbst nicht mehr für Dich sorgen kannst.

Kurz gesagt, eine Vorsorgevollmacht ist mega wichtig, um Deine Wünsche und Bedürfnisse zu schützen, wenn Du selbst nicht mehr dazu in der Lage bist. Sie gibt Dir Sicherheit und Kontrolle, auch in schwierigen Zeiten.

Kostenfreier WhatsAPP-Kanal zum Thema Notfallordner

Weitere Informationen gibt es auch über whatsAPP-Kanal ‎Abonniere den Kanal Notfallordner auf WhatsApp: https://whatsapp.com/channel/0029VaOgRJQ3AzNLwrniMU1A

Interaktives Beratungsvideo über Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht Notfallordner

Oder auch auf der Internetseite über das Interaktive Beratungsvideo https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-interaktives-beratungsvideo/index.html

Generationenberater Werner Hoffmann
Generationenberater Werner Hoffmann

Unterschied von #Generalvollmacht und einer #Betreuung?

Der nachfolgende Film macht deutlich, wie wichtig eine Generalvollmacht ist und was passieren kann, wenn man als #Ehepartner als #Betreuer bestellt wird.

Wir können jedem Menschen, der eine vertrauenswürdige Person im Umfeld hat, empfehlen eine Generalvollmacht zu erstellen.

Das umfangreiche Werk (140 Seiten) #Notfallordner-#Vorsorgeordner vom bietet auch für diesen Bereich eine entsprechende Unterstützung.

Der #Notfallordner-Vorsorgeordner kann für 28,50 € online bestellt werden.

Internetseite:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

Hier der Link zum Film:

Notfallordner für Paare mit Kindern

https://youtu.be/vJf-drHYbOA?si=GOtRyqJoH8D_6KVq

Notfallordner Beamte – Vorsorgevollmacht und Beihilfeverordnung

#Notfallordner #Beamte #Vorsorgevollmacht #Todesfall von #Beihilfeberechtigten und Familienangehörigen

Bestell-Link –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php

#Notfallordner für #Beamte mit #Beihilfeanspruch Spezialausgabe

Weitere Informationen –> www.notfallordner-beamte.de

Ob #Dokumentenordner, #Vorsorgeordner oder #Vorsorgemappe – Fast alle Produkte sind nur allgemein verfasst und berücksichtigen meist nicht spezielle Bereiche.

Bei Beamten sind eine Reihe von besonderen Merkmalen zu berücksichtigen, die sich auch z.B. aus den #Beihilfeverordnungen ergeben.

Hierbei muss z. B. auf die unterschiedlichen #Beihilfeverordnungen von:

– EU-Beamten

– Bundesbeamte

– Landesbeamte

– Kommunalbeamte

geachtet werden.

Gerade bei #Geschäftsunfähigkeit, Pflegefall oder bei Tod ergeben sich hier Unterschiede.

Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft
Notfallordner für Polizeibeamte, Sonderkondition für Polizeibeamte bei Gewerkschaftsmitgliedschaft

Der #Notfallordner für #Beamte bietet hier wertvolle Hinweise (Ratschläge, Tipps, Vordrucke) die für Angehörige sehr nützlich sind.

Wenn der Beamte durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird, können Angehörige sehr schnell auch handeln.

Auch wenn der Beamte stirbt, ergeben sich für den Ehegatten/Lebenspartner wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten.

www.notfallordner-beamte.de

Notfallordner Beamte


Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder
Notfallordner für Lehrer, Sonderkondition für GEW-Mitglieder und andere Gewerkschaftsmitglieder


Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund
Notfallordner für Rechtspfleger und Richter, Sonderkondition für Mitglieder vom Verband der Rechtspfleger oder Deutscher Richterbund

Bestell-Link –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php

Eltern von behinderten Kind haben besondere Probleme

Eltern von Behinderten haben oft verschiedene Sorgen:

Was passiert, wenn die Eltern durch Demenz oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sind?
Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt und das Kind jahrelang durch Sozialhilfeträger unterstützt wurde? Kann dann der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Erbes einfordern? Muss dann der andere Ehegatte diesen Pflichtteil auszahlen?
Wie geht es mit dem Kind weiter, wenn beide Eltern verstorben sind?
Cute little girl with painted hands.
Was passiert, wenn die Eltern von behinderten Kindern sterben oder geschäftsunfähig werden?
Die Antworten sind sehr vielschichtig. Zunächst ist eine umfangreiche rechtliche Vorsorge wichtig. Hier ist beispielsweise als Grundlage ein #Notfallordner wichtig, in dem alle wichtigen Dokumente vorhanden sind. Einen umfangreichen Notfallordner gibt es für 28,50 Euro. bei

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

Als rechtliche Vorsorge sollte eigentlich jeder Mensch einen Notfallordner haben, denn ohne rechtliche Vorsorge kann jeder Unfall, Schlaganfall oder Tod schnell zum Fiasko werden.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/index.php

Wenn Eltern durch Unfall oder Demenz geschäftsunfähig werden, dann sollten die Eltern auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht erstellt haben. In dieser Generalvollmacht sollten die Eltern den Wunsch äußern, dass das Kind von der bevollmächtigten Person betreut wird. Die rechtliche Entscheidung wird zwar durch das Vormundschaftsgericht getroffen, allerdings werden Ihre Wünsche geprüft und fließen in die Betreuungsfestlegung ein.

Sofern das Kind minderjährig ist, ist eine Sorgerechtsverfügung empfehlenswert. Auch hier wird Ihr Wunsch geprüft und sehr oft berücksichtigt. Ein Muster und eine Checkliste finden Sie ebenso im Notfallordner von http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Schwieriger ist die Situation, wenn eines der Eltern stirbt. Im Todesfall haben Kinder nicht nur einen Erbanspruch, sondern auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils. Ein Ausschluss vom Erbe ist nur über das normale Erbe möglich, nicht aber über den Pflichtteil.

Verstirbt eines der Eltern, dann besteht bei einem Kind – wenn die Eltern in Zugewinngemeinschaft gelegt haben – ein Pflichtteilsanspruch von 25 %. Wurde Sozialhilfe für das Kind in Anspruch genommen, wird der Sozialhilfeträger diesen Pflichtteil in der Regel sofort verlangen.

Durch ein spezielles #Behindertentestament kann im Wesentlichen verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Behinderten geltend machen kann.

Um dies möglichst zu verhindern, sollte der Behinderte deutlich mehr erben, als seine Pflichtteilsansprüche wert sind. Denn nur wenn der Behinderte durch die im Testament festgelegten Erbteile und Zuwendungen deutlich besser gestellt wird als durch seine Pflichtteile, wird das Vormundschaftsgericht, sofern die gesetzliche Betreuung angeordnet ist, nach der bisherigen Praxis aller Voraussicht nach von der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche des Behinderten absehen.

Werner Hoffmann –

Auch wenn beide Eltern versterben, gibt es Lösungsansätze, wenn die Eltern frühzeitig Regelungen festlegen.

Beispiel:

Die Eltern schließen frühzeitig eine Rentenversicherung auf eine Dritte Person ab und vereinbaren, dass diese dritte Person ab dem Tod der Eltern eine mtl. Rente erhält. Natürlich kann nicht vereinbart werden, dass die dritte Person dann mtl. Zusatzleistungen für das behinderte Kind finanziert, allerdings kann diese Dritte Person gewisse Zusatzsachleistungen für das behinderte Kind sponsern.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob das behinderte Kind in diesem Vertrag als versicherte Person eingesetzt wird. Wichtig ist, dass bei dieser Form der Vertragsgestaltung folgendes berücksichtigt wird:

  1. Als Bezugsberechtigt muss die dritte Person eingesetzt werden.
  2. Als Versicherungsnehmer sollte ebenso die dritte Person eingesetzt werden. Hierbei sind die Schenkungssteuerfreibeträge zu beachten, die zwischen 20.000 und 400.000 Euro liegen. Diese Schenkungsteuer ist in dem Moment fällig, in dem die dritte Person Eigentümer des Vertrages ist (also in diesem Beispiel in dem Moment, wo der Geldbetrag in den Vertrag eingezahlt wird).

Eine andere Möglichkeit ist, dass der Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein gezahlt würde. Hier entsteht keine Plicht zur Zahlung einer Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.

  1. Als Versicherte Person kann das behinderte Kind gewählt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die mtl. Rente mindestens so lange gezahlt wird, wie das behinderte Kind lebt.

Zu beachten ist bei diesen Vertragskonstruktionen, dass Vermögensübertragungen sehr frühzeitig geplant werden; in der Regel also möglichst 10 Jahre vor dem Tode der Eltern.

Weitere Informationen finden Sie im übrigen auch bei

https://www.facebook.com/Behinderte.Testament

Ebenso gibt es seit kurzer Zeit bei Facebook einen Erfahrungsaustausch auf der Facebook-Gruppen-Seite:

https://www.facebook.com/groups/Behindertentestament/

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dies soll jedoch keine Rechtsberatung sein. Insofern sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.*

Ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht kann Ihnen sicherlich auch wertvollle Informationen bieten.

Werner Hoffmann

Wer wird mein Nachfolger?

Nachfolgeregelung beim eigenen Betrieb

Da baut man Jahrzehntelang einen eigenen Betrieb auf, denkt, dass dies auch mal eine gute Altersversorgung ist oder ein Kind den Betrieb übernimmt und dann wollen die Kinder den Betrieb nicht übernehmen.

Nein, das Problem liegt nicht daran, dass die Kinder die Bürokratie scheuen, sondern eher daran, dass viele Kinder gesehen haben, wie die Eltern ihr Leben mehr mit dem Betrieb, als mit den Kindern verbracht haben. Und dies möchte man den eigenen Kindern nicht zumuten.

Ein hoher Anteil der Mittelständler hat keine frühzeitige Nachfolgeregelung geplant.

Die Planung einer Nachfolgeregelung sollte im Übrigen nicht erst mit 60, sondern spätestens mit 55 Jahren beginnen, bzw. damit, dass vorhandene Kinder schon in der Jugend mit eingebunden werden.

Wer das verpasst, wird sich schwer tun, die Kinder erst dann einzubinden, wenn sie schon 20 bis 25 Jahre oder älter sind.

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Ein weiteres Problem ist auch, dass die Kinder oft eine andere Wertigkeit der Arbeit sehen und der Mittelständler sich oft für sein „eigenes Baby Firma“ aufgeopfert hat und es nicht verstehen kann, wenn die Kinder dies nicht ebenso tun.

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Hinzu kommt dann noch die Problematik, dass vielleicht auch keine Kinder vorhanden sind.

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Zitat n-tv:

Schwierige Nachfolgeregelungen – Deutsche Mittelständler werden ihre Firmen nicht los

Die Babyboomer gehen schrittweise in den nächsten Jahren in Rente. Davon betroffen sind auch zahlreiche Mittelständler. Der Großteil von ihnen will einer Studie zufolge die Unternehmen gern weitergeben, am liebsten innerhalb der Familie. Das ist aber immer schwerer. Zehntausende Unternehmen stehen vor dem Aus.

Immer mehr Mittelständler in Deutschland wollen ihre Firma in andere Hände geben. Der Anteil von Unternehmerinnen und Unternehmern, die grundsätzlich eine Nachfolgeregelung anstreben, ist in den vergangenen sechs Jahren von 35 auf 41 Prozent gestiegen, wie eine Umfrage der staatlichen Förderbank KfW zeigt. Die Schwierigkeiten, geeignete Kandidaten zu finden, dürften aber zunehmen. „Die „Nachfolgelücke“ im Mittelstand wächst“, sagte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib.

„Der demografische Wandel lässt die Zahl älterer Inhaber und Inhaberinnen, die sich mit Nachfolgegedanken tragen, zunehmen“, sagte Köhler-Geib. Bereits jetzt sei jeder Dritte von ihnen mindestens 60 Jahre alt. Das Problem: Die nachfolgenden Generationen sind wegen niedriger Geburtenziffern zahlenmäßig kleiner. Zudem ist der KfW zufolge das Interesse an Firmengründungen allgemein gesunken, ebenso die Zahl potenzieller Gründerinnen und Gründer.

Allein bis Ende des laufenden Jahres planen der Umfrage zufolge rund 224.000 Inhaber mittelständischer Firmen ihren Rückzug. Das entspricht sechs Prozent der 3,81 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro.

Bei der jüngsten Befragung für das KfW-Mittelstandspanel im ersten Halbjahr 2023 nannte die große Mehrheit (74 Prozent) das Finden geeigneter Nachfolger als Problem – auch solche Unternehmen, die in absehbarer Zeit dazu noch keine konkreten Überlegungen haben. Weniger Befragte sehen die Einigung auf den Kaufpreis und Bürokratieaufwand (je 30 Prozent) als Hürden an, gefolgt von rechtlicher Komplexität (28 Prozent) und Finanzierungsfragen (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie besonders beliebt

Manche Inhaberinnen und Inhaber entscheiden sich auch für eine Geschäftsaufgabe. Bis zum Ende des Jahres 2024 hegen der Umfrage zufolge 97.000 der Mittelständler (rund 3 Prozent) solche Pläne. Das fehlende Interesse von Familienangehörigen an einer Übernahme spielt demnach bei etwa zwei Dritteln (63 Prozent) aller absehbaren Stilllegungen eine Rolle.

Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie stehen bei der Mehrheit der Altinhaber (57 Prozent) hoch im Kurs. Weniger beliebt sind ein Verkauf der Firma an Externe (43 Prozent), die Nachfolge durch Beschäftigte des Unternehmens (28 Prozent) oder einen Miteigentümer (21 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Studie basiert auf dem jährlichen KfW-Mittelstandspanel. An der Befragung der GfK im Auftrag der KfW für das jüngste Mittelstandspanel beteiligten sich im ersten Halbjahr 2023 mehr als 11.300 kleinere und mittlere Firmen.“

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Auch der frühzeitige Tod oder die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall können Gründe für die Nachfolgeregelung oder einen Interims-Geschäftsführer sein.

Deshalb ist eine Planung für diesen Bereich eigentlich schon ab der Firmengründung dringend anzuraten.

Hilfreich ist hier der passende Notfallordner.

Mit über 90 verschiedenen Versionen bietet der Autor Werner Hoffmann wohl das umfangreichste Sortiment an Notfallordnern an.

Der Grund für diese Vielzahl ist einfach.

Zum einen muss schon mal unterschieden werden, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft (z.B. GbR, EK etc) handelt. Dies hat steuerrechtliche (auch erbschaftsteuerrechtliche) und auch haftungsrechtliche Gründe.

Zum anderen hat jede Branche unterschiedliche Anforderungen. So sind die Anforderungen schon zwischen Ärzten und Zahnärzten völlig andere.

Und such zwischen den über 40 zulassungspflichtigen Handwerkergruppen gibt es wichtige Unterscheidungen.

Übrigens:

Auch bei Angestellten und Beamten ist der Notfallordner verschieden.

Eine Übersicht gibt es auf der Internetseite

Link —> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

Die Grundversion des Notfallordner gibt es inzwischen seit 2001. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Anforderungen ist in den letzten 23 Jahren der Ausbau kontinuierlich weiterentwickelt worden.

Autor:
Werner Hoffmann
1.Vorsitzender Vorstand Forum-55plus.de

Du findest keine Mitarbeiter?

Die Fluktuation ist zu hoch?

Der besondere Tipp für Arbeitgeber bei der Mitarbeiterfindung und der langfristigen Mitarbeiterbindung

Gerade im Niedriglohnbereich wird es aufgrund des Arbeitnehmermangels immer schwieriger Mitarbeiter zu finden und zu binden.

Und dann beklagen sich doch tatsächlich einzelne Arbeitgeber, dass ihnen die Mitarbeiter davonlaufen, weil anscheinend das Bürgergeld höher wäre.

Ich kann da nur sagen:

Selbst schuld, wenn man als Arbeitgeber nicht aktiv im Unternehmen agiert!

Gerade hier spielt die Personalabteilung als Dienstleister – oder ein externer Anbieter mit Fachkompetenz – eine besondere Rolle.

Menschen im Niedriglohnbereich haben besonders mit Papierangelegenheiten und Behördengänge erhebliche Probleme und deshalb auch eine Hemmschwelle.

Meist fehlt es auch an entsprechenden Informationen.

Sechs Beispiele, wie Du es als Arbeitgeber besser machst

Kindergeld: Gerade im Niedriglohnbereich wird der Kindergeldantrag einfach vergessen. Das gilt besonders bei Kindern ab 18 Jahren.

Wohngeld: Vielen sozial Schwachen ist es entweder nicht bekannt, oder sie scheuen sich, den Antrag auf Wohngeld zu stellen. 

Lohnsteuererklärung: Ebenso scheuen sich die Mitarbeiter, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen.

Hilft in diesen Bereichen der Arbeitgeber (über Personalstelle oder über „ Rahmenvertrag mit Lohnsteuerhilfeverein), hat der Mitarbeiter mehr Geld in der Tasche und die Zufriedenheit steigt.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, die der Staat auch mit Zuschüssen auch beim Arbeitgeber unterstützt.

Beispiel betriebliche Krankenversicherung: Rückenprobleme und auch andere Erkrankungen sorgen oft dafür, dass ein Facharzt benötigt wird. Die Wartezeit auf Termin ist oft länger. Dies führt zu längerem Arbeitsausfall.

Durch den Terminservice der richtige betrieblichen Krankenversicherung kann ein Termin schneller stattfinden. Die Ausfallzeiten werden verkürzt.

Beispiel: Spezielle betriebliche Altersversorgung 

Für Geringverdiener gibt es eine spezielle betriebliche Altersversorgung, an der sich der Staat direkt mit einer Steuerermäßigung über das Betriebsstättenfinanzamt sofort beteiligt. die effektiven Kosten sinken dadurch auf 30-50%!

Beispiel: Rentenservice

Fast kein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennt sich mit den speziellen Inhalten der gesetzlichen Rentenversicherung aus.

Und gerade hier sind individuelle Punkte wichtig.

Dies hilft nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber.

So kann durch gezielte Mitarbeiterinformation auch entweder die Mitarbeiterbindung verlängert werden oder auch dem Mitarbeiter zu einem früheren Rentenbeginn geholfen werden.

Wenn der Mitarbeiter durch Deine Hilfe plötzlich 300 bis 800 Euro mehr im Geldbeutel – ohne Gehaltserhöhung hat, dann wird dies Deinem Mitarbeiter helfen und Dich nur etwas Engagement kosten.

Der Werkzeugkoffer der Personalfindung und Personalbindung ist groß und sehr individuell gestaltbar. 

Gerade die Unkenntnis der Arbeitgeber, wie man Mitarbeiter findet oder auch langfristig bindet, ist sehr groß und muss individuell gestaltet werden.

Meist wird darauf der Steuerberater angesprochen, wobei dies der falsche Ansprechpartner ist. Zum einen darf der Steuerberater nur in der Steuer beraten, zum anderen ist er auch nur dort ein echter Spezialist.

So darf der Steuerberater schon nicht mehr über die Sozialversicherung oder gar über die betriebliche Altersversorgung informieren oder beraten, wenn es über die Steuer hinausgeht, 

Werner Hoffmann

www.bAV-Experte.de

www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann

Qualifikationen

– Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

-Vers.kfm. (IHK)

– Fachwirt Marketing (AKAD)

– Generationenberater (IHK)

– Seniorenberater (NWB-Akademie)

– Sachkundeprüfung Rentenberater nach Rechtsdienstleistungsgesetz (Theor.)

– NLP Practitioner (DVNLP)

– TA Practitioner

Fachautor von:

– bAV-Leitfaden.de

(Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber, HR- u. Steuerberater)

⁃ Notfallordner für über 90 verschiedene Branchen und Berufe:

– Notfallordner Privat

– Notfallordner für Gesundheitsberufe

– Notfallordner für Handwerker

– Notfallordner für Selbstständige und Freiberufler

– Notfallordner für Unternehmer und Unternehmen

www.Notfallordner-Vorsorgeordner.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

Notfallordner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

• eine General- und Vorsorgevollmacht

• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.Notfallordner Vorsorgeordner

Notfallordner Vorsorgeordner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/shop.php

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Link zum Notfallordner –> https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

• #Arbeitnehmmer, #Hausfrau, #Rentner
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php )

• #Beamte und #Pensionäre
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner_beamte/index.php )

• #Unternehmer
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-unternehmer/index.php)

• #Selbstständige
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php )

• 41 unterschiedliche zulassungspflichtige Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php ) 

• Zulassungsfreie Handwerker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-selbststaendige-unternehmer/index.php

• Ärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-arzt.php )

 Zahnärzte
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-zahnaerzte.php )

• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Vorsorgeordner, Notfallordner, #Beurkundung, #Generalvollmacht, #Notar, #Patientenverfügung, 
#Vorsorgevollmacht

#bAVExperte, #Gesundheitsförderung, #HumanResources #HR, #Mitarbeiterförderung, #Notfallvorsorge #Unternehmer, #Payroll, Personalbindung, #Pflegeversicherung, #Steuerberater, 
#Steuern, #Testament, #Weiterbildung,

 

TIPP #FÜR ALLE BIS Lebensalter 44 ——>

Wer ist noch nicht 45 Jahre jung und hat zwischen 16 und 17 Jahren noch die Schulbank gedrückt und in dieser Zeit keinen Minijob (versicherungspflichtig) ausgeübt?

Für diese Menschen ein besonderer Tipp zur gesetzlichen #Rentenversicherung: —>

Kleiner Tipp, wenn Du

– zwischen 16 und 17 noch die #Schule #besucht

– und in dieser Zeit keine #Beiträge in die #Rentenversicherung eingezahlt hast

– noch nicht 45 Jahre alt bist,

kannst Du freiwillig in die gesetzliche #Rentenversicherung #Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornehmen.

Dadurch erreichst Du später Sie schnellet die 45 Versicherungsjahre, die für eine „Rente ohne Abschlag“ notwendig sind.

Die Beiträge können Sie in der #Steuererklärung wie #Rürup #Beiträge absetzen.

Gegebenenfalls kannst Du die Beiträge auch auf zwei oder mehr Kalenderjahre steuerrechtlich verteilen.

Ein weiterer neben Effekt ist, dass sie nicht nur die Beiträge steuerlich absetzen können, sondern auch dadurch mehr Entgeltpunkte erreichen.

Für Menschen, die

  • demnächst ggf. #Erwerbsminderungsrente beantragen,
  • voraussichtlich in absehbarer Zeit sterben und der Ehepartner Anspruch auf ungekürzte #Witwenrente (oder #Erziehungsrente, oder Anspruch auf #Waisenrente) besteht,

sollten ebenfalls durch einen #Rentenberater prüfen lassen, ob und welche Höhe an freiwilligen Beiträgen sinnvoll ist.

Weitere Infos hab ich in einer Internetseite zusammen gefasst. —> https://www.renten-experte.de/content/rentenexperte-tipps/tipps-unter-45/

Es gibt aber auch noch andere Gründe, warum sich die Sonderzahlungen lohnen. Ob sie den Mindestbeitrag oder den höchst Beitrag für diese Zeit einzahlen, muss individuell entschieden werden.

Nachfolgend ein Tipp ab 18

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Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

• eine General- und Vorsorgevollmacht

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besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.

Wenn jedoch der Sprössling

• eine Eigentumswohnung

• ein Haus oder Grundstück

• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)

• besitzt oder später erbt oder kauft,

• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:

Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).

Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!

Grund:

Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.

Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.

Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.

Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.

Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.

Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

• Geburtsurkunde

• Impfbuch

• Original-Scheidungsurteil

• etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

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Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –

Notfallordner für:

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• #Beamte und #Pensionäre
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• #Unternehmer
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• #Selbstständige
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 Zahnärzte
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• Apotheker
https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/notfallordner-apotheker.php )

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

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Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, VorsorgevollmachtVeröffentlicht am Autor wehodiKategorien Akademiker, Apotheker, Arbeitnehmer, Arbeitslos-55plus, Ärzte, Augen, Baden-Württemberg, Beamte, Beamtenversorgung, Behinderte, Berufsbetreuer, Besser Hören, Besser sehen, Betreuer (ehrenamtlich), Bürgerversicherung, BW, Coronavirus, Demenz, Demografie, Demokratie, Deutschland, Dienstleistung Entgeltabrechnung, Dokumentenmappe, Dokumentenordner, Ehrenamt, Forum-55plus, Freizeit, Gehaltsbuchhaltung, Generalvollmacht, Generationenberater, Geringfügig Beschäftigte, Geringverdiener bis 2.200 Euro p.m., Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheit, Handwerker (zulassungsfreie), Handwerker zulassungspflichtige, Handwerkerversorgung, Haus und Hof, Hausfrauen, Heilwesenberater, Herzerkrankung, Internet, ipad, iphone, Jobs ü55, Know-How, Krankenversicherung, Lehrer, Notfallmappe, Notfallordner, Payroll, Personalabteilung, Pflegepersonal, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, PKV, Politik, Politiker, Recht und Steuern, Region, Rentenversicherungen, Rentner, Rentnerjob, Sars-Cov-2, Schnarchen, Sorgerechtsverfügung, Steuertipps, Teilzeitbeschäftigte, Unfallversicherung, Versicherungen, Versicherungsvertreter, Vorsorgemappe, Vorsorgeordner, Zielgruppen, Zusatzkrankenversicherung