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Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 300 Vorgängen folgen nun die Fälle 301 bis 400.
Auch in diesem Teil geht es nicht darum, unterschiedliche Sachverhalte über einen Kamm zu scheren. Ein rechtskräftiges Urteil ist etwas anderes als ein laufendes Ermittlungsverfahren, ein politischer Konflikt etwas anderes als eine behördliche Extremismusbewertung.
Deshalb gilt auch hier: Wo lediglich ein Verdacht besteht, wird dieser als Verdacht bezeichnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

301. Jian G. – Mitarbeiter von Maximilian Krah festgenommen. Krahs damaliger Mitarbeiter wurde 2024 wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit für China festgenommen.
302. Vorwurf chinesischer Geheimdiensttätigkeit. Der Generalbundesanwalt warf Jian G. vor, für chinesische Geheimdienststellen tätig gewesen zu sein.
303. Informationen aus dem Europaparlament. Jian G. soll Informationen über Beratungen und Entscheidungen des Europäischen Parlaments weitergegeben haben.
304. Chinesische Oppositionelle ausgespäht. Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, chinesische Regimegegner in Deutschland beobachtet zu haben.
305. Durchsuchung in Krahs Brüsseler Büros. Im Mai 2024 wurden Räume im Europäischen Parlament durchsucht.
306. Krah erklärte, zunächst nichts von der Festnahme gewusst zu haben. Der damalige AfD-Europaspitzenkandidat erklärte, über Medien davon erfahren zu haben.
307. Geldflüsse zwischen Jian G. und Krah untersucht. Ermittler prüften finanzielle Verbindungen zwischen dem Mitarbeiter und Krahs politischem beziehungsweise beruflichem Umfeld.
308. Verdacht auf mögliche chinesische Geldflüsse. Ermittler gingen der Frage nach, ob finanzielle Mittel aus chinesischen Geheimdienstkreisen stammen könnten. Eine entsprechende Zahlung an Krah war damit nicht bewiesen.
309. Krah vom FBI befragt. Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu möglichen russischen Einflussoperationen wurde Krah in den USA befragt.
310. Bargeld bei Krah. Krah bestätigte, bei der Kontrolle mehrere Tausend Euro Bargeld mitgeführt zu haben, die er als private Reserve erklärte.
311. Krah bestreitet russische Zahlungen. Er erklärte, kein Geld von prorussischen Akteuren angenommen zu haben.
312. AfD nahm Krah aus Teilen des Europawahlkampfs. Nach mehreren Kontroversen trat er bei zentralen Wahlkampfveranstaltungen nicht mehr auf.
313. Krah gab sein Amt im AfD-Bundesvorstand ab. Während des Europawahlkampfs zog er sich aus dem Bundesvorstand zurück.
314. Eigene AfD-Delegation wollte Krah ausschließen. Die AfD-Abgeordneten im Europaparlament beantragten seinen Ausschluss aus ihrer damaligen europäischen Fraktion.
315. Krahs Aussagen zur SS. Äußerungen Krahs über Angehörige der SS lösten innerhalb der europäischen Rechten erhebliche Kritik aus.

316. Ermittlungsverfahren gegen Krah. 2025 wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen ermittelt.
317. Aufhebung der Immunität beantragt. Die Ermittlungsbehörden beantragten entsprechende Maßnahmen beim Bundestag.
318. Bundestag hebt Krahs Immunität auf. Im September 2025 genehmigte der Bundestag Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.
319. Krahs Wohn- und Büroräume durchsucht. Ermittler führten anschließend entsprechende Maßnahmen durch. Krah bestritt die Vorwürfe.
320. Weitere Durchsuchungen 2026. Auch Räume von Drittpersonen wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durchsucht.
321. Spionageprozess gegen Jian G. 2025 begann vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess.
322. Krah als Zeuge vor Gericht. Krah wurde zu seiner Zusammenarbeit mit Jian G. befragt.
323. Krah bestritt eigenes Wissen über Spionage. Er erklärte, nichts von einer Agententätigkeit seines Mitarbeiters gewusst zu haben.
324. Jian G. wegen China-Spionage verurteilt. Das Oberlandesgericht Dresden sah geheimdienstliche Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall als erwiesen an.
325. Mehrjährige Haftstrafe. Jian G. wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren verurteilt.
326. Vertrauliche EU-Informationen weitergegeben. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden Informationen aus dem Europäischen Parlament an chinesische Stellen übermittelt.
327. Ausspähung chinesischer Dissidenten bestätigt. Auch das Beobachten von Gegnern der chinesischen Regierung wurde gerichtlich festgestellt.
328. Ermittlungen gegen Krah liefen weiter. Das Urteil gegen Jian G. beendete das gesonderte Verfahren gegen Krah nicht.
329. Haftbefehl gegen Krah in anderem Verfahren. 2026 wurde in einem zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahren ein Haftbefehl erlassen.
330. Streit mit Jan Böhmermann. Hintergrund waren Prozesskosten aus einem zuvor verlorenen Rechtsstreit.

331. AfD verlangt Erklärung von Petr Bystron. Die Parteispitze forderte ihn 2024 auf, sich schriftlich zu Vorwürfen rund um „Voice of Europe“ zu äußern.
332. Bystron bestreitet Zahlungen. Er erklärte, weder von „Voice of Europe“ noch von russischen Akteuren Geld oder Kryptowährungen erhalten zu haben.
333. Tschechischer Geheimdienst verfügte über Audioaufnahmen. Mitglieder eines parlamentarischen Kontrollgremiums erhielten Einblick in entsprechende Aufnahmen.
334. Mutmaßliche Geldübergabe an Bystron. Sicherheitskreise interpretierten eine Aufnahme als möglichen Hinweis auf eine Geldübergabe. Bystron bestreitet dies.
335. Geräusche von Geldzählen auf Aufnahme. Teilnehmer parlamentarischer Kontrollgremien berichteten entsprechend über den Inhalt der Aufzeichnung.
336. Gespräche über Finanzierung künftiger Mitarbeiter. Auf der Aufnahme soll auch über mögliche Finanzierung politischer Mitarbeiter gesprochen worden sein.
337. Bundestag debattiert über AfD-Russlandkontakte. Die Vorwürfe führten zu einer Aktuellen Stunde im Bundestag.
338. Bundestag hebt Bystrons Immunität auf. Im Mai 2024 genehmigte das Parlament Ermittlungsmaßnahmen.
339. Großangelegte Durchsuchungen. Zahlreiche Polizeibeamte und Staatsanwälte waren daran beteiligt.
340. Wohnungen und weitere Objekte durchsucht. Maßnahmen fanden unter anderem in Berlin und München statt.
341. Durchsuchung auf Mallorca. Auch eine Bystron zugeordnete Liegenschaft wurde durchsucht.
342. Durchsuchungen im Bundestag. Ermittler durchsuchten zudem parlamentarisch genutzte Räume.
343. Kontounterlagen aus Liechtenstein und Tschechien. Entsprechende Dokumente wurden bei Ermittlungen beschlagnahmt.
344. Ermittler suchten nach einem Smartphone. Ein von Bystron verwendetes Gerät war zunächst nicht gefunden worden.
345. Weitere Durchsuchungen in Tschechien. Auch dort wurden Ermittlungsmaßnahmen genehmigt.
346. Ermittlungen wegen neuer EU-Immunität zeitweise unterbrochen. Nach Bystrons Wahl ins Europaparlament mussten Maßnahmen zunächst pausieren.
347. Europaparlament hebt Bystrons Immunität auf. 2025 wurde der Weg für weitere Ermittlungen freigemacht.
348. Verdacht auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Diese Vorwürfe standen im Zentrum des Verfahrens. Bystron bestreitet strafbares Verhalten.
349. Verdacht auf Steuerhinterziehung. Auch dieser Vorwurf wurde in Unterlagen des Europaparlaments aufgeführt.
350. Verdacht auf Betrug. Weitere Ermittlungsansätze betrafen mögliche Betrugsdelikte. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.

351. Björn Höcke – erstes Urteil wegen SA-Losung. Das Landgericht Halle verurteilte ihn wegen des bewussten Verwendens einer verbotenen Losung der nationalsozialistischen SA.
352. Höcke – zweites Urteil wegen derselben Losung. In einem weiteren Verfahren wurde er erneut verurteilt.
353. Höcke-Urteile rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidungen 2025.
354. Erste Geldstrafe. In einem der Verfahren wurde eine Geldstrafe verhängt.
355. Zweite Geldstrafe. Auch das weitere Verfahren führte zu einer Geldstrafe.
356. Publikum sollte Losung vervollständigen. In einem Fall sprach Höcke den ersten Teil aus und ließ den zweiten Teil vom Publikum ergänzen.
357. Daniel Halemba – Anklage. Die Staatsanwaltschaft Würzburg erhob unter anderem wegen Volksverhetzung und Geldwäsche Anklage.
358. Halembas Immunität mehrfach aufgehoben. Der Bayerische Landtag genehmigte wiederholt Ermittlungsmaßnahmen.
359. Weitere Vorwürfe gegen Halemba. Neben Geldwäsche und Volksverhetzung ging es unter anderem um Nötigungsvorwürfe.
360. Strafprozess beginnt 2026. Vor dem Amtsgericht Würzburg wurde die Hauptverhandlung eröffnet.
361. Halemba zu Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.
362. 160 Tagessätze. Das Gericht setzte die Strafe entsprechend fest.
363. Schuldspruch wegen Geldwäsche. In diesem Punkt sah das Gericht die Schuld als erwiesen an.
364. Schuldspruch wegen Nötigung. Auch wegen Nötigung erfolgte eine Verurteilung.
365. Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung. In diesem Anklagepunkt wurde Halemba freigesprochen.
366. Freispruch bei versuchter Nötigung. Auch ein weiterer Anklagepunkt endete mit Freispruch.
367. Hitler- und Goebbels-Reden auf USB-Stick. Im Prozess wurde über entsprechende Dateien berichtet. Daraus allein folgte jedoch keine Verurteilung wegen Volksverhetzung.
368. Burschenschaft „Teutonia Prag“. Die Verbindung, in deren Haus Halemba wohnte, wurde vom Verfassungsschutz beobachtet.
369. AfD-Bundesvorstand leitete Parteiausschlussverfahren ein. Hintergrund waren strafrechtliche Ermittlungen und innerparteiliche Vorwürfe.
370. Halemba durfte dennoch in der AfD bleiben. Ein Parteischiedsgericht entschied gegen seinen Ausschluss.

371. Mehr als 100 Mitarbeiter mit rechtsextremen Bezügen. Eine BR-Recherche identifizierte bei AfD-Fraktion und AfD-Abgeordneten mehr als 100 Beschäftigte mit entsprechenden Bezügen.
372. Mehr als 500 Personen überprüft. Journalisten untersuchten die Hintergründe zahlreicher Mitarbeiter.
373. 182 Mitarbeiter allein bei der Fraktion. Die AfD-Fraktion gab 2024 eine entsprechend hohe Zahl eigener Beschäftigter an.
374. Mehr als 30 Millionen Euro für Mitarbeiter. Fraktion und Abgeordnete verfügten jährlich über erhebliche Mittel für Personal.
375. Identitäre, Neue Rechte und Neonazis. Unter den recherchierten Beschäftigten fanden sich Personen aus entsprechenden Milieus.
376. Drei AfD-Mitarbeitern Hausausweise verweigert. Die Bundestagsverwaltung verweigerte mehreren Mitarbeitern reguläre Zugangsrechte.
377. Auch IT-Zugänge verweigert. Die Betroffenen erhielten keine entsprechende Berechtigung für bestimmte Bundestagssysteme.
378. Zahl steigt auf sieben Fälle. Anfang 2026 waren mehrere Fälle bekannt, in denen AfD-Mitarbeitern Hausausweise verweigert worden waren.
379. Sorge vor möglichem verfassungsfeindlichem Missbrauch. Dies wurde als Begründung für die Zugangsverweigerungen genannt.
380. Rheinland-Pfalz – Mitarbeiter scheitert an Verfassungstreueprüfung. Auch dort wurde ein Beschäftigter aus dem AfD-Umfeld als nicht zuverlässig eingestuft.
381. Keine Finanzierung aus Staatsmitteln. Für diesen Mitarbeiter wurden keine staatlichen Mittel erstattet.
382. Frühere Verbindung zu „Revolte Rheinland“. Der Betroffene soll zuvor in einem Umfeld der Identitären Bewegung aktiv gewesen sein.

383. AfD-Abgeordnete planen Russlandreise nach Sotschi. Steffen Kotré und Rainer Rothfuß wollten 2025 an einem politischen Symposium in Russland teilnehmen.
384. Fraktionsmittel für Russlandreisen eingeplant. In internen Reiseplanungen waren entsprechende Budgets vorgesehen.
385. Weidel stoppt Rothfuß’ Reise. Die Fraktionsvorsitzende erklärte, Rothfuß werde nicht nach Russland reisen.
386. Kotré reist dennoch nach Sotschi. Der Bundestagsabgeordnete nahm an der Veranstaltung teil.
387. Kotré kritisiert deutsche Sanktionspolitik. In Russland erklärte er, Deutschland schade sich durch den Verzicht auf russisches Öl und Gas.
388. Chrupalla verteidigt Russlandreisen. Der AfD-Co-Vorsitzende sprach sich dafür aus, Kontakte nach Russland aufrechtzuerhalten.
389. AfD diskutiert stärkere Kontrolle von Auslandsreisen. Nach der Kontroverse wurden strengere interne Regeln diskutiert.
390. Steffen und Lena Kotré laden Martin Sellner ein. Anfang 2026 planten beide eine Veranstaltung mit dem österreichischen Aktivisten der Identitären Bewegung.
391. AfD-Spitze verhindert Sellner-Veranstaltung. Nach Intervention der Bundesvorsitzenden wurde die Veranstaltung abgesagt.

392. Verwandtenaffäre in Sachsen-Anhalt. Recherchen ergaben, dass Angehörige von AfD-Funktionären in Büros anderer AfD-Abgeordneter beschäftigt wurden.
393. 520-Euro-Vertrag für Familienangehörigen. Eine entsprechende Anstellung wurde dokumentiert. Sie war nicht automatisch rechtswidrig.
394. Stefan Keuter beschäftigt eigene Partnerin. Der AfD-Politiker verteidigte die Beschäftigung seiner Lebenspartnerin in seinem Bundestagsbüro und erklärte, damit keine Vorschriften verletzt zu haben.
395. Keuter verliert Personalverantwortung. Die Fraktionsführung entzog ihm im Zuge der Debatte die Zuständigkeit für die Personalabteilung.
396. Jan Wenzel Schmidt aus Bundestagsfraktion ausgeschlossen. Die AfD-Fraktion schloss ihn 2026 wegen nach ihrer Darstellung fraktionsschädigenden Verhaltens aus.
397. Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt. Parallel lief ein Verfahren über seinen möglichen Ausschluss aus der Partei.
398. Weidel und Chrupalla verdoppeln Funktionszulagen. Die AfD-Fraktion beschloss eine deutliche Erhöhung der monatlichen Zulagen ihrer beiden Fraktionsvorsitzenden.
399. Hohe monatliche Gesamtbezüge. Zusammen mit Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale ergaben sich hohe monatliche Gesamtbeträge. Die Erhöhung war ein Fraktionsbeschluss und als solcher nicht automatisch rechtswidrig.
400. Bilanz nach 400 dokumentierten Vorgängen. Der vierte Teil reicht von rechtskräftigen Strafurteilen über Spionagefälle im Mitarbeiterumfeld, Ermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit und Geldwäsche, Russlandkontakte und rechtsextreme Netzwerke bis zu innerparteilichen Personal- und Finanzkontroversen.

Fortsetzung folgt
Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 400 nummerierte Vorgänge.
Als Nächstes folgt:
AfD unter der Lupe – Fälle 401 bis 500
Dabei bleibt der Maßstab derselbe: Quellen statt Behauptungen, unterschiedliche Verfahrensstände klar kennzeichnen und Vorwürfe nicht als erwiesene Tatsachen darstellen.
#AfD #Rechtsextremismus #Russland #China #Deutschland
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