Tankrabatt und fossile Subventionen: Verfassungswidrig?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

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Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:

Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?

Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.

Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.

Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.

Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.

Die eigentliche Debatte lautet:

Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?

Hier das Video:

#Tankrabatt #Klimaschutz #Grundgesetz #FossileSubventionen #Energiewende

Hornbach macht Schluss mit der Lade-Ausrede: 414 Schnellladepunkte an 97 Standorten!

Autor: Daniel Mautz

Erzählt mir nochmal, es gäbe keine Ladeinfrastruktur.

Hornbach hat es einfach gemacht. Alle 97 Standorte in Deutschland sind jetzt mit Schnellladesäulen ausgestattet. 414 HPC-Ladepunkte mit bis zu 400 kW, von Kiel bis Kempten.

Kein Pilotprojekt, kein Schaufenster, sondern flächendeckende Realität. Zusammen mit den Pfalzwerken, seit 2018 gewachsen, jetzt um 15 Jahre verlängert. Da plant jemand nicht in Quartalsberichten, sondern in Infrastrukturzyklen.

Hornbach ist dabei längst nicht allein. Lidl, Aldi, Rewe, Kaufland und viele weitere Handelsunternehmen rüsten ihre Parkplätze mit Schnellladern aus. Die Logik dahinter ist simpel. Wer einkauft, steht ohnehin 20 bis 45 Minuten auf dem Parkplatz.

In dieser Zeit lädt ein modernes E-Auto locker von 15 auf 80 Prozent. Bei durchschnittlichen Alltagsstrecken reicht das für eine ganze Woche. Wenigfahrer:innen kommen sogar mehrere Wochen damit aus.

Mit dem richtigen Ladepass zahlt man je nach Anbieter und Uhrzeit zwischen 39 und 59 Cent pro Kilowattstunde. Das ist die alltägliche Ladelösung für alle, die zu Hause keine Wallbox haben. Kein Eigenheim nötig, keine Tiefgarage, kein kooperative/r Vermieter:in. Einfach laden beim Einkauf.

Das Narrativ vom Infrastrukturmangel hält sich trotzdem hartnäckig. In Talkshows wird es recycelt, von Verfechter:innen der sogenannten Technologieoffenheit als Totschlagargument gegen das E-Auto benutzt.

Dabei ist diese vermeintliche Offenheit nichts anderes als eine Vertagungsstrategie. Wer 2026 noch behauptet, man könne im Alltag nicht elektrisch fahren, hat sich nicht informiert. Oder will es nicht.

Anmerkung

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.

Der Preis des Ladestroms hängt davon ab, wie du an der Hornbach-Ladesäule (Pfalzwerke) lädst – also per Kreditkarte (Ad-hoc) oder mit einer Ladekarte/App.

#Elektromobilität #Hornbach #Schnellladen #Ladeinfrastruktur #EMobilität

Quellen:

  1. https://ecomento.de/2026/06/30/alle-hornbach-baumaerkte-bundesweit-mit-schnellladern-ausgestattet/
  2. https://www.linkedin.com/posts/danielmautz_erz%C3%A4hlt-mir-nochmal-es-g%C3%A4be-keine-ladeinfrastruktur-activity-7478311538697785344-op-D?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

1.500 Seiten gegen die AfD: Neues Gutachten sieht Partei als verfassungswidrig

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD hat eine neue Dimension erreicht. Ein jetzt veröffentlichtes, rund 1.500 Seiten starkes juristisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD nach dem Maßstab des Grundgesetzes verfassungswidrig sei.

Besonders bemerkenswert ist der Umfang der Untersuchung. Grundlage waren rund drei Millionen öffentliche Datensätze, darunter etwa 2,9 Millionen Social-Media-Beiträge, 77.000 Parlamentsdokumente sowie 55.000 Pressemitteilungen und weitere Quellen.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die AfD aus zwei voneinander unabhängigen Gründen gegen Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verstoßen soll. Zum einen sehen sie das Demokratieprinzip gefährdet. Zum anderen sehen die Gutachter Verstöße gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde.

Wichtig ist: Das Gutachten führt nicht automatisch zu einem Parteiverbot. Darüber entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht – und nur, wenn Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen entsprechenden Antrag stellen.

Unabhängig von der politischen Bewertung dürfte dieses Gutachten die Diskussion über die AfD nachhaltig beeinflussen. Mit der Auswertung von drei Millionen Datensätzen und einer 1.500 Seiten umfassenden juristischen Analyse liegt eine der bislang umfangreichsten Untersuchungen zur Verfassungsmäßigkeit der Partei vor.

#AfD #Deutschland #Verfassungsgericht #Demokratie #Grundgesetz

Merz sagte NEIN ZUR AfD – Döpfner von Axel Springer sagte dann wohl: „Das werden Sie noch bereuen!“

Ein Beitrag von

Florian Hohenauer

„Einmal 1933 reicht!“ und „Nur über meine Leiche!“ soll Friedrich Merz Axel-Springer-Boss Mathias Döpfner geantwortet haben, als dieser ihn zur Zusammenarbeit mit der in großen Teilen rechtsextremen AfD drängen wollte. Döpfner soll geantwortet haben: „Das werden Sie noch bereuen!“.

Danke, Herr Merz, das war richtig. Wenn die CDU Deutschlands kippt, kippt Deutschland.

Die Frage ist nun: Was machen wir mit Springer-Medien, die Merz mutmaßlich abschießen und den mehr rechtsaußen-offenen Jens Spahn an die Spitze schreiben wollen? Was machen wir mit Springer-Medien, die einer in großen Teilen rechtsextremen Partei in Deutschland, vor dem Hintergrund unserer Geschichte, wieder an die Macht verhelfen wollen?

Natürlich gilt die Meinungsfreiheit, natürlich gilt die Pressefreiheit. Döpfner kann meinen, was er will und seine Medien schreiben lassen, was er will. Aber:

❌ Jeder und jede einzelne Demokrat:in kann sich dazu entscheiden, Springer-Medien nicht zu kaufen und nicht zu lesen.

❌ Jeder und jede einzelne demokratische Journalist:in kann sich dazu entscheiden, nicht für diese Medien zu arbeiten.

❌ Jeder und jede einzelne demokratische Kommunikations- und Marketing-Verantwortliche kann sich dazu entscheiden, solange nicht mit diesen Medien zu arbeiten, wie sie am Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft sägen.

Zeit, Farbe zu bekennen. Höchste Zeit. Was ist eine Anzeige in der BILD nun noch anderes, als ein Zeichen von Zustimmung zu Döpfners Extrem-Rechts-Kurs?

Und höchste Zeit, ein AfD-Verbot endlich zu prüfen, auch damit sie von geschichtsvergessenen Milliardären nicht doch noch an die Macht gebracht werden kann. Die AfD gehört nicht zu Deutschland.

Kommentar von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Ich bin kein Anhänger von Merz und schon garnicht von Jens Spahn.

ABER:

„Mathias Döpfner, BILD, WELT und die gesamte Springer-Presse stehen weiter auf meiner persönlichen Sanktionsliste. Springer unterstützt aus meiner Sicht die AfD politisch und sollte deshalb nicht durch den Abschluss von Abonnements finanziell unterstützt werden.“

Quelle: Der Podcast „Wenn Sie wüssten…“ von Stephan Lamby, Kristina Dunz und Eva Quadbeck, Folge vom 30.06.2026. Danke für diese Recherche.

Internetlink

Link https://podcasts.apple.com/de/podcast/warum-sich-friedrich-merz-ungerecht-behandelt-f%C3%BChlt/id6784421517?i=1000774822969
https://podcasts.apple.com/de/podcast/warum-sich-friedrich-merz-ungerecht-behandelt-f%C3%BChlt/id6784421517?i=1000774822969

#CDU #AfD #Demokratie #Pressefreiheit #Deutschland

Dieser Artikel stammt ursprünglich aus einem LinkedIn-Beitrag von Florian Hohenauer:

https://www.linkedin.com/posts/fhohenauer_einmal-1933-reicht-und-nur-%C3%BCber-meine-share-7478092655323770880-UzBc/?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

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