1.500 Seiten gegen die AfD: Neues Gutachten sieht Partei als verfassungswidrig

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD hat eine neue Dimension erreicht. Ein jetzt veröffentlichtes, rund 1.500 Seiten starkes juristisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD nach dem Maßstab des Grundgesetzes verfassungswidrig sei.

Besonders bemerkenswert ist der Umfang der Untersuchung. Grundlage waren rund drei Millionen öffentliche Datensätze, darunter etwa 2,9 Millionen Social-Media-Beiträge, 77.000 Parlamentsdokumente sowie 55.000 Pressemitteilungen und weitere Quellen.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die AfD aus zwei voneinander unabhängigen Gründen gegen Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verstoßen soll. Zum einen sehen sie das Demokratieprinzip gefährdet. Zum anderen sehen die Gutachter Verstöße gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde.

Wichtig ist: Das Gutachten führt nicht automatisch zu einem Parteiverbot. Darüber entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht – und nur, wenn Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen entsprechenden Antrag stellen.

Unabhängig von der politischen Bewertung dürfte dieses Gutachten die Diskussion über die AfD nachhaltig beeinflussen. Mit der Auswertung von drei Millionen Datensätzen und einer 1.500 Seiten umfassenden juristischen Analyse liegt eine der bislang umfangreichsten Untersuchungen zur Verfassungsmäßigkeit der Partei vor.

#AfD #Deutschland #Verfassungsgericht #Demokratie #Grundgesetz

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen