Rentenreform: Vertrauen darf nicht verspielt werden – jetzt ist Weitblick gefragt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG)

Die Vorschläge der Rentenkommission sorgen derzeit für intensive Diskussionen. Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern vor allem um eine entscheidende Frage: Können sich die Menschen auch künftig auf die geltenden Rentenregeln verlassen?

Wer jahrzehntelang gearbeitet, Beiträge gezahlt und seine Lebensplanung auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen aufgebaut hat, erwartet zu Recht Verlässlichkeit und Vertrauensschutz. Werden Rentenzugänge oder Altersgrenzen kurzfristig geändert, trifft das besonders Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen und ihre Vorsorge kaum noch anpassen können.

Positiv ist, dass die Rentenkommission nicht mehr ausschließlich über Beitragssatz, Rentenniveau und Renteneintrittsalter diskutiert. Der demografische Wandel lässt sich nicht mit einer einzigen Maßnahme bewältigen. Genauso wichtig ist die Frage, wie die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesichert werden können.

Seit Jahren wird vorgeschlagen, die Finanzierungsbasis zu verbreitern – etwa durch die stärkere Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten, Abgeordneten und weiteren Einkommensarten. Diese Ansätze verdienen eine ernsthafte und ergebnisoffene Diskussion.

Noch wichtiger ist jedoch der Blick in die Zukunft. Durch Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik werden in vielen Bereichen künftig weniger Arbeitnehmer benötigt. Gleichzeitig entstehen dadurch erhebliche Produktivitäts- und Wertschöpfungsgewinne. Wenn Maschinen und KI einen immer größeren Teil der wirtschaftlichen Leistung erbringen, stellt sich die berechtigte Frage, ob die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft fast ausschließlich auf Arbeitseinkommen beruhen sollte.

Ebenso sollte offen darüber diskutiert werden, Kapitalerträge stärker in die Finanzierung einzubeziehen. Auch Vermögen, Dividenden und andere Kapitalerträge schaffen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine breitere Finanzierungsbasis könnte das Umlageverfahren langfristig stabilisieren und die Beitragslast gerechter verteilen.

Die eigentliche Zukunftsfrage lautet deshalb: Soll die gesetzliche Rentenversicherung auch künftig überwiegend aus Arbeitseinkommen finanziert werden – oder sollten alle Formen der Wertschöpfung einen angemessenen Beitrag leisten?

Ebenso wichtig bleibt der Vertrauensschutz: Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt und seine Lebensplanung auf die geltenden Regeln aufgebaut hat, muss sich darauf verlassen können.

Reformen sind notwendig – aber fair, transparent und mit einem wirksamen Vertrauensschutz.

#Rentenreform #Rente #Vertrauensschutz #KI #Rentenversicherung

Die große Rentenfalle: Warum 1 Jahr früherer Rentenbeginn deutlich mehr kostet als nur 3,6 %

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Arbeitnehmer glauben, dass ein vorgezogener Rentenbeginn lediglich den gesetzlichen Abschlag von 3,6 % pro Jahr kostet. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz. Tatsächlich wirkt sich ein früherer Renteneintritt gleich doppelt negativ aus.

Die meisten rechnen nur mit dem Abschlag

Wer seine Altersrente ein Jahr früher in Anspruch nimmt, muss einen dauerhaften Abschlag von 3,6 % hinnehmen. Bei einer späteren Regelaltersrente von 2.000 Euro wären das scheinbar lediglich 72 Euro monatlich.

Doch genau hier liegt ein häufiger Denkfehler.

Das fehlende Beitragsjahr wird oft vergessen

Wer ein Jahr früher in Rente geht, zahlt in diesem Jahr keine Rentenbeiträge mehr ein und erwirbt auch keine zusätzlichen Rentenansprüche.

Bei einem Durchschnittsverdiener entspricht ein Beitragsjahr derzeit ungefähr einem Entgeltpunkt. Dieser Entgeltpunkt bringt aktuell rund 40,79 Euro Monatsrente.

Die Rechnung sieht deshalb so aus:

Geplante Regelaltersrente:

2.000 Euro

abzüglich fehlender Rentenanspruch durch ein nicht mehr geleistetes Beitragsjahr:

2.000 Euro – 40,79 Euro = 1.959,21 Euro

Erst auf diese niedrigere Rente wird anschließend der Abschlag von 3,6 % angewendet.

Ergebnis:

1.959,21 Euro × 96,4 % = 1.888,68 Euro

Der tatsächliche Verlust beträgt über 111 Euro monatlich

Die Differenz zwischen regulärer Altersrente und vorgezogener Altersrente beträgt damit:

2.000 Euro – 1.888,68 Euro = 111,32 Euro monatlich

Das entspricht:

  • 1.336 Euro pro Jahr
  • 13.360 Euro in 10 Jahren
  • 26.720 Euro in 20 Jahren
  • 40.080 Euro in 30 Jahren

Dabei sind spätere Rentenerhöhungen noch gar nicht berücksichtigt.

Noch gravierender bei mehreren Jahren Vorziehung

Besonders deutlich wird dieser Effekt bei einem Rentenbeginn drei oder vier Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Dann fehlen nicht nur mehrere Beitragsjahre und damit mehrere Entgeltpunkte. Zusätzlich greifen die gesetzlichen Abschläge von bis zu 14,4 %.

Eine eigentlich erreichbare Altersrente von 2.000 Euro kann dadurch auf nur noch rund 1.570 bis 1.600 Euro monatlich sinken.

Der tatsächliche Verlust liegt dann häufig nicht bei 14,4 %, sondern eher bei 20 bis 22 % gegenüber einem Renteneintritt zur Regelaltersgrenze.

Rentenentscheidung gut prüfen

Gerade Arbeitnehmer mit langen Versicherungszeiten von 45, 48 oder sogar 50 Jahren sollten die finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sorgfältig prüfen.

Denn die oft genannte Zahl von 3,6 % Abschlag pro Jahr zeigt nur einen Teil der Wahrheit. Tatsächlich wirken zwei Faktoren gleichzeitig:

1. Weniger Beitragsjahre und damit weniger Rentenansprüche

2. Lebenslange Abschläge auf die bereits niedrigere Rente

Wer seine Altersrente frühzeitig beantragt, sollte deshalb immer eine individuelle Rentenberechnung durchführen lassen.

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)

#Rente #Altersrente #Rentenversicherung #Frührente #Rentenberatung

Steht die Witwenrente vor dem Aus? Warum ein Rentensplitting nicht immer die bessere Lösung ist

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter

Werner Hoffmann.

– Rentenberater und Prozessbevollmächtigter. –

Die Diskussion um die Zukunft der Witwen- und Witwerrente gewinnt erneut an Fahrt. Nach aktuellen Medienberichten wird darüber diskutiert, die Hinterbliebenenversorgung langfristig stärker durch ein Rentensplitting zu ersetzen oder die Bedeutung der Witwenrente zurückzufahren.

Auf den ersten Blick klingt das gerecht: Jeder Ehepartner erhält eine eigene Altersrente. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die heutige Witwen- und Witwerrente in vielen Fällen erhebliche Vorteile bietet.

Rentensplitting gibt es bereits heute

Was viele Versicherte nicht wissen: Das Rentensplitting unter Ehegatten existiert bereits seit Jahren. Ehepaare können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden.

Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet allerdings dauerhaft auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente.

Trotz dieser Möglichkeit wird das Rentensplitting bislang kaum genutzt. Bundesweit entscheiden sich jährlich lediglich rund 150 Versicherte für diesen Weg.

Die Witwenrente ist auch eine Risikoversicherung

Die Witwen- und Witwerrente ist nicht nur eine Rentenleistung. Sie ist auch eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko des frühen Todes eines Ehepartners.

Wer sich für ein Rentensplitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf diesen Schutz.

Beispiel 1: Der Mann ist fünf Jahre älter

Nehmen wir an, der Ehemann ist fünf Jahre älter als seine Frau. Er verstirbt mit 64 Jahren, seine Ehefrau ist 59 Jahre alt und arbeitet noch halbtags.

Bei einem Rentensplitting hätte die Frau lediglich Anspruch auf ihre eigene Rente einschließlich der übertragenen Rentenanwartschaften.

Bei der heutigen Witwenrente kann dagegen ein Anspruch auf die große Witwenrente bestehen. Diese beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, in bestimmten Altfällen sogar 60 Prozent.

Gerade in solchen Fällen kann die Witwenrente über viele Jahre hinweg deutlich höhere Leistungen erbringen als ein Rentensplitting.

Beispiel 2: Der Mann verdient deutlich mehr

Ein typischer Fall aus der Praxis:

Mann: durchschnittlich 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr
Frau: durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkte pro Jahr
Ehedauer: 30 Jahre
Tod des Mannes mit 55 Jahren
Frau ist 49 Jahre alt

Während der Ehe hat der Mann rund 54 Entgeltpunkte erworben, die Frau etwa 27 Entgeltpunkte.

Beim Rentensplitting würden beide auf etwa 40,5 Entgeltpunkte kommen.

Was zunächst gerecht erscheint, kann sich später als Nachteil erweisen. Die Ehefrau verliert dauerhaft den Anspruch auf eine spätere Witwenrente aus den deutlich höheren Rentenansprüchen ihres verstorbenen Ehemannes.

Hinzu kommt: Verstirbt der Ehemann bereits mit 55 Jahren, können sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt werden. Dadurch kann die spätere Witwenrente deutlich höher ausfallen.

Dieser Vorteil geht beim Rentensplitting vollständig verloren.

Altersunterschiede und Lebenserwartung werden oft vergessen

Männer sind in Ehen häufig älter als ihre Ehefrauen. Gleichzeitig haben Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung.

Hat der Ehemann deutlich höhere Rentenanwartschaften erworben, werden diese beim Rentensplitting teilweise auf die Ehefrau übertragen. Dadurch steigt zwar die spätere eigene Rente der Ehefrau, gleichzeitig sinkt aber die Altersrente des Ehemannes bereits ab Rentenbeginn.

Das bedeutet: Der Ehemann erhält möglicherweise über viele Jahre eine niedrigere Altersrente als ohne Rentensplitting. Verstirbt er später, besteht zusätzlich kein Anspruch mehr auf eine Witwenrente.

Einkommensanrechnung ist ebenfalls zu berücksichtigen

Befürworter des Rentensplittings weisen zu Recht auf einen Nachteil der heutigen Witwenrente hin: Auf die Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet.

Wer noch arbeitet, eine eigene höhere Altersrente bezieht oder andere anrechenbare Einkünfte hat, muss damit rechnen, dass die Hinterbliebenenrente teilweise gekürzt wird.

Warum eine individuelle Beratung wichtig ist

Ob die klassische Witwen- oder Witwerrente oder ein Rentensplitting die bessere Lösung ist, lässt sich niemals pauschal beantworten.

Dabei spielen nicht nur die gesetzliche Altersrente und die Witwenrente eine Rolle. Zu berücksichtigen sind oft auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, privaten Rentenversicherungen, Versorgungswerken, Beamtenversorgungen oder erbrechtliche Gestaltungen.

Die Deutsche Rentenversicherung und die Versicherungsämter leisten wichtige Beratungsarbeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine umfassende Analyse aller Versorgungsbereiche und deren Wechselwirkungen gehört jedoch regelmäßig nicht zu deren Aufgaben.

Genau hierfür gibt es unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Momentan ist das Rentensplitting für bestimmte Personengruppen eine freiwillige Option. Im Rahmen der aktuellen Reformdiskussionen wird jedoch darüber nachgedacht, die Hinterbliebenenversorgung künftig stärker an einem Splittingmodell auszurichten. Wie eine mögliche Reform konkret aussehen wird, ist derzeit offen.

Aus meiner Sicht sollte deshalb niemand vorschnell auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten oder sich allein aufgrund allgemeiner Empfehlungen für ein Rentensplitting entscheiden.

Erst eine individuelle Prüfung aller Rentenansprüche, Versorgungsleistungen, Einkommensverhältnisse und familiären Rahmenbedingungen ermöglicht eine fundierte Entscheidung.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Generationenberater (IHK)
Seniorenberater (NWB-Akademie)

#Witwenrente #Rentensplitting #Rentenreform #Hinterbliebenenrente #Rentenberatung

Rentenberatung jetzt auch bundesweit online

Die Nachfrage nach einer unabhängigen und individuellen Rentenberatung steigt seit Jahren. Deshalb bietet der unabhängige Rentenberater Werner Hoffmann seine Beratungsleistungen ab sofort auch bundesweit online an.

Mandanten können sich bequem von zu Hause aus beraten lassen – unabhängig vom Wohnort. Die Online-Beratung umfasst insbesondere Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Rentenberechnungen, Rentenanträge sowie die strategische Planung des optimalen Renteneintritts.

Gerade bei einem Rentenantrag geht es nicht darum, lediglich Formulare auszufüllen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, welche Rente beantragt werden sollte, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist und welche finanziellen Auswirkungen die jeweilige Entscheidung langfristig hat.

Insbesondere bei Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten können bereits kleine Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf die spätere Versorgung haben. Deshalb steht vor jeder Antragstellung eine sorgfältige strategische Vorprüfung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Werner Hoffmann ist nicht nur Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), sondern auch Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Betriebsrente sollten immer gemeinsam betrachtet werden. Auch die Rente des Ehe- oder Lebenspartners kann im Einzelfall eine wichtige Rolle spielen, beispielsweise bei der Planung des Rentenbeginns oder bei Hinterbliebenenleistungen. Nur so lässt sich eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie für den Ruhestand entwickeln.

Wie läuft die Online-Beratung ab?

Vor Beginn der Beratung werden die erforderlichen Informationen und Unterlagen angefordert. Nach der Unterzeichnung der notwendigen Dokumente durch Mandant und Rentenberater können – soweit erforderlich – weitere Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung oder anderen Versorgungsträgern angefordert werden.

Anschließend erfolgt die persönliche Online-Beratung oder telefonische Beratung. Dabei werden die individuelle Situation, bestehende Ansprüche, mögliche Alternativen und die weitere Vorgehensweise besprochen. Je nach Auftrag können danach Rentenanträge vorbereitet und gestellt, Rentenbescheide geprüft oder weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Neben der individuellen Beratung bietet Werner Hoffmann auch Vorträge in Unternehmen, Vereinen und Organisationen an. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Rentenrecht, die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung sowie Möglichkeiten zur Optimierung der persönlichen Altersvorsorge verständlich erläutert.

Transparente Kosten

Die Erstberatung umfasst je nach Sachverhalt bis zu zwei Stunden Beratungszeit. Dabei werden die Unterlagen ausgewertet, die individuelle Rentensituation analysiert und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.

Für diese Erstberatung wird ein pauschales Beratungshonorar von 180 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Der Mandant erhält dafür eine unabhängige fachliche Einschätzung sowie konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Ziel der Beratung ist es, für jeden Mandanten die beste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden.

Weitere Informationen:

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Tel.: 0177 / 27 166 97

WhatsApp: +49-7156-34354

Internet:

www.Renten-Experte.de

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Teil 2a: Rente in Schweden – Vergleich mit Deutschland: Warum das System stabiler ist und breiter finanziert wird!

Teil 2a: Rente in Schweden – Vergleich mit Deutschland: Warum das System stabiler ist und breiter finanziert wird!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

– Rentenberater (RDG) -.

Schweden gilt als eines der modernsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt weniger in der Beitragshöhe – sondern in der Struktur und Finanzierung.

Herr Merz, warum verschweigen Sie, dass schwedische Arbeitgeber einen höheren Beitragsanteil als die Arbeitnehmer leisten?

Funktionsprinzip

Schweden kombiniert drei Elemente:

– umlagefinanzierte Rente,
– kapitalgedeckte Pflichtanteile,
– ergänzende betriebliche Systeme.

Das Ergebnis ist ein Mischsystem aus Umlage und Kapitaldeckung. Deutschland setzt dagegen überwiegend auf Umlage.

Beitragsverteilung

Und in einem weiteren Land bezahlen Arbeitgeber einen höheren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung.

—-

Schweden:
Arbeitgeber: ca. 10,2 Prozent
Arbeitnehmer: ca. 7 Prozent

Deutschland:
Arbeitgeber: 9,3 Prozent
Arbeitnehmer: 9,3 Prozent

In Schweden tragen Arbeitgeber anteilig mehr. Deutschland bleibt bei einer formalen 50/50-Aufteilung.

Wer ist versichert?

In Schweden sind nahezu alle Erwerbstätigen eingebunden. Es gibt weniger Sonderwege und eine breitere Finanzierungsbasis.

In Deutschland stehen Arbeitnehmer im Zentrum, während Beamte und viele Selbstständige nicht vollständig in der gesetzlichen Rentenversicherung integriert sind.

Rentenhöhe und Mechanik

Schweden arbeitet mit lebenslanger Beitragslogik, transparenten Konten und automatischer Anpassung an Demografie und Wirtschaft.

Deutschland ist stärker politisch gesteuert. Dadurch entstehen mehr Unsicherheiten bei Anpassungen und Reformen.

Kapitaldeckung und Zusatzvorsorge

Schweden nutzt verpflichtende Kapitalanteile und eine sehr verbreitete betriebliche Altersversorgung. Deutschland verlässt sich stärker auf freiwillige private Vorsorge und Entgeltumwandlung.

Das führt zu einem entscheidenden Unterschied: In Schweden ist Zusatzvorsorge stärker systematisch eingebunden, in Deutschland stärker individuell abhängig.

Resümee

Schweden zeigt, wie ein modernes Rentensystem aussehen kann: stabil durch automatische Mechanismen, ergänzt durch Kapitaldeckung und getragen von einer breiten Basis.

Die zentrale Erkenntnis: Nicht nur die Beitragshöhe entscheidet – sondern die Systemarchitektur.

Der Blog von
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#Rente #Schweden #Deutschland #Altersvorsorge #Europa

Teil 3a: Gesetzliche Rente in den Niederlanden – Vergleich mit Deutschland:

Teil 3a: Gesetzliche Rente in den Niederlanden – Vergleich mit Deutschland:

Warum das System breiter finanziert ist und höhere Renten ermöglicht!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

– Rentenberater (RDG) -.

Die Niederlande gelten als eines der stabilsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt weniger in einzelnen Beitragssätzen – sondern in der Struktur der Finanzierung und der Kombination der Systeme.

Grundprinzip

Niederlande:
staatliche Basisrente (AOW), steuer- und abgabenfinanziert, ergänzt durch nahezu flächendeckende Betriebsrenten.

Deutschland:
umlagefinanzierte gesetzliche Rente, stark abhängig von individueller Erwerbsbiografie.

Ergebnis: In den Niederlanden ist die Grundversorgung breiter abgesichert.

Höhe der gesetzlichen Basisrente (AOW)

Die AOW ist eine feste Grundrente:

Alleinstehende: ca. 1.350 € – 1.450 €,
Verheiratete pro Person: ca. 950 € – 1.050 €.

Wichtig: Die AOW ist unabhängig vom Einkommen, setzt für die volle Leistung 50 Jahre Aufenthalt voraus und wird sonst anteilig gekürzt.

Die AOW ist nur die Basis – nicht die gesamte Rente.

Wer in NL nur die gesetzliche Rente (AOW) erhält, ist faktisch ein Sozialfall, da davon noch Krankenversicherungsbeiträge und Steuern abgehen.

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile

Niederlande (AOW):
Arbeitnehmer: ca. 17,9 %, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von rund 38.441 €.
Arbeitgeber: kein direkter Anteil.
Der Staat beteiligt sich erheblich.

Die Arbeitnehmerbelastung ist dadurch gedeckelt.

Deutschland:
Arbeitgeber: 9,3 %, Arbeitnehmer: 9,3 %.

Der entscheidende Unterschied: die 2. Säule

Niederlande:
nahezu flächendeckende Betriebsrenten, häufig verpflichtend, Arbeitgeber zahlen etwa 2/3 der Beiträge, Arbeitnehmer nur rund 1/3.

Deutschland:
freiwillig, oft Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer zahlt selbst, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 %.

Ergebnis: In den Niederlanden ist die bAV eine echte Arbeitgeberleistung.

Resümee

Die Niederlande zeigen, wie ein stabiles System funktioniert: feste Grundrente für alle, gedeckelte Arbeitnehmerbelastung und starke Arbeitgeberbeteiligung in der zweiten Säule.

Die zentrale Erkenntnis: Nicht die Höhe einzelner Beiträge entscheidet – sondern wie die Last zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Staat verteilt wird.

Hauptkritikpunkt ist und bleibt trotzdem: KEIN ARBEITGEBERANTEIL zur Basisrente.

Innerhalb von Europa ein Ausnahmefall, der nur dann funktioniert, wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht.

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#Rente #Niederlande #Deutschland #Altersvorsorge #Europa

Teil 1a: Gesetzliche Rente Vergleich Deutschland mit Österreich: Warum Arbeitgeber mehr zahlen – und Deutschland hinterherhinkt!

Teil 1a: Gesetzliche Rente Vergleich Deutschland mit Österreich: Warum Arbeitgeber mehr zahlen – und Deutschland hinterherhinkt!

Ein Beitrag von

Rentenexperte Werner Hoffmann

Werner Hoffmann.

– Rentenberater (RDG). –

Die gesetzliche Rente in Österreich gilt seit Jahren als eines der stabilsten Systeme Europas. Ein entscheidender Unterschied zu Deutschland liegt in der Beitragsverteilung – und genau hier wird es politisch brisant.

Beitragsverteilung: Österreich vs. Deutschland

Österreich:
Arbeitgeber: 12,55 Prozent
Arbeitnehmer: 10,25 Prozent

Deutschland:
Arbeitgeber: 9,3 Prozent
Arbeitnehmer: 9,3 Prozent

Das bedeutet: In Österreich tragen Arbeitgeber einen deutlich höheren Anteil als Arbeitnehmer – und auch mehr als in Deutschland.

Warum ist das so entscheidend?

Die Rentenhöhe hängt nicht nur von der Beitragshöhe ab, sondern davon, wer die Last trägt.

In Österreich führt die stärkere Beteiligung der Arbeitgeber zu höheren Einnahmen in der Rentenkasse, stabilerer Finanzierung und höheren Renten im Alter.

Österreich erreicht dadurch ein deutlich höheres Rentenniveau als Deutschland.

Funktionsprinzip der gesetzlichen Rente

Österreich setzt auf ein klassisches Umlagesystem: Aktive finanzieren die Rentner. Entscheidend ist aber die breitere Beitragsbasis durch stärkere Arbeitgeberbeteiligung und staatliche Zuschüsse.

Ein großer Unterschied zu Deutschland: Österreich verfolgt bewusst das Ziel, den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Wer ist versichert?

In Österreich sind deutlich mehr Menschen im System: Arbeitnehmer, viele Selbstständige und Beamte sind weitgehend integriert.

Das Ergebnis: eine breitere Finanzierungsbasis als in Deutschland.

Rentenhöhe im Vergleich

In Österreich liegt die Ersatzquote oft bei 70 bis 80 Prozent des letzten Einkommens. In Deutschland liegt sie deutlich darunter.

Der Unterschied ist kein Zufall, sondern Ergebnis politischer Entscheidungen.

Die eigentliche Kernfrage

Warum zahlen Arbeitgeber in Deutschland weniger?

In vielen Ländern Europas ist es selbstverständlich, dass Unternehmen stärker zur Altersvorsorge beitragen. Deutschland hat sich für einen Mittelweg entschieden – mit entsprechenden Folgen für das Rentenniveau.

Resümee

Österreich zeigt, dass ein anderes Modell möglich ist: höhere Arbeitgeberanteile, breitere Versichertenbasis und höhere Renten.

Die zentrale Erkenntnis lautet: Rente ist eine Frage der Verteilung – nicht der Möglichkeiten.

Deutschland steht genau zwischen zwei Welten – und genau deshalb wird die Rentendebatte hier immer intensiver.

#Rente #Österreich #Deutschland #Altersvorsorge #Sozialstaat

Betriebsrente vor dem Umbruch? Warum die bAV dringend reformiert werden muss!

Betriebsrente vor dem Umbruch? Warum die bAV dringend reformiert werden muss!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
www.Renten-experte.de

Die Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland ist längst überfällig. Aus meiner Sicht ist klar: Die Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung als Umlagesystem und kapitalgedeckten Systemen wie der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie der privaten Vorsorge ist grundsätzlich richtig und notwendig.

Zwei Systeme – eine sinnvolle Risikostreuung

Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Umlageverfahren. Beiträge der heutigen Erwerbstätigen finanzieren die Renten der aktuellen Rentner.

Dem gegenüber stehen kapitalgedeckte Systeme, bei denen Kapital angespart wird.

Diese Kombination sorgt für eine wichtige Risikostreuung:

  • Umlage abhängig von Demografie und Beschäftigung,
  • Kapitaldeckung abhängig von Zinsen und Märkten.

Das Problem: Die bAV ist zu komplex

So sinnvoll die bAV ist – sie ist heute:

  • zu kompliziert,
  • zu unübersichtlich,
  • zu stark reguliert.

Viele Arbeitnehmer verstehen nicht mehr:

  • wie ihre Versorgung funktioniert,
  • welche Kosten entstehen,
  • welche Leistungen sie erhalten.

Das führt zu Unsicherheit – und bremst die Verbreitung.

Fünf notwendige Reformschritte

1. Arbeitgeberhaftung reduzieren
Die Haftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG schreckt viele Unternehmen ab.

2. Mindest-Arbeitgeberzuschuss von 30 %, besser 50 %
Die bAV braucht echte Arbeitgeberbeteiligung statt reiner Entgeltumwandlung.

3. Mehr Flexibilität und Portabilität
Beim Jobwechsel muss die Mitnahme einfach und selbstverständlich sein.

4. Kosten deutlich senken
Zu hohe Verwaltungs- und Vertriebskosten mindern die Rendite.

5. Berufsunfähigkeitsschutz integrieren
Notwendig ist eine verpflichtende Absicherung ohne Gesundheitsprüfung mit bis zu 1.000 Euro monatlich.
Für Geringverdiener sollte der Beitragsanteil für Berufsunfähigkeit 25 % betragen.
Ohne diesen Schutz droht oft der Weg in die Grundsicherung – und damit Belastung für den Staat.

Der größte Fehler im System

Die bAV ist für Millionen gedacht – aber nur für Experten verständlich.

Resümee

Die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung ist richtig. Doch die bAV braucht dringend Reformen: weniger Komplexität, mehr Transparenz, höhere Arbeitgeberbeiträge, geringere Kosten und integrierten Schutz bei Berufsunfähigkeit.

Nur so wird sie wieder ein starker Baustein der Altersvorsorge.

#bAV #Rente #Altersvorsorge #Betriebsrente #Berufsunfähigkeit

Rentenbeginn – Der richtige Termin

Ruhestand #Rentenbeginn Immer mehr Menschen wollen früher in den Ruhestand. Doch der Zeitpunkt des Abschieds aus dem Arbeitsleben sollte gut überlegt sein.

Wann haben Sie Anspruch auf reguläre Altersrente?

Mit 63 Jahren in Rente – wem Abzüge drohen
Flexirente kann Rentenminderung ausgleichen

Mit 63 Jahren in Rente – das wollen immer mehr Menschen. 2019 sind 1,34 Millionen Senioren vorzeitig in den Ruhestand gegangen.

Ein wenig früher den Ruhestand genießen zu können, das wünscht sich wohl auch der ein oder andere Arbeitnehmer, der momentan noch voll und ganz im Berufsleben steht.

Andere wiederum wollen vielleicht gerne länger arbeiten, als das gesetzlich vorgesehen ist, und lieber noch ein wenig hinzuverdienen.

Doch kann sich da jeder einfach so frei entscheiden? Und wenn ja, wovon hängt die Entscheidung ab?

Es gibt verschiedene Optionen, wann man in Rente gehen kann.

Erwerbsminderungsrente

Wer krankheitsbedingt aufhören möchte, könnte ggf. auch auf die Erwerbsminderungsrente setzen.
Diese Option sollte immer im Auge behalten werden, wenn der Gesundheitszustand diese Möglichkeit bietet. Grund: Wer wegen Erwerbsminderung in Rente geht, erhält eine sogenannte Zurechnungszeit bis 65 Jahren und 9 Monaten. Wer also frühzeitig in Rente gehen will und eine entsprechende Erwerbsminderung nachweisen kann, sollte auf jeden Fall nicht nur die frühzeitige Altersrente, sondern auch die Erwerbsminderungsrente im Blickfeld haben.

Hierdurch ist dann nicht nur u.U. die Erwerbsminderungsrente durch die längere Zurechnungszeit, sondern auch die nachfolgende Altersrente höher, da die nachfolgende Altersrente nicht niedriger sein darf, als die vorherige Erwerbsminderungsrente (s. § 88 SGB VI Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten).

Der Rentenabschlag beträgt zwar 0,3 % pro Monat, allerdings maximal 10,8 %.

Eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen ist allerdings heute schwierig und sollte frühzeitig mit Rechtsbeistand und Gutachten geplant werden.

Neben körperlichen Leiden sind heute auch psychische Erkrankungen oft ein Grund für die Erwerbsminderung.

Auch sollten die Auswirkungen auf eine evtl. betriebliche Altersversorgung im Blickfeld sein.

Rente wegen #Schwerbehinderung

Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen Schwerbehindertenausweis hat, kann ebenso früher in Rente gehen. Und zwar 2 Jahre früher ohne Abschlag und 5 Jahre früher mit Abschlag.
Für die 3 Jahre (5-2 Jahre) wird ein Abschlag von 0,3% pro Monat insgesamt von 10,8 % abgezogen.

ACHTUNG: Früher in Rente bedeutet, dass für diese Jahre die Einzahlungen in die Rentenkasse fehlen. Der Versicherte erhält weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere Altersrente. Der Abschlag ist hierdurch wesentlich höher.

Zu den 35 Jahren zählen alle Beitragsjahre, in denen ein Versicherter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Es gelten aber auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehungszeiten oder Zeiten in denen Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Rente mit Beginn der #Regelaltersgrenze

Die #Altersgrenze für den regulären Renteneintritt steigt seit dem Jahr 2012 schrittweise an, von 65 Jahre auf 67 Jahre.

Wer wann in Rente gehen kann, ohne Abschläge bei den vorgesehenen Rentenzahlungen hinnehmen zu müssen, hängt vom Geburtsjahr des Versicherten ab.
Wer beispielsweise 1964 oder später geboren wurde, wird regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen können.
1963 Geborene müssen 66 Jahre und zehn Monate alt sein, 1960 Geborene 66 Jahre und vier Monate.

Vorgezogene #Altersrente „ohne Abschlag“

Eine abschlagsfreie Rente können nur „#besonders #langjährig #Versicherte“ mit 45 Beitragsjahren erhalten.
Wer die Wartezeit erfüllt, kann 2 Jahre früher „ohne Abschlag“ in Rente gehen.
Beispiel: Wer 1961 geboren wurde, kann mit „66 Jahren und 6 Monaten“ in Regelaltersrente gehen.
Wurde die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann die Rente für „besonders langjährige Versicherte“ mit 64 Jahren und 6 Monaten beginnen (Geburtsjahr 1961).

ACHTUNG: Auch hier gilt, dass es zwar „keinen Abschlag“ gibt, allerdings wurde durch 2 Jahre früherer Rentenbeginn auch für die letzten 2 Jahre kein Beitrag eingezahlt.

Rente mit 63 Jahren – #Rente für #langjährig #Versicherte

Trotz der festgelegten Regelaltersgrenzen ist es zwar auch möglich, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen.
Hierbei kommt es neben dem Geburtsjahr vor allem auf die Anzahl der Versichertenjahre an.

Mit 63 Jahren konnten tatsächlich nur vor 1953 Geborene abschlagsfrei in Rente gehen.
Für 1956 Geborene gilt bereits eine Altersgrenze von 63 Jahren und acht Monate.

Es können aber auch Menschen, die mindestens 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben, schon mit 63 Jahren in Rente gehen.
Dabei handelt es sich um „langjährig Versicherte“. Allerdings gilt für sie die zusätzliche Einschränkung, dass sie Abzüge hinnehmen müssen.

Für jeden Monat vorzeitigen Renteneintritts werden 0,3 Prozentpunkte vom monatlichen Rentenbetrag abgezogen – und zwar dauerhaft für die kompletten Jahre des Rentenbezugs.

Wer also beispielsweise noch drei Jahre bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze hätte, müsste einen monatlichen Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen.
Bei einer Rente von 1200 Euro wären dies 129,60 Euro Abschlag.
Die tatsächliche Rente betrüge demnach 1070,40 Euro. Je weniger Zeit zu überbrücken ist, desto geringer fällt die monatliche Minderung aus.

Wer beispielsweise 1964 geboten ist, kann mit 67 regulär in Rente gehen. Wurde die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann der Versicherte mit 63 Jahren zwar in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 14,4 % (Differenz 67-63 Jahre= 4 Jahre * 12 Monate * 0,3 % = 14,4 %).
Neben diesem Abschlag fehlen dann natürlich auch 4 Jahre Beitragszahlung.
Wie hoch die effektive Rentenkürzung ausfällt, muss individuell berechnet werden.

Beispiel:
Ein Durchschnittsverdiener (pro Jahr immer 1,0 Entgeltpunkte)

  • hat von 18-63 gearbeitet und somit 45 Entgeltpunkte.
  • Bis zum 67. vollendeten Lebensjahr wären es 49 Entgeltpunkte.
  • Bis 65 wären es 47 Entgeltpunkte.

Bei einem aktuellen Rentenwert von 33,05 (Westdeutschland) wäre die

  • Regelaltersrente mit 67:
    33,05 x 49 Jahre = 1.619,45 Euro (Brutto)
  • Rente mit 65 Jahren (Rente für besonders langjährig Versicherte, mind 45 Jahre Wartezeiterfüllung, „ohne Abschlag“):
    33,05 x 47 Jahre = 1.553,35 Euro
  • Rente mit 63 Jahren (35 Jahre Wartezeit erfüllt für „langjährig Versicherte“), Annahme: Regelaltersgrenze wäre mit 67
    18 – 63 Jahren = 45 Jahre eingezahlt mit Durchschnittsbeiträgen:
    45 Jahre x 33,05 = 1.487,25 Euro
    abzüglich 14,4 % = 214,16 Euro
    = 1.273,08 Euro Bruttorente

Durch das Vorziehen der Altersrente von 67 auf 63 Jahren sinkt die Rente auf 78,61 %.

Der Rentenabschlag beträgt somit nicht 14,4 %, sondern 21,39 %!

Rentenabschlag #vermeiden durch #Einmalzahlung an #Rentenversicherung

Wer den Rentenabschlag vermeiden möchte und entsprechende finanzielle Mittel hat, kann den Abschlag auch durch eine Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen.

Vorsicht! Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist der Einmalbetrag futsch! Auch bei Verheirateten kann der Einmalbetrag weg sein. Dies ist dann der Fall, wenn der überlebende Ehegatte selbst eine hohe Versorgung hat und die Witwenrente aufgrund der eigenen Einkünfte angerechnet werden (§97 SGB VI, §114 SGB IV, § 18a SGB IV).

  • Rente ohne 35 Jahren Wartezeiterfüllung
    Versicherten mit weniger als 35 Versicherungsjahren bleibt die Rente mit 63 Jahren verwehrt. Sie können je nach Geburtsjahr frühestens zwischen 65 und 67 Jahren in Rente gehen.
    Zu der Anzahl der Versicherungsjahre zählen aber nicht nur die Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit, sondern beispielsweise auch Zeiten während der Kindererziehung, während der Pflege von Angehörigen oder während der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I.

Späterer #Renteneintritt mit #Zuschlägen statt Rente mit 63 Jahren

Während ein früherer Renteneintritt oft Abschläge mit sich zieht, wird ein späterer Beginn honoriert.
Ob eine Weiterarbeit möglich ist, hängt natürlich von einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder ggf. von Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung ab.
Wer aber tatsächlich seine Rente trotz Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch nimmt und weiter einem Job nachgeht, bekommt später eine jährliche Erhöhung von sechs Prozent (pro Monat 0,5%).
Davon abgesehen steigern allein die zusätzlichen Arbeitsjahre die Rente. Wer zum Beispiel 40 Jahre den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer erhalten hat, bei dem erhöht sich laut DRV nach einem Jahr zusätzlicher Erwerbstätigkeit die spätere Rente um 107 Euro brutto monatlich. Zudem muss in der Erwerbstätigenzeit nach Renteneintrittsalter kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt werden.

Auch wer schon Rente bezieht, darf weiterarbeiten und neben der Rente Gehalt beziehen. Dabei werden weitere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt und Entgeltpunkte gesammelt, die die späteren Zahlungen erhöhen. Hierbei sind aber Hinzuverdienstgrenzen zu beachten: Nur Einkommen bis 6300 Euro im Jahr sind anrechnungsfrei.

Wer in Rente gehen will, sollte sich möglichst frühzeitig informieren.


Hilfreich sind hier besonders Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht.
Das notwendige Know-how umfasst nicht nur den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch oft die Themen:

Tel.: 07156 967 1900

Smartphone: 00491772716697
  • betriebliche Altersversorgung
  • Erbrecht und Erbschaftsteuer
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht
  • und oft auch Arbeitsrecht.

Darüber hinaus ist im Rahmen der Vorsorge das Thema #Notfallordner zu berücksichtigen (zB bei Geschiedenen im Todesfall Original-Scheidungsurkunde, bei Paaren ohne Trauschein in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung etc.)

www.bAV-Experte.de

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www.Renten-Experte.de

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www.Not-fallordner.de

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Rente: #CSU fordert «#Starterkit» für die Altersvorsorge

Rente: #CSU fordert «#Starterkit» für die Altersvorsorge

Berlin/Seeon (dpa) Die CSU-Bundestagsabgeordneten kommen zu ihrer Klausur in Kloster Seeon zusammen. Ihre Rentenpläne haben es in sich.
Die CSU will das deutsche #Rentensystem grundlegend verändern und staatliche Zuschüsse für Kinder bis zum 18. Lebensjahr durchsetzen.

«Wir wollen für jedes Kind ein Starterkit für die Altersvorsorge. Wir wollen die #Rentenwende – weg vom #Generationenkonflikt hin zu mehr #Generationengerechtigkeit», heißt es im Entwurf eines Papiers, das die CSU-Landesgruppe auf ihrer Klausur im oberbayerischen Kloster Seeon beschließen will.

Die CSU-Bundestagsabgeordneten treffen sich heute zu ihrer traditionellen Jahresauftakt-Klausur. Als Gast wird am ersten Tag die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwartet, am Dienstag sind CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und der rumänische Staatspräsident Klaus Johannis eingeladen. In den vergangenen Tagen war bereits eine ganze Reihe von Papieren bekanntgeworden, die die Landesgruppe beschließen will.

Das Konzept zur Rentenpolitik sieht vor, die drei bestehenden Säulen der Altersvorsorge um eine vierte Säule zu ergänzen – mit einem sogenannten Starterkit für jedes Kind. «Dafür soll der Staat ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind einen Beitrag von 100 Euro pro Monat in einen Generationen-Pensionsfonds einzahlen, der das Geld renditeorientiert anlegt», heißt es in dem Entwurf. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur in München vor, zunächst hatte die «Bild»-Zeitung über die Pläne berichtet.

Mit dem Eintritt ins Rentenalter würde die Rente dann zusätzlich zu bestehenden Rentenansprüchen ausgezahlt. «Ziel ist es, dass zukünftig jeder aus der neuen vierten Säule der Altersvorsorge kapitalgestützt eine Generationenpensionsfonds-Rente erhält und auf diesem Wege Altersarmut wirksam vermieden wird.» Derzeit besteht das Rentensystem aus den drei Säulen betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge und öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme – also etwa eine gesetzliche Rentenversicherung.

Quelle: https://www.stimme.de/deutschland-welt/politik/dw/Rente-CSU-fordert-Starterkit-fuer-die-Altersvorsorge;art295,4302995
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Kommentar:
Prinzipiell ein innovativer Gedanke in Zusammenhang des Problems „#demographischer #Wandel“ und #Generationengerechtigkeit.
Es ist jedoch nur eine Teillösung des Problems #Altersrente.
Eine 4. Säule, die staatlich bis zum 18.Lebensjahr finanziert wird, kann auf keinen Fall die Rentenprobleme lösen, lediglich ein Grundansatz der #Generationengerechtigkeit.
Im Übrigen bringt es nur der jetzt neu geborenen #Generation eine Teillösung.

Hauptprobleme der Altersversorgung sind:

  1. Gesetzliches Rentenniveau von 48% ist gefährdet
  2. Kein Schutz bei Berufsunfähigkeit, nur bei Erwerbsminderung
  3. zu geringe Hinterbliebenenversorgung
  4. Hohe Selbstbeteiligung im Pflegefall. Bei #stationärer #Dauerpflege bei allen #Pflegegraden ist die #Selbstbeteiligung bei 2.500-2.700 Euro (Ba.-Wü.).

In der #betrieblichen #Altersversorgung wäre es wünschenswert, den Begriff Pflege auch im Betriebsrentengesetz zu verankern, so dass der Arbeitnehmer auch die Pflegeabsicherung in der Entgeltumwandlung nutzen kann.

Die #Pflegeabsicherung in Form einer #Pflegezusatzversicherung muss Bestandteil jeder #Altersversorgung sein.

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=467876283926336&id=280821992631767

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