Renten-Hammer aus Berlin: Kommt jetzt die größte Rentenreform seit Jahrzehnten?

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Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater (RDG).

Die Alterssicherungskommission hat ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben – und die Deutsche Rentenversicherung bewertet die Vorschläge insgesamt positiv.

Klar ist: Wenn die Politik diese Empfehlungen umsetzt, könnte sich das deutsche Rentensystem in den kommenden Jahren grundlegend verändern.

Die Kommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt. Aus Sicht der Rentenversicherung bilden sie ein Gesamtpaket, das die gesetzliche Rente langfristig finanzierbar und generationengerecht machen soll.

Besonders wichtig: Die gesetzliche, umlagefinanzierte Rente soll auch künftig die tragende Säule der Alterssicherung bleiben.

Ein zentraler Vorschlag ist eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild. Sie soll für gesetzlich Rentenversicherte gelten und vor allem jüngeren Generationen langfristig zusätzliche Altersleistungen ermöglichen.

Auch das Renteneintrittsalter steht im Fokus. Es soll künftig stärker an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach den Berechnungen der Kommission könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigen.

Gleichzeitig sollen vorgezogene Altersrenten grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich sein – Härtefälle ausgenommen.

Ein weiterer Punkt: Bisher nicht abgesicherte Selbstständige sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Damit könnten Versorgungslücken geschlossen und der Schutz bei Erwerbsminderung verbessert werden.

Neu ist auch der Blick auf das Gesamtversorgungsniveau. Künftig sollen gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge gemeinsam betrachtet werden. Als politische Zielgröße nennt die Kommission ein Netto-Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent.

Meine Einschätzung:
Die Vorschläge enthalten viele Punkte, über die noch intensiv gestritten werden dürfte. Positiv ist das klare Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigster Säule der Alterssicherung.

Aber: Noch handelt es sich nicht um beschlossene Gesetze, sondern um Empfehlungen einer Expertenkommission. Jetzt liegt der Ball bei der Bundesregierung und beim Gesetzgeber.

#Rente #Rentenreform #DeutscheRentenversicherung #Altersvorsorge #Generationengerechtigkeit

Rentenreform: Vertrauen darf nicht verspielt werden – jetzt ist Weitblick gefragt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG)

Die Vorschläge der Rentenkommission sorgen derzeit für intensive Diskussionen. Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern vor allem um eine entscheidende Frage: Können sich die Menschen auch künftig auf die geltenden Rentenregeln verlassen?

Wer jahrzehntelang gearbeitet, Beiträge gezahlt und seine Lebensplanung auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen aufgebaut hat, erwartet zu Recht Verlässlichkeit und Vertrauensschutz. Werden Rentenzugänge oder Altersgrenzen kurzfristig geändert, trifft das besonders Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen und ihre Vorsorge kaum noch anpassen können.

Positiv ist, dass die Rentenkommission nicht mehr ausschließlich über Beitragssatz, Rentenniveau und Renteneintrittsalter diskutiert. Der demografische Wandel lässt sich nicht mit einer einzigen Maßnahme bewältigen. Genauso wichtig ist die Frage, wie die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesichert werden können.

Seit Jahren wird vorgeschlagen, die Finanzierungsbasis zu verbreitern – etwa durch die stärkere Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten, Abgeordneten und weiteren Einkommensarten. Diese Ansätze verdienen eine ernsthafte und ergebnisoffene Diskussion.

Noch wichtiger ist jedoch der Blick in die Zukunft. Durch Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik werden in vielen Bereichen künftig weniger Arbeitnehmer benötigt. Gleichzeitig entstehen dadurch erhebliche Produktivitäts- und Wertschöpfungsgewinne. Wenn Maschinen und KI einen immer größeren Teil der wirtschaftlichen Leistung erbringen, stellt sich die berechtigte Frage, ob die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft fast ausschließlich auf Arbeitseinkommen beruhen sollte.

Ebenso sollte offen darüber diskutiert werden, Kapitalerträge stärker in die Finanzierung einzubeziehen. Auch Vermögen, Dividenden und andere Kapitalerträge schaffen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine breitere Finanzierungsbasis könnte das Umlageverfahren langfristig stabilisieren und die Beitragslast gerechter verteilen.

Die eigentliche Zukunftsfrage lautet deshalb: Soll die gesetzliche Rentenversicherung auch künftig überwiegend aus Arbeitseinkommen finanziert werden – oder sollten alle Formen der Wertschöpfung einen angemessenen Beitrag leisten?

Ebenso wichtig bleibt der Vertrauensschutz: Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt und seine Lebensplanung auf die geltenden Regeln aufgebaut hat, muss sich darauf verlassen können.

Reformen sind notwendig – aber fair, transparent und mit einem wirksamen Vertrauensschutz.

#Rentenreform #Rente #Vertrauensschutz #KI #Rentenversicherung

Bundesbank will Milliarden-Rentenfonds verwalten – Kommt jetzt die größte Rentenreform seit Jahrzehnten?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Diskussion über die Zukunft der gesetzlichen Rente gewinnt weiter an Dynamik. Nach aktuellen Berichten bringt sich nun die Deutsche Bundesbank als möglicher Verwalter eines staatlichen Rentenfonds ins Gespräch. Ziel wäre eine langfristige Kapitalanlage, deren Erträge künftig zur Finanzierung der Altersvorsorge beitragen könnten.

Hintergrund ist der demografische Wandel. Immer mehr Rentner stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Deshalb wird diskutiert, das bisherige System durch einen staatlichen Kapitalfonds zu ergänzen.

[Bild 2 – Das Umlageverfahren hat Zukunft]

Ein solcher Fonds kann durchaus Vorteile bieten. Langfristig erzielten breit gestreute Kapitalanlagen historisch häufig höhere Renditen als klassische Zinspapiere. Gleichzeitig könnten die Verwaltungskosten geringer sein als bei vielen privaten Vorsorgeprodukten.

Dabei wird jedoch häufig ein entscheidender Punkt übersehen: Das Umlageverfahren ist keineswegs überholt.

Oft wird das Umlageverfahren auf die einfache Formel reduziert: Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber von heute finanzieren die Renten der heutigen Rentner. Weil die Zahl der Arbeitnehmer sinkt, müsse das System zwangsläufig scheitern.

Diese Betrachtung greift jedoch zu kurz.

Nicht das Umlageverfahren ist das eigentliche Problem, sondern die politische Ausgestaltung der Finanzierung. Der Kreis der Beitragszahler könnte deutlich erweitert werden. Denkbar wäre beispielsweise, dass neben Arbeitnehmern und Arbeitgebern auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete sowie Personen mit Kapitalerträgen stärker in die Finanzierung einbezogen werden.

Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass eine breitere Finanzierungsbasis möglich ist. Dort werden – je nach Einkunftsart – deutlich mehr Einkommensarten in die Finanzierung der Altersvorsorge einbezogen. Dadurch verteilt sich die Finanzierung auf deutlich mehr Schultern.

Meine Bewertung als Rentenberater:

Ein staatlicher Rentenfonds kann eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Er sollte jedoch nicht als Ersatz des Umlageverfahrens verstanden werden.

Das Umlageverfahren besitzt große Stärken: Es schützt vor den Risiken der Kapitalmärkte, finanziert laufende Renten unabhängig von Börsenentwicklungen und sorgt für einen kontinuierlichen Generationenausgleich.

Entscheidend ist deshalb nicht die Abschaffung des Umlageverfahrens, sondern seine Weiterentwicklung durch eine breitere und gerechtere Finanzierung.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht: Umlageverfahren oder Kapitalmarkt? Sondern: Wie lassen sich beide Systeme sinnvoll miteinander verbinden, um die Rente langfristig zu sichern?

#Rentenreform #Bundesbank #Umlageverfahren #Rentenfonds #Altersvorsorge

Rentenreform: Müssen wir wirklich immer länger arbeiten – oder gibt es eine bessere Lösung?

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Werner Hoffmann. -Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) und Generationenberater.

Kaum ein anderer Ökonom prägt die Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung so stark wie Bernd Raffelhüschen. Seit vielen Jahren fordert er ein höheres Renteneintrittsalter, mehr private und betriebliche Altersvorsorge sowie eine stärkere Kapitaldeckung.

Seine Begründung: Der demografische Wandel mache das heutige Rentensystem auf Dauer unbezahlbar.

Doch ist das wirklich die einzige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft?

Raffelhüschen fordert tiefgreifende Reformen

Nach seiner Auffassung reichen die derzeit diskutierten Reformen bei weitem nicht aus. Besonders kritisch sieht er die sogenannte doppelte Haltelinie – also den politischen Versuch, gleichzeitig das Rentenniveau zu stabilisieren und den Beitragssatz zu begrenzen.

Auch den Nachhaltigkeitsfaktor, der die Rentenanpassung stärker an die demografische Entwicklung koppeln sollte, hält er für unverzichtbar.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Vorschläge ist die Ausweitung kapitalgedeckter Altersvorsorge. Staatliche Kapitalfonds beurteilt er eher zurückhaltend. Stattdessen setzt er seit Jahren auf private und betriebliche Vorsorge.

Warum eine Einordnung wichtig ist

Gerade weil Bernd Raffelhüschen seit Jahrzehnten die Rentendebatte beeinflusst, lohnt sich ein Blick auf sein berufliches Umfeld.

Der häufig erhobene Vorwurf, sein Universitätslehrstuhl sei von Versicherungen finanziert worden, ist nicht zutreffend. Der Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft an der Universität Freiburg war eine staatlich finanzierte Professur.

ABER:

Daneben gründete und leitete Raffelhüschen das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG). Dieses erhielt über einen Förderverein zusätzliche finanzielle Unterstützung. Zu den veröffentlichten Förderern gehörten unter anderem die Augustinum gGmbH, die Union Asset Management Holding AG sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Öffentlich dokumentiert sind außerdem zahlreiche weitere Tätigkeiten außerhalb der Universität. Dazu gehören unter anderem Funktionen bei ERGO und Union Investment, seine Tätigkeit als Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, seine Rolle als Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) sowie Vorträge und Gutachten für Unternehmen und Verbände der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Sie zeigen, dass seine rentenpolitischen Positionen im Zusammenhang mit einem langjährigen beruflichen Umfeld stehen, in dem Fragen der privaten Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielen.

Aus meiner Sicht gehört diese Transparenz zu einer vollständigen Einordnung.

Kapitaldeckung kostet ebenfalls Geld

In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Eindruck vermittelt, eine kapitalgedeckte Altersvorsorge sei automatisch wirtschaftlicher als das gesetzliche Umlageverfahren.

Dabei wird oft übersehen, dass auch private Vorsorgeprodukte erhebliche Kosten verursachen können.

Während die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen etwa 1 und 1,5 % liegen, sind die Kosten privater Vorsorgeprodukte regelmäßig deutlich höher.

Diese Kosten mindern langfristig die Rendite.

Wer daher eine stärkere Kapitaldeckung fordert, sollte nicht nur mögliche Renditechancen darstellen, sondern auch die Verwaltungs-, Vertriebs- und Produktkosten offen benennen.

Ist das Umlageverfahren wirklich das Problem?

Raffelhüschen sieht den demografischen Wandel als Hauptproblem des Umlageverfahrens.

Dabei wird häufig übersehen, dass ein Umlagesystem nicht allein von der Anzahl der Beitragszahler, sondern vor allem von seiner Finanzierungsgrundlage abhängt.

Unsere Wirtschaft verändert sich rasant. Digitalisierung, Robotik und Künstliche Intelligenz erhöhen die Produktivität vieler Unternehmen erheblich. Gleichzeitig sinkt in manchen Bereichen der Bedarf an menschlicher Arbeitskraft.

Deshalb stellt sich die politische Frage, ob künftig nicht auch weitere Wertschöpfungsquellen zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen sollten.

Diskutiert werden könnten beispielsweise die stärkere Einbeziehung weiterer Selbstständiger und bislang versicherungsfreier Personengruppen oder neue Finanzierungsmodelle, bei denen Gewinne aus Robotik, Automatisierung oder Künstlicher Intelligenz einen Beitrag leisten.

Ob dies über Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben oder Steuern erfolgt, wäre letztlich eine politische Entscheidung.

Neu wäre dieser Gedanke keineswegs. Bereits vor Jahrzehnten wurde in Deutschland über eine sogenannte Maschinensteuer diskutiert.

Mein Fazit

Bernd Raffelhüschen hat die Rentendebatte über viele Jahre geprägt und wichtige Denkanstöße geliefert.

ABER!

Es gibt auch eine andere Sichtweise.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Wie lange müssen wir künftig arbeiten?

Die eigentliche Frage lautet: Wer finanziert den Sozialstaat von morgen?

Wenn Roboter, Künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme immer größere Teile der Wertschöpfung übernehmen, dann sollte auch über neue Finanzierungsmodelle für die sozialen Sicherungssysteme gesprochen werden.

Warum soll allein der Faktor Arbeit die Renten finanzieren, wenn ein immer größerer Teil der Wirtschaftsleistung künftig von Maschinen und KI erbracht wird?

Langfristig könnten deshalb nicht nur weitere Selbstständige und bisher versicherungsfreie Personengruppen einbezogen werden. Auch Gewinne aus Künstlicher Intelligenz, Robotik und automatisierter Wertschöpfung könnten künftig einen Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme leisten – unabhängig davon, ob dies über Beiträge, Abgaben oder Steuern erfolgt.

Vielleicht braucht Deutschland deshalb nicht nur eine Rentenreform – sondern ein völlig neues Verständnis davon, wie ein moderner Sozialstaat im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz finanziert werden kann.

Genau darüber sollten wir endlich offen diskutieren.

#Rentenreform #Rente #BerndRaffelhueschen #Generationenvertrag #Altersvorsorge

Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren? Millionen Arbeitnehmer wären betroffen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehört zu den bekanntesten Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann derzeit vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.

Genau diese Regelung steht nun zur Diskussion.

Die Rentenkommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Gleichzeitig soll künftig keine neue Regelung geschaffen werden, die einen Renteneintritt allein aufgrund der Anzahl der Beitragsjahre ermöglicht.

Für Millionen Arbeitnehmer wäre dies ein erheblicher Einschnitt.

Viele Beschäftigte haben bereits mit 16 oder 17 Jahren eine Ausbildung begonnen, jahrzehntelang Beiträge gezahlt und oftmals körperlich oder psychisch belastende Tätigkeiten ausgeübt. Gerade für diese Menschen wurde die Rente nach 45 Versicherungsjahren geschaffen.

Aus meiner Sicht als Rentenberater ist dieser Vorschlag kritisch zu bewerten.

Wer mit 16 Jahren ins Berufsleben eintritt, hat häufig bereits mehr als vier Jahrzehnte gearbeitet. Die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren würde deshalb vor allem diejenigen treffen, die besonders lange Beiträge gezahlt haben.

Hinzu kommt: Die Regelaltersgrenze soll künftig weiter steigen. Viele Arbeitnehmer müssten dadurch nicht nur länger arbeiten, sondern würden zusätzlich die Möglichkeit verlieren, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu wechseln.

Ob sich die Sozialversicherungssysteme damit tatsächlich einen Gefallen tun, erscheint fraglich. Längere Lebensarbeitszeiten könnten zu höheren Krankheitszeiten führen. Auch Arbeitslosigkeit im höheren Erwerbsalter darf nicht unterschätzt werden.

Noch handelt es sich um Empfehlungen. Ob die Politik diesen Vorschlägen folgt, ist offen. Die Diskussion über die Zukunft der Rente nach 45 Beitragsjahren hat jedoch begonnen.

Da erst nach der Sommerpause die gesetzlichen Regelungen ins Parlament kommen, ist es empfehlenswert bereits jetzt strategische Beratungen bei einem Rentenberater in Anspruch zu nehmen.

Ob verfassungsrechtlich eine Übergangsfrist von 2 bis 4 Jahren eingebunden wird, ist offen.

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Steht die Witwenrente vor dem Aus? Warum ein Rentensplitting nicht immer die bessere Lösung ist

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter

Werner Hoffmann.

– Rentenberater und Prozessbevollmächtigter. –

Die Diskussion um die Zukunft der Witwen- und Witwerrente gewinnt erneut an Fahrt. Nach aktuellen Medienberichten wird darüber diskutiert, die Hinterbliebenenversorgung langfristig stärker durch ein Rentensplitting zu ersetzen oder die Bedeutung der Witwenrente zurückzufahren.

Auf den ersten Blick klingt das gerecht: Jeder Ehepartner erhält eine eigene Altersrente. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die heutige Witwen- und Witwerrente in vielen Fällen erhebliche Vorteile bietet.

Rentensplitting gibt es bereits heute

Was viele Versicherte nicht wissen: Das Rentensplitting unter Ehegatten existiert bereits seit Jahren. Ehepaare können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden.

Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet allerdings dauerhaft auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente.

Trotz dieser Möglichkeit wird das Rentensplitting bislang kaum genutzt. Bundesweit entscheiden sich jährlich lediglich rund 150 Versicherte für diesen Weg.

Die Witwenrente ist auch eine Risikoversicherung

Die Witwen- und Witwerrente ist nicht nur eine Rentenleistung. Sie ist auch eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko des frühen Todes eines Ehepartners.

Wer sich für ein Rentensplitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf diesen Schutz.

Beispiel 1: Der Mann ist fünf Jahre älter

Nehmen wir an, der Ehemann ist fünf Jahre älter als seine Frau. Er verstirbt mit 64 Jahren, seine Ehefrau ist 59 Jahre alt und arbeitet noch halbtags.

Bei einem Rentensplitting hätte die Frau lediglich Anspruch auf ihre eigene Rente einschließlich der übertragenen Rentenanwartschaften.

Bei der heutigen Witwenrente kann dagegen ein Anspruch auf die große Witwenrente bestehen. Diese beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, in bestimmten Altfällen sogar 60 Prozent.

Gerade in solchen Fällen kann die Witwenrente über viele Jahre hinweg deutlich höhere Leistungen erbringen als ein Rentensplitting.

Beispiel 2: Der Mann verdient deutlich mehr

Ein typischer Fall aus der Praxis:

Mann: durchschnittlich 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr
Frau: durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkte pro Jahr
Ehedauer: 30 Jahre
Tod des Mannes mit 55 Jahren
Frau ist 49 Jahre alt

Während der Ehe hat der Mann rund 54 Entgeltpunkte erworben, die Frau etwa 27 Entgeltpunkte.

Beim Rentensplitting würden beide auf etwa 40,5 Entgeltpunkte kommen.

Was zunächst gerecht erscheint, kann sich später als Nachteil erweisen. Die Ehefrau verliert dauerhaft den Anspruch auf eine spätere Witwenrente aus den deutlich höheren Rentenansprüchen ihres verstorbenen Ehemannes.

Hinzu kommt: Verstirbt der Ehemann bereits mit 55 Jahren, können sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt werden. Dadurch kann die spätere Witwenrente deutlich höher ausfallen.

Dieser Vorteil geht beim Rentensplitting vollständig verloren.

Altersunterschiede und Lebenserwartung werden oft vergessen

Männer sind in Ehen häufig älter als ihre Ehefrauen. Gleichzeitig haben Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung.

Hat der Ehemann deutlich höhere Rentenanwartschaften erworben, werden diese beim Rentensplitting teilweise auf die Ehefrau übertragen. Dadurch steigt zwar die spätere eigene Rente der Ehefrau, gleichzeitig sinkt aber die Altersrente des Ehemannes bereits ab Rentenbeginn.

Das bedeutet: Der Ehemann erhält möglicherweise über viele Jahre eine niedrigere Altersrente als ohne Rentensplitting. Verstirbt er später, besteht zusätzlich kein Anspruch mehr auf eine Witwenrente.

Einkommensanrechnung ist ebenfalls zu berücksichtigen

Befürworter des Rentensplittings weisen zu Recht auf einen Nachteil der heutigen Witwenrente hin: Auf die Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet.

Wer noch arbeitet, eine eigene höhere Altersrente bezieht oder andere anrechenbare Einkünfte hat, muss damit rechnen, dass die Hinterbliebenenrente teilweise gekürzt wird.

Warum eine individuelle Beratung wichtig ist

Ob die klassische Witwen- oder Witwerrente oder ein Rentensplitting die bessere Lösung ist, lässt sich niemals pauschal beantworten.

Dabei spielen nicht nur die gesetzliche Altersrente und die Witwenrente eine Rolle. Zu berücksichtigen sind oft auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, privaten Rentenversicherungen, Versorgungswerken, Beamtenversorgungen oder erbrechtliche Gestaltungen.

Die Deutsche Rentenversicherung und die Versicherungsämter leisten wichtige Beratungsarbeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine umfassende Analyse aller Versorgungsbereiche und deren Wechselwirkungen gehört jedoch regelmäßig nicht zu deren Aufgaben.

Genau hierfür gibt es unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Momentan ist das Rentensplitting für bestimmte Personengruppen eine freiwillige Option. Im Rahmen der aktuellen Reformdiskussionen wird jedoch darüber nachgedacht, die Hinterbliebenenversorgung künftig stärker an einem Splittingmodell auszurichten. Wie eine mögliche Reform konkret aussehen wird, ist derzeit offen.

Aus meiner Sicht sollte deshalb niemand vorschnell auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten oder sich allein aufgrund allgemeiner Empfehlungen für ein Rentensplitting entscheiden.

Erst eine individuelle Prüfung aller Rentenansprüche, Versorgungsleistungen, Einkommensverhältnisse und familiären Rahmenbedingungen ermöglicht eine fundierte Entscheidung.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Generationenberater (IHK)
Seniorenberater (NWB-Akademie)

#Witwenrente #Rentensplitting #Rentenreform #Hinterbliebenenrente #Rentenberatung

Rentenreform 2026: Jetzt handeln statt später überrascht werden.

Ein Beitrag von.

Werner Hoffmann.

Die geplanten Veränderungen im deutschen Rentensystem sorgen bei vielen Arbeitnehmern für Verunsicherung.

Fragen zur Regelaltersrente, zur Rente mit 63, zu möglichen Abschlägen, zur betrieblichen Altersversorgung und zu den Auswirkungen der geplanten Rentenreform beschäftigen derzeit Millionen Beschäftigte.

Genau aus diesem Grund biete ich ab September 2026 spezielle Vorträge und Informationsveranstaltungen in Unternehmen, Verwaltungen, Verbänden und Vereinen an.

Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. - Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater (RDG)

Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die geplanten Reformen verständlich zu erklären und aufzuzeigen, welche Folgen sich daraus für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen ergeben können.

Darüber hinaus besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine individuelle Rentenberatung direkt im Betrieb anzubieten.

Als unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann ich für einzelne Beschäftigte persönliche Rentenberechnungen erstellen und individuelle Strategien zur Altersvorsorge entwickeln.

Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Welche Abschläge drohen?
Wie hoch wird meine voraussichtliche Altersrente sein?
Lohnt sich eine freiwillige Beitragszahlung?
Welche Rolle spielen Betriebsrente und private Vorsorge?

Für Arbeitgeber stellt dieses Angebot eine besondere Form der betrieblichen Sozialleistung dar. Die Kosten können vom Unternehmen übernommen werden, während die Beschäftigten von einer unabhängigen und persönlichen Beratung profitieren.

Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. - Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Vortrag Rentenreform, Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann.
– Unabhängiger Rentenberater (RDG).

Gerade in Zeiten einer bevorstehenden Rentenreform wird es immer wichtiger, rechtzeitig Klarheit über die eigene finanzielle Zukunft zu erhalten. Wer frühzeitig plant, kann bessere Entscheidungen treffen und finanzielle Nachteile vermeiden.

Unternehmen, Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen können bereits jetzt Termine für Vorträge und Beratungstage ab September 2026 reservieren.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

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