§ 63 SGB X: Wann muss das Sozialamt die Kosten eines Rentenberaters erstatten?

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Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter

Wer gegen einen fehlerhaften Bescheid des Sozialamts Widerspruch einlegt und einen Rentenberater beauftragt, fragt sich häufig: Muss das Sozialamt diese Kosten übernehmen?

Die entscheidende Vorschrift ist § 63 SGB X. Sie gewährt jedoch keinen allgemeinen Zuschuss für eine Beratung. Erstattet werden grundsätzlich nur die notwendigen Aufwendungen eines ganz oder teilweise erfolgreichen Widerspruchsverfahrens.

Wann besteht ein Erstattungsanspruch?

Ändert das Sozialamt den angefochtenen Bescheid aufgrund des Widerspruchs zugunsten des Betroffenen, muss der zuständige Rechtsträger die notwendigen Kosten des Widerspruchsverfahrens erstatten.

Bei einem Teilerfolg kann die Kostenerstattung entsprechend begrenzt werden. Zusätzlich muss die Behörde feststellen, dass die Hinzuziehung des Rentenberaters notwendig war.

Dies kann insbesondere der Fall sein bei:

schwierigen sozialrechtlichen Fragen,
– umfangreichen Bescheiden und Unterlagen,
– komplizierten Berechnungen,
– fehlenden eigenen Rechtskenntnissen des Betroffenen.

Der Rentenberater darf dabei nur innerhalb seiner gesetzlichen Beratungsbefugnis tätig werden.

Wie wird abgerechnet?

Für registrierte Rentenberater gilt nach § 13d Rechtsdienstleistungsgesetz das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG – entsprechend.

Im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren gilt regelmäßig die Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 VV RVG. Der Gebührenrahmen beträgt:

65 Euro bis 837 Euro

Mehr als 391 Euro können grundsätzlich nur angesetzt werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.

Die konkrete Höhe richtet sich unter anderem nach:

– dem Umfang der Tätigkeit,
– der Schwierigkeit der Angelegenheit,
– der Bedeutung für den Mandanten,
– den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten.

Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen und Umsatzsteuer.

Beispiel: Erfolgreicher Widerspruch

Das Sozialamt erkennt bestimmte Unterkunftskosten nicht an. Der Rentenberater prüft den Bescheid, wertet den Mietvertrag aus und begründet den Widerspruch.

Das Sozialamt ändert den Bescheid vollständig und erkennt die Hinzuziehung des Rentenberaters als notwendig an.

Eine beispielhafte Abrechnung:

Geschäftsgebühr: 391,00 Euro

Post- und Telekommunikationspauschale: 20,00 Euro

19 Prozent Umsatzsteuer: 78,09 Euro

Gesamtbetrag: 489,09 Euro

Diese gesetzlichen Kosten können vom Sozialamt erstattet werden.

Wurde mit dem Mandanten dagegen ein Stundenhonorar von 160 Euro vereinbart, muss das Sozialamt nicht automatisch das gesamte vereinbarte Honorar übernehmen. Erstattungsfähig sind regelmäßig nur die notwendigen gesetzlichen RVG-Gebühren.

Eine mögliche Differenz kann deshalb beim Mandanten verbleiben.

§ 63 SGB X bezahlt keine allgemeine Beratung. Die Vorschrift schützt den Bürger vielmehr vor den notwendigen Kosten eines erfolgreichen Widerspruchs.

#Sozialamt #Widerspruch #Rentenberater #SGBX #Kostenerstattung

KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Rentenreform: Müssen wir wirklich immer länger arbeiten – oder gibt es eine bessere Lösung?

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Werner Hoffmann. -Rentenberater, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) und Generationenberater.

Kaum ein anderer Ökonom prägt die Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung so stark wie Bernd Raffelhüschen. Seit vielen Jahren fordert er ein höheres Renteneintrittsalter, mehr private und betriebliche Altersvorsorge sowie eine stärkere Kapitaldeckung.

Seine Begründung: Der demografische Wandel mache das heutige Rentensystem auf Dauer unbezahlbar.

Doch ist das wirklich die einzige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft?

Raffelhüschen fordert tiefgreifende Reformen

Nach seiner Auffassung reichen die derzeit diskutierten Reformen bei weitem nicht aus. Besonders kritisch sieht er die sogenannte doppelte Haltelinie – also den politischen Versuch, gleichzeitig das Rentenniveau zu stabilisieren und den Beitragssatz zu begrenzen.

Auch den Nachhaltigkeitsfaktor, der die Rentenanpassung stärker an die demografische Entwicklung koppeln sollte, hält er für unverzichtbar.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Vorschläge ist die Ausweitung kapitalgedeckter Altersvorsorge. Staatliche Kapitalfonds beurteilt er eher zurückhaltend. Stattdessen setzt er seit Jahren auf private und betriebliche Vorsorge.

Warum eine Einordnung wichtig ist

Gerade weil Bernd Raffelhüschen seit Jahrzehnten die Rentendebatte beeinflusst, lohnt sich ein Blick auf sein berufliches Umfeld.

Der häufig erhobene Vorwurf, sein Universitätslehrstuhl sei von Versicherungen finanziert worden, ist nicht zutreffend. Der Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft an der Universität Freiburg war eine staatlich finanzierte Professur.

ABER:

Daneben gründete und leitete Raffelhüschen das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG). Dieses erhielt über einen Förderverein zusätzliche finanzielle Unterstützung. Zu den veröffentlichten Förderern gehörten unter anderem die Augustinum gGmbH, die Union Asset Management Holding AG sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Öffentlich dokumentiert sind außerdem zahlreiche weitere Tätigkeiten außerhalb der Universität. Dazu gehören unter anderem Funktionen bei ERGO und Union Investment, seine Tätigkeit als Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, seine Rolle als Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) sowie Vorträge und Gutachten für Unternehmen und Verbände der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Sie zeigen, dass seine rentenpolitischen Positionen im Zusammenhang mit einem langjährigen beruflichen Umfeld stehen, in dem Fragen der privaten Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielen.

Aus meiner Sicht gehört diese Transparenz zu einer vollständigen Einordnung.

Kapitaldeckung kostet ebenfalls Geld

In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Eindruck vermittelt, eine kapitalgedeckte Altersvorsorge sei automatisch wirtschaftlicher als das gesetzliche Umlageverfahren.

Dabei wird oft übersehen, dass auch private Vorsorgeprodukte erhebliche Kosten verursachen können.

Während die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen etwa 1 und 1,5 % liegen, sind die Kosten privater Vorsorgeprodukte regelmäßig deutlich höher.

Diese Kosten mindern langfristig die Rendite.

Wer daher eine stärkere Kapitaldeckung fordert, sollte nicht nur mögliche Renditechancen darstellen, sondern auch die Verwaltungs-, Vertriebs- und Produktkosten offen benennen.

Ist das Umlageverfahren wirklich das Problem?

Raffelhüschen sieht den demografischen Wandel als Hauptproblem des Umlageverfahrens.

Dabei wird häufig übersehen, dass ein Umlagesystem nicht allein von der Anzahl der Beitragszahler, sondern vor allem von seiner Finanzierungsgrundlage abhängt.

Unsere Wirtschaft verändert sich rasant. Digitalisierung, Robotik und Künstliche Intelligenz erhöhen die Produktivität vieler Unternehmen erheblich. Gleichzeitig sinkt in manchen Bereichen der Bedarf an menschlicher Arbeitskraft.

Deshalb stellt sich die politische Frage, ob künftig nicht auch weitere Wertschöpfungsquellen zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen sollten.

Diskutiert werden könnten beispielsweise die stärkere Einbeziehung weiterer Selbstständiger und bislang versicherungsfreier Personengruppen oder neue Finanzierungsmodelle, bei denen Gewinne aus Robotik, Automatisierung oder Künstlicher Intelligenz einen Beitrag leisten.

Ob dies über Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben oder Steuern erfolgt, wäre letztlich eine politische Entscheidung.

Neu wäre dieser Gedanke keineswegs. Bereits vor Jahrzehnten wurde in Deutschland über eine sogenannte Maschinensteuer diskutiert.

Mein Fazit

Bernd Raffelhüschen hat die Rentendebatte über viele Jahre geprägt und wichtige Denkanstöße geliefert.

ABER!

Es gibt auch eine andere Sichtweise.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Wie lange müssen wir künftig arbeiten?

Die eigentliche Frage lautet: Wer finanziert den Sozialstaat von morgen?

Wenn Roboter, Künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme immer größere Teile der Wertschöpfung übernehmen, dann sollte auch über neue Finanzierungsmodelle für die sozialen Sicherungssysteme gesprochen werden.

Warum soll allein der Faktor Arbeit die Renten finanzieren, wenn ein immer größerer Teil der Wirtschaftsleistung künftig von Maschinen und KI erbracht wird?

Langfristig könnten deshalb nicht nur weitere Selbstständige und bisher versicherungsfreie Personengruppen einbezogen werden. Auch Gewinne aus Künstlicher Intelligenz, Robotik und automatisierter Wertschöpfung könnten künftig einen Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme leisten – unabhängig davon, ob dies über Beiträge, Abgaben oder Steuern erfolgt.

Vielleicht braucht Deutschland deshalb nicht nur eine Rentenreform – sondern ein völlig neues Verständnis davon, wie ein moderner Sozialstaat im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz finanziert werden kann.

Genau darüber sollten wir endlich offen diskutieren.

#Rentenreform #Rente #BerndRaffelhueschen #Generationenvertrag #Altersvorsorge

💥 70 % Rente? Die Rechnung der AfD geht nicht auf!

💥 70 % Rente? Die Rechnung der AfD geht nicht auf!

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).
www.Renten-experte.de .

Die Alternative für Deutschland – AfD – verspricht 70 % Rente.

Doch hinter dieser Zahl steckt ein Problem:

👉 Die Rechnung geht nicht auf.

Das Grundproblem

Die AfD will gleichzeitig:

  • höhere Renten,
  • stabile Beiträge,
  • weniger Zuwanderung.

👉 Klingt gut – ist aber mathematisch widersprüchlich.

Warum das nicht funktioniert

Die gesetzliche Rente der Deutsche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren:

👉 Beitragszahler finanzieren Rentner.

Wenn:

  • weniger Menschen einzahlen,
  • aber mehr Geld ausgezahlt werden soll,

👉 entsteht automatisch eine Finanzierungslücke.

Der Widerspruch – einfach erklärt

👉 „Was nicht eingezahlt wird, kann nicht ausgezahlt werden.“

Oder noch klarer:

👉 „Mehr Leistung ohne mehr Einnahmen ist ein Versprechen ohne Grundlage.“

Die Realität

Um 70 % zu erreichen, bräuchte man:

  • deutlich höhere Beiträge,
  • massive Steuerzuschüsse,
  • oder zusätzliche Vorsorgesysteme.

👉 Genau das wird nicht konkret erklärt.

Der eigentliche Trick

Die Zahl 70 % wird genutzt, um:

  • Sicherheit zu vermitteln,
  • einfache Lösungen zu suggerieren,
  • komplexe Zusammenhänge zu überdecken.

Resümee

Die 70 %-Rente der AfD ist:

  • ein starkes politisches Signal,
  • aber kein durchgerechnetes Konzept.

👉 Am Ende gilt: Ohne Finanzierung bleibt jede Zahl nur ein Versprechen.

https://Rentenberater.blog

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https://www.Renten-Experte.de

#Rente #AfDkritik #Rentenlüge #Finanzen #Altersarmut

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