Reform der betrieblichen Altersversorgung: Weniger Bürokratie, mehr Sicherheit und endlich faire Kosten

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Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Dennoch ist das deutsche System heute so kompliziert geworden, dass viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Überblick verlieren. Unterschiedliche Durchführungswege, umfangreiche Haftungsregelungen und oftmals hohe Abschluss- sowie Verwaltungskosten schrecken insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ab.

Von dieser Komplexität profitieren häufig Beratungsunternehmen und Vertriebe – denn komplizierte Systeme verursachen zwangsläufig einen hohen Beratungs- und Verwaltungsaufwand. Leidtragende sind am Ende die Arbeitgeber und die Beschäftigten.

Deutschland braucht deshalb aus meiner Sicht eine grundlegende Reform der betrieblichen Altersversorgung.



Arbeitgeber von Haftungsrisiken befreien

Ein wesentlicher Grund für die heutige Komplexität liegt in der Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Selbst wenn die Versorgung über einen externen Versorgungsträger erfolgt, bleibt der Arbeitgeber letztlich dafür verantwortlich, dass die zugesagten Leistungen erbracht werden.

Diese Regelung führt zu erheblichen Haftungsrisiken und verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Mein Reformvorschlag lautet deshalb:

Verwendet ein Arbeitgeber ausschließlich staatlich zertifizierte bAV-Produkte, entfällt seine Einstandspflicht. Die Verantwortung für die Durchführung und Leistungserbringung liegt dann ausschließlich beim zertifizierten Versorgungsträger.

Für bereits bestehende Versorgungszusagen soll Bestandsschutz gelten. Eine Umstellung auf das neue System erfolgt nur dann, wenn ein neues Beschäftigungsverhältnis begründet wird und sich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer für die neue, zertifizierte Anlageform entscheiden.

Dadurch würden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von Haftungsrisiken und Verwaltungsaufwand erheblich entlastet, ohne in bestehende Versorgungszusagen einzugreifen.



Zertifizierte Standardprodukte statt Tarif- und Produktdschungel

Statt unzähliger Tarifmodelle und Produktvarianten sollten künftig ausschließlich staatlich zertifizierte Standardprodukte zugelassen werden.

Diese Produkte sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschlusskosten von maximal 1,5 %
  • Gesetzlich begrenzte Verwaltungskosten
  • Kostenfreie Übertragung bei jedem Arbeitgeberwechsel
  • Mindestens 15 % der Beiträge müssen verpflichtend in die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenenversorgung fließen – ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses.
  • Berufsunfähigkeitsleistungen bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Volle Transparenz über sämtliche Kosten und Leistungen
  • Keine Arbeitgeberhaftung, sofern ausschließlich zertifizierte Produkte verwendet werden

Damit würden Arbeitnehmer genau wissen, welche Mindestleistungen ihnen zustehen – unabhängig vom jeweiligen Anbieter.



Arbeitgeber müssen sich wieder angemessen beteiligen

Eine betriebliche Altersversorgung verdient ihren Namen nur dann, wenn sich auch der Arbeitgeber angemessen an ihrer Finanzierung beteiligt.

Der heutige gesetzliche Zuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung – und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart – reicht hierfür nicht aus.

Ich halte deshalb eine verpflichtende Arbeitgeberbeteiligung von mindestens 50 % des Gesamtbeitrags für sachgerecht.

Mit dem heutigen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von lediglich 15 % – und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung überhaupt Sozialversicherungsbeiträge einspart – gehört Deutschland bei der Arbeitgeberbeteiligung an der betrieblichen Altersversorgung nahezu zu den Schlusslichtern in Europa.

In zahlreichen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung. Je nach Land und Versorgungssystem übernehmen Arbeitgeber teilweise 70 % bis hin zu 100 % der Beiträge.

Nur so wird die betriebliche Altersversorgung wieder zu einer echten Sozialleistung des Arbeitgebers und nicht überwiegend zu einer vom Arbeitnehmer selbst finanzierten Eigenvorsorge.



Ein staatlicher Standardfonds als Alternative

Neben privaten zertifizierten Produkten sollte ein staatlich organisierter Standardfonds geschaffen werden.

Dieser Fonds könnte langfristig kostengünstig investieren und nach klaren gesetzlichen Vorgaben verwaltet werden. Arbeitnehmer hätten damit die Wahl zwischen privaten zertifizierten Produkten und einem öffentlichen Standardfonds.

Wettbewerb sollte künftig über niedrige Kosten, hohe Transparenz und gute Leistungen entstehen – nicht über komplizierte Vertragsbedingungen.



Vorbilder existieren bereits

Ein solches System müsste nicht völlig neu entwickelt werden.

Bereits das Fünfte Vermögensbildungsgesetz zeigt, wie gesetzliche Mindeststandards für Anlageformen definiert werden können.

Ebenso könnte – vergleichbar mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt – gesetzlich geregelt werden, dass das angesparte Kapital grundsätzlich erst mit Eintritt in die Altersrente oder bei einer Erwerbsminderung verfügbar ist.

Die betriebliche Altersversorgung bliebe damit ihrem eigentlichen Zweck treu: der Absicherung im Alter und bei existenziellen Lebensrisiken.



Warum ich die Direktzusage nicht für den richtigen Weg halte

Immer wieder wird vorgeschlagen, die Direktzusage als ältesten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung wieder stärker zu nutzen.

Ich halte diesen Weg nicht für zukunftsfähig.

Die Direktzusage verlagert die gesamte Komplexität auf den Arbeitgeber. Dieser muss Pensionsrückstellungen bilden, langfristige Verpflichtungen bilanzieren und bleibt aufgrund der gesetzlichen Einstandspflicht dauerhaft verantwortlich.

Ein externes, kostengünstiges und staatlich zertifiziertes Versorgungssystem schafft dagegen klare Verantwortlichkeiten, reduziert Bürokratie und ermöglicht gleichzeitig einen umfassenden Schutz bei Berufsunfähigkeit sowie für Hinterbliebene.



Mein Fazit

Deutschland braucht eine betriebliche Altersversorgung des 21. Jahrhunderts.

Nicht noch mehr Bürokratie und Haftungsrisiken, sondern:

  • Zertifizierte Standardprodukte
  • Echte Kostengrenzen
  • Kostenfreie Mitnahme bei jedem Arbeitgeberwechsel
  • Verpflichtende Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung
  • Mindestens 50 % Arbeitgeberbeteiligung
  • Ein staatlicher Standardfonds als kostengünstige Alternative
  • Keine Arbeitgeberhaftung bei zertifizierten Produkten

Eine solche Reform würde die betriebliche Altersversorgung einfacher, transparenter und deutlich attraktiver machen.

Sie würde Arbeitgeber entlasten, Arbeitnehmer besser schützen und gleichzeitig dafür sorgen, dass mehr Menschen zusätzlich für das Alter vorsorgen.

Wie sehen Sie das? Sollte Deutschland die betriebliche Altersversorgung konsequent vereinfachen und auf zertifizierte Standardprodukte mit klaren Qualitätsvorgaben umstellen?

Teil 5a: Gesetzliche Rente in Frankreich – Vergleich mit Deutschland

Teil 5a: Gesetzliche Rente in Frankreich – Vergleich mit Deutschland

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
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Frankreich verfügt über ein komplexes, aber leistungsstarkes Rentensystem. Anders als in Deutschland basiert es auf einer mehrstufigen gesetzlichen Rente: Grundrente plus verpflichtende Zusatzsysteme.

Funktionsprinzip

Grundrente (régime de base) im Umlageverfahren,
Pflicht-Zusatzrenten, zum Beispiel AGIRC-ARRCO,
Punktesystem in den Zusatzrenten.

Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente ist breiter aufgestellt als in Deutschland.

Beitragssätze

Frankreich:
Arbeitgeber: ca. 20 bis 25 Prozent,
Arbeitnehmer: ca. 14 bis 17 Prozent,
Staat: erhebliche Zuschüsse.

Die Gesamtbelastung liegt häufig bei über 30 Prozent des Einkommens.

Deutschland:
Arbeitgeber: 9,3 Prozent,
Arbeitnehmer: 9,3 Prozent.

Rentenhöhe

Frankreich:
Durchschnitt: ca. 1.400 € bis 1.700 € brutto monatlich,
vollständige Erwerbsbiografie: oft 1.800 € bis 2.500 €.

Deutschland:
Durchschnitt: ca. 1.050 € bis 1.200 € brutto monatlich,
45 Jahre Eckrentner: ca. 1.835 €.

Das Ergebnis: Frankreich liegt im Schnitt deutlich höher.

Rentenbeginn und Absicherung

Regelalter in Frankreich: ca. 64 Jahre,
Vollrente abhängig von Beitragsdauer,
Abschläge bei früherem Rentenbeginn.

Bei Erwerbsminderung gibt es die Invaliditätsrente („pension d’invalidité“), abhängig vom Grad der Einschränkung.

Die Hinterbliebenenversorgung erfolgt über die Witwenrente („pension de réversion“), ist aber einkommensabhängig und teils restriktiver.

Resümee

Frankreich setzt auf eine starke gesetzliche Altersvorsorge mit integrierten Zusatzsystemen.

Die zentrale Erkenntnis: Höhere Beiträge und verpflichtende Zusatzsysteme führen zu höheren Rentenleistungen.

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Deutschlands Renten-Realität: Was im Europa-Vergleich bewusst verschwiegen wird

Deutschlands Renten-Realität: Was im Europa-Vergleich bewusst verschwiegen wird

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Wer die Altersvorsorge in Europa vergleicht, erkennt schnell ein strukturelles Problem: Deutschland liegt bei der Arbeitgeberbeteiligung deutlich zurück. Während in vielen europäischen Ländern die Altersversorgung als Gesamtsystem aus gesetzlicher und betrieblicher Rente betrachtet wird, zeigt sich hierzulande eine klare Schieflage.

Erstens: In Deutschland liegt die Arbeitgeberbeteiligung in der Gesamtversorgung insgesamt häufig unter 50 %. In vielen anderen europäischen Staaten tragen Arbeitgeber deutlich mehr zur Altersvorsorge bei.

Zweitens: Selbst eine Beteiligung von 50 % gilt im europäischen Vergleich eher als Mindeststandard. Andere Länder sichern ihre Systeme durch höhere Arbeitgeberanteile stabiler ab.

Drittens: Besonders problematisch ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss beträgt häufig nur 15 % – und selbst dieser entsteht lediglich aus eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen. Ein echter zusätzlicher Beitrag sieht anders aus.

Viertens: Die politische Debatte wird bewusst in eine falsche Richtung gelenkt. Statt die Verteilungsfrage offen zu diskutieren, wird ein künstlicher Gegensatz aufgebaut: Umlagesystem gegen Kapitaldeckung.

Denn genau hier liegt der entscheidende Punkt: Arbeitgeberverbände, CDU, CSU, FDP und auch AfD stellen diese beiden Modelle als einzige Alternativen dar und lenken damit gezielt davon ab, dass Arbeitgeber in Deutschland insgesamt weniger als 50 % zur Altersvorsorge beitragen. Und dies ist die tatsächliche Strategie dieser Akteure.

Die Folgen sind klar: Wird die gesetzliche Rente weiter geschwächt und durch betriebliche sowie private Modelle ersetzt, verschiebt sich die Last immer stärker auf die Arbeitnehmer. Gleichzeitig entstehen durch private Vorsorge zusätzliche Kosten.

Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet mit Verwaltungskosten von etwa 1 bis 1,5 %. Private Anbieter liegen hingegen oft bei 2,5 bis 4 %, zuzüglich Vertriebskosten von rund 2,4 %. Diese Unterschiede reduzieren die tatsächliche Rendite erheblich.

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Werner Hoffmann
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Resümee: Die eigentliche Debatte wird in Deutschland nicht geführt. Es geht nicht nur um Umlage oder Kapitaldeckung – sondern vor allem um die Frage, warum Arbeitgeber im europäischen Vergleich einen geringeren Anteil tragen und warum genau dieser Punkt politisch kaum thematisiert wird.

Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann

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Teil 4a: Gesetzliche Rente in der Schweiz – Vergleich mit Deutschland: Warum das Drei-Säulen-System stabiler und breiter wirkt!

Teil 4a: Gesetzliche Rente in der Schweiz – Vergleich mit Deutschland: Warum das Drei-Säulen-System stabiler und breiter wirkt!

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Werner Hoffmann

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Die Schweiz gilt als eines der stabilsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt in der klar geregelten Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung sowie einer verbindlichen Zielstruktur.

Grundprinzip

Schweiz:
1. Säule (AHV): umlagefinanziert, Pflicht für alle Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen, Existenzsicherung,
2. Säule (BVG): obligatorische betriebliche Vorsorge für Arbeitnehmer ab Mindestlohn, kapitalgedeckt,
Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
Ziel: zusammen mit der AHV Fortführung des bisherigen Lebensstandards,
3. Säule: freiwillige private Vorsorge.

Entscheidend: Die 1. Säule sichert das Existenzminimum, die 2. Säule den Lebensstandard – beides ist gesetzlich vorgesehen.

Deutschland:
gesetzliche Rente im Mittelpunkt, bAV freiwillig, keine klare Zieldefinition für das Gesamtniveau.

Ergebnis: Die Schweiz hat ein definiertes Gesamtziel, Deutschland nicht.

Mindestversicherungszeit

Schweiz: Anspruch bereits nach 1 Beitragsjahr, Vollrente nach 44/45 Jahren.

Deutschland: Anspruch erst nach 5 Jahren.

Vorteil Schweiz: früher Rentenanspruch.

Gesetzliche Rente AHV

Die AHV ist ein Pflichtsystem für nahezu alle. Sie wird durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat finanziert. Mindest- und Maximalrente sind klar definiert.

Die Höhe liegt vereinfacht bei ca. 1.200 € bis 2.450 € monatlich.

Deutschland dagegen ist abhängig von Entgeltpunkten und kennt keine feste Grundabsicherung.

Beitragsverteilung

Schweiz AHV:
Arbeitgeber: ca. 4,35 %
Arbeitnehmer: ca. 4,35 %
zusätzlicher Staatsanteil.

Deutschland:
Arbeitgeber: 9,3 %
Arbeitnehmer: 9,3 %.

Betriebliche Altersversorgung

Schweiz:
verpflichtend, Arbeitgeber zahlen mindestens 50 %, oft mehr, insgesamt ca. 7 % bis 18 % je nach Alter.

Deutschland:
freiwillig, oft Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 %.

Resümee

Die Schweiz zeigt ein klar strukturiertes System: Existenzsicherung und Lebensstandard sind gesetzlich definiert, die zweite Säule ist verpflichtend und die Finanzierung breiter organisiert.

Die zentrale Erkenntnis: Ein stabiles Rentensystem braucht klare Ziele und verpflichtende Strukturen.

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