Kroatien besitzt ein staatlich geprägtes Rentensystem mit gesetzlicher Umlagerente und verpflichtender Kapitaldeckung. Neben der staatlichen Altersversorgung existiert eine kapitalgedeckte „2. Säule“.
Deutschland: – Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, – viele Selbstständige nicht pflichtversichert.
👉 In Kroatien sind mehr Berufsgruppen gesetzlich abgesichert.
Wartezeit
Kroatien: – Mindestversicherungszeit grundsätzlich ca. 15 Versicherungsjahre, – höhere Renten erst nach längeren Versicherungszeiten.
Deutschland: – Mindestwartezeit meist 5 Jahre, – für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.
Beitragsbeteiligung
Die gesetzliche Altersversorgung wird über Pflichtbeiträge und Kapitaldeckung finanziert.
Kroatien: – Arbeitnehmer zahlen insgesamt ca. 20 % Rentenbeiträge, – davon ca. 15 % in die staatliche Umlagerente („1. Säule“), – zusätzlich ca. 5 % verpflichtend in die kapitalgedeckte „2. Säule“, – Arbeitgeber zahlen überwiegend Krankenversicherungs- und andere Sozialbeiträge, jedoch praktisch keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge.
👉 Die Finanzierung der gesetzlichen Altersversorgung liegt damit überwiegend beim Arbeitnehmer.
Diese Beiträge finanzieren: ✅ Altersrente ✅ Hinterbliebenenschutz ✅ Invalidität
Die Diskussion über die Zukunft der gesetzlichen Rente nimmt Fahrt auf. Wirtschaftsexperten suchen angesichts des demografischen Wandels nach Wegen, die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung zu sichern.
Im Mittelpunkt steht ein Modell, das bereits in Österreich angewendet wird. Dort werden laufende Renten und Pensionen grundsätzlich an die Inflation angepasst. Ziel ist es, die Kaufkraft der Rentner zu erhalten. Steigen die Preise, steigen auch die Renten entsprechend.
In Deutschland erfolgt die Rentenanpassung dagegen überwiegend auf Grundlage der Lohnentwicklung. Entwickeln sich die Löhne stärker als die Inflation, profitieren auch Rentner von höheren Anpassungen.
Wichtig ist jedoch: Österreich unterscheidet sich nicht nur bei der Rentenanpassung. Auch die Finanzierung ist anders. Der Arbeitgeberbeitrag liegt dort höher als der Beitragsanteil des Arbeitnehmers. Zudem sind Selbstständige grundsätzlich pflichtversichert.
Auch Beamte werden in Österreich in die Alterssicherungssysteme einbezogen. Damit ruht die Finanzierung auf einer deutlich breiteren Basis als in Deutschland.
Wer Österreich als Vorbild nennt, darf deshalb nicht nur einzelne Punkte herausgreifen. Dann muss auch über höhere Arbeitgeberbeiträge, die Beitragspflicht von Selbstständigen und die Einbeziehung der Beamten gesprochen werden.
Die eigentliche Herausforderung bleibt der demografische Wandel. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen.
Ob Deutschland tatsächlich Elemente des österreichischen Modells übernimmt, bleibt offen. Sicher ist jedoch: Die Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rente wird weiter an Bedeutung gewinnen.
Erfolgreiche Rentensysteme beruhen meist auf mehreren Bausteinen – nicht auf einer einzigen Stellschraube.
Rentenberater.blog www.Renten-Experte.de Werner Hoffmann Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Die Diskussion um die Zukunft der gesetzlichen Rente nimmt Fahrt auf. Aus dem Umfeld der Rentenkommission kommen Vorschläge, die für Millionen Versicherte erhebliche Folgen haben könnten.
Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob Rentenanpassungen künftig weiterhin an die Lohnentwicklung gekoppelt bleiben oder nur noch die Inflation ausgleichen sollen.
Welche Auswirkungen das haben kann, zeigt ein Blick auf die vergangenen zehn Jahre:
Wer 2016 eine Monatsrente von 1.200 Euro erhielt, bekommt heute aufgrund der tatsächlichen Rentenanpassungen von rund 49 Prozent etwa 1.788 Euro monatlich.
Wären die Renten im gleichen Zeitraum lediglich entsprechend der Inflation gestiegen, läge die Rente heute bei nur rund 1.370 Euro.
Die Differenz beträgt damit rund 418 Euro pro Monat. Über eine Rentenbezugsdauer von 20 Jahren entspricht dies einem Betrag von mehr als 100.000 Euro.
Noch deutlicher werden die Auswirkungen bei einem Blick in die Zukunft:
Wer heute mit einer Monatsrente von 1.500 Euro in Rente geht, käme bei einer jährlichen Anpassung entsprechend der Inflation der vergangenen zehn Jahre auf rund 1.712 Euro monatlich.
Würde die Rente dagegen wie in den vergangenen zehn Jahren entsprechend der Lohnentwicklung steigen, läge sie nach zehn Jahren bei rund 2.235 Euro.
Die Differenz beträgt dann rund 523 Euro pro Monat. Über eine Rentenbezugsdauer von 20 Jahren summiert sich dies auf mehr als 125.000 Euro.
Die gesetzliche Rente soll nach dem bisherigen System nicht nur die Kaufkraft sichern, sondern Rentner auch an der allgemeinen Lohnentwicklung beteiligen.
Eine dauerhafte Umstellung auf einen reinen Inflationsausgleich würde dieses Prinzip grundlegend verändern.
Hinzu kommt ein weiterer diskutierter Vorschlag: Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet, soll möglichst abgeschafft werden. Auch andere Möglichkeiten eines vorzeitigen Rentenbeginns könnten eingeschränkt werden.
Die Rentenkommission will also Teile der schlechten Entwicklungen der österreichischen Rente in die Deutsche übernehmen, aber nicht die anderen Dinge, wie beispielsweise einem höheren Arbeitgeberanteil.
Sollten entsprechende Änderungen bereits zum 1. Januar 2027 eingeführt werden, könnte für viele Versicherte Handlungsbedarf entstehen.
Vor allem Menschen, die bis einschließlich 1. Dezember 1963 geboren wurden, sollten prüfen lassen, welche Möglichkeiten ihnen nach geltendem Recht noch offenstehen.
Eine frühzeitige Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und bestehende Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig zu nutzen.
Vertreter der CDU und der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordern angesichts des demografischen Wandels Reformen.
Im Mittelpunkt stehen längere Lebensarbeitszeiten, weniger Anreize für einen vorzeitigen Renteneintritt sowie ein stärkerer Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.
Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt jedoch: Deutschland diskutiert häufig über die falschen Stellschrauben.
Während hierzulande oft über Leistungskürzungen, längere Arbeitszeiten oder mehr private Vorsorge gesprochen wird, setzen viele europäische Staaten auf eine breitere Finanzierung ihrer Alterssicherung.
Arbeitgeber in Österreich leisten höhere Beiträge zur gesetzlichen Altersversorgung. Auch in vielen anderen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung der Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Deutschland gehört bei der Gesamtversorgung aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zu den Schlusslichtern.
Besonders auffällig ist zudem, dass in den meisten europäischen Ländern Selbstständige verpflichtend in die Alterssicherung einbezogen sind. Oft gilt dies auch für Beamte. Dadurch verteilt sich die Finanzierung auf mehr Schultern als in Deutschland.
Ein weiterer Unterschied: Während in Deutschland Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro jährlich in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei bleiben, existiert eine solche Begrenzung in mehreren europäischen Ländern gar nicht oder nur eingeschränkt.
Teilweise werden sogar weitere Einkommens- oder Vermögensbestandteile zur Finanzierung herangezogen. In der Schweiz müssen Nichterwerbstätige und Personen, die vor dem regulären Rentenalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden, AHV-Beiträge zahlen, deren Höhe sich unter anderem nach Vermögen und Renteneinkünften richtet.
Dies wird in Deutschland häufig ausgeblendet. Statt über höhere Arbeitgeberbeiträge, eine breitere Finanzierungsbasis oder die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen zu sprechen, konzentriert sich die Debatte oft auf Einschnitte bei der gesetzlichen Rente.
Die Verantwortung der Altersvorsorge wird stärker auf die Arbeitnehmer verlagert. Wer zusätzlich vorsorgen will oder muss, soll dies dann überwiegend aus dem eigenen Einkommen finanzieren. So will dies die jedenfalls wohl die CDU, FDP, AfD.
Warum wird in Deutschland kaum darüber diskutiert, die Arbeitgeberbeteiligung und die Finanzierungsbasis der Alterssicherung auf das Niveau vieler europäischer Nachbarländer anzuheben?
Wer die Rentensysteme Europas objektiv vergleicht, erkennt schnell: Es gibt Alternativen zu Rentenkürzungen und einer stärkeren Belastung der Arbeitnehmer. Vielleicht sollte die politische Debatte genau dort beginnen.
Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Dennoch ist das deutsche System heute so kompliziert geworden, dass viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Überblick verlieren. Unterschiedliche Durchführungswege, umfangreiche Haftungsregelungen und oftmals hohe Abschluss- sowie Verwaltungskosten schrecken insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ab.
Von dieser Komplexität profitieren häufig Beratungsunternehmen und Vertriebe – denn komplizierte Systeme verursachen zwangsläufig einen hohen Beratungs- und Verwaltungsaufwand. Leidtragende sind am Ende die Arbeitgeber und die Beschäftigten.
Deutschland braucht deshalb aus meiner Sicht eine grundlegende Reform der betrieblichen Altersversorgung.
Arbeitgeber von Haftungsrisiken befreien
Ein wesentlicher Grund für die heutige Komplexität liegt in der Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Selbst wenn die Versorgung über einen externen Versorgungsträger erfolgt, bleibt der Arbeitgeber letztlich dafür verantwortlich, dass die zugesagten Leistungen erbracht werden.
Diese Regelung führt zu erheblichen Haftungsrisiken und verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Mein Reformvorschlag lautet deshalb:
Verwendet ein Arbeitgeber ausschließlich staatlich zertifizierte bAV-Produkte, entfällt seine Einstandspflicht. Die Verantwortung für die Durchführung und Leistungserbringung liegt dann ausschließlich beim zertifizierten Versorgungsträger.
Für bereits bestehende Versorgungszusagen soll Bestandsschutz gelten. Eine Umstellung auf das neue System erfolgt nur dann, wenn ein neues Beschäftigungsverhältnis begründet wird und sich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer für die neue, zertifizierte Anlageform entscheiden.
Dadurch würden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von Haftungsrisiken und Verwaltungsaufwand erheblich entlastet, ohne in bestehende Versorgungszusagen einzugreifen.
Zertifizierte Standardprodukte statt Tarif- und Produktdschungel
Statt unzähliger Tarifmodelle und Produktvarianten sollten künftig ausschließlich staatlich zertifizierte Standardprodukte zugelassen werden.
Diese Produkte sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:
Abschlusskosten von maximal 1,5 %
Gesetzlich begrenzte Verwaltungskosten
Kostenfreie Übertragung bei jedem Arbeitgeberwechsel
Mindestens 15 % der Beiträge müssen verpflichtend in die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenenversorgung fließen – ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Berufsunfähigkeitsleistungen bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
Volle Transparenz über sämtliche Kosten und Leistungen
Keine Arbeitgeberhaftung, sofern ausschließlich zertifizierte Produkte verwendet werden
Damit würden Arbeitnehmer genau wissen, welche Mindestleistungen ihnen zustehen – unabhängig vom jeweiligen Anbieter.
Arbeitgeber müssen sich wieder angemessen beteiligen
Eine betriebliche Altersversorgung verdient ihren Namen nur dann, wenn sich auch der Arbeitgeber angemessen an ihrer Finanzierung beteiligt.
Der heutige gesetzliche Zuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung – und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart – reicht hierfür nicht aus.
Ich halte deshalb eine verpflichtende Arbeitgeberbeteiligung von mindestens 50 % des Gesamtbeitrags für sachgerecht.
Mit dem heutigen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von lediglich 15 % – und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung überhaupt Sozialversicherungsbeiträge einspart – gehört Deutschland bei der Arbeitgeberbeteiligung an der betrieblichen Altersversorgung nahezu zu den Schlusslichtern in Europa.
In zahlreichen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung. Je nach Land und Versorgungssystem übernehmen Arbeitgeber teilweise 70 % bis hin zu 100 % der Beiträge.
Nur so wird die betriebliche Altersversorgung wieder zu einer echten Sozialleistung des Arbeitgebers und nicht überwiegend zu einer vom Arbeitnehmer selbst finanzierten Eigenvorsorge.
Ein staatlicher Standardfonds als Alternative
Neben privaten zertifizierten Produkten sollte ein staatlich organisierter Standardfonds geschaffen werden.
Dieser Fonds könnte langfristig kostengünstig investieren und nach klaren gesetzlichen Vorgaben verwaltet werden. Arbeitnehmer hätten damit die Wahl zwischen privaten zertifizierten Produkten und einem öffentlichen Standardfonds.
Wettbewerb sollte künftig über niedrige Kosten, hohe Transparenz und gute Leistungen entstehen – nicht über komplizierte Vertragsbedingungen.
Vorbilder existieren bereits
Ein solches System müsste nicht völlig neu entwickelt werden.
Bereits das Fünfte Vermögensbildungsgesetz zeigt, wie gesetzliche Mindeststandards für Anlageformen definiert werden können.
Ebenso könnte – vergleichbar mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt – gesetzlich geregelt werden, dass das angesparte Kapital grundsätzlich erst mit Eintritt in die Altersrente oder bei einer Erwerbsminderung verfügbar ist.
Die betriebliche Altersversorgung bliebe damit ihrem eigentlichen Zweck treu: der Absicherung im Alter und bei existenziellen Lebensrisiken.
Warum ich die Direktzusage nicht für den richtigen Weg halte
Immer wieder wird vorgeschlagen, die Direktzusage als ältesten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung wieder stärker zu nutzen.
Ich halte diesen Weg nicht für zukunftsfähig.
Die Direktzusage verlagert die gesamte Komplexität auf den Arbeitgeber. Dieser muss Pensionsrückstellungen bilden, langfristige Verpflichtungen bilanzieren und bleibt aufgrund der gesetzlichen Einstandspflicht dauerhaft verantwortlich.
Ein externes, kostengünstiges und staatlich zertifiziertes Versorgungssystem schafft dagegen klare Verantwortlichkeiten, reduziert Bürokratie und ermöglicht gleichzeitig einen umfassenden Schutz bei Berufsunfähigkeit sowie für Hinterbliebene.
Mein Fazit
Deutschland braucht eine betriebliche Altersversorgung des 21. Jahrhunderts.
Nicht noch mehr Bürokratie und Haftungsrisiken, sondern:
Zertifizierte Standardprodukte
Echte Kostengrenzen
Kostenfreie Mitnahme bei jedem Arbeitgeberwechsel
Verpflichtende Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung
Mindestens 50 % Arbeitgeberbeteiligung
Ein staatlicher Standardfonds als kostengünstige Alternative
Keine Arbeitgeberhaftung bei zertifizierten Produkten
Eine solche Reform würde die betriebliche Altersversorgung einfacher, transparenter und deutlich attraktiver machen.
Sie würde Arbeitgeber entlasten, Arbeitnehmer besser schützen und gleichzeitig dafür sorgen, dass mehr Menschen zusätzlich für das Alter vorsorgen.
Wie sehen Sie das? Sollte Deutschland die betriebliche Altersversorgung konsequent vereinfachen und auf zertifizierte Standardprodukte mit klaren Qualitätsvorgaben umstellen?
Frankreich verfügt über ein komplexes, aber leistungsstarkes Rentensystem. Anders als in Deutschland basiert es auf einer mehrstufigen gesetzlichen Rente: Grundrente plus verpflichtende Zusatzsysteme.
Funktionsprinzip
Grundrente (régime de base) im Umlageverfahren, Pflicht-Zusatzrenten, zum Beispiel AGIRC-ARRCO, Punktesystem in den Zusatzrenten.
Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente ist breiter aufgestellt als in Deutschland.
Beitragssätze
Frankreich: Arbeitgeber: ca. 20 bis 25 Prozent, Arbeitnehmer: ca. 14 bis 17 Prozent, Staat: erhebliche Zuschüsse.
Die Gesamtbelastung liegt häufig bei über 30 Prozent des Einkommens.
Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG) -. www.Renten-experte.de .
Wer die Altersvorsorge in Europa vergleicht, erkennt schnell ein strukturelles Problem: Deutschland liegt bei der Arbeitgeberbeteiligung deutlich zurück. Während in vielen europäischen Ländern die Altersversorgung als Gesamtsystem aus gesetzlicher und betrieblicher Rente betrachtet wird, zeigt sich hierzulande eine klare Schieflage.
Erstens: In Deutschland liegt die Arbeitgeberbeteiligung in der Gesamtversorgung insgesamt häufig unter 50 %. In vielen anderen europäischen Staaten tragen Arbeitgeber deutlich mehr zur Altersvorsorge bei.
Zweitens: Selbst eine Beteiligung von 50 % gilt im europäischen Vergleich eher als Mindeststandard. Andere Länder sichern ihre Systeme durch höhere Arbeitgeberanteile stabiler ab.
Drittens: Besonders problematisch ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss beträgt häufig nur 15 % – und selbst dieser entsteht lediglich aus eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen. Ein echter zusätzlicher Beitrag sieht anders aus.
Viertens: Die politische Debatte wird bewusst in eine falsche Richtung gelenkt. Statt die Verteilungsfrage offen zu diskutieren, wird ein künstlicher Gegensatz aufgebaut: Umlagesystem gegen Kapitaldeckung.
Denn genau hier liegt der entscheidende Punkt: Arbeitgeberverbände, CDU, CSU, FDP und auch AfD stellen diese beiden Modelle als einzige Alternativen dar und lenken damit gezielt davon ab, dass Arbeitgeber in Deutschland insgesamt weniger als 50 % zur Altersvorsorge beitragen. Und dies ist die tatsächliche Strategie dieser Akteure.
Die Folgen sind klar: Wird die gesetzliche Rente weiter geschwächt und durch betriebliche sowie private Modelle ersetzt, verschiebt sich die Last immer stärker auf die Arbeitnehmer. Gleichzeitig entstehen durch private Vorsorge zusätzliche Kosten.
Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet mit Verwaltungskosten von etwa 1 bis 1,5 %. Private Anbieter liegen hingegen oft bei 2,5 bis 4 %, zuzüglich Vertriebskosten von rund 2,4 %. Diese Unterschiede reduzieren die tatsächliche Rendite erheblich.
Rentenberater.blog www.Renten-Experte.de Werner Hoffmann Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Resümee: Die eigentliche Debatte wird in Deutschland nicht geführt. Es geht nicht nur um Umlage oder Kapitaldeckung – sondern vor allem um die Frage, warum Arbeitgeber im europäischen Vergleich einen geringeren Anteil tragen und warum genau dieser Punkt politisch kaum thematisiert wird.
Die Schweiz gilt als eines der stabilsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt in der klar geregelten Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung sowie einer verbindlichen Zielstruktur.
Grundprinzip
Schweiz: 1. Säule (AHV): umlagefinanziert, Pflicht für alle Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen, Existenzsicherung, 2. Säule (BVG): obligatorische betriebliche Vorsorge für Arbeitnehmer ab Mindestlohn, kapitalgedeckt, Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Ziel: zusammen mit der AHV Fortführung des bisherigen Lebensstandards, 3. Säule: freiwillige private Vorsorge.
Entscheidend: Die 1. Säule sichert das Existenzminimum, die 2. Säule den Lebensstandard – beides ist gesetzlich vorgesehen.
Deutschland: gesetzliche Rente im Mittelpunkt, bAV freiwillig, keine klare Zieldefinition für das Gesamtniveau.
Ergebnis: Die Schweiz hat ein definiertes Gesamtziel, Deutschland nicht.
Mindestversicherungszeit
Schweiz: Anspruch bereits nach 1 Beitragsjahr, Vollrente nach 44/45 Jahren.
Deutschland: Anspruch erst nach 5 Jahren.
Vorteil Schweiz: früher Rentenanspruch.
Gesetzliche Rente AHV
Die AHV ist ein Pflichtsystem für nahezu alle. Sie wird durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat finanziert. Mindest- und Maximalrente sind klar definiert.
Die Höhe liegt vereinfacht bei ca. 1.200 € bis 2.450 € monatlich.
Deutschland dagegen ist abhängig von Entgeltpunkten und kennt keine feste Grundabsicherung.
Beitragsverteilung
Schweiz AHV: Arbeitgeber: ca. 4,35 % Arbeitnehmer: ca. 4,35 % zusätzlicher Staatsanteil.
Schweiz: verpflichtend, Arbeitgeber zahlen mindestens 50 %, oft mehr, insgesamt ca. 7 % bis 18 % je nach Alter.
Deutschland: freiwillig, oft Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 %.
Resümee
Die Schweiz zeigt ein klar strukturiertes System: Existenzsicherung und Lebensstandard sind gesetzlich definiert, die zweite Säule ist verpflichtend und die Finanzierung breiter organisiert.
Die zentrale Erkenntnis: Ein stabiles Rentensystem braucht klare Ziele und verpflichtende Strukturen.