Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die Grünen im Bundestag haben einen neuen Vorschlag zur Besteuerung sehr großer Vermögen vorgelegt.
Betroffen wären nach dem Konzept Vermögen von mehr als 500 Millionen Euro.
Bis zu dieser Grenze soll keine Belastung entstehen. Oberhalb davon beginnt ein Grenzsteuersatz von 2 Prozent, ab 1 Milliarde Euro 3 Prozent und ab 10 Milliarden Euro 4 Prozent. Dazwischen soll der Tarif linear ansteigen.
Wichtig: Der jeweilige Grenzsteuersatz wird nicht einfach auf das gesamte Vermögen angewendet, sondern auf den Teil oberhalb der jeweiligen Grenze. Das unterscheidet einen progressiven Tarif von einer pauschalen Besteuerung.
Ein stark vereinfachtes Beispiel:
Wer 600 Millionen Euro besitzt, liegt mit 100 Millionen Euro über der 500-Millionen-Grenze.
Würden diese 100 Millionen vollständig mit 2 Prozent belastet, wären das rechnerisch 2 Millionen Euro im Jahr. Die endgültige Belastung hängt jedoch von der genauen Tarifgestaltung ab.
Die Schweiz kennt Vermögensteuern seit Generationen
Vermögensteuern sind in Europa keineswegs unbekannt.
Besonders interessant ist die Schweiz.
Dort besteuern die Kantone und Gemeinden das Vermögen natürlicher Personen jährlich.
Grundlage ist grundsätzlich das Reinvermögen, also das Vermögen nach Abzug nachgewiesener Schulden.
Das Schweizer Steuersystem ist historisch gewachsen. Bereits im 19. Jahrhundert spielten Vermögensteuern in den Kantonen eine wichtige Rolle; später gingen alle Kantone zu einer Einkommenssteuer mit ergänzender Vermögensteuer über.
Einen einheitlichen Schweizer Steuersatz gibt es nicht. Jeder Kanton hat eigene Regeln, Freibeträge und Tarife; auch Gemeinden können beteiligt sein. Die Tarife sind mehrheitlich progressiv, in mehreren Kantonen gelten proportionale Sätze.
Der entscheidende Unterschied: In der Schweiz beginnt die Vermögensbesteuerung je nach Kanton bereits bei wesentlich niedrigeren Beträgen. Der Grünen-Vorschlag setzt dagegen erst bei einem Extremvermögen von 500 Millionen Euro an.
Damit betrifft die Debatte nicht das normale Eigenheim oder ein gewöhnliches Millionenvermögen, sondern Vermögen in einer Größenordnung von einer halben Milliarde Euro und mehr.
KI-Hinweis: Die zu diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen der illustrativen Darstellung und zeigen keine realen Ereignisse.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Wer die AfD politisch beurteilen möchte, sollte nicht nur einzelne Schlagzeilen betrachten. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Gerichtsentscheidungen, Ermittlungsverfahren, Parteispendenaffären, Verfassungsschutz-Einstufungen, internationalen Kontakten, rechtsextremen Netzwerken und Vorgängen innerhalb der Partei.
Diese Artikelserie dokumentiert insgesamt 1.000 Sachverhalte rund um AfD-Politiker, Mitglieder, Mitarbeiter und das politische Umfeld der Partei.
Dabei gilt selbstverständlich: Eine Ermittlung ist keine Verurteilung. Ein Kontakt ist noch kein Beweis für illegale Einflussnahme. Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ist kein Parteiverbot. Bei laufenden Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.
Die erste Folge umfasst die Fälle 1 bis 100.
1. Weidel-Spendenaffäre aus der Schweiz – Im Bundestagswahlkampf 2017 flossen rund 132.000 Euro über Schweizer Konten an Alice Weidels AfD-Kreisverband; die Herkunft der Gelder führte zu umfangreichen Prüfungen und Ermittlungen.
2. Gestückelte Zahlungen an Weidels Kreisverband – Die Zahlungen erfolgten in mehreren Tranchen und lösten Fragen nach den tatsächlichen Geldgebern aus.
3. Spur zu Immobilienunternehmer Henning Conle – Recherchen führten später zu dem Unternehmer Henning Conle als möglichem ursprünglichen Geldgeber.
4. Jörg Meuthen und die Schweizer Goal AG – Meuthens Landtagswahlkampf wurde durch Leistungen der Schweizer Werbeagentur Goal AG unterstützt.
5. Rund 270.000 Euro Strafzahlung im Meuthen-Komplex – Die Bundestagsverwaltung bewertete die Wahlkampfhilfe als unzulässige Parteispende; die AfD akzeptierte schließlich eine Zahlung von rund 270.000 Euro.
6. Spendenaffäre um Guido Reil – Auch beim AfD-Politiker Guido Reil wurden externe Wahlkampfhilfen beanstandet; im Raum stand eine Rückzahlung von rund 130.000 Euro.
7. Millionenwerte Pro-AfD-Werbung außerhalb der Partei – Ein Unterstützerverein und die Goal AG finanzierten beziehungsweise organisierten umfangreiche Wahlwerbung zugunsten der AfD.
8. Unbekannte Geldgeber hinter externen Kampagnen – Nach Recherchen blieben die ursprünglichen Finanziers millionenschwerer Pro-AfD-Werbung teilweise unbekannt.
9. Unterstützerverein verfügte selbst nicht über die benötigten Millionen – Auf dessen Konto lagen nach Recherchen zeitweise lediglich vierstellige Beträge.
10. Zahlungswege liefen offenbar über die Schweizer Goal AG – Die eigentliche Finanzierung der Wahlwerbung soll teilweise direkt über die Schweizer Agentur erfolgt sein.
11. Goal AG bot weitere Wahlkampfunterstützung an – Für eine Veranstaltung zugunsten der bayerischen AfD-Politikerin Katrin Ebner-Steiner wurde ein Gesamtpaket im Wert von rund 48.000 Euro angeboten.
12. Maximilian Krah im Mittelpunkt mehrerer Affären – Der frühere AfD-Europaspitzenkandidat geriet wegen möglicher Verbindungen nach Russland und China sowie wegen seines Mitarbeiterumfelds wiederholt in den Fokus von Ermittlungen und Medienberichten.
13. FBI befragte Krah in den USA – Hintergrund waren mögliche Zahlungen aus prorussischen Kreisen.
14. Krah führte rund 3.000 Euro Bargeld mit sich – Er erklärte gegenüber Medien, es habe sich um eine persönliche „Bargeldreserve“ gehandelt.
15. Krah bestritt Zahlungen aus prorussischen Quellen – Einen entsprechenden Verdacht wies er ausdrücklich zurück.
16. Krahs Mitarbeiter wurde wegen Spionageverdachts festgenommen – Jian G. arbeitete jahrelang für Krah im Europäischen Parlament.
17. Jian G. später wegen China-Spionage verurteilt – Der ehemalige Mitarbeiter wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt.
18. Vertrauliche Informationen aus dem Europaparlament betroffen – Im Verfahren ging es unter anderem um Informationen aus dem parlamentarischen Umfeld.
19. Chinesische Oppositionelle standen ebenfalls im Fokus – Jian G. soll zudem Informationen über chinesische Dissidenten gesammelt haben.
20. Krah bezeichnete sich später selbst als Opfer seines Mitarbeiters – Er erklärte, von dessen Spionagetätigkeit nichts gewusst zu haben.
21. Petr Bystron und „Voice of Europe“ – Gegen Bystron entstanden Vorwürfe möglicher Zahlungen aus dem Umfeld des prorussischen Portals Voice of Europe; er bestreitet diese.
22. Ermittlungen gegen Bystron wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit – Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen begleiteten seinen Europawahlkampf.
23. Bargeldvorwürfe gegen Bystron – Ermittler gingen Hinweisen auf mögliche Geldübergaben nach. Bystron weist die Vorwürfe zurück.
24. Voice of Europe als prorussisches Einflussinstrument – Die Plattform wurde von europäischen Behörden wegen mutmaßlicher russischer Einflussoperationen sanktioniert.
25. Interviews von Krah und Bystron bei Voice of Europe – Beide AfD-Politiker traten dort wiederholt auf.
26. Kontakte zu Viktor Medwedtschuk – Krah und Bystron besuchten den Putin-nahen ukrainischen Politiker bereits 2021.
27. Medwedtschuk war damals wegen Hochverrats unter Hausarrest – Der Besuch wurde als „Solidaritätsbesuch“ beschrieben.
28. AfD-Führung verlangte schriftliche Erklärung von Bystron – Alice Weidel und Tino Chrupalla forderten eine Stellungnahme zu den Vorwürfen.
29. Krah empfahl Bystron zeitweise Wahlkampfverzicht – Bis zur Aufklärung solle er nach Krahs Auffassung keine Wahlkampfauftritte absolvieren.
30. Ulrich Oehme als Wahlbeobachter in Russland – Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete nahm 2018 an der russischen Präsidentschaftswahl teil.
31. Russische Duma übernahm Oehmes Reisekosten – Oehme räumte dies später ein.
32. Oehme lobte die Wahl – Seine Einschätzung fiel deutlich positiver aus als die Bewertung vieler unabhängiger Beobachter.
33. Stefan Keuter ebenfalls als russischer Wahlbeobachter – Auch er reiste 2018 im Auftrag beziehungsweise auf Einladung der russischen Staatsduma.
34. Keuter bezeichnete die Wahl als frei und geheim – Experten bewerteten die Rahmenbedingungen deutlich kritischer.
35. AfD-Abgeordnete wollten 2024 erneut nach Russland reisen – Mehrere Politiker wollten als Wahlbeobachter auftreten.
36. OSZE zur russischen Wahl 2024 nicht zugelassen – Trotzdem wurden AfD-Abgeordnete als sogenannte „Experten für Demokratie“ eingeladen.
37. Tino Chrupalla bei russischem Botschaftsempfang – Der AfD-Bundesvorsitzende nahm trotz des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine an einem Empfang der russischen Botschaft teil.
38. Alexander Gauland ebenfalls bei Veranstaltungen mit Russlandbezug – Auch der ehemalige AfD-Bundesvorsitzende pflegte öffentlich entsprechende Kontakte.
39. Markus Frohnmaier in russischen Papieren als „unser Kandidat“ bezeichnet – Recherchen dokumentierten entsprechende Formulierungen aus einem prorussischen Netzwerk; daraus folgt nicht, dass Frohnmaier selbst davon wusste oder gesteuert wurde.
40. Russische Akteure diskutierten Unterstützung Frohnmaiers – Die Unterlagen dokumentierten Überlegungen zu politischer Unterstützung und Einflussnahme.
41. Elon Musk warb öffentlich für die AfD – Der Unternehmer unterstützte die Partei im Bundestagswahlkampf 2025 öffentlich.
42. Musk führte ein langes Online-Gespräch mit Alice Weidel – Das Gespräch erreichte ein internationales Millionenpublikum.
43. Musk empfahl ausdrücklich die Wahl der AfD – Damit griff ein international einflussreicher Unternehmer unmittelbar in die deutsche Wahlkampfdebatte ein.
44. JD Vance traf Alice Weidel – Der spätere US-Vizepräsident traf die AfD-Chefin kurz vor der Bundestagswahl persönlich.
45. Vance kritisierte die politische Abgrenzung gegenüber der AfD – Er griff die sogenannte „Brandmauer“ in seiner Europapolitik öffentlich an.
46. Marco Rubio kritisierte den deutschen Umgang mit der AfD – Auch aus dem US-Außenministerium kamen entsprechende öffentliche Stellungnahmen.
47. Die AfD ist bundesweit rechtskräftig als Verdachtsfall beobachtbar – Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden gegen die entsprechende Einstufung zurück.
48. Gericht sah tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen – Diese rechtfertigen nach der Rechtsprechung die Beobachtung der Partei.
49. AfD Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der Landesverband wird vom dortigen Verfassungsschutz entsprechend bewertet.
50. AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der dortige Landesverband erhielt diese Einstufung ebenfalls.
51. AfD Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der sächsische Verfassungsschutz traf diese Entscheidung nach mehrjähriger Prüfung.
52. Sächsische AfD scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht – Die Einstufung durfte im Eilverfahren weiter verwendet werden.
53. Rechtsextreme Äußerungen führender Funktionäre als Teil der Begründung – Der sächsische Verfassungsschutz verwies ausdrücklich darauf, dass solche Aussagen innerparteilich nicht wirksam zurückgewiesen würden.
54. AfD Brandenburg 2025 ebenfalls hochgestuft – Der Landesverband wurde vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingeordnet.
55. Brandenburg war zuvor jahrelang Verdachtsfall – Die Hochstufung erfolgte nach längerer Beobachtung.
56. Junge Alternative bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Die frühere AfD-Jugendorganisation wurde entsprechend vom Verfassungsschutz bewertet.
57. Junge Alternative löste sich 2025 auf – Der Verband beendete seine bisherige Organisationsform zum 31. März 2025.
58. Neue Jugendorganisation enger an die AfD gebunden – Die Partei beschloss eine neue Struktur, bei der Mitglieder zugleich Parteimitglieder sein müssen.
59. Alte JA pflegte Kontakte zu anderen rechtsextremen Organisationen – Dies wurde unter anderem als Problem der bisherigen Jugendstruktur beschrieben.
60. Hannes Gnauck spielte beim Aufbau der neuen Jugend eine wichtige Rolle – Der ehemalige JA-Chef gehört zugleich dem AfD-Bundesvorstand an.
61. Gnauck war vom MAD als Extremist eingeordnet worden – Dies wurde bereits während seiner Bundeswehrzeit bekannt.
62. Björn Höcke unterstützte den radikalen Parteiflügel über Jahre – Er gehörte zu den zentralen Köpfen des früheren „Flügels“.
63. „Flügel“ vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Beobachtung rechtmäßig war.
64. Andreas Kalbitz gehörte ebenfalls zu den prägenden Flügel-Akteuren – Seine Vergangenheit im rechtsextremen Milieu führte zu schweren innerparteilichen Konflikten.
65. Kalbitz verlor seine Parteimitgliedschaft – Der AfD-Bundesvorstand annullierte seine Mitgliedschaft.
66. Björn Höcke wegen NS-Parole rechtskräftig verurteilt – Gerichte verurteilten ihn wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung.
67. Höcke verwendete diese Losung bei mehreren Veranstaltungen – Daraus entstanden mehrere Strafverfahren.
68. Höckes „Denkmal der Schande“-Rede sorgte für bundesweite Empörung – Er kritisierte darin die deutsche Erinnerungskultur.
69. Höcke forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ – Die Aussage wurde zu einem seiner bekanntesten geschichtspolitischen Statements.
70. Versuche eines Parteiausschlusses gegen Höcke scheiterten – Seine Stellung innerhalb der AfD wurde danach stärker statt schwächer.
[BILD 4 – Auswirkungen auf Gesellschaft, Rechtsstaat und demokratische Kultur]
71. Correctiv untersuchte 48 AfD-Akteure mit Gewaltbezug – Darunter waren Mandatsträger und Mitarbeiter mit direkten oder indirekten Gewaltbezügen.
72. Zahlreiche Betroffene waren strafrechtlich verurteilt – Die Recherche fand eine größere Zahl von Verurteilungen und Strafbefehlen.
73. Mehrere Verurteilte blieben politische Mandatsträger – Ein Teil der Betroffenen übte weiterhin politische Ämter aus.
74. Mitarbeiter der AfD mit Verbindungen ins rechtsextreme Milieu – Medienrecherchen identifizierten zahlreiche Beschäftigte von AfD-Abgeordneten mit entsprechenden Bezügen.
75. Identitäre Bewegung im Mitarbeiterumfeld – Mehrere Mitarbeiter standen nach Recherchen in Verbindung zur Identitären Bewegung.
76. Teilnahme an Neonazi-Aufmärschen – Auch solche Aktivitäten wurden bei einzelnen Beschäftigten dokumentiert.
77. Potsdamer Treffen mit AfD-Politikern und Rechtsextremen – Im November 2023 kamen Politiker, Aktivisten und Unternehmer zusammen.
78. Martin Sellner stellte sein „Remigrations“-Konzept vor – Der Rechtsextremist erläuterte dort entsprechende Pläne.
79. Diskussion betraf auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit – Sellners Konzept umfasste sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.
80. Roland Hartwig nahm teil – Der damalige Mitarbeiter aus Alice Weidels Umfeld war bei dem Treffen anwesend.
81. Gerrit Huy nahm ebenfalls teil – Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete gehörte zum Teilnehmerkreis.
82. Ulrich Siegmund war ebenfalls beim Treffen – Der AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme.
83. Unternehmer gehörten ebenfalls zum Teilnehmerkreis – Damit kamen politische, wirtschaftliche und rechtsextreme Akteure zusammen.
84. „Remigration“ danach verstärkt in der AfD-Kommunikation – Correctiv fand 2024 mindestens 170 entsprechende Beiträge von rund 40 offiziellen AfD-Accounts.
85. Später mehr als 1.100 Social-Media-Beiträge untersucht – Eine weitere Correctiv-Analyse zeigte, dass AfD-Bundestagsabgeordnete den Begriff seit Anfang 2024 sehr regelmäßig verwendeten.
86. Bayern-AfD fordert „Remigration im Millionenbereich“ – Der Landesverband beschloss eine entsprechende Resolution.
87. Aberkennung der Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern diskutiert – Die bayerische AfD wollte unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Möglichkeiten prüfen lassen.
88. Wolfgang-Gedeon-Affäre spaltete die AfD Baden-Württemberg – Antisemitische Schriften des Politikers führten zu einem schweren innerparteilichen Konflikt.
89. Gedeon wurde erst Jahre später ausgeschlossen – Der Ausschluss erfolgte erst 2020.
90. Maximilian Krah relativierte die individuelle Schuld von SS-Mitgliedern – Seine Äußerungen lösten einen Bruch mit europäischen Rechtsparteien aus.
91. Französischer Rassemblement National beendete Zusammenarbeit mit der AfD – Ausschlaggebend waren Krahs Aussagen zur SS.
92. Gesamte AfD-Delegation aus der ID-Fraktion ausgeschlossen – Alle damaligen AfD-Abgeordneten verloren ihre Mitgliedschaft in der europäischen Rechtsfraktion.
93. AfD wollte zunächst Krah selbst ausschließen lassen – Damit versuchte sie, den Ausschluss der gesamten Delegation noch abzuwenden.
94. Krah anschließend auch aus neuer AfD-EU-Delegation ausgeschlossen – Die neu gewählten AfD-Europaabgeordneten nahmen ihn nicht in ihre Delegation auf.
95. Rechte ID-Fraktion verweigerte trotzdem eine Wiederaufnahme der AfD – Die Distanzierung von Krah reichte den bisherigen Partnern zunächst nicht aus.
96. AfD plante daraufhin auch Austritt aus der europäischen ID-Partei – Sie wollte einem möglichen Ausschluss zuvorkommen.
97. Michael Limburg von EIKE arbeitete für AfD-Abgeordneten Karsten Hilse – Damit bestanden direkte personelle Verbindungen zwischen klimapolitischem Aktivismus und AfD-Parlamentsarbeit.
98. EIKE und AfD arbeiteten bei klimapolitischen Veranstaltungen zusammen – Vertreter beider Seiten traten wiederholt gemeinsam auf.
99. Kontakte zum US-amerikanischen Heartland Institute – Über EIKE bestanden Verbindungen zu dem konservativen US-Thinktank, der gegen zentrale klimapolitische Maßnahmen argumentiert.
100. Internationale Netzwerke von Russland über China bis USA – Bereits die ersten 100 Fälle zeigen ein breites Spektrum aus Parteispenden, Ermittlungen, rechtsextremen Strukturen, Russland- und China-Verbindungen sowie internationalen politischen Netzwerken. Ein Kontakt oder eine politische Nähe allein beweist dabei weder illegale Einflussnahme noch strafbares Verhalten.
Das waren die ersten 100 Fälle
Diese Übersicht endet bewusst bei Nummer 100.
Doch damit ist die Dokumentation noch lange nicht abgeschlossen.
Im zweiten Artikel folgen die Fälle 101 bis 200. Dort geht es unter anderem um weitere Gerichtsverfahren, Verurteilungen, Vorgänge in Landes- und Kommunalverbänden, Reichsbürger-Verbindungen, rechtsextreme Mitarbeiterstrukturen, internationale Kontakte und innerparteiliche Affären.
Hinweis zu den Bildern: Die in diesem Artikel verwendeten fünf Illustrationen wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Darstellung der behandelten Themen und sind keine dokumentarischen Originalaufnahmen realer Ereignisse, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Eines Vorweg: Die AfD und FDP stehen prozentual weitaus höher bei den Skandalen in vorderster Front.
Warum steht die CDU beziehungsweise die Union immer wieder wegen Glaubwürdigkeit, Lobbyismus, politischer Kehrtwenden und persönlicher Affären in der Kritik?
Eine Antwort liefert ein Blick auf zahlreiche Vorgänge der vergangenen Jahre – teilweise ergänzt um ältere Affären, deren politische Aufarbeitung später weiterwirkte.
Wichtig: Nicht jeder der folgenden Punkte ist ein Skandal im strafrechtlichen Sinn. Die Liste umfasst rechtskräftige Urteile, laufende Ermittlungen, eingestellte Verfahren, politische Affären, Lobbykontroversen und umstrittene Entscheidungen. Diese Unterschiede müssen sauber auseinandergehalten werden.
Nikolas Löbel – Maskenprovisionen: Der CDU-Abgeordnete erhielt Provisionen für Maskengeschäfte und zog sich aus der Politik zurück.
Georg Nüßlein – Maskenaffäre: Auch der frühere CSU-Abgeordnete geriet wegen hoher Maskenprovisionen ins Zentrum der Affäre.
Alfred Sauter – Maskengeschäfte: Der CSU-Politiker wurde wegen seiner Beteiligung an Maskengeschäften politisch massiv kritisiert.
Andrea Tandler – Maskenmillionen: Millionenprovisionen aus Maskengeschäften führten zu einer umfangreichen Affäre.
Andrea Tandler – Steuerhinterziehung: Sie wurde später wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Jens Spahn – Maskenbeschaffung: Die Beschaffung unter seiner Verantwortung verursachte enorme Kosten und langjährige Rechtsstreitigkeiten.
Spahn – massive Überbeschaffung: Der Bundesrechnungshof kritisierte außergewöhnlich hohe Beschaffungsmengen.
Spahn – hohe Maskenpreise: Besonders einzelne Lieferverträge standen wegen ihrer Preise in der Kritik.
Spahn – Sudhof-Bericht: Der Untersuchungsbericht übte erhebliche Kritik am damaligen Beschaffungsmanagement.
Spahn – strafrechtliche Prüfungen eingestellt: Wichtig zur Einordnung: Strafrechtliche Prüfvorgänge wurden 2026 eingestellt.
Axel Fischer – Aserbaidschan-Affäre: Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete wurde wegen Bestechlichkeit verurteilt.
Karin Strenz – Aserbaidschan-Komplex: Die frühere CDU-Abgeordnete geriet wegen Zahlungen und Verbindungen nach Aserbaidschan in die Kritik.
Eduard Lintner – Aserbaidschan-Lobbyismus: Der frühere CSU-Politiker spielte eine wichtige Rolle im sogenannten Caviar-Diplomacy-Komplex.
Mark Hauptmann – Aserbaidschan-Kontroverse: Politische und wirtschaftliche Verbindungen führten 2021 zu seinem Rückzug.
Tobias Zech – Nordmazedonien-Beratung: Der CSU-Abgeordnete legte wegen einer umstrittenen bezahlten Beratung sein Mandat nieder.
Philipp Amthor – Augustus Intelligence: Politische Kontakte, ein Direktorenposten und Aktienoptionen lösten eine erhebliche Lobbyismusdebatte aus.
Andreas Scheuer – Pkw-Maut: Verträge wurden geschlossen, bevor der Europäische Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit entschieden hatte.
Scheuer – Untersuchungsausschuss: Der Bundestag untersuchte Entscheidungen und Abläufe rund um die gescheiterte Pkw-Maut.
Scheuer – Vertragsverschiebung: Im Ausschuss wurde über ein mögliches Angebot zur Verschiebung der Vertragsunterzeichnung gestritten.
Karl-Theodor zu Guttenberg – Dissertation: Die Plagiatsaffäre führte bereits 2011 zum Verlust des Doktortitels und zum Rücktritt.
Guttenberg – Wirecard-Lobbyarbeit: Seine Beratungsfirma wurde später für Wirecard tätig und vermittelte politische Kontakte.
Ole von Beust – Wirecard: Auch der frühere CDU-Bürgermeister arbeitete beratend beziehungsweise lobbyistisch für das Unternehmen.
Klaus-Dieter Fritsche – Wirecard: Der frühere CSU-Staatssekretär nutzte politische Kontakte im Umfeld des Zahlungsdienstleisters.
Wirecard-Netzwerk: Der Untersuchungsausschuss zeigte ein weitreichendes Netzwerk ehemaliger Politiker und Berater.
Peter Gauweiler – Millionenhonorare: Bekannt wurden außerordentlich hohe Beratungshonorare während seiner politischen Tätigkeit.
Joachim Pfeiffer – Lobbyvorwürfe: Diskussionen um wirtschaftliche Nebentätigkeiten begleiteten seinen Rückzug von einer erneuten Bundestagskandidatur.
Manja Schreiner – Doktortitel: Die Universität Rostock entzog der Berliner CDU-Senatorin ihren Doktorgrad.
Manja Schreiner – Rücktritt: Als Konsequenz legte sie ihr Senatorinnenamt nieder.
Caroline Bosbach – Betrugsverdacht: Gegen die CDU-Abgeordnete wird wegen des Verdachts einer fingierten Wahlkampfrechnung ermittelt.
Bosbach – Verfahren läuft: Nach dem zuletzt veröffentlichten Stand wurde das Verfahren nicht eingestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Markus Kurze – Belästigungsvorwurf: Der CDU-Politiker trat nach entsprechenden Vorwürfen als parlamentarischer Geschäftsführer zurück.
Niedersachsen – sexualisiertes KI-Deepfake: Ein manipuliertes Video einer CDU-Mitarbeiterin wurde in einem politischen Umfeld verbreitet.
Deepfake – personelle Konsequenzen: Die CDU-Fraktion trennte sich vom mutmaßlichen Ersteller.
Deepfake – strafrechtliche Folgen: Der Vorgang führte auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Wolfgang Spelthahn – Luxusschleuser-Ermittlungen: Gegen den früheren CDU-Landrat wird im Zusammenhang mit dem Schleuserkomplex ermittelt.
Frank Rock – Luxusschleuser-Verfahren: Auch gegen den CDU-Landrat des Rhein-Erft-Kreises laufen Ermittlungen.
Thomas Bareiß – Verkehrsunfall: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten.
Bareiß – Betäubungsmittelverdacht: Behörden berichteten über entsprechende Untersuchungsergebnisse. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.
Hamburg-Eimsbüttel – Sticker-Affäre: Gegen einen CDU-Politiker wurde wegen des Verdachts der Verleumdung ermittelt.
Berliner Gröner-Spendenkomplex: Eine größere Spende an die Berliner CDU führte zu Diskussionen über Parteienfinanzierung und Transparenz.
Wirtschaftsrat der CDU: Der Verein verfügt über einen außergewöhnlich engen Zugang zur Parteispitze.
Wirtschaftsrat im Parteivorstand: Der dauerhafte Gaststatus führte zu juristischen und politischen Diskussionen.
Wirtschaftsrat und Unternehmen: Zahlreiche große Unternehmen sind dort organisiert.
Wirtschaftsrat und fossile Energiewirtschaft: Auch Unternehmen und Verbände aus Öl-, Gas- und Energiewirtschaft sind vertreten.
Wirtschaftsrat und Klimapolitik: Kritiker werfen dem Verband vor, ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen regelmäßig abzulehnen.
MIT und fossile Lobbyverbände: Energieverbände traten als Sponsoren im Umfeld der CDU-Mittelstandsvereinigung auf.
UNITI und CDU-Wirtschaftsflügel: Auch der Verband der mittelständischen Mineralölwirtschaft war dort präsent.
Katherina Reiche – Westenergie: Vor ihrem Ministeramt leitete sie den Energiekonzern Westenergie.
Reiche – Drehtüreffekt: Der Wechsel aus der Energiewirtschaft ins Wirtschaftsministerium löste eine Interessenkonflikt-Debatte aus.
Reiche – Gaswirtschaft: Ihre energiepolitische Schwerpunktsetzung zugunsten neuer Gaskraftwerke wird kontrovers diskutiert.
Reiche – Lobbytreffen: Kontakte zu internationalen Gas- und Energiekonzernen sorgten für zusätzliche Kritik.
Karsten Wildberger – Wirtschaftsrat: Seine Verbindung zum Wirtschaftsrat führte nach Eintritt in die Bundesregierung zu Diskussionen.
Regierung Merz – Drehtüren: Mehrere Regierungsmitglieder verfügen über frühere Tätigkeiten in Unternehmen oder Lobbyorganisationen.
Friedrich Merz – BlackRock: Merz war vor seiner Rückkehr in die Spitzenpolitik Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock Deutschland.
Merz – „Sozialtourismus“: Für die pauschale Aussage über ukrainische Flüchtlinge fehlten belastbare Belege. Merz nahm die Formulierung zurück.
Merz – Zahnarzt-Aussage: Seine pauschale Behauptung über abgelehnte Asylbewerber und Zahnbehandlungen wurde in Faktenchecks erheblich relativiert.
Merz – „kleine Paschas“: Die Formulierung führte zu einer breiten politischen Kontroverse.
Merz – „Stadtbild“: Auch diese Wortwahl sorgte für erhebliche Diskussionen.
Unionsantrag mit AfD-Stimmen: Ein CDU/CSU-Antrag erhielt am 29. Januar 2025 auch durch Stimmen der AfD eine Mehrheit.
Brandmauer-Debatte: Dadurch entstand ein grundlegender Streit über die Abgrenzung der Union zur AfD.
Zustrombegrenzungsgesetz: Zwei Tage später scheiterte ein entsprechender Unionsgesetzentwurf im Bundestag.
Schuldenbremse im Wahlprogramm: CDU und CSU hatten vor der Bundestagswahl erklärt, an ihr festzuhalten.
Kurswechsel nach der Wahl: Kurz nach der Wahl unterstützte die Union eine weitreichende Änderung des Grundgesetzes.
500-Milliarden-Euro-Sondervermögen: Ein kreditfinanzierter Infrastrukturrahmen in gewaltiger Größenordnung wurde ermöglicht.
Verteidigungsausgaben: Auch hierfür wurden die Regeln der Schuldenbremse geändert.
Merz scheitert im ersten Kanzlerwahlgang: Er erhielt zunächst nur 310 statt der notwendigen 316 Stimmen.
Historisch einmaliger Vorgang: Noch nie zuvor war ein vom Bundespräsidenten vorgeschlagener Kanzlerkandidat im ersten Wahlgang gescheitert.
Kai Wegner/Katharina Günther-Wünsch: Ihre Beziehung führte in Berlin zu einer Debatte über mögliche Interessenkonflikte.
Berliner Senat änderte Regeln: Für bestimmte ressortübergreifende Entscheidungen wurden Konsequenzen aus dieser Konstellation gezogen.
Northvolt Schleswig-Holstein: Die staatliche Absicherung des Batteriekonzerns entwickelte sich nach dessen Scheitern zu einem hohen finanziellen Risiko.
Northvolt – Rechnungshofkritik: Prüfer kritisierten wesentliche Aspekte der Risikobewertung und Bürgschaft.
Daniel Günther verteidigt Northvolt: Der CDU-Ministerpräsident weist zentrale Kritik an der damaligen Entscheidung zurück.
Großspenden an die CDU: Die Partei erhält regelmäßig hohe Spenden von Unternehmen und Unternehmern.
Christoph Kahl – 500.000 Euro: Eine besonders große veröffentlichte Zuwendung ging an die CDU.
Stephan Schambach – 300.000 Euro: Auch diese Großspende wurde ordnungsgemäß veröffentlicht.
Deutsche Vermögensberatung: Das Unternehmen zählt zu den wiederkehrenden größeren Parteispendern.
Chemieindustrie: Auch aus diesem Wirtschaftsbereich gingen erhebliche Parteispenden an die CDU.
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände: Die Union unterhält traditionell intensive Kontakte zu diesen Organisationen.
Spenden unter Veröffentlichungsschwellen: Kritiker fordern mehr Transparenz auch bei kleineren Einzelspenden.
Parteienfinanzierung: Wiederkehrend gibt es Forderungen nach strengeren Offenlegungsregeln.
Spahns Spendendinner: Veranstaltungen zur Parteienfinanzierung und Kontakte zu Spendern wurden politisch thematisiert.
Spahn und Unternehmen aus seinem Umfeld: Bei der Maskenbeschaffung wurde die Auswahl bestimmter Geschäftspartner kritisch untersucht.
Fiege-Logistikauftrag: Der Sudhof-Bericht thematisierte die Vergabe eines großen Logistikauftrags.
Emix-Geschäfte: Das Gesundheitsministerium beschaffte dort Masken im Umfang von Hunderten Millionen Euro.
Geschwärzter Maskenbericht: Umfangreiche Schwärzungen führten zusätzlich zu Transparenzkritik.
Bundesrechnungshof kontra Beschaffungspolitik: Der Rechnungshof kritisierte eine massive Überbeschaffung.
Milliardenrisiken durch Maskenprozesse: Lieferanten verlangten vor Gericht hohe Summen vom Bund.
Millionen Masken vernichtet: Ein Teil der beschafften Schutzmasken konnte nicht verwendet werden.
Monika Hohlmeier – Maskenkontakte: Die CSU-Politikerin vermittelte Kontakte im Umfeld der Maskenbeschaffung. Ein Rechtsverstoß ist damit nicht belegt.
Bayerischer Masken-Untersuchungsausschuss: Der Landtag untersuchte politische Kontakte und milliardenschwere Geschäfte.
Sauter und Nüßlein im Untersuchungsausschuss: Auch deren Aussageverhalten und die politische Aufklärung wurden zum Thema.
Schwarze CDU-Kassen – historische Aufarbeitung: Wolfgang Schäubles Memoiren brachten alte Vorgänge erneut in die Öffentlichkeit.
CDU-Spendenaffäre der Kohl-Ära: Ein historischer Fall, der nicht in den Fünfjahreszeitraum fällt, aber die Transparenzdebatte bis heute prägt.
Guttenberg – historische Plagiatsaffäre: Auch diese liegt deutlich länger zurück und wird deshalb zeitlich gesondert betrachtet.
Amthor – Augustus Intelligence 2020: Der Fall liegt ebenfalls außerhalb eines strengen Fünfjahreszeitraums.
Scheuer – Ursprung der Mautaffäre: Auch diese begann früher, ihre parlamentarische Aufarbeitung reichte jedoch weiter.
Wirecard – ehemalige Politiker als Lobbyisten: Der Fall zeigte exemplarisch die Problematik politischer Drehtüren.
Lobbyregister und Karenzzeiten: Mehrere Affären verstärkten Forderungen nach strengeren Transparenzregeln.
Grenze zwischen Lobbyismus und Politik: Gerade Wirtschaftsrat, Energiewirtschaft und ehemalige Spitzenpolitiker zeigen, wie eng beide Bereiche teilweise verbunden sind.
Hundert Vorgänge – aber hundert unterschiedliche Sachverhalte: Urteile, Ermittlungen, Lobbybeziehungen und politische Entscheidungen dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Fazit
Eine demokratische Partei darf Fehler machen. Sie darf Entscheidungen ändern, und Politiker dürfen berufliche Kontakte zur Wirtschaft besitzen.
Kritisch wird es dort, wo Transparenz fehlt, mögliche Interessenkonflikte entstehen, politische Versprechen und späteres Handeln weit auseinanderliegen oder wirtschaftliche Vorteile und politische Funktionen miteinander verschwimmen.
Wer erklären möchte, warum das Vertrauen in eine Partei steigt oder fällt, sollte deshalb nicht ausschließlich auf politische Gegner schauen.
Mindestens ebenso wichtig ist die Frage:
Wie konsequent arbeitet eine Partei eigene Fehler auf? Wie transparent geht sie mit Lobbyeinfluss um? Und übernimmt sie Verantwortung, wenn politische Entscheidungen, persönliche Interessen und öffentliche Erwartungen kollidieren?
Darüber darf – und muss – in einer Demokratie diskutiert werden.
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.
Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, fragt sich häufig: Gibt es Krankheiten, bei denen die Deutsche Rentenversicherung eine höhere Rente zahlt?
Die klare Antwort lautet: Nein. Eine bestimmte Diagnose führt nicht automatisch zu einer höheren Erwerbsminderungsrente. Trotzdem zeigen Statistiken deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Krankheitsgruppen.
So lag bei Rentenzugängen im Jahr 2020 der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag aller neuen Erwerbsminderungsrenten bei rund 881 Euro. Bei Krebserkrankungen waren es im Durchschnitt rund 989 Euro, bei psychischen Störungen infolge von Medikamenten- oder Drogenmissbrauch dagegen nur etwa 550 Euro.
Das bedeutet aber nicht, dass Krebs von der Rentenversicherung „höher bewertet“ wird. Entscheidend für die Rentenhöhe sind insbesondere die bisher erworbenen Entgeltpunkte und die Bewertung der Zurechnungszeit.
Warum entstehen dann solche Unterschiede?
Wer beispielsweise erst nach vielen Jahren mit einem guten sozialversicherungspflichtigen Einkommen schwer erkrankt, hat bis dahin häufig bereits viele Entgeltpunkte aufgebaut. Wer dagegen schon früh oder über längere Zeit gesundheitliche Probleme hatte, hatte möglicherweise häufiger Beschäftigungslücken, Teilzeitphasen oder niedrigere Einkommen. Dadurch können im Durchschnitt geringere Rentenansprüche entstehen.
Hinzu kommt die Zurechnungszeit. Sie soll verhindern, dass Menschen besonders starke Rentennachteile erleiden, nur weil sie früh erwerbsgemindert werden. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2026 wird diese Zeit grundsätzlich bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten berücksichtigt.
Wichtig ist deshalb: Nicht der Name der Krankheit entscheidet über die Rentenhöhe, sondern die persönliche Rentenbiografie.
Vor einem Antrag sollte der Versicherungsverlauf genau geprüft werden. Fehlende Beschäftigungszeiten, Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten oder andere rentenrechtlich relevante Zeiten können Auswirkungen auf die Berechnung haben.
Und noch etwas: Für die Bewilligung ist nicht allein die Diagnose entscheidend. Maßgeblich ist, wie stark die gesundheitlichen Einschränkungen das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich reduzieren.
Mein Tipp: Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragen muss, sollte nicht nur die medizinischen Unterlagen sorgfältig vorbereiten, sondern auch sein Rentenkonto vollständig klären lassen. Gerade bei der EM-Rente steckt der Teufel oft im Detail.
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.
Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, kommt häufig an einer medizinischen Begutachtung nicht vorbei. Dieser Termin kann für das Verfahren große Bedeutung haben. Wichtig ist: Nicht eine Diagnose allein entscheidet über die Rente. Entscheidend ist, wie stark Krankheit oder Behinderung das tatsächliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschränken.
Nach § 43 SGB VI gilt grundsätzlich: Wer auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kann voll erwerbsgemindert sein. Bei mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht. Wer mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt grundsätzlich nicht als erwerbsgemindert.
Beim Gutachter sollten deshalb typische Fehler vermieden werden:
1. Beschwerden herunterspielen Viele Menschen sagen aus Gewohnheit: „Es geht schon.“ Entscheidend ist aber, was noch möglich ist, wie lange und mit welchen Pausen oder Hilfen.
2. Beschwerden übertreiben Auch Übertreibungen können problematisch sein. Angaben sollten ehrlich, nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein.
3. Krankheitsverlauf nicht kennen Hilfreich ist eine kurze Übersicht über Diagnosen, Krankenhausaufenthalte, Reha, Operationen, Therapien und wichtige Medikamentenänderungen.
4. Nur Diagnosen aufzählen Nicht der Name der Krankheit ist entscheidend, sondern ihre konkreten Folgen im Alltag und bei der Arbeit.
5. Den Tagesablauf zu ungenau schildern „Ich mache meinen Haushalt selbst“ sagt wenig aus. Wichtig ist, wie lange etwas dauert, wie oft Pausen nötig sind und ob Unterstützung erforderlich ist.
Ein Tagebuch ist da sehr sinnvoll.
6. Medikamente und Behandlungen unvollständig angeben Ein aktueller Medikamentenplan ist sinnvoll. Auch Nebenwirkungen, erfolglose Therapien oder medizinisch begründete Therapieabbrüche gehören dazu.
7. Unvorbereitet zum Termin gehen Vorbereitung bedeutet nicht, Antworten auswendig zu lernen. Sie hilft, den Gesundheitszustand vollständig und widerspruchsfrei zu schildern.
Nach § 62 SGB I kann die Rentenversicherung notwendige ärztliche oder psychologische Untersuchungen verlangen. Der Gutachter entscheidet aber nicht selbst über die Rente. Er liefert eine sozialmedizinische Einschätzung, die von der Deutschen Rentenversicherung mit den übrigen Unterlagen bewertet wird.
Mein Tipp: Gehen Sie sachlich vorbereitet in die Begutachtung. Weder dramatisieren noch verharmlosen. Entscheidend ist ein realistisches Bild Ihrer tatsächlichen Belastbarkeit.
Der Bereich Pflege auf 1000Rechner.de wurde deutlich erweitert. Besonders wichtig ist der neue Pflegegrad-Rechner detailliert – alle 6 Bewertungsmodule. Damit lassen sich die pflegerelevanten Einschränkungen jetzt viel genauer erfassen, bewerten und nachvollziehbar dokumentieren.
Der neue Rechner bildet die 6 Bewertungsmodule der Pflegebegutachtung ab. Dazu gehören Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Für jedes Modul können die individuell passenden Antworten ausgewählt werden.
Anschließend berechnet das Tool die Punkte je Modul, die gewichteten Punkte, die Gesamtpunktzahl und daraus den möglichen Pflegegrad 1 bis 5. Gerade für Betroffene, Angehörige und Berater ist das eine große Hilfe, weil die Berechnung deutlich transparenter wird.
Neu ist außerdem die Druck- und PDF-Funktion. Bei den Rechnern im Bereich Pflege können jetzt nicht nur die Ergebnisse, sondern auch die eingegebenen Daten druckfertig ausgegeben werden. Mit einem Klick auf „Drucken / PDF“ entsteht eine übersichtliche Zusammenfassung mit Eingaben, Berechnung und Ergebnis. Das ist besonders praktisch für Beratungsgespräche, zur Vorbereitung auf den MD-Besuch oder für die eigenen Unterlagen.
Im Hauptbereich Pflege stehen inzwischen zahlreiche Rechner und Entscheidungshilfen zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem der Pflegegrad-Rechner, der neue detaillierte Pflegegrad-Rechner, der Pflegekosten-Rechner, der Pflegegeld-Rechner, der Pflegesachleistungs-Rechner, der Kombinationsleistungs-Rechner, der Pflegeheim-Eigenanteils-Rechner, Rechner zu Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege, Wohnumfeldverbesserung, Pflegehilfsmitteln sowie weitere Hilfen für pflegende Angehörige.
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.
Damit wird 1000Rechner.de im Bereich Pflege immer mehr zu einer praktischen Entscheidungs- und Dokumentationshilfe. Die Rechner ersetzen zwar keine offizielle Begutachtung, sie helfen aber dabei, die eigene Situation besser einzuordnen und die möglichen Leistungen frühzeitig zu prüfen.
Hinweis zu den Bildern: Die verwendeten Bilder wurden teilweise mit künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und zeigen keine realen Begutachtungen oder konkreten Personen.
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.
Die Diskussion um die sogenannte „Rente mit 63“ nimmt erneut Fahrt auf. Gemeint ist heute vor allem die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann – je nach Geburtsjahr – früher abschlagsfrei in Rente gehen. Für Jahrgänge ab 1964 ist dies grundsätzlich mit 65 Jahren möglich.
Politisch wird über Einschränkungen, Abschaffung sowie Übergangs- und Härtefallregelungen diskutiert. Dabei wird ein wichtiger Punkt bislang kaum beachtet:
Was passiert mit bereits bestehenden Altersteilzeitverträgen?
Viele Unternehmen nutzen das Blockmodell, zum Beispiel 3 Jahre Aktivphase plus 3 Jahre Passivphase. Die Verträge sind häufig so gestaltet, dass am Ende unmittelbar eine Altersrente beginnt.
Das kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen oder die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren sein.
Genau hier kann eine Reform problematisch werden.
Beispiel: Die Altersteilzeit endet mit 65. Nach heutiger Rechtslage soll anschließend die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren beginnen. Wird das Zugangsalter später angehoben, kann eine Versorgungslücke entstehen.
Denn ein Altersteilzeitvertrag verlängert sich nicht automatisch, nur weil sich das Rentenrecht ändert. Maßgeblich sind der konkrete Vertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
Die Altersteilzeit kann also enden, obwohl die eingeplante Rente noch nicht beginnen darf.
Das ist besonders kritisch, weil Beschäftigte ihre Lebens- und Finanzplanung oft Jahre vorher darauf ausgerichtet haben. Auch Arbeitgeber planen entsprechend.
Deshalb genügt ein allgemeiner Hinweis auf Vertrauensschutz nicht. Es muss geprüft werden, ob bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge ausdrücklich geschützt werden, wenn sie auf den bisherigen Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren ausgerichtet wurden.
Wer dagegen ohnehin den Übergang in die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen geplant hat, wäre von einer Änderung der 45-Jahres-Rente nicht automatisch betroffen.
Bei jeder Reform der Rente nach 45 Versicherungsjahren muss die Altersteilzeit mitgedacht werden. Sonst kann aus einer Rentenreform für manche Beschäftigte eine echte Renten- und Versorgungslücke entstehen.
Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der Illustration. Dargestellte Personen, Situationen und Dokumente sind symbolisch und stehen nicht für konkrete Einzelfälle.
Daniel Mautz greift in einem LinkedIn-Beitrag einen aktuellen Bericht der taz über den neuen Energieausblick von ExxonMobil auf. Die zentrale Aussage ist brisant: Der US-Ölkonzern rechnet bis 2050 mit einer globalen Erwärmung von 2,5 bis 3 Grad Celsius.
Als wesentlichen Grund nennt ExxonMobil die weiterhin starke Nutzung fossiler Energieträger – besonders von Kohle.
Nach dem aktuellen Global Outlook von ExxonMobil soll Kohle im Jahr 2050 noch rund 15 Prozent des weltweiten Energiemixes ausmachen. Vor allem in China und anderen Teilen Asiens bleibe Kohle ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung.
ExxonMobil verweist dabei auf Versorgungssicherheit, geopolitische Risiken und den weiter steigenden Energiebedarf.
Besonders deutlich wird die Lücke beim CO₂-Ausstoß: ExxonMobil erwartet für 2050 noch rund 30 Milliarden Tonnen energiebedingte CO₂-Emissionen pro Jahr.
Im vorherigen Ausblick waren es noch rund 27 Milliarden Tonnen.
Nach den von ExxonMobil selbst herangezogenen IPCC-Szenarien müssten die energiebedingten Emissionen dagegen auf etwa 11 Milliarden Tonnen sinken, um mit einer Erwärmung von unter 2 Grad vereinbar zu sein.
Auch bei der CO₂-Abscheidung und -Speicherung – CCS fällt die neue Prognose schwächer aus.
Während ExxonMobil zuvor für 2050 mit rund 3,1 Milliarden Tonnen abgeschiedenem CO₂ pro Jahr rechnete, sind es im aktuellen Ausblick nur noch etwa 2 Milliarden Tonnen.
Mautz verbindet diese Zahlen mit einem besonders kritischen Punkt aus der Vergangenheit:
Eine 2023 veröffentlichte wissenschaftliche Auswertung interner Exxon-Unterlagen zeigte, dass Forscher des Unternehmens bereits seit Ende der 1970er-Jahre die globale Erwärmung erstaunlich präzise berechnet hatten.
Gleichzeitig wurde der Zusammenhang zwischen fossilen Energien und Klimawandel in der öffentlichen Kommunikation des Konzerns über Jahrzehnte deutlich zurückhaltender dargestellt.
Genau darin liegt die besondere Brisanz des heutigen Energieausblicks:
ExxonMobil beschreibt selbst eine Zukunft, in der die weltweiten Emissionen deutlich über dem Niveau liegen würden, das nach den herangezogenen Klimaszenarien für eine Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 Grad erforderlich wäre.
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Immer wieder hört man: „Dann wandere ich eben aus Deutschland aus – und zahle hier keine Steuern mehr.“
Solche populistischen Aussagen klappen nicht!
Wer Deutschland verlässt, beendet unter bestimmten Voraussetzungen zwar seine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Deutschland steuerlich keine Rolle mehr spielt.
Entscheidend ist zunächst, ob wirklich kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr in Deutschland bestehen. Wer weiterhin eine jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland hat, kann weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Auch ohne deutschen Wohnsitz können bestimmte Einkünfte hier steuerpflichtig bleiben. Dazu gehören beispielsweise Einnahmen aus deutschen Immobilien, bestimmten Tätigkeiten, Renten, Versorgungsleistungen oder Beteiligungen. Dann kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen. Zusätzlich ist zu prüfen, welches Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzstaat gilt.
Besonders wichtig ist die Wegzugsbesteuerung. Wer wesentlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist und Deutschland verlässt, kann unter bestimmten Voraussetzungen so behandelt werden, als hätte er seine Anteile verkauft – obwohl tatsächlich kein Verkauf stattgefunden hat.
Dadurch kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen, ohne dass überhaupt Geld zugeflossen ist.
Auch größere Fonds- oder ETF-Bestände können beim Wegzug steuerlich relevant werden. Für Selbstständige und Unternehmer kann es zusätzlich kompliziert werden, wenn Betriebsvermögen, Rechte oder andere Wirtschaftsgüter aus dem deutschen Besteuerungsbereich verlagert werden.
Die wichtigste Botschaft lautet deshalb:
Raus aus Deutschland bedeutet nicht automatisch raus aus der deutschen Steuerpflicht.
Wer auswandern möchte, sollte vorher prüfen: Bleiben Immobilien, Renten, Beteiligungen, Unternehmen oder andere Einkünfte in Deutschland bestehen? Greift eine Wegzugsbesteuerung? Welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt?
Auch wenn Unternehmer oder Selbstständige damit drohen, ihren Betrieb oder Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, kann ein solcher Schritt finanziell erhebliche Folgen haben. Wegzugsbesteuerung und fortbestehende beschränkte Steuerpflicht können weiterhin zu Belastungen führen.
Hinzu kommt: Deutschland bietet im internationalen Vergleich ein hohes Maß an Rechtssicherheit, Stabilität und persönlicher Sicherheit – Faktoren, die bei einer Auswanderungsentscheidung ebenfalls berücksichtigt werden sollten.
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.
Viele Rentnerinnen und Rentner kennen den Begriff Grundrente. Weniger bekannt ist jedoch, dass es daneben einen besonderen Grundrenten-Freibetrag bei Sozialleistungen gibt. Dabei werden zwei völlig unterschiedliche Dinge häufig miteinander verwechselt.
Wichtig: Grundrente und Grundsicherung sind nicht dasselbe.
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für bestimmte Versicherte mit langjährigen Grundrentenzeiten und eher niedrigen Durchschnittsverdiensten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist dagegen eine Sozialleistung nach dem SGB XII für Menschen, deren Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.
Für Menschen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, gibt es bei der Einkommensanrechnung auf die Grundsicherung einen besonderen Freibetrag. Dabei bleiben zunächst 100 Euro monatlich aus der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei. Zusätzlich bleiben 30 Prozent des darüberliegenden Rentenbetrags unberücksichtigt.
Der Freibetrag ist allerdings begrenzt: Er darf höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 betragen. Nach den aktuell veröffentlichten Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind das maximal 281,50 Euro monatlich.
Beispiel: Bei einer monatlichen Bruttorente von 700 Euro bleiben zunächst 100 Euro frei. Von den verbleibenden 600 Euro werden nochmals 30 Prozent, also 180 Euro, nicht angerechnet. Der Freibetrag beträgt somit 280 Euro.
Entscheidend ist: Man muss keinen Grundrentenzuschlag beziehen, um diesen Freibetrag nutzen zu können. Maßgeblich sind grundsätzlich die erforderlichen 33 Jahre Grundrentenzeiten beziehungsweise vergleichbare Zeiten.
Der Freibetrag kann dazu führen, dass weniger Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dadurch kann die Grundsicherungsleistung höher ausfallen – oder unter Umständen erstmals überhaupt ein Anspruch entstehen.
Deshalb mein Hinweis: Wer nur eine geringe Rente erhält und mindestens 33 Jahre entsprechende Zeiten erreicht hat, sollte prüfen lassen, ob dieser Freibetrag berücksichtigt wurde.
Hinweis zu den Bildern: Die verwendeten Bilder wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Darstellung des jeweiligen Themas. Dargestellte Personen sind keine realen Personen.