Warum ein Notfallordner heute unverzichtbar ist

Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein unerwarteter Todesfall treffen Familien meist unvorbereitet. In solchen Situationen müssen innerhalb kürzester Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden – häufig unter großem emotionalem Druck. Genau hier zeigt sich, wie wertvoll ein gut strukturierter Notfallordner ist.

Der Notfallordner bündelt alle relevanten Informationen an einem zentralen Ort. Dazu gehören persönliche Daten, Versicherungen, Bankverbindungen, medizinische Angaben, Verträge, Vollmachten und wichtige Ansprechpartner. Angehörige und Vertrauenspersonen erhalten dadurch sofort Orientierung und Handlungssicherheit, statt mühsam Unterlagen zusammensuchen oder Vermutungen anstellen zu müssen.

Wichtig ist: Der Notfallordner ist keine lose Sammlung von Registern, Tabellen oder Formularen. Er ist ein echter Ratgeber, der Schritt für Schritt erklärt, was im Ernstfall wichtig ist, warum bestimmte Informationen benötigt werden und wie Vorsorge sinnvoll umgesetzt wird. Viele Nutzer erkennen erst durch den Notfallordner, an welchen Stellen ihre persönliche Vorsorge bislang unvollständig war.

Mit einem Umfang von über 143 Seiten bietet der Notfallordner deutlich mehr als einfache Vorlagen. Er führt verständlich durch Themen wie medizinische Vorsorge, rechtliche Regelungen, finanzielle Absicherung, organisatorische Abläufe und den Umgang mit Behörden. Dabei richtet er sich nicht nur an ältere Menschen, sondern an alle Lebensphasen.

Ein besonderes Merkmal des Notfallordners ist seine berufsspezifische Ausrichtung. Vorsorge ist nicht für alle Menschen gleich, denn rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen unterscheiden sich je nach Tätigkeit erheblich. Deshalb gibt es den Notfallordner inzwischen in über 90 unterschiedlichen Versionen.

So benötigen beispielsweise Beamte, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, selbstständige Unternehmer sowie 41 verschiedene Handwerksberufe jeweils eine andere Form der Vorsorge. Diese spezialisierten Notfallordner enthalten zusätzlich zum Grundordner berufsspezifische Übersichten und Zusatzkapitel mit jeweils etwa 20 bis 25 weiteren Seiten, die exakt auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten sind. Dadurch werden Themen wie Betriebsfortführung, Vertretungsregelungen, Kammern, Haftungsfragen oder spezielle Versicherungen gezielt berücksichtigt.

Die Grundversion des Notfallordners ist für Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Hausfrauen konzipiert und kostet 28,50 €. Darüber hinaus stehen die erweiterten Versionen für besondere berufliche Anforderungen zur Verfügung.

Der erste Notfallordner wurde bereits im Jahr 2003 entwickelt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell wurde der Ordner grundlegend überarbeitet und neu aktualisiert, sodass alle Inhalte dem heutigen rechtlichen, organisatorischen und gesellschaftlichen Stand entsprechen. Diese kontinuierliche Pflege unterscheidet den Notfallordner deutlich von vielen einmal erstellten Mustermappen.

Ein Notfallordner ist kein Ausdruck von Angst, sondern von Verantwortung. Er entlastet Angehörige, verhindert Fehlentscheidungen und gibt Sicherheit – gerade dann, wenn klare Gedanken am schwersten fallen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden sich unter:

Link

www.not-fallordner.de

Quelle: https://notfallordner.blog/warum-ein-notfallordner-heute-unverzichtbar-ist/

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann

Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.


Gesetzliche Grundlage

Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.

Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.

  • Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
  • Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.

Alter vs. neue Witwenrente

Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.


Einkommensanrechnung

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  • Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
  • Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
  • 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.

Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.


Änderungen ab Juli 2025

Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.


Mein Rat

  • Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
  • Lass deine Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
  • Melde Einkommensänderungen sofort,
  • Hol dir unabhängige Beratung.

Nur so lässt sich vermeiden, dass Geld verloren geht.


Weitere Informationen und persönliche Beratung:
www.renten-experte.de

Nützlicher Zusatz:

www.not-fallordner.de


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#Rente #Witwenrente #Rentenberater #SGBVI #Sozialrecht #Vorsorge #Finanzwissen #Frauen #Rentenrecht

Quelle: https://rentenberater.blog/tipp-vom-rentenberater-bei-witwenrente-teil-2-die-gesetzlichen-grundlagen-und-was-sich-ab-2025-aendert/

Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.

Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,

ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
ein minderjähriges Kind erzogen wird,
oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.

Was ändert sich 2026?

1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.

2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.

3) Altersgrenzen im Blick behalten
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.

Warum ist das so wichtig?
Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,

unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
eigenes Einkommen die Leistung mindert,
Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.

Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.

#Witwenrente #Hinterbliebenenversorgung #Rentenrecht #Rente2026 #Rentenberatung

Quelle: https://rentenberater.blog/witwenrente-2026-diese-aenderungen-koennen-tausende-euro-unterschied-machen/

Ausbildung nachmelden? Warum das Ihre Rente senken kann und der Rentenberater hier die richtige Anlaufstelle ist!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Werner Hoffmann.
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

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Viele Versicherte sind überzeugt: Mehr Zeiten im Versicherungsverlauf bedeuten automatisch mehr Rente. Doch genau das ist nicht immer richtig.

Gerade bei Versicherten, die die 35 Jahre Wartezeit bereits erfüllt haben und nun eine Altersrente beantragen möchten, kann die Nachmeldung einer Ausbildungszeit überraschende und sogar nachteilige Folgen haben.

Der rechtliche Hintergrund

Nach § 262 SGB VI erhalten Versicherte mit mindestens 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt. Entscheidend ist der Durchschnitt der Pflichtbeiträge vor 1992. Liegt dieser unter 0,0625 Entgeltpunkten pro Monat, wird er bis zu diesem Wert angehoben. Das ist ein Schutzmechanismus für frühere Niedrigverdiener.

Minijob
Minijob

Wo liegt das Problem?

Wird nun eine Ausbildungszeit – etwa eine Fachschulzeit – nachgemeldet, wird diese zwar bewertet. Gleichzeitig verändert sie jedoch den Gesamtleistungswert, der für die Berechnung des Zuschlags nach § 262 maßgeblich ist.

Steigt durch die zusätzliche Zeit der Durchschnitt, verringert sich der Abstand zur 0,0625-Grenze – der Zuschlag sinkt. In bestimmten Konstellationen kann der Verlust beim Zuschlag größer sein als der Gewinn durch die Ausbildungszeit selbst.

Konkretes Beispiel

Eine Vergleichsberechnung ergab:

Vor Nachmeldung: 152,96 Euro monatlicher Zuschlag
Nach Nachmeldung: 132,41 Euro monatlich

Ergebnis: 20,55 Euro weniger Rente pro Monat.

Das sind über 240 Euro im Jahr und bei längerer Rentenbezugsdauer mehrere Tausend Euro.

Wann ist Vorsicht geboten?

  • Die 35 Jahre Wartezeit sind erfüllt,
  • vor 1992 wurden geringe Entgeltpunkte erworben,
  • ein Zuschlag nach § 262 SGB VI ist enthalten,
  • der Gesamtleistungswert ist niedrig.

In solchen Fällen sollte niemals automatisch nachgemeldet werden. Es kann im Einzelfall sogar sinnvoll sein, wenn der Nachweis über eine Fachschulzeit nicht mehr auffindbar ist.

Wer sollte das prüfen?

Die Rentenantragsstelle entscheidet nach Aktenlage und nimmt keine strategische Vergleichsberechnung vor. Ob eine Nachmeldung sinnvoll ist, lässt sich nur durch eine gezielte Berechnung mit und ohne Ausbildungszeit feststellen.

Ein versierter Rentenberater kann prüfen, ob die Nachmeldung die Rente erhöht oder im konkreten Fall sogar reduziert. Sorgfalt schützt hier vor unnötigen finanziellen Nachteilen.

#Rente #Rentenberatung #SGBVI #Altersrente #Versicherungsverlauf

Heizwende Ausgebremst: Bundesregierung Knickt Vor Fossiler Lobby Ein

Ein Beitrag von Greenpeace

Nach jahrelangem Stillstand war Deutschland beim Heizen endlich auf dem richtigen Weg. 2025 wurden erstmals mehr klimafreundliche Wärmepumpen als Gasheizungen eingebaut.

Und jetzt? Gestern kippte die Bundesregierung die Vorgaben für klimafreundliches und kostengünstiges Heizen. Die CDU hat sich voll durchgesetzt – und die SPD stimmte zu.

Mit diesen Änderungen macht die Bundesregierung der fossilen Öl- und Gasindustrie ein riesiges Geschenk, schwächt massiv den Verbraucherschutz und beerdigt den Klimaschutz im Gebäudesektor.

Wenn Gasheizungen jetzt weiter laufen sollen, dann wird es vor allem Mieter:innen teuer zu stehen kommen, denn sie entscheiden nicht über die Heiztechnologie, müssen aber die immer weiter steigenden Kosten tragen.

Der steigende Einbau von Wärmepumpen zeigt, dass viele Menschen die Wärmewende aktiv voranbringen. Statt Planungssicherheit droht nun erneut Verunsicherung und Zögern beim Heizungstausch.

Screenshot

Die Regierung hat sich für Lobbyinteressen entschieden. Jetzt werden es wieder Verbraucher:innen und Kommunen sein, die Vernunft beweisen müssen – und effizientere sowie klimafreundliche Wärmepumpen und Wärmenetze trotzdem voranbringen.

Du willst etwas tun? Unterschreibe unsere Petition an Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Link in den Kommentaren.

#Klimaschutz #Heizwende #Wärmepumpe #Energiewende #Lobbyismus

Aktivrente Ab 2026: Steuerfrei Erst Ab Regelaltersgrenze – Das Müssen Rentner Jetzt Wissen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Ab dem Jahr 2026 plant die Bundesregierung mit der sogenannten Aktivrente einen deutlichen Kurswechsel für Menschen, die über das reguläre Rentenalter hinaus weiterarbeiten möchten. Das Versprechen: mehr Netto vom Brutto, weniger Hürden und ein spürbarer Anreiz, freiwillig länger im Berufsleben zu bleiben.

Kern der Regelung ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für Erwerbseinkommen neben der Altersrente. Dieser Betrag soll zusätzlich zur Rente steuerfrei bleiben und damit echte Vorteile bringen.

Entscheidend ist jedoch: Die Steuerfreiheit greift ausschließlich ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 und jünger bedeutet das: erst ab 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge liegt die Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Wer also früher in Rente geht, etwa über eine vorgezogene Altersrente, profitiert von der Aktivrente nicht.

Ein weiterer Punkt: Rentnerinnen und Rentner sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten. Freiwillige Beiträge können die spätere Rente weiter erhöhen. Wer darauf verzichtet, erhält sofort mehr Netto. Das schafft Wahlfreiheit, ist aber im Detail stark von der persönlichen Situation abhängig.

Auch für Arbeitgeber kann die Aktivrente interessant sein, weil erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben können. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel kann das eine echte Entlastung bedeuten.

Kritisch diskutiert wird außerdem, ob diese Begünstigung im Rahmen der Gleichbehandlung nach Artikel 3 Grundgesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Inwiefern dieses Gesetz im Rahmen der Gleichbehandlung gegen das Grundgesetz verstößt, bleibt abzuwarten. Denn Selbstständige werden nach derzeitigem Stand in diesem Bereich nicht in gleicher Weise berücksichtigt.

Resümee: Die Aktivrente kann finanziell attraktiv sein, aber nur für diejenigen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wer früher in Rente geht, bleibt außen vor.

#Aktivrente #Rente2026 #Regelaltersgrenze #Grundgesetz #Rentenberatung

Quelle: https://rentenberater.blog/aktivrente-ab-2026-steuerfrei-erst-ab-regelaltersgrenze-das-muessen-rentner-jetzt-wissen/

Todesstrafe für Abtreibung? Tennessee treibt die Radikalisierung auf die Spitze

Ein Beitrag von

Lisa Müller. - Kommunikationsexpertin -
Lisa Müller. – Kommunikationsexpertin –

Lisa Müller

* Protest vor dem Kapitol in Tennessee (Symbolbild).

Republikaner im US-Bundesstaat Tennessee haben einen Gesetzesentwurf eingebracht, nach dem Abtreibung künftig mit dem Tod bestraft werden kann. Auch Frauen, die an der „Tat“ beteiligt sind, etwa indem sie Informationen zu entsprechenden Einrichtungen weitergeben, sollen laut Entwurf bestraft werden können.

Genauer soll das Gesetz dafür sorgen, dass Frauen wegen Schwangerschaftsabbruch entweder lebenslang oder lebenslang ohne Möglichkeit zur Begnadigung ins Gefängnis kommen oder hingerichtet werden können. „Mittäterinnen“, worunter auch Ärzt:innen fallen können, wird wiederum mit bis zu 15 Jahren Gefängnis und hohen Geldstrafen gedroht.

*Ärztin im Krankenhausflur (Symbolbild).

Schon jetzt hat Tennessee eines der strengsten Abtreibungsgesetze, ein Verbot selbst bei Vergewaltigung oder Inzest. Aber auch der Rest der USA ist dank Trump immer mehr „auf Linie“: Immer wieder hört man, dass Frauen nach Fehlgeburten überprüft oder angeklagt werden, weil man ihnen Abtreibung unterstellt.

Am Rande sei erwähnt, dass durch diese Verschärfungen die Geburtenrate nicht gestiegen oder die Zahlen der Abtreibungen gesunken sind. Frauen erhalten nun schlicht weniger medizinische Hilfe, auch in medizinisch notwendigen und lebensbedrohlichen Fällen, weil Ärzt:innen Angst vor den Folgen haben.

*Gerichtssaal als Symbol für drohende Strafverfolgung (Symbolbild).

Überraschen dürfte das wenige: Die USA machen natürlich nicht plötzlich Stopp in ihrer Entwicklung Richtung Faschismus. Umso lauter wirkt das Schweigen unserer Medien und eigener Politiker:innen, die Entsandten der MAGA-Bewegung sogar mit Standing Ovations auf der Münchener Sicherheitskonferenz ehrten. Da muss man doch mal fragen: Sicherheit für welche Personengruppe genau?

*Betroffene Perspektive, emotionale Lage (Symbolbild).

Was via Donald Trump und Co. verkündet wird, sind keine Dinge, bei denen man „Zugeständnisse“ machen sollte, in der naiven Hoffnung, dass es danach so wird „wie früher“. Radikalisierung hört nicht plötzlich auf. Ohne Widerstand beobachten wir, wie über ICE-Angriffe versachlicht, Trumps „Locker Room Talk“ anekdotisch und Frauenrechte nebensächlich berichtet wird.

*Politische Rede und polarisierte Debatte (Symbolbild).

#Abtreibung #Frauenrechte #USA #Menschenrechte #Demokratie

Zuckersteuer-Streit in der CDU: Gesundheit Gegen Lobby-Interessen

Ein Beitrag von

Daniel Mautz
Daniel Mautz.

Daniel Günther macht gerade etwas, was in der Union selten geworden ist.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident will eine Steuer auf gezuckerte Getränke über den Bundesrat durchsetzen, nachdem der CDU-Parteitag den Antrag seines Landesverbands abgeschmettert hat.

Die stellvertretende CDU-Generalsekretärin Christina Stumpp nannte die Zuckersteuer „grüne Bevormundungspolitik“. Ein Framing, das direkt aus dem Handbuch der Getränkeindustrie stammt. Und ein Framing, das eine Mehrheit der CDU-Delegierten offenbar bereitwillig übernommen hat. Günther selbst hat den Mechanismus klar benannt. Die Argumente auf dem Parteitag hatten nichts mit Jugendschutz zu tun, sondern es war eine Abwehrdebatte, weil man glaubte, die Zuckersteuer belaste die Wirtschaft.

Dabei sagen die Fakten das Gegenteil. Der Zuckerkonsum verursacht jährlich Gesundheitskosten von knapp zwölf Milliarden Euro in Deutschland. Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen ist übergewichtig.

*

46 Verbraucher- und Medizinerverbände hatten vor dem Parteitag für eine Zuckersteuer geworben, darunter die Bundesärztekammer. Länder, die eine solche Steuer eingeführt haben, verzeichnen nachweislich einen Konsumrückgang. Laut Forsa befürworten 60 Prozent der Bevölkerung eine gestaffelte Zuckersteuer.

*

Aber auf einem CDU-Parteitag wiegt das Wort „Bevormundung“ offenbar schwerer als die Bundesärztekammer, die Datenlage und die internationale Erfahrung zusammen. Die Antragskommission hatte die Ablehnung vorab empfohlen. So funktioniert vorgelagerte Einflussnahme ohne offenes Lobbying.

Herr Günther, bleiben Sie dran. Der Bundesrat ist der richtige Weg. Es gibt in diesem Land zu wenige Unionspolitiker:innen, die bereit sind, sich mit der eigenen Partei anzulegen, wenn die Evidenz eindeutig ist.

*

Wer Gesundheitsprävention als Bevormundung abtut, betreibt keine bürgerliche Politik, sondern Umsatzschutz für die Süßgetränkeindustrie.

Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Es gibt doch noch ein paar Politiker auch in der CDU, die vernünftig ticken und nicht den Lobbyverbänden unterliegen.

*

Allerdings: Die jetzige Bundesregierung ist insbesondere in der CDU/CSU an Arbeit für die
fossile,
Gastro-,
Landwirtschafts-,
Wurst-,
Tankstellen-,
Multimillionärs-,
Lobby nur noch durch FDP oder AfD zu übertreffen.

*

#Zuckersteuer #CDU #Gesundheitspolitik #Lobbyismus #DanielGünther


*Ki-Fotogenerierte Bilder

Bild 1: Bundestag 2030 – „Zuckersteuer beschlossen“

Hier Bild-URL aus deiner Mediathek einfügen: PASTE_IMAGE_1_URL

Bild 2: Kinderklinik – Prävention zeigt Wirkung


Originaltext des Links von Daniel Mautz

Daniel Günther macht gerade etwas, was in der Union selten geworden ist

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident will eine Steuer auf gezuckerte Getränke über den Bundesrat durchsetzen, nachdem der CDU Deutschlands-Parteitag den Antrag seines Landesverbands abgeschmettert hat.

Die stellvertretende CDU-Generalsekretärin Christina Stumpp nannte die Zuckersteuer „grüne Bevormundungspolitik“. Ein Framing, das direkt aus dem Handbuch der Getränkeindustrie stammt. Und ein Framing, das eine Mehrheit der CDU-Delegierten offenbar bereitwillig übernommen hat. Günther selbst hat den Mechanismus klar benannt. Die Argumente auf dem Parteitag hatten nichts mit Jugendschutz zu tun, sondern es war eine Abwehrdebatte, weil man glaubte, die Zuckersteuer belaste die Wirtschaft.

Dabei sagen die Fakten das Gegenteil. Der Zuckerkonsum verursacht jährlich Gesundheitskosten von knapp zwölf Milliarden Euro in Deutschland. Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen ist übergewichtig.

46 Verbraucher- und Medizinerverbände hatten vor dem Parteitag für eine Zuckersteuer geworben, darunter die Bundesärztekammer. Länder, die eine solche Steuer eingeführt haben, verzeichnen nachweislich einen Konsumrückgang. Laut Forsa befürworten 60 Prozent der Bevölkerung eine gestaffelte Zuckersteuer.

Aber auf einem CDU-Parteitag wiegt das Wort „Bevormundung“ offenbar schwerer als die Bundesärztekammer, die Datenlage und die internationale Erfahrung zusammen. Die Antragskommission hatte die Ablehnung vorab empfohlen. So funktioniert vorgelagerte Einflussnahme ohne offenes Lobbying.

Herr Günther, bleiben Sie dran. Der Bundesrat ist der richtige Weg. Es gibt in diesem Land zu wenige Unionspolitiker:innen, die bereit sind, sich mit der eigenen Partei anzulegen, wenn die Evidenz eindeutig ist.

Wer Gesundheitsprävention als Bevormundung abtut, betreibt keine bürgerliche Politik, sondern Umsatzschutz für die Süßgetränkeindustrie.

Quelle:
https://www.linkedin.com/posts/danielmautz_daniel-g%C3%BCnther-macht-gerade-etwas-was-in-activity-7431971223762317312-mmCL

RWE-Papier: So sieht die echte Lobbymacht aus – und wie Gaskonzerne profitieren

Ein Beitrag von

Fabian Holzheid.
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Fabian Holzheid.

Die Union warnt seit Monaten vor angeblichem NGO-Einfluss auf die Regierung. Doch die energiepolitische Realität zeigt ein anderes Bild. Während Umweltverbände mehr Tempo bei Erneuerbaren und Speichern fordern, belegt eine aktuelle Recherche, wer offenbar direkten Zugang zu ministeriellen Entscheidungsprozessen hat.

Dem Handelsblatt liegt ein internes Papier von RWE zur geplanten Kraftwerksstrategie vor. Brisant: Dieses Papier soll auf Bitte des Ministeriums erstellt und an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche übermittelt worden sein. Es geht um die Kriterien für neue Kraftwerke, die noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden sollen.

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Die vorgeschlagenen Anforderungen sind hoch relevant. Anlagen sollen

  • 10 Stunden am Stück Strom liefern können,
  • kurz darauf erneut 10 Stunden liefern müssen,
  • und der Strom dürfe nicht aus Parallelschaltung stammen.

Für neue Gaskraftwerke sind diese Kriterien erfüllbar. Für Batteriespeicher wären sie laut Experten faktisch ein Ausschlusskriterium. Damit würde die Ausschreibung strukturell fossile Kapazitäten begünstigen, während Speichertechnologien – zentral für die Energiewende – ausgebremst würden.

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Zusätzlich spricht sich RWE gegen eine Begrenzung der Zuschlagsmenge pro Unternehmen aus. Das Bundeskartellamt hatte jedoch vor wachsender Marktmacht großer Stromerzeuger gewarnt. RWE plant offenbar bis zu 3 Gigawatt neue Gaskapazitäten. Kartellrechtlich wären eher rund 1 Gigawatt vertretbar. Ohne Begrenzung droht eine weitere Konzentration von Marktmacht.

Die entscheidende Frage lautet: Warum wird ein einzelner Konzern um ein Positionspapier gebeten – und nicht ein breites Spektrum aus Wissenschaft, Speicherbranche und Zivilgesellschaft? Lobbyismus gehört zur Demokratie. Doch wenn politische Rahmenbedingungen so formuliert werden, dass sie strukturell nahezu nur einem Geschäftsmodell nutzen, entsteht ein Problem für Wettbewerb, Klimaziele und Glaubwürdigkeit der Energiepolitik.

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Es geht hier nicht nur um Gas oder Speicher. Es geht um Marktmacht und um die strategische Richtung der Energiewende.

Ein Kommentar von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
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Werner Hoffmann – Überzeugter demokratischer Europäer.
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Die jetzige Bundesregierung ist insbesondere in der CDU/CSU an Arbeit für die

  • fossile,
  • Gastro-,
  • Landwirtschafts-,
  • Wurst-,
  • Tankstellen-,
  • Multimillionärs-,
  • Lobby nur noch durch FDP oder AfD zu übertreffen.
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Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Regierung, die so extrem mit diesen Lobbyorganisationen einen Pakt geschlossen hatte. Und dies zum Nachteil der normalen Verbraucher und Bürger.

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#RWE #Lobbyismus #Energiewende #Gaskraftwerke #KatherinaReiche


Originaltext

RWE-Papier: So sieht die echte Lobbymacht aus.

Die Union behauptet immer wieder, „die NGOs“ würden im Geheimen Einfluss auf die Regierung ausüben. Das ist natürlich schon vom Ergebnis her betrachtet Unsinn, weil die Regierung ja genau das Gegenteil von dem macht, was „die NGOs“ wollen (wenn man vielleicht mal vom ADAC absieht). Welche Lobby WIRKLICH Macht und Einfluss ausübt, hat gerade einmal mehr das Handelsblatt aufgedeckt: Catiana Krapp liegt ein internes Papier von RWE zur geplanten Kraftwerksstrategie vor, das der Konzern offenbar AUF BITTE DES MINISTERIUMS an Katherina Reiche geschickt hat. Darin geht es um die Regeln für neue Kraftwerke, die dieses Jahr ausgeschrieben werden sollen. (Artikel: https://hbapp.handelsblatt.com/cmsid/100201683.html H+: Lobby-Papier: RWE setzt voll auf Gaskraftwerke und will Batteriespeicher ausgrenzen)

*

Was auf den ersten Blick technisch klingt, ist politisch hoch relevant:
Denn die von RWE vorgeschlagenen Kriterien würden faktisch dazu führen, dass – Überraschung! – 1. vor allem neue Gaskraftwerke gefördert werden, während Batteriespeicher hingegen kaum noch eine Chance hätten, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Anlagen sollen nach RWE:

  • 10 Stunden am Stück Strom liefern können
  • kurz darauf erneut 10 Stunden liefern müssen
  • der Strom soll auch nicht aus Parallelschaltung kommen dürfen
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Diese Anforderungen sind natürlich 1:1 auf neue Gaskapazitäten zugeschnitten. Experten sagen: Für Speicher wären sie ein absolutes K.O.-Kriterium.

Zusätzlich spricht sich RWE gegen eine Begrenzung der Zuschlagsmenge pro Unternehmen aus – obwohl das Bundeskartellamt zuletzt vor wachsender Marktmacht großer Stromerzeuger gewarnt hat. Der Hintergrund: RWE möchte gerne 3 GW neue Gaskapazitäten bauen, wenn es nach dem Kartellamt ginge, dürften sie aber nur 1 GW zubauen.

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Es steht aber noch eine viel größere Frage im Raum: Warum wird ein einzelner Konzern – und sonst niemand – um ein Positionspapier gebeten? Lobbyismus gehört in einem gewissen Maß zur Demokratie: Unternehmen und Verbände vertreten ihre Interessen. Aber wenn politische Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sie strukturell nur einem Geschäftsmodell nutzen – und Alternativen faktisch ausgeschlossen werden, dann wird es haarig. Und wenn solche Regeln dann noch Gaskonzerne bevorzugen und von einer ehemaligen Gas-Lobbyistin kommen, umso mehr.

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Es geht hier nicht nur um Gas oder Speicher. Es geht um Marktmacht und den Erfolg der Energiewende. Und genau diesen Erfolg scheint Katherina Reiche mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Ob bei den Redispatch-Regeln, die auf die Interessen von E.ON zugeschnitten werden, beim Energieeffizienzgesetz oder bei der Kraftwerksstrategie – überall stehen die Zeichen auf Lobbysturm der fossilen Industrie.

Katherina Reiche sollte wegen ihrer offensichtlich einseitigen Lobbypolitik umgehend zurücktreten und das Amt einer Person mit größerer Integrität und weniger Interessenkonflikten überlassen.

Quelle:
LinkedIn-Post von Fabian Holzheid

Alle Fotos mit * (außer **) sind KI generiert. Diese Foto entsprechen der freien Meinungsäußerung.

Vertuschungs-Alarm im Epstein-Komplex: Hat das US-Justizministerium belastende Trump-Dokumente bewusst unterdrückt?

Missbrauchsvorwürfe gegen Präsident erschüttern Washington

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

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Das US-Justizministerium steht unter massivem Druck. Hintergrund sind neue Vorwürfe, wonach im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Akten brisante Dokumente mit Bezug zu Donald Trump nicht vollständig veröffentlicht worden sein sollen. Konkret geht es um mehr als 50 Seiten aus FBI-Vernehmungen, in denen eine Frau dem heutigen Präsidenten vorwirft, sie in ihrer Minderjährigkeit sexuell missbraucht zu haben.

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Medienberichte und demokratische Abgeordnete im US-Repräsentantenhaus sprechen von auffälligen Lücken in der offiziellen Datenbank der freigegebenen Epstein-Unterlagen. Demnach sei zwar ein Interview der Zeugin veröffentlicht worden, allerdings ohne jene Passagen, in denen Trump namentlich erwähnt werde. Genau diese Teile sollen in internen Dokumenten jedoch enthalten sein.

Besonders brisant: Der Kongress hatte mit einem Transparenzgesetz zur vollständigen Offenlegung der Epstein-Akten klare Regeln geschaffen. Dieses Gesetz wurde parteiübergreifend beschlossen und von Trump selbst unterzeichnet. Kritiker werfen dem Justizministerium nun vor, gegen Sinn und Zweck dieser Regelung verstoßen zu haben, indem relevante Inhalte nicht öffentlich zugänglich gemacht wurden.

Demokratische Abgeordnete fordern deshalb eine gesonderte Untersuchung. Sie wollen klären, ob es sich um eine technische oder juristische Entscheidung handelte – oder um eine politisch motivierte Zurückhaltung sensibler Informationen. Der Vorwurf einer möglichen Vertuschung wiegt schwer, zumal es um Anschuldigungen gegen den amtierenden Präsidenten geht.

Das Justizministerium weist die Kritik zurück. Man habe keine Akten gelöscht, sondern lediglich doppelte, privilegierte oder ermittlungsrelevante Inhalte nicht veröffentlicht. Auch aus dem Weißen Haus heißt es, Trump sei in allen relevanten Verfahren entlastet worden. Die Vorwürfe seien haltlos und politisch motiviert.

Doch der Schaden ist angerichtet. In einem ohnehin polarisierten politischen Klima stellen sich nun grundlegende Fragen: Wie transparent arbeitet das Justizsystem? Gilt die Offenlegungspflicht auch dann uneingeschränkt, wenn der Präsident betroffen ist? Und wie belastbar ist das Vertrauen in staatliche Institutionen, wenn zentrale Dokumente fehlen?

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, droht eine neue politische Eskalation – nicht nur für Trump, sondern für das gesamte amerikanische Rechtssystem.

#DonaldTrump
#EpsteinFiles
#USJustiz
#Transparenz
#PolitikSkandal

*KI-Foto Satire darf ja noch erlaubt sein.

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