Über 300 Fakten zur FDP – Teil 2: Fälle 101–200

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Nach den ersten 100 dokumentierten Vorgängen folgt Teil 2 mit den Fällen 101 bis 200. Im Mittelpunkt stehen erneut Parteispenden, finanzielle Interessen, Lobbykontakte, E-Fuels, Automobil- und Mineralölwirtschaft, Verkehrspolitik, fossile Energien, Gas, LNG, Atomkraft sowie Denkfabriken und politische Netzwerke.

Persönliche Bewertung des Autors:
Warum diese FDP – von Kritikern auch als „FossileDeutschePartei“ bezeichnet – politisch so dermaßen unter die Räder gekommen ist, haben aus meiner Sicht Politiker wie Christian Lindner, Christian Dürr, Wolfgang Kubicki & Co. mit zu verantworten.

Spenden und auffällige zeitliche Zusammenhänge rund um einzelne Spenden sowie die Vernetzung mit verschiedenen Organisationen und Interessengruppen sind dabei nur zwei Bereiche.

Die nachstehenden Fakten sollen nachvollziehbar machen, warum ich persönlich zu dieser äußerst kritischen Bewertung der Partei gelangt bin.

Und ja: Ich selbst habe diese Partei auch einmal gewählt – einmal vielleicht zu viel.

Dabei gilt auch für Teil 2: Eine Parteispende ist kein Beweis für eine politische Gegenleistung. Ein Lobbykontakt ist nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist die Transparenz darüber, wo Geld, wirtschaftliche Interessen, politischer Zugang und konkrete politische Forderungen zusammentreffen.

Parteispenden und wirtschaftliche Interessen

101. 2,245 Millionen Euro Großspenden allein im Januar 2025
Im Januar 2025 erhielt die FDP 15 meldepflichtige Großspenden mit zusammen 2,245 Millionen Euro. Bei der Gesamtsumme lagen in diesem Monat nur CDU und AfD höher. Das geht aus der Unterrichtung der Bundestagspräsidentin vom 7. April 2025 hervor. 

102. 500.000 Euro von Bitpanda
Die österreichische Kryptoplattform Bitpanda GmbH spendete der FDP am 15. Januar 2025 500.000 Euro. 

103. Bitpanda unterstützte mehrere Parteien
Bitpanda spendete ebenfalls 500.000 Euro an die CDU und 500.000 Euro an die SPD. Die Zahlung an die FDP war damit keine exklusive Unterstützung. 

104. 100.000 Euro von Viessmann
Auch die Viessmann Generations Group gehörte 2025 zu den größeren FDP-Spendern.

105. Großunternehmen unterstützen häufig mehrere Parteien
Dies ist bei der Bewertung wichtig: Unternehmensspenden belegen allein keine besondere oder gar rechtswidrige politische Gegenleistung.

106. 200.000 Euro von Tadeusz Cymermann
Ende Januar 2025 wurde eine weitere FDP-Großspende von 200.000 Euro veröffentlicht.

107. 100.000 Euro von VÖLKEL
Die VÖLKEL GmbH unterstützte die FDP ebenfalls mit einer sechsstelligen Summe.

108. 100.000 Euro von Hagedorn Management
Auch von der Hagedorn Management GmbH erhielt die FDP eine Großspende.

109. 50.000 Euro von Jan-Dirk Lüders
Eine weitere veröffentlichte Zuwendung kam von einem in Chicago angegebenen Spender.

110. 50.000 Euro von Ralph Dommermuth
Auch der Unternehmer und United-Internet-Gründer Ralph Dommermuth gehörte zu den FDP-Spendern.

111. 40.000 Euro vom Verband der bayerischen Metall- und Elektroindustrie
Der vbm überwies der FDP im Januar 2025 40.000 Euro. 

112. Der Verband hatte die FDP schon früher unterstützt
Damit bestand die finanzielle Unterstützung der Partei durch den Industrieverband nicht erst im Bundestagswahljahr 2025.

113. Noch einmal 500.000 Euro von Dieter Morszeck
Am 6. Januar 2025 erhielt die FDP von Dieter Albert Richard Morszeck eine weitere halbe Million Euro. 

114. Eine Million Euro innerhalb weniger Wochen
Zusammen mit seiner bereits Ende 2024 veröffentlichten Spende summierten sich Morszecks Zahlungen innerhalb kurzer Zeit auf eine Million Euro.

115. 165.000 Euro von Bert Flossbach
Der Vermögensverwalter Dr. Bert Flossbach spendete der FDP am 6. Januar 2025 165.000 Euro. 

116. 141.996,75 Euro von MMI Leisure & Capital Management
Am 24. Februar 2025 erhielt die FDP genau 141.996,75 Euro von der MMI Leisure & Capital Management GmbH. Zuvor waren von demselben Unternehmen weitere 56.859,39 Euro veröffentlicht worden. 

117. 119.619 Euro von smart TV market
Am 17. März 2025 folgte eine weitere Großspende über 119.619 Euro. 

118. Auch Ende 2025 weitere Unternehmensspenden
Am 19. November 2025 erhielt die FDP 50.000 Euro von der Deutschen Vermögensberatung AG. 

119. Niedrigere Veröffentlichungsschwelle seit 2024
Seit März 2024 müssen Spenden von mehr als 35.000 Euro der Bundestagspräsidentin unverzüglich angezeigt und veröffentlicht werden. 

120. Mehr Transparenz – aber kein vollständiger Echtzeitüberblick
Die Reform macht mehr Großspenden zeitnah sichtbar. Zahlreiche kleinere Zuwendungen erscheinen jedoch weiterhin erst später in den Rechenschaftsberichten.

Geld, Unternehmen und politischer Zugang

121. FDP war Ende 2024 Spitzenreiter bei gemeldeten Großspenden
Bereits im Dezember 2024 hatte die FDP besonders hohe meldepflichtige Spendeneingänge verzeichnet.

122. Großspenden unmittelbar vor einer Bundestagswahl
Die zeitliche Nähe zum Wahlkampf erhöht die öffentliche Bedeutung solcher Zahlungen.

123. Unternehmer und Beteiligungsgesellschaften als Geldgeber
Zu den veröffentlichten Unterstützern gehörten vermögende Privatpersonen ebenso wie Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften.

124. Finanz- und Verkehrspolitik betreffen Unternehmensinteressen unmittelbar
In der Ampelregierung führte die FDP sowohl das Bundesfinanzministerium als auch das Bundesverkehrsministerium.

125. Parteispenden bedeuten nicht automatisch politische Gegenleistungen
Für die Behauptung eines Kaufs politischer Entscheidungen wäre ein konkreter Nachweis erforderlich.

126. Politischer Einfluss funktioniert nicht nur über Spenden
Auch persönliche Gespräche, Veranstaltungen, Verbände, Studien, Parteitage und Netzwerke eröffnen Möglichkeiten, politische Positionen zu vermitteln.

127. Parteitage als Kontaktplattform
Unternehmen und Verbände nutzen Parteitage regelmäßig für Gespräche und öffentliche Präsenz.

128. Sponsoring und Parteispende sind rechtlich nicht dasselbe
Beim Sponsoring steht typischerweise eine Gegenleistung wie Werbung oder Präsentation gegenüber.

129. Unterschiedliche Geldflüsse erschweren den Gesamtüberblick
Wer den Einfluss wirtschaftlicher Interessen bewerten will, darf deshalb nicht ausschließlich auf klassische Parteispenden schauen.

130. Wirtschaftsnahe Positionierung der FDP
Die FDP versteht sich selbst als marktwirtschaftliche und unternehmensfreundliche Partei. Genau deshalb ist die Transparenz über ihre wirtschaftlichen Kontakte besonders relevant.

Porsche, E-Fuels und der Verbrennungsmotor

131. Direkte Kommunikation zwischen Lindner und Porsche-Chef Blume
Die inzwischen veröffentlichten Nachrichten dokumentieren Kontakte während der politischen Auseinandersetzung um E-Fuels und das Verbrenner-Aus. 

132. Lindner bat um „argumentative Unterstützung“
Eine der veröffentlichten Nachrichten zeigt, dass der damalige Finanzminister Porsche-Chef Oliver Blume um argumentative Unterstützung in der E-Fuel-Debatte bat. 

133. Porsche sagte Unterstützung zu
Blume antwortete mit „volle Unterstützung von Porsche Seite“ und bedankte sich für Lindners politischen Einsatz. 

134. Zwölf Nachrichten wurden erst nach einer Klage veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium gab die Nachrichten 2025 nach einem Rechtsstreit mit abgeordnetenwatch.de heraus. 

135. Die Kommunikation stammt aus dem Sommer 2022
Damit fand der Austausch mitten in einer wichtigen europäischen Auseinandersetzung über den Verbrennungsmotor statt. 

136. Porsche bestritt eine Einflussnahme auf den Koalitionsvertrag
Auch diese Gegenposition gehört zur vollständigen Darstellung: Oliver Blume erklärte in der veröffentlichten Kommunikation, keinen Einfluss auf die Koalitionsverhandlungen genommen zu haben. 

137. Porsche hatte ein wirtschaftliches Interesse an E-Fuels
Der Sportwagenhersteller investierte selbst in die Entwicklung beziehungsweise Produktion synthetischer Kraftstoffe.

138. Deutschland setzte eine E-Fuel-Ausnahme auf EU-Ebene durch
Die Bundesregierung verlangte eine Perspektive für ausschließlich mit klimaneutralen Kraftstoffen betriebene Verbrenner nach 2035.

139. Die FDP wertete dies als Erfolg ihrer Technologieoffenheit
E-Fuels wurden zu einem der sichtbarsten energie- und verkehrspolitischen FDP-Themen.

140. Auch 2025 blieb die Position bestehen
Die Partei trat weiterhin gegen ein vollständiges politisches Ende des Verbrennungsmotors ein.

141. FDP bezeichnete Verbote synthetischer Kraftstoffe als falsch
FDP-Abgeordnete verteidigten im Bundestag eine technologieoffene Regulierung. 

142. Emissionshandel statt detaillierter Technologieverbote
Die FDP setzte beim Klimaschutz stärker auf CO₂-Preise und Marktmechanismen.

143. Flüssige Kraftstoffe erhalten bestehende Infrastrukturen
E-Fuels könnten Tankstellen, Teile der Mineralölwirtschaft und Verbrennungstechnologien länger wirtschaftlich relevant halten.

144. Daraus entstehen Interessenüberschneidungen
Eine Interessenüberschneidung zwischen FDP-Politik und Unternehmen beweist keine rechtswidrige Einflussnahme, ist aber politisch dokumentationswürdig.

145. Mineralölverbände warben selbst offensiv für E-Fuels
Damit traf die FDP-Forderung auf ein erhebliches wirtschaftliches Interesse der Kraftstoffbranche.

Verkehrspolitik und Klimaschutz

146. Verkehr blieb ein Problemsektor beim Klimaschutz
Während der Ampelzeit wurden die Emissionsziele im Verkehrsbereich wiederholt verfehlt.

147. FDP führte das Verkehrsministerium
Bundesverkehrsminister Volker Wissing gehörte bis zum Koalitionsbruch 2024 der FDP an.

148. Kein allgemeines Tempolimit
Die FDP gehörte zu den entschiedensten Gegnern eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen.

149. Statt zusätzlicher Sofortmaßnahmen wurde das Klimaschutzgesetz verändert
Die bisherige starke Orientierung an einzelnen Sektoren wurde abgeschwächt.

150. Bundestag änderte 2024 das Klimaschutzgesetz
Stärker als zuvor sollte nun die Gesamtentwicklung der Treibhausgasemissionen betrachtet werden. 

151. FDP sprach vom Abschied von „Planwirtschaft“
FDP-Abgeordneter Tobias Dürr verteidigte die Reform im Bundestag als Wechsel zu marktwirtschaftlichem und technologieoffenem Klimaschutz. 

152. Opposition sprach von „Lex Wissing“
Janine Wissler von der Linken kritisierte, die Reform entlaste insbesondere das Verkehrsministerium. Das ist eine politische Bewertung der Opposition. 

153. Kritik an schwächerer Sektorverantwortung
Umwelt- und Klimaschutzvertreter warnten davor, dass einzelne Ministerien weniger unmittelbaren Druck zum Nachsteuern hätten.

154. Auch aus der Energiewirtschaft gab es Kritik
In parlamentarischen Anhörungen wurde dafür plädiert, die zielgerichtete Wirkung von Sektorvorgaben nicht zu verlieren.

155. Kommunale Vertreter verlangten belastbare Kontrollmechanismen
Klimaziele seien nur wirksam, wenn regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nachgesteuert werde.

156. EU-Zielverfehlungen können teuer werden
Werden europäische Verpflichtungen nicht erreicht, können zusätzliche Kosten entstehen.

157. FDP verteidigte sektorübergreifende Flexibilität
Aus ihrer Sicht sollte dort CO₂ eingespart werden, wo dies möglichst effizient möglich ist.

158. Der Verbrennungsmotor blieb politisches Symbolthema
Die FDP präsentierte die Offenhaltung von E-Fuels als Erfolg gegen ein vollständiges Verbrenner-Aus.

159. Keine grundlegende Abschaffung der Dienstwagenregelung
Die steuerliche Behandlung privat genutzter Dienstwagen wurde während der Ampelregierung nicht grundsätzlich beendet.

160. Tempolimit blieb ebenfalls aus
Auch diese schnell umsetzbare Maßnahme wurde politisch nicht beschlossen.

Gebäudeenergiegesetz, Gas und Wasserstoff

161. FDP stellte frühe GEG-Pläne massiv infrage
Die Partei verlangte weitreichende Änderungen am ursprünglichen Gebäudeenergiegesetz.

162. Das endgültige Gesetz wurde technologieoffener
Neben Wärmepumpen blieben weitere Lösungen einschließlich Fernwärme, Biomasse und unter bestimmten Bedingungen Gas möglich.

163. FDP sprach davon, das Gesetz „vom Kopf auf die Füße“ gestellt zu haben
Der FDP-Abgeordnete Lukas Köhler verwendete diese Formulierung in der Bundestagsdebatte. 

164. Öl und Gas sollten weiter genutzt werden können
Köhler erklärte ausdrücklich, seine Fraktion habe dafür gesorgt, dass Holz, Öl und Gas auch künftig genutzt werden können. 

165. Kommunale Wärmeplanung gewann an Bedeutung
Zahlreiche Verpflichtungen wurden stärker mit der örtlichen Wärmeplanung verzahnt.

166. Wasserstoff blieb als Heizoption im Gesetz
Die FDP setzte sich dafür ein, sogenannte H₂-ready-Lösungen nicht grundsätzlich auszuschließen.

167. Wasserstoff im Gebäudebereich ist fachlich umstritten
Kritiker verweisen auf Energieverluste, Kosten und begrenzte Mengen grünen Wasserstoffs.

168. Fossile Heiztechniken erhielten längere Übergänge
Die endgültige Regelung war weniger strikt als frühere Entwurfsstände.

169. FDP begründete dies mit Eigentum und finanzieller Belastung
Sie argumentierte, Bürger dürften nicht zu einer einzelnen Heiztechnik gezwungen werden.

170. Interessen von Gaswirtschaft und FDP überschnitten sich teilweise
Beide Seiten wollten vermeiden, dass gasbasierte Systeme kurzfristig vollständig aus dem Markt gedrängt werden.

LNG und fossile Gasinfrastruktur

171. 81 FDP-Abgeordnete stimmten für die LNG-Gesetzesänderung 2023
Bei der namentlichen Abstimmung am 7. Juli 2023 stimmten 81 FDP-Abgeordnete mit Ja, keiner mit Nein; elf nahmen nicht an der Abstimmung teil. 

172. Genehmigungen sollten weiter beschleunigt werden
Die Gesetzgebung sollte zusätzliche LNG-Infrastruktur schneller ermöglichen.

173. Hintergrund war die Energiekrise nach Russlands Angriff auf die Ukraine
Deutschland musste kurzfristig Ersatz für große Mengen russischen Pipelinegases schaffen.

174. Gleichzeitig entstand neue langfristige Infrastruktur
Terminals und Leitungen besitzen Nutzungsdauern, die weit über die akute Krise hinausreichen können.

175. Kritik am fossilen Lock-in
Umweltverbände warnten davor, dass milliardenschwere Gasinfrastruktur den Ausstieg aus fossilen Energien erschweren könne.

176. Versorgungssicherheit war das zentrale Gegenargument
Ohne alternative Importmöglichkeiten bestand 2022 ein erhebliches Risiko für die Gasversorgung.

177. FDP unterstützte schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren
Das entsprach ihrer generellen Forderung nach weniger Bürokratie bei Infrastrukturprojekten.

178. Wasserstoff als spätere Perspektive
Politisch wurde argumentiert, Teile der LNG-Infrastruktur könnten später klimafreundlichere Energieträger transportieren.

179. Ob dies überall wirtschaftlich funktioniert, ist offen
Die technische Umrüstbarkeit hängt vom jeweiligen Terminal und vom transportierten Energieträger ab.

180. Versorgungssicherheit erhielt kurzfristig Vorrang
Die energiepolitische Entscheidung zeigt den Konflikt zwischen akuter Versorgung und langfristigem Klimaschutz.

Atomkraft

181. FDP unterstützte den Weiterbetrieb der letzten Kernkraftwerke bis April 2023
Der Bundestag verlängerte am 11. November 2022 die Laufzeit der drei letzten deutschen Kernkraftwerke bis zum 15. April 2023. 

182. FDP wollte teilweise noch längere Laufzeiten
Innerhalb der Bundesregierung plädierte die Partei für weitergehende Optionen.

183. Nicht jeder Atomkraft-Antrag der Opposition wurde unterstützt
Die FDP stimmte nicht automatisch jedem Vorschlag von CDU/CSU oder AfD zur Kernenergie zu.

184. Pro Atomkraft bedeutete nicht Kooperation mit der AfD
Bei entsprechenden parlamentarischen Initiativen lehnte die FDP auch Anträge der AfD ab.

185. Atompolitik blieb innerhalb des Bundestages stark umstritten
Versorgungssicherheit, Sicherheit, Kosten und Klimawirkungen wurden unterschiedlich bewertet.

186. Nach dem Atomausstieg hielt die FDP am Thema fest
Die Partei forderte weiterhin eine mögliche Rückkehr zur Kernenergie.

187. Wiederinbetriebnahme bestehender Kraftwerke sollte rechtlich ermöglicht werden
Im Wahlprogramm 2025 wollte die FDP hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.

188. Small Modular Reactors
Auch kleinere modulare Reaktoren wurden von der FDP als mögliche Zukunftstechnologie genannt.

189. Änderung des Atomrechts
Die FDP forderte grundsätzlich offenere Rahmenbedingungen für neue Kernenergietechnologien.

190. Auch Kernfusion gehörte zur langfristigen Strategie
Forschung und mögliche kommerzielle Nutzung sollten nach FDP-Vorstellungen regulatorisch unterstützt werden.

Prometheus, Frank Schäffler und internationale Netzwerke

191. Frank Schäffler und Prometheus
Der damalige FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler war zugleich eine zentrale Person hinter der Denkfabrik Prometheus.

192. Verbindung zum Atlas Network
Prometheus ist in internationale marktliberale und libertäre Netzwerke eingebunden.

193. CORRECTIV recherchierte finanzielle Unterstützung aus dem Atlas-Umfeld
Die Recherche von Annika Joeres und Elena Kolb erschien am 19. Dezember 2024. 

194. Streit über frühere Aussagen zur Finanzierung
CORRECTIV berichtete, Schäffler habe zuvor erklärt, Prometheus habe kein Geld vom Atlas Network erhalten. Die Recherche stellte dieser Aussage dokumentierte Förderungen gegenüber. 

195. Prometheus bestritt eine inhaltliche Abhängigkeit
Auch diese Position muss berücksichtigt werden: Finanzierung ist nicht automatisch gleichbedeutend mit politischer Weisung oder Kontrolle.

196. Klimapolitik als Schwerpunkt der Kritik
CORRECTIV verwies darauf, dass im internationalen Atlas-Umfeld auch Organisationen aktiv sind, die klimaskeptische Positionen vertreten. 

197. Keine pauschale Gleichsetzung mit Rechtspopulismus
Das Netzwerk ist heterogen. Nicht jede angeschlossene Organisation kann deshalb pauschal als rechtspopulistisch oder klimaskeptisch bezeichnet werden.

198. Denkfabriken prägen politische Debatten
Sie veröffentlichen Studien, organisieren Veranstaltungen, entwickeln Argumentationen und schaffen Kontakte zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Politik.

199. Finanzierung solcher Organisationen ist daher politisch relevant
Gerade wenn Denkfabriken politische Entscheidungen beeinflussen wollen, ist die Frage nach Geldgebern und institutionellen Verbindungen von öffentlichem Interesse.

[BILD 9 – Große Lupe über einem Netzwerk aus FDP, Unternehmen, Spendern, Denkfabriken, E-Fuels, LNG und Atomkraft]

200. Was die Fälle 101 bis 200 zeigen
Der zweite Teil dokumentiert erneut keinen einheitlichen Beweis für einen gekauften politischen Kurs. Er zeigt aber zahlreiche tatsächliche Schnittstellen zwischen großen Parteispenden, wirtschaftlichen Interessen, direktem Zugang zu politischen Entscheidungsträgern, E-Fuels, Automobilwirtschaft, Gas, LNG, Kernenergie und international vernetzten Denkfabriken.

Besonders bemerkenswert ist dabei die Größenordnung der Finanzierung: Allein im Januar 2025 erhielt die FDP 15 meldepflichtige Großspenden im Gesamtwert von 2,245 Millionen Euro. 

Gleichzeitig zeigen die veröffentlichten Porsche-SMS, wie direkt der Austausch zwischen einem Bundesminister und einem Konzernchef während einer laufenden politischen Auseinandersetzung sein konnte. Die Nachrichten dokumentieren Kontakte und gemeinsame Interessen; einen Rechtsverstoß oder den Kauf einer Entscheidung weisen sie nicht nach. 

Beim Gebäudeenergiegesetz erklärte die FDP selbst, sie habe wesentliche Änderungen durchgesetzt und unter anderem dafür gesorgt, dass Öl und Gas weiterhin genutzt werden können. 

Beim Klimaschutzgesetz setzte die Ampel 2024 eine stärker sektorübergreifende Betrachtung durch. Die FDP begrüßte dies ausdrücklich als marktwirtschaftlicheren Ansatz; Kritiker sahen darin dagegen eine Entlastung des FDP-geführten Verkehrsministeriums. 

Beim LNG-Ausbau stimmten 81 FDP-Abgeordnete für die Gesetzesänderung, während kein FDP-Abgeordneter dagegen votierte. 

Und bei Prometheus und dem Atlas Network bestehen nach den Recherchen von CORRECTIV dokumentierte internationale Finanzierungs- und Netzwerkverbindungen, über deren politische Bedeutung zugleich gestritten wird. 

Damit bleibt die entscheidende Frage nicht, ob jeder einzelne Vorgang für sich einen Skandal darstellt. Entscheidend ist vielmehr, welches Gesamtbild entsteht, wenn Spenden, Lobbykontakte, wirtschaftliche Interessen, politische Entscheidungen und personelle Netzwerke gemeinsam betrachtet werden.

Quellenbasis: Deutscher Bundestag und Bundestagsverwaltung, namentliche Abstimmungen des Deutschen Bundestages, Bundestagsdebatten zum Klimaschutzgesetz und Gebäudeenergiegesetz, abgeordnetenwatch.de, CORRECTIV sowie öffentlich zugängliche FDP-Programmdokumente.

#FDP #Lobbyismus #Parteispenden #FossileEnergien #Über300Fakten

Hinweis zu den KI-Bildern:
Die in diesem Beitrag verwendeten Illustrationen können teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Veranschaulichung der behandelten Themen. KI-generierte Darstellungen sind keine fotografischen Belege für die beschriebenen Vorgänge, Kontakte oder Personenbeziehungen. Maßgeblich für die Tatsachenbehauptungen sind die genannten Quellen, parlamentarischen Dokumente und Originalunterlagen.

Boris Rhein und die Wirtschaft: Wie nah steht Hessens Ministerpräsident Banken und Unternehmen?

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Fakten

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) setzt wirtschaftspolitisch auf Wettbewerbsfähigkeit, weniger Regulierung und mehr privates Kapital.

Am 12. Februar 2025 tagte erstmals das Finanzplatzkabinett – im Hauptsitz der Commerzbank. Mitglieder der Landesregierung beraten dort mit Spitzenvertretern der Finanzwirtschaft über den Finanzplatz Frankfurt.

Bereits 2024 ernannte Rheins Kabinett Florian Rentsch zum Sonderbeauftragten für den Finanzplatz Frankfurt. Rentsch war damals Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Sparda-Banken. Seine Aufgabe ist der Austausch mit wichtigen Akteuren der Finanzbranche.

Und dann kommt Anne Brorhilker ins Spiel

Die frühere Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker kritisierte 2026 im Hessischen Rundfunk den Einfluss der Finanzlobby auf politische Entscheidungen. Als Beispiel nannte sie Rheins Finanzplatzkabinett.

Sie kritisierte zudem, dass dort über Vereinfachungen bei Steueranrechnungen und Steuererstattungen gesprochen werde – gerade vor dem Hintergrund von Cum-Ex und Cum-Cum.

Nach Angaben der Hessenschau wird der Schaden durch Cum-Ex bundesweit auf rund 10 Milliarden Euro, bei Cum-Cum auf etwa 28 Milliarden Euro geschätzt.

Boris Rhein wird persönlich kein Fehlverhalten bei Cum-Ex oder Cum-Cum vorgeworfen.

Rhein fordert zugleich weniger Bürokratie und regulatorische Belastungen. Seine Regierung wirbt für mehr privates Kapital.

Bis hierhin handelt es sich um dokumentierte Positionen und Vorgänge.

Meine persönliche Bewertung

Für mich ist Boris Rhein ein ausgesprochen wirtschaftsnaher Vertreter der CDU. Seine Politik trägt aus meiner Sicht deutlich neoliberale Züge.

Ein Bürokratieabbau hat auch Kehrseiten. In bestimmten Fällen hätte ein bisschen mehr Demokratie Cum-Cum & Co. verhindert. Oft ist die Bürokratie dadurch entstanden, dass im Vorfeld Missbrauch entstanden ist. Bürokratie kann auch vor Missbrauch schützen.

Das ist meine politische Bewertung, keine Tatsachenfeststellung.

Kritisch sehe ich die Kombination aus Finanzplatzkabinett, Bankenvertretern, einem Bankenverbandschef als Sonderbeauftragtem und gleichzeitigem Ruf nach weniger Regulierung.

Dass Anne Brorhilker Rheins Finanzplatzkabinett als Beispiel für problematische Nähe zwischen Politik und Banken nennt, sollte aus meiner Sicht nachdenklich machen.

Wie viel Nähe zwischen Politik und Finanzwirtschaft ist sinnvoll – und ab wann wird sie problematisch?

#BorisRhein #CDU #CumEx #Finanzlobby #Hessen

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Die zu diesem Beitrag verwendeten Bilder können KI-generierte Symbol- und Illustrationsbilder sein. Sie dienen der journalistischen Illustration und stellen keine authentischen Aufnahmen der dargestellten Situationen dar.

Boris Rhein und die AfD: Wie weit öffnet der CDU-Ministerpräsident die Tür nach rechts noch weiter?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Fakten

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) wirbt für einen veränderten Umgang mit der AfD. Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sprach er sich dafür aus, mit allen zu reden und Menschen nicht hinter „Brandmauern“ zu stellen. Den Begriff „Brandmauer“ lehnt Rhein ab. Eine Koalition mit der AfD schließt er weiterhin aus.

Am 4. Oktober 2026 erklärte Rhein zudem, CDU-Abgeordnete sollten AfD-Kandidaten für Vorsitzposten in Bundestagsausschüssen nicht grundsätzlich ablehnen.

Rhein formulierte seine Haltung mit den Worten:

„Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“

Rhein lehnt ein AfD-Verbotsverfahren ab

Auch bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren positioniert sich Rhein eindeutig.

Er spricht sich dagegen aus, die AfD auf diesem Weg zu bekämpfen. Seine Begründung: Die politische Auseinandersetzung sei der richtige Weg, ein Verbotsverfahren könne zudem mehrere Jahre dauern und sein Ausgang sei offen.

Das ist zunächst eine dokumentierte politische Position Rheins.

Der frühere Konflikt mit Michel Friedman

Bereits 1996 geriet Rhein, damals Vorsitzender der Jungen Union Frankfurt, wegen seines Umgangs mit Michel Friedman in die Kritik.

Friedman hatte den rechten Flügel der hessischen CDU kritisiert.

Rhein bezeichnete ihn daraufhin als „Belastung für die Frankfurter CDU“. Nach damaligen Medienberichten legte Rhein Friedman indirekt nahe, die CDU – und sogar Frankfurt – zu verlassen.

Fast drei Jahrzehnte später trat Friedman tatsächlich aus der CDU aus – allerdings aus einem anderen Anlass.

Im Januar 2025 verließ Michel Friedman nach mehr als 40 Jahren die CDU. Hintergrund war ein migrationspolitischer Antrag der Union im Bundestag, der mit Stimmen der AfD eine Mehrheit erhalten hatte.

Bis hierhin handelt es sich um nachprüfbare politische Vorgänge und öffentlich dokumentierte Positionen.

Meine persönliche Bewertung

Ich persönlich ordne Boris Rhein eher dem ganz rechten Bereich innerhalb des heutigen CDU-Spektrums zu.

Das ist ausdrücklich meine politische Einschätzung und keine objektive Tatsachenfeststellung. Aber ich denke, dass meine Einschätzung von vielen Menschen – auch in der CDU – so mitgetragen wird.

Für diese Einschätzung sind für mich mehrere Punkte entscheidend: sein früherer Konflikt mit Michel Friedman, seine heutige Kritik am Begriff „Brandmauer“, seine Haltung zu AfD-Ausschussvorsitzen und seine Ablehnung eines AfD-Verbotsverfahrens.

Man kann diese Positionen selbstverständlich auch anders bewerten.

Für mich stellt sich jedoch die politische Frage:

Wo endet der Versuch, AfD-Wähler zurückzugewinnen – und wo beginnt eine Normalisierung der AfD als politischer Partner im parlamentarischen Alltag?

Darüber sollte innerhalb der CDU und in der Öffentlichkeit offen diskutiert werden.

#BorisRhein #CDU #AfD #Brandmauer #Demokratie

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Große Witwenrente 2026: Diese neue Altersgrenze sollten Hinterbliebene unbedingt kennen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Wer im Jahr 2026 seinen Ehepartner verliert, sollte eine wichtige Regel bei der großen Witwen- oder Witwerrente kennen. Denn die maßgebliche Altersgrenze steigt weiter.

Bei einem Todesfall im Jahr 2026 wird die große Witwen- oder Witwerrente allein aufgrund des Lebensalters grundsätzlich erst ab 46 Jahren und 6 Monaten gezahlt.

Der Hintergrund: Die frühere Altersgrenze von 45 Jahren wird seit 2012 schrittweise angehoben. Entscheidend ist dabei nicht das Jahr, in dem der Rentenantrag gestellt wird, sondern grundsätzlich das Todesjahr des versicherten Ehepartners.

Die Altersgrenzen lauten:

2024: 46 Jahre und 2 Monate
2025: 46 Jahre und 4 Monate
2026: 46 Jahre und 6 Monate
2027: 46 Jahre und 8 Monate
2028: 46 Jahre und 10 Monate
ab 2029: 47 Jahre

Doch wichtig: Das Mindestalter ist nicht die einzige Voraussetzung, über die eine große Witwen- oder Witwerrente entstehen kann.

Nach § 46 SGB VI kann die große Hinterbliebenenrente auch gezahlt werden, wenn der überlebende Ehepartner erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind beziehungsweise ein Kind des verstorbenen Ehepartners erzieht, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Bei einem behinderten Kind, das sich nicht selbst unterhalten kann, können besondere Regelungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus greifen.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt und wurde die Altersgrenze noch nicht erreicht, kommt grundsätzlich zunächst die kleine Witwen- oder Witwerrente in Betracht.

Nach dem neuen Hinterbliebenenrecht wird diese grundsätzlich höchstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Sterbemonats gezahlt.

Auch bei der Höhe gibt es einen deutlichen Unterschied:

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der maßgebenden Rente des verstorbenen Ehepartners.

Unter bestimmten Voraussetzungen des alten Hinterbliebenenrechts können weiterhin 60 Prozent gezahlt werden.

Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent.

Zusätzlich muss geprüft werden, ob eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Deshalb sagt die errechnete Bruttowitwenrente noch nicht automatisch aus, welcher Betrag später tatsächlich überwiesen wird.

Mein Tipp: Gerade bei Todesfällen rund um die jeweilige Altersgrenze sollte genau geprüft werden, ob zunächst die kleine Witwenrente gezahlt wird und ab welchem Zeitpunkt anschließend ein Anspruch auf die große Witwenrente entsteht.

Ebenso wichtig ist die Prüfung, ob altes oder neues Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist. Das kann bei der Rentenhöhe einen erheblichen Unterschied machen.

Rechtsgrundlagen: § 46 SGB VI und § 242a SGB VI

#Witwenrente #Hinterbliebenenrente #Rente2026 #Rentenversicherung #Rentenberater

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Rente im Oktober 2026: Diese 5 wichtigen Änderungen und Termine sollten Rentner jetzt kennen!

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Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Der Oktober 2026 bringt für Rentnerinnen, Rentner und angehende Ruheständler einige wichtige Termine. Dabei geht es nicht um fünf völlig neue Rentengesetze, sondern um Beitragsänderungen, Auszahlungstermine, neue Rentenbeginne und wichtige Fristen.

1. IKK classic: Einige Rentner bekommen weniger ausgezahlt

Die IKK classic erhöhte ihren Zusatzbeitrag bereits zum 1. August 2026 von 3,40 auf 3,85 Prozent. Bei pflichtversicherten Rentnern wirkt sich eine solche Änderung bei der gesetzlichen Rente jedoch zeitversetzt aus.

Ab Oktober erhöht sich deshalb der Krankenversicherungsabzug. Da Rentenversicherung und Rentner den Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte tragen, beträgt die zusätzliche Belastung 0,225 Prozent der Bruttorente.

Bei 2.000 Euro Bruttorente sind das beispielsweise 4,50 Euro weniger monatlich.

2. Wann kommt die Oktober-Rente?

Wer seine Rente nachschüssig erhält, bekommt die Oktober-Rente am Freitag, 30. Oktober 2026.

Bei vorschüssig gezahlten Renten wurde die Oktober-Rente bereits am 30. September 2026 überwiesen.

3. Für einige Jahrgänge beginnt jetzt die Altersrente

Beim Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten.

Besonders langjährig Versicherte des Jahrgangs 1962 können bei mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Altersrente gehen.

4. Frühere Rente kann dauerhaft Geld kosten

Beim Jahrgang 1963 kann die Altersrente für langjährig Versicherte bei mindestens 35 Versicherungsjahren ab 63 beginnen. Wer sie bereits mit 63 beansprucht, muss jedoch mit einem dauerhaften Abschlag von 13,8 Prozent rechnen.

Für schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964 ist bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren ein Rentenbeginn ab 62 möglich. Beim frühestmöglichen Beginn beträgt der Abschlag 10,8 Prozent.

5. Achtung beim Lebensnachweis im Ausland

Wer vom Renten Service ausdrücklich zur Abgabe eines Lebensnachweises aufgefordert wurde, sollte jetzt unbedingt handeln.

Der aktuelle letzte Termin ist der 9. Oktober 2026. Liegt bis dahin kein gültiger Lebensnachweis vor, kann die Rentenzahlung ab Ende Oktober unterbrochen werden.

Wer keine Aufforderung erhalten hat, muss normalerweise nichts unternehmen.

Mein Tipp: Gerade beim Rentenbeginn können wenige Monate erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Vor einem vorgezogenen Rentenantrag sollte deshalb genau geprüft werden, welche Rentenart möglich ist und welcher Abschlag dauerhaft bestehen bleibt.

Die Altersgrenzen und Abschläge werden auch von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt: Jahrgang 1963 hat bei der Altersrente für langjährig Versicherte beim frühestmöglichen Beginn einen maximalen Abschlag von 13,8 Prozent, für schwerbehinderte Menschen ab Jahrgang 1964 sind es maximal 10,8 Prozent. 

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#Rente #Rente2026 #Rentner #Altersrente #Rentenversicherung

Hinweis zu den Bildern:
Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der Illustration und stellen keine realen Personen oder konkreten Einzelfälle dar.

Als zusätzlicher Praxishinweis: Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, einen Altersrentenantrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. 

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 5: Hier von 401 bis 500

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 400 Vorgängen folgen nun die Fälle 401 bis 500.

Auch diesmal gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung, ein Verdacht kein Beweis und eine Bewertung des Verfassungsschutzes keine strafgerichtliche Feststellung. Ebenso gehören Freisprüche, Einstellungen und erfolgreiche Rechtsmittel zu einer vollständigen Dokumentation.

401. Roland Hartwig beim Potsdamer Treffen. Der damalige persönliche Referent von AfD-Chefin Alice Weidel nahm im November 2023 an dem Treffen im Landhaus Adlon bei Potsdam teil.

402. Gerrit Huy beim Treffen. Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wurde als Teilnehmerin dokumentiert.

403. Ulrich Siegmund beim Treffen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme und erklärte, er sei dort als Privatperson gewesen.

404. Tim Krause beim Treffen. Auch der Potsdamer AfD-Funktionär und damalige Pressesprecher der brandenburgischen Landtagsfraktion bestätigte seine zeitweise Teilnahme.

405. Martin Sellners „Remigrations“-Vortrag. Sellner sprach dort über verschiedene Personengruppen, darunter sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.

406. Einladung kündigte Sellner an. In Einladungsunterlagen wurde Sellner bereits vorab als Redner eines „Masterplans“ angekündigt.

407. AfD trennt sich von Hartwig. Nach Bekanntwerden des Treffens wurde Hartwigs Tätigkeit als Weidels Referent beendet.

408. Arne Friedrich Mörig ebenfalls Teilnehmer. Der Sohn des Organisators Gernot Mörig wurde als weiterer Teilnehmer mit Verbindung zur AfD-Bundesebene identifiziert.

409. Mörig wurde aus Mitteln des AfD-Bundesvorstands bezahlt. Seit Ende 2022 verfügte er über einen Vertrag mit der AfD.

410. Finanzierung aus Weidels persönlichem Budget. Die Vergütung soll aus einem Budget erfolgt sein, über das Alice Weidel als Parteivorsitzende verfügen konnte.

411. Mörig arbeitete im Bereich Social Media. Für den AfD-Bundesvorstand soll er entsprechende Aufgaben übernommen haben.

412. Präsentation einer neurechten Social-Media-Agentur. Beim Potsdamer Treffen stellte Mörig Pläne für eine entsprechende Agentur vor.

413. Präsentation vor dem AfD-Bundesvorstand. Ende 2023 soll Mörig die Agenturpläne auch dort vorgestellt haben.

414. Vertrag nach Bekanntwerden beendet. Nach Veröffentlichung der Potsdam-Recherche soll der Vertrag mit Mörig gekündigt worden sein.

415. Thomas Grebien – AfD-Funktionär und Verwandter des Organisators. Gernot Mörigs Schwager war Mitglied des AfD-Kreisvorstands Plön.

416. Grebien und die spätere HDJ. Grebien war Mitgründer einer Vorläuferorganisation der später verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend.

417. HDJ steht auf AfD-Unvereinbarkeitsliste. Die Organisation gehört zu den Gruppen, mit denen nach AfD-Regeln eine Mitgliedschaft unvereinbar ist.

418. Spendenkonto des „Düsseldorfer Forums“. Bei früheren Treffen sollen Gelder über ein privates Konto von Grebien gelaufen sein.

419. Hinweis auf früheren Chrupalla-Kontakt. Tino Chrupalla soll früher an einem Treffen aus Mörigs Umfeld teilgenommen haben. Chrupalla erklärte, sich daran nicht erinnern zu können.

420. Mario Müller beim Potsdamer Treffen. Der rechtsextreme Aktivist war dort als Referent und zugleich Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten anwesend.

421. Müller mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt. Entsprechende rechtskräftige Vorstrafen wurden dokumentiert.

422. Müller soll über Gewalt gegen einen politischen Gegner gesprochen haben. Er bestritt, die ihm zugeschriebenen Aussagen gemacht zu haben.

423. Müller mit Hausverbot im Bundestag. Trotz seiner Beschäftigung für einen AfD-Abgeordneten durfte er die Bundestagsgebäude nicht betreten.

424. Jan Wenzel Schmidt hielt zunächst an Müller fest. Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete stellte sich öffentlich hinter sein Personal.

425. Benedikt Kaiser als Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten. Der der Neuen Rechten zugerechnete Autor arbeitete im Umfeld des AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl.

426. John Hoewer arbeitet für Sebastian Münzenmaier. Der Funktionär des Vereins „Ein Prozent“ wurde im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten beschäftigt.

427. Hoewer im Vorstand von „Ein Prozent“. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

428. Kampfsport mit Neonazis. Fotos zeigten Hoewer beim Training mit Personen aus dem damaligen NPD-Umfeld.

429. Fünf AfD-Mitarbeiter mit engem „Ein Prozent“-Bezug. Entsprechende Verbindungen wurden bei mehreren Beschäftigten dokumentiert.

430. Rund 20 Mitarbeiter mit starkem Bezug zur Neuen Rechten. Darunter befanden sich Personen, die beim damaligen Institut für Staatspolitik aufgetreten waren.

431. Frank Pasemann nach Parteiausschluss als Mitarbeiter. Obwohl Pasemann aus AfD und Fraktion ausgeschlossen worden war, arbeitete er später für einen AfD-Abgeordneten.

432. Marvin Neumann arbeitet für Hannes Gnauck. Der frühere Bundesvorsitzende der Jungen Alternative wurde Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten.

433. Neumann verließ die AfD 2021 unter Druck. Hintergrund waren unter anderem kontroverse Aussagen zur sogenannten „Weißen Vorherrschaft“.

434. Rund 25 JA-Mitglieder als Bundestagsmitarbeiter. Diese Größenordnung wurde bei AfD-Fraktion und einzelnen Abgeordneten dokumentiert.

435. Marie-Thérèse Kaiser arbeitet für Bernd Baumann. Die niedersächsische AfD-Politikerin war zugleich Mitarbeiterin des Parlamentarischen Geschäftsführers.

436. Kaiser und „Lukreta“. Kaiser gab an, sich bei der Fraueninitiative zu engagieren. Verfassungsschutzbehörden sehen bei „Lukreta“ Bezüge zur Identitären Bewegung.

437. Kaiser moderierte für „Ein Prozent“. Sie trat als Moderatorin eines Videoformats des Vereins auf.

438. Mehr als zehn AfD-Mitarbeiter mit IB-Bezug. Mehrere Aktivisten oder Personen aus dem Umfeld der Identitären Bewegung wurden identifiziert.

439. Mehr als die Hälfte der damaligen AfD-Abgeordneten betroffen. Zahlreiche Abgeordnete beschäftigten Personen aus Organisationen, die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem einstufen.

440. Auch Büros der Fraktionsvorsitzenden genannt. Die Recherche betraf ebenfalls Mitarbeiter im Umfeld von Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die AfD stellt solche Bewertungen des Verfassungsschutzes grundsätzlich infrage.

441. Julian Adrat – Geldstrafe wegen Körperverletzung. Der Berliner AfD-Politiker war wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

442. Adrat – weitere Geldstrafe 2025. Ein weiteres Verfahren betraf unter anderem Beleidigung und einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

443. Adrat gilt strafrechtlich als vorbestraft. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete dies mit der zeitlichen Nähe mehrerer Verurteilungen.

444. Verfahren nach Podcast-Aussage eingestellt. Ein Verfahren wegen einer Äußerung wurde gegen Zahlung von 4.000 Euro eingestellt. Eine Verurteilung erfolgte in diesem Fall nicht.

445. Neues Ermittlungsverfahren gegen Adrat. 2026 bestätigte er selbst ein laufendes Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

446. Martin Kohler – Mitgründer der JA Brandenburg. Der spätere Berliner AfD-Abgeordnete war bereits früh am Aufbau der Jungen Alternative beteiligt.

447. Kohler arbeitete für Dennis Hohloch. Hohloch wird vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet.

448. Kohler Mitglied der Burschenschaft Gothia. Diese wird dem äußersten rechten Rand des deutschen Burschenschaftsspektrums zugerechnet.

449. Kohler leitete die Berliner Junge Alternative. Er war Vorsitzender des dortigen Landesverbands.

450. Kohler wird Vorsitzender von „Generation Deutschland“ Berlin. Nach der Auflösung der JA übernahm er die Führung der neuen AfD-Jugendorganisation.

451. Veranstaltung mit Matthias Helferich. Kohler organisierte 2026 einen Bürgerdialog mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten.

452. David Eckert – früherer JA-Landeschef. Auch Eckert hatte zuvor die Junge Alternative in Berlin geführt.

453. Eckert arbeitete für Politiker des ehemaligen „Flügels“. Zu seinen früheren Arbeitgebern gehörten Steffen Kotré und Andreas Kalbitz.

454. Eckert entschuldigte sich für frühere Äußerungen. Einen früheren abwertenden Social-Media-Beitrag bezeichnete er später selbst teilweise als „unüberlegt“ und „dumm“.

455. Marc Bernicke – vom Polizeidienst suspendiert. Hintergrund war unter anderem seine Tätigkeit im Vorstand der Jungen Alternative.

456. Bernicke aus Polizeidienst entlassen. 2021 endete seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei.

457. Anneliese Dummer arbeitete für Birgit Malsack-Winkemann. Dummer erklärte später, das Büro lange vor deren Festnahme verlassen zu haben und von den später bekannt gewordenen Vorwürfen schockiert gewesen zu sein.

458. Hendrik Pauli – Entlassung als Lehrer in der Probezeit. Hintergrund war unter anderem seine Teilnahme an Bärgida-Demonstrationen.

459. Pauli verteidigte seine Bärgida-Teilnahme. Er erklärte, dort Austausch mit politisch ähnlich Denkenden gesucht zu haben.

460. Pauli über Identitäre Bewegung. Er erklärte, kein Mitglied zu sein, bezeichnete Gespräche mit Personen aus diesem Umfeld aber teilweise als geistig anregend.

461. AfD-Kreisvorstand Stuttgart abgesetzt. Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten setzte der baden-württembergische Landesvorstand 2026 den gesamten Kreisvorstand ab.

462. Zehntausende Euro auf Parteikonto fehlten. Zunächst ging es um knapp 40.000 Euro.

463. AfD kündigte Strafanzeige an. Der Landesverband erklärte, die finanziellen Vorgänge strafrechtlich prüfen lassen zu wollen.

464. Zahlungen der Techniker Krankenkasse auf AfD-Konto. Recherchen ergaben, dass Krankenkassengelder auf einem AfD-Parteikonto eingegangen sein sollen.

465. Schatzmeister arbeitete bei der Techniker Krankenkasse. Der frühere Schatzmeister war zugleich dort beschäftigt.

466. Fast 100.000 Euro TK-Zahlungen im Raum. Medienrecherchen nannten diese Größenordnung. Die genaue Summe wurde parteiintern zunächst nicht bestätigt.

467. 162.000 Euro auf ein Drittkonto. Auch diese Summe wurde im Zusammenhang mit den untersuchten Zahlungsströmen genannt.

468. Verdacht gefälschter Kontoauszüge. Nach Angaben des AfD-Landeschefs sollen über Jahre Bankunterlagen manipuliert worden sein.

469. AfD ordnet „Tiefenprüfung“ an. Der Bundesschatzmeister bestätigte eine eingehende interne Überprüfung.

470. Rechenschaftsberichte könnten betroffen sein. Nach Abschluss der Prüfung sollte geklärt werden, ob Parteirechenschaftsberichte korrigiert werden müssten.

471. Mutmaßlich 143.000 Euro aufs Privatkonto. Spätere Recherchen berichteten von Überweisungen eines sechsstelligen Betrags auf das Konto des früheren Schatzmeisters.

472. Private Einkäufe auf Kontoauszügen. Es wurden unter anderem Zahlungen bei privaten Einzelhändlern dokumentiert.

473. Vorwurf mangelnder Kontrolle gegen früheren Vorstand. Der Landesvorstand warf früheren Funktionären eine unzureichende Kontrolle vor.

474. Frühere Vorstände weisen Verantwortung zurück. Die Betroffenen bestritten die Vorwürfe.

475. Parteiausschlussverfahren gegen ehemaligen Kreisvorsitzenden. Dessen Mitgliedsrechte wurden entzogen; er wehrte sich dagegen parteiintern.

476. Ansgar Schledde – geplante Anklage. 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Anklage erheben wollte.

477. Vorwurf von Zahlungen für Listenplätze. Schledde soll nach dem Ermittlungsverdacht Geld von Parteimitgliedern im Zusammenhang mit aussichtsreichen Listenplätzen verlangt haben. Er bestreitet rechtswidriges Verhalten.

478. Vorwurf „schwarzer Kassen“. Auch eine nicht ordnungsgemäß geführte sogenannte Kriegskasse ist Gegenstand der Ermittlungen und innerparteilichen Auseinandersetzungen.

479. Ermittlungen wegen Untreue und Parteiengesetz. Schledde und weitere Parteimitglieder gerieten wegen entsprechender Verdachtsmomente in den Fokus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

480. Immunität Schleddes aufgehoben. Der Niedersächsische Landtag machte 2026 den Weg für weitere strafrechtliche Schritte frei.

481. Interne AfD-Kritiker sprechen von „Parallelorganisation“. Parteimitglieder warfen der niedersächsischen Führung ein eigenes Machtnetzwerk vor. Die Vorwürfe sind parteiintern umstritten.

482. Vorwurf einer 35-Prozent-Abgabe. Kritiker behaupteten, für sichere Listenplätze seien Anteile aus späteren Mitarbeiterbudgets verlangt worden. Schledde weist dies zurück.

483. Kritiker forderten Absetzung des Landesvorstands. Ein entsprechendes Schreiben ging an den AfD-Bundesvorstand.

484. Schledde bleibt Landesvorsitzender. Trotz Ermittlungen und parteiinterner Vorwürfe wurde er im Amt bestätigt.

485. Weitere Ermittlungsverfahren in Niedersachsen. Aus Zeugenaussagen entstanden weitere Verfahren gegen AfD-Politiker.

486. Gericht begrenzt einen Vorwurf gegen Schledde. Ein früherer Parteifunktionär durfte nach einer gerichtlichen Entscheidung einen konkreten Vorwurf in dieser Form nicht mehr verbreiten.

487. Vanessa Behrendt – Anklage wegen sieben Social-Media-Fällen. Die Staatsanwaltschaft warf der niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem Volksverhetzung vor.

488. Gericht sieht in vier Fällen mögliche Beleidigung. Das Landgericht ließ Teile der Anklage zu, sah aber keinen hinreichenden Verdacht der Volksverhetzung.

489. Vorwurf gefährdender Veröffentlichung personenbezogener Daten. Auch dieser Anklagepunkt wurde teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen.

490. Zwei Behrendt-Fälle nicht eröffnet. Das Gericht lehnte insoweit die Eröffnung eines Strafverfahrens ab.

491. Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Die Ermittlungsbehörde wollte die weitergehende rechtliche Bewertung überprüfen lassen.

492. Behrendt weist die Vorwürfe zurück. Auch dieser Standpunkt gehört zur rechtlichen Einordnung des laufenden Verfahrens.

493. Böblingen – Strafanzeige nach Goebbels-Klingelton. Die Stadt zeigte eine damalige AfD-Gemeinderätin an, nachdem in einer Sitzung ein Klingelton mit einem Goebbels-Zitat abgespielt worden sein soll.

494. Kommunalpolitikerin verlässt die AfD. Nach Angaben der Partei trat sie aus, nachdem zuvor ein Parteiausschluss beschlossen worden war.

495. Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall ein, weil ein strafbares Verhalten nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

496. Christian Thomas – Strafbefehl wegen Körperverletzung. Gegen den AfD-Kreisrat aus Lindau wurde ein Strafbefehl erlassen.

497. Thomas legt Einspruch ein. Deshalb soll über den Vorwurf in einer Hauptverhandlung entschieden werden. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt insoweit nicht vor.

498. Weitere Ermittlungen gegen Thomas eingestellt. Andere zuvor geprüfte Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt.

499. Sebastian Koch – Ermittlungen nach Artgemeinschaft-Razzia. Beim AfD-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt wurden Räume im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen möglicher Kontakte zur verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“ durchsucht. Nach Waffenfunden wurden außerdem Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Koch weist strafrechtliche Vorwürfe zurück.

500. Bilanz nach 500 dokumentierten Vorgängen. Die Hälfte der geplanten Sammlung ist damit erreicht. Die bisherigen Fälle reichen von rechtskräftigen Strafurteilen und laufenden Ermittlungen über Parteifinanzen, Mitarbeiterstrukturen und rechtsextreme Netzwerke bis zu Russland- und China-Kontakten sowie verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Dabei zeigt sich zugleich, wie wichtig die rechtliche Unterscheidung zwischen Vorwurf, Verdacht, Ermittlungsverfahren, Anklage, behördlicher Bewertung, gerichtlicher Entscheidung, Freispruch und Verfahrenseinstellung ist.

Es zeigt sich durchaus, dass der AfD-Verbotsantrag durchaus begründet ist.

Fortsetzung folgt

Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 500 dokumentierte Vorgänge.

Als Nächstes folgt:

AfD unter der Lupe – Fälle 501 bis 600

Die Dokumentation bleibt nach demselben Prinzip aufgebaut: öffentlich belegbare Quellen, klarer Verfahrensstand und keine Darstellung bloßer Vorwürfe als erwiesene Tatsachen.

#AfD #AfDFälle #Rechtsextremismus #Ermittlungen #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

FDP 2021–2025: Die ersten 100 Fälle und Fakten zu Lobbyeinfluss, Parteispenden, fossilen Energien und Energiepolitik – Warum die FDP keinen Einfluss in der Politik haben darf.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Hinweis: Der letzte Teil der Überschrift gibt die persönliche politische Bewertung des Autors wieder. Die nachfolgenden Fälle und Fakten sollen dagegen anhand öffentlich zugänglicher Informationen dokumentiert werden.

Parteispenden, Großspender und Transparenz

[BILD 1 – FDP, Bundestag, Lobbyismus, Geldflüsse und politische Einflussnahme]

1. Rekordspenden im Bundestagswahljahr 2021
Im Bundestagswahljahr 2021 flossen erhebliche Spendensummen an die deutschen Parteien. Auch die FDP gehörte zu den bedeutenden Empfängern.

Politische Bedeutung: Hohe private Zuwendungen machen Transparenz darüber besonders wichtig, wer Parteien finanziell unterstützt.

2. Einzelspende über 750.000 Euro
2021 wurde eine private Spende von 750.000 Euro an die FDP öffentlich bekannt.

Politische Bedeutung: Einzelpersonen können mit solchen Summen einen erheblichen Anteil an der Finanzierung eines Wahlkampfs übernehmen.

3. Weitere Großspende von 200.000 Euro
Im selben Jahr wurde eine weitere Spende von 200.000 Euro an die FDP veröffentlicht.

Politische Bedeutung: Bei Großspenden ist die Offenlegung möglicher wirtschaftlicher und politischer Interessen der Geldgeber besonders wichtig.

4. Weitere 100.000 Euro für die FDP
Eine weitere meldepflichtige Einzelspende betrug 100.000 Euro.

Politische Bedeutung: Nicht allein einzelne Beträge, sondern die Gesamtheit von Spenden, Kontakten und politischen Interessen ist für die öffentliche Kontrolle relevant.

5. FDP gegen einen allgemeinen Parteispendendeckel
Die FDP sprach sich nicht für eine feste allgemeine Obergrenze privater Parteispenden aus.

Politische Bedeutung: Befürworter einer Obergrenze wollen verhindern, dass besonders finanzstarke Personen überproportionale Möglichkeiten zur Parteienfinanzierung erhalten.

6. Parteispenden werden teilweise erst später sichtbar
Nicht jede Parteispende wird unmittelbar nach ihrem Eingang öffentlich. Viele Zuwendungen erscheinen erst in später veröffentlichten Rechenschaftsberichten.

Politische Bedeutung: Dadurch können politische Entscheidungen bereits getroffen worden sein, bevor sämtliche relevanten Finanzierungsbeziehungen öffentlich bekannt sind.

7. Hohe private Parteienfinanzierung in Deutschland
Untersuchungen zur Parteienfinanzierung haben wiederholt auf die Bedeutung privater Großspenden in Deutschland hingewiesen.

Politische Bedeutung: Je höher private Finanzierungsanteile sind, desto wichtiger werden Transparenzregeln.

8. 17 Großspenden im Dezember 2024
Der Deutsche Bundestag dokumentierte für die FDP im Dezember 2024 insgesamt 17 unmittelbar meldepflichtige Großspenden.

Politische Bedeutung: Die Zahlungen erfolgten wenige Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl.

9. 1,685 Millionen Euro allein im Dezember 2024
Die FDP erhielt in diesem Monat meldepflichtige Großspenden in Höhe von insgesamt 1.685.001 Euro und damit mehr als jede andere Partei in diesem Zeitraum.

Politische Bedeutung: Eine solche Konzentration finanzieller Unterstützung unmittelbar vor einem Wahlkampf verdient besondere öffentliche Aufmerksamkeit.

10. 500.000 Euro von Dieter Morszeck
Der frühere Rimowa-Unternehmer Dieter Morszeck überwies der FDP am 19. Dezember 2024 eine halbe Million Euro.

Politische Bedeutung: Eine einzige Person unterstützte die Partei damit mit einem außergewöhnlich hohen Betrag.

11. Nochmals 500.000 Euro Anfang 2025
Am 6. Januar 2025 spendete Dieter Morszeck der FDP erneut 500.000 Euro.

Politische Bedeutung: Innerhalb weniger Wochen erreichten die beiden veröffentlichten Zahlungen zusammen eine Million Euro.

12. Eine Million Euro von einem Großspender
Die beiden Zahlungen von jeweils 500.000 Euro zeigen die Größenordnung, in der einzelne vermögende Personen Parteien unterstützen können.

Politische Bedeutung: Gerade bei außergewöhnlich hohen Beträgen ist Transparenz über politische Kontakte wichtig.

13. Großspenden aus der Finanzwirtschaft
Auch Unternehmen und Personen aus dem Finanz- und Vermögensbereich unterstützten die FDP finanziell.

Politische Bedeutung: Gleichzeitig entscheidet Politik über Steuer-, Finanzmarkt- und Regulierungsvorschriften, die solche Branchen unmittelbar betreffen können.

14. Zahlungen der Deutschen Vermögensberatung
Die Deutsche Vermögensberatung AG – DVAG gehörte zu den Unternehmen, die der FDP größere Summen zukommen ließen.

Politische Bedeutung: Spenden allein beweisen keine politische Gegenleistung. Sie machen aber die Offenlegung von Interessen und Kontakten bedeutsam.

15. DVAG spendete nicht ausschließlich an die FDP
Die Deutsche Vermögensberatung unterstützte auch andere Parteien.

Politische Bedeutung: Dieser Umstand ist wichtig, um aus einer Parteispende nicht automatisch einen exklusiven politischen Einfluss abzuleiten.

16. 200.000 Euro von Futrue
Im Dezember 2024 erhielt die FDP eine Großspende über 200.000 Euro von der Futrue GmbH.

17. 60.000 Euro von der Socrates Beteiligungsgesellschaft
Am 20. Dezember 2024 gingen 60.000 Euro an die FDP.

18. 165.000 Euro von Bert Flossbach
Am 6. Januar 2025 erhielt die FDP 165.000 Euro von Bert Flossbach.

19. Weitere Großspender vor der Bundestagswahl 2025
Auch in den Wochen vor der Bundestagswahl wurden weitere hohe Zuwendungen an die FDP veröffentlicht.

20. Großspenden als demokratiepolitische Frage
Keine dieser legal veröffentlichten Spenden beweist für sich genommen eine gekaufte politische Entscheidung.

Politische Bedeutung: Entscheidend ist deshalb die Frage, ob Geldflüsse zeitlich oder personell mit Lobbykontakten und konkreten politischen Entscheidungen zusammentreffen.

Porsche, E-Fuels und Mineralölwirtschaft

21. E-Fuels wurden zum zentralen FDP-Thema
Die FDP setzte sich während der Ampelregierung besonders intensiv dafür ein, synthetische Kraftstoffe – E-Fuels – als Zukunftsoption für Verbrennungsmotoren offenzuhalten.

22. Direkter Kontakt zwischen Christian Lindner und Oliver Blume
Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner stand während des E-Fuels-Streits direkt mit Porsche-Chef Oliver Blume in Kontakt.

23. Die sogenannten Porschegate-Nachrichten
Die Kommunikation aus dem Sommer 2022 wurde erst später nach einem Rechtsstreit vollständig öffentlich.

24. Lindner bat um argumentative Unterstützung
In der veröffentlichten Kommunikation ging es unter anderem um Unterstützung in der politischen Auseinandersetzung über E-Fuels.

25. Porsche signalisierte Unterstützung
Oliver Blume antwortete Lindner, von Porsche-Seite gebe es Unterstützung.

26. Dank für Lindners politischen Einsatz
In den veröffentlichten Nachrichten bedankte sich Blume beim damaligen Finanzminister für dessen Engagement.

27. Nachrichten mussten gerichtlich erstritten werden
Abgeordnetenwatch.de erreichte die Herausgabe von zwölf Nachrichten nach einer Klage gegen das Bundesfinanzministerium.

Politische Bedeutung: Regierungskontakte mit Unternehmen sind nicht ungewöhnlich. Bei Entscheidungen, die unmittelbar Geschäftsmodelle einzelner Branchen betreffen, ist ihre Transparenz jedoch besonders wichtig.

28. Mineralölwirtschaft warb massiv für E-Fuels
Parallel zur politischen FDP-Kampagne betrieben Verbände der Mineralölwirtschaft intensive Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit zugunsten synthetischer Kraftstoffe.

29. Kontakte zum Verkehrsministerium
Vertreter der Mineralölbranche hatten wiederholt Termine im damals FDP-geführten Bundesverkehrsministerium.

30. Treffen mit Volker Wissing
Zu den Kontakten gehörten auch Gespräche auf politischer Leitungsebene.

31. UNITI und die E-Fuels-Kampagne
Der Bundesverband EnergieMittelstand UNITI gehörte zu den besonders aktiven Befürwortern von E-Fuels.

32. UNITI unterstützte Parteien finanziell
Der Verband spendete Geld an politische Parteien, darunter auch an die FDP.

33. 50.000 Euro an die FDP im Jahr 2024
UNITI überwies der FDP 2024 eine Großspende von 50.000 Euro.

34. UNITI war auf FDP-Parteitagen präsent
Der Verband nutzte Parteitage für politische Kommunikation und seine E-Fuels-Kampagne.

35. Christian Lindner und die UNITI-Kampagne
Lindner ließ sich im Umfeld eines FDP-Parteitags mit der Kampagne gegen das Verbrenner-Aus fotografieren.

36. Auch Volker Wissing unterstützte öffentlich E-Fuels
Der damalige Verkehrsminister gehörte ebenfalls zu den prominenten politischen Unterstützern technologieoffener Verbrennerlösungen.

37. Zeitliches Zusammentreffen von Lobbyarbeit und Spende
Lobbyaktivitäten, Parteitagspräsenz und die Großspende fanden im selben politischen Umfeld statt.

Politische Bedeutung: Das ist kein Nachweis dafür, dass eine politische Entscheidung gekauft wurde. Es dokumentiert aber eine erhebliche Interessenüberschneidung.

38. FDP verhinderte ein vollständiges Verbrenner-Aus
Deutschland setzte sich auf europäischer Ebene für eine Sonderlösung für ausschließlich mit E-Fuels betriebene Fahrzeuge nach 2035 ein.

39. E-Fuels blieben im FDP-Wahlprogramm 2025 zentral
Auch zur Bundestagswahl 2025 forderte die FDP Änderungen an den europäischen Vorgaben für Verbrennungsmotoren.

40. Interessengleichlauf zwischen FDP und Teilen der Auto- und Mineralölindustrie
Bei E-Fuels bestanden deutliche Überschneidungen zwischen FDP-Forderungen und Interessen von Teilen der Automobil- und Kraftstoffwirtschaft.

Verkehrspolitik und Klimaschutz

41. FDP gegen ein allgemeines Tempolimit
Die FDP lehnte während der gesamten Ampelzeit ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen ab.

42. Umweltbundesamt sah Einsparpotenzial
Studien des Umweltbundesamtes kamen zu dem Ergebnis, dass ein Tempolimit kurzfristig Treibhausgasemissionen reduzieren könnte.

43. FDP verwies auf den Koalitionsvertrag
Vertreter des FDP-geführten Verkehrsministeriums begründeten ihre Ablehnung unter anderem mit den Vereinbarungen innerhalb der Ampelkoalition.

44. Verkehrsminister Wissing blieb bei seiner Ablehnung
Auch angesichts der Klimazielverfehlungen änderte das Ministerium seine Haltung zum allgemeinen Tempolimit nicht.

45. Verkehrssektor verfehlte Klimaziele
Der Verkehrsbereich überschritt während der Ampelregierung mehrfach seine zulässigen beziehungsweise vorgesehenen Emissionsmengen.

46. Zielverfehlung auch 2022
Auch im darauffolgenden Jahr blieb der Verkehrsbereich hinter den Klimavorgaben zurück.

47. Dritte Zielverfehlung in Folge
2023 verfehlte der Verkehrssektor erneut die gesetzten Klimaziele.

48. Rund 146 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente
Die Verkehrsemissionen lagen 2023 erheblich oberhalb der für den Sektor vorgesehenen Größenordnung.

49. FDP setzte Änderung des Klimaschutzgesetzes mit durch
Die Ampelkoalition reformierte das Klimaschutzgesetz und veränderte die bisherige sektorale Verantwortungsstruktur.

50. FDP bezeichnete die Reform als eigenen politischen Erfolg
Die Partei hob ausdrücklich hervor, auf die Reform gedrängt zu haben.

Politische Bedeutung: Kritiker sahen darin eine Entlastung des Verkehrsministeriums von unmittelbaren sektoralen Verpflichtungen. Befürworter argumentierten mit einer flexibleren Gesamtbetrachtung.

51. FDP verteidigte Dienstwagenbesteuerung
Christian Lindner wandte sich gegen Forderungen, die steuerliche Behandlung privat genutzter Dienstwagen grundlegend einzuschränken.

52. Streit über das „Dienstwagenprivileg“
Lindner kritisierte bereits den Begriff selbst als politisches Framing.

53. Umweltverbände forderten Reformen
Kritiker argumentierten, insbesondere große und emissionsstarke Dienstwagen würden steuerlich begünstigt.

54. Verkehrsministerium setzte stark auf Straßenverkehrstechnologien
Die FDP betonte technologische Lösungen stärker als ordnungsrechtliche Einschränkungen.

55. E-Fuels als Alternative zur schnellen Elektrifizierung
Die FDP wollte neben batterieelektrischen Fahrzeugen auch synthetische Kraftstoffe langfristig im Straßenverkehr etablieren.

Gasheizungen und Gebäudeenergiegesetz

56. FDP stellte sich gegen frühe Pläne zum Heizungsgesetz
2023 übte die FDP erheblichen politischen Druck auf den ursprünglichen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz aus.

57. Christian Dürr gegen ein faktisches Gasheizungsverbot
Die FDP-Fraktionsführung machte deutlich, dass sie strengere Vorgaben nicht in der zunächst vorgesehenen Form akzeptieren würde.

58. FDP forderte Technologieoffenheit
Neben Wärmepumpen sollten unter anderem Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen weiter möglich sein.

59. FDP-Parteitag verschärfte Widerstand
Der Bundesparteitag der FDP verabschiedete einen Beschluss gegen zentrale Bestandteile der damaligen Heizungspläne.

60. Scharfe Kritik aus der FDP-Führung
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai warf dem Entwurf vor, Bürger wirtschaftlich zu überfordern.

61. Gesetzentwurf wurde verändert
In den anschließenden Koalitionsverhandlungen wurden wesentliche Bestandteile der ursprünglichen Planungen angepasst.

62. Gasheizungen blieben unter Voraussetzungen möglich
Die endgültige Gesetzgebung ließ erheblich mehr Übergangs- und Technologieoptionen zu.

63. Wasserstofffähige Heizungen als Option
Die FDP setzte sich dafür ein, sogenannte H₂-ready-Systeme nicht grundsätzlich auszuschließen.

64. Gaswirtschaft begrüßte Teile der Änderungen
Verbände der Gaswirtschaft bewerteten die stärkere Berücksichtigung von Gasen und Wasserstoff positiv.

65. LobbyControl kritisierte Einfluss der Gaslobby
LobbyControl kam in eigenen Analysen zu dem Ergebnis, dass Interessenvertreter der Gaswirtschaft erheblichen Einfluss auf die Debatte genommen hätten. Diese Einschätzung ist eine Bewertung der Organisation und keine amtliche Feststellung.

LNG und fossile Infrastruktur

66. Beschleunigter Aufbau von LNG-Terminals
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine beschloss die Ampelregierung einen schnellen Aufbau deutscher Flüssiggas-Infrastruktur.

67. FDP trug LNG-Beschleunigungsgesetz mit
Die FDP unterstützte gemeinsam mit SPD und Grünen die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen.

68. Genehmigungsverfahren wurden verkürzt
LNG-Terminals und Anschlussleitungen konnten dadurch schneller errichtet werden.

69. Hohe staatliche Ausgaben
Der Aufbau und Betrieb der neuen Gasversorgungsstruktur führte zu hohen staatlichen Verpflichtungen und Kosten.

70. Versorgungssicherheit als Begründung
Die Bundesregierung begründete die Maßnahmen mit der notwendigen Unabhängigkeit von russischem Pipelinegas.

71. Kritik an möglichen fossilen Lock-in-Effekten
Umweltorganisationen warnten davor, langfristige Infrastruktur für fossiles Erdgas aufzubauen.

72. FDP-Abgeordnete unterstützten weitere LNG-Erleichterungen
Auch spätere Erweiterungen des LNG-Beschleunigungsgesetzes wurden von der FDP-Fraktion mitgetragen.

73. Neue Gasimportkapazitäten
Deutschland baute innerhalb kurzer Zeit erhebliche zusätzliche Importmöglichkeiten auf.

74. Perspektive Wasserstoff
Befürworter argumentierten, Teile der Infrastruktur könnten später für klimafreundlichere Energieträger genutzt werden.

75. Wirtschaftlichkeit langfristig offen
Ob sämtliche geschaffenen Kapazitäten langfristig benötigt werden, hängt von der Entwicklung des Gasverbrauchs und der Energiewende ab.

Klimageld und CO₂-Preis

76. Klimageld im Koalitionsvertrag
SPD, Grüne und FDP hatten einen finanziellen Ausgleich für steigende CO₂-Kosten angekündigt.

77. Klimageld wurde nicht ausgezahlt
Während der Ampelregierung kam es nicht zur vorgesehenen individuellen Auszahlung.

78. Technische Voraussetzungen verzögerten sich
Als ein Problem wurde der Aufbau eines geeigneten Auszahlungsmechanismus genannt.

79. Lindner verwies auf eine spätere politische Entscheidung
Der damalige Finanzminister erklärte 2024, dass über eine konkrete Auszahlung voraussichtlich erst später entschieden werde.

80. Gleichzeitig stieg der CO₂-Preis
Fossile Kraftstoffe und Heizenergien wurden durch die CO₂-Bepreisung stärker belastet.

81. Verbände forderten schnelleren sozialen Ausgleich
Sozial-, Verbraucher- und Umweltverbände verlangten eine Umsetzung des Klimageldes.

82. Auch innerhalb der FDP gab es unterschiedliche Vorstellungen
Einzelne FDP-Politiker sprachen sich ebenfalls für eine frühere Entlastung der Bürger aus.

Atomkraft

83. FDP forderte längere AKW-Laufzeiten
Während der Energiekrise 2022 setzte sich die FDP für einen längeren Betrieb deutscher Kernkraftwerke ein.

84. Konflikt innerhalb der Bundesregierung
SPD, Grüne und FDP stritten über Dauer und Umfang eines Weiterbetriebs.

85. Scholz nutzte seine Richtlinienkompetenz
Bundeskanzler Olaf Scholz entschied schließlich, dass die drei verbliebenen Kernkraftwerke bis Mitte April 2023 weiterlaufen sollten.

86. Bundestag verlängerte Betrieb bis 15. April 2023
Der Bundestag beschloss am 11. November 2022 die entsprechende Änderung des Atomgesetzes. Von den damaligen FDP-Abgeordneten stimmten 86 mit Ja, keiner mit Nein.

87. FDP wollte teilweise längere Laufzeiten
Vertreter der Partei forderten einen Weiterbetrieb über April 2023 hinaus.

88. FDP hielt nach dem Atomausstieg an Kernenergie fest
Auch nach Abschaltung der letzten Anlagen blieb Kernenergie Bestandteil der energiepolitischen FDP-Debatte.

89. Wiederinbetriebnahme vorhandener Anlagen
Im Bundestagswahlprogramm 2025 wollte die FDP rechtliche Möglichkeiten für eine mögliche Wiederinbetriebnahme schaffen.

90. Neue Reaktortechnologien
Die Partei verwies zudem auf Small Modular Reactors und andere neuartige Kernenergiekonzepte.

Prometheus, Frank Schäffler und internationale Netzwerke

91. Frank Schäffler und das Prometheus-Institut
Der langjährige FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler gründete das marktwirtschaftlich-libertär ausgerichtete Prometheus-Institut.

92. Verbindung zum Atlas Network
Prometheus gehört zum internationalen Umfeld des Atlas Network.

93. Internationales Netzwerk von Denkfabriken
Dem Atlas Network sind zahlreiche marktwirtschaftliche und libertäre Organisationen in vielen Staaten verbunden.

94. Verbindungen einzelner Netzwerkmitglieder zu fossilen Interessen
Journalistische Recherchen haben bei verschiedenen Organisationen innerhalb dieses internationalen Umfelds Verbindungen zu Unternehmen und Geldgebern aus fossilen Branchen dokumentiert.

95. Keine pauschale Einstufung des gesamten Netzwerks
Das Atlas Network ist heterogen. Deshalb wäre eine pauschale Bezeichnung des gesamten Netzwerks als rechtspopulistisch sachlich nicht ausreichend belegt.

96. CORRECTIV-Recherche über Prometheus
CORRECTIV berichtete im Dezember 2024 über finanzielle Zuwendungen aus dem Atlas-Umfeld an das Prometheus-Institut.

97. Prometheus bestritt inhaltliche Einflussnahme
Das Institut widersprach Teilen der Berichterstattung und erklärte, externe Förderung habe seine politische Arbeit nicht gesteuert.

98. Schäffler gleichzeitig Politiker und Denkfabrik-Akteur
Damit bestand eine unmittelbare personelle Verbindung zwischen einem FDP-Bundestagsabgeordneten und einer politisch tätigen Denkfabrik.

Windkraft und Landespolitik

99. 1.000-Meter-Abstand in Nordrhein-Westfalen
Die damalige CDU/FDP-Landesregierung führte 2021 in Nordrhein-Westfalen für bestimmte Konstellationen einen Regelabstand von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung ein.

Kritiker sahen darin eine Einschränkung verfügbarer Flächen für Windkraftanlagen. Die damalige Landesregierung begründete die Regel dagegen mit dem Schutz der Bevölkerung und der Akzeptanz der Windenergie.

100. Der energiepolitische Kurs der FDP 2021 bis 2025
Über die fünf Jahre lässt sich eine wiederkehrende politische Linie erkennen: Die FDP setzte sich für E-Fuels und eine Zukunft des Verbrennungsmotors ein, lehnte ein allgemeines Tempolimit ab, verteidigte bestehende Dienstwagenregelungen, verlangte technologieoffenere Vorgaben für Heizungen, unterstützte den Ausbau der LNG-Infrastruktur und forderte eine neue Debatte über Kernenergie.

Gleichzeitig sind hohe Parteispenden, Kontakte zu Wirtschaftsverbänden und Unternehmen sowie personelle Verbindungen zu wirtschaftsliberalen Denkfabriken dokumentiert.

Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass politische Entscheidungen gekauft oder rechtswidrig beeinflusst wurden. Entscheidend ist die öffentliche Prüfung von Geldflüssen, Lobbykontakten, zeitlichen Zusammenhängen und konkreten politischen Entscheidungen.

Gerade die Kombination aus Parteispenden, Lobbyzugang und politischer Interessenübereinstimmung macht Transparenz unverzichtbar.

Quellenbasis: Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, abgeordnetenwatch.de, CORRECTIV, LobbyControl, Umweltbundesamt sowie öffentlich zugängliche Veröffentlichungen der FDP und beteiligter Verbände.

#FDP #Lobbyismus #Parteispenden #Energiepolitik #PolitikUndWirtschaft

Kommentar zu den KI-Bildern:

Hinweis: Die in diesem Beitrag verwendeten Illustrationen wurden teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Veranschaulichung der behandelten Themen. KI-generierte Darstellungen sind keine fotografischen Belege für die im Artikel beschriebenen Vorgänge. Maßgeblich für die dargestellten Fakten sind die genannten Quellen und Originaldokumente.

1.000 AfD-Fälle unter der Lupe – Die große Gesamtübersicht

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

1.000 dokumentierte Fälle und Vorgänge, verteilt auf zehn Artikel:

Diese Reihe hat öffentlich berichtete Vorgänge rund um die AfD, ihre Funktionäre, Abgeordneten, Mitarbeiter und ihr politisches Umfeld zusammengetragen.

Die Bandbreite ist groß. Dokumentiert wurden unter anderem Spenden- und Finanzierungsfragen, Russland- und China-Kontakte, strafrechtliche Ermittlungen und Verurteilungen, Verfassungsschutzbewertungen, rechtsextreme und neurechte Netzwerke, Äußerungen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen, innerparteiliche Konflikte sowie gerichtliche Entscheidungen.

Dabei wurde bewusst unterschieden:

Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Verfassungsschutzbewertung ersetzt kein Gerichtsurteil.

Die Gesamtzahl von 1.000 Fällen ist deshalb keine juristische Kategorie und beweist für sich genommen weder Verfassungswidrigkeit noch die Voraussetzungen eines Parteiverbots.

Für ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz gelten hohe Voraussetzungen. Entscheiden könnte darüber ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Entscheidend wäre nicht allein die Zahl einzelner Fälle, sondern die verfassungsrechtliche Gesamtbewertung der Partei, ihrer Ziele und ihres politischen Handelns.

Trotzdem ermöglicht die Gesamtschau etwas, was bei der Betrachtung einzelner Meldungen leicht verloren geht:

Wiederkehrende Muster, personelle Überschneidungen, politische Netzwerke und sich wiederholende Aussagen werden sichtbar.

Für mich persönlich bleibt schwer nachvollziehbar, wie Menschen trotz einer derart umfangreichen Dokumentation weiterhin zu dem Schluss kommen können, die AfD zu wählen. Dabei stellt sich für mich auch die Frage, welchen Einfluss geschlossene Informationsräume, soziale Medien und politische Echokammern auf die Wahrnehmung solcher Vorgänge haben.

Mit Fall 1.000 ist diese Dokumentation vorerst abgeschlossen.

Ab 2026 wird die Reihe einmal jährlich fortgesetzt. Für jedes Jahr soll eine neue Serie mit den seitdem hinzugekommenen und öffentlich dokumentierten Vorgängen entstehen.

Für 2026 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass erneut eine größere Zahl an Fällen und Vorgängen zusammenkommen könnte. Der Umfang dürfte voraussichtlich ausreichen, um daraus mehrere weitere Artikel zu erstellen.

Damit bleibt diese Dokumentation kein einmaliges Projekt, sondern wird künftig jährlich aktualisiert und erweitert.

Alle zehn Teile der Dokumentation

Fälle 1–100:

Fälle 101–200:

Fälle 201–300:

Fälle 301–400:

Fälle 401–500:

Fälle 501–600:
[LINK EINFÜGEN]

Fälle 601–700:

Fälle 701–800:

Fälle 801–900:

Fälle 901–1.000:

#AfD #AfDFälle #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 10: Hier von 901 bis 1.000

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Mit diesem zehnten Teil endet vorerst die Dokumentation der 1.000 nummerierten Fälle und Vorgänge.

Im Mittelpunkt stehen diesmal insbesondere Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Zusätzlich geht es um ein 2026 veröffentlichtes Rechtsgutachten zur AfD und die weiterhin offene juristische Auseinandersetzung um die bundesweite Einstufung der Partei.

Für die Einordnung besonders wichtig: Die AfD-Gesamtpartei gilt bundesweit weiterhin rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf aufgrund einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorläufig nicht verwendet werden.

Auch hier gilt deshalb konsequent:

Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Feststellung. Und ein Erfolg der AfD vor Gericht wird ebenso dokumentiert wie eine Entscheidung gegen sie.

901. 24 von 56 bayerischen AfD-Mandatsträgern im Gutachten. Eine BR-Auswertung ergab, dass rund 43 Prozent der damaligen AfD-Abgeordneten aus Bayern in Landtag, Bundestag und Europaparlament im Verfassungsschutz-Gutachten namentlich erwähnt wurden.

902. Katrin Ebner-Steiner und „Merkels-Millionenheer“. Die bayerische AfD-Fraktionschefin verwendete diese Formulierung in einer Wahlkampfrede über Zuwanderer.

903. Verfassungsschutz bewertet Ebner-Steiners Aussagen als Pauschalisierung. Nach Einschätzung der Behörde schrieb sie Migranten und Asylsuchenden pauschal einen Hang zu schweren Gewalttaten zu.

904. Ebner-Steiner teilte Beitrag über „Bio-Deutsches Blut“. In dem von ihr weiterverbreiteten Beitrag wurde zudem der Begriff „Geburtendschihad“ verwendet.

905. Verfassungsschutz sieht darin rassenideologische Anklänge. Besonders die Formulierung „Bio-Deutsches Blut“ wurde vom Bundesamt als Rückgriff auf rassistische Vorstellungen bewertet.

906. Martin Böhm über Ausländer. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende in Bayern veröffentlichte 2024 einen Beitrag, in dem er Ausländer pauschal mit schweren Straftaten in Verbindung brachte.

907. Böhm fordert „Remigration“. Im selben Zusammenhang bezeichnete er diese als einzigen Weg gegen eine angebliche „Zerstörung“ der Zukunft Deutschlands.

908. Bayerische AfD beschloss Remigrationsresolution. Der Landesverband forderte darin Abschiebungen beziehungsweise Rückführungen in sehr großem Umfang.

909. Auch Integrationswilligkeit sollte eine Rolle spielen. Nach der Resolution sollte „Remigration“ nicht ausschließlich Personen ohne Aufenthaltsrecht betreffen, sondern auch Menschen, denen die Partei mangelnde Integrationsbereitschaft zuschrieb.

910. Richard Graupner und „Bevölkerungsaustausch“. Der bayerische AfD-Fraktionsvize erklärte auf Telegram, ein solcher Austausch sei „in vollem Gange“.

911. Bernhard Zimniok verbreitete dasselbe Narrativ. Der frühere Europaabgeordnete behauptete, das deutsche Volk drohe zu verschwinden.

912. Zimnioks „Karte des Schreckens“. Er illustrierte damit eine von ihm behauptete schleichende Abschaffung der deutschen Bevölkerung.

913. Daniel Halemba über angeblichen Bevölkerungsaustausch. Der bayerische Landtagsabgeordnete erklärte 2023, noch nie sei eine Bevölkerung so schnell ausgetauscht worden.

914. Christoph Maier und „Passdeutsche“. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion thematisierte eingebürgerte Deutsche beziehungsweise Deutsche mit Migrationsgeschichte gesondert.

915. Verfassungsschutz sieht eine Unterscheidung zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse. Das Bundesamt ordnete entsprechende Äußerungen einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis zu.

916. Rainer Rothfuß und angebliche ausländische Steuerung Deutschlands. Der bayerische AfD-Vize behauptete, ausländische Mächte griffen gezielt in die deutsche Politik ein.

917. Rothfuß bezeichnete Deutschland als nicht souverän. Er erklärte, Deutschland solle den Interessen Brüssels und Washingtons dienen.

918. Petr Bystron sprach vom „Gift“ aus Brüssel. Auf einem AfD-Parteitag behauptete er, „Globalisten“ machten dort Vorgaben, die nationale Parlamente nur noch umsetzten.

919. Stephan Protschka zog einen Vergleich mit 1933. Der bayerische AfD-Landeschef erklärte 2024, Entwicklungen aus dem Jahr der nationalsozialistischen Machtübernahme würden sich wiederholen.

920. Protschka sprach von „faschistischem System“ und „DDR 2.0“. Das Bundesamt führte auch diese früheren Äußerungen als Beispiele einer Gleichsetzung der heutigen Demokratie mit Diktaturen an.

921. Etwa jeder zweite führende RLP-AfD-Politiker im Gutachten. Nach SWR-Auswertung wurde ungefähr die Hälfte der damaligen Amts- und Mandatsträger des rheinland-pfälzischen Landesverbands namentlich erwähnt.

922. Mehrere Kategorien verfassungsschutzrelevanter Vorgänge. Das Gutachten nennt unter anderem Kontakte ins rechtsextreme Spektrum, mögliche Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und menschenwürderelevante Äußerungen.

923. Joachim Paul mit muslim- und islamfeindlicher Aussage erwähnt. Der Koblenzer AfD-Landtagsabgeordnete wurde damit im Bundesgutachten zitiert.

924. Joachim Paul und Organisationen der Neuen Rechten. Auch entsprechende politische Verbindungen wurden in dem Gutachten thematisiert.

925. Alexander Jungbluth und die Neue Rechte. Der AfD-Europaabgeordnete wurde ebenfalls wegen entsprechender Verbindungen erwähnt.

926. Jungbluth und Junge Alternative. Das Gutachten beschreibt seine frühere Nähe zur inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation.

927. Sebastian Münzenmaier und Junge Alternative. Auch seine politische Herkunft aus dem Umfeld der früheren JA wurde aufgegriffen.

928. Münzenmaier als zentrale Figur eines innerparteilichen Lagers. Der Verfassungsschutz ordnete ihm eine wichtige Rolle im sogenannten „solidarisch-patriotischen Lager“ der AfD zu.

929. Münzenmaier beim Aufbau des „Zentrums Rheinhessen“. Laut Gutachten gehörte er zu den treibenden Kräften dieses Projekts in Mainz.

930. „Zentrum Rheinhessen“ als Treffpunkt der rechten Szene bewertet. Das Zentrum erhielt nach Recherchen Bedeutung über Rheinland-Pfalz hinaus.

931. Veranstaltungen der Neuen Rechten im Zentrum. Dort fanden entsprechende politische Veranstaltungen statt.

932. Verbindungen in die verfassungsfeindliche Szene thematisiert. Der rheinland-pfälzische Innenminister hatte bereits zuvor entsprechende Verbindungen des Zentrums angesprochen.

933. Ermittlungen gegen mehrere niedersächsische AfD-Abgeordnete. Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete 2026 Ermittlungen gegen Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie Mitarbeiter ein.

934. Verdacht der Untreue. Ermittler prüfen, ob öffentliche Fraktionsgelder möglicherweise für Parteiarbeit verwendet wurden.

935. Verdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Auch ein möglicher Verstoß gegen entsprechende Vorschriften ist Teil des Ermittlungsverfahrens.

936. Ansgar Schledde im Fokus. Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende gehört zu den Beschuldigten der Ermittlungen.

937. Vier AfD-Bundestagsabgeordnete betroffen. Auch vier niedersächsische Bundestagsabgeordnete standen im Fokus.

938. Verdacht auf Beschäftigung für Parteiarbeit. Mitarbeiter sollen formal über Bundestagsmittel beschäftigt worden sein, tatsächlich aber möglicherweise Parteiarbeit geleistet haben. Ob dies zutrifft, ist Gegenstand der Ermittlungen.

939. Ingo Kerzel – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte 2026 ein entsprechendes Verfahren gegen einen niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten.

940. Holger Kühnlenz – Ermittlungen wegen Körperverletzung. Im zweiten Fall geht es um einen Nachbarschaftsstreit.

941. Beide Politiker weisen die Vorwürfe zurück. Die AfD-Fraktion erklärte, die Betroffenen bestritten die Anschuldigungen.

942. AfD sagte Kooperation mit Ermittlungsbehörden zu. Auch diese Stellungnahme gehört zur vollständigen Einordnung der Verfahren.

943. Niedersachsen-AfD 2026 hochgestuft. Der Landesverfassungsschutz stufte den Verband entsprechend seiner damaligen Bewertung als gesichert rechtsextremistisch ein.

944. AfD ging gerichtlich dagegen vor. Der Landesverband beantragte vor dem Verwaltungsgericht Hannover einstweiligen Rechtsschutz.

945. Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag ab. Damit durfte der niedersächsische Verfassungsschutz seine Einstufung zunächst weiter anwenden.

946. Nachrichtendienstliche Mittel weiterhin möglich. Dazu gehören unter gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Observationen und der Einsatz von Vertrauenspersonen.

947. Grundlage war ein umfangreiches Landesgutachten. Das Verwaltungsgericht setzte sich mit einer 212 Seiten umfassenden Dokumentation auseinander.

948. Vorübergehende Zurückhaltung bei öffentlicher Bezeichnung. Wegen des laufenden Rechtsstreits wurden entsprechende Veröffentlichungen zwischenzeitlich zurückgenommen beziehungsweise archiviert.

949. Gericht bestätigte vorläufig die Voraussetzungen der Hochstufung. Das Verwaltungsgericht folgte im Eilverfahren wesentlichen Argumenten des Landesverfassungsschutzes.

950. Noch kein endgültiges Hauptsacheurteil. Die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz ist von einer abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu unterscheiden.

951. Früherer rechtsextremer Aktivist arbeitet für AfD Sachsen-Anhalt. MDR Investigativ berichtete 2026 über die Beschäftigung von Dorian S. in der Landesgeschäftsstelle.

952. Frühere Verbindung zu „Autonomen Nationalisten“. Nach MDR-Recherchen war der Mitarbeiter zuvor in diesem rechtsextremen Umfeld aktiv.

953. Später Aktivist der Identitären Bewegung. Dorian S. trat öffentlich als bekennender IB-Aktivist auf.

954. Verbindung zur Gruppe „Kontrakultur“. In Halle gehörte er nach Recherchen zum Umfeld dieser Identitären-Gruppe.

955. Arbeit an der Internetseite der Landes-AfD. Seine Tätigkeit bestand unter anderem in der Betreuung der Homepage.

956. Ulrich Siegmund soll ihn vorgeschlagen haben. Laut MDR erfolgte die Personalentscheidung auf Vorschlag des damaligen AfD-Spitzenkandidaten.

957. AfD erklärte Vertrauen zum Auswahlkriterium. Die Partei teilte mit, Personalentscheidungen würden vor allem auf Grundlage von Vertrauen getroffen.

958. Weiterer Aktivist betrieb Siegmunds Wahlkampfshop. MDR Investigativ berichtete über einen weiteren Mann mit rechtsextremer Vorgeschichte, den Siegmund für diesen Zweck beauftragt hatte.

959. Frühere HDJ-Kader in der AfD-Landtagsfraktion. Auch Beschäftigungsverhältnisse ehemaliger Funktionäre der verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend wurden bekannt.

960. Laurens Nothdurft war zweiter Bundesführer der HDJ. Der Jurist hatte damit eine herausgehobene Position in der später verbotenen Organisation inne.

961. Nothdurft war zeitweise HDJ-Chef. Nach Recherchen führte er die Organisation übergangsweise.

962. Nothdurft arbeitet für die AfD-Landtagsfraktion. Damit besteht eine personelle Verbindung zwischen früherem HDJ-Führungspersonal und der heutigen Fraktion.

963. Nothdurft auch im Landesschiedsgericht der AfD. Zusätzlich übt er ein kommunalpolitisches Amt aus.

[BILD 5 – Thüringen: AfD, Verfassungsgerichtshof, Kontrollkommission und Höcke-Verfahren]

964. AfD scheitert mit Klage zur Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies 2026 einen Antrag der AfD-Fraktion zurück.

965. Grund war ein Formfehler. Die Klage war nach Auffassung des Gerichts nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht worden.

966. Keine inhaltliche Entscheidung über AfD-Sitz im Kontrollgremium. Das Gericht musste wegen der Fristversäumnis nicht entscheiden, ob die Partei einen Anspruch auf einen Sitz hat.

967. AfD beanspruchte als größte Fraktion einen Sitz. Sie wollte an der parlamentarischen Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes beteiligt werden.

968. Andere Fraktionen verweigerten die Wahl von AfD-Kandidaten. Hintergrund war unter anderem, dass der Thüringer Landesverband selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch beobachtet wird.

969. AfD erzielte in anderem Verfassungsschutz-Verfahren einen Teilerfolg. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab der Partei teilweise Recht bei Fragen zu verdeckten Social-Media-Accounts des Verfassungsschutzes.

970. Verfassungsschutzchef musste eine Aussage über AfD zurücknehmen. Ein Gericht sah darin einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Dieser Punkt fällt zugunsten der AfD aus.

971. Zwei weitere Aussagen blieben zulässig. Das Gericht beanstandete nicht sämtliche Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten.

972. Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera stellte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Staatsverunglimpfung ein.

973. Grund waren bereits verhängte rechtskräftige Geldstrafen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wäre eine zusätzliche mögliche Strafe im Verhältnis dazu kaum ins Gewicht gefallen.

974. Einstellung war keine Feststellung fehlenden Tatverdachts. Das Verfahren wurde aus verfahrensökonomischen Gründen mit Blick auf bereits verhängte Sanktionen beendet.

975. 142 Seiten Gutachten über AfD Brandenburg. Der Landesverfassungsschutz legte umfangreich dar, warum er den Landesverband als extremistische Bestrebung bewertet.

976. 622 einzelne Belege gesammelt. Die Behörde stützte ihre Bewertung auf mehrere hundert dokumentierte Vorgänge und Aussagen.

977. Belege überwiegend aus öffentlichen Quellen. Dazu zählen Pressekonferenzen, Parteitage, Versammlungen, Diskussionsveranstaltungen und soziale Medien.

978. Verfassungsschutz sieht Intensivierung seit 2020. Nach Auffassung der Behörde wurden die von ihr beanstandeten Bestrebungen seit der Einstufung als Verdachtsfall weiter verstärkt.

979. Gewalt für Extremismusbewertung nicht zwingend erforderlich. Verfassungsfeindliche Bestrebungen können nach der maßgeblichen rechtlichen Bewertung auch ohne unmittelbaren Aufruf zu Gewalt vorliegen.

980. Kritik am politischen „System“ grundsätzlich erlaubt. Der Verfassungsschutz stellt ausdrücklich klar, dass scharfe Kritik an Regierung und politischen Verhältnissen allein nicht extremistisch ist. Dieser Punkt ist für eine faire Einordnung besonders wichtig.

981. Behörde sieht darüber hinausgehende Aussagen. Nach ihrer Bewertung deuten Äußerungen führender AfD-Vertreter darauf hin, dass Teile des Landesverbands auf eine grundlegende Veränderung beziehungsweise Beseitigung des bestehenden politischen Systems hinarbeiteten.

982. Verfassungsschutz sieht Extremismus im gesamten Landesverband. Die Behörde erklärte, nach ihrer Prüfung bestünden keine Zweifel mehr an der entsprechenden Ausrichtung des Gesamtverbands. Dies bleibt eine behördliche Bewertung, gegen die die AfD juristisch vorgeht.

983. Menschenwürde als zentraler Prüfmaßstab. Besonders zahlreiche Aussagen über Migranten und Deutsche mit Migrationsgeschichte werden unter diesem Gesichtspunkt untersucht.

984. Demokratieprinzip ebenfalls betroffen. Die Behörde sieht darüber hinaus Anhaltspunkte für Verstöße gegen zentrale demokratische Verfassungsprinzipien.

985. Auch Rechtsstaatsprinzip Teil der Bewertung. Damit beschränkt sich die Prüfung nicht allein auf migrationspolitische Aussagen.

986. Legitimer Problembeschreibung sind Grenzen gesetzt. Die Thematisierung realer Probleme wie Kriminalität oder Terrorismus im Zusammenhang mit Migration wird ausdrücklich nicht automatisch als extremistisch bewertet.

987. Pauschale Herabsetzung für die Behörde entscheidend. Verfassungsschutzrelevant werde es nach dem Gutachten dort, wo ganze Bevölkerungsgruppen pauschal abgewertet würden.

988. Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff beanstandet. Führenden Brandenburger AfD-Vertretern schreibt die Behörde ein entsprechendes Verständnis vom deutschen Volk zu.

989. Ungleichbehandlung eingebürgerter Deutscher. Der Verfassungsschutz sieht insbesondere in der Abwertung sogenannter „Passdeutscher“ einen Konflikt mit Menschenwürde und Diskriminierungsverbot.

990. Neues Rechtsgutachten zur AfD im Juni 2026. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichte eine umfangreiche Untersuchung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der AfD.

991. Acht Experten arbeiteten an der Untersuchung. Beteiligt waren Fachleute aus Verfassungsrecht, Rechtsextremismusforschung, Recherche und Datenanalyse.

992. Untersuchung dauerte 13 Monate. Analysiert wurden öffentliche Reden, Parlamentsprotokolle, Wortmeldungen und Social-Media-Beiträge.

993. GFF kommt zu einer verfassungsrechtlich kritischen Bewertung. Die Gutachter vertreten die Auffassung, dass die AfD gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip verstoße. Dies ist die Bewertung der Gutachter, keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

994. „Ethnisch-kultureller Volksbegriff“ als zentraler Kritikpunkt. Nach Ansicht der Autoren unterscheidet die Partei zwischen unterschiedlichen Gruppen deutscher Staatsbürger.

995. GFF sieht rechtliche Abwertung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Genannt werden insbesondere Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchende und weitere gesellschaftliche Gruppen.

996. 220 Einzelbelege zum Umgang mit politischen Gegnern. Die Untersuchung wertete zahlreiche Aussagen aus, in denen politische Konkurrenten mit künftiger strafrechtlicher Verfolgung bedroht worden sein sollen.

997. Stephan Brandners Äußerung über Angela Merkel als Beispiel. Das Gutachten führt eine Rede an, in der Brandner einen Wahlzettel sinngemäß als „Haftbefehl“ gegen die damalige Bundeskanzlerin bezeichnete.

998. René Springer und Forderung nach Handschellen. Die Gutachter führen eine Aussage an, wonach zahlreiche Mitglieder der früheren Bundesregierung wegen der Corona-Politik abgeführt werden müssten.

999. GFF widerspricht dem Bundesverfassungsschutz in einem Punkt. Nach Ansicht der Gutachter lässt sich der AfD keine generelle Ablehnung der parlamentarischen Demokratie nachweisen. Damit enthält auch dieses kritische Gutachten eine wichtige begrenzende beziehungsweise entlastende Feststellung.

1000. Die Dokumentation endet vorerst – die juristischen Verfahren nicht. Nach 1.000 nummerierten Fällen und Vorgängen bleibt die rechtliche Lage differenziert. Die Bundes-AfD gilt rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ wurde im Februar 2026 vom Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Das Hauptsacheverfahren bleibt für die weitere juristische Bewertung entscheidend.

1.000 Fälle und Vorgänge – die Dokumentation ist vorerst abgeschlossen

Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.

Sie enthält Vorgänge aus sehr unterschiedlichen Kategorien:

Verfassungsschutzbewertungen, Gerichtsentscheidungen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren, rechtskräftige Verurteilungen, Einstellungen von Verfahren, Parteispenden und Finanzierungsfragen, Russland- und China-Kontakte, Verbindungen zu rechtsextremen und neurechten Organisationen, Aussagen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen, innerparteiliche Auseinandersetzungen sowie Entscheidungen, die zugunsten von AfD-Politikern ausgegangen sind.

Gerade deshalb darf aus der bloßen Zahl 1.000 keine automatische juristische Schlussfolgerung gezogen werden.

Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Geheimdienstbewertung ersetzt kein Gerichtsurteil. Eine einzelne Äußerung ist nicht automatisch der gesamten Partei zuzurechnen.

Umgekehrt sind insbesondere systematische Wiederholungen, personelle Netzwerke und Aussagen führender Funktionäre für die verfassungsrechtliche Bewertung einer Partei von besonderer Bedeutung, die ganz klar der deutschen Demokratie und der europäischen Gemeinschaft schadet.

Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz tatsächlich erfüllt sind, kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Aber es darf nicht sein, dass diese Prüfung dadurch verhindert wird, dass bestimmte Organe das AfD-Verbotsverfahren aufhalten!

Die weitergehende Einstufung der Bundes-AfD bleibt zudem Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Die Dokumentation wird fortgeführt

Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.

Ab 2026 wird die Reihe einmal jährlich fortgesetzt. Für jedes Jahr soll eine neue Serie mit den seitdem hinzugekommenen, öffentlich dokumentierten Vorgängen entstehen.

Für 2026 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass erneut eine größere Zahl an Fällen und Vorgängen zusammenkommen könnte. Nach jetzigem Stand dürfte der Umfang voraussichtlich ausreichen, um daraus mehrere weitere Artikel zu erstellen.

Damit bleibt diese Dokumentation kein einmaliges Projekt, sondern wird künftig jährlich aktualisiert und erweitert.

#AfD #AfDFälle #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 9: Hier von 801 bis 900

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Dieser Teil umfasst die Fälle 801 bis 900.

Schwerpunkte sind diesmal Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland. Hinzu kommen innerparteiliche Machtkämpfe, Verfassungsschutzbewertungen, Finanzierungsfragen, Gerichtsverfahren und Vorgänge rund um die AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“.

Für die Einordnung wichtig: Die AfD-Gesamtpartei darf derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden; diese Einstufung ist rechtskräftig. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf das Bundesamt aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren dagegen vorläufig nicht verwenden.

Auch für die folgenden Fälle gilt deshalb: Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Verurteilung.

Umgekehrt werden auch Entscheidungen dokumentiert, die zugunsten von AfD-Politikern oder AfD-nahen Organisationen ausgegangen sind.

801. Mehr als 20 Personen aus der NRW-AfD im BfV-Gutachten. In der veröffentlichten Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz werden mehr als 20 Personen aus Nordrhein-Westfalen erwähnt.

802. 24 von 40 NRW-Mandatsträgern genannt. Eine Auswertung von BR und WDR ergab, dass 24 von damals 40 AfD-Mandatsträgern aus Nordrhein-Westfalen im Gutachten namentlich vorkamen.

803. NRW-AfD im Vergleich weniger auffällig. Das Bundesamt stellte zugleich fest, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Landesverbänden in geringerem Umfang durch verfassungsschutzrelevante Äußerungen aufgefallen war. Dieser Punkt kann als teilweise entlastend eingeordnet werden.

804. Martin Vincentz vergleichsweise selten erwähnt. Der NRW-Landesvorsitzende spielte in der damaligen Materialsammlung eine deutlich geringere Rolle als andere Funktionäre.

805. Christian Loose mit einer eher entlastenden Position. Im Gutachten wurde auch eine Position dokumentiert, die gerade nicht in das Bild einer pauschalen muslimfeindlichen Haltung passte. Auch dieser Punkt kann als teilweise entlastend bewertet werden.

806. Uwe Detert und die Staatlichkeit der Bundesrepublik. Der damalige Landesvorstandsbeisitzer verbreitete nach WDR-Angaben ein Video, in dem die Staatlichkeit der Bundesrepublik infrage gestellt wurde.

807. Keine weitreichende Parteiordnungsmaßnahme gegen Detert. Der Fall sorgte nach WDR-Recherchen innerhalb des Landesverbandes für Diskussionen; weitreichende Ordnungsmaßnahmen wurden jedoch nicht eingeleitet.

808. Matthias Helferich knapp 40-mal erwähnt. Damit gehörte der Dortmunder Bundestagsabgeordnete zu den am häufigsten genannten NRW-Politikern im Gutachten.

809. Aussagen Helferichs über Migranten und Muslime. Das Bundesamt führte zahlreiche von ihm stammende Äußerungen als Belege für seine Bewertung an.

810. Helferich und „Ein Prozent“. Auch seine Nähe zum vom Verfassungsschutz entsprechend bewerteten Verein „Ein Prozent“ wurde thematisiert.

811. Martin Renner im Gutachten. Der frühere NRW-Landesvorsitzende und spätere Ehrenvorsitzende wurde mit mehreren Aussagen aufgeführt.

812. Renner und der „Große Austausch“. Aussagen Renners wurden vom Bundesamt dem Narrativ eines angeblichen „Großen Austauschs“ zugeordnet.

813. Kritik Renners an der deutschen Demokratie. Im Gutachten wurden auch Äußerungen dokumentiert, in denen Renner Deutschland den Charakter einer funktionierenden Demokratie absprach.

814. Historische NS-Vergleiche. Auch Vergleiche demokratischer Politiker mit Akteuren des Nationalsozialismus spielten in der Dokumentation eine Rolle.

815. Christian Blex und „Messerzuwanderung“. Eine entsprechende Formulierung des NRW-Landtagsabgeordneten wurde in diesem Zusammenhang dokumentiert.

816. Enxhi Seli-Zacharias und „importierte Messermörder“. Auch diese Formulierung floss in die Materialsammlung ein.

817. Klaus Esser und Kriminalität von Eingebürgerten. Ein entsprechender Telegram-Beitrag wurde ebenfalls im Gutachten aufgegriffen.

818. Weitere Bewertung des NRW-Landesverbands. Nach Veröffentlichung der umfangreichen Bundesunterlagen stellte sich auch die Frage nach deren Bedeutung für die Bewertung des Landesverbandes.

819. NRW-AfD 2026 tief zerstritten. Im Vorfeld der Landtagswahl 2027 eskalierte der Konflikt zwischen dem Lager um Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.

820. Blockadetaktik beim Listenparteitag. Das Helferich-Lager schlug mehr als 100 Bewerber für Listenplätze vor und verlangsamte damit die Wahl erheblich.

821. Nur 22 Kandidaten in drei Tagen. Der innerparteiliche Konflikt führte dazu, dass die Partei an den ersten drei Tagen lediglich 22 Kandidaten bestimmen konnte.

822. Vorwürfe von Drohungen gegen Delegierte. Die Bundesspitze erklärte, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Delegierte bedroht oder erheblich unter Druck gesetzt worden seien. Dabei handelt es sich um Vorwürfe, nicht um gerichtliche Feststellungen.

823. Weidel und Chrupalla verlangten Abbruch. Die beiden Bundesvorsitzenden forderten den Landesverband auf, die Aufstellungsversammlung wegen rechtlicher Risiken abzubrechen.

824. NRW-Landesverband widersetzte sich der Bundesspitze. Die Kandidatenaufstellung wurde trotzdem fortgesetzt.

825. Untersuchungskommission eingesetzt. Der AfD-Bundesvorstand beschloss anschließend eine Untersuchungskommission, die gegebenenfalls auch mit externen Wirtschaftsprüfern die Finanzen des Landesverbandes untersuchen sollte.

826. Ordnungsmaßnahmen gegen Vertreter verschiedener Lager. Der Bundesvorstand reagierte im September 2026 auf den weiterhin ungelösten Konflikt.

827. Auch Martin Vincentz betroffen. Maßnahmen richteten sich nicht nur gegen das Helferich-Umfeld, sondern ebenso gegen Personen aus dem Lager des NRW-Landesvorsitzenden.

828. NRW-Vorstand ging juristisch gegen Bundesführung vor. Der Landesvorstand hatte versucht, die Einmischung der Bundespartei gerichtlich begrenzen zu lassen.

829. Streit um Mitarbeiterbudgets. Innerparteilich wurden Vorwürfe erhoben, Mitarbeiteretats könnten für Parteiarbeit eingesetzt worden sein. Der WDR betonte, dass diese Vorwürfe nicht belegt waren.

830. Daten sollten für Untersuchung erhalten bleiben. Der Bundesvorstand traf Maßnahmen, um eine mögliche Löschung relevanter Unterlagen zu verhindern.

831. Helferich zunächst nicht von diesen Maßnahmen betroffen. Sein Name fehlte in der vom WDR ausgewerteten Maßnahmenliste. Auch dies ist zumindest teilweise günstig für den Betroffenen zu bewerten.

832. Sven Tritschler im Bundesvorstand. Alice Weidel unterstützte den NRW-Politiker bei seiner Kandidatur für ein Bundesamt.

833. Tritschler setzte sich knapp gegen Kay Gottschalk durch. Die Personalentscheidung spiegelte zugleich innerparteiliche Machtverschiebungen wider.

834. Vincentz griff Weidel öffentlich an. Der NRW-Landesvorsitzende äußerte sich ausgesprochen scharf über Vorgänge rund um den Parteitag.

835. Unterstützer der Bundesspitze verließen den Parteitag. Nachdem die Forderung nach einem Abbruch keine Mehrheit fand, verließen Vertreter des gegnerischen Lagers die Versammlung.

836. 22 Personen aus der Hessen-AfD im Gutachten. Eine hessenschau-Auswertung fand zahlreiche Funktionäre und Mandatsträger des Landesverbands in der umfangreichen Materialsammlung.

837. Zwölf von 25 AfD-Landtagsabgeordneten erwähnt. Damit war ein erheblicher Teil der damaligen Landtagsfraktion vertreten.

838. Robert Lambrou erwähnt. Auch der damalige hessische Fraktionsvorsitzende findet sich in den Unterlagen.

839. Andreas Lichert mehrfach thematisiert. Seine politischen Netzwerke und Aktivitäten spielten eine Rolle.

840. Christine Anderson häufig zitiert. Zahlreiche Aussagen der früheren Europaabgeordneten wurden dokumentiert.

841. Anderson und der Begriff „Migranten-Sumpf“. Der Verfassungsschutz wertete entsprechende Aussagen als fremden- beziehungsweise minderheitenfeindlich.

842. Anderson und „NWO-Pläne“. Auch ein Beitrag zur Verschwörungserzählung einer angeblichen „New World Order“ wurde aufgegriffen.

843. Mariana Harder-Kühnel mehrfach zitiert. Auch die frühere Bundestagsabgeordnete tauchte häufig in der Materialsammlung auf.

844. Harder-Kühnel und „Großer Austausch“. Der Verfassungsschutz ordnete mehrere ihrer Aussagen dieser rechtsextremen Erzählung zu.

845. Aussage über ein „neues Wahlvolk“. Eine entsprechende Äußerung wurde dem Kapitel über ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zugeordnet.

846. Migration, Kriminalität und Sozialstaat. Weitere Beiträge Harder-Kühnelns wurden wegen pauschalisierender Aussagen über Zuwanderer aufgeführt.

847. Andreas Lichert und der Verein für Staatspolitik. Lichert war Vorsitzender des Vereins, der das frühere Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek trug.

848. „Messe des Vorfelds“. Auch eine von Lichert eröffnete Veranstaltung aus dem neurechten Spektrum wurde berücksichtigt.

849. Lichert und Identitäre Bewegung. Kontakte beziehungsweise politische Verbindungen wurden ebenfalls dokumentiert.

850. Lichert und der frühere „Flügel“. Auch seine Verbindung zum inzwischen formal aufgelösten Netzwerk spielte eine Rolle.

851. Verein „Mit Migrationshintergrund für Deutschland“. Robert Lambrou ist Vorsitzender dieses Vereins.

852. Verfassungsschutz vermutete strategische Funktion. Die Behörde interpretierte den Verein unter anderem als Möglichkeit, Vorwürfen völkischer Positionen entgegenzutreten. Dies ist eine behördliche Bewertung, keine gerichtliche Feststellung.

853. Hessen mehrfach im Bundesgutachten vertreten. Der Landesverband lieferte damit zahlreiche der dokumentierten Aussagen.

854. Hessen-AfD weiterhin Verdachtsfall. Auch auf Landesebene wird die Partei vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet.

855. Verfassungsschutz sieht tatsächliche Anhaltspunkte. Grundlage der Beobachtung sind aus Sicht der Behörde verfassungsschutzrelevante Bestrebungen.

856. Ermittlungen gegen Stephan Brandner. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen den Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts der Beleidigung eines Pressevertreters.

857. Vorgang stammt aus dem Landtagswahlkampf 2023. Die betreffende Veranstaltung fand in Florstadt im Wetteraukreis statt.

858. Immunität aufgehoben. Der Bundestag machte den Weg für das Strafverfahren frei. Eine Immunitätsaufhebung bedeutet ausdrücklich keine Feststellung von Schuld.

859. Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete im Gutachten. Unter anderem Aussagen von Beatrix von Storch und Gottfried Curio wurden ausführlich dokumentiert.

860. Zahlreiche Berliner Landespolitiker genannt. Auch Mitglieder der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus tauchten in der Materialsammlung auf.

861. Gottfried Curio und ethnisches Volksverständnis. Der Verfassungsschutz wertete mehrere Aussagen Curios als Forderung nach einer ethnisch definierten Abstammungsgemeinschaft.

862. Kritik an Einbürgerung. Die Behörde leitete aus Curios Aussagen eine ablehnende Haltung gegenüber der Einbürgerung von Menschen anderer kultureller Herkunft ab.

863. Beatrix von Storch und angebliche „Islamisierung“. Das Gutachten zitiert eine entsprechende Aussage über den Europäischen Gerichtshof.

864. Von Storch und „globale Finanzindustrie“. Der Verfassungsschutz sah in bestimmten Formulierungen antisemitisch konnotierte Chiffren. Das ist die Bewertung der Behörde.

865. Gunnar Lindemann und „Umvolkung“. Ein entsprechender Social-Media-Beitrag wurde in der Materialsammlung angeführt.

866. Vergleich von Migranten mit „invasiven“ Tierarten. Das Bundesamt wertete eine solche Aussage Lindemanns als pauschale Abwertung von Migranten.

867. Vorwurf der Banalisierung der NS-Judenverfolgung. Auch diese Bewertung des Verfassungsschutzes gegenüber Lindemann wird im Gutachten beschrieben.

868. Harald Laatsch und der „Tiefe Staat“. Entsprechende Verschwörungserzählungen wurden dokumentiert.

869. Laatsch bezeichnete Vorgehen gegen Reichsbürger als „Staatsstreich“. Diese Aussage wurde ebenfalls aufgegriffen.

870. Kristin Brinker nicht im Gutachten genannt. Die Berliner Landes- und Fraktionsvorsitzende kommt in der ausgewerteten Materialsammlung nicht vor. Dies ist einer der wenigen ausdrücklich entlastenden beziehungsweise günstigen Punkte dieses Blocks.

871. Hamburger AfD-Politiker und „Volks-“ beziehungsweise „Bevölkerungsaustausch“. Auch aus Hamburg finden sich entsprechende Aussagen im Gutachten.

872. Nähe zum historischen Begriff „Umvolkung“. Der Verfassungsschutz stellte eine inhaltliche Nähe dieser Narrative zu entsprechendem rechtsextremistischem Denken fest.

873. Forderungen nach Massenabschiebungen dokumentiert. Auch solche Aussagen Hamburger AfD-Funktionäre wurden aufgeführt.

874. Dirk Nockemann nicht genannt. Der Hamburger AfD-Landesvorsitzende selbst kam in dem Gutachten nicht vor. Auch dies kann als entlastender Einzelpunkt eingeordnet werden.

875. Nockemann weist Gutachten zurück. Er bezeichnete die Bewertung als einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

876. Dario Seifert erhielt rund 6.000 Euro von einer AfD-Kreistagsfraktion. Die Zahlungen gingen 2023 für Aufträge an seine Firma Strela Medien.

877. Erste Rechnung über 3.502,27 Euro. Sie betraf Werbemittel für die damalige AfD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Rügen.

878. Zweite Rechnung über 2.395,12 Euro. Zusammen ergaben sich damit knapp 6.000 Euro.

879. Zollstöcke, Mützen, Kugelschreiber und Tassen. Außerdem entwarf Seiferts Firma ein Logo für die Fraktion.

880. Kreisverwaltung beanstandete Finanzierung. Ein Prüfbericht bewertete die Verwendung öffentlicher Fraktionsmittel für diese Werbemittel als zweckwidrig.

881. Insgesamt rund 8.500 Euro beanstandet. Der Prüfbericht kam für die damalige AfD-Fraktion insgesamt auf diesen Betrag an zweckwidrigen Ausgaben; der größte Teil ging laut NDR an Seiferts Firma.

882. Seifert stimmte später für Rückforderung. Im Kreistag votierte er dafür, dass der Landkreis die beanstandeten Gelder zurückfordert.

883. Streit um Verantwortung. Seifert verwies auf die frühere Fraktionsführung. Der ehemalige Fraktionschef erklärte dagegen, die Auftragsvergabe sei von der Fraktion mehrheitlich beschlossen worden.

884. Seifert bestreitet Interessenkollision. Er verwies darauf, zum Zeitpunkt der Aufträge nicht Mitglied der Kreistagsfraktion gewesen zu sein und von einer möglichen Zweckwidrigkeit nichts gewusst zu haben.

885. Frage nach weiteren Geschäften blieb offen. Auf die NDR-Frage, ob seine Firma auch mit anderen AfD-Fraktionen Geschäfte gemacht habe, gab Seifert keine konkrete Antwort.

886. Generation Deutschland Saar dreht Werbevideo in Völklinger Hütte. Die Jugendorganisation nutzte das Weltkulturerbe für einen politischen Werbefilm.

887. Völklinger Hütte kündigte rechtliche Schritte an. Die Einrichtung wollte eine Unterlassungserklärung erreichen.

888. Vorwurf der parteipolitischen Instrumentalisierung. Der Generaldirektor erklärte, für einen politischen Werbedreh hätte ausdrücklich eine entsprechende Genehmigung beantragt werden müssen.

889. Generation Deutschland beruft sich auf Erlaubnis. Der Landesvorsitzende erklärte, die Gruppe sei davon ausgegangen, dass die Aufnahmen an der Kasse gestattet worden seien.

890. Private Aufnahmen wären erlaubt gewesen. Der Konflikt entstand gerade dadurch, dass es sich nach Darstellung der Hütte um politische Werbung und nicht lediglich um private Fotos oder Videos handelte.

891. Saar-AfD widerspricht Bundeslinie beim Euro. Der saarländische Fraktionsvorsitzende Josef Dörr erklärte, den Euro beibehalten zu wollen.

892. Saar-AfD will auch Schengen erhalten. Auch beim Schengenraum widersprach die Landtagsfraktion der damaligen Position der Bundespartei.

893. Erzieherin nach AfD-Kandidatur gekündigt. Eine Mitarbeiterin eines kirchlichen Kindergartens in Salzgitter verlor nach ihrer Kandidatur auf einer AfD-Liste ihre Stelle.

894. Nach Angaben ihres Anwalts kein AfD-Mitglied. Die Frau kandidierte zwar auf der Liste, war nach Darstellung ihres Rechtsanwalts aber kein Parteimitglied.

895. Kündigungsschutzklage erhoben. Sie zog vor das Arbeitsgericht Braunschweig.

896. Caritas beruft sich auf eigene Grundwerte. Der kirchliche Arbeitgeber erklärte, eine Kandidatur für die AfD sei mit den Grundwerten der Organisation nicht vereinbar.

897. AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation erzielt Teilerfolg gegen VW. Das Landesarbeitsgericht Hannover entschied, dass Mitglieder der Organisation „Zentrum“ bei einer VW-Tochter für ihre Organisation werben dürfen. Dieser Punkt fällt zugunsten der Organisation aus.

898. Flugblätter und Mitgliederwerbung gestattet. Die sechs dort beschäftigten Mitglieder dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und neue Mitglieder werben. Auch dies ist eine für „Zentrum“ günstige gerichtliche Entscheidung.

899. Keine eigenen Vertrauensleute. Mit der weitergehenden Forderung, eigene Vertrauensleute wählen zu dürfen, hatte die Organisation dagegen keinen Erfolg.

900. Bilanz der Fälle 801 bis 900. Auch dieser Block zeigt sehr unterschiedliche Vorgänge: Verfassungsschutzbewertungen, Äußerungen von Funktionären, politische Netzwerke, innerparteiliche Machtkämpfe, Finanzierungsfragen, Ermittlungsverfahren, arbeitsrechtliche Konflikte und Gerichtsentscheidungen.

Dabei darf nicht alles gleichgesetzt werden. Ein umstrittener politischer Satz ist etwas anderes als ein Ermittlungsverfahren; ein Ermittlungsverfahren wiederum etwas anderes als ein rechtskräftiges Urteil.

Gerade deshalb wurde versucht, auch entlastende Entwicklungen und für AfD-Akteure günstige Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen.

Nur sieben von 100 Punkten überhaupt noch als entlastend einzuordnen

Auffällig ist allerdings das Ergebnis dieser Auswertung:

Unter den 100 nummerierten Punkten von Fall 801 bis 900 ließen sich lediglich sieben Punkte finden, die zumindest teilweise als entlastend oder für AfD-Akteure beziehungsweise AfD-nahe Organisationen günstig eingeordnet werden können.

Das sind gerade einmal 7 von 100 Punkten.

Und selbst bei diesen sieben Punkten handelt es sich zum Teil lediglich darum, dass eine Person in einem bestimmten Gutachten nicht genannt wurde, eine konkrete Ordnungsmaßnahme nicht ausgesprochen wurde oder ein Beteiligter bei einem Gericht lediglich einen Teilerfolg erzielte.

Diese von mir vorgenommene Zählung ist allerdings keine juristische Statistik über die Voraussetzungen eines Parteiverbots. Sie beschreibt ausschließlich die Zusammensetzung der hier ausgewählten und dokumentierten Punkte 801 bis 900.

Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind, hängt nicht von der bloßen Zahl solcher Vorgänge ab. Darüber könnte ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die bundesweite AfD wird derzeit rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt; über die weitergehende Einstufung läuft weiterhin ein gerichtliches Hauptsacheverfahren.

Meine persönliche Schlussfolgerung

Persönlich bin ich der Auffassung, dass angesichts der Vielzahl der dokumentierten Vorgänge ein AfD-Verbotsverfahren jetzt eröffnet werden muss, damit das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen eines Parteiverbots umfassend prüfen kann.

Werner Hoffmann

Fortsetzung folgt

Damit umfasst diese Dokumentation nun 900 nummerierte Fälle und Vorgänge.

Als nächster und letzter Abschnitt folgt:

AfD unter der Lupe: Fälle 901 bis 1.000

Danach ist die geplante Dokumentation von insgesamt 1.000 Fällen und Vorgängen vollständig.

#AfD #AfDFälle #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

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