Renten-Schock 2027: Die 99,99-%-Teilrente wird zur Krankengeldfalle!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann,

Rentenberater (RDG)

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich für arbeitende Rentner eine wichtige Regelung. Wer bisher eine Altersrente von 99,99 Prozent bezogen hat, konnte damit unter bestimmten Voraussetzungen seinen Krankengeldanspruch sichern. Damit ist bald Schluss!

Was ändert sich 2027?

Bisher konnten Beschäftigte eine Teilrente von 99,99 Prozent beziehen und bei längerer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Krankengeld erhalten.

Ab 2027 gilt: Wer mehr als zwei Drittel seiner Altersvollrente bezieht, verliert den gesetzlichen Krankengeldanspruch.

Nur bei einer Teilrente von höchstens 66,66 Prozent kann der Krankengeldanspruch grundsätzlich erhalten bleiben.

Wichtig: Es gibt keinen Bestandsschutz! Auch bereits laufende Teilrenten sind betroffen.

Beispiel: 1.800 Euro Altersrente

Ein Rentner arbeitet weiterhin sozialversicherungspflichtig und hat Anspruch auf 1.800 Euro monatliche Altersvollrente.

Bei 99,99 Prozent erhält er 1.799,82 Euro.

Bei 66,66 Prozent sind es nur noch 1.199,88 Euro.

Unterschied: 599,94 Euro monatlich!

Wer seinen Krankengeldanspruch erhalten möchte, muss deshalb möglicherweise auf einen erheblichen Teil seiner laufenden Rentenzahlung verzichten.

Warum ist das gefährlich?

Bei längerer Krankheit endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers normalerweise nach sechs Wochen.

Wer dann eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln bezieht, erhält ab 2027 kein gesetzliches Krankengeld mehr.

Die Folge kann eine erhebliche finanzielle Versorgungslücke sein.

Was gilt bei der Pflege von Angehörigen?

Hier muss unbedingt unterschieden werden!

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt, kann mit einer 99,99-%-Teilrente weiterhin zusätzliche Rentenansprüche durch Beiträge der Pflegekasse erwerben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die neue Krankengeldregelung beseitigt diesen Vorteil der Teilrente nicht.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer seine Teilrente zum 1. Januar 2027 ändern möchte, sollte rechtzeitig handeln.

Der Änderungsantrag sollte spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen.

Vorher sollten die finanziellen Auswirkungen mit der Krankenkasse und der Rentenversicherung geprüft werden.

Mein Fazit

Die 99,99-%-Teilrente bleibt ein wichtiges Instrument der Rentengestaltung. Allerdings ist sie ab 2027 nicht mehr geeignet, den Krankengeldanspruch bei Weiterbeschäftigung zu sichern.

Wer weiterarbeitet, sollte seine Teilrente jetzt überprüfen!

Rechtsgrundlagen: § 42 SGB VI, § 50 SGB V, § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI.

#Teilrente2027 #Krankengeld #Rentenversicherung #Flexirente #Rentenberatung

KI-Bilder-Hinweis: Die Fotos wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.

Erwerbsminderungsrente: Auch nach neun Jahren droht das Aus – warum die Dauerrente kein Automatismus ist!

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Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Wer wegen Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Viele Betroffene glauben, dass nach neun Jahren befristetem Rentenbezug automatisch eine unbefristete Rente gezahlt wird.

Doch das ist ein gefährlicher Irrtum!

Entscheidend ist nicht allein, wie lange bereits eine Rente bezogen wurde. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die medizinische Prognose.

Nach § 102 Abs. 2 SGB VI werden Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich befristet bewilligt. Eine Befristung erfolgt für längstens drei Jahre und kann wiederholt werden.

Eine unbefristete Rente kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.

Die Neun-Jahres-Regel – eine wichtige Schutzvorschrift

Nach insgesamt neun Jahren maßgeblicher Befristung wird gesetzlich vermutet, dass eine Besserung unwahrscheinlich ist. Besteht die medizinisch begründete Erwerbsminderung weiterhin, ist die Rente grundsätzlich unbefristet zu leisten.

Achtung: Eine Arbeitsmarktrente ist anders!

Wer gesundheitlich noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, aber keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz findet, kann eine volle Arbeitsmarktrente erhalten.

Diese bleibt grundsätzlich befristet. Die Neun-Jahres-Regel führt hier nicht zur Dauerrente.

Ein Gerichtsurteil sorgt für Diskussionen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg sprach einer Versicherten mit Urteil vom 24. April 2026 (Az. L 4 R 170/22) eine volle Erwerbsminderungsrente bis Oktober 2026 zu.

Eine unbefristete Rente wurde nach dem veröffentlichten Bericht wegen möglicher weiterer Behandlungen abgelehnt.

Die Begründung wirft Fragen zur gesetzlichen Neun-Jahres-Regel auf. Ohne Prüfung des vollständigen Urteils lässt sich daraus keine allgemeine Ausnahme ableiten.

Was Betroffene unbedingt beachten sollten

Wer eine befristete EM-Rente erhält, sollte rechtzeitig die Weiterzahlung beantragen. Besonders wichtig ist die Prüfung, ob eine medizinisch begründete Erwerbsminderung oder eine Arbeitsmarktrente vorliegt.

Auch eine bereits unbefristete Rente kann bei wesentlicher gesundheitlicher Verbesserung überprüft werden.

Mein Fazit: Neun Jahre Rentenbezug allein garantieren keine Dauerrente. Wer jedoch neun Jahre eine maßgebliche medizinisch begründete Zeitrente erhalten hat und weiterhin erwerbsgemindert ist, besitzt eine starke gesetzliche Rechtsposition.

Eine erneute Befristung sollte deshalb sorgfältig überprüft werden!

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann

Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung:

§ 102 Abs. 2 SGB VI – Befristung und unbefristete Gewährung von Erwerbsminderungsrenten.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2026, Az. L 4 R 170/22:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Aktenzeichen=L+4+R+170%252F22&Datum=24.04.2026&Gericht=LSG+Baden-W%C3%BCrttemberg

#Erwerbsminderungsrente #Dauerrente #Rentenversicherung #Rentenrecht #Rentenberatung

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99,99 % statt 100 % Rente: Warum wenige Cent Verzicht viel Geld bringen können!

Ein Beitrag von

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht, sollte nicht automatisch eine Vollrente beziehen. Denn eine 99,99-Prozent-Teilrente kann Vorteile bieten. Bei 2.000 Euro Monatsrente beträgt der Unterschied nur 20 Cent monatlich oder 2,40 Euro jährlich. Dieser geringe Verzicht kann sich insbesondere bei der Angehörigenpflege lohnen.

1. Angehörige pflegen – zusätzliche Rente sichern

Wer nach der Regelaltersgrenze eine Vollrente bezieht, ist als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Bei einer 99,99-Prozent-Teilrente können dagegen Beiträge der Pflegekasse zusätzliche Rentenansprüche schaffen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, die Pflege mindestens zehn Stunden an wenigstens zwei Tagen pro Woche erfolgt und die Pflegeperson höchstens 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.

2. Weiterarbeiten und Rentenansprüche aufbauen

Wer nach der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente bezieht, ist in einer Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Mit einer Teilrente besteht dagegen grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Eigene und Arbeitgeberbeiträge können die spätere Rente erhöhen.

Auch Vollrentner können durch Verzicht auf die Versicherungsfreiheit weitere Rentenansprüche erwerben.

3. Rentensplitting – auch nach einem Todesfall

Ehegatten können unter gesetzlichen Voraussetzungen ihre in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufteilen. Das Rentensplitting kann auch nach dem Tod eines Ehepartners möglich sein.

Ob eine Vollrente oder Teilrente bezogen wird, kann für das Ende der Splittingzeit bedeutsam sein. Die 99,99-Prozent-Teilrente ist aber keine allgemeine Voraussetzung für das Splitting nach einem Todesfall.

Ein wirksames Rentensplitting schließt eine Witwen- oder Witwerrente aus.

4. Altersvorsorgedepot und staatliche Förderung

Auch beim geplanten staatlich geförderten Altersvorsorgedepot kann die Teilrente interessant sein.

Wer durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung förderberechtigt ist, könnte staatliche Zulagen erhalten. Ob das im konkreten Fall gilt, hängt von den maßgeblichen Fördervorschriften ab.

Mein Fazit: Vor der Vollrente beraten lassen!

99,99 Prozent können vorteilhafter sein als 100 Prozent!

Deshalb sollten Versicherte vor Beantragung der Regelaltersrente oder beim Erreichen der Regelaltersgrenze von einem unabhängigen, registrierten Rentenberater prüfen lassen, ob eine 99,99-Prozent-Teilrente für sie sinnvoll ist.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Entscheidend sind die persönliche Versicherungsbiografie, Pflege, Beschäftigung und Familiensituation. Eine pauschale Empfehlung wäre falsch.

#Teilrente #RenteMit99Komma99Prozent #Rentenberatung #PflegendeAngehörige #Rentensplitting

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Trump, Musk und die Ukraine: Wenn ein Satellitensystem zur politischen Waffe wird

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Wie verlässlich sind die USA unter Donald Trump noch als Bündnispartner? Diese Frage stellt sich erneut, nachdem die Ukraine erhebliche Einschränkungen bei der militärischen Satellitenkommunikation gemeldet hat.

Im Mittelpunkt steht Starshield, die militärische Variante des Satellitennetzwerks von Elon Musks Unternehmen SpaceX.

Nach ukrainischen Angaben wurden Verbindungen bei höheren Geschwindigkeiten eingeschränkt. Betroffen waren unter anderem militärische Drohnen. Mehrere Einsätze mussten deshalb abgebrochen werden.

Besonders brisant: Die ukrainischen Streitkräfte sollen vorher nicht informiert worden sein.

Musk verweist auf Donald Trump

Elon Musk weist die Verantwortung für die Beschränkungen von sich.

Seiner Darstellung zufolge gehört Starshield der US-Regierung und wird von dieser kontrolliert. Über Einschränkungen entscheide das amerikanische Militär und letztlich US-Präsident Donald Trump.

Damit stellt sich eine entscheidende Frage:

Wurde die ukrainische Verteidigungsfähigkeit durch eine politische Entscheidung Washingtons geschwächt?

Dass Trump persönlich die Einschränkungen angeordnet hat, ist bislang nicht nachgewiesen, aber für mich gut vorstellbar!

Wer profitiert davon?

Russland führt weiterhin seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Wenn ukrainische Drohnen wegen technischer Beschränkungen nicht eingesetzt werden können, kann dies die militärische Verteidigung beeinträchtigen.

Davon kann Russland profitieren – unabhängig davon, ob dies beabsichtigt war.

Besonders problematisch ist die Abhängigkeit der Ukraine von amerikanischer Technologie.

Wer über entscheidende Kommunikationssysteme verfügt, besitzt damit auch erheblichen politischen Einfluss.

Europa muss unabhängiger werden

Der Vorfall zeigt ein grundsätzliches Problem: Europa ist bei militärischer Satellitenkommunikation und Frühwarnsystemen weiterhin stark von den USA abhängig.

Eigene europäische Alternativen können diese Fähigkeiten bislang nicht vollständig ersetzen.

Europa braucht deshalb dringend mehr technologische und militärische Eigenständigkeit.

Nach Berichten vom 15. Oktober wurde die eingeschränkte Starshield-Verbindung inzwischen wiederhergestellt. Die Frage nach der Verantwortung bleibt dennoch bestehen.

Mein Fazit

Ein verlässlicher Bündnispartner darf die Verteidigungsfähigkeit eines angegriffenen Landes nicht zum politischen Druckmittel machen.

Ob dies hier tatsächlich geschehen ist, muss aufgeklärt werden.

Die Ukraine kämpft um ihre staatliche Existenz. Ihre Sicherheit darf nicht von undurchsichtigen Entscheidungen über Satellitenverbindungen abhängen.

Und Europa muss endlich begreifen: Sicherheit darf nicht allein vom politischen Willen eines amerikanischen Präsidenten abhängig sein.

Europa muss sich auch von Starlink unabhängig machen!


#Ukraine #DonaldTrump #ElonMusk #Starshield #Europa

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Millionenerbin fordert höhere Steuern für Reiche – und hat damit einen wichtigen Punkt!

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Eine Millionenerbin, die freiwillig mehr Steuern zahlen möchte? Was zunächst ungewöhnlich klingt, ist ein bemerkenswertes Beispiel für gesellschaftliche Verantwortung.

Die Stuttgarter Millionenerbin Stefanie Bremer – sie tritt unter diesem Pseudonym auf – fordert eine gerechtere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften.

Im Interview mit dem SWR erklärt sie, warum sie sich im Verein taxmenow engagiert.

Ihr zentraler Kritikpunkt: In Deutschland ist Vermögen extrem ungleich verteilt!

Nach ihren Angaben besitzen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung mindestens 56 Prozent des gesamten Vermögens.

Während Arbeitnehmer ihr Einkommen versteuern müssen, können besonders Vermögende bei Erbschaften und Schenkungen von weitreichenden gesetzlichen Begünstigungen profitieren.

Besonders problematisch sind die Ausnahmen für große Betriebsvermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen können erhebliche Vermögenswerte steuerlich weitgehend oder sogar vollständig verschont werden.

Das ist gesetzlich vorgesehen, wirft aber eine entscheidende Frage auf:

Warum werden große Vermögensübertragungen teilweise günstiger behandelt als kleinere Erbschaften?

Natürlich müssen Familienunternehmen geschützt werden. Arbeitsplätze dürfen durch Erbschaftsteuerzahlungen nicht unnötig gefährdet werden.

Aber dafür gibt es Möglichkeiten wie Stundungen und Ratenzahlungen, auf die auch Bremer hinweist.

Interessant ist außerdem ihre Forderung, die Vermögensteuer wieder zu erheben. Diese Steuer existiert rechtlich weiterhin, wird in Deutschland aber seit 1997 nicht mehr erhoben.

Bremer geht sogar noch weiter: Sie bittet ihren Steuerberater nach eigenen Angaben ausdrücklich darum, bestimmte steuerliche Ausnahmen nicht zu nutzen, wenn sie allein darüber entscheiden kann.

Das verdient Respekt!

Denn während manche Vermögende vor höheren Steuern warnen, setzt sich hier eine Millionenerbin öffentlich für eine stärkere Beteiligung besonders reicher Menschen am Gemeinwohl ein.

Für mich steht fest:

Eine Demokratie braucht nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wer durch eigene Arbeit Einkommen erzielt, darf gegenüber Menschen, die Millionen erben, nicht strukturell benachteiligt werden.

Leistung muss sich lohnen – aber Erben ist keine eigene Leistung!

Eine gerechte Erbschaftsteuer ist deshalb keine Bestrafung von Wohlstand, sondern eine Frage der fairen Finanzierung unseres Gemeinwesens.

Quelle: SWR Aktuell
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/steuern-reiche-besteuerung-steuergerechtigkeit-taxmenow-stefanie-bremer-100.html

#Erbschaftsteuer #Steuergerechtigkeit #Vermögenssteuer #Demokratie #SozialeGerechtigkeit

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Illustration. Sie stellen keine authentischen Fotografien tatsächlicher Ereignisse oder Personen dar.

Millionenerbin fordert höhere Steuern für Reiche – und hat damit einen wichtigen Punkt!

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Eine Millionenerbin, die freiwillig mehr Steuern zahlen möchte? Was zunächst ungewöhnlich klingt, ist ein bemerkenswertes Beispiel für gesellschaftliche Verantwortung.

Die Stuttgarter Millionenerbin Stefanie Bremer – sie tritt unter diesem Pseudonym auf – fordert eine gerechtere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften.

Im Interview mit dem SWR erklärt sie, warum sie sich im Verein taxmenow engagiert.

Ihr zentraler Kritikpunkt: In Deutschland ist Vermögen extrem ungleich verteilt!

Nach ihren Angaben besitzen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung mindestens 56 Prozent des gesamten Vermögens.

Während Arbeitnehmer ihr Einkommen versteuern müssen, können besonders Vermögende bei Erbschaften und Schenkungen von weitreichenden gesetzlichen Begünstigungen profitieren.

Besonders problematisch sind die Ausnahmen für große Betriebsvermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen können erhebliche Vermögenswerte steuerlich weitgehend oder sogar vollständig verschont werden.

Das ist gesetzlich vorgesehen, wirft aber eine entscheidende Frage auf:

Warum werden große Vermögensübertragungen teilweise günstiger behandelt als kleinere Erbschaften?

Natürlich müssen Familienunternehmen geschützt werden. Arbeitsplätze dürfen durch Erbschaftsteuerzahlungen nicht unnötig gefährdet werden.

Aber dafür gibt es Möglichkeiten wie Stundungen und Ratenzahlungen, auf die auch Bremer hinweist.

Interessant ist außerdem ihre Forderung, die Vermögensteuer wieder zu erheben. Diese Steuer existiert rechtlich weiterhin, wird in Deutschland aber seit 1997 nicht mehr erhoben.

Bremer geht sogar noch weiter: Sie bittet ihren Steuerberater nach eigenen Angaben ausdrücklich darum, bestimmte steuerliche Ausnahmen nicht zu nutzen, wenn sie allein darüber entscheiden kann.

Das verdient Respekt!

Denn während manche Vermögende vor höheren Steuern warnen, setzt sich hier eine Millionenerbin öffentlich für eine stärkere Beteiligung besonders reicher Menschen am Gemeinwohl ein.

Für mich steht fest:

Eine Demokratie braucht nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wer durch eigene Arbeit Einkommen erzielt, darf gegenüber Menschen, die Millionen erben, nicht strukturell benachteiligt werden.

Leistung muss sich lohnen – aber Erben ist keine eigene Leistung!

Eine gerechte Erbschaftsteuer ist deshalb keine Bestrafung von Wohlstand, sondern eine Frage der fairen Finanzierung unseres Gemeinwesens.

Quelle: SWR Aktuell
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/steuern-reiche-besteuerung-steuergerechtigkeit-taxmenow-stefanie-bremer-100.html

#Erbschaftsteuer #Steuergerechtigkeit #Vermögenssteuer #Demokratie #SozialeGerechtigkeit

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Illustration. Sie stellen keine authentischen Fotografien tatsächlicher Ereignisse oder Personen dar.

Tankrabatt und fossile Subventionen: Verfassungswidrig?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

——

Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:

Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?

Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.

Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.

Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.

Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.

Die eigentliche Debatte lautet:

Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?

Hier das Video:

#Tankrabatt #Klimaschutz #Grundgesetz #FossileSubventionen #Energiewende

Hornbach macht Schluss mit der Lade-Ausrede: 414 Schnellladepunkte an 97 Standorten!

Autor: Daniel Mautz

Erzählt mir nochmal, es gäbe keine Ladeinfrastruktur.

Hornbach hat es einfach gemacht. Alle 97 Standorte in Deutschland sind jetzt mit Schnellladesäulen ausgestattet. 414 HPC-Ladepunkte mit bis zu 400 kW, von Kiel bis Kempten.

Kein Pilotprojekt, kein Schaufenster, sondern flächendeckende Realität. Zusammen mit den Pfalzwerken, seit 2018 gewachsen, jetzt um 15 Jahre verlängert. Da plant jemand nicht in Quartalsberichten, sondern in Infrastrukturzyklen.

Hornbach ist dabei längst nicht allein. Lidl, Aldi, Rewe, Kaufland und viele weitere Handelsunternehmen rüsten ihre Parkplätze mit Schnellladern aus. Die Logik dahinter ist simpel. Wer einkauft, steht ohnehin 20 bis 45 Minuten auf dem Parkplatz.

In dieser Zeit lädt ein modernes E-Auto locker von 15 auf 80 Prozent. Bei durchschnittlichen Alltagsstrecken reicht das für eine ganze Woche. Wenigfahrer:innen kommen sogar mehrere Wochen damit aus.

Mit dem richtigen Ladepass zahlt man je nach Anbieter und Uhrzeit zwischen 39 und 59 Cent pro Kilowattstunde. Das ist die alltägliche Ladelösung für alle, die zu Hause keine Wallbox haben. Kein Eigenheim nötig, keine Tiefgarage, kein kooperative/r Vermieter:in. Einfach laden beim Einkauf.

Das Narrativ vom Infrastrukturmangel hält sich trotzdem hartnäckig. In Talkshows wird es recycelt, von Verfechter:innen der sogenannten Technologieoffenheit als Totschlagargument gegen das E-Auto benutzt.

Dabei ist diese vermeintliche Offenheit nichts anderes als eine Vertagungsstrategie. Wer 2026 noch behauptet, man könne im Alltag nicht elektrisch fahren, hat sich nicht informiert. Oder will es nicht.

Anmerkung

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.

Der Preis des Ladestroms hängt davon ab, wie du an der Hornbach-Ladesäule (Pfalzwerke) lädst – also per Kreditkarte (Ad-hoc) oder mit einer Ladekarte/App.

#Elektromobilität #Hornbach #Schnellladen #Ladeinfrastruktur #EMobilität

Quellen:

  1. https://ecomento.de/2026/06/30/alle-hornbach-baumaerkte-bundesweit-mit-schnellladern-ausgestattet/
  2. https://www.linkedin.com/posts/danielmautz_erz%C3%A4hlt-mir-nochmal-es-g%C3%A4be-keine-ladeinfrastruktur-activity-7478311538697785344-op-D?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

1.500 Seiten gegen die AfD: Neues Gutachten sieht Partei als verfassungswidrig

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD hat eine neue Dimension erreicht. Ein jetzt veröffentlichtes, rund 1.500 Seiten starkes juristisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD nach dem Maßstab des Grundgesetzes verfassungswidrig sei.

Besonders bemerkenswert ist der Umfang der Untersuchung. Grundlage waren rund drei Millionen öffentliche Datensätze, darunter etwa 2,9 Millionen Social-Media-Beiträge, 77.000 Parlamentsdokumente sowie 55.000 Pressemitteilungen und weitere Quellen.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die AfD aus zwei voneinander unabhängigen Gründen gegen Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verstoßen soll. Zum einen sehen sie das Demokratieprinzip gefährdet. Zum anderen sehen die Gutachter Verstöße gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde.

Wichtig ist: Das Gutachten führt nicht automatisch zu einem Parteiverbot. Darüber entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht – und nur, wenn Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen entsprechenden Antrag stellen.

Unabhängig von der politischen Bewertung dürfte dieses Gutachten die Diskussion über die AfD nachhaltig beeinflussen. Mit der Auswertung von drei Millionen Datensätzen und einer 1.500 Seiten umfassenden juristischen Analyse liegt eine der bislang umfangreichsten Untersuchungen zur Verfassungsmäßigkeit der Partei vor.

#AfD #Deutschland #Verfassungsgericht #Demokratie #Grundgesetz

Merz sagte NEIN ZUR AfD – Döpfner von Axel Springer sagte dann wohl: „Das werden Sie noch bereuen!“

Ein Beitrag von

Florian Hohenauer

„Einmal 1933 reicht!“ und „Nur über meine Leiche!“ soll Friedrich Merz Axel-Springer-Boss Mathias Döpfner geantwortet haben, als dieser ihn zur Zusammenarbeit mit der in großen Teilen rechtsextremen AfD drängen wollte. Döpfner soll geantwortet haben: „Das werden Sie noch bereuen!“.

Danke, Herr Merz, das war richtig. Wenn die CDU Deutschlands kippt, kippt Deutschland.

Die Frage ist nun: Was machen wir mit Springer-Medien, die Merz mutmaßlich abschießen und den mehr rechtsaußen-offenen Jens Spahn an die Spitze schreiben wollen? Was machen wir mit Springer-Medien, die einer in großen Teilen rechtsextremen Partei in Deutschland, vor dem Hintergrund unserer Geschichte, wieder an die Macht verhelfen wollen?

Natürlich gilt die Meinungsfreiheit, natürlich gilt die Pressefreiheit. Döpfner kann meinen, was er will und seine Medien schreiben lassen, was er will. Aber:

❌ Jeder und jede einzelne Demokrat:in kann sich dazu entscheiden, Springer-Medien nicht zu kaufen und nicht zu lesen.

❌ Jeder und jede einzelne demokratische Journalist:in kann sich dazu entscheiden, nicht für diese Medien zu arbeiten.

❌ Jeder und jede einzelne demokratische Kommunikations- und Marketing-Verantwortliche kann sich dazu entscheiden, solange nicht mit diesen Medien zu arbeiten, wie sie am Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft sägen.

Zeit, Farbe zu bekennen. Höchste Zeit. Was ist eine Anzeige in der BILD nun noch anderes, als ein Zeichen von Zustimmung zu Döpfners Extrem-Rechts-Kurs?

Und höchste Zeit, ein AfD-Verbot endlich zu prüfen, auch damit sie von geschichtsvergessenen Milliardären nicht doch noch an die Macht gebracht werden kann. Die AfD gehört nicht zu Deutschland.

Kommentar von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

Ich bin kein Anhänger von Merz und schon garnicht von Jens Spahn.

ABER:

„Mathias Döpfner, BILD, WELT und die gesamte Springer-Presse stehen weiter auf meiner persönlichen Sanktionsliste. Springer unterstützt aus meiner Sicht die AfD politisch und sollte deshalb nicht durch den Abschluss von Abonnements finanziell unterstützt werden.“

Quelle: Der Podcast „Wenn Sie wüssten…“ von Stephan Lamby, Kristina Dunz und Eva Quadbeck, Folge vom 30.06.2026. Danke für diese Recherche.

Internetlink

Link https://podcasts.apple.com/de/podcast/warum-sich-friedrich-merz-ungerecht-behandelt-f%C3%BChlt/id6784421517?i=1000774822969
https://podcasts.apple.com/de/podcast/warum-sich-friedrich-merz-ungerecht-behandelt-f%C3%BChlt/id6784421517?i=1000774822969

#CDU #AfD #Demokratie #Pressefreiheit #Deutschland

Dieser Artikel stammt ursprünglich aus einem LinkedIn-Beitrag von Florian Hohenauer:

https://www.linkedin.com/posts/fhohenauer_einmal-1933-reicht-und-nur-%C3%BCber-meine-share-7478092655323770880-UzBc/?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

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