AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 5: Hier von 401 bis 500

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 400 Vorgängen folgen nun die Fälle 401 bis 500.

Auch diesmal gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung, ein Verdacht kein Beweis und eine Bewertung des Verfassungsschutzes keine strafgerichtliche Feststellung. Ebenso gehören Freisprüche, Einstellungen und erfolgreiche Rechtsmittel zu einer vollständigen Dokumentation.

401. Roland Hartwig beim Potsdamer Treffen. Der damalige persönliche Referent von AfD-Chefin Alice Weidel nahm im November 2023 an dem Treffen im Landhaus Adlon bei Potsdam teil.

402. Gerrit Huy beim Treffen. Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wurde als Teilnehmerin dokumentiert.

403. Ulrich Siegmund beim Treffen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme und erklärte, er sei dort als Privatperson gewesen.

404. Tim Krause beim Treffen. Auch der Potsdamer AfD-Funktionär und damalige Pressesprecher der brandenburgischen Landtagsfraktion bestätigte seine zeitweise Teilnahme.

405. Martin Sellners „Remigrations“-Vortrag. Sellner sprach dort über verschiedene Personengruppen, darunter sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.

406. Einladung kündigte Sellner an. In Einladungsunterlagen wurde Sellner bereits vorab als Redner eines „Masterplans“ angekündigt.

407. AfD trennt sich von Hartwig. Nach Bekanntwerden des Treffens wurde Hartwigs Tätigkeit als Weidels Referent beendet.

408. Arne Friedrich Mörig ebenfalls Teilnehmer. Der Sohn des Organisators Gernot Mörig wurde als weiterer Teilnehmer mit Verbindung zur AfD-Bundesebene identifiziert.

409. Mörig wurde aus Mitteln des AfD-Bundesvorstands bezahlt. Seit Ende 2022 verfügte er über einen Vertrag mit der AfD.

410. Finanzierung aus Weidels persönlichem Budget. Die Vergütung soll aus einem Budget erfolgt sein, über das Alice Weidel als Parteivorsitzende verfügen konnte.

411. Mörig arbeitete im Bereich Social Media. Für den AfD-Bundesvorstand soll er entsprechende Aufgaben übernommen haben.

412. Präsentation einer neurechten Social-Media-Agentur. Beim Potsdamer Treffen stellte Mörig Pläne für eine entsprechende Agentur vor.

413. Präsentation vor dem AfD-Bundesvorstand. Ende 2023 soll Mörig die Agenturpläne auch dort vorgestellt haben.

414. Vertrag nach Bekanntwerden beendet. Nach Veröffentlichung der Potsdam-Recherche soll der Vertrag mit Mörig gekündigt worden sein.

415. Thomas Grebien – AfD-Funktionär und Verwandter des Organisators. Gernot Mörigs Schwager war Mitglied des AfD-Kreisvorstands Plön.

416. Grebien und die spätere HDJ. Grebien war Mitgründer einer Vorläuferorganisation der später verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend.

417. HDJ steht auf AfD-Unvereinbarkeitsliste. Die Organisation gehört zu den Gruppen, mit denen nach AfD-Regeln eine Mitgliedschaft unvereinbar ist.

418. Spendenkonto des „Düsseldorfer Forums“. Bei früheren Treffen sollen Gelder über ein privates Konto von Grebien gelaufen sein.

419. Hinweis auf früheren Chrupalla-Kontakt. Tino Chrupalla soll früher an einem Treffen aus Mörigs Umfeld teilgenommen haben. Chrupalla erklärte, sich daran nicht erinnern zu können.

420. Mario Müller beim Potsdamer Treffen. Der rechtsextreme Aktivist war dort als Referent und zugleich Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten anwesend.

421. Müller mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt. Entsprechende rechtskräftige Vorstrafen wurden dokumentiert.

422. Müller soll über Gewalt gegen einen politischen Gegner gesprochen haben. Er bestritt, die ihm zugeschriebenen Aussagen gemacht zu haben.

423. Müller mit Hausverbot im Bundestag. Trotz seiner Beschäftigung für einen AfD-Abgeordneten durfte er die Bundestagsgebäude nicht betreten.

424. Jan Wenzel Schmidt hielt zunächst an Müller fest. Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete stellte sich öffentlich hinter sein Personal.

425. Benedikt Kaiser als Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten. Der der Neuen Rechten zugerechnete Autor arbeitete im Umfeld des AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl.

426. John Hoewer arbeitet für Sebastian Münzenmaier. Der Funktionär des Vereins „Ein Prozent“ wurde im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten beschäftigt.

427. Hoewer im Vorstand von „Ein Prozent“. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

428. Kampfsport mit Neonazis. Fotos zeigten Hoewer beim Training mit Personen aus dem damaligen NPD-Umfeld.

429. Fünf AfD-Mitarbeiter mit engem „Ein Prozent“-Bezug. Entsprechende Verbindungen wurden bei mehreren Beschäftigten dokumentiert.

430. Rund 20 Mitarbeiter mit starkem Bezug zur Neuen Rechten. Darunter befanden sich Personen, die beim damaligen Institut für Staatspolitik aufgetreten waren.

431. Frank Pasemann nach Parteiausschluss als Mitarbeiter. Obwohl Pasemann aus AfD und Fraktion ausgeschlossen worden war, arbeitete er später für einen AfD-Abgeordneten.

432. Marvin Neumann arbeitet für Hannes Gnauck. Der frühere Bundesvorsitzende der Jungen Alternative wurde Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten.

433. Neumann verließ die AfD 2021 unter Druck. Hintergrund waren unter anderem kontroverse Aussagen zur sogenannten „Weißen Vorherrschaft“.

434. Rund 25 JA-Mitglieder als Bundestagsmitarbeiter. Diese Größenordnung wurde bei AfD-Fraktion und einzelnen Abgeordneten dokumentiert.

435. Marie-Thérèse Kaiser arbeitet für Bernd Baumann. Die niedersächsische AfD-Politikerin war zugleich Mitarbeiterin des Parlamentarischen Geschäftsführers.

436. Kaiser und „Lukreta“. Kaiser gab an, sich bei der Fraueninitiative zu engagieren. Verfassungsschutzbehörden sehen bei „Lukreta“ Bezüge zur Identitären Bewegung.

437. Kaiser moderierte für „Ein Prozent“. Sie trat als Moderatorin eines Videoformats des Vereins auf.

438. Mehr als zehn AfD-Mitarbeiter mit IB-Bezug. Mehrere Aktivisten oder Personen aus dem Umfeld der Identitären Bewegung wurden identifiziert.

439. Mehr als die Hälfte der damaligen AfD-Abgeordneten betroffen. Zahlreiche Abgeordnete beschäftigten Personen aus Organisationen, die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem einstufen.

440. Auch Büros der Fraktionsvorsitzenden genannt. Die Recherche betraf ebenfalls Mitarbeiter im Umfeld von Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die AfD stellt solche Bewertungen des Verfassungsschutzes grundsätzlich infrage.

441. Julian Adrat – Geldstrafe wegen Körperverletzung. Der Berliner AfD-Politiker war wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

442. Adrat – weitere Geldstrafe 2025. Ein weiteres Verfahren betraf unter anderem Beleidigung und einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

443. Adrat gilt strafrechtlich als vorbestraft. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete dies mit der zeitlichen Nähe mehrerer Verurteilungen.

444. Verfahren nach Podcast-Aussage eingestellt. Ein Verfahren wegen einer Äußerung wurde gegen Zahlung von 4.000 Euro eingestellt. Eine Verurteilung erfolgte in diesem Fall nicht.

445. Neues Ermittlungsverfahren gegen Adrat. 2026 bestätigte er selbst ein laufendes Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

446. Martin Kohler – Mitgründer der JA Brandenburg. Der spätere Berliner AfD-Abgeordnete war bereits früh am Aufbau der Jungen Alternative beteiligt.

447. Kohler arbeitete für Dennis Hohloch. Hohloch wird vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet.

448. Kohler Mitglied der Burschenschaft Gothia. Diese wird dem äußersten rechten Rand des deutschen Burschenschaftsspektrums zugerechnet.

449. Kohler leitete die Berliner Junge Alternative. Er war Vorsitzender des dortigen Landesverbands.

450. Kohler wird Vorsitzender von „Generation Deutschland“ Berlin. Nach der Auflösung der JA übernahm er die Führung der neuen AfD-Jugendorganisation.

451. Veranstaltung mit Matthias Helferich. Kohler organisierte 2026 einen Bürgerdialog mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten.

452. David Eckert – früherer JA-Landeschef. Auch Eckert hatte zuvor die Junge Alternative in Berlin geführt.

453. Eckert arbeitete für Politiker des ehemaligen „Flügels“. Zu seinen früheren Arbeitgebern gehörten Steffen Kotré und Andreas Kalbitz.

454. Eckert entschuldigte sich für frühere Äußerungen. Einen früheren abwertenden Social-Media-Beitrag bezeichnete er später selbst teilweise als „unüberlegt“ und „dumm“.

455. Marc Bernicke – vom Polizeidienst suspendiert. Hintergrund war unter anderem seine Tätigkeit im Vorstand der Jungen Alternative.

456. Bernicke aus Polizeidienst entlassen. 2021 endete seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei.

457. Anneliese Dummer arbeitete für Birgit Malsack-Winkemann. Dummer erklärte später, das Büro lange vor deren Festnahme verlassen zu haben und von den später bekannt gewordenen Vorwürfen schockiert gewesen zu sein.

458. Hendrik Pauli – Entlassung als Lehrer in der Probezeit. Hintergrund war unter anderem seine Teilnahme an Bärgida-Demonstrationen.

459. Pauli verteidigte seine Bärgida-Teilnahme. Er erklärte, dort Austausch mit politisch ähnlich Denkenden gesucht zu haben.

460. Pauli über Identitäre Bewegung. Er erklärte, kein Mitglied zu sein, bezeichnete Gespräche mit Personen aus diesem Umfeld aber teilweise als geistig anregend.

461. AfD-Kreisvorstand Stuttgart abgesetzt. Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten setzte der baden-württembergische Landesvorstand 2026 den gesamten Kreisvorstand ab.

462. Zehntausende Euro auf Parteikonto fehlten. Zunächst ging es um knapp 40.000 Euro.

463. AfD kündigte Strafanzeige an. Der Landesverband erklärte, die finanziellen Vorgänge strafrechtlich prüfen lassen zu wollen.

464. Zahlungen der Techniker Krankenkasse auf AfD-Konto. Recherchen ergaben, dass Krankenkassengelder auf einem AfD-Parteikonto eingegangen sein sollen.

465. Schatzmeister arbeitete bei der Techniker Krankenkasse. Der frühere Schatzmeister war zugleich dort beschäftigt.

466. Fast 100.000 Euro TK-Zahlungen im Raum. Medienrecherchen nannten diese Größenordnung. Die genaue Summe wurde parteiintern zunächst nicht bestätigt.

467. 162.000 Euro auf ein Drittkonto. Auch diese Summe wurde im Zusammenhang mit den untersuchten Zahlungsströmen genannt.

468. Verdacht gefälschter Kontoauszüge. Nach Angaben des AfD-Landeschefs sollen über Jahre Bankunterlagen manipuliert worden sein.

469. AfD ordnet „Tiefenprüfung“ an. Der Bundesschatzmeister bestätigte eine eingehende interne Überprüfung.

470. Rechenschaftsberichte könnten betroffen sein. Nach Abschluss der Prüfung sollte geklärt werden, ob Parteirechenschaftsberichte korrigiert werden müssten.

471. Mutmaßlich 143.000 Euro aufs Privatkonto. Spätere Recherchen berichteten von Überweisungen eines sechsstelligen Betrags auf das Konto des früheren Schatzmeisters.

472. Private Einkäufe auf Kontoauszügen. Es wurden unter anderem Zahlungen bei privaten Einzelhändlern dokumentiert.

473. Vorwurf mangelnder Kontrolle gegen früheren Vorstand. Der Landesvorstand warf früheren Funktionären eine unzureichende Kontrolle vor.

474. Frühere Vorstände weisen Verantwortung zurück. Die Betroffenen bestritten die Vorwürfe.

475. Parteiausschlussverfahren gegen ehemaligen Kreisvorsitzenden. Dessen Mitgliedsrechte wurden entzogen; er wehrte sich dagegen parteiintern.

476. Ansgar Schledde – geplante Anklage. 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Anklage erheben wollte.

477. Vorwurf von Zahlungen für Listenplätze. Schledde soll nach dem Ermittlungsverdacht Geld von Parteimitgliedern im Zusammenhang mit aussichtsreichen Listenplätzen verlangt haben. Er bestreitet rechtswidriges Verhalten.

478. Vorwurf „schwarzer Kassen“. Auch eine nicht ordnungsgemäß geführte sogenannte Kriegskasse ist Gegenstand der Ermittlungen und innerparteilichen Auseinandersetzungen.

479. Ermittlungen wegen Untreue und Parteiengesetz. Schledde und weitere Parteimitglieder gerieten wegen entsprechender Verdachtsmomente in den Fokus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

480. Immunität Schleddes aufgehoben. Der Niedersächsische Landtag machte 2026 den Weg für weitere strafrechtliche Schritte frei.

481. Interne AfD-Kritiker sprechen von „Parallelorganisation“. Parteimitglieder warfen der niedersächsischen Führung ein eigenes Machtnetzwerk vor. Die Vorwürfe sind parteiintern umstritten.

482. Vorwurf einer 35-Prozent-Abgabe. Kritiker behaupteten, für sichere Listenplätze seien Anteile aus späteren Mitarbeiterbudgets verlangt worden. Schledde weist dies zurück.

483. Kritiker forderten Absetzung des Landesvorstands. Ein entsprechendes Schreiben ging an den AfD-Bundesvorstand.

484. Schledde bleibt Landesvorsitzender. Trotz Ermittlungen und parteiinterner Vorwürfe wurde er im Amt bestätigt.

485. Weitere Ermittlungsverfahren in Niedersachsen. Aus Zeugenaussagen entstanden weitere Verfahren gegen AfD-Politiker.

486. Gericht begrenzt einen Vorwurf gegen Schledde. Ein früherer Parteifunktionär durfte nach einer gerichtlichen Entscheidung einen konkreten Vorwurf in dieser Form nicht mehr verbreiten.

487. Vanessa Behrendt – Anklage wegen sieben Social-Media-Fällen. Die Staatsanwaltschaft warf der niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem Volksverhetzung vor.

488. Gericht sieht in vier Fällen mögliche Beleidigung. Das Landgericht ließ Teile der Anklage zu, sah aber keinen hinreichenden Verdacht der Volksverhetzung.

489. Vorwurf gefährdender Veröffentlichung personenbezogener Daten. Auch dieser Anklagepunkt wurde teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen.

490. Zwei Behrendt-Fälle nicht eröffnet. Das Gericht lehnte insoweit die Eröffnung eines Strafverfahrens ab.

491. Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Die Ermittlungsbehörde wollte die weitergehende rechtliche Bewertung überprüfen lassen.

492. Behrendt weist die Vorwürfe zurück. Auch dieser Standpunkt gehört zur rechtlichen Einordnung des laufenden Verfahrens.

493. Böblingen – Strafanzeige nach Goebbels-Klingelton. Die Stadt zeigte eine damalige AfD-Gemeinderätin an, nachdem in einer Sitzung ein Klingelton mit einem Goebbels-Zitat abgespielt worden sein soll.

494. Kommunalpolitikerin verlässt die AfD. Nach Angaben der Partei trat sie aus, nachdem zuvor ein Parteiausschluss beschlossen worden war.

495. Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall ein, weil ein strafbares Verhalten nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

496. Christian Thomas – Strafbefehl wegen Körperverletzung. Gegen den AfD-Kreisrat aus Lindau wurde ein Strafbefehl erlassen.

497. Thomas legt Einspruch ein. Deshalb soll über den Vorwurf in einer Hauptverhandlung entschieden werden. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt insoweit nicht vor.

498. Weitere Ermittlungen gegen Thomas eingestellt. Andere zuvor geprüfte Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt.

499. Sebastian Koch – Ermittlungen nach Artgemeinschaft-Razzia. Beim AfD-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt wurden Räume im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen möglicher Kontakte zur verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“ durchsucht. Nach Waffenfunden wurden außerdem Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Koch weist strafrechtliche Vorwürfe zurück.

500. Bilanz nach 500 dokumentierten Vorgängen. Die Hälfte der geplanten Sammlung ist damit erreicht. Die bisherigen Fälle reichen von rechtskräftigen Strafurteilen und laufenden Ermittlungen über Parteifinanzen, Mitarbeiterstrukturen und rechtsextreme Netzwerke bis zu Russland- und China-Kontakten sowie verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Dabei zeigt sich zugleich, wie wichtig die rechtliche Unterscheidung zwischen Vorwurf, Verdacht, Ermittlungsverfahren, Anklage, behördlicher Bewertung, gerichtlicher Entscheidung, Freispruch und Verfahrenseinstellung ist.

Es zeigt sich durchaus, dass der AfD-Verbotsantrag durchaus begründet ist.

Fortsetzung folgt

Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 500 dokumentierte Vorgänge.

Als Nächstes folgt:

AfD unter der Lupe – Fälle 501 bis 600

Die Dokumentation bleibt nach demselben Prinzip aufgebaut: öffentlich belegbare Quellen, klarer Verfahrensstand und keine Darstellung bloßer Vorwürfe als erwiesene Tatsachen.

#AfD #AfDFälle #Rechtsextremismus #Ermittlungen #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 10: Hier von 901 bis 1.000

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Mit diesem zehnten Teil endet vorerst die Dokumentation der 1.000 nummerierten Fälle und Vorgänge.

Im Mittelpunkt stehen diesmal insbesondere Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Zusätzlich geht es um ein 2026 veröffentlichtes Rechtsgutachten zur AfD und die weiterhin offene juristische Auseinandersetzung um die bundesweite Einstufung der Partei.

Für die Einordnung besonders wichtig: Die AfD-Gesamtpartei gilt bundesweit weiterhin rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf aufgrund einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorläufig nicht verwendet werden.

Auch hier gilt deshalb konsequent:

Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Feststellung. Und ein Erfolg der AfD vor Gericht wird ebenso dokumentiert wie eine Entscheidung gegen sie.

901. 24 von 56 bayerischen AfD-Mandatsträgern im Gutachten. Eine BR-Auswertung ergab, dass rund 43 Prozent der damaligen AfD-Abgeordneten aus Bayern in Landtag, Bundestag und Europaparlament im Verfassungsschutz-Gutachten namentlich erwähnt wurden.

902. Katrin Ebner-Steiner und „Merkels-Millionenheer“. Die bayerische AfD-Fraktionschefin verwendete diese Formulierung in einer Wahlkampfrede über Zuwanderer.

903. Verfassungsschutz bewertet Ebner-Steiners Aussagen als Pauschalisierung. Nach Einschätzung der Behörde schrieb sie Migranten und Asylsuchenden pauschal einen Hang zu schweren Gewalttaten zu.

904. Ebner-Steiner teilte Beitrag über „Bio-Deutsches Blut“. In dem von ihr weiterverbreiteten Beitrag wurde zudem der Begriff „Geburtendschihad“ verwendet.

905. Verfassungsschutz sieht darin rassenideologische Anklänge. Besonders die Formulierung „Bio-Deutsches Blut“ wurde vom Bundesamt als Rückgriff auf rassistische Vorstellungen bewertet.

906. Martin Böhm über Ausländer. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende in Bayern veröffentlichte 2024 einen Beitrag, in dem er Ausländer pauschal mit schweren Straftaten in Verbindung brachte.

907. Böhm fordert „Remigration“. Im selben Zusammenhang bezeichnete er diese als einzigen Weg gegen eine angebliche „Zerstörung“ der Zukunft Deutschlands.

908. Bayerische AfD beschloss Remigrationsresolution. Der Landesverband forderte darin Abschiebungen beziehungsweise Rückführungen in sehr großem Umfang.

909. Auch Integrationswilligkeit sollte eine Rolle spielen. Nach der Resolution sollte „Remigration“ nicht ausschließlich Personen ohne Aufenthaltsrecht betreffen, sondern auch Menschen, denen die Partei mangelnde Integrationsbereitschaft zuschrieb.

910. Richard Graupner und „Bevölkerungsaustausch“. Der bayerische AfD-Fraktionsvize erklärte auf Telegram, ein solcher Austausch sei „in vollem Gange“.

911. Bernhard Zimniok verbreitete dasselbe Narrativ. Der frühere Europaabgeordnete behauptete, das deutsche Volk drohe zu verschwinden.

912. Zimnioks „Karte des Schreckens“. Er illustrierte damit eine von ihm behauptete schleichende Abschaffung der deutschen Bevölkerung.

913. Daniel Halemba über angeblichen Bevölkerungsaustausch. Der bayerische Landtagsabgeordnete erklärte 2023, noch nie sei eine Bevölkerung so schnell ausgetauscht worden.

914. Christoph Maier und „Passdeutsche“. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion thematisierte eingebürgerte Deutsche beziehungsweise Deutsche mit Migrationsgeschichte gesondert.

915. Verfassungsschutz sieht eine Unterscheidung zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse. Das Bundesamt ordnete entsprechende Äußerungen einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis zu.

916. Rainer Rothfuß und angebliche ausländische Steuerung Deutschlands. Der bayerische AfD-Vize behauptete, ausländische Mächte griffen gezielt in die deutsche Politik ein.

917. Rothfuß bezeichnete Deutschland als nicht souverän. Er erklärte, Deutschland solle den Interessen Brüssels und Washingtons dienen.

918. Petr Bystron sprach vom „Gift“ aus Brüssel. Auf einem AfD-Parteitag behauptete er, „Globalisten“ machten dort Vorgaben, die nationale Parlamente nur noch umsetzten.

919. Stephan Protschka zog einen Vergleich mit 1933. Der bayerische AfD-Landeschef erklärte 2024, Entwicklungen aus dem Jahr der nationalsozialistischen Machtübernahme würden sich wiederholen.

920. Protschka sprach von „faschistischem System“ und „DDR 2.0“. Das Bundesamt führte auch diese früheren Äußerungen als Beispiele einer Gleichsetzung der heutigen Demokratie mit Diktaturen an.

921. Etwa jeder zweite führende RLP-AfD-Politiker im Gutachten. Nach SWR-Auswertung wurde ungefähr die Hälfte der damaligen Amts- und Mandatsträger des rheinland-pfälzischen Landesverbands namentlich erwähnt.

922. Mehrere Kategorien verfassungsschutzrelevanter Vorgänge. Das Gutachten nennt unter anderem Kontakte ins rechtsextreme Spektrum, mögliche Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und menschenwürderelevante Äußerungen.

923. Joachim Paul mit muslim- und islamfeindlicher Aussage erwähnt. Der Koblenzer AfD-Landtagsabgeordnete wurde damit im Bundesgutachten zitiert.

924. Joachim Paul und Organisationen der Neuen Rechten. Auch entsprechende politische Verbindungen wurden in dem Gutachten thematisiert.

925. Alexander Jungbluth und die Neue Rechte. Der AfD-Europaabgeordnete wurde ebenfalls wegen entsprechender Verbindungen erwähnt.

926. Jungbluth und Junge Alternative. Das Gutachten beschreibt seine frühere Nähe zur inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation.

927. Sebastian Münzenmaier und Junge Alternative. Auch seine politische Herkunft aus dem Umfeld der früheren JA wurde aufgegriffen.

928. Münzenmaier als zentrale Figur eines innerparteilichen Lagers. Der Verfassungsschutz ordnete ihm eine wichtige Rolle im sogenannten „solidarisch-patriotischen Lager“ der AfD zu.

929. Münzenmaier beim Aufbau des „Zentrums Rheinhessen“. Laut Gutachten gehörte er zu den treibenden Kräften dieses Projekts in Mainz.

930. „Zentrum Rheinhessen“ als Treffpunkt der rechten Szene bewertet. Das Zentrum erhielt nach Recherchen Bedeutung über Rheinland-Pfalz hinaus.

931. Veranstaltungen der Neuen Rechten im Zentrum. Dort fanden entsprechende politische Veranstaltungen statt.

932. Verbindungen in die verfassungsfeindliche Szene thematisiert. Der rheinland-pfälzische Innenminister hatte bereits zuvor entsprechende Verbindungen des Zentrums angesprochen.

933. Ermittlungen gegen mehrere niedersächsische AfD-Abgeordnete. Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete 2026 Ermittlungen gegen Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie Mitarbeiter ein.

934. Verdacht der Untreue. Ermittler prüfen, ob öffentliche Fraktionsgelder möglicherweise für Parteiarbeit verwendet wurden.

935. Verdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Auch ein möglicher Verstoß gegen entsprechende Vorschriften ist Teil des Ermittlungsverfahrens.

936. Ansgar Schledde im Fokus. Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende gehört zu den Beschuldigten der Ermittlungen.

937. Vier AfD-Bundestagsabgeordnete betroffen. Auch vier niedersächsische Bundestagsabgeordnete standen im Fokus.

938. Verdacht auf Beschäftigung für Parteiarbeit. Mitarbeiter sollen formal über Bundestagsmittel beschäftigt worden sein, tatsächlich aber möglicherweise Parteiarbeit geleistet haben. Ob dies zutrifft, ist Gegenstand der Ermittlungen.

939. Ingo Kerzel – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte 2026 ein entsprechendes Verfahren gegen einen niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten.

940. Holger Kühnlenz – Ermittlungen wegen Körperverletzung. Im zweiten Fall geht es um einen Nachbarschaftsstreit.

941. Beide Politiker weisen die Vorwürfe zurück. Die AfD-Fraktion erklärte, die Betroffenen bestritten die Anschuldigungen.

942. AfD sagte Kooperation mit Ermittlungsbehörden zu. Auch diese Stellungnahme gehört zur vollständigen Einordnung der Verfahren.

943. Niedersachsen-AfD 2026 hochgestuft. Der Landesverfassungsschutz stufte den Verband entsprechend seiner damaligen Bewertung als gesichert rechtsextremistisch ein.

944. AfD ging gerichtlich dagegen vor. Der Landesverband beantragte vor dem Verwaltungsgericht Hannover einstweiligen Rechtsschutz.

945. Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag ab. Damit durfte der niedersächsische Verfassungsschutz seine Einstufung zunächst weiter anwenden.

946. Nachrichtendienstliche Mittel weiterhin möglich. Dazu gehören unter gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Observationen und der Einsatz von Vertrauenspersonen.

947. Grundlage war ein umfangreiches Landesgutachten. Das Verwaltungsgericht setzte sich mit einer 212 Seiten umfassenden Dokumentation auseinander.

948. Vorübergehende Zurückhaltung bei öffentlicher Bezeichnung. Wegen des laufenden Rechtsstreits wurden entsprechende Veröffentlichungen zwischenzeitlich zurückgenommen beziehungsweise archiviert.

949. Gericht bestätigte vorläufig die Voraussetzungen der Hochstufung. Das Verwaltungsgericht folgte im Eilverfahren wesentlichen Argumenten des Landesverfassungsschutzes.

950. Noch kein endgültiges Hauptsacheurteil. Die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz ist von einer abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu unterscheiden.

951. Früherer rechtsextremer Aktivist arbeitet für AfD Sachsen-Anhalt. MDR Investigativ berichtete 2026 über die Beschäftigung von Dorian S. in der Landesgeschäftsstelle.

952. Frühere Verbindung zu „Autonomen Nationalisten“. Nach MDR-Recherchen war der Mitarbeiter zuvor in diesem rechtsextremen Umfeld aktiv.

953. Später Aktivist der Identitären Bewegung. Dorian S. trat öffentlich als bekennender IB-Aktivist auf.

954. Verbindung zur Gruppe „Kontrakultur“. In Halle gehörte er nach Recherchen zum Umfeld dieser Identitären-Gruppe.

955. Arbeit an der Internetseite der Landes-AfD. Seine Tätigkeit bestand unter anderem in der Betreuung der Homepage.

956. Ulrich Siegmund soll ihn vorgeschlagen haben. Laut MDR erfolgte die Personalentscheidung auf Vorschlag des damaligen AfD-Spitzenkandidaten.

957. AfD erklärte Vertrauen zum Auswahlkriterium. Die Partei teilte mit, Personalentscheidungen würden vor allem auf Grundlage von Vertrauen getroffen.

958. Weiterer Aktivist betrieb Siegmunds Wahlkampfshop. MDR Investigativ berichtete über einen weiteren Mann mit rechtsextremer Vorgeschichte, den Siegmund für diesen Zweck beauftragt hatte.

959. Frühere HDJ-Kader in der AfD-Landtagsfraktion. Auch Beschäftigungsverhältnisse ehemaliger Funktionäre der verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend wurden bekannt.

960. Laurens Nothdurft war zweiter Bundesführer der HDJ. Der Jurist hatte damit eine herausgehobene Position in der später verbotenen Organisation inne.

961. Nothdurft war zeitweise HDJ-Chef. Nach Recherchen führte er die Organisation übergangsweise.

962. Nothdurft arbeitet für die AfD-Landtagsfraktion. Damit besteht eine personelle Verbindung zwischen früherem HDJ-Führungspersonal und der heutigen Fraktion.

963. Nothdurft auch im Landesschiedsgericht der AfD. Zusätzlich übt er ein kommunalpolitisches Amt aus.

[BILD 5 – Thüringen: AfD, Verfassungsgerichtshof, Kontrollkommission und Höcke-Verfahren]

964. AfD scheitert mit Klage zur Parlamentarischen Kontrollkommission. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies 2026 einen Antrag der AfD-Fraktion zurück.

965. Grund war ein Formfehler. Die Klage war nach Auffassung des Gerichts nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht worden.

966. Keine inhaltliche Entscheidung über AfD-Sitz im Kontrollgremium. Das Gericht musste wegen der Fristversäumnis nicht entscheiden, ob die Partei einen Anspruch auf einen Sitz hat.

967. AfD beanspruchte als größte Fraktion einen Sitz. Sie wollte an der parlamentarischen Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes beteiligt werden.

968. Andere Fraktionen verweigerten die Wahl von AfD-Kandidaten. Hintergrund war unter anderem, dass der Thüringer Landesverband selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch beobachtet wird.

969. AfD erzielte in anderem Verfassungsschutz-Verfahren einen Teilerfolg. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gab der Partei teilweise Recht bei Fragen zu verdeckten Social-Media-Accounts des Verfassungsschutzes.

970. Verfassungsschutzchef musste eine Aussage über AfD zurücknehmen. Ein Gericht sah darin einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Dieser Punkt fällt zugunsten der AfD aus.

971. Zwei weitere Aussagen blieben zulässig. Das Gericht beanstandete nicht sämtliche Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten.

972. Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera stellte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Staatsverunglimpfung ein.

973. Grund waren bereits verhängte rechtskräftige Geldstrafen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wäre eine zusätzliche mögliche Strafe im Verhältnis dazu kaum ins Gewicht gefallen.

974. Einstellung war keine Feststellung fehlenden Tatverdachts. Das Verfahren wurde aus verfahrensökonomischen Gründen mit Blick auf bereits verhängte Sanktionen beendet.

975. 142 Seiten Gutachten über AfD Brandenburg. Der Landesverfassungsschutz legte umfangreich dar, warum er den Landesverband als extremistische Bestrebung bewertet.

976. 622 einzelne Belege gesammelt. Die Behörde stützte ihre Bewertung auf mehrere hundert dokumentierte Vorgänge und Aussagen.

977. Belege überwiegend aus öffentlichen Quellen. Dazu zählen Pressekonferenzen, Parteitage, Versammlungen, Diskussionsveranstaltungen und soziale Medien.

978. Verfassungsschutz sieht Intensivierung seit 2020. Nach Auffassung der Behörde wurden die von ihr beanstandeten Bestrebungen seit der Einstufung als Verdachtsfall weiter verstärkt.

979. Gewalt für Extremismusbewertung nicht zwingend erforderlich. Verfassungsfeindliche Bestrebungen können nach der maßgeblichen rechtlichen Bewertung auch ohne unmittelbaren Aufruf zu Gewalt vorliegen.

980. Kritik am politischen „System“ grundsätzlich erlaubt. Der Verfassungsschutz stellt ausdrücklich klar, dass scharfe Kritik an Regierung und politischen Verhältnissen allein nicht extremistisch ist. Dieser Punkt ist für eine faire Einordnung besonders wichtig.

981. Behörde sieht darüber hinausgehende Aussagen. Nach ihrer Bewertung deuten Äußerungen führender AfD-Vertreter darauf hin, dass Teile des Landesverbands auf eine grundlegende Veränderung beziehungsweise Beseitigung des bestehenden politischen Systems hinarbeiteten.

982. Verfassungsschutz sieht Extremismus im gesamten Landesverband. Die Behörde erklärte, nach ihrer Prüfung bestünden keine Zweifel mehr an der entsprechenden Ausrichtung des Gesamtverbands. Dies bleibt eine behördliche Bewertung, gegen die die AfD juristisch vorgeht.

983. Menschenwürde als zentraler Prüfmaßstab. Besonders zahlreiche Aussagen über Migranten und Deutsche mit Migrationsgeschichte werden unter diesem Gesichtspunkt untersucht.

984. Demokratieprinzip ebenfalls betroffen. Die Behörde sieht darüber hinaus Anhaltspunkte für Verstöße gegen zentrale demokratische Verfassungsprinzipien.

985. Auch Rechtsstaatsprinzip Teil der Bewertung. Damit beschränkt sich die Prüfung nicht allein auf migrationspolitische Aussagen.

986. Legitimer Problembeschreibung sind Grenzen gesetzt. Die Thematisierung realer Probleme wie Kriminalität oder Terrorismus im Zusammenhang mit Migration wird ausdrücklich nicht automatisch als extremistisch bewertet.

987. Pauschale Herabsetzung für die Behörde entscheidend. Verfassungsschutzrelevant werde es nach dem Gutachten dort, wo ganze Bevölkerungsgruppen pauschal abgewertet würden.

988. Ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff beanstandet. Führenden Brandenburger AfD-Vertretern schreibt die Behörde ein entsprechendes Verständnis vom deutschen Volk zu.

989. Ungleichbehandlung eingebürgerter Deutscher. Der Verfassungsschutz sieht insbesondere in der Abwertung sogenannter „Passdeutscher“ einen Konflikt mit Menschenwürde und Diskriminierungsverbot.

990. Neues Rechtsgutachten zur AfD im Juni 2026. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichte eine umfangreiche Untersuchung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der AfD.

991. Acht Experten arbeiteten an der Untersuchung. Beteiligt waren Fachleute aus Verfassungsrecht, Rechtsextremismusforschung, Recherche und Datenanalyse.

992. Untersuchung dauerte 13 Monate. Analysiert wurden öffentliche Reden, Parlamentsprotokolle, Wortmeldungen und Social-Media-Beiträge.

993. GFF kommt zu einer verfassungsrechtlich kritischen Bewertung. Die Gutachter vertreten die Auffassung, dass die AfD gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip verstoße. Dies ist die Bewertung der Gutachter, keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

994. „Ethnisch-kultureller Volksbegriff“ als zentraler Kritikpunkt. Nach Ansicht der Autoren unterscheidet die Partei zwischen unterschiedlichen Gruppen deutscher Staatsbürger.

995. GFF sieht rechtliche Abwertung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Genannt werden insbesondere Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchende und weitere gesellschaftliche Gruppen.

996. 220 Einzelbelege zum Umgang mit politischen Gegnern. Die Untersuchung wertete zahlreiche Aussagen aus, in denen politische Konkurrenten mit künftiger strafrechtlicher Verfolgung bedroht worden sein sollen.

997. Stephan Brandners Äußerung über Angela Merkel als Beispiel. Das Gutachten führt eine Rede an, in der Brandner einen Wahlzettel sinngemäß als „Haftbefehl“ gegen die damalige Bundeskanzlerin bezeichnete.

998. René Springer und Forderung nach Handschellen. Die Gutachter führen eine Aussage an, wonach zahlreiche Mitglieder der früheren Bundesregierung wegen der Corona-Politik abgeführt werden müssten.

999. GFF widerspricht dem Bundesverfassungsschutz in einem Punkt. Nach Ansicht der Gutachter lässt sich der AfD keine generelle Ablehnung der parlamentarischen Demokratie nachweisen. Damit enthält auch dieses kritische Gutachten eine wichtige begrenzende beziehungsweise entlastende Feststellung.

1000. Die Dokumentation endet vorerst – die juristischen Verfahren nicht. Nach 1.000 nummerierten Fällen und Vorgängen bleibt die rechtliche Lage differenziert. Die Bundes-AfD gilt rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ wurde im Februar 2026 vom Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Das Hauptsacheverfahren bleibt für die weitere juristische Bewertung entscheidend.

1.000 Fälle und Vorgänge – die Dokumentation ist vorerst abgeschlossen

Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.

Sie enthält Vorgänge aus sehr unterschiedlichen Kategorien:

Verfassungsschutzbewertungen, Gerichtsentscheidungen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren, rechtskräftige Verurteilungen, Einstellungen von Verfahren, Parteispenden und Finanzierungsfragen, Russland- und China-Kontakte, Verbindungen zu rechtsextremen und neurechten Organisationen, Aussagen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen, innerparteiliche Auseinandersetzungen sowie Entscheidungen, die zugunsten von AfD-Politikern ausgegangen sind.

Gerade deshalb darf aus der bloßen Zahl 1.000 keine automatische juristische Schlussfolgerung gezogen werden.

Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Geheimdienstbewertung ersetzt kein Gerichtsurteil. Eine einzelne Äußerung ist nicht automatisch der gesamten Partei zuzurechnen.

Umgekehrt sind insbesondere systematische Wiederholungen, personelle Netzwerke und Aussagen führender Funktionäre für die verfassungsrechtliche Bewertung einer Partei von besonderer Bedeutung, die ganz klar der deutschen Demokratie und der europäischen Gemeinschaft schadet.

Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz tatsächlich erfüllt sind, kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Aber es darf nicht sein, dass diese Prüfung dadurch verhindert wird, dass bestimmte Organe das AfD-Verbotsverfahren aufhalten!

Die weitergehende Einstufung der Bundes-AfD bleibt zudem Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Die Dokumentation wird fortgeführt

Mit Fall 1.000 ist diese zehnteilige Dokumentation vorerst abgeschlossen.

Ab 2026 wird die Reihe einmal jährlich fortgesetzt. Für jedes Jahr soll eine neue Serie mit den seitdem hinzugekommenen, öffentlich dokumentierten Vorgängen entstehen.

Für 2026 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass erneut eine größere Zahl an Fällen und Vorgängen zusammenkommen könnte. Nach jetzigem Stand dürfte der Umfang voraussichtlich ausreichen, um daraus mehrere weitere Artikel zu erstellen.

Damit bleibt diese Dokumentation kein einmaliges Projekt, sondern wird künftig jährlich aktualisiert und erweitert.

#AfD #AfDFälle #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 9: Hier von 801 bis 900

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Dieser Teil umfasst die Fälle 801 bis 900.

Schwerpunkte sind diesmal Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland. Hinzu kommen innerparteiliche Machtkämpfe, Verfassungsschutzbewertungen, Finanzierungsfragen, Gerichtsverfahren und Vorgänge rund um die AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“.

Für die Einordnung wichtig: Die AfD-Gesamtpartei darf derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden; diese Einstufung ist rechtskräftig. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf das Bundesamt aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren dagegen vorläufig nicht verwenden.

Auch für die folgenden Fälle gilt deshalb: Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Verurteilung.

Umgekehrt werden auch Entscheidungen dokumentiert, die zugunsten von AfD-Politikern oder AfD-nahen Organisationen ausgegangen sind.

801. Mehr als 20 Personen aus der NRW-AfD im BfV-Gutachten. In der veröffentlichten Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz werden mehr als 20 Personen aus Nordrhein-Westfalen erwähnt.

802. 24 von 40 NRW-Mandatsträgern genannt. Eine Auswertung von BR und WDR ergab, dass 24 von damals 40 AfD-Mandatsträgern aus Nordrhein-Westfalen im Gutachten namentlich vorkamen.

803. NRW-AfD im Vergleich weniger auffällig. Das Bundesamt stellte zugleich fest, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Landesverbänden in geringerem Umfang durch verfassungsschutzrelevante Äußerungen aufgefallen war. Dieser Punkt kann als teilweise entlastend eingeordnet werden.

804. Martin Vincentz vergleichsweise selten erwähnt. Der NRW-Landesvorsitzende spielte in der damaligen Materialsammlung eine deutlich geringere Rolle als andere Funktionäre.

805. Christian Loose mit einer eher entlastenden Position. Im Gutachten wurde auch eine Position dokumentiert, die gerade nicht in das Bild einer pauschalen muslimfeindlichen Haltung passte. Auch dieser Punkt kann als teilweise entlastend bewertet werden.

806. Uwe Detert und die Staatlichkeit der Bundesrepublik. Der damalige Landesvorstandsbeisitzer verbreitete nach WDR-Angaben ein Video, in dem die Staatlichkeit der Bundesrepublik infrage gestellt wurde.

807. Keine weitreichende Parteiordnungsmaßnahme gegen Detert. Der Fall sorgte nach WDR-Recherchen innerhalb des Landesverbandes für Diskussionen; weitreichende Ordnungsmaßnahmen wurden jedoch nicht eingeleitet.

808. Matthias Helferich knapp 40-mal erwähnt. Damit gehörte der Dortmunder Bundestagsabgeordnete zu den am häufigsten genannten NRW-Politikern im Gutachten.

809. Aussagen Helferichs über Migranten und Muslime. Das Bundesamt führte zahlreiche von ihm stammende Äußerungen als Belege für seine Bewertung an.

810. Helferich und „Ein Prozent“. Auch seine Nähe zum vom Verfassungsschutz entsprechend bewerteten Verein „Ein Prozent“ wurde thematisiert.

811. Martin Renner im Gutachten. Der frühere NRW-Landesvorsitzende und spätere Ehrenvorsitzende wurde mit mehreren Aussagen aufgeführt.

812. Renner und der „Große Austausch“. Aussagen Renners wurden vom Bundesamt dem Narrativ eines angeblichen „Großen Austauschs“ zugeordnet.

813. Kritik Renners an der deutschen Demokratie. Im Gutachten wurden auch Äußerungen dokumentiert, in denen Renner Deutschland den Charakter einer funktionierenden Demokratie absprach.

814. Historische NS-Vergleiche. Auch Vergleiche demokratischer Politiker mit Akteuren des Nationalsozialismus spielten in der Dokumentation eine Rolle.

815. Christian Blex und „Messerzuwanderung“. Eine entsprechende Formulierung des NRW-Landtagsabgeordneten wurde in diesem Zusammenhang dokumentiert.

816. Enxhi Seli-Zacharias und „importierte Messermörder“. Auch diese Formulierung floss in die Materialsammlung ein.

817. Klaus Esser und Kriminalität von Eingebürgerten. Ein entsprechender Telegram-Beitrag wurde ebenfalls im Gutachten aufgegriffen.

818. Weitere Bewertung des NRW-Landesverbands. Nach Veröffentlichung der umfangreichen Bundesunterlagen stellte sich auch die Frage nach deren Bedeutung für die Bewertung des Landesverbandes.

819. NRW-AfD 2026 tief zerstritten. Im Vorfeld der Landtagswahl 2027 eskalierte der Konflikt zwischen dem Lager um Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.

820. Blockadetaktik beim Listenparteitag. Das Helferich-Lager schlug mehr als 100 Bewerber für Listenplätze vor und verlangsamte damit die Wahl erheblich.

821. Nur 22 Kandidaten in drei Tagen. Der innerparteiliche Konflikt führte dazu, dass die Partei an den ersten drei Tagen lediglich 22 Kandidaten bestimmen konnte.

822. Vorwürfe von Drohungen gegen Delegierte. Die Bundesspitze erklärte, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Delegierte bedroht oder erheblich unter Druck gesetzt worden seien. Dabei handelt es sich um Vorwürfe, nicht um gerichtliche Feststellungen.

823. Weidel und Chrupalla verlangten Abbruch. Die beiden Bundesvorsitzenden forderten den Landesverband auf, die Aufstellungsversammlung wegen rechtlicher Risiken abzubrechen.

824. NRW-Landesverband widersetzte sich der Bundesspitze. Die Kandidatenaufstellung wurde trotzdem fortgesetzt.

825. Untersuchungskommission eingesetzt. Der AfD-Bundesvorstand beschloss anschließend eine Untersuchungskommission, die gegebenenfalls auch mit externen Wirtschaftsprüfern die Finanzen des Landesverbandes untersuchen sollte.

826. Ordnungsmaßnahmen gegen Vertreter verschiedener Lager. Der Bundesvorstand reagierte im September 2026 auf den weiterhin ungelösten Konflikt.

827. Auch Martin Vincentz betroffen. Maßnahmen richteten sich nicht nur gegen das Helferich-Umfeld, sondern ebenso gegen Personen aus dem Lager des NRW-Landesvorsitzenden.

828. NRW-Vorstand ging juristisch gegen Bundesführung vor. Der Landesvorstand hatte versucht, die Einmischung der Bundespartei gerichtlich begrenzen zu lassen.

829. Streit um Mitarbeiterbudgets. Innerparteilich wurden Vorwürfe erhoben, Mitarbeiteretats könnten für Parteiarbeit eingesetzt worden sein. Der WDR betonte, dass diese Vorwürfe nicht belegt waren.

830. Daten sollten für Untersuchung erhalten bleiben. Der Bundesvorstand traf Maßnahmen, um eine mögliche Löschung relevanter Unterlagen zu verhindern.

831. Helferich zunächst nicht von diesen Maßnahmen betroffen. Sein Name fehlte in der vom WDR ausgewerteten Maßnahmenliste. Auch dies ist zumindest teilweise günstig für den Betroffenen zu bewerten.

832. Sven Tritschler im Bundesvorstand. Alice Weidel unterstützte den NRW-Politiker bei seiner Kandidatur für ein Bundesamt.

833. Tritschler setzte sich knapp gegen Kay Gottschalk durch. Die Personalentscheidung spiegelte zugleich innerparteiliche Machtverschiebungen wider.

834. Vincentz griff Weidel öffentlich an. Der NRW-Landesvorsitzende äußerte sich ausgesprochen scharf über Vorgänge rund um den Parteitag.

835. Unterstützer der Bundesspitze verließen den Parteitag. Nachdem die Forderung nach einem Abbruch keine Mehrheit fand, verließen Vertreter des gegnerischen Lagers die Versammlung.

836. 22 Personen aus der Hessen-AfD im Gutachten. Eine hessenschau-Auswertung fand zahlreiche Funktionäre und Mandatsträger des Landesverbands in der umfangreichen Materialsammlung.

837. Zwölf von 25 AfD-Landtagsabgeordneten erwähnt. Damit war ein erheblicher Teil der damaligen Landtagsfraktion vertreten.

838. Robert Lambrou erwähnt. Auch der damalige hessische Fraktionsvorsitzende findet sich in den Unterlagen.

839. Andreas Lichert mehrfach thematisiert. Seine politischen Netzwerke und Aktivitäten spielten eine Rolle.

840. Christine Anderson häufig zitiert. Zahlreiche Aussagen der früheren Europaabgeordneten wurden dokumentiert.

841. Anderson und der Begriff „Migranten-Sumpf“. Der Verfassungsschutz wertete entsprechende Aussagen als fremden- beziehungsweise minderheitenfeindlich.

842. Anderson und „NWO-Pläne“. Auch ein Beitrag zur Verschwörungserzählung einer angeblichen „New World Order“ wurde aufgegriffen.

843. Mariana Harder-Kühnel mehrfach zitiert. Auch die frühere Bundestagsabgeordnete tauchte häufig in der Materialsammlung auf.

844. Harder-Kühnel und „Großer Austausch“. Der Verfassungsschutz ordnete mehrere ihrer Aussagen dieser rechtsextremen Erzählung zu.

845. Aussage über ein „neues Wahlvolk“. Eine entsprechende Äußerung wurde dem Kapitel über ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zugeordnet.

846. Migration, Kriminalität und Sozialstaat. Weitere Beiträge Harder-Kühnelns wurden wegen pauschalisierender Aussagen über Zuwanderer aufgeführt.

847. Andreas Lichert und der Verein für Staatspolitik. Lichert war Vorsitzender des Vereins, der das frühere Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek trug.

848. „Messe des Vorfelds“. Auch eine von Lichert eröffnete Veranstaltung aus dem neurechten Spektrum wurde berücksichtigt.

849. Lichert und Identitäre Bewegung. Kontakte beziehungsweise politische Verbindungen wurden ebenfalls dokumentiert.

850. Lichert und der frühere „Flügel“. Auch seine Verbindung zum inzwischen formal aufgelösten Netzwerk spielte eine Rolle.

851. Verein „Mit Migrationshintergrund für Deutschland“. Robert Lambrou ist Vorsitzender dieses Vereins.

852. Verfassungsschutz vermutete strategische Funktion. Die Behörde interpretierte den Verein unter anderem als Möglichkeit, Vorwürfen völkischer Positionen entgegenzutreten. Dies ist eine behördliche Bewertung, keine gerichtliche Feststellung.

853. Hessen mehrfach im Bundesgutachten vertreten. Der Landesverband lieferte damit zahlreiche der dokumentierten Aussagen.

854. Hessen-AfD weiterhin Verdachtsfall. Auch auf Landesebene wird die Partei vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet.

855. Verfassungsschutz sieht tatsächliche Anhaltspunkte. Grundlage der Beobachtung sind aus Sicht der Behörde verfassungsschutzrelevante Bestrebungen.

856. Ermittlungen gegen Stephan Brandner. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen den Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts der Beleidigung eines Pressevertreters.

857. Vorgang stammt aus dem Landtagswahlkampf 2023. Die betreffende Veranstaltung fand in Florstadt im Wetteraukreis statt.

858. Immunität aufgehoben. Der Bundestag machte den Weg für das Strafverfahren frei. Eine Immunitätsaufhebung bedeutet ausdrücklich keine Feststellung von Schuld.

859. Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete im Gutachten. Unter anderem Aussagen von Beatrix von Storch und Gottfried Curio wurden ausführlich dokumentiert.

860. Zahlreiche Berliner Landespolitiker genannt. Auch Mitglieder der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus tauchten in der Materialsammlung auf.

861. Gottfried Curio und ethnisches Volksverständnis. Der Verfassungsschutz wertete mehrere Aussagen Curios als Forderung nach einer ethnisch definierten Abstammungsgemeinschaft.

862. Kritik an Einbürgerung. Die Behörde leitete aus Curios Aussagen eine ablehnende Haltung gegenüber der Einbürgerung von Menschen anderer kultureller Herkunft ab.

863. Beatrix von Storch und angebliche „Islamisierung“. Das Gutachten zitiert eine entsprechende Aussage über den Europäischen Gerichtshof.

864. Von Storch und „globale Finanzindustrie“. Der Verfassungsschutz sah in bestimmten Formulierungen antisemitisch konnotierte Chiffren. Das ist die Bewertung der Behörde.

865. Gunnar Lindemann und „Umvolkung“. Ein entsprechender Social-Media-Beitrag wurde in der Materialsammlung angeführt.

866. Vergleich von Migranten mit „invasiven“ Tierarten. Das Bundesamt wertete eine solche Aussage Lindemanns als pauschale Abwertung von Migranten.

867. Vorwurf der Banalisierung der NS-Judenverfolgung. Auch diese Bewertung des Verfassungsschutzes gegenüber Lindemann wird im Gutachten beschrieben.

868. Harald Laatsch und der „Tiefe Staat“. Entsprechende Verschwörungserzählungen wurden dokumentiert.

869. Laatsch bezeichnete Vorgehen gegen Reichsbürger als „Staatsstreich“. Diese Aussage wurde ebenfalls aufgegriffen.

870. Kristin Brinker nicht im Gutachten genannt. Die Berliner Landes- und Fraktionsvorsitzende kommt in der ausgewerteten Materialsammlung nicht vor. Dies ist einer der wenigen ausdrücklich entlastenden beziehungsweise günstigen Punkte dieses Blocks.

871. Hamburger AfD-Politiker und „Volks-“ beziehungsweise „Bevölkerungsaustausch“. Auch aus Hamburg finden sich entsprechende Aussagen im Gutachten.

872. Nähe zum historischen Begriff „Umvolkung“. Der Verfassungsschutz stellte eine inhaltliche Nähe dieser Narrative zu entsprechendem rechtsextremistischem Denken fest.

873. Forderungen nach Massenabschiebungen dokumentiert. Auch solche Aussagen Hamburger AfD-Funktionäre wurden aufgeführt.

874. Dirk Nockemann nicht genannt. Der Hamburger AfD-Landesvorsitzende selbst kam in dem Gutachten nicht vor. Auch dies kann als entlastender Einzelpunkt eingeordnet werden.

875. Nockemann weist Gutachten zurück. Er bezeichnete die Bewertung als einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

876. Dario Seifert erhielt rund 6.000 Euro von einer AfD-Kreistagsfraktion. Die Zahlungen gingen 2023 für Aufträge an seine Firma Strela Medien.

877. Erste Rechnung über 3.502,27 Euro. Sie betraf Werbemittel für die damalige AfD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Rügen.

878. Zweite Rechnung über 2.395,12 Euro. Zusammen ergaben sich damit knapp 6.000 Euro.

879. Zollstöcke, Mützen, Kugelschreiber und Tassen. Außerdem entwarf Seiferts Firma ein Logo für die Fraktion.

880. Kreisverwaltung beanstandete Finanzierung. Ein Prüfbericht bewertete die Verwendung öffentlicher Fraktionsmittel für diese Werbemittel als zweckwidrig.

881. Insgesamt rund 8.500 Euro beanstandet. Der Prüfbericht kam für die damalige AfD-Fraktion insgesamt auf diesen Betrag an zweckwidrigen Ausgaben; der größte Teil ging laut NDR an Seiferts Firma.

882. Seifert stimmte später für Rückforderung. Im Kreistag votierte er dafür, dass der Landkreis die beanstandeten Gelder zurückfordert.

883. Streit um Verantwortung. Seifert verwies auf die frühere Fraktionsführung. Der ehemalige Fraktionschef erklärte dagegen, die Auftragsvergabe sei von der Fraktion mehrheitlich beschlossen worden.

884. Seifert bestreitet Interessenkollision. Er verwies darauf, zum Zeitpunkt der Aufträge nicht Mitglied der Kreistagsfraktion gewesen zu sein und von einer möglichen Zweckwidrigkeit nichts gewusst zu haben.

885. Frage nach weiteren Geschäften blieb offen. Auf die NDR-Frage, ob seine Firma auch mit anderen AfD-Fraktionen Geschäfte gemacht habe, gab Seifert keine konkrete Antwort.

886. Generation Deutschland Saar dreht Werbevideo in Völklinger Hütte. Die Jugendorganisation nutzte das Weltkulturerbe für einen politischen Werbefilm.

887. Völklinger Hütte kündigte rechtliche Schritte an. Die Einrichtung wollte eine Unterlassungserklärung erreichen.

888. Vorwurf der parteipolitischen Instrumentalisierung. Der Generaldirektor erklärte, für einen politischen Werbedreh hätte ausdrücklich eine entsprechende Genehmigung beantragt werden müssen.

889. Generation Deutschland beruft sich auf Erlaubnis. Der Landesvorsitzende erklärte, die Gruppe sei davon ausgegangen, dass die Aufnahmen an der Kasse gestattet worden seien.

890. Private Aufnahmen wären erlaubt gewesen. Der Konflikt entstand gerade dadurch, dass es sich nach Darstellung der Hütte um politische Werbung und nicht lediglich um private Fotos oder Videos handelte.

891. Saar-AfD widerspricht Bundeslinie beim Euro. Der saarländische Fraktionsvorsitzende Josef Dörr erklärte, den Euro beibehalten zu wollen.

892. Saar-AfD will auch Schengen erhalten. Auch beim Schengenraum widersprach die Landtagsfraktion der damaligen Position der Bundespartei.

893. Erzieherin nach AfD-Kandidatur gekündigt. Eine Mitarbeiterin eines kirchlichen Kindergartens in Salzgitter verlor nach ihrer Kandidatur auf einer AfD-Liste ihre Stelle.

894. Nach Angaben ihres Anwalts kein AfD-Mitglied. Die Frau kandidierte zwar auf der Liste, war nach Darstellung ihres Rechtsanwalts aber kein Parteimitglied.

895. Kündigungsschutzklage erhoben. Sie zog vor das Arbeitsgericht Braunschweig.

896. Caritas beruft sich auf eigene Grundwerte. Der kirchliche Arbeitgeber erklärte, eine Kandidatur für die AfD sei mit den Grundwerten der Organisation nicht vereinbar.

897. AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation erzielt Teilerfolg gegen VW. Das Landesarbeitsgericht Hannover entschied, dass Mitglieder der Organisation „Zentrum“ bei einer VW-Tochter für ihre Organisation werben dürfen. Dieser Punkt fällt zugunsten der Organisation aus.

898. Flugblätter und Mitgliederwerbung gestattet. Die sechs dort beschäftigten Mitglieder dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und neue Mitglieder werben. Auch dies ist eine für „Zentrum“ günstige gerichtliche Entscheidung.

899. Keine eigenen Vertrauensleute. Mit der weitergehenden Forderung, eigene Vertrauensleute wählen zu dürfen, hatte die Organisation dagegen keinen Erfolg.

900. Bilanz der Fälle 801 bis 900. Auch dieser Block zeigt sehr unterschiedliche Vorgänge: Verfassungsschutzbewertungen, Äußerungen von Funktionären, politische Netzwerke, innerparteiliche Machtkämpfe, Finanzierungsfragen, Ermittlungsverfahren, arbeitsrechtliche Konflikte und Gerichtsentscheidungen.

Dabei darf nicht alles gleichgesetzt werden. Ein umstrittener politischer Satz ist etwas anderes als ein Ermittlungsverfahren; ein Ermittlungsverfahren wiederum etwas anderes als ein rechtskräftiges Urteil.

Gerade deshalb wurde versucht, auch entlastende Entwicklungen und für AfD-Akteure günstige Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen.

Nur sieben von 100 Punkten überhaupt noch als entlastend einzuordnen

Auffällig ist allerdings das Ergebnis dieser Auswertung:

Unter den 100 nummerierten Punkten von Fall 801 bis 900 ließen sich lediglich sieben Punkte finden, die zumindest teilweise als entlastend oder für AfD-Akteure beziehungsweise AfD-nahe Organisationen günstig eingeordnet werden können.

Das sind gerade einmal 7 von 100 Punkten.

Und selbst bei diesen sieben Punkten handelt es sich zum Teil lediglich darum, dass eine Person in einem bestimmten Gutachten nicht genannt wurde, eine konkrete Ordnungsmaßnahme nicht ausgesprochen wurde oder ein Beteiligter bei einem Gericht lediglich einen Teilerfolg erzielte.

Diese von mir vorgenommene Zählung ist allerdings keine juristische Statistik über die Voraussetzungen eines Parteiverbots. Sie beschreibt ausschließlich die Zusammensetzung der hier ausgewählten und dokumentierten Punkte 801 bis 900.

Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind, hängt nicht von der bloßen Zahl solcher Vorgänge ab. Darüber könnte ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die bundesweite AfD wird derzeit rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt; über die weitergehende Einstufung läuft weiterhin ein gerichtliches Hauptsacheverfahren.

Meine persönliche Schlussfolgerung

Persönlich bin ich der Auffassung, dass angesichts der Vielzahl der dokumentierten Vorgänge ein AfD-Verbotsverfahren jetzt eröffnet werden muss, damit das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen eines Parteiverbots umfassend prüfen kann.

Werner Hoffmann

Fortsetzung folgt

Damit umfasst diese Dokumentation nun 900 nummerierte Fälle und Vorgänge.

Als nächster und letzter Abschnitt folgt:

AfD unter der Lupe: Fälle 901 bis 1.000

Danach ist die geplante Dokumentation von insgesamt 1.000 Fällen und Vorgängen vollständig.

#AfD #AfDFälle #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus #Deutschland

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AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 8: Hier von 701 bis 800

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Dieser Teil umfasst die Fälle 701 bis 800.

Ein Schwerpunkt liegt diesmal auf Verbindungen von AfD-Abgeordneten in rechtsextreme und neurechte Milieus, Aussagen in Verfassungsschutz-Gutachten, Vorgängen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen-Anhalt, Ermittlungen sowie innerparteilichen Gerichts- und Ausschlussverfahren.

Auch hier gilt: Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Behördliche Bewertungen werden als solche gekennzeichnet. Ebenso werden Entscheidungen berücksichtigt, die zugunsten von AfD-Politikern ausgegangen sind.

701. Elf von 32 AfD-Abgeordneten mit einschlägigen Verbindungen. Bei elf Mitgliedern der 2026 gewählten AfD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern wurden Aktivitäten oder Verbindungen ins extrem rechte Spektrum dokumentiert.

702. AfD Mecklenburg-Vorpommern nicht öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt. Anders als einige andere ostdeutsche Landesverbände wird sie vom Landesverfassungsschutz nicht öffentlich entsprechend bezeichnet.

703. Kontinuitäten zwischen JA und Generation Deutschland. Fast alle Mitglieder des ersten Bundesvorstands der neuen AfD-Jugend waren zuvor Mitglieder oder Funktionäre der Jungen Alternative.

704. Petra Federau und „Bevölkerungsaustausch“. Die AfD-Politikerin verbreitete Beiträge über einen angeblichen demografischen Austausch der deutschen Bevölkerung.

705. Federau bei Pegida. 2017 trat sie bei einer Pegida-Veranstaltung in Dresden auf.

706. Federau und der Begriff „Schuldkult“. In einer Rede griff sie eine in Teilen der extremen Rechten verbreitete Erzählung über eine angebliche deutsche Schuldfixierung auf.

707. Nikolaus Kramer dem „Flügel“-Netzwerk zugerechnet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnete ihn in einem früheren Gutachten als Unterstützer des formal aufgelösten „Flügels“.

708. Kramer verteidigte die Identitäre Bewegung. Nachdem diese vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt bewertet worden war, kritisierte Kramer die Einstufung öffentlich.

709. Kramer lud Martin Sellner in seinen Podcast ein. Auch Philip Stein von „Ein Prozent“, Benedikt Kaiser und Pegida-Gründer Lutz Bachmann waren dort Gäste.

710. Kramer bezeichnete sich als Unterstützer der JA. Er erklärte öffentlich, Fördermitglied und aktiver Unterstützer der Jungen Alternative zu sein.

711. Thomas Naulin beim „Königsstuhltreffen“. Naulin nahm 2019 an einem Treffen des damaligen „Flügels“ teil.

712. Naulin organisierte Veranstaltung mit Andreas Kalbitz. 2021 trat der frühere führende „Flügel“-Politiker bei einer von Naulin organisierten Kundgebung auf.

713. Naulin griff Richter öffentlich an. In einem Facebook-Beitrag äußerte er sich drastisch über Richter und deren politische Unabhängigkeit.

714. Martin Schmidt in zwei Burschenschaften. Schmidt gehört der Greifswalder Burschenschaft Rugia sowie der Berliner Burschenschaft der Märker an.

715. Rugia im früheren BfV-Gutachten. Das Bundesamt führte die Verbindung im Zusammenhang mit Burschenschaften mit rechtsextremistischen Bezügen auf.

716. Schmidts Portal interviewte Identitären-Funktionär. Die von Schmidt betriebene „Hanse Rundschau“ veröffentlichte ein Interview mit Daniel Fiß, damals Bundesvorstandsmitglied der Identitären Bewegung.

717. Robert Schnell gründete die JA in Mecklenburg-Vorpommern mit. Später wurde er Landesvorsitzender der Nachwuchsorganisation.

718. Schnell gegen Abgrenzung zur Identitären Bewegung. Bereits früh sprach er sich gegen eine entsprechende Distanzierung aus.

719. Schnell stellte sich hinter die Junge Alternative. Auch nach deren Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung verteidigte er die Organisation öffentlich.

720. Enrico Schult wurde Fördermitglied der JA. Nach der Einstufung der Jugendorganisation erklärte der AfD-Politiker, eine Fördermitgliedschaft abgeschlossen zu haben.

721. Schult unterstützt „Generation Deutschland“. Er begleitete frühere JA-Akteure zur Gründung der neuen Jugendorganisation.

722. Daniel Fiß als Referent im Fraktionsumfeld. Der frühere stellvertretende Bundesvorsitzende der Identitären Bewegung war im Umfeld der AfD-Fraktionsspitze tätig.

723. Thore Stein und die Burschenschaft Raczeks. Der AfD-Politiker gehörte einer Verbindung an, die wegen ihres abstammungsbezogenen Aufnahmeverständnisses öffentlich kritisiert wurde.

724. Stein bei Veranstaltung des „Sturmvogel“. Ein Foto zeigt ihn bei einer Veranstaltung des völkischen Jugendbundes. Stein bestreitet, dort Mitglied gewesen zu sein.

725. Stein im Podcast von „Ein Prozent“. 2022 trat er in einem Format des vom Verfassungsschutz entsprechend bewerteten Vereins auf.

726. Jan-Phillip Tadsen im JA-Landesvorstand. Er gehörte bis zur Auflösung der Jungen Alternative deren Führung in Mecklenburg-Vorpommern an.

727. Tadsen und Identitäre Bewegung. Recherchen dokumentierten frühere Beteiligungen an Aktionen sowie Kontakte zu führenden Aktivisten der Identitären Bewegung.

728. Tommy Thormann als früherer JA-Funktionär. Bereits 2017 saß er im Landesvorstand der Jungen Alternative.

729. Thormann fordert „millionenfache Remigration“. Diese Forderung veröffentlichte er 2026 in sozialen Netzwerken.

730. Thormann kündigte harte Maßnahmen gegen politische Gegner an. Bei einer AfD-Veranstaltung sprach er von Verboten, eingefrorenen Konten und Polizeieinsätzen nach einer Regierungsübernahme.

731. Thormann ebenfalls beim „Königsstuhltreffen“. Auch er nahm 2019 an dem Treffen des damaligen „Flügels“ teil.

732. Paul-Joachim Timm und „Passdeutsche“. Der AfD-Politiker unterschied öffentlich zwischen Deutschen und deutschen Staatsbürgern mit Migrationsgeschichte.

733. BfV bewertet Begriff als Herabsetzung. Das Bundesamt sieht die konkrete Verwendung von „Passdeutsche“ als Ausdruck einer Abstufung deutscher Staatsbürger.

734. Alexander Tschich führte die Junge Alternative in MV. Er war Landesvorsitzender der inzwischen aufgelösten Organisation.

735. Tschich führt nun „Generation Deutschland“ in MV. Seit 2026 steht er an der Spitze der Nachfolgeorganisation.

736. Tschich und Burschenschaft Danubia. Er war früher Aktivensprecher der Münchener Verbindung; der bayerische Verfassungsschutz rechnet deren aktive Mitglieder dem Rechtsextremismus zu.

737. Tschich und Daniel Fiß. Der AfD-Politiker trat mehrfach gemeinsam mit dem früheren Funktionär der Identitären Bewegung auf.

738. Tschich spricht von „Bevölkerungswandel“. Bei seiner Listenbewerbung erklärte er, diesen stoppen zu wollen.

739. Enrico Komning und Selbstbewaffnung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt Äußerungen des Bundestagsabgeordneten an, wonach Bürger sich leichter bewaffnen können sollten.

740. BfV sieht Angriff auf staatliches Gewaltmonopol. Die Behörde bewertet Komnings Aussagen als verfassungsschutzrelevant. Komning weist diese Interpretation zurück.

741. 13 AfD-Funktionäre aus MV im Bundesgutachten. Das mehr als 1.000 Seiten umfassende Dokument nennt zahlreiche Abgeordnete und Funktionäre aus Mecklenburg-Vorpommern.

742. Öffentliche Äußerungen als zentrale Belege. Bei vielen Personen stützt sich der Verfassungsschutz auf Facebook-Posts, Reden und öffentliche Auftritte.

743. Gereon Bollmann mehrfach im BfV-Gutachten erwähnt. Der schleswig-holsteinische AfD-Bundestagsabgeordnete gehört dort zu den häufiger genannten Politikern des Landesverbandes.

744. Bollmann und angebliche „Entdeutschung“. In Beiträgen behauptete er, Deutschland werde durch internationale Programme schrittweise „entdeutscht“.

745. BfV bewertet dies als rechtsextremistische Verschwörungserzählung. Bollmann widerspricht dieser Einordnung und beschreibt seine Aussagen als migrationspolitische Kritik.

746. JA-Mitglied aus Lübeck mehrfach erwähnt. Dessen Social-Media-Posts werden vom Bundesamt unter anderem als Belege für fremden- und minderheitenfeindliche sowie antisemitische Strukturen angeführt.

747. Kevin Dorow organisierte den „Tag des Vorfelds“. Der damalige stellvertretende JA-Landesvorsitzende veranstaltete 2024 ein Treffen in Neumünster.

748. Rechtsextreme und neurechte Akteure beim Treffen. Dort kamen Publizisten, Vereine und AfD-Mitglieder aus entsprechenden Milieus zusammen.

749. Dorow später im AfD-Landesvorstand. Er wurde Beisitzer im schleswig-holsteinischen Landesvorstand der Partei.

750. AfD Schleswig-Holstein und frühere JA im Bundesgutachten. Beide werden in der Begründung des Bundesamtes mehrfach behandelt. Die Partei weist die Extremismusbewertung zurück.

751. Alice Weidel rund 30-mal mit Zitaten erwähnt. Im Bundesgutachten finden sich zahlreiche Aussagen der AfD-Vorsitzenden.

752. Emil Sänze und Messerkriminalität. Das Gutachten zitiert einen Facebook-Beitrag des baden-württembergischen AfD-Landeschefs mit pauschalisierenden Aussagen über sogenannte „Messermänner“.

753. Markus Frohnmaier und „Bevölkerungsaustausch“. Das Bundesamt führt einen Beitrag des Bundestagsabgeordneten an, in dem dieser den Begriff gegen Kritik verteidigte.

754. Miguel Klauß und „Abschiebekalender“. Der Landtagsabgeordnete bewarb einen entsprechenden Kalender der AfD-Fraktion auf TikTok.

755. AfD Baden-Württemberg verweigerte Stellungnahme zum Gutachten. Der Landesverband wollte sich zu den konkreten Aussagen nicht äußern.

756. Sieghard Knodel verlässt Partei und Fraktion. Der Bundestagsabgeordnete trat nach der damaligen Hochstufung durch das Bundesamt aus AfD und Fraktion aus.

757. Durchsuchung bei Mitarbeiter von Kristin Brinker. Kurz vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 wurde die Wohnung eines Mitarbeiters der AfD-Spitzenkandidatin durchsucht.

758. Verdacht auf Verstöße gegen Waffen- und Sprengstoffrecht. Dies war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Anlass der Maßnahme.

759. Dafür keine entsprechenden Beweise gefunden. Die Staatsanwaltschaft erklärte ausdrücklich, dass sich hierfür bei der Durchsuchung keine Beweismittel fanden.

760. Andere Gegenstände wurden sichergestellt. Deren mögliche strafrechtliche Relevanz wurde anschließend geprüft.

761. Medien berichteten über NS-Devotionalien. Mehrere Medien berichteten über entsprechende Sammlerstücke unter den sichergestellten Gegenständen.

762. Brinker bezeichnet Mitarbeiter als Sammler. Sie erklärte, zuvor keine Hinweise auf eine entsprechende politische Einstellung wahrgenommen zu haben.

763. AfD bezeichnete Vorgang als private Angelegenheit. Die Partei erklärte, die Ermittlungen abwarten zu wollen.

764. NS-Symbole bei AfD-Kundgebung in Lichtenberg. Bei einer Berliner Wahlkampfveranstaltung wurden im Publikum verfassungsfeindliche beziehungsweise NS-verherrlichende Symbole gezeigt.

765. Ermittlungen gegen zwei 20-Jährige. Ein Mann und eine Frau sollen sichtbare Hakenkreuze auf den Unterarmen getragen haben.

766. 47-Jährige zeigt sich selbst an. Bei ihr waren nach Polizeiangaben ein Hakenkreuz und die Zahlenkombination „88“ sichtbar.

767. Staatsschutz prüft verbotene Kennzeichen. Ermittlungsgegenstand ist der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

768. AfD distanziert sich von Symbolen. Die Partei erklärte, von den gezeigten Kennzeichen nichts gewusst zu haben und solche Darstellungen nicht zu dulden.

769. Stephan Brandners Immunität erneut aufgehoben. Der Bundestag genehmigte 2026 die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten. Eine Immunitätsaufhebung ist keine Feststellung strafrechtlicher Schuld.

770. Paul-Joachim Timm gewinnt teilweise vor Verfassungsgericht. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gab einer Klage des AfD-Abgeordneten zum parlamentarischen Fragerecht teilweise statt.

771. Streit um Fake-Accounts des Verfassungsschutzes. Timm wollte unter anderem wissen, wie viele verdeckte Social-Media-Accounts das Landesamt verwendet.

772. Landesregierung hatte konkrete Angaben verweigert. Sie verwies auf Staatswohl und den Schutz nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen.

773. Gericht stärkt grundsätzlich das Fragerecht. Parlamentarische Anfragen dürfen nicht pauschal mit Geheimhaltungsinteressen zurückgewiesen werden.

774. Allgemeine Angaben müssen möglich sein. Nach Ansicht des Gerichts können allgemeine Informationen zur Zahl solcher Accounts verlangt werden.

775. Schutz von Quellen bleibt bestehen. Operative Arbeitsweisen und nachrichtendienstliche Quellen dürfen weiterhin geschützt werden.

776. Thore Stein und Enrico Schult gewinnen vor OLG Rostock. Das Oberlandesgericht entschied weitgehend zugunsten der beiden AfD-Landtagsabgeordneten in einem Streit mit Kreisverbänden der Linken.

777. Vorwurf des Nachahmens einer Parkinson-Erkrankung nicht beweisbar. Das Gericht sah keine ausreichende Grundlage dafür, den behaupteten Vorgang als Tatsache zu verbreiten.

778. Vorwurf stammte von Linken-Abgeordnetem Dirk Bruhn. Er hatte behauptet, Stein und Schult hätten sein krankheitsbedingtes Zittern nachgeahmt.

779. AfD-Politiker hatten Vorwurf bestritten. Beide gingen deshalb gerichtlich dagegen vor.

780. Berufungsinstanz änderte frühere Entscheidungen. Das OLG untersagte die weitere Verbreitung bestimmter Aussagen.

781. Michael Meister meldet mutmaßlichen Messerangriff. Der AfD-Landtagsabgeordnete erklärte 2026, vor seinem Haus von zwei Vermummten angegriffen worden zu sein.

782. Ermittlungen blieben zunächst ohne abschließendes Ergebnis. Der behauptete Tatablauf war zunächst nicht geklärt.

783. Blutiges T-Shirt und angebliches Bekennerschreiben als Indizien. Beide galten zu diesem Zeitpunkt als ungeprüft.

784. AfD stellte Angriff dennoch als feststehend dar. Der Landesverband verwendete den ungeklärten Vorgang bereits politisch als erwiesene Tat.

785. Ähnlicher früherer Fall wurde eingestellt. Einen von Meister Jahre zuvor gemeldeten vergleichbaren Angriff stellten Ermittler mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

786. Jan Wenzel Schmidt – umstrittene Beweismittel im Parteiverfahren. Recherchen zufolge griff die AfD Sachsen-Anhalt auf Unterlagen mit fragwürdiger Herkunft zurück.

787. Visitenkarte aus Handschuhfach als Beweisstück. Eine solche Karte soll bei Wartungsarbeiten in Schmidts Privatfahrzeug entdeckt worden sein.

788. Persönliche Unterlagen kopiert. Schmidt beklagte, dass ohne sein Wissen unter anderem Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträge kopiert worden seien.

789. Bundestagsdienstausweis ebenfalls betroffen. Nach seiner Darstellung wurde auch eine Abbildung seines Dienstausweises mit Zugangsberechtigungen weitergegeben.

790. Schmidt legt Datenschutzbeschwerde ein. Er wandte sich wegen der Verwendung der Unterlagen an den Landesdatenschutzbeauftragten.

791. Parteisitzung offenbar mitgeschnitten. Eine Audioaufnahme einer internen Videokonferenz des Landesverbands wurde bekannt.

792. AfD-Bundesschiedsgericht bestätigt Sanktionen gegen Schmidt. Der vorläufige Entzug seiner Mitgliedschaftsrechte blieb bestehen.

793. Parteigericht nennt mehrere Vorwürfe. Genannt wurden unter anderem möglicher Missbrauch des Mitarbeiterbudgets, Lobbyismus-Konstellationen, Diamantengeschäfte und innerparteiliche Drohungen. Schmidt bestreitet die Vorwürfe.

794. Parteigericht sieht „Vertrauensbruch“. Besonders schwer wertete es Schmidts öffentliche Aussagen über interne Parteivorgänge und Vetternwirtschaft.

795. Parteiausschluss noch nicht endgültig entschieden. Die Entscheidung betraf zunächst den Entzug seiner Mitgliedschaftsrechte.

796. Matthias Helferich darf in der AfD bleiben. Das Bundesschiedsgericht hob den zuvor ausgesprochenen Parteiausschluss auf.

797. Entscheidung zugunsten Helferichs endgültig. Das parteiinterne Verfahren war damit abgeschlossen.

798. Helferich gegen Meyer-Soltau vor Gericht. Zwei AfD-Bundestagsabgeordnete stritten vor dem Landgericht Essen über eine Auseinandersetzung beim NRW-Listenparteitag.

799. Gericht erlaubt Helferich weiterhin die Behauptung einer Beleidigung. In diesem Teil des Rechtsstreits gab das Landgericht ihm Recht.

800. Bilanz nach 800 dokumentierten Vorgängen. Der Block zeigt erneut sehr unterschiedliche Sachverhalte: behördliche Extremismusbewertungen, Kontakte in rechtsextreme Milieus, Ermittlungsverfahren, innerparteiliche Auseinandersetzungen und Gerichtsentscheidungen – einschließlich Entscheidungen zugunsten von AfD-Politikern. Eine pauschale Gleichsetzung der einzelnen Vorgänge wäre deshalb sachlich falsch.

Fortsetzung folgt

Damit umfasst die Reihe nun den Block 701 bis 800 der geplanten 1.000 dokumentierten AfD-Fälle und Vorgänge.

Als nächster Abschnitt folgt:

AfD unter der Lupe – Fälle 801 bis 900

Der Maßstab bleibt derselbe: öffentlich überprüfbare Quellen, genaue Kennzeichnung des jeweiligen Verfahrensstands und die klare Trennung zwischen Verdacht, behördlicher Bewertung, Ermittlungsverfahren und gerichtlicher Feststellung.

#AfD #AfDFälle #Rechtsextremismus #Verfassungsschutz #Deutschland

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Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 5: Hier von 401 bis 500

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 400 Vorgängen folgen nun die Fälle 401 bis 500.

Auch diesmal gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung, ein Verdacht kein Beweis und eine Bewertung des Verfassungsschutzes keine strafgerichtliche Feststellung. Ebenso gehören Freisprüche, Einstellungen und erfolgreiche Rechtsmittel zu einer vollständigen Dokumentation.

401. Roland Hartwig beim Potsdamer Treffen. Der damalige persönliche Referent von AfD-Chefin Alice Weidel nahm im November 2023 an dem Treffen im Landhaus Adlon bei Potsdam teil.

402. Gerrit Huy beim Treffen. Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wurde als Teilnehmerin dokumentiert.

403. Ulrich Siegmund beim Treffen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme und erklärte, er sei dort als Privatperson gewesen.

404. Tim Krause beim Treffen. Auch der Potsdamer AfD-Funktionär und damalige Pressesprecher der brandenburgischen Landtagsfraktion bestätigte seine zeitweise Teilnahme.

405. Martin Sellners „Remigrations“-Vortrag. Sellner sprach dort über verschiedene Personengruppen, darunter sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.

406. Einladung kündigte Sellner an. In Einladungsunterlagen wurde Sellner bereits vorab als Redner eines „Masterplans“ angekündigt.

407. AfD trennt sich von Hartwig. Nach Bekanntwerden des Treffens wurde Hartwigs Tätigkeit als Weidels Referent beendet.

408. Arne Friedrich Mörig ebenfalls Teilnehmer. Der Sohn des Organisators Gernot Mörig wurde als weiterer Teilnehmer mit Verbindung zur AfD-Bundesebene identifiziert.

409. Mörig wurde aus Mitteln des AfD-Bundesvorstands bezahlt. Seit Ende 2022 verfügte er über einen Vertrag mit der AfD.

410. Finanzierung aus Weidels persönlichem Budget. Die Vergütung soll aus einem Budget erfolgt sein, über das Alice Weidel als Parteivorsitzende verfügen konnte.

411. Mörig arbeitete im Bereich Social Media. Für den AfD-Bundesvorstand soll er entsprechende Aufgaben übernommen haben.

412. Präsentation einer neurechten Social-Media-Agentur. Beim Potsdamer Treffen stellte Mörig Pläne für eine entsprechende Agentur vor.

413. Präsentation vor dem AfD-Bundesvorstand. Ende 2023 soll Mörig die Agenturpläne auch dort vorgestellt haben.

414. Vertrag nach Bekanntwerden beendet. Nach Veröffentlichung der Potsdam-Recherche soll der Vertrag mit Mörig gekündigt worden sein.

415. Thomas Grebien – AfD-Funktionär und Verwandter des Organisators. Gernot Mörigs Schwager war Mitglied des AfD-Kreisvorstands Plön.

416. Grebien und die spätere HDJ. Grebien war Mitgründer einer Vorläuferorganisation der später verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend.

417. HDJ steht auf AfD-Unvereinbarkeitsliste. Die Organisation gehört zu den Gruppen, mit denen nach AfD-Regeln eine Mitgliedschaft unvereinbar ist.

418. Spendenkonto des „Düsseldorfer Forums“. Bei früheren Treffen sollen Gelder über ein privates Konto von Grebien gelaufen sein.

419. Hinweis auf früheren Chrupalla-Kontakt. Tino Chrupalla soll früher an einem Treffen aus Mörigs Umfeld teilgenommen haben. Chrupalla erklärte, sich daran nicht erinnern zu können.

420. Mario Müller beim Potsdamer Treffen. Der rechtsextreme Aktivist war dort als Referent und zugleich Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten anwesend.

421. Müller mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt. Entsprechende rechtskräftige Vorstrafen wurden dokumentiert.

422. Müller soll über Gewalt gegen einen politischen Gegner gesprochen haben. Er bestritt, die ihm zugeschriebenen Aussagen gemacht zu haben.

423. Müller mit Hausverbot im Bundestag. Trotz seiner Beschäftigung für einen AfD-Abgeordneten durfte er die Bundestagsgebäude nicht betreten.

424. Jan Wenzel Schmidt hielt zunächst an Müller fest. Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete stellte sich öffentlich hinter sein Personal.

425. Benedikt Kaiser als Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten. Der der Neuen Rechten zugerechnete Autor arbeitete im Umfeld des AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl.

426. John Hoewer arbeitet für Sebastian Münzenmaier. Der Funktionär des Vereins „Ein Prozent“ wurde im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten beschäftigt.

427. Hoewer im Vorstand von „Ein Prozent“. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

428. Kampfsport mit Neonazis. Fotos zeigten Hoewer beim Training mit Personen aus dem damaligen NPD-Umfeld.

429. Fünf AfD-Mitarbeiter mit engem „Ein Prozent“-Bezug. Entsprechende Verbindungen wurden bei mehreren Beschäftigten dokumentiert.

430. Rund 20 Mitarbeiter mit starkem Bezug zur Neuen Rechten. Darunter befanden sich Personen, die beim damaligen Institut für Staatspolitik aufgetreten waren.

431. Frank Pasemann nach Parteiausschluss als Mitarbeiter. Obwohl Pasemann aus AfD und Fraktion ausgeschlossen worden war, arbeitete er später für einen AfD-Abgeordneten.

432. Marvin Neumann arbeitet für Hannes Gnauck. Der frühere Bundesvorsitzende der Jungen Alternative wurde Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten.

433. Neumann verließ die AfD 2021 unter Druck. Hintergrund waren unter anderem kontroverse Aussagen zur sogenannten „Weißen Vorherrschaft“.

434. Rund 25 JA-Mitglieder als Bundestagsmitarbeiter. Diese Größenordnung wurde bei AfD-Fraktion und einzelnen Abgeordneten dokumentiert.

435. Marie-Thérèse Kaiser arbeitet für Bernd Baumann. Die niedersächsische AfD-Politikerin war zugleich Mitarbeiterin des Parlamentarischen Geschäftsführers.

436. Kaiser und „Lukreta“. Kaiser gab an, sich bei der Fraueninitiative zu engagieren. Verfassungsschutzbehörden sehen bei „Lukreta“ Bezüge zur Identitären Bewegung.

437. Kaiser moderierte für „Ein Prozent“. Sie trat als Moderatorin eines Videoformats des Vereins auf.

438. Mehr als zehn AfD-Mitarbeiter mit IB-Bezug. Mehrere Aktivisten oder Personen aus dem Umfeld der Identitären Bewegung wurden identifiziert.

439. Mehr als die Hälfte der damaligen AfD-Abgeordneten betroffen. Zahlreiche Abgeordnete beschäftigten Personen aus Organisationen, die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem einstufen.

440. Auch Büros der Fraktionsvorsitzenden genannt. Die Recherche betraf ebenfalls Mitarbeiter im Umfeld von Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die AfD stellt solche Bewertungen des Verfassungsschutzes grundsätzlich infrage.

441. Julian Adrat – Geldstrafe wegen Körperverletzung. Der Berliner AfD-Politiker war wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

442. Adrat – weitere Geldstrafe 2025. Ein weiteres Verfahren betraf unter anderem Beleidigung und einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

443. Adrat gilt strafrechtlich als vorbestraft. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete dies mit der zeitlichen Nähe mehrerer Verurteilungen.

444. Verfahren nach Podcast-Aussage eingestellt. Ein Verfahren wegen einer Äußerung wurde gegen Zahlung von 4.000 Euro eingestellt. Eine Verurteilung erfolgte in diesem Fall nicht.

445. Neues Ermittlungsverfahren gegen Adrat. 2026 bestätigte er selbst ein laufendes Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

446. Martin Kohler – Mitgründer der JA Brandenburg. Der spätere Berliner AfD-Abgeordnete war bereits früh am Aufbau der Jungen Alternative beteiligt.

447. Kohler arbeitete für Dennis Hohloch. Hohloch wird vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet.

448. Kohler Mitglied der Burschenschaft Gothia. Diese wird dem äußersten rechten Rand des deutschen Burschenschaftsspektrums zugerechnet.

449. Kohler leitete die Berliner Junge Alternative. Er war Vorsitzender des dortigen Landesverbands.

450. Kohler wird Vorsitzender von „Generation Deutschland“ Berlin. Nach der Auflösung der JA übernahm er die Führung der neuen AfD-Jugendorganisation.

451. Veranstaltung mit Matthias Helferich. Kohler organisierte 2026 einen Bürgerdialog mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten.

452. David Eckert – früherer JA-Landeschef. Auch Eckert hatte zuvor die Junge Alternative in Berlin geführt.

453. Eckert arbeitete für Politiker des ehemaligen „Flügels“. Zu seinen früheren Arbeitgebern gehörten Steffen Kotré und Andreas Kalbitz.

454. Eckert entschuldigte sich für frühere Äußerungen. Einen früheren abwertenden Social-Media-Beitrag bezeichnete er später selbst teilweise als „unüberlegt“ und „dumm“.

455. Marc Bernicke – vom Polizeidienst suspendiert. Hintergrund war unter anderem seine Tätigkeit im Vorstand der Jungen Alternative.

456. Bernicke aus Polizeidienst entlassen. 2021 endete seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei.

457. Anneliese Dummer arbeitete für Birgit Malsack-Winkemann. Dummer erklärte später, das Büro lange vor deren Festnahme verlassen zu haben und von den später bekannt gewordenen Vorwürfen schockiert gewesen zu sein.

458. Hendrik Pauli – Entlassung als Lehrer in der Probezeit. Hintergrund war unter anderem seine Teilnahme an Bärgida-Demonstrationen.

459. Pauli verteidigte seine Bärgida-Teilnahme. Er erklärte, dort Austausch mit politisch ähnlich Denkenden gesucht zu haben.

460. Pauli über Identitäre Bewegung. Er erklärte, kein Mitglied zu sein, bezeichnete Gespräche mit Personen aus diesem Umfeld aber teilweise als geistig anregend.

461. AfD-Kreisvorstand Stuttgart abgesetzt. Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten setzte der baden-württembergische Landesvorstand 2026 den gesamten Kreisvorstand ab.

462. Zehntausende Euro auf Parteikonto fehlten. Zunächst ging es um knapp 40.000 Euro.

463. AfD kündigte Strafanzeige an. Der Landesverband erklärte, die finanziellen Vorgänge strafrechtlich prüfen lassen zu wollen.

464. Zahlungen der Techniker Krankenkasse auf AfD-Konto. Recherchen ergaben, dass Krankenkassengelder auf einem AfD-Parteikonto eingegangen sein sollen.

465. Schatzmeister arbeitete bei der Techniker Krankenkasse. Der frühere Schatzmeister war zugleich dort beschäftigt.

466. Fast 100.000 Euro TK-Zahlungen im Raum. Medienrecherchen nannten diese Größenordnung. Die genaue Summe wurde parteiintern zunächst nicht bestätigt.

467. 162.000 Euro auf ein Drittkonto. Auch diese Summe wurde im Zusammenhang mit den untersuchten Zahlungsströmen genannt.

468. Verdacht gefälschter Kontoauszüge. Nach Angaben des AfD-Landeschefs sollen über Jahre Bankunterlagen manipuliert worden sein.

469. AfD ordnet „Tiefenprüfung“ an. Der Bundesschatzmeister bestätigte eine eingehende interne Überprüfung.

470. Rechenschaftsberichte könnten betroffen sein. Nach Abschluss der Prüfung sollte geklärt werden, ob Parteirechenschaftsberichte korrigiert werden müssten.

471. Mutmaßlich 143.000 Euro aufs Privatkonto. Spätere Recherchen berichteten von Überweisungen eines sechsstelligen Betrags auf das Konto des früheren Schatzmeisters.

472. Private Einkäufe auf Kontoauszügen. Es wurden unter anderem Zahlungen bei privaten Einzelhändlern dokumentiert.

473. Vorwurf mangelnder Kontrolle gegen früheren Vorstand. Der Landesvorstand warf früheren Funktionären eine unzureichende Kontrolle vor.

474. Frühere Vorstände weisen Verantwortung zurück. Die Betroffenen bestritten die Vorwürfe.

475. Parteiausschlussverfahren gegen ehemaligen Kreisvorsitzenden. Dessen Mitgliedsrechte wurden entzogen; er wehrte sich dagegen parteiintern.

476. Ansgar Schledde – geplante Anklage. 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Anklage erheben wollte.

477. Vorwurf von Zahlungen für Listenplätze. Schledde soll nach dem Ermittlungsverdacht Geld von Parteimitgliedern im Zusammenhang mit aussichtsreichen Listenplätzen verlangt haben. Er bestreitet rechtswidriges Verhalten.

478. Vorwurf „schwarzer Kassen“. Auch eine nicht ordnungsgemäß geführte sogenannte Kriegskasse ist Gegenstand der Ermittlungen und innerparteilichen Auseinandersetzungen.

479. Ermittlungen wegen Untreue und Parteiengesetz. Schledde und weitere Parteimitglieder gerieten wegen entsprechender Verdachtsmomente in den Fokus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

480. Immunität Schleddes aufgehoben. Der Niedersächsische Landtag machte 2026 den Weg für weitere strafrechtliche Schritte frei.

481. Interne AfD-Kritiker sprechen von „Parallelorganisation“. Parteimitglieder warfen der niedersächsischen Führung ein eigenes Machtnetzwerk vor. Die Vorwürfe sind parteiintern umstritten.

482. Vorwurf einer 35-Prozent-Abgabe. Kritiker behaupteten, für sichere Listenplätze seien Anteile aus späteren Mitarbeiterbudgets verlangt worden. Schledde weist dies zurück.

483. Kritiker forderten Absetzung des Landesvorstands. Ein entsprechendes Schreiben ging an den AfD-Bundesvorstand.

484. Schledde bleibt Landesvorsitzender. Trotz Ermittlungen und parteiinterner Vorwürfe wurde er im Amt bestätigt.

485. Weitere Ermittlungsverfahren in Niedersachsen. Aus Zeugenaussagen entstanden weitere Verfahren gegen AfD-Politiker.

486. Gericht begrenzt einen Vorwurf gegen Schledde. Ein früherer Parteifunktionär durfte nach einer gerichtlichen Entscheidung einen konkreten Vorwurf in dieser Form nicht mehr verbreiten.

487. Vanessa Behrendt – Anklage wegen sieben Social-Media-Fällen. Die Staatsanwaltschaft warf der niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem Volksverhetzung vor.

488. Gericht sieht in vier Fällen mögliche Beleidigung. Das Landgericht ließ Teile der Anklage zu, sah aber keinen hinreichenden Verdacht der Volksverhetzung.

489. Vorwurf gefährdender Veröffentlichung personenbezogener Daten. Auch dieser Anklagepunkt wurde teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen.

490. Zwei Behrendt-Fälle nicht eröffnet. Das Gericht lehnte insoweit die Eröffnung eines Strafverfahrens ab.

491. Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Die Ermittlungsbehörde wollte die weitergehende rechtliche Bewertung überprüfen lassen.

492. Behrendt weist die Vorwürfe zurück. Auch dieser Standpunkt gehört zur rechtlichen Einordnung des laufenden Verfahrens.

493. Böblingen – Strafanzeige nach Goebbels-Klingelton. Die Stadt zeigte eine damalige AfD-Gemeinderätin an, nachdem in einer Sitzung ein Klingelton mit einem Goebbels-Zitat abgespielt worden sein soll.

494. Kommunalpolitikerin verlässt die AfD. Nach Angaben der Partei trat sie aus, nachdem zuvor ein Parteiausschluss beschlossen worden war.

495. Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall ein, weil ein strafbares Verhalten nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

496. Christian Thomas – Strafbefehl wegen Körperverletzung. Gegen den AfD-Kreisrat aus Lindau wurde ein Strafbefehl erlassen.

497. Thomas legt Einspruch ein. Deshalb soll über den Vorwurf in einer Hauptverhandlung entschieden werden. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt insoweit nicht vor.

498. Weitere Ermittlungen gegen Thomas eingestellt. Andere zuvor geprüfte Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt.

499. Sebastian Koch – Ermittlungen nach Artgemeinschaft-Razzia. Beim AfD-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt wurden Räume im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen möglicher Kontakte zur verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“ durchsucht. Nach Waffenfunden wurden außerdem Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Koch weist strafrechtliche Vorwürfe zurück.

500. Bilanz nach 500 dokumentierten Vorgängen. Die Hälfte der geplanten Sammlung ist damit erreicht. Die bisherigen Fälle reichen von rechtskräftigen Strafurteilen und laufenden Ermittlungen über Parteifinanzen, Mitarbeiterstrukturen und rechtsextreme Netzwerke bis zu Russland- und China-Kontakten sowie verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Dabei zeigt sich zugleich, wie wichtig die rechtliche Unterscheidung zwischen Vorwurf, Verdacht, Ermittlungsverfahren, Anklage, behördlicher Bewertung, gerichtlicher Entscheidung, Freispruch und Verfahrenseinstellung ist.

Fortsetzung folgt

Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 500 dokumentierte Vorgänge.

Als Nächstes folgt:

AfD unter der Lupe – Fälle 501 bis 600

Die Dokumentation bleibt nach demselben Prinzip aufgebaut: öffentlich belegbare Quellen, klarer Verfahrensstand und keine Darstellung bloßer Vorwürfe als erwiesene Tatsachen.

#AfD #AfDFälle #Rechtsextremismus #Ermittlungen #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 4: Hier von 301 bis 400

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 300 Vorgängen folgen nun die Fälle 301 bis 400.

Auch in diesem Teil geht es nicht darum, unterschiedliche Sachverhalte über einen Kamm zu scheren. Ein rechtskräftiges Urteil ist etwas anderes als ein laufendes Ermittlungsverfahren, ein politischer Konflikt etwas anderes als eine behördliche Extremismusbewertung.

Deshalb gilt auch hier: Wo lediglich ein Verdacht besteht, wird dieser als Verdacht bezeichnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

301. Jian G. – Mitarbeiter von Maximilian Krah festgenommen. Krahs damaliger Mitarbeiter wurde 2024 wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit für China festgenommen.

302. Vorwurf chinesischer Geheimdiensttätigkeit. Der Generalbundesanwalt warf Jian G. vor, für chinesische Geheimdienststellen tätig gewesen zu sein.

303. Informationen aus dem Europaparlament. Jian G. soll Informationen über Beratungen und Entscheidungen des Europäischen Parlaments weitergegeben haben.

304. Chinesische Oppositionelle ausgespäht. Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, chinesische Regimegegner in Deutschland beobachtet zu haben.

305. Durchsuchung in Krahs Brüsseler Büros. Im Mai 2024 wurden Räume im Europäischen Parlament durchsucht.

306. Krah erklärte, zunächst nichts von der Festnahme gewusst zu haben. Der damalige AfD-Europaspitzenkandidat erklärte, über Medien davon erfahren zu haben.

307. Geldflüsse zwischen Jian G. und Krah untersucht. Ermittler prüften finanzielle Verbindungen zwischen dem Mitarbeiter und Krahs politischem beziehungsweise beruflichem Umfeld.

308. Verdacht auf mögliche chinesische Geldflüsse. Ermittler gingen der Frage nach, ob finanzielle Mittel aus chinesischen Geheimdienstkreisen stammen könnten. Eine entsprechende Zahlung an Krah war damit nicht bewiesen.

309. Krah vom FBI befragt. Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu möglichen russischen Einflussoperationen wurde Krah in den USA befragt.

310. Bargeld bei Krah. Krah bestätigte, bei der Kontrolle mehrere Tausend Euro Bargeld mitgeführt zu haben, die er als private Reserve erklärte.

311. Krah bestreitet russische Zahlungen. Er erklärte, kein Geld von prorussischen Akteuren angenommen zu haben.

312. AfD nahm Krah aus Teilen des Europawahlkampfs. Nach mehreren Kontroversen trat er bei zentralen Wahlkampfveranstaltungen nicht mehr auf.

313. Krah gab sein Amt im AfD-Bundesvorstand ab. Während des Europawahlkampfs zog er sich aus dem Bundesvorstand zurück.

314. Eigene AfD-Delegation wollte Krah ausschließen. Die AfD-Abgeordneten im Europaparlament beantragten seinen Ausschluss aus ihrer damaligen europäischen Fraktion.

315. Krahs Aussagen zur SS. Äußerungen Krahs über Angehörige der SS lösten innerhalb der europäischen Rechten erhebliche Kritik aus.

316. Ermittlungsverfahren gegen Krah. 2025 wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen ermittelt.

317. Aufhebung der Immunität beantragt. Die Ermittlungsbehörden beantragten entsprechende Maßnahmen beim Bundestag.

318. Bundestag hebt Krahs Immunität auf. Im September 2025 genehmigte der Bundestag Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.

319. Krahs Wohn- und Büroräume durchsucht. Ermittler führten anschließend entsprechende Maßnahmen durch. Krah bestritt die Vorwürfe.

320. Weitere Durchsuchungen 2026. Auch Räume von Drittpersonen wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durchsucht.

321. Spionageprozess gegen Jian G. 2025 begann vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess.

322. Krah als Zeuge vor Gericht. Krah wurde zu seiner Zusammenarbeit mit Jian G. befragt.

323. Krah bestritt eigenes Wissen über Spionage. Er erklärte, nichts von einer Agententätigkeit seines Mitarbeiters gewusst zu haben.

324. Jian G. wegen China-Spionage verurteilt. Das Oberlandesgericht Dresden sah geheimdienstliche Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall als erwiesen an.

325. Mehrjährige Haftstrafe. Jian G. wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren verurteilt.

326. Vertrauliche EU-Informationen weitergegeben. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden Informationen aus dem Europäischen Parlament an chinesische Stellen übermittelt.

327. Ausspähung chinesischer Dissidenten bestätigt. Auch das Beobachten von Gegnern der chinesischen Regierung wurde gerichtlich festgestellt.

328. Ermittlungen gegen Krah liefen weiter. Das Urteil gegen Jian G. beendete das gesonderte Verfahren gegen Krah nicht.

329. Haftbefehl gegen Krah in anderem Verfahren. 2026 wurde in einem zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahren ein Haftbefehl erlassen.

330. Streit mit Jan Böhmermann. Hintergrund waren Prozesskosten aus einem zuvor verlorenen Rechtsstreit.

331. AfD verlangt Erklärung von Petr Bystron. Die Parteispitze forderte ihn 2024 auf, sich schriftlich zu Vorwürfen rund um „Voice of Europe“ zu äußern.

332. Bystron bestreitet Zahlungen. Er erklärte, weder von „Voice of Europe“ noch von russischen Akteuren Geld oder Kryptowährungen erhalten zu haben.

333. Tschechischer Geheimdienst verfügte über Audioaufnahmen. Mitglieder eines parlamentarischen Kontrollgremiums erhielten Einblick in entsprechende Aufnahmen.

334. Mutmaßliche Geldübergabe an Bystron. Sicherheitskreise interpretierten eine Aufnahme als möglichen Hinweis auf eine Geldübergabe. Bystron bestreitet dies.

335. Geräusche von Geldzählen auf Aufnahme. Teilnehmer parlamentarischer Kontrollgremien berichteten entsprechend über den Inhalt der Aufzeichnung.

336. Gespräche über Finanzierung künftiger Mitarbeiter. Auf der Aufnahme soll auch über mögliche Finanzierung politischer Mitarbeiter gesprochen worden sein.

337. Bundestag debattiert über AfD-Russlandkontakte. Die Vorwürfe führten zu einer Aktuellen Stunde im Bundestag.

338. Bundestag hebt Bystrons Immunität auf. Im Mai 2024 genehmigte das Parlament Ermittlungsmaßnahmen.

339. Großangelegte Durchsuchungen. Zahlreiche Polizeibeamte und Staatsanwälte waren daran beteiligt.

340. Wohnungen und weitere Objekte durchsucht. Maßnahmen fanden unter anderem in Berlin und München statt.

341. Durchsuchung auf Mallorca. Auch eine Bystron zugeordnete Liegenschaft wurde durchsucht.

342. Durchsuchungen im Bundestag. Ermittler durchsuchten zudem parlamentarisch genutzte Räume.

343. Kontounterlagen aus Liechtenstein und Tschechien. Entsprechende Dokumente wurden bei Ermittlungen beschlagnahmt.

344. Ermittler suchten nach einem Smartphone. Ein von Bystron verwendetes Gerät war zunächst nicht gefunden worden.

345. Weitere Durchsuchungen in Tschechien. Auch dort wurden Ermittlungsmaßnahmen genehmigt.

346. Ermittlungen wegen neuer EU-Immunität zeitweise unterbrochen. Nach Bystrons Wahl ins Europaparlament mussten Maßnahmen zunächst pausieren.

347. Europaparlament hebt Bystrons Immunität auf. 2025 wurde der Weg für weitere Ermittlungen freigemacht.

348. Verdacht auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Diese Vorwürfe standen im Zentrum des Verfahrens. Bystron bestreitet strafbares Verhalten.

349. Verdacht auf Steuerhinterziehung. Auch dieser Vorwurf wurde in Unterlagen des Europaparlaments aufgeführt.

350. Verdacht auf Betrug. Weitere Ermittlungsansätze betrafen mögliche Betrugsdelikte. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung.

351. Björn Höcke – erstes Urteil wegen SA-Losung. Das Landgericht Halle verurteilte ihn wegen des bewussten Verwendens einer verbotenen Losung der nationalsozialistischen SA.

352. Höcke – zweites Urteil wegen derselben Losung. In einem weiteren Verfahren wurde er erneut verurteilt.

353. Höcke-Urteile rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidungen 2025.

354. Erste Geldstrafe. In einem der Verfahren wurde eine Geldstrafe verhängt.

355. Zweite Geldstrafe. Auch das weitere Verfahren führte zu einer Geldstrafe.

356. Publikum sollte Losung vervollständigen. In einem Fall sprach Höcke den ersten Teil aus und ließ den zweiten Teil vom Publikum ergänzen.

357. Daniel Halemba – Anklage. Die Staatsanwaltschaft Würzburg erhob unter anderem wegen Volksverhetzung und Geldwäsche Anklage.

358. Halembas Immunität mehrfach aufgehoben. Der Bayerische Landtag genehmigte wiederholt Ermittlungsmaßnahmen.

359. Weitere Vorwürfe gegen Halemba. Neben Geldwäsche und Volksverhetzung ging es unter anderem um Nötigungsvorwürfe.

360. Strafprozess beginnt 2026. Vor dem Amtsgericht Würzburg wurde die Hauptverhandlung eröffnet.

361. Halemba zu Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.

362. 160 Tagessätze. Das Gericht setzte die Strafe entsprechend fest.

363. Schuldspruch wegen Geldwäsche. In diesem Punkt sah das Gericht die Schuld als erwiesen an.

364. Schuldspruch wegen Nötigung. Auch wegen Nötigung erfolgte eine Verurteilung.

365. Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung. In diesem Anklagepunkt wurde Halemba freigesprochen.

366. Freispruch bei versuchter Nötigung. Auch ein weiterer Anklagepunkt endete mit Freispruch.

367. Hitler- und Goebbels-Reden auf USB-Stick. Im Prozess wurde über entsprechende Dateien berichtet. Daraus allein folgte jedoch keine Verurteilung wegen Volksverhetzung.

368. Burschenschaft „Teutonia Prag“. Die Verbindung, in deren Haus Halemba wohnte, wurde vom Verfassungsschutz beobachtet.

369. AfD-Bundesvorstand leitete Parteiausschlussverfahren ein. Hintergrund waren strafrechtliche Ermittlungen und innerparteiliche Vorwürfe.

370. Halemba durfte dennoch in der AfD bleiben. Ein Parteischiedsgericht entschied gegen seinen Ausschluss.

371. Mehr als 100 Mitarbeiter mit rechtsextremen Bezügen. Eine BR-Recherche identifizierte bei AfD-Fraktion und AfD-Abgeordneten mehr als 100 Beschäftigte mit entsprechenden Bezügen.

372. Mehr als 500 Personen überprüft. Journalisten untersuchten die Hintergründe zahlreicher Mitarbeiter.

373. 182 Mitarbeiter allein bei der Fraktion. Die AfD-Fraktion gab 2024 eine entsprechend hohe Zahl eigener Beschäftigter an.

374. Mehr als 30 Millionen Euro für Mitarbeiter. Fraktion und Abgeordnete verfügten jährlich über erhebliche Mittel für Personal.

375. Identitäre, Neue Rechte und Neonazis. Unter den recherchierten Beschäftigten fanden sich Personen aus entsprechenden Milieus.

376. Drei AfD-Mitarbeitern Hausausweise verweigert. Die Bundestagsverwaltung verweigerte mehreren Mitarbeitern reguläre Zugangsrechte.

377. Auch IT-Zugänge verweigert. Die Betroffenen erhielten keine entsprechende Berechtigung für bestimmte Bundestagssysteme.

378. Zahl steigt auf sieben Fälle. Anfang 2026 waren mehrere Fälle bekannt, in denen AfD-Mitarbeitern Hausausweise verweigert worden waren.

379. Sorge vor möglichem verfassungsfeindlichem Missbrauch. Dies wurde als Begründung für die Zugangsverweigerungen genannt.

380. Rheinland-Pfalz – Mitarbeiter scheitert an Verfassungstreueprüfung. Auch dort wurde ein Beschäftigter aus dem AfD-Umfeld als nicht zuverlässig eingestuft.

381. Keine Finanzierung aus Staatsmitteln. Für diesen Mitarbeiter wurden keine staatlichen Mittel erstattet.

382. Frühere Verbindung zu „Revolte Rheinland“. Der Betroffene soll zuvor in einem Umfeld der Identitären Bewegung aktiv gewesen sein.

383. AfD-Abgeordnete planen Russlandreise nach Sotschi. Steffen Kotré und Rainer Rothfuß wollten 2025 an einem politischen Symposium in Russland teilnehmen.

384. Fraktionsmittel für Russlandreisen eingeplant. In internen Reiseplanungen waren entsprechende Budgets vorgesehen.

385. Weidel stoppt Rothfuß’ Reise. Die Fraktionsvorsitzende erklärte, Rothfuß werde nicht nach Russland reisen.

386. Kotré reist dennoch nach Sotschi. Der Bundestagsabgeordnete nahm an der Veranstaltung teil.

387. Kotré kritisiert deutsche Sanktionspolitik. In Russland erklärte er, Deutschland schade sich durch den Verzicht auf russisches Öl und Gas.

388. Chrupalla verteidigt Russlandreisen. Der AfD-Co-Vorsitzende sprach sich dafür aus, Kontakte nach Russland aufrechtzuerhalten.

389. AfD diskutiert stärkere Kontrolle von Auslandsreisen. Nach der Kontroverse wurden strengere interne Regeln diskutiert.

390. Steffen und Lena Kotré laden Martin Sellner ein. Anfang 2026 planten beide eine Veranstaltung mit dem österreichischen Aktivisten der Identitären Bewegung.

391. AfD-Spitze verhindert Sellner-Veranstaltung. Nach Intervention der Bundesvorsitzenden wurde die Veranstaltung abgesagt.

392. Verwandtenaffäre in Sachsen-Anhalt. Recherchen ergaben, dass Angehörige von AfD-Funktionären in Büros anderer AfD-Abgeordneter beschäftigt wurden.

393. 520-Euro-Vertrag für Familienangehörigen. Eine entsprechende Anstellung wurde dokumentiert. Sie war nicht automatisch rechtswidrig.

394. Stefan Keuter beschäftigt eigene Partnerin. Der AfD-Politiker verteidigte die Beschäftigung seiner Lebenspartnerin in seinem Bundestagsbüro und erklärte, damit keine Vorschriften verletzt zu haben.

395. Keuter verliert Personalverantwortung. Die Fraktionsführung entzog ihm im Zuge der Debatte die Zuständigkeit für die Personalabteilung.

396. Jan Wenzel Schmidt aus Bundestagsfraktion ausgeschlossen. Die AfD-Fraktion schloss ihn 2026 wegen nach ihrer Darstellung fraktionsschädigenden Verhaltens aus.

397. Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt. Parallel lief ein Verfahren über seinen möglichen Ausschluss aus der Partei.

398. Weidel und Chrupalla verdoppeln Funktionszulagen. Die AfD-Fraktion beschloss eine deutliche Erhöhung der monatlichen Zulagen ihrer beiden Fraktionsvorsitzenden.

399. Hohe monatliche Gesamtbezüge. Zusammen mit Abgeordnetenentschädigung und Kostenpauschale ergaben sich hohe monatliche Gesamtbeträge. Die Erhöhung war ein Fraktionsbeschluss und als solcher nicht automatisch rechtswidrig.

400. Bilanz nach 400 dokumentierten Vorgängen. Der vierte Teil reicht von rechtskräftigen Strafurteilen über Spionagefälle im Mitarbeiterumfeld, Ermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit und Geldwäsche, Russlandkontakte und rechtsextreme Netzwerke bis zu innerparteilichen Personal- und Finanzkontroversen.

Fortsetzung folgt

Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 400 nummerierte Vorgänge.

Als Nächstes folgt:

AfD unter der Lupe – Fälle 401 bis 500

Dabei bleibt der Maßstab derselbe: Quellen statt Behauptungen, unterschiedliche Verfahrensstände klar kennzeichnen und Vorwürfe nicht als erwiesene Tatsachen darstellen.

#AfD #Rechtsextremismus #Russland #China #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

1000 dokumentierte Fälle rund um die AfD – Teil 1: Die ersten 100 Fälle

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Wer die AfD politisch beurteilen möchte, sollte nicht nur einzelne Schlagzeilen betrachten. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Gerichtsentscheidungen, Ermittlungsverfahren, Parteispendenaffären, Verfassungsschutz-Einstufungen, internationalen Kontakten, rechtsextremen Netzwerken und Vorgängen innerhalb der Partei.

Diese Artikelserie dokumentiert insgesamt 1.000 Sachverhalte rund um AfD-Politiker, Mitglieder, Mitarbeiter und das politische Umfeld der Partei.

Dabei gilt selbstverständlich: Eine Ermittlung ist keine Verurteilung. Ein Kontakt ist noch kein Beweis für illegale Einflussnahme. Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ist kein Parteiverbot. Bei laufenden Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.

Die erste Folge umfasst die Fälle 1 bis 100.

1. Weidel-Spendenaffäre aus der Schweiz – Im Bundestagswahlkampf 2017 flossen rund 132.000 Euro über Schweizer Konten an Alice Weidels AfD-Kreisverband; die Herkunft der Gelder führte zu umfangreichen Prüfungen und Ermittlungen.

2. Gestückelte Zahlungen an Weidels Kreisverband – Die Zahlungen erfolgten in mehreren Tranchen und lösten Fragen nach den tatsächlichen Geldgebern aus.

3. Spur zu Immobilienunternehmer Henning Conle – Recherchen führten später zu dem Unternehmer Henning Conle als möglichem ursprünglichen Geldgeber.

4. Jörg Meuthen und die Schweizer Goal AG – Meuthens Landtagswahlkampf wurde durch Leistungen der Schweizer Werbeagentur Goal AG unterstützt.

5. Rund 270.000 Euro Strafzahlung im Meuthen-Komplex – Die Bundestagsverwaltung bewertete die Wahlkampfhilfe als unzulässige Parteispende; die AfD akzeptierte schließlich eine Zahlung von rund 270.000 Euro.

6. Spendenaffäre um Guido Reil – Auch beim AfD-Politiker Guido Reil wurden externe Wahlkampfhilfen beanstandet; im Raum stand eine Rückzahlung von rund 130.000 Euro.

7. Millionenwerte Pro-AfD-Werbung außerhalb der Partei – Ein Unterstützerverein und die Goal AG finanzierten beziehungsweise organisierten umfangreiche Wahlwerbung zugunsten der AfD.

8. Unbekannte Geldgeber hinter externen Kampagnen – Nach Recherchen blieben die ursprünglichen Finanziers millionenschwerer Pro-AfD-Werbung teilweise unbekannt.

9. Unterstützerverein verfügte selbst nicht über die benötigten Millionen – Auf dessen Konto lagen nach Recherchen zeitweise lediglich vierstellige Beträge.

10. Zahlungswege liefen offenbar über die Schweizer Goal AG – Die eigentliche Finanzierung der Wahlwerbung soll teilweise direkt über die Schweizer Agentur erfolgt sein.

11. Goal AG bot weitere Wahlkampfunterstützung an – Für eine Veranstaltung zugunsten der bayerischen AfD-Politikerin Katrin Ebner-Steiner wurde ein Gesamtpaket im Wert von rund 48.000 Euro angeboten.

12. Maximilian Krah im Mittelpunkt mehrerer Affären – Der frühere AfD-Europaspitzenkandidat geriet wegen möglicher Verbindungen nach Russland und China sowie wegen seines Mitarbeiterumfelds wiederholt in den Fokus von Ermittlungen und Medienberichten.

13. FBI befragte Krah in den USA – Hintergrund waren mögliche Zahlungen aus prorussischen Kreisen.

14. Krah führte rund 3.000 Euro Bargeld mit sich – Er erklärte gegenüber Medien, es habe sich um eine persönliche „Bargeldreserve“ gehandelt.

15. Krah bestritt Zahlungen aus prorussischen Quellen – Einen entsprechenden Verdacht wies er ausdrücklich zurück.

16. Krahs Mitarbeiter wurde wegen Spionageverdachts festgenommen – Jian G. arbeitete jahrelang für Krah im Europäischen Parlament.

17. Jian G. später wegen China-Spionage verurteilt – Der ehemalige Mitarbeiter wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt.

18. Vertrauliche Informationen aus dem Europaparlament betroffen – Im Verfahren ging es unter anderem um Informationen aus dem parlamentarischen Umfeld.

19. Chinesische Oppositionelle standen ebenfalls im Fokus – Jian G. soll zudem Informationen über chinesische Dissidenten gesammelt haben.

20. Krah bezeichnete sich später selbst als Opfer seines Mitarbeiters – Er erklärte, von dessen Spionagetätigkeit nichts gewusst zu haben.

21. Petr Bystron und „Voice of Europe“ – Gegen Bystron entstanden Vorwürfe möglicher Zahlungen aus dem Umfeld des prorussischen Portals Voice of Europe; er bestreitet diese.

22. Ermittlungen gegen Bystron wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit – Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen begleiteten seinen Europawahlkampf.

23. Bargeldvorwürfe gegen Bystron – Ermittler gingen Hinweisen auf mögliche Geldübergaben nach. Bystron weist die Vorwürfe zurück.

24. Voice of Europe als prorussisches Einflussinstrument – Die Plattform wurde von europäischen Behörden wegen mutmaßlicher russischer Einflussoperationen sanktioniert.

25. Interviews von Krah und Bystron bei Voice of Europe – Beide AfD-Politiker traten dort wiederholt auf.

26. Kontakte zu Viktor Medwedtschuk – Krah und Bystron besuchten den Putin-nahen ukrainischen Politiker bereits 2021.

27. Medwedtschuk war damals wegen Hochverrats unter Hausarrest – Der Besuch wurde als „Solidaritätsbesuch“ beschrieben.

28. AfD-Führung verlangte schriftliche Erklärung von Bystron – Alice Weidel und Tino Chrupalla forderten eine Stellungnahme zu den Vorwürfen.

29. Krah empfahl Bystron zeitweise Wahlkampfverzicht – Bis zur Aufklärung solle er nach Krahs Auffassung keine Wahlkampfauftritte absolvieren.

30. Ulrich Oehme als Wahlbeobachter in Russland – Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete nahm 2018 an der russischen Präsidentschaftswahl teil.

31. Russische Duma übernahm Oehmes Reisekosten – Oehme räumte dies später ein.

32. Oehme lobte die Wahl – Seine Einschätzung fiel deutlich positiver aus als die Bewertung vieler unabhängiger Beobachter.

33. Stefan Keuter ebenfalls als russischer Wahlbeobachter – Auch er reiste 2018 im Auftrag beziehungsweise auf Einladung der russischen Staatsduma.

34. Keuter bezeichnete die Wahl als frei und geheim – Experten bewerteten die Rahmenbedingungen deutlich kritischer.

35. AfD-Abgeordnete wollten 2024 erneut nach Russland reisen – Mehrere Politiker wollten als Wahlbeobachter auftreten.

36. OSZE zur russischen Wahl 2024 nicht zugelassen – Trotzdem wurden AfD-Abgeordnete als sogenannte „Experten für Demokratie“ eingeladen.

37. Tino Chrupalla bei russischem Botschaftsempfang – Der AfD-Bundesvorsitzende nahm trotz des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine an einem Empfang der russischen Botschaft teil.

38. Alexander Gauland ebenfalls bei Veranstaltungen mit Russlandbezug – Auch der ehemalige AfD-Bundesvorsitzende pflegte öffentlich entsprechende Kontakte.

39. Markus Frohnmaier in russischen Papieren als „unser Kandidat“ bezeichnet – Recherchen dokumentierten entsprechende Formulierungen aus einem prorussischen Netzwerk; daraus folgt nicht, dass Frohnmaier selbst davon wusste oder gesteuert wurde.

40. Russische Akteure diskutierten Unterstützung Frohnmaiers – Die Unterlagen dokumentierten Überlegungen zu politischer Unterstützung und Einflussnahme.

41. Elon Musk warb öffentlich für die AfD – Der Unternehmer unterstützte die Partei im Bundestagswahlkampf 2025 öffentlich.

42. Musk führte ein langes Online-Gespräch mit Alice Weidel – Das Gespräch erreichte ein internationales Millionenpublikum.

43. Musk empfahl ausdrücklich die Wahl der AfD – Damit griff ein international einflussreicher Unternehmer unmittelbar in die deutsche Wahlkampfdebatte ein.

44. JD Vance traf Alice Weidel – Der spätere US-Vizepräsident traf die AfD-Chefin kurz vor der Bundestagswahl persönlich.

45. Vance kritisierte die politische Abgrenzung gegenüber der AfD – Er griff die sogenannte „Brandmauer“ in seiner Europapolitik öffentlich an.

46. Marco Rubio kritisierte den deutschen Umgang mit der AfD – Auch aus dem US-Außenministerium kamen entsprechende öffentliche Stellungnahmen.

47. Die AfD ist bundesweit rechtskräftig als Verdachtsfall beobachtbar – Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden gegen die entsprechende Einstufung zurück.

48. Gericht sah tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen – Diese rechtfertigen nach der Rechtsprechung die Beobachtung der Partei.

49. AfD Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der Landesverband wird vom dortigen Verfassungsschutz entsprechend bewertet.

50. AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der dortige Landesverband erhielt diese Einstufung ebenfalls.

51. AfD Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der sächsische Verfassungsschutz traf diese Entscheidung nach mehrjähriger Prüfung.

52. Sächsische AfD scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht – Die Einstufung durfte im Eilverfahren weiter verwendet werden.

53. Rechtsextreme Äußerungen führender Funktionäre als Teil der Begründung – Der sächsische Verfassungsschutz verwies ausdrücklich darauf, dass solche Aussagen innerparteilich nicht wirksam zurückgewiesen würden.

54. AfD Brandenburg 2025 ebenfalls hochgestuft – Der Landesverband wurde vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingeordnet.

55. Brandenburg war zuvor jahrelang Verdachtsfall – Die Hochstufung erfolgte nach längerer Beobachtung.

56. Junge Alternative bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Die frühere AfD-Jugendorganisation wurde entsprechend vom Verfassungsschutz bewertet.

57. Junge Alternative löste sich 2025 auf – Der Verband beendete seine bisherige Organisationsform zum 31. März 2025.

58. Neue Jugendorganisation enger an die AfD gebunden – Die Partei beschloss eine neue Struktur, bei der Mitglieder zugleich Parteimitglieder sein müssen.

59. Alte JA pflegte Kontakte zu anderen rechtsextremen Organisationen – Dies wurde unter anderem als Problem der bisherigen Jugendstruktur beschrieben.

60. Hannes Gnauck spielte beim Aufbau der neuen Jugend eine wichtige Rolle – Der ehemalige JA-Chef gehört zugleich dem AfD-Bundesvorstand an.

61. Gnauck war vom MAD als Extremist eingeordnet worden – Dies wurde bereits während seiner Bundeswehrzeit bekannt.

62. Björn Höcke unterstützte den radikalen Parteiflügel über Jahre – Er gehörte zu den zentralen Köpfen des früheren „Flügels“.

63. „Flügel“ vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Beobachtung rechtmäßig war.

64. Andreas Kalbitz gehörte ebenfalls zu den prägenden Flügel-Akteuren – Seine Vergangenheit im rechtsextremen Milieu führte zu schweren innerparteilichen Konflikten.

65. Kalbitz verlor seine Parteimitgliedschaft – Der AfD-Bundesvorstand annullierte seine Mitgliedschaft.

66. Björn Höcke wegen NS-Parole rechtskräftig verurteilt – Gerichte verurteilten ihn wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung.

67. Höcke verwendete diese Losung bei mehreren Veranstaltungen – Daraus entstanden mehrere Strafverfahren.

68. Höckes „Denkmal der Schande“-Rede sorgte für bundesweite Empörung – Er kritisierte darin die deutsche Erinnerungskultur.

69. Höcke forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ – Die Aussage wurde zu einem seiner bekanntesten geschichtspolitischen Statements.

70. Versuche eines Parteiausschlusses gegen Höcke scheiterten – Seine Stellung innerhalb der AfD wurde danach stärker statt schwächer.

[BILD 4 – Auswirkungen auf Gesellschaft, Rechtsstaat und demokratische Kultur]

71. Correctiv untersuchte 48 AfD-Akteure mit Gewaltbezug – Darunter waren Mandatsträger und Mitarbeiter mit direkten oder indirekten Gewaltbezügen.

72. Zahlreiche Betroffene waren strafrechtlich verurteilt – Die Recherche fand eine größere Zahl von Verurteilungen und Strafbefehlen.

73. Mehrere Verurteilte blieben politische Mandatsträger – Ein Teil der Betroffenen übte weiterhin politische Ämter aus.

74. Mitarbeiter der AfD mit Verbindungen ins rechtsextreme Milieu – Medienrecherchen identifizierten zahlreiche Beschäftigte von AfD-Abgeordneten mit entsprechenden Bezügen.

75. Identitäre Bewegung im Mitarbeiterumfeld – Mehrere Mitarbeiter standen nach Recherchen in Verbindung zur Identitären Bewegung.

76. Teilnahme an Neonazi-Aufmärschen – Auch solche Aktivitäten wurden bei einzelnen Beschäftigten dokumentiert.

77. Potsdamer Treffen mit AfD-Politikern und Rechtsextremen – Im November 2023 kamen Politiker, Aktivisten und Unternehmer zusammen.

78. Martin Sellner stellte sein „Remigrations“-Konzept vor – Der Rechtsextremist erläuterte dort entsprechende Pläne.

79. Diskussion betraf auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit – Sellners Konzept umfasste sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.

80. Roland Hartwig nahm teil – Der damalige Mitarbeiter aus Alice Weidels Umfeld war bei dem Treffen anwesend.

81. Gerrit Huy nahm ebenfalls teil – Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete gehörte zum Teilnehmerkreis.

82. Ulrich Siegmund war ebenfalls beim Treffen – Der AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme.

83. Unternehmer gehörten ebenfalls zum Teilnehmerkreis – Damit kamen politische, wirtschaftliche und rechtsextreme Akteure zusammen.

84. „Remigration“ danach verstärkt in der AfD-Kommunikation – Correctiv fand 2024 mindestens 170 entsprechende Beiträge von rund 40 offiziellen AfD-Accounts.

85. Später mehr als 1.100 Social-Media-Beiträge untersucht – Eine weitere Correctiv-Analyse zeigte, dass AfD-Bundestagsabgeordnete den Begriff seit Anfang 2024 sehr regelmäßig verwendeten.

86. Bayern-AfD fordert „Remigration im Millionenbereich“ – Der Landesverband beschloss eine entsprechende Resolution.

87. Aberkennung der Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern diskutiert – Die bayerische AfD wollte unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Möglichkeiten prüfen lassen.

88. Wolfgang-Gedeon-Affäre spaltete die AfD Baden-Württemberg – Antisemitische Schriften des Politikers führten zu einem schweren innerparteilichen Konflikt.

89. Gedeon wurde erst Jahre später ausgeschlossen – Der Ausschluss erfolgte erst 2020.

90. Maximilian Krah relativierte die individuelle Schuld von SS-Mitgliedern – Seine Äußerungen lösten einen Bruch mit europäischen Rechtsparteien aus.

91. Französischer Rassemblement National beendete Zusammenarbeit mit der AfD – Ausschlaggebend waren Krahs Aussagen zur SS.

92. Gesamte AfD-Delegation aus der ID-Fraktion ausgeschlossen – Alle damaligen AfD-Abgeordneten verloren ihre Mitgliedschaft in der europäischen Rechtsfraktion.

93. AfD wollte zunächst Krah selbst ausschließen lassen – Damit versuchte sie, den Ausschluss der gesamten Delegation noch abzuwenden.

94. Krah anschließend auch aus neuer AfD-EU-Delegation ausgeschlossen – Die neu gewählten AfD-Europaabgeordneten nahmen ihn nicht in ihre Delegation auf.

95. Rechte ID-Fraktion verweigerte trotzdem eine Wiederaufnahme der AfD – Die Distanzierung von Krah reichte den bisherigen Partnern zunächst nicht aus.

96. AfD plante daraufhin auch Austritt aus der europäischen ID-Partei – Sie wollte einem möglichen Ausschluss zuvorkommen.

97. Michael Limburg von EIKE arbeitete für AfD-Abgeordneten Karsten Hilse – Damit bestanden direkte personelle Verbindungen zwischen klimapolitischem Aktivismus und AfD-Parlamentsarbeit.

98. EIKE und AfD arbeiteten bei klimapolitischen Veranstaltungen zusammen – Vertreter beider Seiten traten wiederholt gemeinsam auf.

99. Kontakte zum US-amerikanischen Heartland Institute – Über EIKE bestanden Verbindungen zu dem konservativen US-Thinktank, der gegen zentrale klimapolitische Maßnahmen argumentiert.

100. Internationale Netzwerke von Russland über China bis USA – Bereits die ersten 100 Fälle zeigen ein breites Spektrum aus Parteispenden, Ermittlungen, rechtsextremen Strukturen, Russland- und China-Verbindungen sowie internationalen politischen Netzwerken. Ein Kontakt oder eine politische Nähe allein beweist dabei weder illegale Einflussnahme noch strafbares Verhalten.

Das waren die ersten 100 Fälle

Diese Übersicht endet bewusst bei Nummer 100.

Doch damit ist die Dokumentation noch lange nicht abgeschlossen.

Im zweiten Artikel folgen die Fälle 101 bis 200. Dort geht es unter anderem um weitere Gerichtsverfahren, Verurteilungen, Vorgänge in Landes- und Kommunalverbänden, Reichsbürger-Verbindungen, rechtsextreme Mitarbeiterstrukturen, internationale Kontakte und innerparteiliche Affären.

Fortsetzung folgt: Fälle 101–200.

#Deutschland #AfD #AfDSkandale #Demokratie #Rechtsstaat

Hinweis zu den Bildern: Die in diesem Artikel verwendeten fünf Illustrationen wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Darstellung der behandelten Themen und sind keine dokumentarischen Originalaufnahmen realer Ereignisse, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird.

Rente mit 63 vor dem Rückzieher? Altersteilzeit könnte zur Rentenfalle werden

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Die Diskussion um die sogenannte „Rente mit 63“ nimmt erneut Fahrt auf. Gemeint ist heute vor allem die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann – je nach Geburtsjahr – früher abschlagsfrei in Rente gehen. Für Jahrgänge ab 1964 ist dies grundsätzlich mit 65 Jahren möglich.

Politisch wird über Einschränkungen, Abschaffung sowie Übergangs- und Härtefallregelungen diskutiert. Dabei wird ein wichtiger Punkt bislang kaum beachtet:

Was passiert mit bereits bestehenden Altersteilzeitverträgen?

Viele Unternehmen nutzen das Blockmodell, zum Beispiel 3 Jahre Aktivphase plus 3 Jahre Passivphase. Die Verträge sind häufig so gestaltet, dass am Ende unmittelbar eine Altersrente beginnt.

Das kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen oder die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren sein.

Genau hier kann eine Reform problematisch werden.

Beispiel: Die Altersteilzeit endet mit 65. Nach heutiger Rechtslage soll anschließend die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren beginnen. Wird das Zugangsalter später angehoben, kann eine Versorgungslücke entstehen.

Denn ein Altersteilzeitvertrag verlängert sich nicht automatisch, nur weil sich das Rentenrecht ändert. Maßgeblich sind der konkrete Vertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Die Altersteilzeit kann also enden, obwohl die eingeplante Rente noch nicht beginnen darf.

Das ist besonders kritisch, weil Beschäftigte ihre Lebens- und Finanzplanung oft Jahre vorher darauf ausgerichtet haben. Auch Arbeitgeber planen entsprechend.

Deshalb genügt ein allgemeiner Hinweis auf Vertrauensschutz nicht. Es muss geprüft werden, ob bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge ausdrücklich geschützt werden, wenn sie auf den bisherigen Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren ausgerichtet wurden.

Wer dagegen ohnehin den Übergang in die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen geplant hat, wäre von einer Änderung der 45-Jahres-Rente nicht automatisch betroffen.

Bei jeder Reform der Rente nach 45 Versicherungsjahren muss die Altersteilzeit mitgedacht werden. Sonst kann aus einer Rentenreform für manche Beschäftigte eine echte Renten- und Versorgungslücke entstehen.

#RenteMit63 #Altersteilzeit #Rentenreform #Rentenversicherung #Altersrente

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der Illustration. Dargestellte Personen, Situationen und Dokumente sind symbolisch und stehen nicht für konkrete Einzelfälle.

Xylit, Erythrit, Stevia: Was Herzpatienten über Süßstoffe wissen sollten

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Menschen nutzen Süßstoffe, weil sie Zucker vermeiden wollen. Gerade bei Diabetes, Übergewicht oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen klingt das zunächst sinnvoll. Doch neue Studien zeigen: Nicht jeder Zuckerersatz ist automatisch harmlos.

Besonders im Blick stehen derzeit Xylit und Erythrit. Xylit ist auch als Birkenzucker bekannt und steckt zum Beispiel in zuckerfreien Kaugummis, Bonbons, Marmeladen, Joghurts, Eis oder Diätprodukten.

Beim Europäischen Kardiologenkongress ESC 2026 wurde eine große Auswertung mit 17.710 Personen vorgestellt. Menschen mit den höchsten Xylitwerten im Blut hatten innerhalb von sechs Jahren ein um 57 Prozent höheres Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Tod als Menschen mit den niedrigsten Werten.

Wichtig: Das beweist noch nicht, dass Xylit direkt Herzinfarkte verursacht. Es zeigt aber einen ernstzunehmenden Zusammenhang.

Schon 2024 veröffentlichte das European Heart Journal eine Studie von Marco Witkowski und weiteren Forschern. Danach kann Xylit Blutplättchen reaktionsfreudiger machen. Vereinfacht gesagt: Das Blut kann leichter verklumpen. Solche Gerinnsel können Gefäße verschließen und dadurch Herzinfarkt oder Schlaganfall begünstigen.

Auch Erythrit, ein anderer Zuckeralkohol, wurde bereits 2023 in Nature Medicine mit einem erhöhten Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall in Verbindung gebracht.

Und Stevia?

Stevia ist etwas anderes. Steviolglycoside stammen aus der Stevia-Pflanze und gehören nicht zu den Zuckeralkoholen wie Xylit und Erythrit. Die konkrete Warnung zu Blutplättchen und Gerinnseln lässt sich deshalb nicht einfach auf Stevia übertragen. Die EFSA bewertet zugelassene Steviolglycoside innerhalb der erlaubten Tagesmenge weiterhin als sicher.

Trotzdem empfiehlt die WHO seit 2023, Süßstoffe nicht gezielt zur langfristigen Gewichtskontrolle oder zur Vorbeugung von Krankheiten einzusetzen.

Mein Fazit: Herzpatienten, Menschen mit Stents, Diabetes, Bluthochdruck oder Gefäßerkrankungen sollten Xylit und Erythrit nicht unkritisch als „gesunde“ Dauerlösung verwenden.

Bei Stevia gibt es nach aktueller Datenlage keinen vergleichbaren konkreten Gerinnsel-Alarm.

Aber auch hier gilt: sparsam verwenden und Zutatenlisten prüfen. Viele „Stevia“-Produkte enthalten zusätzlich Erythrit.

Quellen: ESC 31.08.2026; Witkowski et al., European Heart Journal 2024; DZHK 07.06.2024; Witkowski et al., Nature Medicine 2023; EFSA 2024; WHO 2023.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.

#Xylit #Erythrit #Stevia #Herzinfarkt #Herzgesundheit

„Demokratisch gewählt“ heißt nicht automatisch demokratisch – warum wir aus 1933 lernen müssen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann, Überzeugter demokratischer Europäer.

Immer wieder hört man von Funktionären und Anhängern der AfD das Argument: „Die AfD ist doch demokratisch gewählt.“

Wenn ich diesen Satz höre, denke ich an die deutsche Geschichte. Dabei ist eine Klarstellung wichtig: Adolf Hitler wurde nicht vom Volk zum Reichskanzler gewählt. Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte ihn am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler. Die NSDAP war zuvor durch Wahlen zur stärksten Partei im Reichstag geworden. Bei der Reichstagswahl vom 5. März 1933 erreichte sie 43,9 Prozent.

Das zeigt: Eine Partei kann durch Wahlen politische Macht erlangen und diese Macht anschließend dazu benutzen, die Demokratie zu beseitigen. Genau aus dieser historischen Erfahrung entstand nach 1945 das Konzept der „wehrhaften Demokratie“.

Ein Schild, das in sozialen Medien verbreitet wird, bringt diese Warnung drastisch auf den Punkt:

„Hitler begann nicht mit Lagern. Er begann mit …“

– Bücher verbieten
– die Presse ins Visier nehmen
– Einwanderern die Schuld geben
– aus Nachbarn Feinde machen
– Gerichte und Richter kontrollieren
– Arbeitnehmerrechte angreifen
– Lügen und Verschwörungstheorien verbreiten
– Religion als Waffe einsetzen
– Wahrheit durch Propaganda ersetzen

Diese Aufzählung ist keine wissenschaftliche Chronologie der NS-Diktatur. Sie soll daran erinnern, dass eine Demokratie nicht erst gefährdet ist, wenn ihre Institutionen bereits abgeschafft sind.

Genau deshalb haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes Konsequenzen aus dem Scheitern der Weimarer Republik gezogen.

Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz bestimmt, dass Parteien verfassungswidrig sind, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

Allerdings entscheidet darüber ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Eine Partei darf also nicht einfach deshalb von Wahlen ausgeschlossen werden, weil sie als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich angesehen wird. Für ein Parteiverbot gelten bewusst sehr hohe verfassungsrechtliche Anforderungen.

Meine Meinung: Wenn eine Partei nachweislich und planvoll darauf hinarbeitet, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, muss der Rechtsstaat seine verfassungsmäßigen Möglichkeiten prüfen und nutzen.

Denn die Geschichte hat uns eines gelehrt:

Eine Demokratie muss nicht tatenlos zusehen, wie demokratische Instrumente dazu benutzt werden, sie selbst abzuschaffen.

#Demokratie #WehrhafteDemokratie #NieWieder #Grundgesetz #Rechtsextremismus

Hinweis zu den Bildern:
Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden teilweise mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt bzw. bearbeitet. Sie dienen der Illustration und Visualisierung des Beitrags. Insbesondere die historisch dargestellten Szenen sind KI-generierte Rekonstruktionen und keine historischen Originalfotografien.

Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen Darstellung und zeigen keine dokumentarischen Aufnahmen tatsächlicher Ereignisse.

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