Vorsicht bei falscher Vorsorgevollmacht

Erbschleicher: Gefahren der Vorsorgevollmacht

Eigentlich ist die Idee gut: Wenn ein Mensch im Alter nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Geschäfte zu führen, kann er jemanden bestimmen, der das für ihn erledigt. Mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Seit 2004 propagiert die Bundesregierung dieses Instrument. Genauso wie die „gesetzliche Betreuung“, bei der sich ein vom Gericht bestellter, oft unbekannter Betreuer um einen nicht mehr geschäftsfähigen Menschen kümmert. Bei der Vorsorgevollmacht wählt man dagegen eine Person seines Vertrauens.

Ein interessanter Filmbeitrag ist im ARD bei Panorama ausgestrahlt worden.

Falsche Vorsorgevollmachten beinhalten z.B. oft keinen Kontrollbevollmächtigten. Empfehlenswert ist auch zu diesem Thema der Notfallordner von 

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

(ab 27,– Euro erhältlich).

Filmbeitrag Panorama: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Erbschleicher-Gefahren-der-Vorsorgevollmacht,altersvorsorge128.html
Starke Missbrauchsgefahr

Rund 2,5 Millionen Deutsche haben inzwischen eine solche Vollmacht erteilt – an Familienmitglieder oder andere nahe stehende Menschen. Ein Erfolg, der sicherlich auch in ihrer Einfachheit begründet liegt. Ein einfacher Schrieb genügt – wie eine Art Blankoscheck. Damit birgt eine Vorsorgevollmacht aber auch Gefahren, denn sie beinhaltet in der Regel zum Beispiel eine Kontovollmacht. Und wenn die Vollmacht notariell beurkundet ist, kann man damit sogar Häuser übertragen und verkaufen. „Eine Vorsorgevollmacht kann stark missbraucht werden“, sagt Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht. „Und da ist es nicht selten so, dass eine Vorsorgevollmacht die erste Stufe zur Erbschleicherei ist.“

#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Immer wieder wird von bestimmten Gruppen behauptet, dass die Bürgerversicherung ein Solidarsystem sei, das für Alle das Beste wäre.

So behaupten neben den Lobbyverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen, dass nur eine Bürgerversicherung, in der alle Bürger von Deutschland versichert sind, gerecht wäre.

Und da die Aussage viele Wähler einbringt, vertreten die folgenden Parteien genau diese Meinung. So vertreten z.B. die:

  • AFD
  • Linke
  • Grüne
  • SPD

genau diese Meinung.

Tatsächlich würde eine Bürgerversicherung allerdings zu einer dramatischen Entwicklung führen.

Sofern es überhaupt verfassungsmäßig möglich wäre eine Einheitsversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen, würde es die Lebensbedingungen in Deutschland radikal verändern und dazu führen, dass die Lebenserwartung um etwa 5-10 Jahre wieder absenken und für viele Menschen in einem Desaster enden.

Natürlich wäre dies für die jungen Menschen mittelfristig eine finanzielle Entlastung. Denn wenn eine Bürgerversicherung kommt und die Lebenserwartung sinkt, dann ist die Konsequenz, dass die Rentenversicherung und Pflegeversicherung für einen kürzeren Zeitraum leisten muss.

Aber jede junge Mensch sollte daran denken, dass:

  • er selbst auch einmal krank und älter wird
  • und auch die eigenen Eltern und Großeltern

betroffen sind.

Warum dies so ist, wird in den nachfolgenden Wochen hier unter der Reihe „Bürgerversicherung“ erläutert.

Bürgerversicherung – nein Danke – Nr.7

#PKV #Private #Krankenversicherer sind für Ihre Versicherten besser gerüstet, als die #GKV #gesetzlich #Versicherten, denn die gesetzlichen Krankenkassen haben keine #Altersrückstellungen angespart. Da das Durchschnittsalter aber auch bei den gesetzlichen Krankenkassen ansteigt (somit auch die Leistungsausgaben) und die Beiträge im #Umlageverfahren festgelegt werden, werden die gesetzlichen Krankenkassen überproportional die Beiträge anheben müssen oder Leistungskürzungen vornehmen müssen.

Da die gesetzlichen Krankenkassen im Wettbewerb mit privaten Krankenkassen stehen, möchten bestimmte Parteien am liebsten eine #Bürgerversicherung einführen.

Denn: 

Wenn eine Bürgerversicherung eingeführt würde, könnten -ohne auf Wettbewerb Rücksicht zu nehmen – weitere Leistungskürzungen vorgenommen werden.

Dies wäre für gesetzlich Versicherte ein erheblicher Nachteil!

„Seit Jahren wird der bevorstehende Niedergang der privaten Krankenversicherung immer wieder vorhergesagt. Doch die Branche hält sich trotz aller Kassandrarufe, steigender Gesundheitsausgaben und anhaltender Niedrigzinsen aufrecht und wächst weiter, wenn auch nur noch im Zusatzversicherungsgeschäft. „Wir befinden uns derzeit in ruhigem Fahrwasser“, kommentierte der wiedergewählte Vorsitzende Uwe Laue die Lage aus Anlass der Jahrestagung des Verbands am Donnerstag.

In der Zusatzversicherung erreichte die Branche mit 25,1 Millionen Verträgen und einem Zuwachs von 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr ein neues Rekordniveau. Im Vollversicherungsgeschäft ging es zwar das fünfte Jahr in Folge abwärts, doch mit deutlich langsamerem Tempo: Während bei den PKV-Unternehmen 2013 auf dem Höhepunkte der Mitgliederkrise in einem Jahr 66.200 Versicherte mehr durch Tod oder den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung verloren gingen als neue Mitglieder gewonnen wurden, waren es im vergangenen Jahr nur noch 14.600 Mitglieder. „Im zweiten Halbjahr 2016 waren wir schon wieder leicht m Plus“ gibt sich Laue optimistisch, räumt aber auf Nachfrage ein, dass dieser Trend sich im ersten Halbjahr dieses Jahres wieder gedreht hat. Insgesamt gab es zum Jahreswechsel 8,77 Millionen Vollversicherte, die Hälfte davon Beamte.
Finanziell sieht Laue die Branche gleichwohl krisensicher aufgestellt. Er verweist auf die Berichte über die Solvenz- und Finanzlage zum 31. Dezember vergangenen Jahres, die die Unternehmen im Mai erstmals vorlegen müssen. Danach liegen bei der gewichteten Solvency-II-Bedeckungsquote alle PKV-Unternehmen deutlich über 100 Prozent. „Das bedeutet, die Unternehmen verfügen über mehr Kapital als erforderlich wäre, um mit einer Krisenlage fertig zu werden, wie sie theoretisch nur alle 200 Jahre vorkommt“, erläutert Laue die Daten.  

Auch bei den #Alterungsrückstellungen, über die in der PKV Reserven gebildet werden, um die im Alter wachsenden Gesundheitskosten der Versicherten abzudecken, gebe es keine Anhaltspunkte zur Besorgnis: Sie wurden 2016 um fast dreizehn Milliarden Euro auf insgesamt 233 Milliarden Euro aufgestockt. 

Das bedeutet ein Plus von 5,9 Prozent. „Das zeigt auch in Zeiten anhaltender Niedrigzinspolitik in Europa wächst die nachhaltige und generationengerechte Vorsorge der PKV, mit der wir für den demografischen Wandel so gut gerüstet sind.“  
Allerdings sollte man die Rückstellungen als Indikator für eine solide Finanzlage nicht überschätzen. Bilanztechnisch handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten der Unternehmen gegenüber den Versicherten. Aussagekräftiger ist da schon eher die Durchschnittverzinsung der Anlagen, die Laue mit immer noch knapp unter vier Prozent angab.  
Apropos Demografie: Mutmaßungen darüber, dass der Mitgliederschwund im Bereich der Vollversicherung dazu führe, dass das Durchschnittsalter der privat Versicherten nun schneller ansteigt und mit ihm auch die Durchschnittsausgaben und im Nachhinein die Prämien für eine private Krankenversicherung, wies Laue mit sehr plausiblen Argumenten zurück. 

Tod, das Sinken des Einkommens unter die jährliche steigende Versicherungspflichtgrenze und der Wechsel des Erwerbstätigenstatus seien die Hauptgründe für Abgänge aus der PKV. 

Und hier führe der nachhaltige Aufschwung am Arbeitsmarkt dazu, dass vor allem viele privat Versicherte Soloselbstständige wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job finden würden. 

Diese Soloselbstständigen waren aber in der Vergangenheit eher ein schlechtes Geschäft für die PKV. 

Viele konnten mangels Einkommen am Ende nicht einmal mehr ihre PKV-Beiträge zahlen und landeten im Notlagentarif der PKV. 

Es könnte also gut sein, dass sich zumindest einige PKV-Unternehmen derzeit im Vollversicherungsgeschäft sogar gesund schrumpfen.“
Quelle: Handelsblatt

Gesetzliche Rente wird zu BRUTTO!

#BAV – #Betriebliche #Altersversorgung – Ein wichtiger Überblick
Sehr oft wird übersehen dass die #Altersversorgung durch die #gesetzliche #Rentenversicherung (#GRV) eine #Bruttorente ist, von der noch:

– Krankenversicherung

– Pflegeversicherung

– Einkommensteuer

– Solidaritätsbeitrag

– Kirchensteuer

abgezogen werden muss.

Für vorhandene Rentner ist die Steuer noch sehr gering, da früher nur ein Teil bei der Steuerberechnung berücksichtigt wurde.

Wer 2005 eine Rente von zB 1.200 Euro Monatsrente erhielt musste nur 50% der Rente als Einkünfte dich anrechnen lassen § 22 1 a) aa) EStG.

Wer 2022 in Rente geht, muss sich schon 82% anrechnen lassen.

Bei Rentenbeginn 2040 sind 100% steuerpflichtig.

Dies liegt an der Umstellung von vorgelagerte in nachgelagerten Besteuerung. Seit 2005 werden die Beiträge zur GRV auch bei den Sonderausgaben besser berücksichtigt, mit der Auswirkung, dass die Steuerbelastung hierdurch gesunken ist.

Allerdings hat fast kein Versicherter die Steuerersparnis auf die Seite gelegt.

Da die gesetzliche Rente hierdurch NETTO kleiner wird, ist es sinnvoll zusätzlich Geld für die zusätzliche Altersversorgung anzusparen.

Einen Überblick der Möglichkeiten findet man im Blog vom Forum-55plus

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/06/02/bav-betriebliche-altersversorgung-ein-ueberblick/

#Vorsorge durch #Notfallordner für über 50 Selbstständigen-Gruppen

Wie wichtig die Vorsorge durch einen Notfallordner ist, merken Menschen immer dann, wenn man:

  • wichtige Unterlagen sucht
  • oder keine Generalvollmacht, Patientenverfügung oder kein handgeschriebenes Testament gemacht hat.

Der Notfallordner bietet in diesen Fällen eine ideale Vorbereitung auf Ereignisse wie z.B.

  • Geschäftsunfähigkeit
  • oder Tod

Seit 1.7.2015 gibt es jetzt nicht nur einen Notfallordner für Privatpersonen, sondern auch für Selbstständige, Unternehmer.

Für über 50 unterschiedliche selbstständige Berufsgruppen wurden Spezialinformationen erstellt, die als Zusatz zum #Notfallordner bestellt werden können.

Denn nicht nur Privatpersonen, sondern gerade auch Selbstständige hinterlassen oft den Angehörigen ungeahnte Problemsituationen, wenn kein vollständig ausgefüllter Notfallordner vorhanden ist.

Der geschäftliche Zusatzteil des Notfallordners berücksichtigt nicht nur die üblichen Betriebsbelange (z.B. wo sind welche Unterlagen – wer hat welche Schlüssel – wer hat welche Vollmachten?), sondern enthält aus wesentliche Punkte, die bei verschiedenen Berufsgruppen zu beachten sind.

Da diese Punkte sehr unterschiedlich sind, wurde für jeden dieser Selbstständigen-Gruppen ein eigener spezieller Zusatz entwickelt.

Beispiel:

Bei Apothekern ist das Apothekergesetz zwingend zu beachten und entsprechend eine rechtliche Vorsorge zu beachten. Ähnlich verhält es sich bei Ärzten oder auch bei Handwerkern.

 

Das Grundwerk des Notfallordners kostet 27,– Euro und umfasst über 140 Seiten. Der Spezialteil kostet als Ergänzung 10,– Euro.

Bestellbar ist der Notfallordner auf der Internetseite:

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 

Was ist der Unterschied von Generalvollmacht und Betreuung

Was ist der Unterschied von #Generalvollmacht und einer #Betreuung?

Der nachfolgende Film macht deutlich, wie wichtig eine Generalvollmacht ist und was passieren kann, wenn man als #Ehepartner als #Betreuer bestellt wird.

Wir können jedem Menschen, der eine vertrauenswürdige Person im Umfeld hat, eine Generalvollmacht zu erstellen.

Das umfangreiche Werk #Notfallordner#Vorsorgeordner vom Fischerverlag bietet auch für diesen Bereich eine entsprechende Unterstützung.

Der #Notfallordner-Vorsorgeordner kann für 28,50 € online bestellt werden.

Internetseite: www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 
Hier der Link zum Film:

Notfallordner

Die #rechtliche #Vorsorge durch einen #Notfallordner ist nicht nur für #Patienten, sondern auch für #Ärzte wichtig.

YouTube player

Der Filmvortrag macht deutlich, warum diese Vorsorge für jeden Menschen ab 18 wichtig ist. Der Vortrag wurde bei einem Ärztekongress gehalten.

Der erste Teil des Vortrages ist für jeden Bundesbürger interessant. Im zweiten Teil werden speziell für Ärzte wichtige Punkte behandelt.

Auch ‪#‎Ärzte‬ sollten an die rechtliche ‪#‎Vorsorge‬ durch einen  #‎Notfallordner‬ / ‪#‎Vorsorgeordner‬ denken.

Darauf hat auch die Fachpresse schon sehr oft hingewiesen (z.B.: Deutsches Ärzteblatt #aerzteblatt, #Ärztezeitung #aerztezeitung)

Neben der persönlichen Vorsorge muss ein Arzt auch Bereiche für die eigene Arztpraxis regeln, z.B.:

– Vertretungsmöglichkeiten: Welche Zusatzqualifikationen muss der Vertretungsarzt haben, damit es bei der Abrechnung mit der Kassenäztlichen Vereinigung keine Probleme gibt.

– Wo gibt es eine Übersicht der bestehenden Zusatzqualifikationen des Arztes, damit die richtige Vertretung auch in der Arztpraxis tätig ist?

– Wann laufen die einzelnen Zertifizierungen aus?

Eine Einführung zu diesem Thema bietet der Vortrag:
Notfallordner für Ärzte

YouTube player

 

 

Den #Notfallordner für #Ärzte kann man direkt über die Internetseite bestellen:

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/notfallordner-fuer-gesundheitsberufe/index.php

Ebenso gibt es den #Notfallordner auch für Privatpersonen, bzw. für über 50 weitere Selbstständigengruppen.

Internetseite: https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner/index.php

#Bürgerversicherung Nr. 6 – Kollaps der Bürgerversicherung in Großbritannien

Der Kollaps der britischen #Bürgerversicherung ist die Folge einer Einheitsversicherung, die keine Altersrückstellungen bildet. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bildet keine Altersrückstellungen!

Das umlagefinanzierte System ist auch in unserer Sozialversicherung.
Alle zahlen rein und alle bekommen Leistungen.
Dadurch dass die Bevölkerung immer älter wird, kollabiert das System nicht nur in der Rentenversicherung, sondern insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Pläne der #SPD, #Grüne, #Linke und der #AFD sehen bei einer #Bürgerversicherung auch keine Altersrückstellungen vor (weiterhin umlagefinanziert)! Nur die private Kranken- und private Pflegeversicherung sieht Altersrückstellungen vor.
Da es in Großbritannien nur eine staatliche Krankenversicherung gibt, fehlt der Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung.
Folge: Die Versicherungsleistungen können Kraft Gesetz schneller reduziert werden.
Deshalb

KEINE Bürgerversicherung !!


Meldung der Tagesschau:

Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.

268
122
227

 

 

#GewaltGegenAlt

#GewaltGegenAlt #Misshandlung #alter #MenschenJeder Sechste betrogen oder geschlagen

In Deutschland können ältere Menschen dies verhindern, indem eine Vorsorgevollmacht mit Kontrollbevollmächtigten verfasst wird.

Ein Beispiel gibt es im https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Gewalt gegen #alte #Menschen nimmt zu. Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Weil alte Menschen sich nicht wehren können, nutzen Helfer das manchmal aus – öfter als bislang gedacht. Experten schlagen Alarm. Die Misshandlungen nehmen zu. 

Die Zahl der Betroffenen steigt rapide – womöglich auf 330 Millionen Opfer bis 2050. 

 Sie werden angeschrien oder blamiert, verängstigt oder isoliert, manche werden finanziell ausgenommen oder geschlagen: Jeder sechste Mensch über 60 Jahren wird nach neuen Schätzungen missbraucht oder schlecht behandelt. Betroffen seien 141 Millionen Menschen weltweit, berichtet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum „Welttag gegen die Misshandlung alter Menschen“.

Frauen und Männer waren gleichermaßen betroffen. 

Bei den Studien, die mit Unterstützung der WHO zu dem Thema ausgewertet wurden, ging es vor allem um Menschen, die zu Hause betreut werden. „Die Misshandlung alter Menschen nimmt zu“, sagte Alana Officer von der WHO-Abteilung, die sich mit Fragen des Alterns beschäftigt. „Wir müssen mehr tun, um Misshandlungen zu verhindern, und wir müssen uns mit der wachsenden Häufigkeit verschiedener Misshandlungsformen auseinandersetzen.“

„Misshandlungen alter Menschen verstoßen gegen die Menschenrechte“, heißt es in dem Bericht, der im Fachmagazin „Lancet Gobal Health“ erschienen ist. Sie hätten schwerwiegende Folgen: Die Opfer würden öfter krank, müssten öfter in Krankenhäuser oder Heime eingewiesen werden und hätten ein höheres Sterberisiko. 


Die Forscher haben 52 Studien aus 28 Ländern ausgewertet und glauben, dass das Problem bislang unterschätzt worden ist.
11,6 Prozent der Menschen würde psychisch unter Druck gesetzt, 6,8 Prozent finanziell betrogen, 4,2 vernachlässigt, 2,6 Prozent erlebten Gewalt und 0,9 Prozent würden sexuell missbraucht. 

Studien aus einzelnen Ländern variierten erheblich, mit nur 2,2 Prozent Missbrauchsrate in Irland, aber 36 Prozent in China, 61 Prozent in Kroatien und sogar 80 Prozent in Peru. Die Autoren betonen aber, das es keine klare Definition von Missbrauch gebe, was einen Teil der Variationen erkläre.
„Obwohl eine von sechs älteren Personen betroffen ist, hat dieses Thema in Debatten um die öffentliche Gesundheit nicht dieselbe Priorität wie andere Formen der Gewalt“, so die Studienautoren. 
Mit der Alterung der Bevölkerung werde die Zahl der Betroffenen aber rapide steigen, womöglich auf 330 Millionen Opfer bis 2050. Sie rufen zu einem weltweiten Aktionsplan auf, um diese Gewalt zu stoppen und Opfer zu schützen.

Ablauf von Lebensversicherung

Aufgepasst: Neue Steuerregeln für #LebensversicherungenVersicherungsvermittler sind nicht zu beneiden. 

Neben den gravierenden Änderungen, die die nationale Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie IDD mit sich bringt, müssen sie auch Neuerungen bei der Besteuerung von Lebenspolicen beachten. 

Im Moment ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass erboste Kunden mit einem Steuerbescheid in der Hand bei ihrem Versicherungsvermittler erscheinen und sich über mickrige Auszahlungen aus ihren Lebenspolicen beschweren. 

Das könnte sich aber bald ändern. Denn: 

Seit 2017 gelten neue Regeln für die Besteuerung von kapitalbildenden Lebensversicherungen, die einen Risiko- oder Todesfall in ausreichendem Maß abdecken müssen.

Für das Verständnis der Änderungen ist ein Blick auf die alten Vorschriften hilfreich: Bei Policen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen worden sind, entfällt bei Einmalauszahlungen die Besteuerung der Erträge. Der Fiskus geht leer aus, sofern die Verträge mindestens zwölf Jahre lang gelaufen sind. 

2004 entschloss sich der Staat zu einer Änderung der Regeln.
Nur die Hälfte der Erträge bleibt steuerfrei
Seitdem dürfen Kunden bei Einmalauszahlungen aus Policen, die ab Januar 2005 abgeschlossen worden sind, nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nur noch die Hälfte der Erträge steuerfrei vereinnahmen.

Die ersten Policen haben diese Frist 2017 erreicht. Die zweite Bedingung für den Steuervorteil: 

Der Versicherte muss bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind. Bei nach 2012 abgeschlossenen Verträgen müssen Kunden sogar das 62. Lebensjahr vollendet haben.

Diese im laufenden Jahr zum ersten Mal zur Anwendung kommenden Regeln führen ferner dazu, dass der Versicherer zunächst einmal die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 26,375 Prozent auf die vollen Erträge einbehält. Gegebenenfalls fällt zusätzlich noch Kirchensteuer an.

Regelung in § 20 Einkommenssteuergesetz
Dies ergibt sich aus § 20 Einkommenssteuergesetz, der vorsieht, dass Kapitalerträge – auch solche aus Versicherungen – mit der Abgeltungsteuer belegt werden. 

Der Versicherer muss die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen, weil der Gesetzgeber sichergehen will, dass Versicherungserlöse nicht unbesteuert bleiben.

Um in den Genuss der Steuerbefreiung für die Hälfte der Erträge zu kommen, muss der Kunde in seiner Steuererklärung die zu viel gezahlten Summen vom Finanzamt zurückfordern. Das dürfte bei einigen Versicherungsnehmern zu Überraschungen führen. Denn viele werden weniger als die erwartete Hälfte der abgeführten Beträge zurückerhalten. 

Der Grund: Der Fiskus setzt hier nicht die Abgeltungsteuer an, sondern den individuellen Einkommensteuersatz. Dieser wiederum ist von den Einkünften des Steuerzahlers abhängig und damit umso höher, je mehr eine Person verdient.

Beispielrechnung

Ein Beispiel verdeutlicht es: Der Ertrag aus einer Lebensversicherung beträgt 10.000 Euro. Der Versicherer leitet zunächst einmal 2.637,50 Euro an den Fiskus weiter. Fordert ein gut verdienender Versicherungsnehmer mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Hälfte vom Finanzamt zurück, so muss er – eingeschlossen des Solidaritätszuschlages von 5,5 Prozent – tatsächlich 2.215,50 Euro zahlen. Damit liegt er deutlich über den erwarteten 1.318,75 Euro. Das Finanzamt wird dem Anleger demnach nur 422 Euro erstatten. Anders bei einem Geringverdiener mit einem Steuersatz von 12,6 Prozent, der mit Solidaritätszuschlag nur 664,65 Euro zahlen muss. Dieser bekommt vom Fiskus 1.972,85 Euro zurück.

Ein zusätzliches Problem ist die Progression: Die ausgezahlte Versicherungssumme erhöht das zu versteuernde Gesamteinkommen und damit den Steuersatz. Manche Versicherungsnehmer werden auch aus diesem Grund weniger als erwartet vom Finanzamt zurückerhalten.