Es ist unglaublich, wie Merz, Söder und Aiwanger die deutschen Wähler – um es gelinde zu sagen – veräppelt hat.
Diese Herren hatten Panik verbreitet und die Wähler zur Erneuerung von Gas- oder Ölheizungen aufgerufen.
Unterstützt wurde diese Hetze gegen Wärmepumpen vom Axel-Springer-Verlag. Und bei BILD, WELT habe es handfeste Finanzinteressen dem Ausbau der Wärmepumpen zu schaden!
Der Finanzinvestor KKR – Schwerpunkt fossile Energie – hatte erhebliche Anteile am Axel-Springer-Verlag! Und je weniger Eigentümer Öl und Gas haben, desto weniger Gewinn für diese Ölbranche!
Und leider hatten einige Eigentümer auch vertraut und meinen immer noch die CDU wäre wählbar.
Jeder sollte sich bewusst machen, dass Merz vor kurzem seine Strategie geändert hatte und diese Hintergründe kennen!
BlackRock hatte im Juni 2023 bei Enpal eine Fremdfinanzierung in Höhe von 430 Millionen Euro mit weiteren Investoren, darunter BlackRock, DWS und ING investiert.
Kurze Zeit später ist Merz bei der Firma Enpal aufgetreten und konnte es nicht verstehen, warum so wenige Wärmepumpen eingebaut werden.
Welch ein Sarkasmus von Merz!
Das Nebelkerzenspiel von Merz
Um von diesem – sagen wir mal – Missgeschick abzulenken mussten andere Themen stärker in den Fokus.
Bürgergeld, Migration war willkommen.
Migration war hier in seinen Augen das ideale Thema. Hetze gegen Ausländer, Forderung von Grenzschließungen waren hier ein Teil der Ablenkung.
Der Merz-CDU-Hammer gegen die Wähler
Mein Gott, wie perfide dieser Plan war.
Und jetzt müssen diejenigen darunter leiden, die ihre Ölheizung oder Gasheizung erneuert hatten, denn es ist absehbar, dass die fossile Energie teurer wird und die Strompreise steigen.
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Ein Beitrag von
Wärmepumpen – Schlüsseltechnologie oder Opfer unsachlicher Panikmache?
Die Debatte um Wärmepumpen (WP) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vor allem durch die „Opposition innerhalb der Koalition“ mit ihrer irreführenden Forderung nach „Technologieoffenheit“ ausgebremst. Statt Lösungen für den Klimaschutz voranzutreiben (und Gesetze einzuhalten), wurden Zweifel geschürt und Alternativen ohne klare Perspektive ins Spiel gebracht. Gleichzeitig stürzten sich die Medien auf Schreckensszenarien. Wer kann sich z.B. noch an die Begriffe „Heiz-Hammer“ oder „Energie-Stasi“ erinnern?
Fakten? Zumeist Fehlanzeige.
Grund genug, die „Operation Wärmepumpe“ noch einmal gründlich unter die Lupe zu nehmen:
WP erreichen laut Fraunhofer ISE Jahresarbeitszahlen von 2,5 bis 3,8 (Luft) und 3,3 bis 4,7 (Erdreich). Sie erzeugen somit aus 1 kWh Strom bis zu 4,7 kWh Wärme – weit mehr als fossile Heizungen mit einem „Wirkungsgrad“ von nur 85–95 %. Selbst bei -20 °C arbeiten moderne Geräte effizient.
Laut „WPsmart im Bestand“ reichen Heizkreistemperaturen unter 55 °C oft aus, um WP effizient einzusetzen – ohne umfassende Sanierung. Minimal angepasst steigert sich die Effizienz in Altbauten um bis zu 40 %.
WP reduzieren CO2-Emissionen im Vergleich zu Gasheizungen laut Fraunhofer ISE um 19–57 %. Mit grünem Strom betrieben, heizen sie nahezu emissionsfrei. Prognosen gehen bis 2030 sogar von bis zu 80 % Einsparungen aus.
Moderne WP bestehen zu 80 % aus recycelbaren Materialien. Herstellung und Installation verursachen geringe Emissionen, die sich oft in 1–2 Jahren durch den Betrieb ausgleichen. Umweltfreundliche Kältemittel und vollständig recycelbare Bauteile kommen zunehmend auf den Markt.
WP entlasten durch intelligentes Lastmanagement das Stromnetz, indem sie überschüssigen Strom nutzen und Spitzen ausgleichen.
Abwasser-WP, die die konstant hohe Temperatur in Abwasserleitungen nutzen, können laut UBA bis zu 30 % des Wärmebedarfs in Städten decken.
WP kosten derzeit etwa (!) 10k bis 25k €, Gasheizungen 5k bis 9k € (ohne Sanierung der Hülle). Doch sinkende Preise für WP (Prognose: bis zu 20 % bis 2030) und steigende Betriebskosten fossiler Systeme durch die CO2-Bepreisung kehren den kurzfristigen Kostenvorteil um. Hinzu kommen immer weniger Fachpersonal und Ersatzteile für Gasheizungen, was deren langfristige Wartung verteuert.
WP sind in Skandinavien trotz der niedrigen Temperaturen weit verbreitet. In Schweden, Norwegen und Finnland wurden im Jahr 2022 fünf- bis zehnmal mehr WP pro 1.000 Haushalte installiert als in DEU. WP können also auch in kälteren Regionen effizient arbeiten.
Fortbildungsmöglichkeiten durch den Bundesanzeiger Verlag: Eine Übersicht über kommende Webinare und Seminare
In den nächsten Wochen und Monaten bietet der Bundesanzeiger Verlag eine Vielzahl von Webinaren und Seminaren zu verschiedenen Themen an. Diese Veranstaltungen sind nicht nur für Unternehmen und Vereine von Interesse, sondern auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Viele dieser Veranstaltungen sind sogar kostenfrei und bieten wertvolles Wissen, um sich in rechtlichen und organisatorischen Bereichen weiterzubilden.
1. Transparenzregister-Webinare
Das Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es enthält Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, die damit eine größere Transparenz schaffen sollen.
Der Bundesanzeiger bietet eine Reihe von Webinaren an, die die Grundlagen und vertiefende Themen rund um das Transparenzregister behandeln:
• Basis-Webinar 1: Grundlagen des Transparenzregisters
Dieses kostenfreie Webinar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse zum Transparenzregister, darunter die Zielsetzung und die Funktionsweise. Es richtet sich an alle, die erstmals mit dem Transparenzregister in Berührung kommen.
• Basis-Webinar: Einsichtnahmen in das Transparenzregister
Teilnehmer lernen, wie sie Einsichtnahmen ins Transparenzregister vornehmen und auf welche Informationen sie zugreifen können. Dieses Wissen ist besonders für Vereine und Unternehmen wichtig.
• Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: betroffene Rechtseinheiten und Interessierte
Hier erfahren die Teilnehmer, was Unstimmigkeitsmeldungen sind und wie sie betroffene Rechtseinheiten betreffen. Dieses Webinar gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Pflichten zur Meldung.
• Basis-Webinar Unstimmigkeitsmeldungen: Erstattung von Unstimmigkeitsmeldungen
Ein weiteres kostenfreies Webinar, das aufzeigt, wie Unstimmigkeitsmeldungen korrekt erstattet werden und worauf bei der Erstattung zu achten ist.
• Basis-Webinar 3: Eingetragene Vereine
Dieses speziell auf eingetragene Vereine zugeschnittene Webinar erklärt, wie Vereine ihre Transparenzpflichten erfüllen können und welche besonderen Anforderungen für sie gelten.
• Aufbau-Webinar 2: Einreichungsassistent
Dieses Webinar richtet sich an Fortgeschrittene, die bereits Grundkenntnisse im Umgang mit dem Transparenzregister haben. Hier wird die Anwendung des Einreichungsassistenten detailliert vorgestellt.
• Aufbau-Webinar 3: Berichtigung & Korrektur
Teilnehmer erfahren hier, wie sie Einträge im Transparenzregister berichtigen oder korrigieren können. Besonders für Unternehmen und Organisationen, die ihre Daten regelmäßig aktualisieren müssen, ist dies eine wertvolle Schulung.
2. Die E-Bilanz
Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) ist für viele Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung. Der Bundesanzeiger Verlag bietet verschiedene Webinare an, um Unternehmen und Selbständigen bei der korrekten Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz zu unterstützen:
• eBilanz-Online: Grundlagen – E-Bilanz erstellen und übermitteln
Dieses Einsteiger-Webinar erklärt, wie eine E-Bilanz erstellt und über das Portal des Bundesanzeigers übermittelt wird. Es richtet sich an Personen, die erstmals eine E-Bilanz erstellen müssen.
• eBilanz-Online: Manuelle Eingabe vs. Import vs. Drag and Drop
Hier werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Dateneingabe und -übermittlung erläutert. Teilnehmer lernen, wie sie ihre Daten optimal einpflegen können, um Zeit und Aufwand zu sparen.
• eBilanz-Online: Erstellung und Übertragung Ihrer Offenlegung
Dieses Webinar zeigt Schritt für Schritt, wie die Offenlegung der E-Bilanz erstellt und an die zuständigen Behörden übermittelt wird.
3. Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, interne Meldekanäle für Hinweisgeber (Whistleblower) einzurichten. Die Webinare des Bundesanzeiger Verlags bieten einen umfassenden Einblick in die Anforderungen und praktische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes:
• Basis-Webinar: Einführung in den Hinweisgeber-Dienst und das digitale Hinweisgeberportal
Dieses Webinar stellt den Hinweisgeber-Dienst und das zugehörige Portal vor und bietet einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.
• Fachkunde Intensiv-Schulung – Meldekanal betreiben: Kompaktwissen für Ihre professionelle Fallbearbeitung von A bis Z
Dieses kostenpflichtige Intensiv-Webinar vermittelt tiefgehendes Wissen für eine professionelle Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen. Die Teilnahmegebühr beträgt 129 Euro.
• Basis-Webinar für Kommunen: Einführung in das digitale Hinweisgeberportal inkl. Dienst
Speziell für kommunale Behörden wird in diesem Webinar gezeigt, wie das digitale Hinweisgeberportal verwendet wird und wie die Pflichten zur Bearbeitung von Hinweisen erfüllt werden können.
• Masterclass: Geeignete interne Meldekanäle nach Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick mit eagle ISP
Diese Masterclass geht auf die Umsetzung interner Meldekanäle ein und bietet Unternehmen konkrete Handlungsoptionen.
• Extra-Wissen: Das Hinweisgeberschutzgesetz und der Umgang mit Hinweisen
Ein weiteres kostenpflichtiges Webinar für 129 Euro, das sich vertieft mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem professionellen Umgang mit Meldungen befasst.
Teilnahme und Anmeldung
Die meisten Webinare des Bundesanzeigers sind kostenfrei, insbesondere die Basis-Webinare, die grundlegendes Wissen vermitteln. Für einige Aufbau- und Intensivschulungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Anmeldung und weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesanzeigers unter folgendem Link zu finden: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/veranstaltungen/?fwp_theme=transparenzregister&fwp_categories=webinar.
Diese Veranstaltungen bieten wertvolle Einblicke und praktisches Wissen, das nicht nur Unternehmen und Vereine, sondern auch Bürgerinnen und Bürger in ihrer täglichen Arbeit und Verwaltung unterstützen kann.
Die Zukunft von Wasserstoff im PKW-Verkehr: Chancen und Grenzen
Wasserstoff als Energiequelle für Pkw scheint vielversprechend, doch Fakten und Herausforderungen zeigen, warum eine breite Nutzung derzeit unrealistisch ist.
Effizienz von Wasserstoff- und Elektrofahrzeugen1. Wasserstofffahrzeuge (Verbrennungsmotor):
• Produktion (Elektrolyse): 60–70 % Wirkungsgrad (30–40 % Verlust). • Speicherung und Transport: Weitere 10–15 % Verluste. • Verbrennung im Motor: Wirkungsgrad von 30–40 % (60–70 % Verlust). Gesamtwirkungsgrad: Nur 12–20 %. 2. Elektrofahrzeuge: • Akkuladung: 90–95 % Effizienz (5–10 % Verlust). • Bewegungsumwandlung: Elektromotoren erreichen ebenfalls 90–95 %. Gesamtwirkungsgrad: 85–90 %.
Zusammenfassung: Elektrofahrzeuge erreichen bis zu 90 % Wirkungsgrad, Wasserstofffahrzeuge maximal 20 %.
Wasserstoffbedarf und Herausforderungen1. Hoher Wasserstoffbedarf: Die globale Fahrzeugflotte umfasst 1,4 Milliarden Fahrzeuge. 100 Millionen Wasserstofffahrzeuge würden etwa 20 Millionen Tonnen Wasserstoff jährlich benötigen. 2. Weitere Sektoren mit großem Bedarf: Chemische Industrie, Stahlproduktion und Schwerlastverkehr verbrauchen ebenfalls große Mengen Wasserstoff. 3. Produktionskapazität und technologische Hürden: Die Wasserstoffproduktion erreicht weltweit rund 70 Millionen Tonnen pro Jahr, größtenteils fossilen Ursprungs. „Grüner“ Wasserstoff ist derzeit kaum verfügbar und erfordert hohe Investitionen. 4. Nebenprodukt Sauerstoff: Die Elektrolyse erzeugt Sauerstoff ohne ausreichende Nachfrage.
Perspektiven und Fazit
Eine breite Wasserstoffnutzung im Verkehr ist auf absehbare Zeit unwahrscheinlich. Die notwendige Infrastruktur zur Wasserstoffproduktion ist unterentwickelt, und andere Sektoren haben einen höheren Bedarf. Langfristig wird Wasserstoff wichtig, doch für den Pkw-Verkehr ist die direkte Elektrifizierung die effizientere und realistischere Lösung.
Unglaublich, wie hetzerisch #Friedrich Merz jetzt gegen Windkrafträder ist.
Woran liegt dies? Ganz einfach, an Windkraftanlagen verdient #Blackrock nichts. Es lohnt sich nicht für BlackRock Es erinnert stark an die Hetze gegen den Entwurf des #GEG (Gebäudeenergiegesetz) und dem Treiben der Wähler zur Öl- und Gasheizung!
Dies endete erst 2023 nachdem #BlackRock bei Enpal einen 3-Stelligen Millionenbetrag investiert hatte. Und das Perfide von Merz war dann, das Merz „nicht verstehen konnte, warum in Deutschland so wenige Wärmepumpen einbauen…“ Merz ist und bleibt ein #BlackRock-Anhänger!
Und dann auch noch die Spende von Stefan #Quandt (#BMW) an die #CDU und die Aussage am nächsten Tag getroffene Aussage, dass die EU-Verbrennerregelung unbedingt zurückgenommen werden
Immer wieder ist zu lesen, dass die Akku bei einem Vollstromer doch so umweltschädlich sein soll.
Hierzu eine detaillierte Beleuchtung zunächst einmal beim ElektrofahrzeugundanschließendvonVerbrennerfahrzeugen
Wie viel seltene Erde steckt im Elektrofahrzeug in den Akkus?
Beispiel Audi Q8-55 e-tron
Die Batterie des Audi Q8 55 e-tron besteht aus Lithium-Ionen-Zellen, die wichtige Rohstoffe wie Lithium, Nickel, Kobalt und Mangan enthalten.
Diese Rohstoffe sind entscheidend für die Energiedichte, Langlebigkeit und Stabilität des Akkus, tragen aber auch ethische und ökologische Herausforderungen mit sich:
Lithium: Das Element sorgt für eine hohe Energiedichte und Ladefähigkeit der Batterie. Der Abbau, vor allem in Südamerika, führt jedoch zu Umweltauswirkungen wie Wasserknappheit, da viel Wasser für die Extraktion benötigt wird.
Nickel: Nickel erhöht die Energiedichte und verbessert die Leistung der Batterie. Der Abbau ist energieintensiv und erzeugt giftige Rückstände, die oft in die Umwelt gelangen.
Kobalt: Kobalt stabilisiert die Batterie und erhöht die Sicherheit. Der Abbau von Kobalt, vor allem im Kongo, steht unter starker Kritik aufgrund menschenrechtlicher Probleme wie Kinderarbeit und unsicheren Arbeitsbedingungen.
Mangan: Mangan verbessert die Leistung und Effizienz. Der Abbau ist vergleichsweise weniger problematisch, aber die Gewinnung und Verarbeitung können ebenfalls ökologische Folgen haben.
Viele Hersteller, darunter Audi, arbeiten daran, diese Materialien sparsamer einzusetzen oder Alternativen zu entwickeln, um die Abhängigkeit von problematischen Rohstoffen zu reduzieren. Auch das Recycling von Batterien und die Wiederverwendung der Materialien spielen eine zunehmend wichtige Rolle, um die Umweltbelastungen zu verringern und Rohstoffkreisläufe zu schließen.
Die Recyclingquote beträgt inzwischen etwa 95 %.
Wieviel wiegt ein Akku bei einem Mittelklassewagen und einem Audi Q8
Das Gewicht einer 114 kWh Lithium-Ionen-Batterie hängt von der spezifischen Konstruktion und den verwendeten Materialien ab. Im Allgemeinen liegt das Gewicht solcher Batterien für Elektroautos zwischen 6 und 7 kg pro kWh. Bei 114 kWh würde die Batterie daher etwa 680 bis 800 kg wiegen.
Wieviel seltene Erden sind in den Elektrofahrzeugen ist drin?
Die genaue Menge an Lithium, Nickel, Kobalt und Mangan in der Batterie des Audi Q8 55 e-tron wird von Audi nicht öffentlich spezifiziert. Allgemein enthalten Lithium-Ionen-Batterien pro Kilowattstunde (kWh) Kapazität etwa:
Lithium: 0,3 bis 0,8
Mangan: 0,1 bis 0,3 kg
Kobalt: 0,1 bis 0,3 kg
Mangan: 0,1 bis 0,3 kg
Bei einer Batteriekapazität von 114 kWh (brutto) im Audi Q8 55 e-tron ergibt sich somit eine geschätzte Gesamtmenge von:
Lithium: 34 bis 80 kg
Nickel: 91 bis 171 kg
Kobalt: 11 bis 30 kg
Mangan: 11,4 bis 34,2 kg
Sind Neodym oder Dysprosium im Audi Q8 -55 etron?
Nein. Diese Stoffe sind nicht enthalten.
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Wie viel Benzin verbraucht ein Mittelklassewagen, wenn er 150.000 km gefahren ist?
Ein Mittelklassewagen verbraucht etwa 8 Liter pro 100 km.
Auf 150.000 km ergibt sich sein Verbrauch von 12.000 Liter Benzin und für den Ölwechsel etwa 60 bis 100 Liter Öl
sowie der Austausch unterschiedlicher Bauteile, die ein Elektrofahrzeug nicht braucht.
Wie viel Liter Erdöl müssen für 12.000 l Benzin gefördert werden?
Für die Förderung von 12.000 l Benzin ist die Förderung von 30.000 Liter Erdöl notwendig.
Welche Stoffe werden bei der Förderung von 30.000 Liter Erdöl gefördert oder entstehen bei der Förderung?
Die nachfolgen Angaben sind Durchschnittswerte für 12.000 Liter Benzingewinnung und variieren je nach Abbaugebiet.
Abwasser: 90.000 bis 300.000 Liter, enthält Salze, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe.
Bohrschlamm: 1.890 bis 2.835 Kilogramm, enthält Schwermetalle, Ölrückstände, Chemikalien.
Begleitgase: Emissionen wie Methan, CO₂, Schwefeldioxid, Stickoxide.
CO₂-Emissionen: 6.000 bis 9.000 Kilogramm.
Verunreinigte Böden: Schwankend, abhängig von Standortbedingungen und Betriebspraktiken.
Wie viel Giftstoffe entstehen bei einem Fahrzeug, dass auf 150.000 km etwa 12.000 Liter Benzin verbraucht?
CO₂: 27.600 kg (27,6 Tonnen)
Stickoxide (NOx): 210 kg
Kohlenmonoxid (CO): 1.500 kg
Kohlenwasserstoffe (HC): 112,5 kg
Diese Emissionen umfassen nur die direkten Abgase des Fahrzeugs. Weitere Umweltbelastungen durch die Herstellung und den Transport des Benzin sind noch nicht enthalten.
Ebenso ist noch nicht enthalten, dass neben den günstigeren Werkstattkosten auch noch innerhalb der 150.000 km folgende Teile höchstwahrscheinlich ersetzt oder repariert werden müssen
Hierzu zählen:
– Verbrennungsmotor
– Zündkerzen
– Luftfilter
– Kühler
– Keilriemen
– Auspuff
– Katalysator
– Vergaser
– Einspritzanlage
– Benzintank
– Benzinleitung
– fast immer Getriebe
– Getriebeöl
Außerdem sind die Wartungsarbeiten geringer und ca 30 bis 40 Prozent geringer (keine Zündkerzen, bestimmte andere Schmierstoffe etc), braucht in der Regel kein Getriebe und somit kein Getriebeöl.
Garantie:
Hersteller von Elektrofahrzeugen geben eine Garantie auf die Akkus, die mindestens sechs Jahre und 160000 km oder bis zu zehn Jahre und 200.000 km gilt.
Eine annähernd gleiche Garantie gibt es bei Verbrenner Fahrzeugen nicht.
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Thema C O 2
Die Gesamtmenge an freigesetzten CO2 Beträgt für die Förderung, den Transport und einer Fahrleistung von 150.000 km bei einem Mittelklassewagen etwa 12.000 kg C O 2.
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Thema Reichweite des Fahrzeuges.
Viele Mittelklassewagen schaffen heute schon mit einer Batterieladung etwa 300 km.
Der Audi Q8 55 e-tron hat eine Reichweite von 300 bis 400 km in der Praxis.
Dies dürfte im Durchschnitt auch ausreichend sein. Es gibt natürlich auch Kleinwagen, die nur 200 km Reichweite haben.
Prinzipiell wird jedoch die Reichweite in den nächsten Jahren bei den Mittelklassewagen erheblich auch zunehmen.
Jetzt könnte man natürlich sagen, dass es zu wenig Ladesäulen gibt. Das ist aber schon lange nicht mehr der Fall. Stand vom 1. September 2024 gab es in Deutschland insgesamt 145.857 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
Und auch das Problem Wartezeit ist heute schon ein Problem der Vergangenheit.
Ich danke beispielsweise bei mir zu Hause an meiner eigenen Wollbox und muss nur noch auf längeren Reisen eine Ladung unterwegs vornehmen.
Insofern ist die Gesamtbeladezeit im Jahr viel geringer wie früher und ich muss nicht mehr an der Tankstelle zusätzliche Dinge zu teuren Preisen kaufen (Süßigkeiten und so weiter).
In der Vergangenheit war VW in China einmal der größte Autohersteller. WAR, wie gesagt!
Das waren früher bis zu 13 Mrd. US-Dollar Gewinn, die nach Deutschland geflossen waren. Inzwischen ist dies nicht mehr der Fall.
Und die derzeitigen Altherren der
#CDU:
#Merz
#Spahn
#Linnemann
#CSU:
#Söder
#Huber
Freie Wähler:
#Aiwanger
FDP:
#Lindner
#Dürr
#Kubicki
#Wissing
sind nicht ganz unschuldig mit ihrer #Fossilgeschrei und #Technologieoffenheit,
wodurch selbst der Weg für die #Automobilindustrie keinen klaren Weg mehr hatte und hat!
Die #deutsche #Automobilindustrie hängt nicht an dem deutschen Markt!
Entscheidend ist wie sich der chinesische Markt entwickelt.
Die VW-Dominanz in China ist vorbei! Von dort kommen keine Mrd. mehr!! Die Deutsche Automobilbranche muss sich klar zur EMobilität bekennen!
Die oben genannte #Altherrengarde hält an der Technologieoffenheit und den fossilen Brennstoffen fest.
Konsequenz: Unsere deutschen Autobauer müssen in drei Varianten entwickeln.
Verbrennerfahrzeuge
Hybridfahrzeuge
Vollstromer
Dies kostet extrem viel Kraft und die Konzentration geht verloren.
Je Fahrzeugflotte müssen CO2-Werte nicht überschritten werden.
Zu einer Flotte gehören alle drei Fahrzeugarten:
Verbrennerfahrzeuge
Hybridfahrzeuge
Vollstromer
Um die CO2-Werte nicht zu überschreiten sind mindestens 20 % Vollstromer notwendig und auch ein hoher Anteil von Hybridfahrzeugen. Der Verbrenneranteil muss bei jeder verkauften Fahrzeugflotte erheblich reduziert werden.
Übrigens ist der Co2-Wert nicht nur bei uns in der EU, sondern auch in den USA und auch in China begrenzt und führt zu erheblichen Strafgebühren, wenn innerhalb der Fahrzeugflotte der Co2-Wert überschritten wird.
Die Co2-Grenze ist weder eine Erfindung von Deutschland, noch von der EU!
Tipp, wenn Du ein Auto kaufen willst. Wenn Du noch warten kannst, dann warte…
Die Anzahl der verkauften Elektrofahrzeuge haben abgenommen.
Ab 2025 sind die Autohersteller sehr unter Druck eFahrzeuge zu verkaufen. Ab September 2025 werden dann vielleicht sogar EFahrzeuge verschenkt, denn das könnte billiger sein, als die Strafen zu bezahlen, die die Autohersteller bei der Nichterfüllung des CO2-Flottenzieles bezahlen müssten. Infos zum CO2- Flottenziel weiter unten. ———- Wenn die Altherrenriege weiter auf #Technologieoffenheit besteht, machen sie unsere #Automobilindustrie noch ganz kaputt! Wir müssen letztendlich den gleichen Weg gehen, wie auch andere Autohersteller gehen. Und dies ist der Weg des E-Fahrzeuges.
Konzentration ist jetzt hier angesagt!
—— Zusatzinfo zum Flottenziel:
Die EU setzt für Pkw-Flotten verbindliche CO₂-Emissionsziele fest, die Automobilhersteller im Durchschnitt einhalten müssen, um Strafen zu vermeiden. Die Werte für die Flottengrenzwerte in Gramm CO₂ pro Kilometer (g CO₂/km) betragen:
• 2023: ca. 95 g CO₂/km (für Pkw-Flotten) • 2024: bleibt voraussichtlich bei 95 g CO₂/km, da die Anpassungen in Richtung niedrigerer Werte erst schrittweise erfolgen. • 2025: geplanter Schritt auf ca. 80 g CO₂/km, da hier eine Reduktion von 15 % gegenüber dem Niveau von 2021 vorgeschrieben ist.
Für leichte Nutzfahrzeuge liegt das Ziel derzeit bei rund 147 g CO₂/km, mit ähnlichen Reduktionszielen für 2025 und darüber hinaus. ——-
Noch eine Anmerkung:
Vor etwa 120 Jahren gab es Kutschen. Und die ersten Fahrzeuge waren auch Elektrofahrzeuge.
Allerdings war damals die Reichweite mit den damaligen Batterie noch gering.
Dies war der Grund, warum sich zunächst der Verbrennungsmotor durchsetzte.
Es ist also auch nicht das erste Mal, dass wir auf neue Fahrzeuge umsteigen müssen.
Auch die Umstellung von Kutschen auf Automobile hatte geklappt.
Friedrich Merz: Spitzenverdiener im Bundestag und seine umstrittene Klage gegen Transparenz
Friedrich Merz, der heutige Vorsitzende der CDU und mögliche Kanzlerkandidat, stand 2007 im Mittelpunkt einer juristischen Auseinandersetzung, die bis heute Fragen über seine politischen Prioritäten und seine Nähe zur Wirtschaft aufwirft.
Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagte Merz damals gegen die Einführung strengerer Transparenzvorschriften, die Bundestagsabgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen.
Diese Klage, die letztlich vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde, warf ein kritisches Licht auf Merz’ umfangreiche Einkünfte aus der Privatwirtschaft und seinen möglichen Interessenkonflikt zwischen Politik und Wirtschaft.
Die Klage: Ein Schlag gegen Transparenz
2007 reichten neun Bundestagsabgeordnete der CDU, CSU, FDP und eine Abgeornete der Linken eine Klage gegen die verschärfte Offenlegungspflicht ihrer Nebeneinkünfte ein.
Im Zentrum stand Friedrich Merz (CDU), der zu den Spitzenverdienern im Bundestag gehörte.
Seine Nebeneinkünfte beliefen sich in Spitzenjahren auf über eine Million Euro.
Diese Einkünfte stammten vor allem aus seiner Tätigkeit als Anwalt und Berater für große Unternehmen, darunter auch international agierende Konzerne.
– Merz (CDU) und seine Mitstreiter
– Max Straubinger (CSU),
– Otto Bernhardt (CDU),
– Joachim Günther (FDP),
– Dietrich Austermann (CDU),
– Peter Rauen (CDU),
– Hans Michelbach (CSU),
– Franz-Josef Holzenkamp (CDU)
– und Petra Pau (Die Linke) –
argumentierten, dass die neuen Regelungen ihre Privatsphäre verletzen und ihre berufliche Freiheit einschränken würden.
Doch das Bundesverfassungsgericht sah das anders und entschied im Sinne der Transparenz:
Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen, um mögliche Interessenkonflikte sichtbar zu machen.
Merz und die Millionen: Ein Interessenkonflikt?
Besonders problematisch ist Merz’ Nähe zur Wirtschaft. Während seiner Zeit im Bundestag erzielte er erhebliche Einkünfte als Berater und Lobbyist für große Unternehmen.
Seine Kritiker warfen ihm damals wie heute vor, politische Entscheidungen im Sinne der Wirtschaft und nicht der Allgemeinheit zu treffen.
Diese Bedenken erhielten durch seine Klage gegen die Offenlegungspflicht zusätzliche Nahrung.
Schließlich verdiente er nicht nur als Abgeordneter ein Gehalt, sondern zusätzlich hohe Summen durch seine Tätigkeiten in der Privatwirtschaft.
Diese engen Verbindungen zur Wirtschaft werfen die Frage auf:
Kann ein Politiker wie Merz wirklich unabhängig agieren? Oder steht er vielmehr im Dienst derjenigen, die ihm außerhalb des Parlaments hohe Summen zahlen?
Merz’ millionenschwere Nebeneinkünfte verstärken den Verdacht, dass er als Abgeordneter und möglicherweise als künftiger Bundeskanzler mehr den Interessen der Wirtschaftseliten als denen der breiten Bevölkerung dienen könnte.
Eine politische Karriere im Schatten der Wirtschaft
Merz, der immer wieder versucht hat, sich als Anwalt der „kleinen Leute“ zu inszenieren, wird durch seine wirtschaftlichen Verflechtungen auf den Prüfstand gestellt.
Besonders seine Tätigkeit für den Finanzriesen BlackRock, wo er als Aufsichtsratschef der deutschen Tochtergesellschaft agierte, sorgte für erhebliche Kritik. BlackRock, der größte Vermögensverwalter der Welt, ist für seine aggressive Einflussnahme auf Märkte und Regierungen bekannt. Merz’ enge Verbindung zu einem solchen Akteur verstärkt den Verdacht, dass er wirtschaftlichen Interessen sehr nahe steht – möglicherweise zu nahe.
Während Merz also gegen Transparenzregelungen klagte und Millionen durch Beratungs- und Lobbytätigkeiten verdiente, bleibt die Frage, ob seine Entscheidungen im politischen Raum tatsächlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen wurden – oder ob sie vor allem den großen Unternehmen dienten, die ihn bezahlten.
Fazit: Ein Politiker der Wirtschaft?
Friedrich Merz hat über Jahre hinweg die Transparenzregelungen im Bundestag bekämpft und gleichzeitig hohe Nebeneinkünfte erzielt.
Seine Klage gegen die Offenlegungspflicht 2007, die er gemeinsam mit anderen Abgeordneten von CDU, CSU, FDP und der Linken führte, war ein Versuch, seine Einkünfte aus der Öffentlichkeit herauszuhalten.
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Doch das Bundesverfassungsgericht machte diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung und entschied zugunsten der Transparenz.
——
Heute bleibt der Verdacht, dass Merz weniger die Interessen der Allgemeinheit als die der Wirtschaft vertritt.
Seine millionenschweren Nebeneinkünfte werfen die Frage auf, wie unabhängig er wirklich agieren kann – und ob er als Kanzler tatsächlich das Wohl der Bürger oder eher das der Wirtschaftseliten im Auge hätte.
Seine Klage gegen Transparenz und seine wirtschaftlichen Verflechtungen legen nahe, dass Merz sich eher als Vertreter wirtschaftlicher Interessen sieht.
Für viele bleibt er ein Politiker, der die Brücke zwischen Politik und Wirtschaft nicht nur überquert, sondern auf ihr fest verankert ist – mit allen Risiken und Nebenwirkungen für die politische Unabhängigkeit.
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Natürlich gibt es hierzu auch einen passenden Song und ein passendes Gedicht
Hier noch ein passendes Gedicht
„Der Millionär im Bundestag”
Im Bundestag, da sitzt ein Mann,
Der stets für sich Millionen kann.
Friedrich Merz, der alte Fuchs,
Verdient sein Geld – doch nicht durchs Volk.
Als Anwalt schlau, als Lobbyist,
Da weiß er, wie man Kasse frisst.
Berater hier, Berater da,
Für BlackRock, Banken – wunderbar.
Doch wenn es um die Bürger geht,
Da ist’s vorbei mit seinem Red’.
Er kämpft für Firmen, groß und reich,
Die kleinen Leute lässt er gleich.
Er klagte einst, voll großem Zorn,
Dass Nebeneinkünfte, ganz konform,
Man offenlegt, für jedermann,
Damit man sehen kann, was dran.
Doch ging es ihm um Transparenz?
Nein, nur um seine eig’ne Grenze.
Privatsphäre rief er laut,
Das Volk? Für ihn nicht wirklich wichtig, nur vertraut.
Populistische Sprüche der CDU der Presse in den Mund gelegt
Ein Beitrag von
Warum die neue CDU und FDP 80 Prozent der Arbeitnehmer verarmen wird
Die SPD oder die Grünen zu Parteien der Bürgergeldempfänger zu degradieren, hat System.
Zum einen wird damit durch die CDU / CSU versucht, die SPD und die Grünen auf eine kleine Interessengruppe zu minimieren und zum zweiten will sich ja keiner als Bürgergeldempfänger ansehen. „Lieber gegen Bürgergeldempfänger sein, als da dazuzuzählen.“
Genau so funktioniert die Strategie des Populismus. Einfach einen Punkt heraussuchen und mit emotionaler indirekter Hetze vorgehen.
Dumm ist nur, wenn dies offenkundig wird.
Top-Rechtsanwälte kennen – besonders in der Wirtschaft – das Prinzip der Nebelkerzen.
Und auch Strategen wenden die Nebelkerzenargumentation sehr gerne an.
Bei Populisten denke ich bevorzugt an Merz, Söder, Spahn.
Und bei ausgeklügelten Strategen und Linnemann.
Na, und Merz ist ja nicht nur Populist, sondern auch Wirtschaftsanwalt.
Dass Bürgergeld und Mindestlohn und die Gehaltszahlung und die Arbeitnehmergehälter der meisten Erwerbstätigen indirekt zusammenhängen, wird dann klar, wenn man die Zusamnenhänge aufdeckt.
Wie hoch ist das Bürgergeld in Prozent zu dem Existenzminimum?
Das Bürgergeld in Deutschland entspricht grundsätzlich dem Existenzminimum, da es so konzipiert ist, dass es die grundlegenden Bedürfnisse einer Person decken soll. Das Existenzminimum stellt den Betrag dar, der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens notwendig ist, einschließlich der Kosten für Unterkunft, Ernährung, Kleidung und grundlegende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich an der Regelsatzberechnung, die regelmäßig überprüft und angepasst wird, um sicherzustellen, dass es dem Existenzminimum entspricht. Es liegt also grundsätzlich bei 100 % des Existenzminimums.
Zusätzlich zu den Regelsätzen für das Bürgergeld können auch Leistungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden, was bedeutet, dass das Bürgergeld insgesamt höher sein kann als nur der Regelsatz. Dadurch wird sichergestellt, dass die wesentlichen Lebenshaltungskosten gedeckt sind.
Welche Regelungen in der EU oder Deutschland haben Einfluss auf den Mindestlohn?
Das Mindesteinkommen in der Europäischen Union wird durch mehrere Regelungen und Empfehlungen auf EU-Ebene beeinflusst, auch wenn die konkrete Festlegung der sozialen Sicherungssysteme, wie etwa Mindestlöhne oder Mindesteinkommen, grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die wichtigsten EU-Regelungen und Initiativen, die Einfluss auf die Gestaltung des Mindesteinkommens haben, sind:
1. Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR)
Die 2017 verabschiedete Europäische Säule sozialer Rechte enthält 20 Grundsätze, die als Leitlinien für eine faire und funktionierende Arbeits- und Sozialpolitik dienen sollen. Einer dieser Grundsätze fordert „angemessene Mindestlöhne“, um sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer ein Einkommen hat, das ein anständiges Leben ermöglicht. Auch wenn es keine direkte Verpflichtung gibt, ein Mindesteinkommen in jedem Mitgliedstaat einzuführen, dient die Säule als politisches Rahmenwerk für die Ausgestaltung der nationalen sozialen Sicherungssysteme.
2. Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (2022/2041)
Diese Richtlinie wurde 2022 beschlossen und zielt darauf ab, angemessene Mindestlöhne in der EU zu fördern, indem sie die Rahmenbedingungen für faire Löhne verbessert. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass gesetzliche Mindestlöhne ein angemessenes Niveau haben, wobei Bezug auf die nationalen Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Bedingungen genommen wird. Die Richtlinie enthält jedoch keine spezifischen Vorschriften für Mindesteinkommen oder Sozialhilfeleistungen, sondern konzentriert sich auf Löhne.
3. Empfehlung der EU-Kommission zum Mindesteinkommen (1992)
Bereits 1992 empfahl die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, Systeme für ein „angemessenes Mindesteinkommen“ einzuführen, um Personen ohne ausreichendes Einkommen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Diese Empfehlung war zwar rechtlich nicht bindend, diente aber als wichtige Grundlage für die Entwicklung von sozialen Sicherungssystemen in den Mitgliedstaaten.
4. Europäisches Semester und länderspezifische Empfehlungen
Im Rahmen des Europäischen Semesters, dem jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, werden regelmäßig länderspezifische Empfehlungen ausgesprochen, die auch soziale Aspekte wie Mindestlohnregelungen und Mindesteinkommen betreffen. Hierdurch übt die EU indirekten Druck auf die Mitgliedstaaten aus, ihre Sozialsysteme zu verbessern und Armut zu bekämpfen.
5. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Charta der Grundrechte der EU, die seit 2009 rechtsverbindlich ist, enthält allgemeine Bestimmungen über den Schutz sozialer Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit (Artikel 34). Während sie keine spezifischen Regelungen zum Mindesteinkommen festlegt, unterstützt sie die allgemeinen Bemühungen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung.
Ja, es gibt eine solche Orientierung, aber keine verbindliche EU-weite Regelung. Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (2022/2041) empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich an bestimmten Bezugspunkten zu orientieren, um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere zwei Indikatoren:
1. 60 % des Medianlohns: Der Medianlohn ist der Wert, bei dem die Hälfte der Beschäftigten weniger und die andere Hälfte mehr verdient. Ein Mindestlohn in Höhe von 60 % des Medianlohns wird häufig als Richtwert für eine angemessene Entlohnung angesehen.
2. 50 % des Durchschnittslohns: Der Durchschnittslohn ist das arithmetische Mittel aller Löhne in einem Land. Ein Mindestlohn von 50 % des Durchschnittslohns wird ebenfalls als Referenzgröße verwendet, um eine ausreichende Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern.
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch nicht dazu, diese Werte einzuhalten. Stattdessen dienen sie als Empfehlungen und Orientierungshilfen, um die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne zu bewerten. Die Mitgliedstaaten haben die Freiheit, eigene Kriterien festzulegen, solange sie sicherstellen, dass der Mindestlohn den Lebensstandard der Arbeitnehmer verbessert und Armut bekämpft.
Die Orientierung an 60 % des Medianlohns ist also ein häufig verwendeter Richtwert, den viele Länder heranziehen, um die Angemessenheit der Mindestlöhne zu überprüfen, aber er ist nicht verbindlich vorgeschrieben.
Wie wird der Mindestlohn derzeit in Deutschland ermittelt?
Der Mindestlohn in Deutschland wird durch die Mindestlohnkommission festgelegt. Diese Kommission besteht aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden sowie wissenschaftlichen Mitgliedern. Der Prozess zur Ermittlung des Mindestlohns ist wie folgt geregelt:
1. Mindestlohnkommission: Die Kommission setzt sich aus einem unabhängigen Vorsitzenden, drei Vertretern der Arbeitnehmerseite, drei Vertretern der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Wissenschaftlern zusammen. Diese Mitglieder diskutieren und entscheiden über Anpassungen des Mindestlohns.
2. Kriterien für die Festlegung: Bei der Festlegung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Ziel ist es, den Mindestlohn so festzusetzen, dass er den Arbeitnehmern ein angemessenes Einkommen sichert und gleichzeitig die Beschäftigung nicht gefährdet. Die Entwicklung der Produktivität, Arbeitsmarktlage und wirtschaftliche Gesamtlage werden ebenfalls berücksichtigt.
3. Zwei-Jahres-Rhythmus: Die Mindestlohnkommission überprüft alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und spricht eine Empfehlung für eine Anpassung aus. Der Mindestlohn wird dann per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2025.
4. Besondere Erhöhungen: Die Bundesregierung kann in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Lage, zusätzliche Anpassungen vornehmen.
Der aktuelle Mindestlohn wird also auf Grundlage einer Balance zwischen Lohnsicherung und wirtschaftlicher Verträglichkeit ermittelt, ohne eine gesetzliche Verpflichtung an bestimmte Prozentsätze des Median- oder Durchschnittslohns.
Welche Personen sind in der Kommission und wie ist die Kommission ausgeglichen nach Interessengruppen?
Die Mindestlohnkommission in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammen, die die Interessen unterschiedlicher Gruppen vertreten. Die Struktur ist darauf ausgelegt, eine ausgewogene Vertretung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen zu gewährleisten, mit zusätzlichen wissenschaftlichen Mitgliedern für eine unabhängige Beratung. Die Zusammensetzung der Kommission ist wie folgt:
1. Unabhängiger Vorsitzender
• Der Vorsitzende ist eine neutrale Person, die weder den Arbeitgeber- noch den Arbeitnehmerinteressen angehört. Diese Person leitet die Sitzungen der Kommission und soll eine ausgleichende Rolle spielen, um Konsensentscheidungen zu fördern.
2. Ständige Mitglieder (Stimmrecht)
• Drei Vertreter der Arbeitgeberseite: Diese Mitglieder werden von den Arbeitgeberverbänden benannt und vertreten die Interessen der Unternehmen. Sie sollen sicherstellen, dass wirtschaftliche Aspekte, wie die Tragfähigkeit der Lohnerhöhung für Unternehmen, berücksichtigt werden.
• Drei Vertreter der Arbeitnehmerseite: Diese Mitglieder werden von den Gewerkschaften benannt und vertreten die Interessen der Beschäftigten. Sie setzen sich dafür ein, dass der Mindestlohn ein angemessenes Einkommen sichert und die Kaufkraft der Arbeitnehmer gestärkt wird.
3. Wissenschaftliche Mitglieder (beratend, ohne Stimmrecht)
• Zwei wissenschaftliche Mitglieder sind beratend tätig und unterstützen die Kommission mit Analysen und Gutachten. Sie haben kein Stimmrecht, bringen aber unabhängige, wissenschaftlich fundierte Perspektiven ein, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen.
4. Paritätische Besetzung
• Die Mindestlohnkommission ist paritätisch besetzt, was bedeutet, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter gleich stark vertreten sind (jeweils drei Mitglieder). Dies dient dazu, einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten.
Entscheidungsfindung
• Entscheidungen über die Anpassung des Mindestlohns erfolgen in der Regel im Konsens. Sollte keine Einigung erzielt werden, hat der Vorsitzende das Entscheidungsrecht.
Zweck der Zusammensetzung
Die Struktur der Kommission zielt darauf ab, eine ausgewogene Vertretung der Interessen zu gewährleisten und gleichzeitig eine fundierte Grundlage für die Mindestlohnempfehlungen zu schaffen, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte berücksichtigt.
Zusammenhang
Reicht der Mindestlohn oder das Einkommen, das eine Familie erhält nicht aus, weil das. Bürgergeld höher wäre, dann besteht Anspruch auf Aufstockung.
Besonders in der Rente ist dies bedeutsam.
Wer beispielsweise nur den Mindestlohn erhält, hat in der Rente selbst nach 45 Versicherungsjahren eine Rente, die nicht zum Leben reicht!
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Welche Lösung wäre sinnvoll?
Steigt das Mindesteinkommen nicht erheblich an, dann wird die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinandergehen. Soziale Unruhen werden dann als Folge zunehmen.
Dass dadurch extreme Parteien partizipieren, muss jedem klar sein.
Aus diesen Spannungen entstehen dann wieder Gegenbewegungen, die zu extremen Einschränkungen folgen.
Was wollen einige Politiker von CDU und FDP machen?
Am liebsten wäre diesen Politikern die Abschaffung von Bürgergeld und Mindestlohn.
Da dies jedoch nicht so einfach möglich ist, denn EU-Bedingungen und verfassungsrechtliche Bedenken sind hier ein Störfeuer.
Wie könnte das Bürgergeld abgeschafft oder erschwert werden?
Die CDU will hierzu das Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ umwandeln.
Gleichzeitig soll der „Warenkorb verändert“ werden.
Die Veränderung des Warenkorbs hat letztendlich das Ziel alle betroffenen Erwerbstätigen finanziell weiter abzustufen.
Und dies sind nicht nur Bürgergeldempfänger, sondern letztendlich etwa 60 bis 80 Prozent der Erwerbstätigen.
Die neue CDU und auch FDP wird die Arbeitnehmer verarmen!
Meine Meinung zur irrelevanten Forderung von Spahn:
Die Abschaffung der gesetzlichen Arbeitszeitregelung sollte nur da möglich sein, wo ein Tarifvertrag andere Arbeitszeiten zulässt. Alles andere ist nicht hinnehmbar.
Der Schlaumeier Spahn versucht hier wohl wieder eher die 48Stunden-Woche zurückzuholen.
Schlaumeier Spahn versucht es als mehr „Freiheit der Arbeitnehmer“ populistisch zu verkaufen…“
Tatsächlich haben Arbeitnehmer ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag immer schlechtere Karten bei der Umsetzung von Arbeitsvertragsinhalten.
Spahn (CDU) und auch die FDP handeln hier im Sinne der Arbeitgeber.
Dies macht auch klar deutlich, dass beide Parteien nicht nur Parteien der Lobbyflügel
Fossile Energie
Zuckerindustrie
Privatisierung der gesetzlichen Rente
sind, sondern die Parteien der Arbeitgeberseite.
Spahn (CDU) und die FDP argumentieren, dass das heutige Arbeitszeitschutzgesetz die 4-Tage-Woche blockiere.
Tatsächlich ist dies nicht der Fall:
Laut Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Allerdings nur, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden…“
Insofern ist das heutige Arbeitszeitschutzgesetz KEIN Hinderungsgrund für die 4-Tageswoche!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 17. April 2024 (Az.: IV ZR 91/23) die Rechte von Versicherungsnehmern bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl erheblich gestärkt.
Im Kern des Urteils steht die Feststellung, dass Versicherungsnehmer nicht alle Spuren eines Einbruchs zweifelsfrei und widerspruchsfrei nachweisen müssen.
Es reicht aus, ein „äußeres Bild“ des Einbruchs darzustellen, das nach allgemeiner Lebenserfahrung einen Diebstahl wahrscheinlich erscheinen lässt.
Im konkreten Fall hatte ein Erbe die Versicherung seines verstorbenen Vaters verklagt, da diese eine Zahlung verweigerte. Die Versicherung argumentierte, dass die vorgefundenen Spuren nicht eindeutig auf einen Einbruch hinwiesen, insbesondere weil das angeblich aufgehebelte Fenster bei Ankunft der Polizei in Kippstellung vorgefunden wurde.
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht (OLG) München hatten der Versicherung Recht gegeben.
Der BGH hob diese Urteile jedoch auf und stellte klar, dass Versicherungsnehmern eine Beweiserleichterung zugutekommen müsse. Sie müssen nur ein Mindestmaß an Hinweisen erbringen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen Einbruch zulassen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Spuren in jeder Hinsicht stimmig sind. Sollte die Versicherung Zweifel an einem vorgetäuschten Einbruch haben, liegt die Beweislast dafür bei ihr, nicht beim Versicherungsnehmer.