Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Versicherungsältester – Rentenantrag bei der Gemeinde: Wo liegen die Unterschiede?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater (RDG) ,

www.Renten-Experte.de

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Wer sich mit seiner gesetzlichen Rente beschäftigt, stößt schnell auf verschiedene Anlaufstellen. Häufig genannt werden der unabhängige Rentenberater, der Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung oder die Rentenantragstelle bei der Gemeinde beziehungsweise im Rathaus. Viele Menschen glauben, dass alle drei dasselbe leisten. Tatsächlich gibt es jedoch wichtige Unterschiede.

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Der unabhängige Rentenberater (nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Ein Rentenberater ist ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierter, unabhängiger Berater für Rentenrecht – je nach Registrierung auch für betriebliche Altersversorgung – und darf Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht erbringen. Dazu kann auch Unterstützung bei sozialrechtlichen Ansprüchen gehören, etwa bei Pflegeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung.

Der Rentenberater prüft nicht nur Formulare, sondern analysiert die gesamte Rentensituation. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Prüfung des Versicherungsverlaufs,
  • strategische Beratung zur optimalen Rentenentscheidung,
  • Bewertung von Kindererziehungs-, Ausbildungs- oder Pflegezeiten,
  • Berechnung der wirtschaftlich günstigsten Rentenvariante,
  • Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Rentenberater arbeitet unabhängig von der Rentenversicherung und vertritt ausschließlich die Interessen seiner Mandanten.

Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung

Versicherungsälteste sind ehrenamtliche Helfer der Deutschen Rentenversicherung. Sie unterstützen Versicherte vor allem organisatorisch.

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Typische Aufgaben sind:

  • Hilfe beim Ausfüllen von Rentenanträgen,
  • Weiterleitung von Unterlagen an die Rentenversicherung,
  • allgemeine Auskünfte zum Ablauf des Verfahrens.

Eine unabhängige Rechtsberatung oder strategische Rentenplanung gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben.

Rentenantragstellung bei der Gemeinde oder im Rathaus

Auch viele Städte und Gemeinden helfen bei der Rentenantragstellung. Mitarbeiter nehmen die Daten auf und leiten den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Diese Unterstützung ist in der Regel auf die Antragstellung beschränkt.

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Kosten – ein wichtiger Unterschied

Versicherungsälteste und kommunale Stellen helfen kostenlos bei der Antragstellung. Ein unabhängiger Rentenberater arbeitet dagegen gegen Honorar.

Diese Kosten können sich jedoch häufig lohnen. Ein Rentenberater kann zum Beispiel prüfen, ob bestimmte Unterlagen überhaupt eingereicht werden sollten oder ob sie die spätere Rente sogar reduzieren könnten. Auch bei komplexeren Themen – etwa betrieblicher Altersversorgung oder der späteren Höhe einer Witwenrente – kann eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein.

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Resümee

Gemeinde und Versicherungsälteste helfen vor allem beim Ausfüllen des Rentenantrags. Der unabhängige Rentenberater hilft dagegen bei der Entscheidung, welche Schritte für die eigene Rentensituation tatsächlich sinnvoll sind.

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Ki-generierte Fotos

*Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Beratung und strategische Prüfung der Rentensituation.

**Versicherungsältester – Unterstützung beim Ausfüllen und Weiterleiten von Rentenanträgen.

***Gemeinde oder Rathaus – Unterstützung bei der Aufnahme des Rentenantrags.

****Drei Wege zur Rentenberatung – Antragshilfe oder strategische Beratung.

Quelle: https://rentenberater.blog/unabhaengiger-rentenberater-rdg-versicherungsaeltester-rentenantrag-bei-der-gemeinde-wo-liegen-die-unterschiede/

Früher in Rente – Aber bitte nicht blind! Die ganze Wahrheit über Sonderbeiträge

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.

Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.

Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.

Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:

1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.

2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten

Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.

Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.

Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:

  • dem persönlichen Gesundheitszustand,
  • der statistischen Lebenserwartung,
  • der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
  • wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
  • wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
  • dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
  • möglichen steuerlichen Auswirkungen,
  • und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.

Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.

Werner Hoffmann Rentenexperte - www.Renten-Experte.de

Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:

Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.

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Quelle: https://rentenberater.blog/frueher-in-rente-aber-bitte-nicht-blind-die-ganze-wahrheit-ueber-sonderbeitraege/

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann

Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.


Gesetzliche Grundlage

Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.

Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.

  • Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
  • Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.

Alter vs. neue Witwenrente

Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.


Einkommensanrechnung

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  • Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
  • Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
  • 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.

Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.


Änderungen ab Juli 2025

Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.


Mein Rat

  • Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
  • Lass deine Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
  • Melde Einkommensänderungen sofort,
  • Hol dir unabhängige Beratung.

Nur so lässt sich vermeiden, dass Geld verloren geht.


Weitere Informationen und persönliche Beratung:
www.renten-experte.de

Nützlicher Zusatz:

www.not-fallordner.de


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Quelle: https://rentenberater.blog/tipp-vom-rentenberater-bei-witwenrente-teil-2-die-gesetzlichen-grundlagen-und-was-sich-ab-2025-aendert/

Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.

Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,

ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
ein minderjähriges Kind erzogen wird,
oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.

Was ändert sich 2026?

1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.

2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.

3) Altersgrenzen im Blick behalten
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.

Warum ist das so wichtig?
Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,

unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
eigenes Einkommen die Leistung mindert,
Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.

Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.

#Witwenrente #Hinterbliebenenversorgung #Rentenrecht #Rente2026 #Rentenberatung

Quelle: https://rentenberater.blog/witwenrente-2026-diese-aenderungen-koennen-tausende-euro-unterschied-machen/

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

Ein Beitrag von
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).
Werner Hoffmann.

Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht für den Alltag. Ursache ist meist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.

Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.

Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Denn die 40 Prozent, die am Ende auf die Witwenrente angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.

Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben. Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Häufig werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.

Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.

Viele Erfahrungen zeigen, dass erst nach fachkundiger Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten wirklich bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.

Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von

www.not-fallordner.de

bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.

Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.

Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.


Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:
www.renten-experte.de


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Bundessozialgericht stoppt Rentenkürzungen: Dieses Urteil schützt Millionen – und ihre Erben

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

www.Renten-Experte.de

Viele Rentnerinnen und Rentner erleben Jahre nach Rentenbeginn eine böse Überraschung: Die Deutsche Rentenversicherung überprüft alte Bescheide erneut und fordert Geld zurück oder kürzt laufende Renten. Genau hier hat das Bundessozialgericht (BSG) nun eine klare Grenze gezogen.

Mit Urteil vom 27. November 2025 (Az. B 5 R 6/24 R) entschied das BSG, dass rückwirkende Rentenkürzungen unzulässig sein können, wenn die Rente rechtmäßig bewilligt wurde und die Betroffenen korrekt gehandelt haben.

Worum ging es?

Im konkreten Fall hatte ein Rentner bei Antragstellung die gesetzlich zulässige Hochrechnung fehlender Entgeltzeiten gewählt. Die Rente wurde daraufhin bewilligt und ausgezahlt. Jahre später wollte die Rentenversicherung die Rente nach unten korrigieren, weil inzwischen tatsächlich gemeldete Entgeltdaten niedriger ausfielen.

Das BSG lehnte dies ab.

Die Kernaussage des Urteils

Hat die Rentenversicherung eine Rente auf zulässiger Grundlage bewilligt und
* wurden keine falschen Angaben gemacht,
* keine Mitwirkungspflichten verletzt und
* durfte auf den Rentenbescheid vertraut werden,
dann ist eine nachträgliche Kürzung allein wegen späterer Daten nicht erlaubt. Der Vertrauensschutz der Rentner hat hohes Gewicht, weil Lebensplanung, Wohnkosten und laufende Verpflichtungen darauf beruhen.

Sehr wichtig – auch für die Erben

Was viele nicht wissen: Im Todesfall eines Rentenversicherten gehen mögliche Rückforderungsansprüche auf die Erben über. Diese haften dann für angeblich zu Unrecht gezahlte Rentenbeträge – selbst Jahre nach dem Rentenbeginn.

Gerade deshalb ist es entscheidend, alle Rentenbescheide, Schriftwechsel und Berechnungsgrundlagen dauerhaft aufzubewahren.

Eine klare Dokumentation im Notfallordner von

http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de
www.Not-Fallordner.de

kann im Ernstfall entscheidend sein – für Rentner ebenso wie für ihre Hinterbliebenen.

Wann Kürzungen weiterhin möglich sind

Das Urteil schützt nicht bei Täuschung. Rückforderungen bleiben möglich, wenn bewusst falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen wurden.

Resümee

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Rentnern und ihren Erben erheblich. Wer Post zu Kürzungen oder Rückforderungen erhält, sollte diese unbedingt prüfen lassen und nichts vorschnell akzeptieren.

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Warum Merz, Spahn und Co so leise beim Thema Rente noch sind

Die Pläne der Privatisierung der gesetzlichen Rente durch die CDU und FDP liegen wohl schon in den Schubladen und BlackRock wird wohl daran partizipieren

Ein Beitrag von

Rentenexperte – Renten-Experte.de

VORSICHT vor #Sprüchen wie #DIE #GESETZLICHE RENTE – #GRV – #RECHNET SICH NICHT“

Wer sagt, die #Rente rechnet sich nicht, hat nicht ganz recht.
Keine Frage, die #betriebliche und #private Vorsorge muss ergänzend sein.
Aber bei der #gesetzlichen #Rente muss man auch sehen, dass:

  • die Verwaltungslosten bei rund nur 1 % sind
  • etwa 20 % der Leistungen keine #AltersRente ist, sondern #Rehabilitation, #Wiedereingliederung, neue #Berufsbildung/#Umschulung, (Halb-)#Waisenrente, #Erziehungsrente, #Witwerrente/ #Witwenrente
  • auch #versicherungsfremde #Leistungen gezahlt werden.

Zum Beispiel:

  • (#DDRRenten ohne zuvor eingezahlte Entgektpunkte),
  • #Mütterrente,
  • #Erziehungsrente,
  • #Grundsicherung,
  • #Zuschlag auf #Grundrente usw.

Das ist auch der Grund, warum der Bund so hohe Zuschüsse an die #DRV überweist.
Gerade diese #NichtALTERSRENTEN wurden der Deutschen Rentenversicherung aufgetragen.
Ist ja auch ok und gut. Aber man kann jetzt nicht sagen

„Die „gesetzliche Rente rechnet sich nicht“.


Genau das wird #Merz noch weiter und lauter sagen, damit #BlackRock dann als „#Retter“ #hervorgezaubert wird!

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Hierzu passend ein Song

Liedtext:

Leises Flüstern um die Rente

(Strophe 1)
Warum sind Merz und Spahn so still?
Die Rente bleibt in ihrem Spiel.
Pläne tief in Schubladen versteckt,
BlackRock lacht und hat’s entdeckt.

(Pre-Chorus)
Die Wahl steht vor der Tür, doch keiner sagt ein Wort,
Was bleibt vom Ruhestand, wer trägt das alte Fort?

(Refrain)
Oh-oh-oh, leises Flüstern, was geschieht?
Wohin geht die Rente, wenn der Profit sie zieht?
Oh-oh-oh, wer denkt an das Morgen,
Wenn das Alter lebt in Sorgen?

(Strophe 2)
CDU und FDP halten dicht,
Gesetzliche Rente im schwindenden Licht.
Privatisierung, sie lauert im Schatten,
Der Bürger fragt sich, was wird er erhaschen?

(Pre-Chorus)

(Refrain)

(Bridge)
Altersarmut, ein leises Klagen,
Wer wird für die Alten sagen?
Investoren lächeln, der Markt ist heiß,
Doch was zählt der Mensch zu diesem Preis?

(Refrain)

(Outro)
Die Rente, ein stilles Versprechen,
Wird sie brechen oder bestehen?
Im Schatten bleibt die Antwort klar,
Doch wer schützt den, der alt mal war?

#Altersversorgung, #bAVExperte, #Betriebliche #Altersversorgung, #BlackRock, #Bundestagswahl, #CDU, #CSU, #FDP, #Finanzen, #Grundrente, #Grundsicherung, #Investmentgesellschaften, #Job und #Arbeit, #Politik, #Rente #Christian #Dürr, #Christian #Lindner, #Friedrich #Merz, #Jens #Spahn, #Privatisierung #Song #Pop

Die theoretischen TOP-Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Wie hoch könnte theoretisch die höchste Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund sein?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Werner Hoffmann Renten-Experte.de

Viele Rentner erhalten sicherlich nicht diese Maximalrenten, sondern ehe eine Rente, die eher bei 1.200 bis 2.100 Euro liegt.

In diesem Artikel möchte ich jedoch einmal die theoretisch höchst mögliche Rente darstellen.

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung – wird eigentlich grob wie folgt berechnet.

Die Altersrente wird bei Rentnern, die eine Regelaltersrente erhalten, wie folgt berechnet.

Anzahl der Entgeltpunkte x 1,0 x aktueller Rentenwert x 1,0 = mtl. Bruttorente

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung
Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

Beispiel:

Ein Rentner, der eine Regelaltersrente erhält und immer im Durchschnitt aller Versicherten verdient hat, erhält nach 45 Versicherungsjahren:

(45 Jahre x 1,0) x 39,62 x 1 = 1.782,90 Bruttomonatsrente

————————————–

Hat der Rentner immer das 1,2-fache des Durchschnittsverdient, dann errechnet sich die Altersrente wie folgt:

(45 Jahre x 1,2) x 39,62 x 1 = 2.139,48 Bruttomonatsrente

—————————————

Wer im Durchschnitt nur das 0,8-fache des Durchschnitts verdient hatte, erhält eine mtl. Rente:

(45 Jahre x 0,8) x 39,62 x 1 = 1.426,32 mtl. Bruttorente

Altersrente Flexirente Vorruhestand
Altersrente Flexirente Vorruhestand

Ist die Rente nach oben maximiert? Ja, denn es werden nur Beiträge bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. Dadurch ergeben sich die Entgeltpunkte – je nach Kalenderjahr recht unterschiedlich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höchstrenten und und Durchschnittsrenten, abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre. Bestimmte beitragsfreie Zeiten oder andere Beitragszeiten (die z. B. Pflege- oder Kindererziehungszeiten belegen) wurden hier nicht berücksichtigt.

Hier geht es lediglich um die Darstellung der Beitragszeiten und der Auswirkung.

Folgendes Beispiel:

Hartmut F. hat von 1975 bis einschließlich 2024 insgesamt 50 Jahre immer den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Wie hoch könnte seine Rente maximal sein?
Hartmut könnte maximal eine Rente von 3.797,96 Euro erreichen (95,8596 x 39,62 €).

Sein Bruder Sebastian hatte „nur“ 45 Jahre den Höchstbeitrag eingezahlt. Sebastian würde für die 45 Jahre Höchstbeitrag eine Bruttorente von 3.541,92 Euro erreichen.

Theoretisch könnte die Rente von Sebastian aber trotzdem höher sein, wenn

Sebastian beispielsweise eine einmalige Sonderzahlung an die Rentenversicherung geleistet hätte (z. B. 2022: 30.000 € und 2023: 35.000 €), dann würden dies zusätzlich ca. 8,5 Entgeltpunkte zusätzlich ergeben.

Dann hätte Sebastian 89,372 + 8,5 entgeltpunkte und würde 97,872 Entgeltpunkte und somit eine Regelaltersrente von 3.877,69 Euro Brutto.

Einmalige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht in unbeschränkter Höhe möglich und müssen vor der Zahlung genau überlegt werden.

Es gibt viele Vorteile, aber auch Nachteile, die individuell zu prüfen sind. Hierbei kann ein Rentenberater sehr gut behilflich sein.

Rentenberater sind von der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig und sind gegen Honorar tätig. Rentenberater sind im Bereich gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung Spezialisten und dürfen nicht gleichzeitig im Vertrieb der Altersversorgung tätig sein (Beispiel Makler, Versicherungsvertreter).

Ein Rentenberater ist vergleichbar mit der Funktion des Steuerberaters im Bereich Steuern.

Die oben genannten Beispiele sind jedoch absolute Theoriebeispiele, denn ein Rentner, der 50 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat gibt es definitiv nicht.

Trotzdem gibt es etwa 50 TOP-Rentner. So gibt es einen TOP-Rentner, der nach der Ausbildung fast durchgängig über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und durch eine entsprechend hohe Sonderzahlung nach 46 Versicherungsjahren insgesamt rund 92 Entgeltpunkte erreicht hat.

92 Entgeltpunkte ergeben immerhin eine mtl. Bruttorente von 3.645 Euro. Ab 2025 steigt dann diese Altersrente wieder an, weil dann der aktuelle Rentenwert wohl 42,0 beträgt.

Allerdings ist von dieser Rente noch

  • der Krankenversicherungsbeitrag (50 % bezahlt die GRV als Zuschuss)
  • der volle Pflegepflichtversicheurngsbeitrag
  • und die Einkommensteuer

abgezogen werden.

Insofern sind von der Bruttorente bei einem ledigen noch 900 Euro, bei einem Verheirateten noch ca. 600 Euro abzuziehen.

Die NETTORENTE beträgt somit maximal etwa 2.700 bis 3.000 Euro.

Keine Frage, dies ist sicherlich eine Rente, von der man noch überdurchschnittlich gut leben kann. Und meist haben diese TOP-Rentner auch durch eine betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge und Wohneigentum gut vorgesorgt.

Übrigens: Insgesamt gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung derzeit nur 50 Rentner, die eine Rente um die 3.000 Euro Netto zur Verfügung haben.


Wie sieht es aber bei einem Durchschnittsverdiener aus?

Ein Durchschnittsverdiener (derzeitiger Jahresverdienst: 45.359 Euro) erhält nach 45 Versicherungsjahren eine Bruttomonatsrente von 1.782,90 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung sowie Steuern eine NETTO-Rente von ca. 1.450 bis 1550 Euro.

Zieht man noch die Miete ab, die oft schon mit Nebenkosten 1.000 Euro beträgt, dann bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig.

Generationenproblem Umlagesystem kann nicht mehr funktionieren
Die Altersrente alleine reicht oft nicht mehr

TIPP:

Auch wenn die Bruttorente zunächst hoch ausschaut, sollte immer überprüft werden, ob auch noch Anspruch auf Wohngeld besteht. Und auch bei kleineren Renten kann noch Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld) bestehen.

Welche Einschränkungen drohen für Rentner mit Durchschnittsrente oder kleinen Renten?

Sollten in der nächsten Legislaturperiode die CDU, CSU, FDP oder gar die AfD in der Regierung sein, werden die Rentner davon sehr stark negativ getroffen. Alle diese Parteien wollen beispielsweise das Bürgergeld verringern oder gar am liebsten abschaffen.

Einzelne Politiker dieser Parteien haben schon Überlegungen angestellt, „den Warenkorb anders zu gestalten, damit das Existenzminimum reduziert werden könnte“…..

Ginge es nach der AfD, dann würde die gesetzliche Rente sowieso privatisiert.

Steuern auf Rente - Wohngeld hilft
Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

Zusätzlich kann auch noch unabhängig vom Einkommen Anspruch auf eine Pflegeleistung bestehen, denn es gibt durchaus viele Rentner, die dauerhaft Einschränkungen haben und andere Menschen helfen müssen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Europawahl in Deutschland am 9.6.2024

Am 9.6.2024 ist die Europawahl.

Und man kann nur hoffen, dass möglichst viele Menschen nicht die extremen Flügelparteien – Linke – BSW – AfD wählen.

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Demokrat der Mitte

Dass ich persönlich auch NICHT die FDP oder CDU dieses Mal wählen werde, liegt an folgenden Punkten:

1. Forderung nach Atomkraftwerke wieder einführen

Die Forderung nach Atomstrom ist völlig überholt, denn Atomstrom ist nicht nur extrem teuer, sondern auch für die Umwelt bereits vor der Nutzung schädlich und ein extremes Sicherheitsrisiko.

Beispiel Urangewinnung:

Der Uranabbau wird durch extreme Umweltschäden durchgeführt. Alleine für Frankreich müssen etwa 41,6 Mrd. Tonnen Gestein durch Quecksilber, Schwefelsäure etc zersetzt werden, damit man 0,2% aus dem Gestein als Uran gewinnt (s. https://blog-demokratie.de/index.php/2024/04/27/wind-weht-doch-nicht-immer/ )

Dies ist eine extreme Umweltbelastung bereits vor der Nutzung des Urans vor der Stromgewinnung.

UPDATE BEI FDP:—> : Soeben wurde bekannt, dass die FDP in einem sehr knappen Mehrheitsbeschluss festgelegt hat, nicht mehr in die Kernenergie einzusteigen.

2. Erneuerbare Energieförderung abbauen, aber fossile Energieförderung beibehalten.

Anmerkung: Die Rohstoffe Luft, Wind und Sonne stehen kostenfrei zur Verfügung und verursachen durch die Nutzung keine Umweltbelastungen. 

Fossile Energie wird durch Abbau der Rohstoffe aus dem Boden gewonnen. Warum die fossile Lobby (EIKE, co2coalition und etwa 200 Lobby-Organisationen) die fossile Energie ist, ist mit einem einfachen Wort, maximal zwei Wörter schon erklärt. Es geht um Cash und Macht. Ohne fossile Energie hätte Russland 2021 etwa 50 Prozent weniger Exporteinnahmen gehabt. Das wäre eine Halbierung gewesen. Auch das hat Putin als Gefahr gesehen und auch deshalb den Russ. Angriffskrieg begonnen. Und die Entwicklung von erneuerbarer Energie hat auch dazu geführt, dass SaudiArabien einen Teil des Unternehmens Saudi Aramco an der Börse verkauft hatte und dieses Geld in Softwareentwicklung und erneuerbare Energie investiert (Solar und Wind).

3. Bashing auf alle Bürgergeldempfänger, obwohl nur 0,5% dieses System ausnutzen.

Erläuterung: Die CDU, CSU, FDP wollen das Bürgergeld abschaffen und in eine neue Grundsicherung abändern. Ebenso soll der Warenkorb so verändert werden, dass das Existenzminimum niedriger ist und somit die Sozialleistungen erheblich reduziert werden. Alle Sozialhilfeempfänger (also auch Rentner mit einer Grundsicherung) erhalten dann geringere Leistungen.

Ja, das Ausnutzen von Staatlichen Systemen ist kriminell, lässt sich jedoch nie verhindern. Es kostet uns als Steuerzahler etwa. 150 Mio. Euro pro Jahr, also pro Steuerzahler etwa 1,78 Euro.

Die Steuerhinterziehung kostet uns pro Jahr 160 Mrd. Euro. Das sind pro Bürger 1.904 Euro pro Jahr.

4. Mindestlohn bewusst niedrig halten, so dass auch in der Rente eine Unterstützung durch die Allgemeinheit notwendig ist. Ergänzung hierzu: Ein Mindestlohn von 12,41 € führt nach 45 Jahren zu einer Nettorente, die unter 900 Euro Netto liegt. Die Rente muss dann durch Grundsicherung oder Grundrente aufgestockt werden. Diese Aufstockung muss dann durch Steuergelder, also durch uns – die Allgemeinheit – finanziert werden. Wäre der Mindestlohn bei 15,77 Euro gewesen (also im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst höher), dann wäre die Grundsicherung nicht mehr nötig.

Ein zu niedrig gezahlter Mindestlohn – den der Unternehmer gewährt – führt zur Mehrbelastung der Allgemeinheit! Grund: Wenn der Mindestlohn unter dem Existenzminimum ist, muss der Mindestlohn durch Aufstockung getragen werden. Dies führt zur Mehrbelastung aller Steuerzahler zu Gunsten der Unternehmer, die einen zu geringen Lohn bezahlen.

5. Warum gerade Merz die CDU extrem verändert hat und auf Atomkraftwerke und Technologieoffenheit – also fossile Energie – setzt, ist einfach erklärt. Er war bis 2020 bei #BlackRock als Lobbyvertreter tätig. 

Mit fossiler Energiegewinnung (Kohle, Gas, Öl, Uran) lässt sich viel Geld machen. Luft, Wind Sonne (und noch Wasser) sind kostenfrei zu entnehmen.

Und ich bin der Überzeugung, dass Merz (oder ein Familienangehöriger) zu #BlackRock in irgendeiner Form zurückkehrt.Friedrich Merz

Einem Wirtschaftsanwalt Merz, der lt. eigenen in 2020 über eine Million Euro verdiente und Bundeskanzler mit Jahresvergütung von ca 280.000 Euro werden will, also auf 72 Prozent verzichten will, traue ich nicht über den Weg. 

Und auch bei Lindner ist mein Vertrauen völlig zerstört. Sein Verhalten – übrigens auch von Wissing & Co. – erinnern mich bei allen Aktivitäten an ein trojanisches Pferd.

FDP Trojanisches Pferd in der Bundesregierung Fossile Lobby Lobby Atomkraft Ausbremsen von erneuerbarer Energie

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Rente steigt zum 1.7.2024 um 4,57 Prozent

Zum Dritten Mal in Folge Rentenerhöhung über 4 Prozent

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Rentenberater
Werner Hoffmann www.Renten-Experte.de

Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich. Gleichzeitig treten zum 1. Juli Verbesserungen für EM-Rentnerinnen und EM-Rentner (Anm. der Red.: EM = Erwerbsminderung) in Kraft.

Kommentar von Hubertus Heil:

„Es ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner, dass die Renten im Juli um 4,57 Prozent steigen. Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich. Die Rentenanpassung fällt in diesem Jahr erstmalig in ganz Deutschland gleich aus und liegt deutlich über der Inflationsrate. 34 Jahre nach der Deutschen Einheit ist das ein Meilenstein für unser Land. Arbeit ist in Ost und West mit Blick auf die Rente gleich viel wert! Damit die Rente auch zukünftig für alle verlässlich bleibt, die heute arbeiten und fleißig sind, stabilisieren wir mit dem Rentenpaket II die gesetzliche Rente dauerhaft und entlasten gleichzeitig mit dem Generationenkapital die zukünftigen Beitragszahler. Damit stellen wir sicher, dass auch die junge Generation zukünftig vom Wachstum profitiert und nicht im Vergleich zur arbeitenden Bevölkerung ärmer wird. Stabile Renten sind kein Luxus, sondern seit Jahrzehnten Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft und Garant für Stabilität und sozialen Frieden.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Neben der allgemeinen Lohnentwicklung wird durch den #Nachhaltigkeitsfaktor

  • die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden
  • zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten

berücksichtigt.

In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor bedingt durch die demografischen Entwicklung mit -0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, weshalb das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken würde.
Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist, wirkt sich der sog. Beitragssatzfaktor in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

Rente www.renten-Experte.de Rentenexperte

Aktueller Rentenwert

Der Aktuelle Rentenwert steigt hierdurch auf 39,32 Euro.

Wer 45 Jahre immer im Durchschnitt verdient hat, erhält somit eine Bruttorente von:

1 x 45 Jahre x 39,32 Euro = 1.769,40 Euro

Davon ist noch:

  • der Krankenversicherungsbeitrag,
  • der volle pflegepflichtbeitrag
  • und ggf. Steuern
    abzuziehen.

Der Standardrentner erhält zum 1.7.2024 eine Rentenerhöhung von Brutto 77,40 Euro Brutto (wenn 45 Beitragsjahre vorhanden sind).

Wie hoch könnte die TOP-Rente bei 50 Jahren Höchstbeitrag sein?

Wer 50 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht hat und in jedem Jahr theoretisch im Durchschnitt das Doppelte eines Durchschnittsverdieners in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält pro Versichertenjahr maximal ca. 2 Entgeltpunkte.

Daraus ergeben sich dann:

2 Entgeltpunkte x 50 Jahre x 39,32 Entgeltpunkte = 3.932 Euro Bruttorente

Selbst TOP-Verdiener, die im ganzen Berufsleben immer den Höchstbeitrag eingezahlt haben, erhalten diese Rente maximal.

Wer „nur“ 45 Berufsjahre eingezahlt hat, könnte durch Aufstockung mit Einmalbeiträgen maximal diese Höchstrente erreichen.

Dies macht deutlich, dass eine zusätzliche Altersversorgung für jeden Erwerbstätigen dringend notwendig ist.

NEWS bAV-Experte
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Neben der betrieblichen Altersversorgung sollte auch ein mietfreies Wohnen im Alter und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung im Mittelpunkt stehen.

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