Ein Beitrag von


Immer wieder hört man von Funktionären und Anhängern der AfD das Argument: „Die AfD ist doch demokratisch gewählt.“

Wenn ich diesen Satz höre, denke ich an die deutsche Geschichte. Dabei ist eine Klarstellung wichtig: Adolf Hitler wurde nicht vom Volk zum Reichskanzler gewählt. Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte ihn am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler. Die NSDAP war zuvor durch Wahlen zur stärksten Partei im Reichstag geworden. Bei der Reichstagswahl vom 5. März 1933 erreichte sie 43,9 Prozent.
Das zeigt: Eine Partei kann durch Wahlen politische Macht erlangen und diese Macht anschließend dazu benutzen, die Demokratie zu beseitigen. Genau aus dieser historischen Erfahrung entstand nach 1945 das Konzept der „wehrhaften Demokratie“.

Ein Schild, das in sozialen Medien verbreitet wird, bringt diese Warnung drastisch auf den Punkt:
„Hitler begann nicht mit Lagern. Er begann mit …“
– Bücher verbieten
– die Presse ins Visier nehmen
– Einwanderern die Schuld geben
– aus Nachbarn Feinde machen
– Gerichte und Richter kontrollieren
– Arbeitnehmerrechte angreifen
– Lügen und Verschwörungstheorien verbreiten
– Religion als Waffe einsetzen
– Wahrheit durch Propaganda ersetzen
Diese Aufzählung ist keine wissenschaftliche Chronologie der NS-Diktatur. Sie soll daran erinnern, dass eine Demokratie nicht erst gefährdet ist, wenn ihre Institutionen bereits abgeschafft sind.

Genau deshalb haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes Konsequenzen aus dem Scheitern der Weimarer Republik gezogen.
Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz bestimmt, dass Parteien verfassungswidrig sind, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Allerdings entscheidet darüber ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Eine Partei darf also nicht einfach deshalb von Wahlen ausgeschlossen werden, weil sie als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich angesehen wird. Für ein Parteiverbot gelten bewusst sehr hohe verfassungsrechtliche Anforderungen.

Meine Meinung: Wenn eine Partei nachweislich und planvoll darauf hinarbeitet, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, muss der Rechtsstaat seine verfassungsmäßigen Möglichkeiten prüfen und nutzen.
Denn die Geschichte hat uns eines gelehrt:
Eine Demokratie muss nicht tatenlos zusehen, wie demokratische Instrumente dazu benutzt werden, sie selbst abzuschaffen.

#Demokratie #WehrhafteDemokratie #NieWieder #Grundgesetz #Rechtsextremismus
Hinweis zu den Bildern:
Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden teilweise mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt bzw. bearbeitet. Sie dienen der Illustration und Visualisierung des Beitrags. Insbesondere die historisch dargestellten Szenen sind KI-generierte Rekonstruktionen und keine historischen Originalfotografien.








