Neue Beamten-Rechner: Was bleibt netto – und wie hoch ist später die Pension?

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Werner Hoffmann. - Unabhängiger Rentenberater und Prozessbevollmächtigter (RDG)
Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater und Prozessbevollmächtigter (RDG).

Heute wurde Renten-Experte.de mit dem Internetlink

https://www.renten-experte.de/finanzrechner/index.html⁠

um einen umfangreichen neuen Bereich „Beamtenversorgung“ erweitert. Inzwischen stehen dort zahlreiche Rechner speziell für Beamte, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene zur Verfügung.

Den Anfang machen die Rechner Beamtenbesoldung Brutto → Netto und Netto → Brutto. Berücksichtigt werden können unter anderem Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Über die Auswahl von Beruf bzw. Amtsbezeichnung kann außerdem die zugehörige Besoldungsgruppe ermittelt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beamtenversorgung. Hier können Pension bzw. Ruhegehalt, Dienstunfähigkeit und Witwen-/Witwerversorgung überschlägig berechnet werden. Begriffe wie ruhegehaltfähige Dienstbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ruhegehaltssatz und Versorgungsabschlag werden zusätzlich erläutert.

Mit dem Pensionslücken-Rechner lässt sich untersuchen, welche finanzielle Lücke zwischen dem gewünschten Einkommen im Ruhestand und der voraussichtlichen Versorgung entstehen könnte.

Interessant ist auch der Teilzeit- und Pensionsrechner. Denn Teilzeit kann sich auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit und damit auf die spätere Versorgung auswirken. Der Vorzeitige-Ruhestand-Rechner zeigt wiederum, welche Auswirkungen ein früherer Ruhestand und mögliche Versorgungsabschläge haben können.

Weitere Rechner beschäftigen sich mit der Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit, der besonderen Versorgung nach einem Dienstunfall und der Mindestversorgung.

Hinzu kommen Rechner zur Hinterbliebenenversorgung einschließlich Waisengeld, zu Beihilfe und PKV, Altersteilzeit und Teilzeit, Besoldungsentwicklung sowie zu den finanziellen Auswirkungen einer Beförderung.

Auch ein Vergleich Beamter oder Angestellter ist vorgesehen. Ergänzt wird der Bereich durch Rechner zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und zum Altersgeld.

Die Rechner sollen komplexe Zusammenhänge verständlicher machen und zeigen, welche Faktoren die heutige Besoldung und die spätere Versorgung beeinflussen. Da sich das Beamtenrecht zwischen Bund und Bundesländern unterscheiden kann, dienen die Ergebnisse der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung.

Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Versorgungsberatung dar. Eine Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Alle Rechner kostenlos unter:

https://www.renten-experte.de/finanzrechner/index.html⁠

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Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten Bilder wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen ausschließlich der Illustration. Dargestellte Personen, Gegenstände, Dokumente, Zahlen oder Situationen können vollständig KI-generiert sein und müssen nicht der Realität entsprechen.

Was kostet Mitarbeiterfluktuation wirklich? Neue Rechnertools für Personal und Arbeitgeber

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Werner Hoffmann

Was kostet ein Mitarbeiter wirklich? Was bringt eine Gehaltserhöhung? Und vor allem: Was kostet es ein Unternehmen, wenn Mitarbeiter gehen und ersetzt werden müssen?

Dafür habe ich meinen Finanzrechner um den neuen Bereich „Personal / Arbeitgeber“ erweitert.

Neu sind Rechner für Arbeitgeber-Gesamtkosten, Gehaltserhöhungen, Stunden-/Monatslohn, Teilzeit, Mindestlohn, Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Urlaubsansprüche.

Ein besonderer Schwerpunkt ist der neue Fluktuationskosten-Rechner.

Was kosten 20 Abgänge bei 100 Mitarbeitern?

Hat ein Unternehmen 100 Beschäftigte und verlassen innerhalb eines Jahres 20 Mitarbeiter den Betrieb, beträgt die Fluktuationsquote 20 Prozent. Doch die Quote sagt noch nichts darüber aus, was diese Personalwechsel tatsächlich kosten.

Der Rechner berücksichtigt unter anderem Bruttolohn, Arbeitgeber-Gesamtkosten, Krankheit und Ausfallzeiten während der Ausscheidungsphase, Produktivitätsverluste, mögliche Prozesskosten und Abfindungen.

Danach beginnt die Suche nach Ersatz.

Kosten für Stellenanzeigen und Personalvermittlung können ebenso erfasst werden wie die Anzahl der Bewerber, Bearbeitungszeit je Bewerbung sowie Anzahl und Dauer der Bewerbungsgespräche.

Auch eine unbesetzte Stelle kostet Geld. Überstunden anderer Mitarbeiter, Vertretungen oder mögliche Produktivitäts- und Deckungsbeitragsverluste können berücksichtigt werden.

Ist der Nachfolger gefunden, folgt die Einarbeitung. Auch dabei entstehen Kosten durch Arbeitszeit von Kollegen und Vorgesetzten, Schulungen und eine zunächst möglicherweise geringere Produktivität.

Der Rechner führt die Positionen zusammen:

Ausscheidungskosten + Prozess-/Abfindungskosten + Recruiting + Vakanz + Einarbeitung + Produktivitätsverluste = Fluktuationskosten

Ausgegeben werden unter anderem Kosten je Personalwechsel, gesamte Fluktuationskosten pro Jahr, Fluktuationsquote, Verhältnis zum Bruttojahresgehalt und zur betrieblichen Bruttolohnsumme.

Damit wird aus einer abstrakten Personalquote ein konkreter Eurobetrag. Unternehmen können außerdem erkennen, welche finanzielle Wirkung es hätte, wenn beispielsweise statt 20 nur noch 12 Mitarbeiter pro Jahr ausscheiden.

Dabei arbeitet der Rechner bewusst nicht mit einer pauschalen Behauptung, ein Mitarbeiterwechsel koste grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz des Jahresgehalts. Entscheidend sind die eigenen eingegebenen Unternehmensdaten.

Alle Rechner können kostenlos genutzt werden:

https://www.renten-experte.de/finanzrechner/

Hinweis / Haftungsausschluss: Alle Berechnungen und Informationen erfolgen ohne Gewähr und dienen ausschließlich der allgemeinen Information und überschlägigen Berechnung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Sozialversicherungs- oder Unternehmensberatung dar. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Eine Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

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Die verwendeten Bilder wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen ausschließlich der Illustration. Dargestellte Personen, Gegenstände, Dokumente, Zahlen oder Situationen können vollständig KI-generiert sein und müssen nicht der Realität entsprechen.

Heute fertig geworden: Neue #Rechnertools rund ums #Erben

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Werner Hoffmann

Erben, Vererben, Schenken oder den Pflichtteil berechnen: Hinter diesen Themen stecken schnell komplizierte rechtliche und finanzielle Fragen. Deshalb habe ich meinen Finanzrechner um einen umfangreichen Bereich „Erben“ erweitert.

Inzwischen stehen dort zwölf unterschiedliche Rechnertools zur Verfügung.

🔹 Erb-Rechner – zur Berechnung und Darstellung gesetzlicher Erbanteile

🔹 Erbanteilrechner – zeigt, welcher Anteil des Nachlasses auf einzelne Erben entfallen kann

🔹 Pflichtteilsergänzungsanspruch – berücksichtigt Schenkungen und deren mögliche Bedeutung für den Pflichtteil

🔹 Pflichtteilsrechner – berechnet mögliche Pflichtteilsansprüche

🔹 Erbschaftsteuer-Rechner – Schenkung – berücksichtigt unter anderem Steuerklassen, Freibeträge und unterschiedliche Vermögenswerte

🔹 Vergleich Neffe / Adoption – ein besonders interessanter neuer Rechner. Er zeigt, welchen Unterschied es steuerlich machen kann, wenn Vermögen an einen Neffen übertragen wird oder dieser zuvor wirksam als Erwachsener adoptiert wurde.

Der Rechner stellt die beiden Varianten „ohne Adoption“ und „mit Adoption“ unmittelbar gegenüber. Neben möglichen steuerlichen Vorteilen werden ausdrücklich auch mögliche Nachteile und langfristige Folgen einer Adoption erläutert – beispielsweise Unterhalts-, Pflege-, erb- und pflichtteilsrechtliche Auswirkungen.

🔹 Kosten Erbschein – berechnet die voraussichtlichen Kosten eines Erbscheins

🔹 Notargebühren-Rechner – für eine überschlägige Berechnung notarieller Gebühren

🔹 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-Rechner – zur Orientierung bei möglichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG

🔹 Kosten Teilungsversteigerung – zeigt mögliche Kosten einer Teilungsversteigerung

🔹 Fristenrechner – hilft bei wichtigen Fristen rund um Erbschaft und Nachlass

🔹 Gerichtsgebühren-Rechner – ermöglicht eine überschlägige Berechnung möglicher Gerichtskosten.

Mein Ziel dabei: Komplizierte finanzielle Zusammenhänge verständlicher und anhand eigener Zahlen nachvollziehbar machen.

Viele Eingabewerte sind bereits mit Beispielen vorbelegt und können individuell verändert werden. Dadurch lässt sich unmittelbar erkennen, wie sich andere Vermögenswerte, Freibeträge oder persönliche Konstellationen auf das jeweilige Ergebnis auswirken.

Die Rechnertools sollen dabei vor allem eines ermöglichen: selbst ausprobieren, vergleichen und Zusammenhänge besser verstehen.

Alle Rechner sind kostenlos erreichbar über:

https://www.renten-experte.de/finanzrechner/

Natürlich können solche Rechner eine individuelle fachliche Prüfung nicht ersetzen. Gerade bei Erbschaften, Schenkungen, Pflichtteilen oder einer Erwachsenenadoption können die persönlichen und rechtlichen Einzelheiten entscheidend sein.

Hinweis / Haftungsausschluss:
Sämtliche Berechnungen und Informationen erfolgen ohne Gewähr und dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder individuelle Beratung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Eine Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

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