Durch die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung spart:
• Ihr Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
• Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung, sowie bei den Umlagen 1, 2 und 3
Allerdings erhält Ihr Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung später eine geringere Rente, da er und Sie auch i. d. R. weniger Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen.
Viele Arbeitgeber haben dies erkannt und gewähren deshalb Ihren Arbeitnehmern einen Beitragszuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. Als Mindestzuschuss wurde nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ein AG-Zuschuss von 15 % festgelegt, soweit der Arbeitgeber auf die umgewandelten Entgeltbeiträge Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Aufgrund der oben vorgenommenen Berechnung können Sie feststellen, wie sich Ihre Arbeitgeber-Abgaben reduzieren, wenn Ihr Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung mit Ihnen vereinbart hat.
Tipp für Sie als Arbeitgeber:
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Arbeitnehmer einen höheren Zuschuss zu gewähren, ohne dass Sie selbst eine höhere Belastung tragen (im Vergleich zur Lohnzahlung).
Empfehlenswert ist dem AN einen höheren AG-Zuschuss über das Optionsmodell „BAV-Förderbeitrag (§100 EStG)“ zu gewähren. Für alle AN, die förderberechtigt sind (z.B. mtl. Bruttoverdienst bis 2.200 €), erhalten Sie als Arbeitgeber dann eine Förderung durch die Lohnsteuerabrechnung 30 % vom Betriebsstättenfinanzamt.
Für Ihren Arbeitnehmer bedeutet dies eine bessere Altersversorgung und für Sie:
• eine höhere Mitarbeiterbindung
• geringere Fluktuations- und Einstellungskosten
• und letztendlich eine höhere Produktivität.
Eine umfangreiche Berechnung ist über die bav-toolbox.de möglich. Zugang zu der www.bav.toolbox.de erhalten alle Arbeitgeber, die den bAV-Leitfaden.de bestellt und den Zugang beantragt haben (Antrag liegt der Auslieferung des bav-Leitfaden.de bei). Die Freischaltung erfolgt jeweils nach 15 Tagen.
#Betriebliche #Altersversorgung – #bAV – Was sollten echte #bAV-#Spezialisten wirklich alles beherrschen, wenn Sie in der bAV beraten?
Es gibt eine Reihe von Beratern, die in der betrieblichen Altersversorgung auch mal Angebote platzieren.
Leider fehlt oft die Kenntnis von der Vielfältigkeit des bAV-Marktes.
Ein Bild sagt ja meist mehr als 1.000 Worte. Deshalb als Erläuterung dieses Bild.
bAV-Experte – Knwo-How in der betrieblichen Altersversorgung
Ein echter bAV-Experte sollte mindestens zu jedem der Begriffe und genannten § Grundkenntnisse haben. Idealerweise natürlich gleich „Betriebswirt f. betriebliche Altersversorgung (FH) in Koblenz studiert haben.
In der kommenden Woche wird der bAV-Leitfaden für
Arbeitgeber
Personalabteilung
Gehaltsbuchhaltung
HR-Berater
Steuerberater
veröffentlicht.
Neben den Neuregelungen in der „bisherigen bAV-Welt 1“ – die sich aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ergeben haben – sind auch viele Tipps für HR-Berater in Zusammenhang mit
den Arbeitgeberbeiträgen
den Auswirkungen des bAV-Förderbeitrages (§100 EStG)
den Finanzierungsanteilen
anderen Fördermöglichkeiten, die sich neben der betrieblichen Altersversorgung ergeben
erläutert.
Ebenso wird in der Grundversion zunächst die Direktversicherung erläutert und hierzu auch alle wichtigen Personalveränderungen und die Auswirkungen erläutert, z. B.:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses / Arbeitgeberwechsel
Todesfall
Leistungsauszahlung
Zusätzlich gibt es neben der Loseblattsammlung (DinA 4-Leitfaden-Ordner) auch einen UpDate-Service.
Als Feature wird über die Internetadresse www.bav-toolbox.de ein verschlüsselter Zugang im Rahmen des UPDATE-Service angeboten.
Durch die bav-toolbox.de haben Arbeitgeber die Möglichkeit
betriebswirtschaftliche Berechnungen
Checklisten und Briefvorlagen
weitere Tabellen
downzuloaden.
bAV Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, HR-Berater, Steuerberater
Auch hier wird laufend eine Erweiterung durchgeführt.
Ziel des bav-Leitfaden´s ist es, auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersversorgung – insbesondere auch die betriebliche und private Altersversorgung – einzuwirken.
Vorgemerkte Interessenten erhalten in der kommenden Woche noch einen „Vormerkungs-Bestelltarif“.
Ohne die Vormerkung muss der bav-Leitfaden zu dem festgelegten Buchpreis verkauft werden.
Vormerkung für bav-Bestellung ist auf der Internetseite:
Das Werk wurde von verschiedenen Autoren geschrieben, wobei der Hauptautor (Werner Hoffmann, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) ) den bAV-Leitfaden dem gemeinnützigen Verein Forum-55plus gespendet hat.
Der Vertrieb wird über einen Verlag durchgeführt, wobei der Verlag einen Großteil der Einnahmen an den gemeinnützigen Verein spendet.