Der Notfallordner für Alleinstehende ab 18 bis 100 Jahre von www.not-fallordner.de

Warum du als Lediger einen Notfallordner, eine Generalvollmacht und ein Testament brauchst

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Hast du dir schon einmal überlegt, was passiert, wenn du plötzlich nicht mehr in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen? Wer regelt deine Angelegenheiten, wenn du einen Unfall hast oder unerwartet stirbst? Vielleicht denkst du: „Ich bin doch ledig, das betrifft mich nicht.“ Aber genau deshalb ist Vorsorge für dich sogar noch wichtiger.

Hier erfährst du, warum ein Notfallordner, eine Generalvollmacht und ein Testament für dich unverzichtbar sind – und wie du damit dein Leben und das deiner Angehörigen erheblich erleichtern kannst.

Stell dir mal Folgendes vor:

Du hast einen Unfall und kannst nicht mehr selbst entscheiden – wer handelt dann in deinem Interesse? Ohne eine Generalvollmacht wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt, und das kann jemand völlig Fremdes sein. Deine Eltern, Geschwister oder enge Freunde dürfen nichts für dich entscheiden, wenn du sie nicht vorher schriftlich bevollmächtigt hast.

Und was ist, wenn du stirbst? Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, und das bedeutet: Dein Vermögen geht an deine Familie – vielleicht auch an Verwandte, zu denen du gar keinen Kontakt hast. Menschen, die dir wirklich am Herzen liegen, wie enge Freunde oder wohltätige Organisationen, bleiben außen vor.

Notfallordner-Vorsorgeordner.de
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Warum du einen Notfallordner brauchst

Ein Notfallordner ist wie ein persönlicher Rettungsanker – für dich und für die Menschen, die dir im Ernstfall helfen wollen. In diesem Ordner sammelst du alle wichtigen Unterlagen an einem Ort:
• Versicherungen
• Kontoinformationen
• Passwörter
• Medizinische Unterlagen
• Vollmachten und Verfügungen

Wenn etwas passiert, finden deine Angehörigen oder Bevollmächtigten alles, was sie brauchen, um schnell und richtig zu handeln. Stell dir vor, du liegst im Krankenhaus und niemand weiß, ob du eine Patientenverfügung hast oder wie deine Miete bezahlt werden soll – mit einem Notfallordner vermeidest du genau diese Unsicherheiten.

https://www.Notfallornder-Vorsorgeordner.de
https://www.Notfallornder-Vorsorgeordner.de

Beim Notfallordner sind jedoch unterschiedliche Bereiche zu beachten, und dementsprechend solltest du den passenden Ordner auswählen:
• Für Arbeitnehmer, Rentner oder Hausfrauen: Der Notfallordner privat reicht in der Regel aus.
• Für Beamte und Pensionäre: Der Notfallordner Beamte ist hier die richtige Wahl.
• Für Heilberufe: Es gibt speziell angepasste Notfallordner für diese Berufsgruppe.
• Für Selbstständige oder Unternehmer: Hier kommt es darauf an, in welcher Branche du tätig bist.

Die Notfallordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de enthalten nicht nur ein Register, sondern auch viele hilfreiche Tipps, Vordrucke und Formulare zu unterschiedlichen Bereichen, die dich bei der Vorsorge unterstützen.

Drei Beispiele, wann Ledige einen Notfallordner dringend benötigen

Erstens: Plötzliche Erkrankung und Krankenhausaufenthalt

Du bist 35 Jahre alt, ledig und hast einen plötzlichen medizinischen Notfall, wie einen Schlaganfall oder eine schwere Operation. Im Krankenhaus muss schnell entschieden werden, ob bestimmte Behandlungen durchgeführt werden sollen. Ohne Patientenverfügung und Generalvollmacht aus deinem Notfallordner können Deine Angehörigen keine Entscheidungen für dich treffen. Das Gericht setzt möglicherweise einen Betreuer ein, der Deine Wünsche nicht kennt. Mit den entsprechenden Unterlagen im Notfallordner stellst du sicher, dass eine von Dir benannte Person diese wichtigen Entscheidungen trifft.

Zweites Beispiel: Verkehrsunfall mit längerer Arbeitsunfähigkeit

Du bis 18 Jahre jung und wirst in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt und bist mehrere Monate arbeitsunfähig. Da Du volljährig bist, erhalten Deine Eltern keine Auskunft und dürfen auch für Dich ohne Generalvollmacht nichts erledigen.
Während dieser Zeit laufen Miete, Versicherungen und andere Verträge weiter. Ohne den Notfallordner hat niemand Zugriff auf die Informationen, wie diese Verpflichtungen geregelt werden können. Deine Bevollmächtigten könnten nicht einmal auf dein Konto zugreifen, um Rechnungen zu bezahlen. Eine Bankvollmacht reicht übrigens nicht aus. Ein Notfallordner sorgt dafür, dass alle relevanten Daten, wie Kontoverbindungen, Versicherungsnummern und laufende Verträge, griffbereit sind und deine Finanzen weiterhin geregelt bleiben.

Drittes Beispiel: Unerwarteter Todesfall und Nachlassregelung

Als ledige Person hast du vielleicht keine Kinder oder Ehepartner, möchtest aber, dass bestimmte Freunde, Verwandte oder gemeinnützige Organisationen von deinem Vermögen profitieren. Ohne Testament aus Deinem Notfallordner tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, und Dein Erbe geht möglicherweise an entfernte Verwandte, die Dir wenig bedeuten. Mit einem Testament im Notfallordner kannst du sicherstellen, dass dein Nachlass so verteilt wird, wie du es dir wünschst, und Unklarheiten oder Streitigkeiten vermieden werden.

Generationenberater Werner Hoffmann
Generationenberater Werner Hoffmann

Übrigens sehr, sehr wichtig ist das Folgende:

Aus unterschiedlichen Gründen ist es jedoch sehr empfehlenswert eine Generalvollmacht und ein Testament beim Notar beurkunden zu lassen.

In all diesen Fällen bietet der Notfallordner eine klare Übersicht und Zugriff auf wichtige Dokumente, um Dir und Deinen Angehörigen in schwierigen Situationen Sicherheit und Handlungsmöglichkeiten zu geben.

Den idealen Notfallordner für dich findest du auf der Internetseite

www.Not-Fallordner.de

Die Generalvollmacht ist Dein Sicherheitsnetz

Ohne Generalvollmacht entscheidet ein Gericht, wer deine Angelegenheiten regeln darf. Und das kann jemand sein, der deine Wünsche überhaupt nicht kennt. Mit einer Generalvollmacht bestimmst du selbst, wem du vertraust. Diese Person kann dann:
• Über deine medizinische Behandlung entscheiden
• Deine Finanzen verwalten
• Verträge für dich abschließen oder kündigen

Du behältst also die Kontrolle – auch wenn du sie nicht mehr selbst ausüben kannst.

Rentenexperte Werner Hoffmann
Rentenexperte
Werner Hoffmann www.Renten-Experte.de

Das Testament: Deine Wünsche zählen

Vielleicht denkst du, ein Testament ist nur für Ehepaare oder ältere Menschen wichtig. Aber auch als Lediger solltest du selbst bestimmen, was mit deinem Vermögen geschieht. Möchtest du, dass ein enger Freund oder eine gemeinnützige Organisation erbt? Ohne Testament entscheidet das Gesetz, und oft sind es Verwandte, die das Erbe antreten – ob du das möchtest oder nicht.

Ein Beispiel aus der Praxis

Stell dir vor, du hast eine beste Freundin, die dich durch alle Höhen und Tiefen begleitet hat. Ihr seid wie Familie. Wenn dir etwas passiert und du kein Testament hast, geht dein Erbe automatisch an deine Verwandten – vielleicht an einen Cousin, den du seit Jahren nicht mehr gesehen hast. Deine Freundin würde leer ausgehen. Mit einem Testament kannst du sicherstellen, dass sie berücksichtigt wird.

So regelst Du alles ab sofort

Erstens: Kaufe den Notfallordner von www.not-fallordner.de

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Wähle den passenden Notfallordner auf www.Not-Fallordner.de und sortiere alle wichtigen Dokumente ein.

Zweitens: Generalvollmacht erstellen
Gehe zu einem Notar und lasse eine Vollmacht aufsetzen, die alle wichtigen Bereiche abdeckt – von der Gesundheitsvorsorge bis zur Finanzverwaltung.
Drittens: Testament schreiben
Schreibe dein Testament und lass es notariell beglaubigen oder hinterlege es beim Amtsgericht, damit es im Ernstfall auffindbar ist.

Warum du nicht warten solltest

Vielleicht denkst du: „Das mache ich später.“ Aber niemand weiß, was die Zukunft bringt. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen schaffst du Klarheit – für dich und für die Menschen, die dir wichtig sind.

Mach dir bewusst: Vorsorge ist keine Frage des Alters oder Familienstands. Es ist eine Frage der Selbstbestimmung. Nimm dir die Zeit, um alles zu regeln – damit du und deine Liebsten im Ernstfall abgesichert seid.

Fang heute damit an – du wirst es später nicht bereuen.

Dieses Video kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Der Notfallordner ist eine Grundlage für die Vorsorge.

Sehr wichtig ist, dass Du die Generalvollmacht und auch das Testament bei einem Notar beurkunden lässt.

Die Gebühren richten sich dabei nach Deinem Vermögen.

Der Notar benötigt zur Berechnung hierzu Deine Vermögensangaben. Wohneigentumsvermögen kann der Notar durch einen Grundbucheintrag erkennen und auch einschätzen.

Ob Dein Auto Dein Eigentum ist oder es sich um ein leasingfahrzeug handelt und wie hoch dein übriges Vermögen ist, erfragt in der Regel der Mitarbeiter vor dem Notartermin.

Machst Du beispielsweise Deine Generalvollmacht mit 18 Jahren und hast ein Vermögen von ca. 5.000 Euro, dann kostet Dich die Generalvollmacht etwa um die 100 Euro. Hast Du ein Wohneigentum oder anderes Vermögen, dann können die Gebühren erheblich höher sein.

Deshalb kann es grundsätzlich sinnvoll sein, die Generalvollmacht und das Testament frühzeitig beurkunden zu lassen.
Gerne darfst Du dieses Video teilen und den Notfallordner weiterempfehlen.

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Nebeneinkünfte – Nr. 2 von 50 Punkten, warum Merz nicht Bundeskanzler werden darf.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Die Komplettübersicht über alle 50 Gründe gibt es hier —> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/10/17/50-punkte-warum-merz-nicht-deutscher-bundeskanzler-werden-darf-heute-nr-1-ausfuehrlicher/

Nebeneinkünfte von Friedrich Merz

Friedrich Merz: Spitzenverdiener im Bundestag und seine umstrittene Klage gegen Transparenz

Friedrich Merz, der heutige Vorsitzende der CDU und mögliche Kanzlerkandidat, stand 2007 im Mittelpunkt einer juristischen Auseinandersetzung, die bis heute Fragen über seine politischen Prioritäten und seine Nähe zur Wirtschaft aufwirft.

Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagte Merz damals gegen die Einführung strengerer Transparenzvorschriften, die Bundestagsabgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen.

Diese Klage, die letztlich vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde, warf ein kritisches Licht auf Merz’ umfangreiche Einkünfte aus der Privatwirtschaft und seinen möglichen Interessenkonflikt zwischen Politik und Wirtschaft.

Die Klage: Ein Schlag gegen Transparenz

2007 reichten neun Bundestagsabgeordnete der CDU, CSU, FDP und eine Abgeornete der Linken eine Klage gegen die verschärfte Offenlegungspflicht ihrer Nebeneinkünfte ein.

Im Zentrum stand Friedrich Merz (CDU), der zu den Spitzenverdienern im Bundestag gehörte.

Seine Nebeneinkünfte beliefen sich in Spitzenjahren auf über eine Million Euro.

Diese Einkünfte stammten vor allem aus seiner Tätigkeit als Anwalt und Berater für große Unternehmen, darunter auch international agierende Konzerne.

– Merz (CDU) und seine Mitstreiter

Max Straubinger (CSU),

– Otto Bernhardt (CDU),

– Joachim Günther (FDP),

– Dietrich Austermann (CDU),

– Peter Rauen (CDU),

– Hans Michelbach (CSU),

– Franz-Josef Holzenkamp (CDU)

– und Petra Pau (Die Linke)

argumentierten, dass die neuen Regelungen ihre Privatsphäre verletzen und ihre berufliche Freiheit einschränken würden.

Doch das Bundesverfassungsgericht sah das anders und entschied im Sinne der Transparenz:

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen, um mögliche Interessenkonflikte sichtbar zu machen.

Merz und die Millionen: Ein Interessenkonflikt?

Besonders problematisch ist Merz’ Nähe zur Wirtschaft. Während seiner Zeit im Bundestag erzielte er erhebliche Einkünfte als Berater und Lobbyist für große Unternehmen.

Seine Kritiker warfen ihm damals wie heute vor, politische Entscheidungen im Sinne der Wirtschaft und nicht der Allgemeinheit zu treffen.

Diese Bedenken erhielten durch seine Klage gegen die Offenlegungspflicht zusätzliche Nahrung.

Schließlich verdiente er nicht nur als Abgeordneter ein Gehalt, sondern zusätzlich hohe Summen durch seine Tätigkeiten in der Privatwirtschaft.

Diese engen Verbindungen zur Wirtschaft werfen die Frage auf:

Kann ein Politiker wie Merz wirklich unabhängig agieren? Oder steht er vielmehr im Dienst derjenigen, die ihm außerhalb des Parlaments hohe Summen zahlen?

Merz’ millionenschwere Nebeneinkünfte verstärken den Verdacht, dass er als Abgeordneter und möglicherweise als künftiger Bundeskanzler mehr den Interessen der Wirtschaftseliten als denen der breiten Bevölkerung dienen könnte.

Eine politische Karriere im Schatten der Wirtschaft

Merz, der immer wieder versucht hat, sich als Anwalt der „kleinen Leute“ zu inszenieren, wird durch seine wirtschaftlichen Verflechtungen auf den Prüfstand gestellt.

Besonders seine Tätigkeit für den Finanzriesen BlackRock, wo er als Aufsichtsratschef der deutschen Tochtergesellschaft agierte, sorgte für erhebliche Kritik. BlackRock, der größte Vermögensverwalter der Welt, ist für seine aggressive Einflussnahme auf Märkte und Regierungen bekannt. Merz’ enge Verbindung zu einem solchen Akteur verstärkt den Verdacht, dass er wirtschaftlichen Interessen sehr nahe steht – möglicherweise zu nahe.

Während Merz also gegen Transparenzregelungen klagte und Millionen durch Beratungs- und Lobbytätigkeiten verdiente, bleibt die Frage, ob seine Entscheidungen im politischen Raum tatsächlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen wurden – oder ob sie vor allem den großen Unternehmen dienten, die ihn bezahlten.

Fazit: Ein Politiker der Wirtschaft?

Friedrich Merz hat über Jahre hinweg die Transparenzregelungen im Bundestag bekämpft und gleichzeitig hohe Nebeneinkünfte erzielt.

Seine Klage gegen die Offenlegungspflicht 2007, die er gemeinsam mit anderen Abgeordneten von CDU, CSU, FDP und der Linken führte, war ein Versuch, seine Einkünfte aus der Öffentlichkeit herauszuhalten.

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Doch das Bundesverfassungsgericht machte diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung und entschied zugunsten der Transparenz.

——

Heute bleibt der Verdacht, dass Merz weniger die Interessen der Allgemeinheit als die der Wirtschaft vertritt.

Seine millionenschweren Nebeneinkünfte werfen die Frage auf, wie unabhängig er wirklich agieren kann – und ob er als Kanzler tatsächlich das Wohl der Bürger oder eher das der Wirtschaftseliten im Auge hätte.

Seine Klage gegen Transparenz und seine wirtschaftlichen Verflechtungen legen nahe, dass Merz sich eher als Vertreter wirtschaftlicher Interessen sieht.

Für viele bleibt er ein Politiker, der die Brücke zwischen Politik und Wirtschaft nicht nur überquert, sondern auf ihr fest verankert ist – mit allen Risiken und Nebenwirkungen für die politische Unabhängigkeit.

——-

Natürlich gibt es hierzu auch einen passenden Song und ein passendes Gedicht

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Hier noch ein passendes Gedicht

„Der Millionär im Bundestag”

Friedrich Merz

Im Bundestag, da sitzt ein Mann,

Der stets für sich Millionen kann.

Friedrich Merz, der alte Fuchs,

Verdient sein Geld – doch nicht durchs Volk.

Als Anwalt schlau, als Lobbyist,

Da weiß er, wie man Kasse frisst.

Berater hier, Berater da,

Für BlackRock, Banken – wunderbar.

Doch wenn es um die Bürger geht,

Da ist’s vorbei mit seinem Red’.

Er kämpft für Firmen, groß und reich,

Die kleinen Leute lässt er gleich.

Er klagte einst, voll großem Zorn,

Dass Nebeneinkünfte, ganz konform,

Man offenlegt, für jedermann,

Damit man sehen kann, was dran.

Doch ging es ihm um Transparenz?

Nein, nur um seine eig’ne Grenze.

Privatsphäre rief er laut,

Das Volk? Für ihn nicht wirklich wichtig, nur vertraut.

Denn Millionen in die Tasche stecken,

Für Merz ist das, was wirklich glänzt.

Ob Wirtschaft oder Parlament,

Sein Herz, das bleibt am Firmenrent.

Und nun, da er Kanzler will,

Da wird es richtig still und schrill.

Denn wer für Geld so weit verkehrt,

Der wird im Amt nicht umgekehrt.

So frage ich, und frag auch laut:

Was bleibt vom Merz, wenn’s um uns schaut?

Ein Mann, der reich, doch kalt regiert,

Der unser Wohl nur ignoriert.

Wie viele Steuerpflichtige würden von der SPD-Idee profitieren?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Wie viel Prozent sind in diesen Gruppen? (zu versteuerndes Einkommen pro Person)

  • Bis 79.999 €: 97 % der Steuerpflichtigen
  • 80.000 € bis 276.999 €: 3 % der Steuerpflichtigen
  • Über 277.000 €: 0,1 % der Steuerpflichtigen

Ergebnis: 3,1 Prozent müssten ca 1 bis 3 % mehr an Steuern abführen.

Knapp 97% würden entlastet werden.
Ich hätte zwar auch eine Mehrbelastung, würde dies jedoch akzeptieren.
Offenbarung: Ich gehöre zwar zu den oberen 3 % der Steuerpflichtigen, bin aber trotzdem einverstanden, wenn die Einkommensteuersätze steigen.
Letztendlich sorgt eine geringere Einkommensteuer bei den 97 Prozent der Steuerpflichtigen für

  • mehr Zufriedenheit
  • und senkt somit die Unzufriedenheit
    und sorgt damit für weniger Extreme Kräfte!

Dafür bin ich gerne bereit auch 3 bis 5 Prozent #mehr #Steuern zu bezahlen.
Dazu bin ich bereit aus blankem Egoismus! Denn mehr Extremismus zerstört Deutschland und unsere Demokratie.

——-

Kommentar von

Bürgermeister Andreas Bovenschulte

Die SPD will eine Steuersenkung für 95% der Menschen und eine moderate Mehrbelastung für Top-Verdiener durchsetzen. Wer wie Friedrich Merz glaubt, das sei „ein Angriff auf die arbeitende Mitte“, dem sind die Maßstäbe ziemlich verrutscht.

—-

Hier die Idee der SPD

Die Idee der SPD, die Einkommensteuer für Besserverdienende anzuheben und gleichzeitig für niedrige und mittlere Einkommen zu senken, entspringt dem sozialdemokratischen Grundsatz der Umverteilung. Dieser Grundsatz zielt darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu fördern, indem finanziell stärker belastbare Bürger mehr zur Finanzierung des Staates beitragen, während Menschen mit geringeren Einkommen entlastet werden.

Hintergrund der Idee

Die Einkommensteuer ist in Deutschland progressiv ausgestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen ansteigt. Bereits jetzt zahlen Bürger mit höheren Einkommen prozentual mehr Steuern als diejenigen mit niedrigeren Einkommen. Die SPD argumentiert jedoch, dass diese Verteilung noch nicht ausreichend gerecht sei. Insbesondere in Zeiten wachsender Ungleichheit, sowohl in Bezug auf Vermögen als auch Einkommen, sieht die SPD die Notwendigkeit, die Wohlhabenden stärker in die Pflicht zu nehmen.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zunimmt. Während das obere Einkommenssegment immer wohlhabender wird, bleibt das Einkommen vieler Menschen stagnierend oder steigt nur marginal. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Mieten, Energie und Lebensmittel. Diese Entwicklungen vergrößern die finanziellen Belastungen für untere und mittlere Einkommensgruppen.

Konkrete Vorschläge

Die SPD plant, die Steuerlast für untere und mittlere Einkommen zu senken. Dies würde zum Beispiel durch eine Anhebung des Grundfreibetrags geschehen, also dem Einkommen, das nicht versteuert werden muss. Zudem könnten Einkommensbereiche, die derzeit höher besteuert werden, für diese Gruppen gesenkt werden, um mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.

Gleichzeitig sollen Besserverdienende – häufig definiert als diejenigen, die über einem Einkommen von etwa 100.000 Euro jährlich liegen – durch höhere Steuersätze mehr zum Staatshaushalt beitragen. Die SPD sieht diese Erhöhung als fair an, da Menschen in dieser Einkommensgruppe ihre Lebenshaltungskosten leicht decken können und ein höheres Maß an finanzieller Sicherheit genießen. Der zusätzliche Beitrag dieser Gruppe soll den Sozialstaat stabilisieren und mehr Investitionen in Bildung, Infrastruktur und das Gesundheitssystem ermöglichen.

Einführung der Reichensteuer

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung einer Reichensteuer. Diese zusätzliche Steuer würde gezielt besonders wohlhabende Bürger betreffen, die ein extrem hohes Jahreseinkommen (z. B. über 250.000 Euro) oder ein beträchtliches Vermögen haben. Diese Steuer soll dazu dienen, die Vermögenskonzentration in den Händen weniger Superreicher zu verringern und eine Umverteilung zu schaffen, von der die Gesellschaft als Ganzes profitiert.

Die SPD argumentiert, dass Superreiche häufig Vermögenszuwächse durch Kapitalanlagen erzielen, während Menschen mit geringeren Einkommen primär von ihrem Lohn abhängen. Kapitalgewinne sind jedoch häufig weniger stark besteuert als Arbeitseinkommen. Durch die Reichensteuer soll diese Ungleichbehandlung gemildert werden.

Auswirkungen und Kritik

Befürworter dieses Vorschlags betonen, dass solche Steueränderungen dem Sozialstaat langfristig Stabilität verleihen könnten. Sie argumentieren, dass mehr Einnahmen von den Wohlhabenden die sozialen Sicherungssysteme entlasten und gleichzeitig mehr Investitionen in öffentliche Dienstleistungen ermöglichen würden. Für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen würde dies unmittelbare finanzielle Entlastung bedeuten und möglicherweise auch zu einer gerechteren Vermögensverteilung in der Gesellschaft führen.

Kritiker warnen jedoch vor negativen wirtschaftlichen Effekten. Sie argumentieren, dass eine Erhöhung der Steuern für Besserverdienende und insbesondere für die reichsten Bürger dazu führen könnte, dass Investitionen abnehmen oder Wohlhabende ihr Vermögen ins Ausland verlagern. Dies könnte langfristig zu einem Rückgang der Steuereinnahmen und einem Investitionsstau führen. Zudem wird befürchtet, dass hohe Steuern für Top-Verdiener die Innovationskraft und das Unternehmertum in Deutschland schwächen könnten.

Fazit

Die SPD verfolgt mit ihrem Konzept das Ziel, soziale Gerechtigkeit zu fördern und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu schaffen. Während untere und mittlere Einkommensgruppen entlastet werden sollen, wird von den finanziell am besten ausgestatteten Bürgern ein höherer Beitrag erwartet. Die Reichensteuer zielt auf extrem wohlhabende Menschen ab und soll als Korrektiv gegen die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft wirken. Ob diese Maßnahmen die erhofften Effekte erzielen, hängt jedoch von der genauen Ausgestaltung und der wirtschaftlichen Entwicklung ab.

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Ist hier das Zu versteuernde oder Bruttoeinkommen je Person gemeint? Und wie hoch wäre dann das Bruttoeinkommen bei einem Ehepaar ohne Kinder oder mit zwei Kindern?

Die in der Diskussion um Steuererhöhungen und Steuerentlastungen genannten Einkommensgrenzen beziehen sich in der Regel auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) und nicht auf das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von bestimmten Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben.

Zu versteuerndes Einkommen vs. Bruttoeinkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von steuerlich absetzbaren Posten (wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskostenpauschale, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben) übrig bleibt und auf das dann die Einkommensteuer berechnet wird.

Das Bruttoeinkommen hingegen ist das Einkommen, das man vor Abzügen erhält – also der Betrag, der auf dem Arbeitsvertrag steht, bevor Sozialabgaben, Steuern und andere Posten abgezogen werden.

Beispiel für ein Ehepaar ohne Kinder

Bei einem verheirateten Paar wird in Deutschland das Einkommen zusammenveranlagt, das bedeutet, das Einkommen beider Partner wird addiert und dann durch zwei geteilt (Splittingverfahren), bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Das führt oft zu einem Steuervorteil, insbesondere wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere.

   •   Nehmen wir an, dass das zu versteuernde Einkommen, bei dem höhere Steuersätze greifen, ab etwa 100.000 Euro pro Person beginnt. Das bedeutet: Ein Single müsste ein Bruttoeinkommen haben, das nach Abzügen zu einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro führt.

Für ein verheiratetes Paar ohne Kinder wäre das doppelte zu versteuernde Einkommen die Grenze, also 200.000 Euro im Jahr. Entsprechend wäre das Bruttoeinkommen je nach individuellen Freibeträgen, Werbungskosten, etc., höher.

Beispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern

Kinderfreibeträge und Kindergeld beeinflussen das zu versteuernde Einkommen ebenfalls. Das Einkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern wird durch zusätzliche Freibeträge reduziert:

   •   Kinderfreibeträge: Für jedes Kind gibt es pro Elternteil einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag pro Kind und Elternteil 3.012 Euro, also insgesamt 6.024 Euro pro Kind für das Ehepaar. Bei zwei Kindern sind das insgesamt 12.048 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.

Das bedeutet, ein Ehepaar mit zwei Kindern würde erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 212.048 Euro (200.000 Euro plus 12.048 Euro Freibetrag) in die höheren Steuersätze fallen. Auch hier wäre das Bruttoeinkommen höher, weil die Abzüge durch Sozialversicherungen, Werbungskosten und weitere steuerliche Vorteile das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Zusammengefasst:

   •   Die SPD spricht in der Regel vom zu versteuernden Einkommen.

   •   Für ein Ehepaar ohne Kinder läge die Schwelle für höhere Steuersätze bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 200.000 Euro.

   •   Für ein Ehepaar mit zwei Kindern würde die Schwelle bei etwa 212.048 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen, weil die Kinderfreibeträge das Einkommen mindern.

   •   Das entsprechende Bruttoeinkommen wäre jeweils höher, da es durch Abzüge reduziert wird, bevor das zu versteuernde Einkommen berechnet wird. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Abzügen ab.

Die neue Strategie der CDU- „Die SPD und Grüne“ sind doch nur eine Partei für die Bürgergeldempfänger“

Populistische Sprüche der CDU der Presse in den Mund gelegt

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Warum die neue CDU und FDP 80 Prozent der Arbeitnehmer verarmen wird

Die SPD oder die Grünen zu Parteien der Bürgergeldempfänger zu degradieren, hat System.

Zum einen wird damit durch die CDU / CSU versucht, die SPD und die Grünen auf eine kleine Interessengruppe zu minimieren und zum zweiten will sich ja keiner als Bürgergeldempfänger ansehen. „Lieber gegen Bürgergeldempfänger sein, als da dazuzuzählen.“

Genau so funktioniert die Strategie des Populismus. Einfach einen Punkt heraussuchen und mit emotionaler indirekter Hetze vorgehen.

Dumm ist nur, wenn dies offenkundig wird.

Top-Rechtsanwälte kennen – besonders in der Wirtschaft – das Prinzip der Nebelkerzen.

Und auch Strategen wenden die Nebelkerzenargumentation sehr gerne an.

Bei Populisten denke ich bevorzugt an Merz, Söder, Spahn.

Und bei ausgeklügelten Strategen und Linnemann.

Na, und Merz ist ja nicht nur Populist, sondern auch Wirtschaftsanwalt.

Dass Bürgergeld und Mindestlohn und die Gehaltszahlung und die Arbeitnehmergehälter der meisten Erwerbstätigen indirekt zusammenhängen, wird dann klar, wenn man die Zusamnenhänge aufdeckt.

Wie hoch ist das Bürgergeld in Prozent zu dem Existenzminimum?

Das Bürgergeld in Deutschland entspricht grundsätzlich dem Existenzminimum, da es so konzipiert ist, dass es die grundlegenden Bedürfnisse einer Person decken soll. Das Existenzminimum stellt den Betrag dar, der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens notwendig ist, einschließlich der Kosten für Unterkunft, Ernährung, Kleidung und grundlegende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich an der Regelsatzberechnung, die regelmäßig überprüft und angepasst wird, um sicherzustellen, dass es dem Existenzminimum entspricht. Es liegt also grundsätzlich bei 100 % des Existenzminimums.

Zusätzlich zu den Regelsätzen für das Bürgergeld können auch Leistungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden, was bedeutet, dass das Bürgergeld insgesamt höher sein kann als nur der Regelsatz. Dadurch wird sichergestellt, dass die wesentlichen Lebenshaltungskosten gedeckt sind.

Welche Regelungen in der EU oder Deutschland haben Einfluss auf den Mindestlohn?

Das Mindesteinkommen in der Europäischen Union wird durch mehrere Regelungen und Empfehlungen auf EU-Ebene beeinflusst, auch wenn die konkrete Festlegung der sozialen Sicherungssysteme, wie etwa Mindestlöhne oder Mindesteinkommen, grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die wichtigsten EU-Regelungen und Initiativen, die Einfluss auf die Gestaltung des Mindesteinkommens haben, sind:

1. Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR)

Die 2017 verabschiedete Europäische Säule sozialer Rechte enthält 20 Grundsätze, die als Leitlinien für eine faire und funktionierende Arbeits- und Sozialpolitik dienen sollen. Einer dieser Grundsätze fordert „angemessene Mindestlöhne“, um sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer ein Einkommen hat, das ein anständiges Leben ermöglicht. Auch wenn es keine direkte Verpflichtung gibt, ein Mindesteinkommen in jedem Mitgliedstaat einzuführen, dient die Säule als politisches Rahmenwerk für die Ausgestaltung der nationalen sozialen Sicherungssysteme.

2. Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (2022/2041)

Diese Richtlinie wurde 2022 beschlossen und zielt darauf ab, angemessene Mindestlöhne in der EU zu fördern, indem sie die Rahmenbedingungen für faire Löhne verbessert. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass gesetzliche Mindestlöhne ein angemessenes Niveau haben, wobei Bezug auf die nationalen Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Bedingungen genommen wird. Die Richtlinie enthält jedoch keine spezifischen Vorschriften für Mindesteinkommen oder Sozialhilfeleistungen, sondern konzentriert sich auf Löhne.

3. Empfehlung der EU-Kommission zum Mindesteinkommen (1992)

Bereits 1992 empfahl die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, Systeme für ein „angemessenes Mindesteinkommen“ einzuführen, um Personen ohne ausreichendes Einkommen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Diese Empfehlung war zwar rechtlich nicht bindend, diente aber als wichtige Grundlage für die Entwicklung von sozialen Sicherungssystemen in den Mitgliedstaaten.

4. Europäisches Semester und länderspezifische Empfehlungen

Im Rahmen des Europäischen Semesters, dem jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, werden regelmäßig länderspezifische Empfehlungen ausgesprochen, die auch soziale Aspekte wie Mindestlohnregelungen und Mindesteinkommen betreffen. Hierdurch übt die EU indirekten Druck auf die Mitgliedstaaten aus, ihre Sozialsysteme zu verbessern und Armut zu bekämpfen.

5. Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Charta der Grundrechte der EU, die seit 2009 rechtsverbindlich ist, enthält allgemeine Bestimmungen über den Schutz sozialer Rechte, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit (Artikel 34). Während sie keine spezifischen Regelungen zum Mindesteinkommen festlegt, unterstützt sie die allgemeinen Bemühungen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung.

Ja, es gibt eine solche Orientierung, aber keine verbindliche EU-weite Regelung. Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU (2022/2041) empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich an bestimmten Bezugspunkten zu orientieren, um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere zwei Indikatoren:

1. 60 % des Medianlohns: Der Medianlohn ist der Wert, bei dem die Hälfte der Beschäftigten weniger und die andere Hälfte mehr verdient. Ein Mindestlohn in Höhe von 60 % des Medianlohns wird häufig als Richtwert für eine angemessene Entlohnung angesehen.

2. 50 % des Durchschnittslohns: Der Durchschnittslohn ist das arithmetische Mittel aller Löhne in einem Land. Ein Mindestlohn von 50 % des Durchschnittslohns wird ebenfalls als Referenzgröße verwendet, um eine ausreichende Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern.

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch nicht dazu, diese Werte einzuhalten. Stattdessen dienen sie als Empfehlungen und Orientierungshilfen, um die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne zu bewerten. Die Mitgliedstaaten haben die Freiheit, eigene Kriterien festzulegen, solange sie sicherstellen, dass der Mindestlohn den Lebensstandard der Arbeitnehmer verbessert und Armut bekämpft.

Die Orientierung an 60 % des Medianlohns ist also ein häufig verwendeter Richtwert, den viele Länder heranziehen, um die Angemessenheit der Mindestlöhne zu überprüfen, aber er ist nicht verbindlich vorgeschrieben.

Wie wird der Mindestlohn derzeit in Deutschland ermittelt?

Der Mindestlohn in Deutschland wird durch die Mindestlohnkommission festgelegt. Diese Kommission besteht aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden sowie wissenschaftlichen Mitgliedern. Der Prozess zur Ermittlung des Mindestlohns ist wie folgt geregelt:

1. Mindestlohnkommission: Die Kommission setzt sich aus einem unabhängigen Vorsitzenden, drei Vertretern der Arbeitnehmerseite, drei Vertretern der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Wissenschaftlern zusammen. Diese Mitglieder diskutieren und entscheiden über Anpassungen des Mindestlohns.

2. Kriterien für die Festlegung: Bei der Festlegung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Ziel ist es, den Mindestlohn so festzusetzen, dass er den Arbeitnehmern ein angemessenes Einkommen sichert und gleichzeitig die Beschäftigung nicht gefährdet. Die Entwicklung der Produktivität, Arbeitsmarktlage und wirtschaftliche Gesamtlage werden ebenfalls berücksichtigt.

3. Zwei-Jahres-Rhythmus: Die Mindestlohnkommission überprüft alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und spricht eine Empfehlung für eine Anpassung aus. Der Mindestlohn wird dann per Verordnung der Bundesregierung umgesetzt. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2025.

4. Besondere Erhöhungen: Die Bundesregierung kann in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Lage, zusätzliche Anpassungen vornehmen.

Der aktuelle Mindestlohn wird also auf Grundlage einer Balance zwischen Lohnsicherung und wirtschaftlicher Verträglichkeit ermittelt, ohne eine gesetzliche Verpflichtung an bestimmte Prozentsätze des Median- oder Durchschnittslohns.

Welche Personen sind in der Kommission und wie ist die Kommission ausgeglichen nach Interessengruppen?

Die Mindestlohnkommission in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammen, die die Interessen unterschiedlicher Gruppen vertreten. Die Struktur ist darauf ausgelegt, eine ausgewogene Vertretung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen zu gewährleisten, mit zusätzlichen wissenschaftlichen Mitgliedern für eine unabhängige Beratung. Die Zusammensetzung der Kommission ist wie folgt:

1. Unabhängiger Vorsitzender

   •   Der Vorsitzende ist eine neutrale Person, die weder den Arbeitgeber- noch den Arbeitnehmerinteressen angehört. Diese Person leitet die Sitzungen der Kommission und soll eine ausgleichende Rolle spielen, um Konsensentscheidungen zu fördern.

2. Ständige Mitglieder (Stimmrecht)

   •   Drei Vertreter der Arbeitgeberseite: Diese Mitglieder werden von den Arbeitgeberverbänden benannt und vertreten die Interessen der Unternehmen. Sie sollen sicherstellen, dass wirtschaftliche Aspekte, wie die Tragfähigkeit der Lohnerhöhung für Unternehmen, berücksichtigt werden.

   •   Drei Vertreter der Arbeitnehmerseite: Diese Mitglieder werden von den Gewerkschaften benannt und vertreten die Interessen der Beschäftigten. Sie setzen sich dafür ein, dass der Mindestlohn ein angemessenes Einkommen sichert und die Kaufkraft der Arbeitnehmer gestärkt wird.

3. Wissenschaftliche Mitglieder (beratend, ohne Stimmrecht)

   •   Zwei wissenschaftliche Mitglieder sind beratend tätig und unterstützen die Kommission mit Analysen und Gutachten. Sie haben kein Stimmrecht, bringen aber unabhängige, wissenschaftlich fundierte Perspektiven ein, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen.

4. Paritätische Besetzung

   •   Die Mindestlohnkommission ist paritätisch besetzt, was bedeutet, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter gleich stark vertreten sind (jeweils drei Mitglieder). Dies dient dazu, einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten.

Entscheidungsfindung

   •   Entscheidungen über die Anpassung des Mindestlohns erfolgen in der Regel im Konsens. Sollte keine Einigung erzielt werden, hat der Vorsitzende das Entscheidungsrecht.

Zweck der Zusammensetzung

Die Struktur der Kommission zielt darauf ab, eine ausgewogene Vertretung der Interessen zu gewährleisten und gleichzeitig eine fundierte Grundlage für die Mindestlohnempfehlungen zu schaffen, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte berücksichtigt.

Zusammenhang

Reicht der Mindestlohn oder das Einkommen, das eine Familie erhält nicht aus, weil das. Bürgergeld höher wäre, dann besteht Anspruch auf Aufstockung.

Besonders in der Rente ist dies bedeutsam.

Wer beispielsweise nur den Mindestlohn erhält, hat in der Rente selbst nach 45 Versicherungsjahren eine Rente, die nicht zum Leben reicht!

——-

Welche Lösung wäre sinnvoll?

Steigt das Mindesteinkommen nicht erheblich an, dann wird die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinandergehen. Soziale Unruhen werden dann als Folge zunehmen.

Dass dadurch extreme Parteien partizipieren, muss jedem klar sein.

Aus diesen Spannungen entstehen dann wieder Gegenbewegungen, die zu extremen Einschränkungen folgen.

Was wollen einige Politiker von CDU und FDP machen?

Am liebsten wäre diesen Politikern die Abschaffung von Bürgergeld und Mindestlohn.

Da dies jedoch nicht so einfach möglich ist, denn EU-Bedingungen und verfassungsrechtliche Bedenken sind hier ein Störfeuer.

Wie könnte das Bürgergeld abgeschafft oder erschwert werden?

Die CDU will hierzu das Bürgergeld in eine „neue Grundsicherung“ umwandeln.

Gleichzeitig soll der „Warenkorb verändert“ werden.

Die Veränderung des Warenkorbs hat letztendlich das Ziel alle betroffenen Erwerbstätigen finanziell weiter abzustufen.

Und dies sind nicht nur Bürgergeldempfänger, sondern letztendlich etwa 60 bis 80 Prozent der Erwerbstätigen.

Die neue CDU und auch FDP wird die Arbeitnehmer verarmen!

Vorsicht beim heizölkauf oder anderem online- Einkauf

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Bitte weiterleiten… Betrug bei onlineshops, auch bei Heizölkauf!!

VORSICHT auch beim #HEIZÖLKAUF!

AUCH bei anderen #ONLINEBESTELLUNGEN!

Wer die Preise vergleicht, findet so manchen Anbieter mit gaaaaaanz dollen #Konditionen.

Immer wenn eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangt wird, sollte man besonders vorsichtig sein, denn oft verstecken sich auch FAKE-Unternehmen dahinter.

Ich möchte jetzt nicht sagen, dass alles immer FAKES sind, wenn sie günstig sind.

Aber ein genaues recherchieren kann sich bezahlt machen.

Unsplash Nathan Ansell

Besonders, wenn einige Details nicht passen. Beispiel, bei dem ich kritisch werde: Über fast-oil24.com ist Heizöl bestellbar.

Im Feld Internetdomein steht „fast- oil. de“. Bei der E-Mail-Anschrift steht

fast- oil24. de

Im Impressum steht eine Berliner Anschrift, mit einer Telefonnummer aus wohl Hamburg 040 879 699 77. Ruft man dort an, dann kommt Rufnummer nicht vergeben.

Unsplash Bermix Studio

Im Impressum ist folgendes angegeben:

FastOil-24

Oeldirekt GbR

Dorotheenstr. 111

10117 Berlin


Das ist aber nicht der einzige seltsame ÖL-Verkäufer.

Im Internet tummeln sich auch GmbH´s, die vorgeben Heizöl billigst zu verkaufen.

Wer Zweifel bei einem ONLINEKAUF hat, sollte bei GmbH´s oder UG immer über bundesanzeiger.de einmal zusätzlich recherchieren.

Eine Ölverkaufsfirma hat beispielsweise in der Bilanz eine Summe von rund 140.000 Euro stehen. Schon seltsam.

Unsplash -Austrian National Library

Die Firma Kronberg-Energie GmbH aus Dietzhölztal hat beispielsweise die letzte Jahresbilanz am 11.4.2011 veröffentlicht (Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010).

Summe Aktive: rund 41.000 Euro. In der damaligen Bilanz sind Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Heinz Gimbel, Eckhard Rieger. Auf der Internetseite www. heizoel- profi. com sind diese Personen immer noch genannt.

Für mich riecht das nach Betrugsversuch, zumindest höchst seltsam!!!!!!


Einen interessanten Artikel hierzu gibt es auf der Internetseite

https://thomas-feil.de/heizoil24-erfahrungen-internetbetrug-fakeshop/

Die Kontrollmöglichkeiten hier kurz genannt:

  1. Impressum mit allen Angaben
  2. Bundesanzeiger.de bei AG, GmbH und UG

Warum bezahlen Milliardäre in Deutschland niedrigere Steuern als in der Schweiz oder in Österreich?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt auf, dass Milliardäre in Deutschland im Vergleich zu ihren Pendants in der Schweiz deutlich weniger Steuern zahlen.

Diese Untersuchung, die von Organisationen wie Oxfam und dem Netzwerk Steuergerechtigkeit durchgeführt wurde, verdeutlicht, dass das deutsche Steuersystem besonders für Superreiche vorteilhaft ist.

Laut Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit stellt Deutschland für wohlhabende Personen eine Art Steueroase dar, wobei die Steuersätze für Milliardäre im Schnitt bei etwa 26 Prozent liegen – trotz eines möglichen Höchstsatzes von 47,5 Prozent. Zum Vergleich: In der Schweiz, wo eine Vermögensteuer erhoben wird, zahlen Milliardäre durchschnittlich 32 Prozent Steuern.

Die Studie hebt hervor, dass die Steuerlast für durchschnittliche Familien in Deutschland oft höher ist als die von Superreichen, was ein erhebliches Ungleichgewicht im Steuersystem darstellt. Manuel Schmitt von Oxfam fordert daher, dass auch in Deutschland und Österreich eine Vermögensteuer eingeführt wird, um die finanzielle Belastung gerechter zu verteilen. Schmitt kritisiert zudem die Sparmaßnahmen von Finanzminister Christian Lindner, die auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit und sozialer Programme gehen.

Laut den Autoren der Studie könnten durch die Einführung einer Vermögensteuer nach Schweizer Vorbild in Deutschland zusätzliche Einnahmen von 73 Milliarden Euro generiert werden.

Diese Mittel könnten genutzt werden, um das aktuelle Haushaltsdefizit zu reduzieren und notwendige Investitionen in den Klimaschutz sowie in soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Die Studie basiert auf Modellrechnungen, die die Steuer- und Abgabenlast der reichsten 0,1 Prozent der Bevölkerung analysieren, und berücksichtigt auch die konkreten Steuerzahlungen prominenter Milliardäre wie Susanne Klatten und Stefan Quandt.

Wie funktioniert das System Einkommensteuer und Spekulation Steuereinsparung in der Praxis in Deutschland?

In Deutschland gibt es keine Vermögenssteuer.

Parteien wie die CDU, CSU, FDP und auch AfD lehnen die Vermögenssteuer ab.

Es wäre zu aufwändig, die Vermögenssteuer zu erheben. Als Beispiele werden dann aufgeführt, dass dann ja jeder Gegenstand (Haus, Foto, Bilder, Kunstwerke und so weiter) mit einem Schätzwert ermittelt werden müsste und dann dieser Wert bei der Vermögenssteuer berücksichtigt werden müsste.

Schaut man sich jedoch die gezahlte Steuer von Milliardären und Multimillionäre in Deutschland genauer an, dann stellt man auch fest, dass diese Personen die geringste Steuer prozentual bezahlen.

Sie bezahlen prozentual weniger Steuern, als beispielsweise ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 oder 100.000 Euro pro Jahr.

Wie das funktioniert, ist ganz einfach zu erklären:

Nehmen wir als Beispiel einmal ein Unternehmen wie Müllermilch oder Starbucks. Starbucks hat in Deutschland stand, März 2024, 156 Filialen.

2023 hat es Starbucks einen Jahresumsatz von rund 120 Millionen €.

Wie können Unternehmen wie Starbucks, Müllermilch und Co. ihre Gewinne in Deutschland niedrig halten und so die Steuerlast drücken?

Ein Unternehmen wie Starbucks kann Gewinne durch verschiedene legale Strategien erheblich reduzieren, um die Steuerlast zu minimieren. Eine häufig angewandte Methode ist die Verrechnungspreisgestaltung. Dabei werden interne Preise für Waren, Dienstleistungen oder Lizenzen zwischen Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern festgelegt. Diese Preise können so gestaltet werden, dass Gewinne in Länder mit niedrigeren Steuersätzen verlagert werden.

Ein weiteres Mittel ist die Nutzung von Steueroasen. Dabei werden Gewinne in Tochtergesellschaften in Ländern mit minimaler Steuerbelastung verschoben. Diese Tochtergesellschaften besitzen dann häufig immaterielle Vermögenswerte wie Markenrechte oder Patente, die durch Lizenzgebühren in Ländern mit höheren Steuersätzen belastet werden, was die Gewinne in diesen Ländern reduziert.

Diese Praktiken sind oft legal, werden jedoch wegen ihrer Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der betroffenen Länder kritisch diskutiert.

Und wie funktioniert dieses System bei Multimillionären und Milliardären?

Im Prinzip auf genau die gleiche Weise.

Milliardäre und Multimillionäre Gründen im Ausland in einem Steuer befreiten Land (zum Beispiel Steueroase oder einem Niedrigsteuerland ein Unternehmen, dass für Vermögensverwaltung zuständig ist.

Dieses Unternehmen erhält eine Provision für die Verwaltung der Vermögensanlagen.

Diese Provision ist so hoch, dass die Gewinne der Vermögensanlage aufgefressen werden oder zum größten Teil aufgefressen werden. Somit hat der Milliardär oder Multimillionär offiziell keine Erträge, außer die Erträge, die in seiner Vermögensgesellschaft eingenommen werden. Der Milliardär lässt sich allerdings von diesen Erträgen nichts auszahlen. Diese Erträge verbleiben also in der Vermögensverwaltungsgesellschaft.

Faktisch gehört die Milliardär das Geld, aber er hat sich ja nichts auszahlen lassen. Also muss er davon auch nichts versteuern.

Und wenn er sich das auszahlen lässt, macht er einfach einmal einen längeren Urlaub im Ausland über 183 Tage und verlegte diese Zeit seinen Wohnsitz in dieses Land.

Wenn er sich dann die Gewinne auszahlen lässt, und dies ein steuerfreies Land ist, dann sind die Erträge aus zig Jahren steuerfrei.

Luxemburg, Liechtenstein, Schweiz, Niederlande sind nur einige Länder mit niedrige n Steuersätzen.

Darüber hinaus gibt es noch andere Staaten, die völlig steuerfrei sind.

Das Einkommensteuer Sparprogramm für Milliardäre und Multimillionäre ist denkbar einfach in der Anwendung, da das Einkommen einfach in andere Jahre verlegt wird, in denen man vielleicht einfach mal für ein halbes Jahr auswandert.

Dies ist nur ein einfaches Beispiel. Es gibt noch viele andere Beispiele, wie Milliardäre und Multimillionäre, die Einkommensteuer und Spekulation Steuer erheblich nach unten reduzieren können.

Würde eine Vermögensteuer wieder eingeführt werden, wäre dies nicht so einfach für die Milliardäre und Multimillionäre.

Grund: hierbei wird nicht der Ertrag/Einkünfte versteuert, sondern das Vermögen an sich.

Würde die Vermögenssteuer auf moderat 1 Prozent pro Jahr festgesetzt, würden pro Jahr ca. 20 Mrd. Euro an Steuereinnahmen entstehen.

Neben der Vermögenssteuer entgehen dem deutschen Staat – also uns Steuerzahler pro Jahr etwa 150 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung.

Der Steuerausfall beträgt somit rund 170 bis 200 Mrd. Euro pro Jahr.

Hierbei sind noch nicht die derzeit zugelassenen Steuerumgehungen (aus den oben genannten Beispiel) enthalten.

Steuerexperten gehen davon aus, dass die Gesamtsteuerausfälle aller Bereiche etwa 450 Milliarden Euro betragen.

Der Bundeshaushalt könnte bei richtiger Besteuerung also verdoppelt werden!

Thema Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente – Drei Themen, die zusammen gehören

Ein Beitrag von

Marcel Frantzscher Präsident DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Zur hitzige Debatte zum #Bürgergeld:

Es ist es wichtig, die Fakten ehrlich auf den Tisch zu legen, notwendige #Reformen offen anzusprechen und auch den #Populismus falscher Argumente zu entlarven.
 
Vier falsche Mythen gilt es zu entlarven:
 
Erster Mythos: die knapp 5,4 Millionen Bezieher des Bürgergelds können aber wollen nicht arbeiten.
Fakt ist:
·      ca. 1,8 Millionen davon sind Kinder und Jugendliche
·      2 Millionen sind Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht für (weitere) Arbeit zur Verfügung stehen – wie die 800.000 Aufstocker, und auch Alleinerziehende, denen es zB an Betreuungplätzen für ihre Kinder fehlt.
·      verbleiben ca. 1,7 Millionen Menschen, die prinzipiell arbeiten könnten.
 
Die Kritiker haben also einen wichtigen Punkt, wenn sie monieren, dass der Staat besser darin werden muss, dieses Potenzial zu heben.
 
Zweiter Mythos: diese 1,7 Millionen wollten nicht arbeiten, sondern lieber Bürgergeld beziehen.
·      Dieser Vorwurf mag auf eine kleine Minderheit zutreffen, für die große Mehrheit gilt dies jedoch nicht — das Problem liegt anderswo: knapp zwei Drittel haben keinen Berufsabschluss, und die meisten haben gesundheitliche Probleme.
·      Das Hauptproblem: potentielle Arbeitgeber stellen diese Menschen häufig nicht ein, weil dies für sie mit hohen Kosten und Risiken verbunden ist.
 
Genau hier setzt eine der sinnvollen Reformen des Bürgergelds an: Menschen sollen nicht per se so in irgendeine Arbeit kommen, sondern sie sollen in solche Arbeit kommen, die ihnen eine gute und dauerhafte Zukunftsperspektive bietet.
 
Dritter Mythos: der Lohnabstand zum Bürgergeld sei nicht groß genug.
Fakt ist:
·      Diese Behauptung ist falsch: Menschen mit Arbeit haben immer und in jeder Konstellation – von einem Single bis hin zu einer Großfamilie – mehr Geld als Menschen im Bürgergeld. (https://lnkd.in/dAVufc3n)
·      Der „Lohnabstand“ zwischen Bürgergeld und Arbeit ist seit Einführung des #Mindestlohn 2015 größer geworden.
·      Aber um auch dies klar zu sagen: es gibt Menschen, die Sozialbetrug betreiben Jobangebote ablehnen oder sich Leistungen erschleichen.
·      Fakt ist jedoch auch, dass die Totalverweigerer eine kleine Gruppe sind: es sind ca. 15.000 von den 5,4 Millionen Beziehern des Bürgergeld.
·      Auch daher ist der Populismus gegen Menschen im Bürgergeld so perfide: es wird eine große Mehrheit in Kollektivhaftung für eine kleine Minderheit genommen und ihre legitimen Bedürfnisse dadurch delegitimiert.

 
Fazit:
Die Einführung des Bürgergelds war ein Schritt in die richtige Richtung, vor allem weil es einen stärkeren Fokus darauf legt, Menschen dauerhaft und in gute Arbeit zu bringen.

Das Bürgergeld braucht weitere Reformen.

Was es nicht braucht, ist der #Populismus, der die Debatte prägt und auch von Politikern demokratischer Parteien geschürt wird um verletzliche Gruppen gegeneinander auszuspielen.

Arbeit führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen als Nichtstun

Arbeit führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen als Nichtstun.  Wer arbeitet und alle Sozialleistungen in Anspruch nimmt, die ihm zustehen, hat immer mehr verfügbares Einkommen als jemand, der nicht arbeitet und nur Sozialleistungen bekommt.

Das haben Berechnungen des ifo Instituts ergeben. „Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, wer nur Sozialleistungen beziehe, bekomme netto mehr als ein Geringverdiener, ist schlicht falsch“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen.

„Dieser Fall ist deshalb ausgeschlossen, weil es die Freibeträge für Erwerbstätige bei der Anrechnung von Einkommen auf die Sozialleistungen gibt, um genau das zu verhindern“, fügt ifo-Forscher Maximilian Blömer hinzu.

Wer als Alleinstehender in einer Stadt mit mittlerem Mietniveau, wie z.B. Dresden, 1000 Euro brutto verdient, bekommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben und unter Hinzufügung der Sozialleistungen 891 Euro heraus.

Wer nur Sozialleistungen bekommt, hat 563 Euro Bürgergeld. „Nur wenn ein Alleinstehender mit 1000 Euro Brutto-Einkommen keinerlei Sozialleistungen beantragt, die er erhalten kann, dann landet er bei 357 Euro netto“, sagt Manuel Pannier vom Center for Economic Studies (CES) in München.

Bei 2000 Euro brutto sind es für einen Alleinstehenden mit Sozialleistungen netto 1020 Euro, ohne 965 Euro; beide Beiträge sind wesentlich höhere als das Bürgergeld von 563 Euro.

Ebenso läuft es bei Alleinerziehenden.

Wer brutto 1000 Euro verdient, bekommt mit den Sozialleistungen sogar 2033 Euro heraus, ebenfalls mehr als jemand ohne Arbeitseinkommen und nur mit Sozialleistungen.

Der kommt auf 1553 Euro. „Wer allerdings keinerlei Sozialleistungen beantragt, der landet mit 1000 Euro brutto nur bei 622 Euro“, sagt ifo-Forscherin Lilly Fischer.

Diese Berechnungen hat das ifo ebenso für Paarhaushalte und verschiedene Mietniveaus angestellt.

https://www.ifo.de/publikationen/2024/aufsatz-zeitschrift/lohnt-sich-arbeit-noch-lohnabstand-und-arbeitsanreize-2024

——

Kommentar von

Rentenexperte – Renten-Experte.de

Werner Hoffmann

Bürgergeld, Mindestlohn und Altersrente sind 3 Werte, die man in Zusammenhang sehen muss.

Wer nur einen Mindestlohn von 12,41 Euro erhält, hat bei einem Monatsverdienst von 2084 Euro gerade einmal 55 Prozent des Durchschnittseinkommens erreicht.

Die tatsächliche erarbeitete Rente wäre dann unter der Grundsicherung.

Damit müsste der Staat – also wir Steuerzahler – für die Differenz zwischen

– Grundsicherung und tatsächlich erarbeitete Rente, oder sogar

– für die Differenz zwischen Zuschlag zur Grundrente und tatsächliche Rente

aufkommen.

Wäre der Mindestlohn bei 15,77 Euro pro Stunde, wäre dies nicht der Fall!

Einfach ausgedrückt:

Wäre der Mindestlohn auf diesem Niveau, dann müssten wir alle nicht nachher dafür gerade stehen.

Wir finanzieren durch den niedrigen Mindestlohn letztendlich den Sehwinkel des Unternehmers, der Mitarbeitern nur 12,41 Euro bezahlt.

Die theoretischen TOP-Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Wie hoch könnte theoretisch die höchste Rente von der Deutschen Rentenversicherung Bund sein?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Werner Hoffmann Renten-Experte.de

Viele Rentner erhalten sicherlich nicht diese Maximalrenten, sondern ehe eine Rente, die eher bei 1.200 bis 2.100 Euro liegt.

In diesem Artikel möchte ich jedoch einmal die theoretisch höchst mögliche Rente darstellen.

Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung – wird eigentlich grob wie folgt berechnet.

Die Altersrente wird bei Rentnern, die eine Regelaltersrente erhalten, wie folgt berechnet.

Anzahl der Entgeltpunkte x 1,0 x aktueller Rentenwert x 1,0 = mtl. Bruttorente

Top Rentner der deutschen Rentenversicherung
Top Rentner der deutschen Rentenversicherung

Beispiel:

Ein Rentner, der eine Regelaltersrente erhält und immer im Durchschnitt aller Versicherten verdient hat, erhält nach 45 Versicherungsjahren:

(45 Jahre x 1,0) x 39,62 x 1 = 1.782,90 Bruttomonatsrente

————————————–

Hat der Rentner immer das 1,2-fache des Durchschnittsverdient, dann errechnet sich die Altersrente wie folgt:

(45 Jahre x 1,2) x 39,62 x 1 = 2.139,48 Bruttomonatsrente

—————————————

Wer im Durchschnitt nur das 0,8-fache des Durchschnitts verdient hatte, erhält eine mtl. Rente:

(45 Jahre x 0,8) x 39,62 x 1 = 1.426,32 mtl. Bruttorente

Altersrente Flexirente Vorruhestand
Altersrente Flexirente Vorruhestand

Ist die Rente nach oben maximiert? Ja, denn es werden nur Beiträge bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. Dadurch ergeben sich die Entgeltpunkte – je nach Kalenderjahr recht unterschiedlich.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höchstrenten und und Durchschnittsrenten, abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre. Bestimmte beitragsfreie Zeiten oder andere Beitragszeiten (die z. B. Pflege- oder Kindererziehungszeiten belegen) wurden hier nicht berücksichtigt.

Hier geht es lediglich um die Darstellung der Beitragszeiten und der Auswirkung.

Folgendes Beispiel:

Hartmut F. hat von 1975 bis einschließlich 2024 insgesamt 50 Jahre immer den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Wie hoch könnte seine Rente maximal sein?
Hartmut könnte maximal eine Rente von 3.797,96 Euro erreichen (95,8596 x 39,62 €).

Sein Bruder Sebastian hatte „nur“ 45 Jahre den Höchstbeitrag eingezahlt. Sebastian würde für die 45 Jahre Höchstbeitrag eine Bruttorente von 3.541,92 Euro erreichen.

Theoretisch könnte die Rente von Sebastian aber trotzdem höher sein, wenn

Sebastian beispielsweise eine einmalige Sonderzahlung an die Rentenversicherung geleistet hätte (z. B. 2022: 30.000 € und 2023: 35.000 €), dann würden dies zusätzlich ca. 8,5 Entgeltpunkte zusätzlich ergeben.

Dann hätte Sebastian 89,372 + 8,5 entgeltpunkte und würde 97,872 Entgeltpunkte und somit eine Regelaltersrente von 3.877,69 Euro Brutto.

Einmalige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht in unbeschränkter Höhe möglich und müssen vor der Zahlung genau überlegt werden.

Es gibt viele Vorteile, aber auch Nachteile, die individuell zu prüfen sind. Hierbei kann ein Rentenberater sehr gut behilflich sein.

Rentenberater sind von der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig und sind gegen Honorar tätig. Rentenberater sind im Bereich gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung Spezialisten und dürfen nicht gleichzeitig im Vertrieb der Altersversorgung tätig sein (Beispiel Makler, Versicherungsvertreter).

Ein Rentenberater ist vergleichbar mit der Funktion des Steuerberaters im Bereich Steuern.

Die oben genannten Beispiele sind jedoch absolute Theoriebeispiele, denn ein Rentner, der 50 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat gibt es definitiv nicht.

Trotzdem gibt es etwa 50 TOP-Rentner. So gibt es einen TOP-Rentner, der nach der Ausbildung fast durchgängig über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und durch eine entsprechend hohe Sonderzahlung nach 46 Versicherungsjahren insgesamt rund 92 Entgeltpunkte erreicht hat.

92 Entgeltpunkte ergeben immerhin eine mtl. Bruttorente von 3.645 Euro. Ab 2025 steigt dann diese Altersrente wieder an, weil dann der aktuelle Rentenwert wohl 42,0 beträgt.

Allerdings ist von dieser Rente noch

  • der Krankenversicherungsbeitrag (50 % bezahlt die GRV als Zuschuss)
  • der volle Pflegepflichtversicheurngsbeitrag
  • und die Einkommensteuer

abgezogen werden.

Insofern sind von der Bruttorente bei einem ledigen noch 900 Euro, bei einem Verheirateten noch ca. 600 Euro abzuziehen.

Die NETTORENTE beträgt somit maximal etwa 2.700 bis 3.000 Euro.

Keine Frage, dies ist sicherlich eine Rente, von der man noch überdurchschnittlich gut leben kann. Und meist haben diese TOP-Rentner auch durch eine betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge und Wohneigentum gut vorgesorgt.

Übrigens: Insgesamt gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung derzeit nur 50 Rentner, die eine Rente um die 3.000 Euro Netto zur Verfügung haben.


Wie sieht es aber bei einem Durchschnittsverdiener aus?

Ein Durchschnittsverdiener (derzeitiger Jahresverdienst: 45.359 Euro) erhält nach 45 Versicherungsjahren eine Bruttomonatsrente von 1.782,90 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung sowie Steuern eine NETTO-Rente von ca. 1.450 bis 1550 Euro.

Zieht man noch die Miete ab, die oft schon mit Nebenkosten 1.000 Euro beträgt, dann bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig.

Generationenproblem Umlagesystem kann nicht mehr funktionieren
Die Altersrente alleine reicht oft nicht mehr

TIPP:

Auch wenn die Bruttorente zunächst hoch ausschaut, sollte immer überprüft werden, ob auch noch Anspruch auf Wohngeld besteht. Und auch bei kleineren Renten kann noch Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld) bestehen.

Welche Einschränkungen drohen für Rentner mit Durchschnittsrente oder kleinen Renten?

Sollten in der nächsten Legislaturperiode die CDU, CSU, FDP oder gar die AfD in der Regierung sein, werden die Rentner davon sehr stark negativ getroffen. Alle diese Parteien wollen beispielsweise das Bürgergeld verringern oder gar am liebsten abschaffen.

Einzelne Politiker dieser Parteien haben schon Überlegungen angestellt, „den Warenkorb anders zu gestalten, damit das Existenzminimum reduziert werden könnte“…..

Ginge es nach der AfD, dann würde die gesetzliche Rente sowieso privatisiert.

Steuern auf Rente - Wohngeld hilft
Steuern auf Rente – Wohngeld hilft

Zusätzlich kann auch noch unabhängig vom Einkommen Anspruch auf eine Pflegeleistung bestehen, denn es gibt durchaus viele Rentner, die dauerhaft Einschränkungen haben und andere Menschen helfen müssen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

„Arbeit muss sich lohnen“ – Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll….

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Der Satz

Arbeit muss sich lohnenverdreht die Tatsachen!

Warum die CDU, CSU, FDP, Freien Wähler und die AfD sich einig sind, dass das Bürgergeld runter soll.

Der erste Satz verdreht die Tatsachen.

Der Satz

„Arbeit muss sich lohnen“

wird

⁃ von den politischen Parteien AfD, FDP, CDU, CSU und den Freien Wählern

⁃ diversen Untergruppuierungen dieser Parteien (z.B. Mittelstands – und Wirtschaftsunion M. I, T.)

⁃ sowie unternehmensnahen Organisationen und Verbänden (zum Beispiel die Familienunternehmer)

missbraucht.

Wer diesen Satz liest, stimmt natürlich sofort zu, ohne darüber nachzudenken. und wenn dann die Parteien das Bürgergeld reduzieren oder abschaffen wollen, stimmst Du vielleicht auch gleich zu.

Dass aber Du dann die Zeche bezahlen musst, sagen Dir dieses Parteien nicht!

Hier die Aufklärung:

Frage:

„ Wie hoch ist das Bürgergeld in Deutschland für eine einzelne oder für zwei Personen, also einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft)?“

Antwort:

„Eine alleinstehende Person erhält 2024 einen Regelsatz von 563 Euro.

Ein Paar bekommt in einer Bedarfsgemeinschaft 1012 Euro.

Für ein Kind (6 bis 13 Jahre) kommen noch 390 Euro dazu.

Hinzu kommt noch eine Miete, wobei der Strom vom Bürgergeld bezahlt werden muss und die Mietzuschuss regional unterschiedlich ist (Beispielmiete in Stuttgart maximal für eine Person 566 Euro, zwei Personen 670 (Ehepaar).

Nun gibt es diverse politische Parteien oder auch Organisationen, wie zum Beispiel die CDU, CSU, FDP, AfD und politische Organisationen wie beispielsweise die Familienunternehmer, Mittelstandsorganisation, M. I.T (Tochter Organisation innerhalb der CDU), die am liebsten das Bürgergeld herabsetzen wollten.

Dabei wird übersehen, dass hierzu verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da das Bürgergeld das Existenzminimum absichern soll und mehr nicht.

Allerdings könnte das Existenzminimum dadurch künstlich verändert werden, indem der Warenkorb einfach verändert wird.

Auch dies haben schon einzelne Politiker, zum Beispiel von der FDP öffentlich im Fernsehen gesagt.

Der wahre Grund, warum das Bürgergeld herabgesetzt werden soll, ist, dass der Mindestlohn möglichst nicht erhöht werden soll.

Warum dies so ist, wird jetzt erklärt.

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro führt dazu, dass der Arbeitnehmer sehr oft nur durch „Aufstockung über das Bürgergeldes“ ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums hat.

Hierzu folgende Erklärung:

Ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ergibt 2084 Euro pro Monat ein.

Mache hierzu auch folgende Berechnung vor

12,41 € mal 8 Stunden mal 21 Tage ergibt 2084 € pro Monat.

Bei einer Familie mit zwei Kindern ist das Nettoeinkommen unterhalb des Bürgergeldes.

Zwar kommt zum Nettoeinkommen noch das Kindergeld und eventuell das Wohngeld hinzu, aber trotzdem kann eine Aufstockung noch entstehen.

Nicht die Steuern und Abgaben vom Lohn sind das Problem, sondern der zu geringe Arbeitslohn.

Der zu gering gezahlte Arbeitslohn durch den Arbeitgeber führt letztendlich dazu, dass die Allgemeinheit den zu geringen Nettolohn ausgleichen muss.

Ganz deutlich wird dies ab der Rente!

Frage:

„Wie errechnet sich in so einem Fall die Rente?“

Antwort:

Rentenberechnung:

Jahresverdienst geteilt durch Durchschnittsverdienst aller Versicherten ergibt dann die Entgeltpunkte, also

(2084 mal 12) geteilt durch 45358 Euro ist gleich 0,5513 Entgeltpunkte.

Frage:

„Wie hoch ist die voraussichtliche Altersrente?

Antwort:

„Voraussichtliche Rente nach 45 Jahren:

Entgeltpunkte pro Jahr aufaddiert

mal Jahre

mal aktueller Rentenwert

ist gleich Bruttomonatsrente

0,5513 mal 45 mal 39,32 ist gleich 975,47 Euro Brutto, abzüglich Kranken-, Pflegeversicherung und evtl. Steuern.

Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde – also bei einem monatlichen Mindestlohn von 2.650 Euro – beträgt die Rente monatlich 1.240 Euro.“

Wenn die tatsächlich Rente unter der Grundsicherung ist, dann muss die gezahlte Rente auf die Grundsicherung oder sogar durch einen sogenannten Zuschlag zur Grundrente ergänzt werden.

Die Differenz zwischen der tatsächlich erarbeiteten Rente und der Grundsicherung beziehungsweise dem Zuschlag zur Grundrente muss durch Steuerzuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und ausgeglichen werden.

Spätestens hier muss die Allgemeinheit für die zu geringen Lohnzahlungen aufkommen.

Den Gewinn trägt also der Unternehmer in früheren Jahren, den Ausgleich müssen alle Steuerzahler bezahlen.

Dadurch muss der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr weiter erhöht werden.

Grund ist, das versicherungsfremde Leistungen, die durch die Politik festgelegt wurden, durch Steuerzuschüsse teilweise ausgeglichen werden.

Versicherungsfremde Leistungen sind beispielsweise:

⁃ Kindererziehungszeiten,

⁃ Berücksichtigungszeiten,

⁃ Zuschlag zur Grundrente,

⁃ Differenz zwischen erarbeitete Rente und Grundsicherung,

⁃ Mütterrente.

Von bestimmten Parteien

⁃ CDU

⁃ CSU

⁃ FDP

⁃ Freie Wähler Bayern

⁃ Oder AfD

wird dann aber wiederum behauptet,

„….die gesetzliche Rentenversicherung würde sich nicht tragen.

Man muss diese umgestalten.

Das ist ja schon daran zu erkennen, dass jedes Jahr steigende Steuer Zuschüsse an die Rentenversicherung gezahlt werden müssen…..“

Mit dieser Argumentation wird dann versucht, die Gesetzliche Rentenversicherung schlechter zu machen, als sie tatsächlich ist!

Und bestimmte Parteien oder Politiker (zum Beispiel Friedrich Merz von der CDU, Christian Lindner von der FDP etc.) versuchen durch diese Argumentation, die gesetzliche Rentenversicherung in Misskredit zu bringen, damit anschließend vielleicht irgendwann einmal

Investmentgesellschaften – wie zum Beispiel Blackrock – die Kapitalanlage der Rentenversicherung noch übernehmen sollen…..!?!?!?!?

Ein perfides Spiel, dass sehr schwer zu durchschauen ist.

Und im Wahlkampf werden dann die Themen

⁃ Bürgerversicherung verdreht,

⁃ das Mindesteinkommen als überflüssig bezeichnet…..

⁃ Eine überflüssige Diskussion als Ablenkungsmanöver über Atomkraft Werke weiter angeheizt (obwohl Atomkraftwerke für die nächsten 20 Jahre in Deutschland auf jeden Fall erledigt sind.)

⁃ Das Thema Gesetze, die Rentenversicherung nur insoweit erwähnt wird, dass der Steuerzuschuss jedes Jahr weiter ansteigt und dies nicht verantwortungsvoll ist…. Und somit auch da. Eine Privatisierung versucht wird anzustreben.

Wie schlecht Privatisierung sein kann, konnte man in den letzten Jahren schon bei der Deutschen Bahn erkennen (Umwandlung in AG 1994).

Kein Anspruch auf Verschleierung im Straßenverkehr – Es herrscht auch dort Verhüllungsverbot

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Dass es ein Vermummungsverbot im Straßenverkehr geben darf, wurde jetzt in einem Verbots-Sehschlitzurteil nochmals deutlich:

Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Niqab am Steuer

Urteil: Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 05.07.2024
– 8 A 3194/21 –

Eine muslimische Frau aus Neuss, die beim Autofahren aus religiösen Gründen ihr Gesicht bis auf einen Sehschlitz verhüllen möchte, hat keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Verhüllungsverbot.

Die Bezirksregierung Düsseldorf muss jedoch ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung erneut prüfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht und gab der Berufung der Klägerin teilweise statt.

Die Frau wollte aus religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren.

Nachdem die Bezirksregierung Düsseldorf dies abgelehnt hatte, klagte sie zunächst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Als dieses die Klage abwies, wandte sie sich an das Oberverwaltungsgericht Münster. Auch dieses entschied, dass kein Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot besteht.

Das Gericht erklärte, dass die 2017 eingeführte Regelung der Straßenverkehrsordnung verfassungsgemäß ist.

Diese Regelung soll die Erkennbarkeit und Identifizierbarkeit von Fahrern bei Verkehrskontrollen sicherstellen und die Rundumsicht gewährleisten.

Dies dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer. Die Religionsfreiheit hat hier keinen Vorrang.

Dennoch kann individuellen Anliegen durch eine Ausnahmegenehmigung Rechnung getragen werden.

Die Klägerin hat jedoch keinen direkten Anspruch auf eine solche Ausnahmegenehmigung, da dies im Ermessen der Behörde liegt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ihr Ermessen bei der Ablehnung des Antrags nicht fehlerfrei ausgeübt und muss daher neu entscheiden.

Die Behörde hat die Religionsfreiheit nicht ausreichend gegen die Gründe für das Verbot abgewogen.

Zudem hat sie nicht ausreichend geprüft, ob alternative Maßnahmen wie ein Fahrtenbuch die Ziele des Verbots erreichen könnten.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, es besteht jedoch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.