Fitnesslehrerin und Rentenversicherung – warum der Zeitpunkt des Rentenantrags entscheidend sein kann

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Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Viele Selbstständige wissen nicht, dass sie kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sein können.

Das betrifft nicht nur Handwerker. Auch selbstständige Lehrer, Trainer und Fitness-Coaches können dazugehören.

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Claudia Mayer* arbeitete viele Jahre als selbstständige Fitnesslehrerin.

Was sie nicht wusste:

Auch Fitnessunterricht kann als Lehrtätigkeit nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gelten.

Selbstständige Lehrkräfte können rentenversicherungspflichtig sein, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Beiträge zur Rentenversicherung hatte Claudia Mayer* während ihrer Selbstständigkeit nicht gezahlt.

Etwas mehr als vier Jahre vor ihrem geplanten Rentenbeginn beendete sie die Selbstständigkeit vollständig und arbeitete anschließend nur noch halbtags als Angestellte.

Erst kurz vor der Altersrente hörte sie, dass auch selbstständige Fitnesslehrer rentenversicherungspflichtig sein können. Ihre Sorge: Droht jetzt eine hohe Beitragsnachforderung?

Deshalb wandte sie sich vor der Antragstellung an einen Rentenberater.

Die Verjährung kann entscheidend sein

Nach § 25 SGB IV verjähren Beitragsansprüche grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Für vorsätzlich vorenthaltene Beiträge gilt dagegen eine 30-jährige Verjährungsfrist.

Bei Claudia Mayer* war deshalb zu prüfen: Wann endete die Selbstständigkeit, für welche Zeit bestand möglicherweise Versicherungspflicht und welche Beitragsansprüche waren bereits verjährt?

Gerade deshalb kann es wichtig sein, mögliche beitragsrechtliche Risiken vor einem Rentenantrag zu prüfen.

Zwei wichtige Lehren

1. Selbstständig bedeutet nicht automatisch „nicht rentenversicherungspflichtig“.

Insbesondere Fitnesslehrer, Yoga-Lehrer, Coaches, Trainer und andere Lehrkräfte sollten frühzeitig prüfen lassen, ob Versicherungspflicht besteht.

2. Antragstellung und strategische Beratung sind zwei verschiedene Dinge.

Wer seinen Rentenantrag online, beim Versicherungsamt oder unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, stellt zunächst einen Antrag. Wer mögliche Risiken erkennen und seine Situation strategisch beurteilen lassen möchte, sollte dies vorher tun.

Wer sich über Steuern beraten lassen möchte, geht schließlich auch nicht zum Finanzbeamten, sondern zum Steuerberater.

#Rentenversicherung #Selbstständig #FitnessCoach #Rentenberater #Altersrente

Hinweis zu KI-Bildern:
Die Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein und dienen der Illustration.

Quellen

§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI – Versicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer und Erzieher
§ 25 SGB IV – Verjährung von Beitragsansprüchen
Deutsche Rentenversicherung – Informationen zur Versicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte

* Name geändert

DRV fordert fast 40.000 Euro nach – ein Fall aus der Praxis

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Werner Hoffmann. - Rentenberater (RDG). www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).
www.Renten-experte.de .

Ein Fall aus meiner Beratungspraxis zeigt, wie teuer eine ungeklärte Rentenversicherungspflicht für Selbstständige werden kann.

Max Müller* war selbstständiger Handwerksmeister und in die Handwerksrolle eingetragen. Für bestimmte selbstständige Handwerker besteht Rentenversicherungspflicht. Eine Befreiung kann insbesondere nach 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen möglich sein – aber nur auf Antrag!

Genau hier lag das Problem: Die Voraussetzungen waren offenbar nicht vollständig erfüllt. Trotzdem wurden über längere Zeit keine Pflichtbeiträge mehr entrichtet.

Im November 2025 stellte Müller persönlich einen Antrag auf Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Die DRV prüfte seinen Versicherungsverlauf und verlangte mit Schreiben vom 7. Juli 2026 insgesamt 39.984,42 Euro nach – für die Zeit ab 1. Januar 2021.

Warum nicht gleich bis zu 30 Jahre rückwirkend?

Entscheidend ist die Verjährung nach § 25 SGB IV. Beitragsansprüche verjähren grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit. Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen können dagegen 30 Jahre gelten.

Im Fall Max Müller* spielt der Rentenantrag 2025 eine wichtige Rolle. Wäre der Antrag erst 2026 gestellt worden, hätte sich der hier zugrunde gelegte Zeitraum von fünf Jahren und zwei Monaten auf vier Jahre und zwei Monate verkürzt.

Wäre der Betrieb zuvor abgemeldet und die Altersrente erst vier Jahre später nach Eintritt der Verjährung beantragt worden, wäre zwar vier Jahre keine Rente gezahlt worden; nach dieser Fallannahme wäre aber auch die Nachforderung von rund 40.000 Euro nicht entstanden.

Auch die Beitragshöhe prüfen

Selbst bei bestehender Versicherungspflicht muss die Forderung richtig berechnet sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können neben dem Regelbeitrag auch einkommensgerechte Beiträge in Betracht kommen.

Zwei wichtige Lehren

1. Auch Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Handwerker und Lehrer; je nach Tätigkeit können auch Yoga- oder Fitness-Coaches betroffen sein. Deshalb besser vorher prüfen lassen, ob Versicherungspflicht besteht.

2. Antragstellung ist keine strategische Rentenberatung. Wer seinen Rentenantrag online, beim Versicherungsamt oder bei der DRV stellt, sollte nicht davon ausgehen, dass dabei automatisch die individuell günstigste Strategie geprüft wird. Es handelt sich zunächst um eine Antragstellung.

Wer sich über Steuern beraten lassen möchte, geht schließlich auch nicht zum Finanzbeamten, sondern zum Steuerberater.

#Rentenversicherung #Handwerker #Selbstständig #Rentenberater #DeutscheRentenversicherung

Hinweis zu KI-Bildern:
Die Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein und dienen der Illustration.

Quellen

§ 2 SGB VI – Versicherungspflicht selbstständig Tätiger
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht
§ 25 SGB IV – Verjährung von Beitragsansprüchen
Deutsche Rentenversicherung – Unterlagen des Einzelfalls

* Name geändert

Kostenlose Finanz-, Renten- und Erbrechner: Neue Beta-Version von Renten-Experte.de ist online

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Werner Hoffmann.

Neben einem weiteren Projekt, das rechtliche Prüfungen in einer eigenen KI-Umgebung ermöglichen soll, arbeite ich derzeit an einer umfassenden neuen Rechnerwelt.

Diese KI-Spezialsoftware für Rentenberater und Generationenberater befindet sich aktuell noch in der Testphase und soll voraussichtlich bis zum Jahresende fertiggestellt werden.

Parallel dazu entsteht ein weiteres großes Projekt:

ein 1.000-Rechner-Programm für Finanzen, Rente, Vorsorge, Pflege, Erben, Fristen und praktische Beratungsfragen.

Die kostenlose Beta-Version ist jetzt online und kann bereits getestet werden.

Aktuell sind bereits eingebaut:

  • 8 Finanzrechner
  • 8 Altersvorsorge- und Rentenrechner, inklusive bAV und Entscheidungsrechner „Sofortauszahlung oder Rente“
  • 2 Rechner für Pflege und Soziales
  • 10 Erbschafts-, Notar-, Anwalts- und Gerichtskostenrechner
  • 3 Tages- und Fristenrechner
  • 2 Geometrierechner

Ein Beispiel zeigt, wie umfangreich das Programm bereits ist:

Beim Rechner „Direktversicherung auszahlen oder Rente“ wird nicht nur einfach Kapitalauszahlung gegen Monatsrente gestellt. Die Anregung zu diesem Rechner kam heute von meinem Freund Thomas Z. Die Idee hat mir gefallen, deshalb habe ich sie direkt umgesetzt.

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • Kapitalauszahlung brutto
  • monatliche Betriebsrente brutto
  • Alter bei Rentenbeginn
  • Vergleichsalter
  • Altvertrag bis 31.12.2004
  • Neuvertrag ab 01.01.2005 nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Ertragsanteil bei Altverträgen
  • volle Steuerpflicht bei Neuverträgen
  • persönlicher Steuersatz
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Pflichtversicherung / KVdR
  • freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
  • private oder nicht gesetzliche Krankenversicherung
  • Freibetrag beziehungsweise Freigrenze bei Versorgungsbezügen
  • weitere Versorgungsbezüge
  • Verteilung einer Kapitalleistung auf 120 Monate
  • Barwert der Rentenzahlungen
  • Break-even-Alter, ab dem die Rentenzahlung rechnerisch günstiger wird

Damit wird sichtbar, dass es bei solchen Entscheidungen nicht nur um „Kapital oder Rente“ geht, sondern um Steuern, Sozialversicherung, Vertragsart, Alter, Lebenserwartung und Vergleichszins.

Die Rechner sollen weiter ausgebaut werden und künftig viele typische Fragen aus Beratung, Vorsorge, Rentenplanung, Erbschaft, Pflege, Finanzierung und Vermögensplanung einfacher nachvollziehbar machen.

Die kostenlose Beta-Version ist erreichbar unter:

Für weitere Anregungen bedanke ich mich im Voraus. Vielleicht fällt dir auch noch etwas ein?

#RentenExperte #Finanzrechner #Altersvorsorge #Betriebsrente #Erbrecht

Hinweis zu den Bildern: Die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein. Sie dienen der Illustration des Beitrags.

Quelle: Projektangaben Werner Hoffmann, Stand 21.08.2026.

Rentenberater in Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Leonberg und Ditzingen: Warum unabhängige Beratung wichtig ist

Rentenberater in Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Leonberg und Ditzingen: Warum unabhängige Beratung wichtig ist

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Werner Hoffmann

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Viele Menschen wenden sich bei Rentenfragen an die Deutsche Rentenversicherung oder an die Versicherungsämter ihrer Städte und Gemeinden. Diese Stellen leisten wichtige Arbeit, insbesondere bei Auskünften und der Aufnahme von Rentenanträgen.

Was viele jedoch nicht wissen: Zwischen diesen Stellen und einem unabhängigen Rentenberater (RDG) bestehen erhebliche Unterschiede.

Versicherungsämter und die Deutsche Rentenversicherung unterstützen bei der Antragstellung und erläutern die gesetzlichen Regelungen. Ihre Aufgabe ist jedoch nicht die individuelle Interessenvertretung des Versicherten.

Ein unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) handelt dagegen ausschließlich im Interesse seines Mandanten. Er prüft nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern entwickelt auch individuelle Lösungs- und Gestaltungsstrategien.

Gerade in den Regionen Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Leonberg und Ditzingen steigt der Beratungsbedarf. Die Rentenregelungen werden immer komplexer, und Fehlentscheidungen können erhebliche finanzielle Folgen haben.

Besonders wichtig ist die strategische Rentenplanung. Bei Ehepaaren kann beispielsweise die Frage entscheidend sein, wann welcher Ehepartner die Altersrente beantragt. Unterschiedliche Rentenhöhen, steuerliche Auswirkungen und mögliche Hinterbliebenenansprüche sollten dabei gemeinsam betrachtet werden.

Von großer Bedeutung ist auch die frühzeitige Beratung bei einer geplanten Erwerbsminderungsrente. Viele Betroffene stellen den Antrag erst dann, wenn gesundheitliche Probleme bereits stark fortgeschritten sind.

Dabei können wichtige Voraussetzungen oft schon lange vorher geprüft und vorbereitet werden. Hierzu gehören insbesondere die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, medizinische Unterlagen und die richtige Strategie für das gesamte Verfahren.

Wer lediglich einen Antrag stellt, erlebt leider nicht selten ein böses Erwachen, wenn der Antrag später abgelehnt wird.

Ein unabhängiger Rentenberater begleitet Mandanten außerdem bei Kontenklärungen, Widersprüchen, Klagen vor Sozialgerichten, Versorgungsausgleichen und anderen rentenrechtlichen Fragestellungen.

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Smartphone/whatsAPP:

0177 27 166 97

Nicht die Antragstellung allein entscheidet über den Erfolg – sondern häufig die richtige Strategie lange vor dem Antrag.

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#Böblingen,

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44.500 Euro Vermögen – und trotzdem Anspruch auf Grundsicherung?

44.500 Euro Vermögen – und trotzdem Anspruch auf Grundsicherung?

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Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG) und Prozessbevollmächtigter.

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Viele Rentner gehen davon aus, dass sie keine Grundsicherung erhalten können, sobald sie über ein größeres Vermögen verfügen. Doch diese Annahme ist häufig falsch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann selbst bei einem Vermögen von mehreren zehntausend Euro ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen.

Besonders deutlich wird dies durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG). Mit Urteil vom 19.12.2024 (Az. B 8 SO 4/24 R) bestätigte das Gericht die Vorentscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17.11.2022 (Az. L 7 SO 1468/22).

Die Kernaussage: Während der Corona-Sonderregelungen nach § 141 SGB XII kann auch bei einem Vermögen von rund 44.500 Euro ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen, wenn dieses Vermögen nicht als „erheblich“ einzustufen ist.

Das Urteil zeigt, dass die Frage eines Leistungsanspruchs nicht allein von der Höhe des Vermögens abhängt. Entscheidend sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und die Umstände des Einzelfalls.

Grundsicherung soll Menschen helfen, deren Einkommen und Rente nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Dabei spielen nicht nur Rentenhöhe und Vermögen eine Rolle, sondern auch Wohnkosten, persönliche Lebensverhältnisse und mögliche Freibeträge.

Viele Betroffene stellen jedoch keinen Antrag, weil sie irrtümlich davon ausgehen, ohnehin keinen Anspruch zu haben. Gerade bei steigenden Lebenshaltungskosten kann sich eine Prüfung jedoch lohnen.

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Kinder und Eltern werden grundsätzlich erst dann zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Einkommen über 100.000 Euro liegt. Für die meisten Familien besteht daher keine finanzielle Belastung.

Neben der Grundsicherung gibt es weitere Sozialleistungen, die für Rentner infrage kommen können. Dazu zählen beispielsweise Wohngeld, Pflegeleistungen oder andere sozialrechtliche Ansprüche. Diese Möglichkeiten werden in der Praxis häufig übersehen.

Hilfreich kann deshalb eine Erstberatung bei einem unabhängigen Rentenberater sein. Dabei lassen sich nicht nur mögliche Ansprüche auf Grundsicherung prüfen, sondern auch weitere Leistungen erkennen, die die finanzielle Situation im Ruhestand verbessern können.

Das BSG-Urteil macht deutlich: Wer über Vermögen verfügt, sollte einen Anspruch auf Grundsicherung nicht vorschnell ausschließen. Eine individuelle Prüfung kann sich lohnen.

Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

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Mit diesen legalen Renten-Tricks können Senioren Tausende Euro mehr erhalten

Mit diesen legalen Renten-Tricks können Senioren Tausende Euro mehr erhalten

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Rentenberater Werner Hoffmann.

Viele Menschen glauben, dass die Höhe ihrer Rente feststeht und sich nach Rentenbeginn kaum noch beeinflussen lässt. Doch genau das stimmt oft nicht. Wer seine Ansprüche kennt und die gesetzlichen Möglichkeiten nutzt, kann seine Altersbezüge teilweise deutlich verbessern.

Verschiedene Experten weisen darauf hin, dass viele Rentner und Versicherte bestehende Ansprüche gar nicht kennen.

Genau deshalb lohnt es sich, mit einem Rentenberater (RDG) frühzeitig zunächst in einer Erstberatung alle Punkte strategisch und im Detail abzuklären.

Ein wichtiger Punkt ist die regelmäßige Überprüfung des Rentenkontos. Fehlende Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten oder Beschäftigungszeiten können die spätere Rente dauerhaft mindern.

Auch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten werden häufig unterschätzt. Wer Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, kann zusätzliche Rentenansprüche erwerben.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Teilrente. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Kombination von Arbeit und Rentenbezug. Dadurch können zusätzliche Rentenansprüche entstehen.

Wer einen vorgezogenen Rentenbeginn plant, sollte prüfen, ob sich Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge lohnen. Bereits ab dem 50. Lebensjahr können freiwillige Beiträge gezahlt werden.

Auch ein längerer Verbleib im Berufsleben kann attraktiv sein. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält Zuschläge auf seine spätere Rente und sammelt weitere Entgeltpunkte.

Nicht vergessen werden sollte die betriebliche Altersversorgung. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung der Berechnungen. Fehler bei Betriebsrenten kommen häufiger vor, als viele Betroffene vermuten.

Besonders wichtig ist außerdem die richtige Rentenstrategie. Sehr oft werden bei der Antragstellung Fehler gemacht oder Gestaltungsmöglichkeiten nicht genutzt. Durch bestimmte Maßnahmen kann das anrechenbare Einkommen rechnerisch reduziert, die Einkommensstruktur optimiert oder eine fehlerhafte Rentenberechnung korrigiert werden.

Fazit: Wer seine Rentenunterlagen regelmäßig kontrolliert, Fristen kennt und rechtzeitig plant, kann oftmals mehrere hundert Euro monatlich mehr erhalten. In vielen Fällen zahlt sich eine frühzeitige unabhängige Beratung aus.

#Rente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Witwenrente #Betriebsrente

Rentenkommission: Drohen künftig deutlich geringere Rentensteigerungen?

Rentenkommission: Drohen künftig deutlich geringere Rentensteigerungen?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die Diskussion um die Zukunft der gesetzlichen Rente nimmt Fahrt auf. Aus dem Umfeld der Rentenkommission kommen Vorschläge, die für Millionen Versicherte erhebliche Folgen haben könnten.

Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob Rentenanpassungen künftig weiterhin an die Lohnentwicklung gekoppelt bleiben oder nur noch die Inflation ausgleichen sollen.

Welche Auswirkungen das haben kann, zeigt ein Blick auf die vergangenen zehn Jahre:

Wer 2016 eine Monatsrente von 1.200 Euro erhielt, bekommt heute aufgrund der tatsächlichen Rentenanpassungen von rund 49 Prozent etwa 1.788 Euro monatlich.

Wären die Renten im gleichen Zeitraum lediglich entsprechend der Inflation gestiegen, läge die Rente heute bei nur rund 1.370 Euro.

Die Differenz beträgt damit rund 418 Euro pro Monat. Über eine Rentenbezugsdauer von 20 Jahren entspricht dies einem Betrag von mehr als 100.000 Euro.

Noch deutlicher werden die Auswirkungen bei einem Blick in die Zukunft:

Wer heute mit einer Monatsrente von 1.500 Euro in Rente geht, käme bei einer jährlichen Anpassung entsprechend der Inflation der vergangenen zehn Jahre auf rund 1.712 Euro monatlich.

Würde die Rente dagegen wie in den vergangenen zehn Jahren entsprechend der Lohnentwicklung steigen, läge sie nach zehn Jahren bei rund 2.235 Euro.

Die Differenz beträgt dann rund 523 Euro pro Monat. Über eine Rentenbezugsdauer von 20 Jahren summiert sich dies auf mehr als 125.000 Euro.

Die gesetzliche Rente soll nach dem bisherigen System nicht nur die Kaufkraft sichern, sondern Rentner auch an der allgemeinen Lohnentwicklung beteiligen.

Eine dauerhafte Umstellung auf einen reinen Inflationsausgleich würde dieses Prinzip grundlegend verändern.

Hinzu kommt ein weiterer diskutierter Vorschlag: Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet, soll möglichst abgeschafft werden. Auch andere Möglichkeiten eines vorzeitigen Rentenbeginns könnten eingeschränkt werden.

Die Rentenkommission will also Teile der schlechten Entwicklungen der österreichischen Rente in die Deutsche übernehmen, aber nicht die anderen Dinge, wie beispielsweise einem höheren Arbeitgeberanteil.

Sollten entsprechende Änderungen bereits zum 1. Januar 2027 eingeführt werden, könnte für viele Versicherte Handlungsbedarf entstehen.

Vor allem Menschen, die bis einschließlich 1. Dezember 1963 geboren wurden, sollten prüfen lassen, welche Möglichkeiten ihnen nach geltendem Recht noch offenstehen.

Eine frühzeitige Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und bestehende Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig zu nutzen.

#Rente #Rentenkommission #RenteMit63 #Rentenreform #Altersvorsorge

Altersteilzeit: Warum Arbeitgeber davon profitieren können

Altersteilzeit: Warum Arbeitgeber davon profitieren können

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).
www.Renten-experte.de

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rechtzeitig geplant wird.

Altersteilzeit ist nicht nur ein Vorteil für ältere Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber können erheblich profitieren, wenn der Übergang in den Ruhestand

Ö KK

Ein wichtiger Vorteil ist die Personalplanung. Unternehmen wissen frühzeitig, wann erfahrene Mitarbeiter ausscheiden. Dadurch können Nachfolger eingearbeitet und Wissen gezielt weitergegeben werden.

Gerade das Blockmodell bietet Arbeitgebern Planungssicherheit. In der Arbeitsphase bleibt der Arbeitnehmer zunächst voll im Einsatz. In der Freistellungsphase kann die Stelle dann geordnet neu besetzt werden.

Auch sozialverträglicher Personalabbau kann über Altersteilzeit gelingen. Kündigungen lassen sich vermeiden, das Betriebsklima bleibt stabiler und ältere Beschäftigte erhalten eine faire Perspektive.

Wichtig ist jedoch: Altersteilzeit muss sauber geplant werden. Für Arbeitnehmer geht es um Rente, Steuern, Krankenversicherung, betriebliche Altersversorgung und mögliche Versorgungslücken.

Hier können unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz helfen. Sie klären Arbeitnehmer über Rentenfolgen auf, prüfen Gestaltungen bei der bAV, erklären steuerliche Auswirkungen und zeigen mögliche Lösungswege.

Fazit: Altersteilzeit kann eine echte Win-win-Lösung sein. Arbeitgeber gewinnen Planungssicherheit, sichern Wissenstransfer und handeln sozial verantwortlich. Arbeitnehmer erhalten einen geregelten Übergang in den Ruhestand – wenn die Beratung stimmt.

Unabhängiger Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung FH.
Werner Hoffmann

#Altersteilzeit #Rente #Arbeitgeber #Rentenberatung #Betriebsrente

Renten-Schock aus der CDU? Warum Millionen Arbeitnehmer am Ende die Zeche zahlen könnten!

Renten-Schock aus der CDU? Warum Millionen Arbeitnehmer am Ende die Zeche zahlen könnten!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Vertreter der CDU und der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordern angesichts des demografischen Wandels Reformen.

Im Mittelpunkt stehen längere Lebensarbeitszeiten, weniger Anreize für einen vorzeitigen Renteneintritt sowie ein stärkerer Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt jedoch: Deutschland diskutiert häufig über die falschen Stellschrauben.

Während hierzulande oft über Leistungskürzungen, längere Arbeitszeiten oder mehr private Vorsorge gesprochen wird, setzen viele europäische Staaten auf eine breitere Finanzierung ihrer Alterssicherung.

Arbeitgeber in Österreich leisten höhere Beiträge zur gesetzlichen Altersversorgung. Auch in vielen anderen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung der Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Deutschland gehört bei der Gesamtversorgung aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zu den Schlusslichtern.

Besonders auffällig ist zudem, dass in den meisten europäischen Ländern Selbstständige verpflichtend in die Alterssicherung einbezogen sind. Oft gilt dies auch für Beamte. Dadurch verteilt sich die Finanzierung auf mehr Schultern als in Deutschland.

Ein weiterer Unterschied: Während in Deutschland Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro jährlich in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei bleiben, existiert eine solche Begrenzung in mehreren europäischen Ländern gar nicht oder nur eingeschränkt.

Teilweise werden sogar weitere Einkommens- oder Vermögensbestandteile zur Finanzierung herangezogen. In der Schweiz müssen Nichterwerbstätige und Personen, die vor dem regulären Rentenalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden, AHV-Beiträge zahlen, deren Höhe sich unter anderem nach Vermögen und Renteneinkünften richtet.

Dies wird in Deutschland häufig ausgeblendet. Statt über höhere Arbeitgeberbeiträge, eine breitere Finanzierungsbasis oder die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen zu sprechen, konzentriert sich die Debatte oft auf Einschnitte bei der gesetzlichen Rente.

Die Verantwortung der Altersvorsorge wird stärker auf die Arbeitnehmer verlagert. Wer zusätzlich vorsorgen will oder muss, soll dies dann überwiegend aus dem eigenen Einkommen finanzieren. So will dies die jedenfalls wohl die CDU, FDP, AfD.

Warum wird in Deutschland kaum darüber diskutiert, die Arbeitgeberbeteiligung und die Finanzierungsbasis der Alterssicherung auf das Niveau vieler europäischer Nachbarländer anzuheben?

Wer die Rentensysteme Europas objektiv vergleicht, erkennt schnell: Es gibt Alternativen zu Rentenkürzungen und einer stärkeren Belastung der Arbeitnehmer. Vielleicht sollte die politische Debatte genau dort beginnen.

#Rente #Altersvorsorge #Rentenreform #Europa #SozialeGerechtigkeit

Weiterführende Artikel zum Thema Rentenvergleiche Deutschland und jeweils andere EU-Länder

https://rentenberater.blog/tag/vergleich-rente-deutschland-europa/

Auslandsrente in Gefahr? Was tun, wenn die Lebendbescheinigung nicht ankommt?

Auslandsrente in Gefahr? Was tun, wenn die Lebendbescheinigung nicht ankommt?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG).

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Viele deutsche Rentner leben dauerhaft in den USA oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands. Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Rente weiter auszahlen kann, müssen viele Rentenempfänger im Ausland regelmäßig nachweisen, dass sie noch leben. Das geschieht über die sogenannte Lebendbescheinigung.

Doch was passiert, wenn dieses Schreiben gar nicht ankommt?

Warum gibt es die Lebendbescheinigung?

Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob Rentenzahlungen ins Ausland weiterhin berechtigt sind. Dafür wird ein Schreiben mit einer individuellen Referenznummer verschickt. Mit dieser Nummer kann die Lebensbestätigung eindeutig zugeordnet werden.

Das Problem: Der Brief kommt nicht an

Gerade bei Auslandsanschriften kann Post verloren gehen, verspätet zugestellt werden oder an eine alte Adresse laufen. Viele Betroffene merken das erst, wenn die Rentenzahlung plötzlich ausbleibt.

Wichtig: Nicht abwarten! Erfolgt keine Rückmeldung, kann die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt werden.

Was sollten Betroffene tun?

Wer die Unterlagen nicht erhalten hat, sollte sich schnell mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen und mitteilen:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Rentenversicherungsnummer
  • aktuelle Anschrift
  • Hinweis, dass die Unterlagen zur Lebendbescheinigung nicht eingegangen sind

Außerdem sollte geprüft werden, ob bei der Rentenversicherung die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Bereits kleine Fehler in der Adresse können dazu führen, dass wichtige Post nicht ankommt.

Wird die Rente endgültig gestrichen?

Nein. Wird die Zahlung wegen einer fehlenden Lebendbescheinigung gestoppt, kann die Bestätigung nachgereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden zurückgehaltene Rentenbeträge in der Regel nachgezahlt.

Unterstützung durch Rentenberater

Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Gerade bei Rentenzahlungen ins Ausland entstehen häufig Fragen zu Fristen, Nachweisen und Zuständigkeiten. Eine unabhängige Erstberatung durch einen Rentenberater kann helfen, Fehler zu vermeiden und rechtzeitig zu handeln. Daneben sollten auch mögliche weitere Renten- und Sozialleistungsansprüche geprüft werden.

Wichtige Kontaktadressen

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 30 865-0
E-Mail: drv@drv-bund.de

Deutsche Post AG – Renten Service
13496 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 221 5692-777
E-Mail: w.ausland@deutschepost.de

Bei jeder Anfrage sollten die Rentenversicherungsnummer, der vollständige Name, das Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift angegeben werden.

#Auslandsrente #DeutscheRentenversicherung #Lebendbescheinigung #RentnerUSA #Rentenberatung

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