Verwaltungs- und Managementprogramm für Rentenberater – aus der Praxis für die Praxis

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Wer als Rentenberater selbstständig tätig ist, kennt die Herausforderung: Die rentenrechtliche Beratung ist nur ein Teil der täglichen Arbeit. Mandantendaten müssen erfasst, Vollmachten erstellt, Fristen überwacht, Schriftstücke verwaltet, Rechnungen geschrieben und Zahlungseingänge kontrolliert werden.

Aus dieser Praxis entstand die Idee für ein Verwaltungs- und Managementprogramm speziell für Rentenberater.

Mehr als klassische Kanzleisoftware

Viele Kanzleiprogramme berücksichtigen die besonderen Anforderungen von Rentenberatern nur teilweise.

Schon bei der Mandantenanlage soll der Grund des Auftrags erfasst werden können: etwa Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Kontenklärung, Kindererziehungszeiten, Statusfeststellung, Widerspruch oder Klage.

Versicherungsnummer, Krankenkasse, Steuer-ID und weitere Daten werden zentral hinterlegt. Bei Widerspruch und Klage kommen Angaben zur Rechtsschutzversicherung und Deckungszusage hinzu.

Formulare, Abrechnung und Buchhaltung

Häufig benötigte Formulare sollen direkt mit gespeicherten Mandantendaten vorbereitet werden. Ebenso können eigene Formulare, Vorlagen und Textbausteine integriert werden.

Vorgesehen sind außerdem Rechnungsstellung, Zahlungseingänge, Ausgaben und Einnahmen-Überschussrechnung sowie eine Exportmöglichkeit für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater, insbesondere für DATEV Unternehmen online (DUO).

Verwaltung trifft Künstliche Intelligenz

Besonders interessant wird die Verbindung mit meinem Rentenberater-KI-Modul, das nach derzeitiger Planung bis zum Jahresende 2026 fertiggestellt werden soll.

Unterlagen eines Mandanten sollen eingescannt und vom KI-Modul analysiert werden. Aus den vorliegenden Informationen soll die KI selbstständig mehrere alternative Lösungsansätze für den jeweiligen Fall vorschlagen.

Die fachliche Prüfung, Bewertung und Entscheidung bleibt beim Rentenberater. Die KI kann Zusammenhänge erkennen, Alternativen gegenüberstellen und zusätzliche Ansatzpunkte aufzeigen. Dadurch kann der Rentenberater Fälle noch qualifizierter und effektiver bearbeiten.

Ein Gesamtsystem für die Rentenberatung

Beide Systeme sollen sich ideal ergänzen: Das Verwaltungsprogramm organisiert Mandanten, Dokumente, Verfahren und Abrechnung, während das KI-Modul die fachliche Analyse unterstützt.

So entsteht Schritt für Schritt ein Gesamtsystem, in dem Kanzleiverwaltung und Künstliche Intelligenz sinnvoll zusammenspielen.

Das Ziel: weniger Zeit für Routine und Verwaltung und mehr Zeit für das Entscheidende – die qualifizierte Beratung der Mandanten.

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)

#Rentenberater #Rentenberatung #KünstlicheIntelligenz #Kanzleisoftware #Digitalisierung

Hinweis: Die in diesem Beitrag verwendeten Illustrationen wurden teilweise mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt bzw. bearbeitet.

Erwerbsminderungsrente auf Dauer: Wann die Rentenversicherung nicht mehr befristen darf

Ein Beitrag von

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, bekommt sie keineswegs automatisch dauerhaft. Grundsätzlich werden Renten wegen Erwerbsminderung zunächst befristet bewilligt.

Nach § 102 Abs. 2 SGB VI darf eine Befristung grundsätzlich längstens drei Jahre nach Rentenbeginn dauern. Danach kann die Deutsche Rentenversicherung die Rente erneut befristet verlängern – wiederum für höchstens drei Jahre.

Doch es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Zeitrente und Dauerrente.

Eine Erwerbsminderungsrente ist unbefristet zu leisten, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit wieder behoben werden kann. Dabei kommt es nicht allein auf die Diagnose an.

Eine schwere Depression, Krebserkrankung, neurologische Erkrankung oder eine schwere Erkrankung des Bewegungsapparates bedeutet deshalb nicht automatisch: Rente auf Dauer.

Entscheidend ist vielmehr die medizinische Prognose: Kann sich das Leistungsvermögen durch Behandlung, Therapie oder Rehabilitation noch so verbessern, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt?

Ist eine solche Verbesserung nach den medizinischen Erkenntnissen unwahrscheinlich, kann eine Dauerrente sogar bereits bei der ersten Bewilligung möglich sein.

Besonders wichtig ist die 9-Jahres-Regel.

Wurde die Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen insgesamt neun Jahre lang befristet, geht das Gesetz davon aus, dass eine Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Dann ist grundsätzlich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu leisten.

Aber Vorsicht: Eine bedeutende Ausnahme gibt es bei der sogenannten Arbeitsmarktrente.

Wer medizinisch noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten könnte und nur deshalb eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, weil der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt, bekommt eine arbeitsmarktbedingte volle EM-Rente.

Für diese gilt die 9-Jahres-Grenze nicht. Sie kann weiterhin befristet werden.

Mein Tipp: Wer bereits mehrfach eine befristete EM-Rente erhalten hat, sollte genau prüfen, warum die Rente befristet wurde, wie lange sie bereits bezogen wird und ob die medizinischen Voraussetzungen inzwischen für eine Dauerrente sprechen.

#Erwerbsminderungsrente #EMRente #Rentenversicherung #Rentenrecht #Rentenberater

Hinweis: Die verwendeten Bilder sind KI-generiert und dienen ausschließlich der Illustration.

KI ohne Cloud-Kosten? Warum Ollama für lokale künstliche Intelligenz immer interessanter wird

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Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Künstliche Intelligenz muss nicht zwangsläufig in einer großen Cloud laufen. Mit Ollama lassen sich leistungsfähige KI-Sprachmodelle direkt auf dem eigenen Computer betreiben.

Das ist besonders interessant für Unternehmen, Berater und alle, die mit vertraulichen Dokumenten und personenbezogenen Daten arbeiten. Statt Texte zunächst an einen externen Cloud-Dienst zu übertragen, kann ein geeignetes KI-Modell direkt auf dem eigenen Laptop oder PC laufen.

Was macht Ollama eigentlich?

Ollama ist eine Plattform, mit der sogenannte Open-Weight-KI-Modelle relativ einfach installiert und genutzt werden können. Solche Modelle können beispielsweise Dokumente analysieren, Fragen zu Texten beantworten, Zusammenfassungen erstellen, Informationen strukturieren oder Bestandteil einer eigenen KI-Dokumentensuche sein.

Gerade bei großen eigenen Dokumentenbeständen kann das interessant sein: Eine lokale Suchlösung kann passende Fundstellen ermitteln, die anschließend von einer KI ausgewertet und in verständlicher Form zusammengeführt werden.

Meine eigene Anwendung als Rentenberater

Auch ich entwickle als Rentenberater derzeit eine eigene KI-Dokumentensuche. Ziel ist es, umfangreiche Unterlagen, Rechtsgrundlagen, Fachinformationen und Rechtsprechung innerhalb kürzester Zeit auszuwerten und daraus mögliche strategische Lösungswege für einen Fall zu entwickeln.

Ein wesentlicher Punkt ist dabei der Datenschutz: Personenbezogene Mandantendaten sollen nicht für die KI-Auswertung in eine externe Cloud übertragen werden. Die eigentliche KI-Auswertung kann lokal auf dem eigenen Rechner stattfinden.

Gerade in Bereichen wie Rentenberatung, Recht, Steuerberatung oder Medizin kann diese lokale Verarbeitung ein erheblicher Vorteil sein.

Und was kostet Ollama?

Der entscheidende Punkt: Lokale KI-Modelle auf der eigenen Hardware können mit Ollama ohne nutzungsabhängige Cloud-Gebühren betrieben werden.

Ollama weist auf seiner Preisseite darauf hin, dass das Ausführen von Modellen auf der eigenen Hardware unbegrenzt möglich ist. Daneben gibt es auch Cloud-Angebote und kostenpflichtige Tarife für Nutzer, die Rechenleistung von Ollama nutzen möchten.

Wer jedoch einen leistungsfähigen Laptop oder PC mit ausreichend Arbeitsspeicher und möglichst guter GPU besitzt, kann eine lokale KI betreiben, ohne für jede einzelne Anfrage Cloud-Gebühren bezahlen zu müssen.

Damit wird künstliche Intelligenz nicht nur leistungsfähig, sondern gerade bei sensiblen Daten auch zu einer interessanten Alternative zur ausschließlichen Cloud-Nutzung.

Derzeit noch in der BETA-Version, ab Januar wohl komplett fertig.

Interessanter Link

https://ollama.com/pricing

#KünstlicheIntelligenz #Ollama #LokaleKI #Datenschutz #Rentenberatung

KI-Bilder von Werner Hoffmann

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und dienen der Illustration.

Fitnesslehrerin und Rentenversicherung – warum der Zeitpunkt des Rentenantrags entscheidend sein kann.

Fitnesslehrerin und Rentenversicherung – warum der Zeitpunkt des Rentenantrags entscheidend sein kann.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Viele Selbstständige wissen nicht, dass sie kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sein können.

Das betrifft nicht nur Handwerker. Auch selbstständige Lehrer, Trainer und Fitness-Coaches können dazugehören.

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Claudia Mayer* arbeitete viele Jahre als selbstständige Fitnesslehrerin.

Was sie nicht wusste:

Auch Fitnessunterricht kann als Lehrtätigkeit nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gelten.

Selbstständige Lehrkräfte können rentenversicherungspflichtig sein, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Beiträge zur Rentenversicherung hatte Claudia Mayer* während ihrer Selbstständigkeit nicht gezahlt.

Etwas mehr als vier Jahre vor ihrem geplanten Rentenbeginn beendete sie die Selbstständigkeit vollständig und arbeitete anschließend nur noch halbtags als Angestellte.

Erst kurz vor der Altersrente hörte sie, dass auch selbstständige Fitnesslehrer rentenversicherungspflichtig sein können. Ihre Sorge: Droht jetzt eine hohe Beitragsnachforderung?

Deshalb wandte sie sich vor der Antragstellung an einen Rentenberater.

Die Verjährung kann entscheidend sein

Nach § 25 SGB IV verjähren Beitragsansprüche grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Für vorsätzlich vorenthaltene Beiträge gilt dagegen eine 30-jährige Verjährungsfrist.

Bei Claudia Mayer* war deshalb zu prüfen: Wann endete die Selbstständigkeit, für welche Zeit bestand möglicherweise Versicherungspflicht und welche Beitragsansprüche waren bereits verjährt?

Gerade deshalb kann es wichtig sein, mögliche beitragsrechtliche Risiken vor einem Rentenantrag zu prüfen.

Zwei wichtige Lehren

1. Selbstständig bedeutet nicht automatisch „nicht rentenversicherungspflichtig“.

Insbesondere Fitnesslehrer, Yoga-Lehrer, Coaches, Trainer und andere Lehrkräfte sollten frühzeitig prüfen lassen, ob Versicherungspflicht besteht.

2. Antragstellung und strategische Beratung sind zwei verschiedene Dinge.

Wer seinen Rentenantrag online, beim Versicherungsamt oder unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, stellt zunächst einen Antrag. Wer mögliche Risiken erkennen und seine Situation strategisch beurteilen lassen möchte, sollte dies vorher tun.

Wer sich über Steuern beraten lassen möchte, geht schließlich auch nicht zum Finanzbeamten, sondern zum Steuerberater.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

#Rentenversicherung #Selbstständig #FitnessCoach #Rentenberater #Altersrente

Hinweis zu KI-Bildern:
Die Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein und dienen der Illustration.

Quellen

§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI – Versicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer und Erzieher
§ 25 SGB IV – Verjährung von Beitragsansprüchen
Deutsche Rentenversicherung – Informationen zur Versicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte

* Name geändert

Pensionäre aufgepasst! Pensionär und alte Rentenbeiträge: Dieses Geld wird oft vergessen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Viele Beamte waren vor ihrer Beamtenlaufbahn zunächst als Arbeitnehmer beschäftigt und haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Sind mindestens 60 Monate allgemeine Wartezeit erfüllt, kann daraus später zusätzlich zur Pension eine gesetzliche Altersrente entstehen.

Doch Vorsicht: Eine gesetzliche Rente wird bei Beamten nicht automatisch vollständig zusätzlich zur Pension gezahlt.

Beim Bund regelt § 55 BeamtVG das Zusammentreffen von Pension und Rente. Überschreiten beide Leistungen zusammen eine bestimmte Höchstgrenze, kann ein Teil der Pension ruhen. Bei Landesbeamten gelten die jeweiligen Versorgungsgesetze der Bundesländer. 

Besonders interessant ist jedoch der umgekehrte Fall:

Ein Pensionär hat früher beispielsweise nur 36 oder 48 Monate Pflichtbeiträge gezahlt und erreicht auch durch andere anrechenbare Zeiten die erforderlichen 60 Monate nicht.

Dann kann eine Beitragserstattung nach § 210 SGB VI in Betracht kommen.

Für Beamte auf Lebenszeit ist dies ausdrücklich vorgesehen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist. Bei bestimmten Erstattungstatbeständen müssen außerdem seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate vergangen sein, ohne dass erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. 

Erstattet wird bei früheren Arbeitnehmer-Pflichtbeiträgen grundsätzlich nur der vom Versicherten selbst getragene Beitragsanteil. Der Arbeitgeberanteil wird regelmäßig nicht ausgezahlt.

Wichtig: Vor einem Erstattungsantrag sollte immer geprüft werden, ob beispielsweise Kindererziehungszeiten, andere Beitragszeiten oder ein Versorgungsausgleich doch noch zur Erfüllung der 60 Monate führen. Denn mit einer Beitragserstattung gehen grundsätzlich die Ansprüche aus den bis dahin zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten verloren. 

Was passiert beim Tod des Pensionärs?

Hat der Pensionär zu Lebzeiten bereits einen Erstattungsantrag gestellt und verstirbt während des Verfahrens, kann der Anspruch auf die gesetzlichen oder testamentarischen Erben übergehen.

Eine Beitragserstattung ist eine einmalige Geldleistung. Deshalb gilt hier nicht die Sonderrechtsnachfolge des § 56 SGB I, sondern die Vererbung nach § 58 SGB I in Verbindung mit dem BGB. 

Wurde dagegen vor dem Tod kein entsprechender Erstattungsanspruch geltend gemacht, können Erben nicht einfach nachträglich den persönlichen Antrag des Verstorbenen ersetzen.

Daneben gibt es einen eigenen Erstattungsanspruch bestimmter Hinterbliebener – insbesondere Witwen, Witwer, Lebenspartner oder Waisen –, wenn gerade wegen der fehlenden allgemeinen Wartezeit keine Hinterbliebenenrente gezahlt werden kann.

Verjährung: oft missverstanden

Die Beitragserstattung muss nicht zwingend unmittelbar beantragt werden. Nach den Fachhinweisen der Deutschen Rentenversicherung kann ein Berechtigter den Antrag grundsätzlich auch erst Jahre oder Jahrzehnte später stellen. Eine allgemeine Ausschlussfrist für die Antragstellung besteht nicht.

Ein bereits entstandener Erstattungsanspruch unterliegt allerdings grundsätzlich der vierjährigen Verjährungsfrist des § 45 SGB I. 

Fazit: Pensionäre mit früheren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sollten ihr Versicherungskonto überprüfen lassen. Gerade wenn weniger als fünf Jahre vorhanden sind, kann dort noch ein bislang völlig übersehener Erstattungsanspruch schlummern.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

#Pension #Beamte #Rentenversicherung #Beitragserstattung #Rentenberatung

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Rentenerhöhung 2027: Warum viele Rentner auf ein deutliches Plus hoffen können

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater (RDG). www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG). www.Renten-experte.de

Werner Hoffmann

Viele Rentnerinnen und Rentner schauen schon jetzt auf den 1. Juli 2027. Nach der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung könnte die gesetzliche Rente im Jahr 2027 um 4,4 Prozent steigen.

Was würde ein Plus von 4,4 Prozent praktisch bedeuten? Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro wären es rechnerisch 44 Euro mehr im Monat. Bei 1.500 Euro wären es 66 Euro. Bei 2.000 Euro wären es 88 Euro und bei 2.500 Euro wären es 110 Euro monatlich mehr. Entscheidend ist immer die Bruttorente. Davon können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgehen.

Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 bundesweit 42,52 Euro. Bei einer Rentenerhöhung um 4,4 Prozent würde er rechnerisch auf rund 44,40 Euro steigen. Die Rentenanpassung hängt vor allem von der Lohnentwicklung ab. Steigen die Löhne, steigen in der Regel auch die Renten.

Für 2027 wird außerdem damit gerechnet, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zunächst bei 18,6 Prozent bleibt. Ab 2028 könnte es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aber teurer werden. Genannt werden für 2028 bereits 19,9 Prozent und für 2029 sowie 2030 jeweils 20 Prozent.

Auch für die Jahre danach werden weitere Rentenanpassungen erwartet, allerdings niedriger: 2028 etwa 2,3 Prozent, 2029 etwa 2,8 Prozent und 2030 etwa 2,9 Prozent. Verbindlich wird die Rentenerhöhung erst, wenn die Anpassung offiziell feststeht.

Mein Fazit: Ein Rentenplus von 4,4 Prozent im Jahr 2027 wäre für viele Rentner eine spürbare Entlastung. Trotzdem sollte man nicht nur auf den Bruttobetrag schauen. Entscheidend ist, was nach Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuer tatsächlich übrig bleibt.

Hinweis zu KI-Bildern: Die Bilder zu diesem Beitrag können mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen der Illustration und zeigen keine echten Rentenbescheide oder personenbezogenen Daten.

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#Rente #Rentenerhöhung #Rentenversicherung #Renten2027 #WernerHoffmann

Fitnesslehrerin und Rentenversicherung – warum der Zeitpunkt des Rentenantrags entscheidend sein kann

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Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Viele Selbstständige wissen nicht, dass sie kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sein können.

Das betrifft nicht nur Handwerker. Auch selbstständige Lehrer, Trainer und Fitness-Coaches können dazugehören.

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Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Claudia Mayer* arbeitete viele Jahre als selbstständige Fitnesslehrerin.

Was sie nicht wusste:

Auch Fitnessunterricht kann als Lehrtätigkeit nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gelten.

Selbstständige Lehrkräfte können rentenversicherungspflichtig sein, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Beiträge zur Rentenversicherung hatte Claudia Mayer* während ihrer Selbstständigkeit nicht gezahlt.

Etwas mehr als vier Jahre vor ihrem geplanten Rentenbeginn beendete sie die Selbstständigkeit vollständig und arbeitete anschließend nur noch halbtags als Angestellte.

Erst kurz vor der Altersrente hörte sie, dass auch selbstständige Fitnesslehrer rentenversicherungspflichtig sein können. Ihre Sorge: Droht jetzt eine hohe Beitragsnachforderung?

Deshalb wandte sie sich vor der Antragstellung an einen Rentenberater.

Die Verjährung kann entscheidend sein

Nach § 25 SGB IV verjähren Beitragsansprüche grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Für vorsätzlich vorenthaltene Beiträge gilt dagegen eine 30-jährige Verjährungsfrist.

Bei Claudia Mayer* war deshalb zu prüfen: Wann endete die Selbstständigkeit, für welche Zeit bestand möglicherweise Versicherungspflicht und welche Beitragsansprüche waren bereits verjährt?

Gerade deshalb kann es wichtig sein, mögliche beitragsrechtliche Risiken vor einem Rentenantrag zu prüfen.

Zwei wichtige Lehren

1. Selbstständig bedeutet nicht automatisch „nicht rentenversicherungspflichtig“.

Insbesondere Fitnesslehrer, Yoga-Lehrer, Coaches, Trainer und andere Lehrkräfte sollten frühzeitig prüfen lassen, ob Versicherungspflicht besteht.

2. Antragstellung und strategische Beratung sind zwei verschiedene Dinge.

Wer seinen Rentenantrag online, beim Versicherungsamt oder unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, stellt zunächst einen Antrag. Wer mögliche Risiken erkennen und seine Situation strategisch beurteilen lassen möchte, sollte dies vorher tun.

Wer sich über Steuern beraten lassen möchte, geht schließlich auch nicht zum Finanzbeamten, sondern zum Steuerberater.

#Rentenversicherung #Selbstständig #FitnessCoach #Rentenberater #Altersrente

Hinweis zu KI-Bildern:
Die Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein und dienen der Illustration.

Quellen

§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI – Versicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer und Erzieher
§ 25 SGB IV – Verjährung von Beitragsansprüchen
Deutsche Rentenversicherung – Informationen zur Versicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte

* Name geändert

DRV fordert fast 40.000 Euro nach – ein Fall aus der Praxis

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater (RDG). www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).
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Ein Fall aus meiner Beratungspraxis zeigt, wie teuer eine ungeklärte Rentenversicherungspflicht für Selbstständige werden kann.

Max Müller* war selbstständiger Handwerksmeister und in die Handwerksrolle eingetragen. Für bestimmte selbstständige Handwerker besteht Rentenversicherungspflicht. Eine Befreiung kann insbesondere nach 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen möglich sein – aber nur auf Antrag!

Genau hier lag das Problem: Die Voraussetzungen waren offenbar nicht vollständig erfüllt. Trotzdem wurden über längere Zeit keine Pflichtbeiträge mehr entrichtet.

Im November 2025 stellte Müller persönlich einen Antrag auf Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Die DRV prüfte seinen Versicherungsverlauf und verlangte mit Schreiben vom 7. Juli 2026 insgesamt 39.984,42 Euro nach – für die Zeit ab 1. Januar 2021.

Warum nicht gleich bis zu 30 Jahre rückwirkend?

Entscheidend ist die Verjährung nach § 25 SGB IV. Beitragsansprüche verjähren grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit. Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen können dagegen 30 Jahre gelten.

Im Fall Max Müller* spielt der Rentenantrag 2025 eine wichtige Rolle. Wäre der Antrag erst 2026 gestellt worden, hätte sich der hier zugrunde gelegte Zeitraum von fünf Jahren und zwei Monaten auf vier Jahre und zwei Monate verkürzt.

Wäre der Betrieb zuvor abgemeldet und die Altersrente erst vier Jahre später nach Eintritt der Verjährung beantragt worden, wäre zwar vier Jahre keine Rente gezahlt worden; nach dieser Fallannahme wäre aber auch die Nachforderung von rund 40.000 Euro nicht entstanden.

Auch die Beitragshöhe prüfen

Selbst bei bestehender Versicherungspflicht muss die Forderung richtig berechnet sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können neben dem Regelbeitrag auch einkommensgerechte Beiträge in Betracht kommen.

Zwei wichtige Lehren

1. Auch Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Handwerker und Lehrer; je nach Tätigkeit können auch Yoga- oder Fitness-Coaches betroffen sein. Deshalb besser vorher prüfen lassen, ob Versicherungspflicht besteht.

2. Antragstellung ist keine strategische Rentenberatung. Wer seinen Rentenantrag online, beim Versicherungsamt oder bei der DRV stellt, sollte nicht davon ausgehen, dass dabei automatisch die individuell günstigste Strategie geprüft wird. Es handelt sich zunächst um eine Antragstellung.

Wer sich über Steuern beraten lassen möchte, geht schließlich auch nicht zum Finanzbeamten, sondern zum Steuerberater.

#Rentenversicherung #Handwerker #Selbstständig #Rentenberater #DeutscheRentenversicherung

Hinweis zu KI-Bildern:
Die Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein und dienen der Illustration.

Quellen

§ 2 SGB VI – Versicherungspflicht selbstständig Tätiger
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht
§ 25 SGB IV – Verjährung von Beitragsansprüchen
Deutsche Rentenversicherung – Unterlagen des Einzelfalls

* Name geändert

Kostenlose Finanz-, Renten- und Erbrechner: Neue Beta-Version von Renten-Experte.de ist online

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Neben einem weiteren Projekt, das rechtliche Prüfungen in einer eigenen KI-Umgebung ermöglichen soll, arbeite ich derzeit an einer umfassenden neuen Rechnerwelt.

Diese KI-Spezialsoftware für Rentenberater und Generationenberater befindet sich aktuell noch in der Testphase und soll voraussichtlich bis zum Jahresende fertiggestellt werden.

Parallel dazu entsteht ein weiteres großes Projekt:

ein 1.000-Rechner-Programm für Finanzen, Rente, Vorsorge, Pflege, Erben, Fristen und praktische Beratungsfragen.

Die kostenlose Beta-Version ist jetzt online und kann bereits getestet werden.

Aktuell sind bereits eingebaut:

  • 8 Finanzrechner
  • 8 Altersvorsorge- und Rentenrechner, inklusive bAV und Entscheidungsrechner „Sofortauszahlung oder Rente“
  • 2 Rechner für Pflege und Soziales
  • 10 Erbschafts-, Notar-, Anwalts- und Gerichtskostenrechner
  • 3 Tages- und Fristenrechner
  • 2 Geometrierechner

Ein Beispiel zeigt, wie umfangreich das Programm bereits ist:

Beim Rechner „Direktversicherung auszahlen oder Rente“ wird nicht nur einfach Kapitalauszahlung gegen Monatsrente gestellt. Die Anregung zu diesem Rechner kam heute von meinem Freund Thomas Z. Die Idee hat mir gefallen, deshalb habe ich sie direkt umgesetzt.

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • Kapitalauszahlung brutto
  • monatliche Betriebsrente brutto
  • Alter bei Rentenbeginn
  • Vergleichsalter
  • Altvertrag bis 31.12.2004
  • Neuvertrag ab 01.01.2005 nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Ertragsanteil bei Altverträgen
  • volle Steuerpflicht bei Neuverträgen
  • persönlicher Steuersatz
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Pflichtversicherung / KVdR
  • freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
  • private oder nicht gesetzliche Krankenversicherung
  • Freibetrag beziehungsweise Freigrenze bei Versorgungsbezügen
  • weitere Versorgungsbezüge
  • Verteilung einer Kapitalleistung auf 120 Monate
  • Barwert der Rentenzahlungen
  • Break-even-Alter, ab dem die Rentenzahlung rechnerisch günstiger wird

Damit wird sichtbar, dass es bei solchen Entscheidungen nicht nur um „Kapital oder Rente“ geht, sondern um Steuern, Sozialversicherung, Vertragsart, Alter, Lebenserwartung und Vergleichszins.

Die Rechner sollen weiter ausgebaut werden und künftig viele typische Fragen aus Beratung, Vorsorge, Rentenplanung, Erbschaft, Pflege, Finanzierung und Vermögensplanung einfacher nachvollziehbar machen.

Die kostenlose Beta-Version ist erreichbar unter:

Für weitere Anregungen bedanke ich mich im Voraus. Vielleicht fällt dir auch noch etwas ein?

#RentenExperte #Finanzrechner #Altersvorsorge #Betriebsrente #Erbrecht

Hinweis zu den Bildern: Die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein. Sie dienen der Illustration des Beitrags.

Quelle: Projektangaben Werner Hoffmann, Stand 21.08.2026.

Rentenberater in Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Leonberg und Ditzingen: Warum unabhängige Beratung wichtig ist

Rentenberater in Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Leonberg und Ditzingen: Warum unabhängige Beratung wichtig ist

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

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Viele Menschen wenden sich bei Rentenfragen an die Deutsche Rentenversicherung oder an die Versicherungsämter ihrer Städte und Gemeinden. Diese Stellen leisten wichtige Arbeit, insbesondere bei Auskünften und der Aufnahme von Rentenanträgen.

Was viele jedoch nicht wissen: Zwischen diesen Stellen und einem unabhängigen Rentenberater (RDG) bestehen erhebliche Unterschiede.

Versicherungsämter und die Deutsche Rentenversicherung unterstützen bei der Antragstellung und erläutern die gesetzlichen Regelungen. Ihre Aufgabe ist jedoch nicht die individuelle Interessenvertretung des Versicherten.

Ein unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) handelt dagegen ausschließlich im Interesse seines Mandanten. Er prüft nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern entwickelt auch individuelle Lösungs- und Gestaltungsstrategien.

Gerade in den Regionen Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Leonberg und Ditzingen steigt der Beratungsbedarf. Die Rentenregelungen werden immer komplexer, und Fehlentscheidungen können erhebliche finanzielle Folgen haben.

Besonders wichtig ist die strategische Rentenplanung. Bei Ehepaaren kann beispielsweise die Frage entscheidend sein, wann welcher Ehepartner die Altersrente beantragt. Unterschiedliche Rentenhöhen, steuerliche Auswirkungen und mögliche Hinterbliebenenansprüche sollten dabei gemeinsam betrachtet werden.

Von großer Bedeutung ist auch die frühzeitige Beratung bei einer geplanten Erwerbsminderungsrente. Viele Betroffene stellen den Antrag erst dann, wenn gesundheitliche Probleme bereits stark fortgeschritten sind.

Dabei können wichtige Voraussetzungen oft schon lange vorher geprüft und vorbereitet werden. Hierzu gehören insbesondere die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, medizinische Unterlagen und die richtige Strategie für das gesamte Verfahren.

Wer lediglich einen Antrag stellt, erlebt leider nicht selten ein böses Erwachen, wenn der Antrag später abgelehnt wird.

Ein unabhängiger Rentenberater begleitet Mandanten außerdem bei Kontenklärungen, Widersprüchen, Klagen vor Sozialgerichten, Versorgungsausgleichen und anderen rentenrechtlichen Fragestellungen.

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Smartphone/whatsAPP:

0177 27 166 97

Nicht die Antragstellung allein entscheidet über den Erfolg – sondern häufig die richtige Strategie lange vor dem Antrag.

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