Rentenreform 2026: Jetzt handeln statt später überrascht werden

Rentenreform 2026: Jetzt handeln statt später überrascht werden

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Die geplanten Veränderungen im deutschen Rentensystem sorgen bei vielen Arbeitnehmern für Verunsicherung.

Fragen zur Regelaltersrente, zur Rente mit 63, zu möglichen Abschlägen, zur betrieblichen Altersversorgung und zu den Auswirkungen der geplanten Rentenreform beschäftigen derzeit Millionen Beschäftigte.

Genau aus diesem Grund biete ich ab September 2026 spezielle Vorträge und Informationsveranstaltungen in Unternehmen, Verwaltungen, Verbänden und Vereinen an.

Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. - Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater (RDG)

Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die geplanten Reformen verständlich zu erklären und aufzuzeigen, welche Folgen sich daraus für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen ergeben können.

Darüber hinaus besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine individuelle Rentenberatung direkt im Betrieb anzubieten.

Als unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann ich für einzelne Beschäftigte persönliche Rentenberechnungen erstellen und individuelle Strategien zur Altersvorsorge entwickeln.

Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Welche Abschläge drohen?
Wie hoch wird meine voraussichtliche Altersrente sein?
Lohnt sich eine freiwillige Beitragszahlung?
Welche Rolle spielen Betriebsrente und private Vorsorge?

Für Arbeitgeber stellt dieses Angebot eine besondere Form der betrieblichen Sozialleistung dar. Die Kosten können vom Unternehmen übernommen werden, während die Beschäftigten von einer unabhängigen und persönlichen Beratung profitieren.

Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. - Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Vortrag Rentenreform, Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann.
– Unabhängiger Rentenberater (RDG).

Gerade in Zeiten einer bevorstehenden Rentenreform wird es immer wichtiger, rechtzeitig Klarheit über die eigene finanzielle Zukunft zu erhalten. Wer frühzeitig plant, kann bessere Entscheidungen treffen und finanzielle Nachteile vermeiden.

Unternehmen, Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen können bereits jetzt Termine für Vorträge und Beratungstage ab September 2026 reservieren.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

#Rentenreform #Rentenberatung #BetrieblicheAltersvorsorge #Arbeitgeber #Altersvorsorge

Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen Darstellung und zeigen keine dokumentarischen Aufnahmen tatsächlicher Ereignisse.

28 Stunden Pflege pro Woche – und trotzdem keine Rentenpunkte?

28 Stunden Pflege pro Woche – und trotzdem keine Rentenpunkte?

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).
www.Renten-experte.de

Viele pflegende Angehörige gehen davon aus, dass ihr Einsatz automatisch bei der späteren Rente berücksichtigt wird. Doch die Realität sieht oft anders aus. Wer Angehörige pflegt, sollte die rentenrechtlichen Voraussetzungen genau kennen, um keine wertvollen Rentenansprüche zu verlieren.

Grundsätzlich können pflegende Angehörige Rentenpunkte erhalten, wenn sie einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche umfasst und auf mindestens zwei Tage verteilt wird.

Außerdem darf die Pflegeperson nebenbei grundsätzlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Genau an dieser 30-Stunden-Grenze scheitern jedoch immer wieder Betroffene. Vielen ist nicht bewusst, dass dabei nicht nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit entscheidend sein kann. Maßgeblich kann vielmehr die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit sein.

Ein aktueller Gerichtsfall zeigt die Problematik deutlich: Ein Vater pflegte seinen Sohn rund 28 Stunden pro Woche. Gleichzeitig bestand jedoch ein Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden.

Obwohl der Mann krankgeschrieben war und Krankengeld bezog, wurden die Pflegezeiten nicht als rentenrechtliche Zeiten anerkannt. Ausschlaggebend war die vereinbarte Arbeitszeit.

Für pflegende Angehörige kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben. Denn unter den richtigen Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Fehlt diese Anerkennung über mehrere Jahre, können später spürbare Rentenansprüche verloren gehen.

Deshalb sollte jeder, der Angehörige pflegt, frühzeitig prüfen:

Welcher Pflegegrad liegt vor?

Werden die erforderlichen Pflegezeiten erreicht?

Ist die Pflegekasse über die Pflegetätigkeit informiert?

Liegt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich unter 30 Wochenstunden?

Sind die Pflegezeiten im Rentenkonto erfasst?

Gerade bei langfristiger Pflege kann eine rechtzeitige Überprüfung viel Geld wert sein. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Pflegezeiten nicht korrekt gemeldet oder rentenrechtliche Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.

Eine unabhängige rentenrechtliche Beratung kann helfen, Ansprüche zu sichern, Fehler zu vermeiden und spätere Rentenverluste zu verhindern.

#Pflege #Rente #PflegendeAngehörige #Rentenpunkte #Rentenberatung

Mit diesen legalen Renten-Tricks können Senioren Tausende Euro mehr erhalten

Mit diesen legalen Renten-Tricks können Senioren Tausende Euro mehr erhalten

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Rentenberater Werner Hoffmann.

Viele Menschen glauben, dass die Höhe ihrer Rente feststeht und sich nach Rentenbeginn kaum noch beeinflussen lässt. Doch genau das stimmt oft nicht. Wer seine Ansprüche kennt und die gesetzlichen Möglichkeiten nutzt, kann seine Altersbezüge teilweise deutlich verbessern.

Verschiedene Experten weisen darauf hin, dass viele Rentner und Versicherte bestehende Ansprüche gar nicht kennen.

Genau deshalb lohnt es sich, mit einem Rentenberater (RDG) frühzeitig zunächst in einer Erstberatung alle Punkte strategisch und im Detail abzuklären.

Ein wichtiger Punkt ist die regelmäßige Überprüfung des Rentenkontos. Fehlende Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten oder Beschäftigungszeiten können die spätere Rente dauerhaft mindern.

Auch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten werden häufig unterschätzt. Wer Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, kann zusätzliche Rentenansprüche erwerben.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Teilrente. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Kombination von Arbeit und Rentenbezug. Dadurch können zusätzliche Rentenansprüche entstehen.

Wer einen vorgezogenen Rentenbeginn plant, sollte prüfen, ob sich Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge lohnen. Bereits ab dem 50. Lebensjahr können freiwillige Beiträge gezahlt werden.

Auch ein längerer Verbleib im Berufsleben kann attraktiv sein. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält Zuschläge auf seine spätere Rente und sammelt weitere Entgeltpunkte.

Nicht vergessen werden sollte die betriebliche Altersversorgung. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung der Berechnungen. Fehler bei Betriebsrenten kommen häufiger vor, als viele Betroffene vermuten.

Besonders wichtig ist außerdem die richtige Rentenstrategie. Sehr oft werden bei der Antragstellung Fehler gemacht oder Gestaltungsmöglichkeiten nicht genutzt. Durch bestimmte Maßnahmen kann das anrechenbare Einkommen rechnerisch reduziert, die Einkommensstruktur optimiert oder eine fehlerhafte Rentenberechnung korrigiert werden.

Fazit: Wer seine Rentenunterlagen regelmäßig kontrolliert, Fristen kennt und rechtzeitig plant, kann oftmals mehrere hundert Euro monatlich mehr erhalten. In vielen Fällen zahlt sich eine frühzeitige unabhängige Beratung aus.

#Rente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Witwenrente #Betriebsrente

Altersteilzeit: Wenn der Arbeitgeberzuschuss zur Steuerfalle wird

Altersteilzeit: Wenn der Arbeitgeberzuschuss zur Steuerfalle wird

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG). www.Renten-experte.de

Die Altersteilzeit soll Beschäftigten den Übergang in den Ruhestand erleichtern. Wer seine Arbeitszeit reduziert, erhält meist nicht nur das anteilige Gehalt, sondern zusätzlich einen Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers.

Genau hier liegt jedoch eine oft unterschätzte Gefahr: Die Aufstockung kann steuerliche Folgen haben. Zwar sind diese Beträge grundsätzlich steuerfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Die Folge kann eine unangenehme Steuernachzahlung sein.

Besonders kritisch wird es, wenn das Altersteilzeitgehalt zusammen mit der Aufstockung nahe am früheren Nettoeinkommen liegt oder dieses sogar übersteigt. Dann kann aus der vermeintlich guten Vereinbarung eine finanzielle Überraschung werden.

Auch bei längerer Krankheit drohen Nachteile. Denn Krankengeld richtet sich grundsätzlich nach dem reduzierten sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Die Aufstockung wird dabei meist nicht vollständig berücksichtigt.

Deshalb sollte niemand eine Altersteilzeitvereinbarung allein nach dem monatlichen Auszahlungsbetrag beurteilen. Entscheidend sind auch Steuerwirkung, Krankengeld, Rentenansprüche und die konkrete Vertragsgestaltung.

Mein Rat: Vor der Unterschrift unbedingt individuell prüfen lassen. Eine unabhängige Rentenberatung und steuerliche Beratung kann helfen, teure Fehler zu vermeiden.

Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann

#Altersteilzeit #Rente #Steuern #Rentenberatung #Altersvorsorge

Fast jede zweite Witwenrente wird gekürzt – Viele Betroffene verschenken Geld

Fast jede zweite Witwenrente wird gekürzt – Viele Betroffene verschenken Geld

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Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Die Witwen- oder Witwerrente soll Hinterbliebene finanziell absichern. Doch viele Betroffene erleben eine böse Überraschung: Fast jede zweite Hinterbliebenenrente wird gekürzt.

Nach aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung werden in Deutschland rund 4,39 Millionen Witwenrenten und etwa 753.000 Witwerrenten gezahlt. Bei einem erheblichen Teil erfolgt eine Kürzung durch die gesetzliche Einkommensanrechnung.

Besonders betroffen sind Witwer. Während bei Witwen rund 38 Prozent der Renten gekürzt werden, liegt die Quote bei Witwern sogar bei über 50 Prozent. Die durchschnittlichen Kürzungen betragen bei Witwen rund 147 Euro und bei Witwern etwa 250 Euro monatlich.

Grund dafür ist eigenes Einkommen. Übersteigt dieses den gesetzlichen Freibetrag, werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrages auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Betroffen sein können neben Arbeitslohn und gesetzlichen Renten auch Betriebsrenten sowie weitere Einkommensarten. Viele Hinterbliebene empfinden dies als ungerecht.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Alt- und Neurecht. In bestimmten Altfällen gelten weiterhin günstigere Regelungen. Nach § 114 SGB IV können einzelne Einkommensarten von der Anrechnung ausgeschlossen sein.

Sehr oft werden leider auch Fehler bei der Beantragung, der Wahl der Strategie oder sogar bei der Rentenberechnung gemacht. Durch bestimmte Gestaltungen kann das anrechenbare Einkommen rechnerisch reduziert werden.

In anderen Fällen können Einkommensarten anders bewertet oder Fehler bei der Berücksichtigung von Betriebsrenten korrigiert werden. Gerade bei der betrieblichen Altersversorgung kommt es immer wieder zu fehlerhaften Bewertungen.

Viele Betroffene verschenken dadurch Monat für Monat Geld. Wer Zweifel an der Berechnung oder der Anrechnung von Einkommen hat, sollte seinen Bescheid unabhängig überprüfen lassen. Hierfür kann die Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater sinnvoll sein.

Fest steht: Bei der Witwen- und Witwerrente entscheidet nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch die richtige rechtliche und strategische Prüfung über die tatsächliche Rentenhöhe.

#Witwenrente #Witwerrente #Hinterbliebenenrente #Rentenberatung #Rente2026

Auslandsrente in Gefahr? Was tun, wenn die Lebendbescheinigung nicht ankommt?

Auslandsrente in Gefahr? Was tun, wenn die Lebendbescheinigung nicht ankommt?

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Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG).

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Viele deutsche Rentner leben dauerhaft in den USA oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands. Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Rente weiter auszahlen kann, müssen viele Rentenempfänger im Ausland regelmäßig nachweisen, dass sie noch leben. Das geschieht über die sogenannte Lebendbescheinigung.

Doch was passiert, wenn dieses Schreiben gar nicht ankommt?

Warum gibt es die Lebendbescheinigung?

Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob Rentenzahlungen ins Ausland weiterhin berechtigt sind. Dafür wird ein Schreiben mit einer individuellen Referenznummer verschickt. Mit dieser Nummer kann die Lebensbestätigung eindeutig zugeordnet werden.

Das Problem: Der Brief kommt nicht an

Gerade bei Auslandsanschriften kann Post verloren gehen, verspätet zugestellt werden oder an eine alte Adresse laufen. Viele Betroffene merken das erst, wenn die Rentenzahlung plötzlich ausbleibt.

Wichtig: Nicht abwarten! Erfolgt keine Rückmeldung, kann die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt werden.

Was sollten Betroffene tun?

Wer die Unterlagen nicht erhalten hat, sollte sich schnell mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen und mitteilen:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Rentenversicherungsnummer
  • aktuelle Anschrift
  • Hinweis, dass die Unterlagen zur Lebendbescheinigung nicht eingegangen sind

Außerdem sollte geprüft werden, ob bei der Rentenversicherung die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Bereits kleine Fehler in der Adresse können dazu führen, dass wichtige Post nicht ankommt.

Wird die Rente endgültig gestrichen?

Nein. Wird die Zahlung wegen einer fehlenden Lebendbescheinigung gestoppt, kann die Bestätigung nachgereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden zurückgehaltene Rentenbeträge in der Regel nachgezahlt.

Unterstützung durch Rentenberater

Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Gerade bei Rentenzahlungen ins Ausland entstehen häufig Fragen zu Fristen, Nachweisen und Zuständigkeiten. Eine unabhängige Erstberatung durch einen Rentenberater kann helfen, Fehler zu vermeiden und rechtzeitig zu handeln. Daneben sollten auch mögliche weitere Renten- und Sozialleistungsansprüche geprüft werden.

Wichtige Kontaktadressen

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 30 865-0
E-Mail: drv@drv-bund.de

Deutsche Post AG – Renten Service
13496 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 221 5692-777
E-Mail: w.ausland@deutschepost.de

Bei jeder Anfrage sollten die Rentenversicherungsnummer, der vollständige Name, das Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift angegeben werden.

#Auslandsrente #DeutscheRentenversicherung #Lebendbescheinigung #RentnerUSA #Rentenberatung

Beratungshilfe beim Rentenberater: So können Menschen mit wenig Einkommen ihre Rentenansprüche durchsetzen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Prozessbevollmächtigter und Generationenberater

Viele Menschen verzichten auf eine fachkundige Prüfung ihres Rentenbescheides, weil sie die Kosten einer professionellen Rentenberatung fürchten. Dabei gibt es für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen eine wichtige staatliche Unterstützung: die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz.

Was viele nicht wissen: Beratungshilfe kann in Rentenangelegenheiten nicht nur durch Rechtsanwälte geleistet werden. Auch registrierte Rentenberaterinnen und Rentenberater gehören nach § 3 Beratungshilfegesetz zu den zugelassenen Beratungspersonen – allerdings nur innerhalb ihrer gesetzlichen Beratungsbefugnis.

Was umfasst die Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe beinhaltet nicht nur ein Erstgespräch. Sie kann auch die notwendige außergerichtliche Vertretung umfassen.

Ein Rentenberater kann beispielsweise:

– einen Rentenbescheid prüfen,
– Versicherungszeiten und Entgeltpunkte kontrollieren,
– bei der Kontenklärung unterstützen,
– Ansprüche auf Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente prüfen,
– Anträge und Widersprüche begründen,
– den Schriftverkehr mit der Deutschen Rentenversicherung führen.

Auch das Widerspruchsverfahren gehört grundsätzlich noch zur außergerichtlichen Tätigkeit. Kommt es dagegen zu einem Verfahren vor dem Sozialgericht, endet die Beratungshilfe. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Wer erhält Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird nicht automatisch gewährt, nur weil jemand eine niedrige Rente oder Sozialleistungen bezieht. Das zuständige Amtsgericht prüft insbesondere:

Sind Einkommen und Vermögen gering genug?
Ist rechtliche Hilfe erforderlich?
Gibt es keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit?
Ist das Anliegen nicht mutwillig?

Benötigt werden regelmäßig Nachweise über Einkommen, Rente, Mietkosten, Vermögen und laufende Belastungen sowie die Unterlagen zum konkreten Rentenproblem.

Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht am Wohnort. Der Antrag sollte möglichst vor Beginn der Beratung gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er noch nachträglich eingereicht werden.

Was kostet die Beratung?

Der Rechtsuchende muss grundsätzlich nur eine Beratungshilfegebühr von 15 Euro zahlen. Die weitere gesetzliche Vergütung erhält der Rentenberater bei bewilligter Beratungshilfe aus der Staatskasse, wobei oft die 15 Euro erlassen werden.

Beratungshilfe kann damit verhindern, dass berechtigte Rentenansprüche allein aus finanziellen Gründen ungeprüft bleiben.

#Beratungshilfe #Rentenberatung #Rentenbescheid #Widerspruch #Sozialrecht

KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Rentenreform 2026: Jetzt handeln statt später überrascht werden.

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Werner Hoffmann.

Die geplanten Veränderungen im deutschen Rentensystem sorgen bei vielen Arbeitnehmern für Verunsicherung.

Fragen zur Regelaltersrente, zur Rente mit 63, zu möglichen Abschlägen, zur betrieblichen Altersversorgung und zu den Auswirkungen der geplanten Rentenreform beschäftigen derzeit Millionen Beschäftigte.

Genau aus diesem Grund biete ich ab September 2026 spezielle Vorträge und Informationsveranstaltungen in Unternehmen, Verwaltungen, Verbänden und Vereinen an.

Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. - Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater (RDG)

Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die geplanten Reformen verständlich zu erklären und aufzuzeigen, welche Folgen sich daraus für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen ergeben können.

Darüber hinaus besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine individuelle Rentenberatung direkt im Betrieb anzubieten.

Als unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann ich für einzelne Beschäftigte persönliche Rentenberechnungen erstellen und individuelle Strategien zur Altersvorsorge entwickeln.

Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Welche Abschläge drohen?
Wie hoch wird meine voraussichtliche Altersrente sein?
Lohnt sich eine freiwillige Beitragszahlung?
Welche Rolle spielen Betriebsrente und private Vorsorge?

Für Arbeitgeber stellt dieses Angebot eine besondere Form der betrieblichen Sozialleistung dar. Die Kosten können vom Unternehmen übernommen werden, während die Beschäftigten von einer unabhängigen und persönlichen Beratung profitieren.

Vortrag Rentenreform und Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann. - Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Vortrag Rentenreform, Auswirkungen und strategische Planung der eigenen Rente durch Werner Hoffmann.
– Unabhängiger Rentenberater (RDG).

Gerade in Zeiten einer bevorstehenden Rentenreform wird es immer wichtiger, rechtzeitig Klarheit über die eigene finanzielle Zukunft zu erhalten. Wer frühzeitig plant, kann bessere Entscheidungen treffen und finanzielle Nachteile vermeiden.

Unternehmen, Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen können bereits jetzt Termine für Vorträge und Beratungstage ab September 2026 reservieren.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

#Rentenreform #Rentenberatung #BetrieblicheAltersvorsorge #Arbeitgeber #Altersvorsorge

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG) –
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Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • mögliche strafrechtliche Risiken,
  • Rückforderungen von Honoraren.

Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

  • Weisungsgebundenheit,
  • Eingliederung in den Betrieb,
  • unternehmerisches Risiko,
  • Auftreten am Markt.

Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

Wichtig zu wissen:

Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

Mein Rat als Rentenberater (RDG):
Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

www.not-fallordner.de

Denn eines ist sicher:
Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Direkter Kontakt per WhatsApp oder Telefon:

📱 Jetzt per WhatsApp kontaktieren

Oder 📞 0177 27 166 97

#Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

Rentenfalle: Warum der Rentenantrag plötzlich den Job kosten kann

Rentenfalle: Warum der Rentenantrag plötzlich den Job kosten kann

Rentenfalle: Warum der Rentenantrag plötzlich den Job kosten kann

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. – Unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass der Übergang in die Rente problemlos verläuft – doch genau hier lauert eine oft unterschätzte Gefahr. Ein aktueller Fall, über den auch das Handelsblatt berichtet hat, zeigt deutlich: Der Rentenantrag kann rechtlich das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten.

Im konkreten Fall beantragte ein Arbeitnehmer eine Altersrente und wollte gleichzeitig weiterarbeiten. Der Arbeitgeber verwies jedoch auf eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald ein Anspruch auf Altersrente besteht.

Das bestätigte auch das Landesarbeitsgericht Kiel im Urteil (Az.: 5 Sa 66/25). Grundlage ist zudem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Danach sind sogenannte auflösende Bedingungen zulässig. Bedeutet: Besteht ein Rentenanspruch, kann das Arbeitsverhältnis automatisch enden – ohne Kündigung.

Entscheidend ist also nicht nur der Rentenbezug, sondern bereits der Rentenanspruch. Wer einen Antrag stellt, kann damit selbst die Beendigung seines Jobs auslösen.

Viele Betroffene wissen nicht, dass solche Klauseln existieren. Gleichzeitig entstehen oft weitere Nachteile:

  • Wegfall arbeitsvertraglicher Ansprüche,
  • Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV),
  • Nachteile bei privaten Rentenverträgen,
  • steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen,
  • Verlust wichtiger Gestaltungsmöglichkeiten.

Gerade bei Teilrente oder Weiterbeschäftigung ist die Lage komplex. Ein vorschneller Rentenantrag kann langfristige finanzielle Nachteile auslösen, die später kaum korrigierbar sind.

Auch wichtig: Eine Weiterbeschäftigung muss meist neu vereinbart werden – ein automatisches Weiterarbeiten gibt es häufig nicht.

Wichtiger Hinweis:

Wer in der Rente weiterarbeiten möchte, sollte vor dem Antrag unbedingt eine individuelle Beratung durchführen. Nur so lässt sich klären, welche Nachteile entstehen können und wie man diese vermeidet.

Das betrifft nicht nur den möglichen Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch Eingriffe in bbetriebliche und private Altersvorsorge.

Gerade hier zeigt sich der Unterschied: Eine strategische Bewertung erfolgt durch einen spezialisierten Rentenberater.

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de

Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater (RDG)

WhatsApp: +49 7156 34354
Text: „Ich bitte um Rückmeldung wegen Rente und Weiterbeschäftigung“

Festnetz: 07156 967-1900

#Rente #Arbeitsrecht #Weiterarbeiten #Betriebsrente #Rentenberatung

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