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Wer die AfD politisch beurteilen möchte, sollte nicht nur einzelne Schlagzeilen betrachten. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Gerichtsentscheidungen, Ermittlungsverfahren, Parteispendenaffären, Verfassungsschutz-Einstufungen, internationalen Kontakten, rechtsextremen Netzwerken und Vorgängen innerhalb der Partei.
Diese Artikelserie dokumentiert insgesamt 1.000 Sachverhalte rund um AfD-Politiker, Mitglieder, Mitarbeiter und das politische Umfeld der Partei.
Dabei gilt selbstverständlich: Eine Ermittlung ist keine Verurteilung. Ein Kontakt ist noch kein Beweis für illegale Einflussnahme. Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ist kein Parteiverbot. Bei laufenden Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.
Die erste Folge umfasst die Fälle 1 bis 100.

1. Weidel-Spendenaffäre aus der Schweiz – Im Bundestagswahlkampf 2017 flossen rund 132.000 Euro über Schweizer Konten an Alice Weidels AfD-Kreisverband; die Herkunft der Gelder führte zu umfangreichen Prüfungen und Ermittlungen.
2. Gestückelte Zahlungen an Weidels Kreisverband – Die Zahlungen erfolgten in mehreren Tranchen und lösten Fragen nach den tatsächlichen Geldgebern aus.
3. Spur zu Immobilienunternehmer Henning Conle – Recherchen führten später zu dem Unternehmer Henning Conle als möglichem ursprünglichen Geldgeber.
4. Jörg Meuthen und die Schweizer Goal AG – Meuthens Landtagswahlkampf wurde durch Leistungen der Schweizer Werbeagentur Goal AG unterstützt.
5. Rund 270.000 Euro Strafzahlung im Meuthen-Komplex – Die Bundestagsverwaltung bewertete die Wahlkampfhilfe als unzulässige Parteispende; die AfD akzeptierte schließlich eine Zahlung von rund 270.000 Euro.
6. Spendenaffäre um Guido Reil – Auch beim AfD-Politiker Guido Reil wurden externe Wahlkampfhilfen beanstandet; im Raum stand eine Rückzahlung von rund 130.000 Euro.
7. Millionenwerte Pro-AfD-Werbung außerhalb der Partei – Ein Unterstützerverein und die Goal AG finanzierten beziehungsweise organisierten umfangreiche Wahlwerbung zugunsten der AfD.
8. Unbekannte Geldgeber hinter externen Kampagnen – Nach Recherchen blieben die ursprünglichen Finanziers millionenschwerer Pro-AfD-Werbung teilweise unbekannt.
9. Unterstützerverein verfügte selbst nicht über die benötigten Millionen – Auf dessen Konto lagen nach Recherchen zeitweise lediglich vierstellige Beträge.
10. Zahlungswege liefen offenbar über die Schweizer Goal AG – Die eigentliche Finanzierung der Wahlwerbung soll teilweise direkt über die Schweizer Agentur erfolgt sein.
11. Goal AG bot weitere Wahlkampfunterstützung an – Für eine Veranstaltung zugunsten der bayerischen AfD-Politikerin Katrin Ebner-Steiner wurde ein Gesamtpaket im Wert von rund 48.000 Euro angeboten.
12. Maximilian Krah im Mittelpunkt mehrerer Affären – Der frühere AfD-Europaspitzenkandidat geriet wegen möglicher Verbindungen nach Russland und China sowie wegen seines Mitarbeiterumfelds wiederholt in den Fokus von Ermittlungen und Medienberichten.
13. FBI befragte Krah in den USA – Hintergrund waren mögliche Zahlungen aus prorussischen Kreisen.
14. Krah führte rund 3.000 Euro Bargeld mit sich – Er erklärte gegenüber Medien, es habe sich um eine persönliche „Bargeldreserve“ gehandelt.
15. Krah bestritt Zahlungen aus prorussischen Quellen – Einen entsprechenden Verdacht wies er ausdrücklich zurück.
16. Krahs Mitarbeiter wurde wegen Spionageverdachts festgenommen – Jian G. arbeitete jahrelang für Krah im Europäischen Parlament.
17. Jian G. später wegen China-Spionage verurteilt – Der ehemalige Mitarbeiter wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt.
18. Vertrauliche Informationen aus dem Europaparlament betroffen – Im Verfahren ging es unter anderem um Informationen aus dem parlamentarischen Umfeld.
19. Chinesische Oppositionelle standen ebenfalls im Fokus – Jian G. soll zudem Informationen über chinesische Dissidenten gesammelt haben.
20. Krah bezeichnete sich später selbst als Opfer seines Mitarbeiters – Er erklärte, von dessen Spionagetätigkeit nichts gewusst zu haben.

21. Petr Bystron und „Voice of Europe“ – Gegen Bystron entstanden Vorwürfe möglicher Zahlungen aus dem Umfeld des prorussischen Portals Voice of Europe; er bestreitet diese.
22. Ermittlungen gegen Bystron wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit – Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen begleiteten seinen Europawahlkampf.
23. Bargeldvorwürfe gegen Bystron – Ermittler gingen Hinweisen auf mögliche Geldübergaben nach. Bystron weist die Vorwürfe zurück.
24. Voice of Europe als prorussisches Einflussinstrument – Die Plattform wurde von europäischen Behörden wegen mutmaßlicher russischer Einflussoperationen sanktioniert.
25. Interviews von Krah und Bystron bei Voice of Europe – Beide AfD-Politiker traten dort wiederholt auf.
26. Kontakte zu Viktor Medwedtschuk – Krah und Bystron besuchten den Putin-nahen ukrainischen Politiker bereits 2021.
27. Medwedtschuk war damals wegen Hochverrats unter Hausarrest – Der Besuch wurde als „Solidaritätsbesuch“ beschrieben.
28. AfD-Führung verlangte schriftliche Erklärung von Bystron – Alice Weidel und Tino Chrupalla forderten eine Stellungnahme zu den Vorwürfen.
29. Krah empfahl Bystron zeitweise Wahlkampfverzicht – Bis zur Aufklärung solle er nach Krahs Auffassung keine Wahlkampfauftritte absolvieren.
30. Ulrich Oehme als Wahlbeobachter in Russland – Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete nahm 2018 an der russischen Präsidentschaftswahl teil.
31. Russische Duma übernahm Oehmes Reisekosten – Oehme räumte dies später ein.
32. Oehme lobte die Wahl – Seine Einschätzung fiel deutlich positiver aus als die Bewertung vieler unabhängiger Beobachter.
33. Stefan Keuter ebenfalls als russischer Wahlbeobachter – Auch er reiste 2018 im Auftrag beziehungsweise auf Einladung der russischen Staatsduma.
34. Keuter bezeichnete die Wahl als frei und geheim – Experten bewerteten die Rahmenbedingungen deutlich kritischer.
35. AfD-Abgeordnete wollten 2024 erneut nach Russland reisen – Mehrere Politiker wollten als Wahlbeobachter auftreten.
36. OSZE zur russischen Wahl 2024 nicht zugelassen – Trotzdem wurden AfD-Abgeordnete als sogenannte „Experten für Demokratie“ eingeladen.
37. Tino Chrupalla bei russischem Botschaftsempfang – Der AfD-Bundesvorsitzende nahm trotz des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine an einem Empfang der russischen Botschaft teil.
38. Alexander Gauland ebenfalls bei Veranstaltungen mit Russlandbezug – Auch der ehemalige AfD-Bundesvorsitzende pflegte öffentlich entsprechende Kontakte.
39. Markus Frohnmaier in russischen Papieren als „unser Kandidat“ bezeichnet – Recherchen dokumentierten entsprechende Formulierungen aus einem prorussischen Netzwerk; daraus folgt nicht, dass Frohnmaier selbst davon wusste oder gesteuert wurde.
40. Russische Akteure diskutierten Unterstützung Frohnmaiers – Die Unterlagen dokumentierten Überlegungen zu politischer Unterstützung und Einflussnahme.

41. Elon Musk warb öffentlich für die AfD – Der Unternehmer unterstützte die Partei im Bundestagswahlkampf 2025 öffentlich.
42. Musk führte ein langes Online-Gespräch mit Alice Weidel – Das Gespräch erreichte ein internationales Millionenpublikum.
43. Musk empfahl ausdrücklich die Wahl der AfD – Damit griff ein international einflussreicher Unternehmer unmittelbar in die deutsche Wahlkampfdebatte ein.
44. JD Vance traf Alice Weidel – Der spätere US-Vizepräsident traf die AfD-Chefin kurz vor der Bundestagswahl persönlich.
45. Vance kritisierte die politische Abgrenzung gegenüber der AfD – Er griff die sogenannte „Brandmauer“ in seiner Europapolitik öffentlich an.
46. Marco Rubio kritisierte den deutschen Umgang mit der AfD – Auch aus dem US-Außenministerium kamen entsprechende öffentliche Stellungnahmen.

47. Die AfD ist bundesweit rechtskräftig als Verdachtsfall beobachtbar – Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden gegen die entsprechende Einstufung zurück.
48. Gericht sah tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen – Diese rechtfertigen nach der Rechtsprechung die Beobachtung der Partei.
49. AfD Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der Landesverband wird vom dortigen Verfassungsschutz entsprechend bewertet.
50. AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der dortige Landesverband erhielt diese Einstufung ebenfalls.
51. AfD Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Der sächsische Verfassungsschutz traf diese Entscheidung nach mehrjähriger Prüfung.
52. Sächsische AfD scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht – Die Einstufung durfte im Eilverfahren weiter verwendet werden.
53. Rechtsextreme Äußerungen führender Funktionäre als Teil der Begründung – Der sächsische Verfassungsschutz verwies ausdrücklich darauf, dass solche Aussagen innerparteilich nicht wirksam zurückgewiesen würden.
54. AfD Brandenburg 2025 ebenfalls hochgestuft – Der Landesverband wurde vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingeordnet.
55. Brandenburg war zuvor jahrelang Verdachtsfall – Die Hochstufung erfolgte nach längerer Beobachtung.
56. Junge Alternative bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – Die frühere AfD-Jugendorganisation wurde entsprechend vom Verfassungsschutz bewertet.
57. Junge Alternative löste sich 2025 auf – Der Verband beendete seine bisherige Organisationsform zum 31. März 2025.
58. Neue Jugendorganisation enger an die AfD gebunden – Die Partei beschloss eine neue Struktur, bei der Mitglieder zugleich Parteimitglieder sein müssen.
59. Alte JA pflegte Kontakte zu anderen rechtsextremen Organisationen – Dies wurde unter anderem als Problem der bisherigen Jugendstruktur beschrieben.
60. Hannes Gnauck spielte beim Aufbau der neuen Jugend eine wichtige Rolle – Der ehemalige JA-Chef gehört zugleich dem AfD-Bundesvorstand an.
61. Gnauck war vom MAD als Extremist eingeordnet worden – Dies wurde bereits während seiner Bundeswehrzeit bekannt.
62. Björn Höcke unterstützte den radikalen Parteiflügel über Jahre – Er gehörte zu den zentralen Köpfen des früheren „Flügels“.
63. „Flügel“ vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Beobachtung rechtmäßig war.
64. Andreas Kalbitz gehörte ebenfalls zu den prägenden Flügel-Akteuren – Seine Vergangenheit im rechtsextremen Milieu führte zu schweren innerparteilichen Konflikten.
65. Kalbitz verlor seine Parteimitgliedschaft – Der AfD-Bundesvorstand annullierte seine Mitgliedschaft.
66. Björn Höcke wegen NS-Parole rechtskräftig verurteilt – Gerichte verurteilten ihn wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung.
67. Höcke verwendete diese Losung bei mehreren Veranstaltungen – Daraus entstanden mehrere Strafverfahren.
68. Höckes „Denkmal der Schande“-Rede sorgte für bundesweite Empörung – Er kritisierte darin die deutsche Erinnerungskultur.
69. Höcke forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ – Die Aussage wurde zu einem seiner bekanntesten geschichtspolitischen Statements.
70. Versuche eines Parteiausschlusses gegen Höcke scheiterten – Seine Stellung innerhalb der AfD wurde danach stärker statt schwächer.
[BILD 4 – Auswirkungen auf Gesellschaft, Rechtsstaat und demokratische Kultur]
71. Correctiv untersuchte 48 AfD-Akteure mit Gewaltbezug – Darunter waren Mandatsträger und Mitarbeiter mit direkten oder indirekten Gewaltbezügen.
72. Zahlreiche Betroffene waren strafrechtlich verurteilt – Die Recherche fand eine größere Zahl von Verurteilungen und Strafbefehlen.
73. Mehrere Verurteilte blieben politische Mandatsträger – Ein Teil der Betroffenen übte weiterhin politische Ämter aus.
74. Mitarbeiter der AfD mit Verbindungen ins rechtsextreme Milieu – Medienrecherchen identifizierten zahlreiche Beschäftigte von AfD-Abgeordneten mit entsprechenden Bezügen.
75. Identitäre Bewegung im Mitarbeiterumfeld – Mehrere Mitarbeiter standen nach Recherchen in Verbindung zur Identitären Bewegung.
76. Teilnahme an Neonazi-Aufmärschen – Auch solche Aktivitäten wurden bei einzelnen Beschäftigten dokumentiert.
77. Potsdamer Treffen mit AfD-Politikern und Rechtsextremen – Im November 2023 kamen Politiker, Aktivisten und Unternehmer zusammen.
78. Martin Sellner stellte sein „Remigrations“-Konzept vor – Der Rechtsextremist erläuterte dort entsprechende Pläne.
79. Diskussion betraf auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit – Sellners Konzept umfasste sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.
80. Roland Hartwig nahm teil – Der damalige Mitarbeiter aus Alice Weidels Umfeld war bei dem Treffen anwesend.
81. Gerrit Huy nahm ebenfalls teil – Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete gehörte zum Teilnehmerkreis.
82. Ulrich Siegmund war ebenfalls beim Treffen – Der AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme.
83. Unternehmer gehörten ebenfalls zum Teilnehmerkreis – Damit kamen politische, wirtschaftliche und rechtsextreme Akteure zusammen.
84. „Remigration“ danach verstärkt in der AfD-Kommunikation – Correctiv fand 2024 mindestens 170 entsprechende Beiträge von rund 40 offiziellen AfD-Accounts.
85. Später mehr als 1.100 Social-Media-Beiträge untersucht – Eine weitere Correctiv-Analyse zeigte, dass AfD-Bundestagsabgeordnete den Begriff seit Anfang 2024 sehr regelmäßig verwendeten.
86. Bayern-AfD fordert „Remigration im Millionenbereich“ – Der Landesverband beschloss eine entsprechende Resolution.
87. Aberkennung der Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern diskutiert – Die bayerische AfD wollte unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Möglichkeiten prüfen lassen.
88. Wolfgang-Gedeon-Affäre spaltete die AfD Baden-Württemberg – Antisemitische Schriften des Politikers führten zu einem schweren innerparteilichen Konflikt.
89. Gedeon wurde erst Jahre später ausgeschlossen – Der Ausschluss erfolgte erst 2020.
90. Maximilian Krah relativierte die individuelle Schuld von SS-Mitgliedern – Seine Äußerungen lösten einen Bruch mit europäischen Rechtsparteien aus.
91. Französischer Rassemblement National beendete Zusammenarbeit mit der AfD – Ausschlaggebend waren Krahs Aussagen zur SS.
92. Gesamte AfD-Delegation aus der ID-Fraktion ausgeschlossen – Alle damaligen AfD-Abgeordneten verloren ihre Mitgliedschaft in der europäischen Rechtsfraktion.
93. AfD wollte zunächst Krah selbst ausschließen lassen – Damit versuchte sie, den Ausschluss der gesamten Delegation noch abzuwenden.
94. Krah anschließend auch aus neuer AfD-EU-Delegation ausgeschlossen – Die neu gewählten AfD-Europaabgeordneten nahmen ihn nicht in ihre Delegation auf.
95. Rechte ID-Fraktion verweigerte trotzdem eine Wiederaufnahme der AfD – Die Distanzierung von Krah reichte den bisherigen Partnern zunächst nicht aus.
96. AfD plante daraufhin auch Austritt aus der europäischen ID-Partei – Sie wollte einem möglichen Ausschluss zuvorkommen.
97. Michael Limburg von EIKE arbeitete für AfD-Abgeordneten Karsten Hilse – Damit bestanden direkte personelle Verbindungen zwischen klimapolitischem Aktivismus und AfD-Parlamentsarbeit.
98. EIKE und AfD arbeiteten bei klimapolitischen Veranstaltungen zusammen – Vertreter beider Seiten traten wiederholt gemeinsam auf.
99. Kontakte zum US-amerikanischen Heartland Institute – Über EIKE bestanden Verbindungen zu dem konservativen US-Thinktank, der gegen zentrale klimapolitische Maßnahmen argumentiert.
100. Internationale Netzwerke von Russland über China bis USA – Bereits die ersten 100 Fälle zeigen ein breites Spektrum aus Parteispenden, Ermittlungen, rechtsextremen Strukturen, Russland- und China-Verbindungen sowie internationalen politischen Netzwerken. Ein Kontakt oder eine politische Nähe allein beweist dabei weder illegale Einflussnahme noch strafbares Verhalten.

Das waren die ersten 100 Fälle
Diese Übersicht endet bewusst bei Nummer 100.
Doch damit ist die Dokumentation noch lange nicht abgeschlossen.
Im zweiten Artikel folgen die Fälle 101 bis 200. Dort geht es unter anderem um weitere Gerichtsverfahren, Verurteilungen, Vorgänge in Landes- und Kommunalverbänden, Reichsbürger-Verbindungen, rechtsextreme Mitarbeiterstrukturen, internationale Kontakte und innerparteiliche Affären.
Fortsetzung folgt: Fälle 101–200.
#Deutschland #AfD #AfDSkandale #Demokratie #Rechtsstaat
Hinweis zu den Bildern: Die in diesem Artikel verwendeten fünf Illustrationen wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen und redaktionellen Darstellung der behandelten Themen und sind keine dokumentarischen Originalaufnahmen realer Ereignisse, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird.

