Fitnesslehrerin und Rentenversicherung – warum der Zeitpunkt des Rentenantrags entscheidend sein kann.

Fitnesslehrerin und Rentenversicherung – warum der Zeitpunkt des Rentenantrags entscheidend sein kann.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Viele Selbstständige wissen nicht, dass sie kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sein können.

Das betrifft nicht nur Handwerker. Auch selbstständige Lehrer, Trainer und Fitness-Coaches können dazugehören.

Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Claudia Mayer* arbeitete viele Jahre als selbstständige Fitnesslehrerin.

Was sie nicht wusste:

Auch Fitnessunterricht kann als Lehrtätigkeit nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gelten.

Selbstständige Lehrkräfte können rentenversicherungspflichtig sein, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Beiträge zur Rentenversicherung hatte Claudia Mayer* während ihrer Selbstständigkeit nicht gezahlt.

Etwas mehr als vier Jahre vor ihrem geplanten Rentenbeginn beendete sie die Selbstständigkeit vollständig und arbeitete anschließend nur noch halbtags als Angestellte.

Erst kurz vor der Altersrente hörte sie, dass auch selbstständige Fitnesslehrer rentenversicherungspflichtig sein können. Ihre Sorge: Droht jetzt eine hohe Beitragsnachforderung?

Deshalb wandte sie sich vor der Antragstellung an einen Rentenberater.

Die Verjährung kann entscheidend sein

Nach § 25 SGB IV verjähren Beitragsansprüche grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Für vorsätzlich vorenthaltene Beiträge gilt dagegen eine 30-jährige Verjährungsfrist.

Bei Claudia Mayer* war deshalb zu prüfen: Wann endete die Selbstständigkeit, für welche Zeit bestand möglicherweise Versicherungspflicht und welche Beitragsansprüche waren bereits verjährt?

Gerade deshalb kann es wichtig sein, mögliche beitragsrechtliche Risiken vor einem Rentenantrag zu prüfen.

Zwei wichtige Lehren

1. Selbstständig bedeutet nicht automatisch „nicht rentenversicherungspflichtig“.

Insbesondere Fitnesslehrer, Yoga-Lehrer, Coaches, Trainer und andere Lehrkräfte sollten frühzeitig prüfen lassen, ob Versicherungspflicht besteht.

2. Antragstellung und strategische Beratung sind zwei verschiedene Dinge.

Wer seinen Rentenantrag online, beim Versicherungsamt oder unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, stellt zunächst einen Antrag. Wer mögliche Risiken erkennen und seine Situation strategisch beurteilen lassen möchte, sollte dies vorher tun.

Wer sich über Steuern beraten lassen möchte, geht schließlich auch nicht zum Finanzbeamten, sondern zum Steuerberater.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

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Die Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein und dienen der Illustration.

Quellen

– § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI – Versicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer und Erzieher
– § 25 SGB IV – Verjährung von Beitragsansprüchen
– Deutsche Rentenversicherung – Informationen zur Versicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte

* Name geändert

Sachsen-Anhalt nach dem AfD-Wahlsieg: Wer Zuwanderung bekämpft, gefährdet die wirtschaftliche Zukunft

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Werner Hoffmann

Die AfD ist bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit rund 44 Prozent stärkste Kraft. Ob sie tatsächlich Regierungsverantwortung übernimmt, ist offen. Klar ist aber: Eine Politik, die Zuwanderung massiv zurückdrängt und ein Klima schafft, in dem sich internationale Arbeitskräfte nicht willkommen fühlen, kann Sachsen-Anhalt wirtschaftlich erheblich schaden.

Denn das Land hat schon heute ein strukturelles Problem: Es fehlen Menschen im erwerbsfähigen Alter. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass langfristiges Wirtschaftswachstum in Sachsen-Anhalt nur mit Zuwanderung möglich ist.

Die Zahl ausländischer sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist innerhalb von zehn Jahren von rund 20.000 auf mehr als 75.000 gestiegen. Fast jeder vierte Betrieb beschäftigt inzwischen mindestens einen ausländischen Arbeitnehmer. Besonders deutlich ist die Entwicklung bei großen Betrieben: Dort sind internationale Beschäftigte längst unverzichtbar.

Gleichzeitig gehen immer mehr ältere Arbeitnehmer in Rente, während zu wenige Jüngere nachkommen. In Sachsen-Anhalt bestehen Engpässe in zahlreichen Berufsgruppen – unter anderem in Pflege, Gesundheit, Handwerk, Logistik und Gastronomie.

Der Vergleich mit Baden-Württemberg zeigt die Unterschiede: Im August 2026 lag die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg bei 4,8 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 8,2 Prozent. Das sind rund 71 Prozent mehr. Auch beim Bruttoinlandsprodukt je Einwohner ist der Abstand erheblich: 57.294 Euro in Baden-Württemberg gegenüber 36.517 Euro in Sachsen-Anhalt – rund 57 Prozent Unterschied.

Gerade ein wirtschaftlich schwächeres und stärker vom demografischen Wandel betroffenes Bundesland müsste alles daran setzen, Arbeitskräfte, Fachkräfte, Unternehmen und Investitionen anzuziehen.

Die AfD Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Niemand kann seriös behaupten, dass die AfD Sachsen-Anhalt zwangsläufig „vernichten“ wird. Sehr wohl lässt sich aber sagen: Wenn internationale Arbeitskräfte wegziehen, Fachkräfte das Land meiden und Unternehmen Investitionen anderswo tätigen, drohen erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Meine Botschaft an ausländische Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt lautet deshalb: Ihr werdet gebraucht.

Und wer nach der politischen Entwicklung über einen Umzug nachdenkt: In Baden-Württemberg und anderen Bundesländern werden Arbeitskräfte und Fachkräfte dringend gesucht.

Sachsen-Anhalt sollte aufpassen, dass aus einem politischen Wahlsieg nicht ein wirtschaftlicher Verlust wird.

#SachsenAnhalt #BadenWürttemberg #Arbeitskräfte #Fachkräftemangel #Zuwanderung

KI-Bilder-Hinweis: Die zu diesem Beitrag verwendeten Bilder können mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt worden sein und dienen der symbolischen Illustration.

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