AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 3: Hier von 201 bis 300

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die AfD gehört seit Jahren zu den am intensivsten diskutierten Parteien Deutschlands.
Neben politischen Positionen geht es immer wieder um Gerichtsverfahren, Ermittlungen, Parteispenden, Kontakte in rechtsextreme Milieus, Äußerungen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen und Bewertungen durch Verfassungsschutzbehörden.

Diese Dokumentation setzt die bisherige Sammlung fort.

Wichtig ist dabei die klare Unterscheidung: Ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage ist keine Verurteilung. Ebenso werden Bewertungen des Verfassungsschutzes als Bewertungen der jeweiligen Behörde gekennzeichnet. Gerichtliche Entscheidungen, rechtskräftige Urteile, laufende Verfahren und Freisprüche müssen voneinander getrennt betrachtet werden.

201. Kai Borrmann – Körperverletzung und Beleidigung. Der Berliner AfD-Bezirksverordnete wurde rechtskräftig verurteilt, nachdem er eine Schwarze Frau beleidigt, geschlagen und gebissen hatte.

202. Sven Ebert – Körperverletzung. Der AfD-Kreistagsabgeordnete wurde wegen eines Angriffs auf eine junge Frau erstinstanzlich verurteilt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

203. Iven Görbig – Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Gegen den AfD-Kommunalpolitiker erging ein rechtskräftiges Urteil wegen tätlichen Angriffs, Körperverletzung und Beleidigung.

204. Roman Mrugalla – Vorfall mit Polizeibeamtem. Gegen den damaligen AfD-Kommunalpolitiker wurde wegen eines Vorfalls mit einem Polizeibeamten ein gerichtliches Verfahren geführt.

205. Matthias van der Sandt-Biedermann – Beleidigung von Polizisten. Der AfD-Stadtrat wurde wegen Äußerungen während einer Verkehrskontrolle strafrechtlich verfolgt.

206. Andy Schöngarth – Beleidigungsverfahren. Gegen den Cottbuser AfD-Stadtverordneten erging ein erstinstanzliches Urteil wegen Beleidigung. Berufung wurde eingelegt.

207. Torsten Czuppon – Verfolgung Unschuldiger. Der thüringische AfD-Politiker wurde wegen Verfolgung Unschuldiger verurteilt. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.

208. Richard Graupner – Verrat von Dienstgeheimnissen. Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete wurde rechtskräftig verurteilt, weil er als Polizeibeamter interne Informationen weitergegeben hatte.

209. René Dierkes – Waffe bei Demonstration. Der AfD-Landtagsabgeordnete wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffenverbot des Bayerischen Versammlungsgesetzes erstinstanzlich verurteilt.

210. Felix Alexander Cassel – Demonstranten mit Auto erfasst. Gerichte sahen gefährliche Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Unfallflucht als erwiesen an.

211. Sebastian Münzenmaier – Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung. Der AfD-Bundestagsabgeordnete wurde rechtskräftig wegen Beihilfe zu einem Angriff auf Fußballfans verurteilt.

212. Marie-Thérèse Kaiser – Volksverhetzungsverfahren. Die AfD-Politikerin wurde wegen eines Facebook-Beitrags verurteilt und legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

213. Stephan Protschka – Strafbefehl wegen Äußerung. Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten wurde wegen einer Äußerung über Markus Söder ein Strafbefehl erlassen. Protschka legte Einspruch ein.

214. Ralph Stadler – Urteil 2026. Das Amtsgericht Passau verurteilte den AfD-Abgeordneten im Juli 2026 zu einer Geldstrafe. Stadler kündigte Rechtsmittel an.

215. Ralph Stadler – Beleidigung. Bereits 2024 war Stadler wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

216. Ralph Stadler – Verleumdung. Ein weiteres Urteil betraf ein manipuliertes Bild von Landtagspräsidentin Ilse Aigner.

217. Arno Bausemer – Ermittlungen wegen Körperverletzung. 2026 beantragte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung seiner Immunität wegen mehrerer Ermittlungsverfahren.

218. Arno Bausemer – Verdacht der Trunkenheit am Steuer. Eines der Verfahren betrifft den Verdacht einer Fahrt unter Alkoholeinfluss.

219. Gunnar Beck – Immunität aufgehoben. Das Europaparlament hob die Immunität des damaligen AfD-Abgeordneten auf, um Ermittlungen zu ermöglichen.

220. Gunnar Beck – mehrere strafrechtliche Vorwürfe. Ermittlungen betrafen unter anderem Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und weitere Delikte.

221. Lars Haise – Bundestag hebt Immunität auf. Der Bundestag genehmigte 2026 die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten.

222. Stephan Brandner – Ermittlungen wegen Beleidigungsverdachts. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Äußerungen gegenüber einem Pressevertreter.

223. Brandner – „Rattenloch“-Ordnungsruf. Der Bundestag bestätigte einen Ordnungsruf nach einer Äußerung Brandners über ein Verfassungsorgan.

224. Brandner – weiterer Ordnungsruf. Am selben Sitzungstag wurde eine weitere Ordnungsmaßnahme ausgesprochen.

225. Brandner – Äußerung über terroristische Vereinigung. Ein weiterer Ordnungsruf folgte wegen einer Äußerung über eine Abgeordnete.

226. Brandner – „Sozialfaschist“. 2025 erhielt Brandner einen Ordnungsruf für diese Bezeichnung eines SPD-Abgeordneten.

227. Brandner – „Syndikatsparteien“. Der Bundestag wies Brandners Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurück.

228. Brandner – erneuter Ordnungsruf. Wenig später bestätigte der Bundestag eine weitere Ordnungsmaßnahme.

229. Brandner – weiterer Ordnungsruf 2025. Auch im Dezember 2025 wurde eine Ordnungsmaßnahme gegen ihn bestätigt.

230. Martin Reichardt – zwei Ordnungsrufe. Während einer Aktuellen Stunde erhielt der AfD-Abgeordnete zwei Ordnungsrufe.

231. Martin Reichardt – weiterer Ordnungsruf. Auch 2025 bestätigte der Bundestag eine weitere Ordnungsmaßnahme gegen ihn.

232. Martin Sichert – Ordnungsruf. Ein gegen ihn ausgesprochener Ordnungsruf wurde vom Bundestag bestätigt.

233. Steffen Janich – erster Ordnungsruf. Der AfD-Abgeordnete erhielt im November 2025 eine Ordnungsmaßnahme.

234. Steffen Janich – zweiter Ordnungsruf. In derselben Sitzung folgte ein weiterer Ordnungsruf.

235. Kay Gottschalk – Ordnungsruf. Auch sein Einspruch gegen einen Ordnungsruf wurde zurückgewiesen.

236. Tino Chrupalla – „Kriegstreiberin“. Der AfD-Co-Vorsitzende erhielt wegen dieser Bezeichnung einer Abgeordneten einen Ordnungsruf.

237. Bundes-AfD als Verdachtsfall. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied 2024, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf.

238. Verdachtsfall rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Beschwerde der AfD nicht zu. Damit wurde diese Einstufung rechtskräftig.

239. Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. 2025 bewertete das Bundesamt die Bundespartei zunächst als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.

240. Gericht stoppt Hochstufung vorläufig. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt im Februar 2026 im Eilverfahren vorläufig, die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren entsprechend einzustufen und zu behandeln.

241. Sachsen – Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Der sächsische Verfassungsschutz stufte den Landesverband entsprechend ein.

242. Sachsen – gerichtliche Bestätigung. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Antrag der AfD gegen diese Einstufung ab.

243. Sachsen – OVG bestätigt Entscheidung. Auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen wies die Beschwerde der Partei zurück.

244. Sachsen-Anhalt – gesichert rechtsextremistisch. Der Landesverfassungsschutz stufte den Landesverband entsprechend ein.

245. Brandenburg – Hochstufung. Auch der brandenburgische Landesverband wurde vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

246. Brandenburg – 622 Belege. Das zugrunde liegende Gutachten führt zahlreiche Belege für diese Bewertung auf.

247. Hessen – Verdachtsfall gerichtlich bestätigt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigte ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beobachtung.

248. Niedersachsen – Streit um Einstufung. Wegen eines Gerichtsverfahrens wurde die öffentliche Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorläufig ausgesetzt.

249. Roman Kuffert – Äußerung über Migranten. Das brandenburgische Verfassungsschutzgutachten führt eine entsprechende Aussage als Beleg an.

250. Volker Nothing – „kulturfremde“ und „kriminelle Invasoren“. Ein Telegram-Beitrag wurde vom Verfassungsschutz dokumentiert.

251. Steffen Kotré – Einwanderung und Messerkriminalität. Ein Beitrag des Bundestagsabgeordneten wird im brandenburgischen Gutachten als Beleg angeführt.

252. Lena Kotré – „Passdeutsche“. Eine entsprechende Äußerung wird vom Verfassungsschutz kritisch bewertet.

253. Lena Kotré – Aussage zu eingebürgerten Migranten. Auch eine weitere Äußerung aus dem Jahr 2024 wird im Gutachten dokumentiert.

254. Hans-Christoph Berndt – Volksbegriff. Der brandenburgische AfD-Fraktionschef wird mit Aussagen über Volk und Staatsbürgerschaft zitiert.

255. Hannes Gnauck – Verständnis von „Deutschsein“. Auch Aussagen des Bundestagsabgeordneten werden im Gutachten dokumentiert.

256. René Springer – nationale Identität. Der Landesvorsitzende wird mit einem Beitrag über die Identität der Mehrheitsbevölkerung zitiert.

257. René Springer – „Messermänner“. Ein weiterer Beitrag wird vom Verfassungsschutz angeführt.

258. Brandenburg – Gegner als „Verbrecher“ und „Verräter“. Das Landesamt dokumentierte entsprechende Begriffe aus dem politischen Umfeld der Partei.

259. Brandenburg – ethnisches Volksverständnis. Der Verfassungsschutz sieht bei maßgeblichen Parteivertretern ein abstammungsbezogenes Verständnis des deutschen Volkes.

260. Brandenburg – Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Bestimmte Aussagen werden im Gutachten als gegen zentrale Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet bewertet.

261. Jan Bollinger – Erwähnung im BfV-Gutachten. Der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende wird im Zusammenhang mit einer Publikation aus dem Umfeld der Neuen Rechten genannt.

262. Nicole Höchst – Vergleich mit invasiven Arten. Ein Vergleich von Zuwanderern mit invasiven Tier- und Pflanzenarten wird im Gutachten aufgeführt.

263. Nicole Höchst – „feindliche Fremde“. Eine weitere Aussage wird vom Verfassungsschutz als verunglimpfend bewertet.

264. Nicole Höchst – zahlreiche Fundstellen. Mehrere Aussagen der Politikerin finden sich im Gutachten.

265. Bernd Schattner – Messerangriffe. Das Gutachten dokumentiert einen Facebook-Beitrag über Migration und Kriminalität.

266. Bernd Schattner – weitere Aussage. Eine weitere Äußerung wird vom Verfassungsschutz als fremdenfeindlich eingeordnet.

267. Kai Uwe Dettmar – Tiervergleich. Der AfD-Funktionär wird wegen eines Facebook-Beitrags im Gutachten genannt.

268. Alexander Heppe – „Europa zurückerobern“. Auch diese Aussage aus dem Europawahlkampf wurde dokumentiert.

269. Alejandra Catalina Monzon – „Prädatoren“. Migranten wurden in einer Rede mit Raubtieren verglichen. Der Verfassungsschutz wertete dies als entmenschlichend.

270. Rheinland-Pfalz – zahlreiche Amtsträger im Gutachten. Mehrere AfD-Amts- und Mandatsträger des Landes werden dort namentlich aufgeführt.

271. Junge Alternative – als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führte die frühere AfD-Jugendorganisation entsprechend.

272. AfD trennt sich von der Jungen Alternative. Der Bundesparteitag beschloss 2025 eine organisatorische Neuordnung.

273. Junge Alternative löst sich auf. Die Organisation beschloss ihre Auflösung zum 31. März 2025.

274. Alte JA-Netzwerke bleiben aktiv. Medienrecherchen dokumentierten weiterhin bestehende personelle Netzwerke.

275. Forderung nach Abschaffung des Grundgesetzes bei Nachwuchstreffen. Bei einem Treffen äußerte ein früherer JA-Delegierter eine entsprechende Forderung.

276. „Generation Deutschland“ gegründet. Im November 2025 gründete die AfD ihre neue Jugendorganisation.

277. Jean-Pascal Hohm wird Jugendvorsitzender. Der brandenburgische AfD-Politiker wurde zum ersten Bundesvorsitzenden gewählt.

278. Neue Jugend und rechtsextremes Vorfeld. Medienrecherchen dokumentierten Kontakte und geplante Vernetzung mit Akteuren aus diesem Umfeld.

279. Götz Kubitschek beim Gründungskongress. Der neurechte Verleger und Aktivist war als Gast eingeladen.

280. Fabian Jank und Identitäre Bewegung. Der brandenburgische Jugendfunktionär bestätigte frühere Aktivitäten bei der Identitären Bewegung.

281. Fabian Jank – Banneraktion. Er bestätigte auch seine Beteiligung an einer Aktion der Identitären Bewegung.

282. Fabian Jank – identitäres Hausprojekt. Medien berichteten über seinen früheren Aufenthalt in einem entsprechenden Hausprojekt in Halle.

283. Neue Landesverbände der Jugendorganisation. Anfang 2026 entstanden weitere Landesverbände von „Generation Deutschland“.

284. Generation Deutschland NRW als Verdachtsfall. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz stufte den Landesverband entsprechend ein.

285. Personelle Kontinuitäten zur Jungen Alternative. Recherchen dokumentierten zahlreiche personelle Überschneidungen.

286. 2,35-Millionen-Euro-Plakatkampagne. Eine groß angelegte Wahlwerbekampagne für die AfD wurde als Sachspende in Millionenhöhe angegeben.

287. Zweifel am tatsächlichen Geldgeber. Medien und Behörden beschäftigten sich mit der Frage, wer wirtschaftlich hinter der Finanzierung stand.

288. AfD hinterlegt 2,35 Millionen Euro. Die Partei überwies den entsprechenden Betrag vorsorglich an die Bundeskasse.

289. Bundestagsverwaltung wertet Spende als unzulässig. Nach Prüfung wurde die Finanzierung als unzulässige Strohmannspende bewertet.

290. Gerhard Dingler als offiziell angegebener Spender. Der frühere österreichische FPÖ-Politiker wurde als Zuwender der Millionenunterstützung gemeldet.

291. 1,5-Millionen-Euro-Spende von Winfried Stöcker. Der Bundestag veröffentlichte diese Großspende an die AfD im Januar 2025.

292. 999.990 Euro von Horst Jan Winter. Ebenfalls im Januar 2025 wurde diese Großspende gemeldet.

293. 150.000 Euro von Laurenz Herting. Auch diese Großspende wurde der Bundestagspräsidentin gemeldet.

294. AfD-Strafzahlungen wegen Parteiengesetz. Zwischen 2017 und 2025 musste die Partei nach Angaben der Bundestagsverwaltung erhebliche Beträge wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zahlen.

295. Hoher Anteil an Strafzahlungen. Ein erheblicher Teil der gegen Bundestagsparteien verhängten Sanktionen entfiel in diesem Zeitraum auf die AfD.

296. AfD aus ID-Fraktion ausgeschlossen. Im Mai 2024 wurden die damaligen AfD-Abgeordneten aus der europäischen Rechtsaußen-Fraktion „Identität und Demokratie“ ausgeschlossen.

297. Wiederaufnahme zunächst abgelehnt. Auch nach der Europawahl 2024 wurde eine Rückkehr der AfD in dieses Bündnis zunächst abgelehnt.

298. Ulrich Oehme – Bundestagsausweis wegen Russland-Kontakten verweigert. Ein Gericht bestätigte 2026, dass der Bundestag dem früheren AfD-Abgeordneten wegen seiner Kontakte zu staatlichen Stellen in Russland den Hausausweis verweigern durfte.

299. Tom Rohrböck – AfD-Bundesvorstand untersagt Zusammenarbeit. Der Bundesvorstand beschloss 2026, dass der Politikberater weder Parteiveranstaltungen mitorganisieren noch daran teilnehmen darf.

300. Bilanz nach 300 Fällen. Die bisherige Dokumentation reicht damit von rechtskräftigen Urteilen und laufenden Ermittlungen über Parteispenden und parlamentarische Ordnungsmaßnahmen bis zu Russland-Kontakten und Bewertungen durch Verfassungsschutzbehörden.

Entscheidend bleibt bei jedem einzelnen Fall die Unterscheidung zwischen bewiesenem Sachverhalt, rechtskräftigem Urteil, Verdacht, laufendem Verfahren, behördlicher Bewertung und politischer Kontroverse.

Fortsetzung folgt: Fälle 301 bis 400.

#AfD #Rechtsextremismus #Parteienfinanzierung #Demokratie #Deutschland

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AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Teil 2 von 101 bis 200

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 100 Fällen folgen hier die Fälle 101 bis 200.

Auch diesmal geht es um Gerichtsverfahren, strafrechtliche Ermittlungen, rechtsextreme Netzwerke, parlamentarische Mitarbeiter, parteiinterne Konflikte und weitere Vorgänge, die im Zusammenhang mit AfD-Politikern, Mitgliedern oder Funktionären öffentlich dokumentiert wurden.

Dabei gilt: Ermittlungen und Anklagen sind keine Verurteilungen. Bei laufenden Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Parteiinterne Vorwürfe werden als solche gekennzeichnet.

101. Daniel Halemba wegen Geldwäsche verurteilt – Das Amtsgericht Würzburg verurteilte den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten 2026 unter anderem wegen Geldwäsche. .

102. Halemba wegen Nötigung verurteilt – Zusätzlich sah das Gericht eine Nötigung als erwiesen an. .

103. Mehr als 30.000 Euro Geldstrafe für Halemba – Das Gericht verhängte 160 Tagessätze zu jeweils 190 Euro, insgesamt 30.400 Euro. .

104. Halemba kündigte Rechtsmittel an – Die Entscheidung war deshalb zunächst nicht rechtskräftig. .

105. Halemba in zwei Anklagepunkten freigesprochen – Das Gericht sprach ihn zugleich von zwei weiteren Vorwürfen frei. .

106. Parteiführung wollte Halembas Ausschluss – Nach früheren Kontroversen hatte die AfD-Bundesspitze einen Parteiausschluss unterstützt.

107. Parteigericht ließ Halemba dennoch in der AfD – Parteiintern wurden stattdessen Sanktionen verhängt.

108. Halembas Verbindung zur Burschenschaft Teutonia Prag – Die Verbindung geriet wegen rechtsextremer Gegenstände und Aktivitäten in den Fokus der Ermittlungen.

109. NS-Material bei Ermittlungen im Verbindungshaus – Bei Durchsuchungen wurden unter anderem historische Dokumente mit NS-Bezug gefunden.

110. Vorwürfe manipulierter Kandidatenaufstellungen – Innerhalb der bayerischen AfD wurden Halemba Unregelmäßigkeiten bei innerparteilichen Abstimmungen vorgeworfen.

111. Birgit Malsack-Winkemann im Reichsbürger-Prozess – Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete ist im Zusammenhang mit der sogenannten Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß angeklagt.

112. Malsack-Winkemann in Untersuchungshaft – Sie wurde im Dezember 2022 bei der bundesweiten Razzia festgenommen.

113. Vorwurf der Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung – Die Bundesanwaltschaft wirft ihr eine zentrale Beteiligung an der mutmaßlichen Umsturzgruppe vor.

114. Gruppe plante gewaltsamen Umsturz – Nach Darstellung der Ermittler sollte die staatliche Ordnung Deutschlands beseitigt werden.

115. Malsack-Winkemann als mögliche Justizministerin vorgesehen – Nach den Ermittlungen war ihr eine Funktion in einer neuen Regierung zugedacht.

116. Bundestagsgebäude mit mutmaßlichen Mitverschwörern besichtigt – Die frühere Abgeordnete soll Personen aus dem Umfeld der Gruppe durch das Parlament geführt haben.

117. Fotos von Zugängen zum Bundestag angefertigt – Im Ermittlungsverfahren spielten Aufnahmen von Zugängen und Bereichen des Parlaments eine Rolle.

118. Insiderwissen über Bundestagsabläufe – Ihre frühere Tätigkeit als Abgeordnete verschaffte Malsack-Winkemann Kenntnisse über das Parlament.

119. Nach dem Umsturz sollte eine neue Staatsordnung entstehen – Die Gruppe soll konkrete Vorstellungen für eine politische Neuordnung entwickelt haben.

120. AfD-Abgeordnete besuchten Malsack-Winkemann in Haft – Mehrere AfD-Politiker beantragten Besuchsgenehmigungen; die Fraktion bezeichnete die Kontakte als privat.

121. Jens Maier vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft – Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter wurde vom sächsischen Verfassungsschutz entsprechend bewertet.

122. Rückkehr Maiers auf Richterbank verhindert – Gerichte bestätigten, dass er nicht wieder regulär als Richter eingesetzt werden musste.

123. Zweifel an Maiers richterlicher Neutralität – Seine öffentlichen politischen Äußerungen spielten dabei eine wesentliche Rolle.

124. Maier sprach von einem deutschen „Schuldkult“ – Er verwendete diesen Begriff im Zusammenhang mit der Erinnerung an die NS-Verbrechen.

125. Maier sprach über „Mischvölker“ – Auch diese Äußerungen wurden als Beispiel für seine völkischen Positionen herangezogen.

126. Maier äußerte sich über Anders Breivik – Aussagen über den norwegischen Rechtsterroristen führten ebenfalls zu Kritik an seiner politischen Haltung.

127. Maier musste Noah Becker Schmerzensgeld zahlen – Wegen einer rassistischen Beleidigung wurde er zivilrechtlich verurteilt.

128. Maier gehörte zum früheren „Flügel“ – Er galt als Unterstützer des völkisch-nationalen Netzwerks um Björn Höcke.

129. Vertrauen in Maiers richterliche Unabhängigkeit beschädigt – Gerichte sahen seine politischen Äußerungen als schwerwiegendes Problem für das Richteramt.

130. AfD hatte Maier zuvor für den Bundestag aufgestellt – Trotz seiner öffentlichen Positionen war er von 2017 bis 2021 AfD-Abgeordneter.

131. Christian Lüth sprach vom „Erschießen oder Vergasen“ von Migranten – Der damalige AfD-Sprecher äußerte dies in einem heimlich aufgezeichneten Gespräch.

132. Lüth: Je schlechter es Deutschland gehe, desto besser für die AfD – Auch diese politische Strategieaussage wurde aus dem Gespräch bekannt.

133. AfD entließ Lüth nach Bekanntwerden – Die Partei trennte sich 2020 von ihrem damaligen Pressesprecher.

134. Lüth später wieder im Bundestag beschäftigt – Ab 2025 arbeitete er erneut für AfD-Abgeordnete. .

135. Jan Wenzel Schmidt beschäftigte Lüth – Der AfD-Bundestagsabgeordnete gehörte zu dessen Arbeitgebern. .

136. Rechtsextremist Mario Müller ebenfalls in Schmidts Büro – Auch Müller arbeitete für den AfD-Abgeordneten. .

137. Müller war wegen Körperverletzung verurteilt – Er besitzt einschlägige strafrechtliche Verurteilungen aus seiner Vergangenheit.

138. Müller erhielt zeitweise keinen Bundestagszugang – Sicherheitsbedenken spielten dabei eine Rolle.

139. Müller trat beim Potsdamer Treffen als Referent auf – Auch dort gehörte er zum rechtsextremen Netzwerk.

140. Mehr als 100 AfD-Mitarbeiter mit rechtsextremen Verbindungen – Eine BR-Recherche identifizierte mehr als 100 Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten und Fraktion aus entsprechendem Milieu. .

141. Rund 25 Mitarbeiter mit Verbindungen zur Jungen Alternative – Die BR-Recherche identifizierte zahlreiche Beschäftigte aus dem damaligen JA-Umfeld. .

142. Frank Pasemann trotz AfD-Ausschluss wieder als Mitarbeiter im Bundestag – Der frühere AfD-Abgeordnete arbeitete später für einen Parteikollegen. .

143. Pasemann war wegen parteischädigenden Verhaltens ausgeschlossen worden – Im Parteiverfahren spielten auch Antisemitismusvorwürfe eine Rolle. .

144. Marvin Neumann arbeitet wieder für AfD-Abgeordneten – Der frühere JA-Bundeschef wurde Mitarbeiter von Hannes Gnauck. .

145. Neumann war wegen Aussagen über „weiße Vorherrschaft“ unter Druck geraten – Er trat 2021 aus der AfD aus. .

146. Bundestag verweigerte einzelnen AfD-Mitarbeitern Hausausweise – Sicherheitsprüfungen führten in mehreren Fällen zur Ablehnung des dauerhaften Zugangs.

147. Auch IT-Zugänge wurden eingeschränkt – In einzelnen Fällen wurden wegen Sicherheitsbedenken Zugriffsrechte entzogen.

148. Rheinland-Pfalz prüft Verfassungstreue von Fraktionsmitarbeitern – Ein verschärftes Abgeordnetengesetz ermöglicht entsprechende Kontrollen. .

149. Generation-Deutschland-Funktionär verlor Landtagszugang – Jan-Richard Behr erhielt in Rheinland-Pfalz keinen Hausausweis. .

150. Kontakte zu Kubitschek und Identitärer Bewegung als Begründung – Der Landtag verwies auf entsprechende Verbindungen Behrs. .

151. Burschenschaften als Netzwerk innerhalb der AfD – Verschiedene AfD-Politiker unterhalten Verbindungen zu nationalistischen Studentenverbindungen.

152. Alexander Jungbluth mit Verbindung zur Burschenschaft Germania Halle zu Mainz – Der rheinland-pfälzische AfD-Politiker stammt aus diesem politischen Umfeld.

153. Jan Bollinger verteidigt burschenschaftliche Traditionen – Der AfD-Landeschef in Rheinland-Pfalz äußerte sich positiv über entsprechende Verbindungen.

154. Joachim Paul von Ludwigshafener OB-Wahl ausgeschlossen – Der Wahlausschuss ließ den AfD-Kandidaten 2025 wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zu. .

155. Paul scheiterte zunächst mit juristischen Gegenmaßnahmen – Die Entscheidung des Wahlausschusses blieb zunächst bestehen.

156. Voraussetzung für OB-Kandidatur ist Verfassungstreue – Die Gemeindeordnung verlangt ausdrücklich das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. .

157. Kontakte Pauls ins Neue-Rechte-Milieu wurden thematisiert – Diese gehörten zu den öffentlich diskutierten Gründen für Zweifel an seiner Verfassungstreue.

158. Veranstaltungen der Neuen Rechten in Pauls Umfeld – Auch entsprechende politische Netzwerke wurden bei der Bewertung herangezogen.

159. Ausschluss Pauls wurde international politisiert – Der Fall fand später auch im US-amerikanischen Trump-Umfeld Aufmerksamkeit.

160. AfD stellte Pauls Ausschluss als Angriff auf Demokratie dar – Die Partei widersprach der Einschätzung des Wahlausschusses und unterstützte ihren Kandidaten.

161. Verwandtenaffäre der AfD Sachsen-Anhalt – 2026 wurden zahlreiche Beschäftigungsverhältnisse von Familienangehörigen in Abgeordnetenbüros bekannt. .

162. Angehörige von Martin Reichardt beschäftigt – Zwei enge Familienmitglieder des Landesvorsitzenden arbeiteten im Büro von Jan Wenzel Schmidt. .

163. Ehefrau von Hans-Thomas Tillschneider beschäftigt – Sie soll zeitweise für monatlich 900 Euro angestellt gewesen sein. .

164. Angehörige von Juliane Waehler beschäftigt – Eine Familienangehörige soll einen Vertrag über monatlich 450 Euro gehabt haben. .

165. Familienmitglied von Christian Hecht mit 2.500-Euro-Vertrag – Auch dieser Vertrag wurde in den Recherchen dokumentiert. .

166. Beschäftigung von Angehörigen rechtlich nicht automatisch verboten – Problematisch wurde vor allem die gegenseitige Beschäftigung innerhalb verschiedener Abgeordnetenbüros bewertet. .

167. Vorwurf gegenseitiger Beschäftigungen – Kritiker sprachen von einem System, bei dem Familienangehörige jeweils bei Parteikollegen angestellt wurden. .

168. AfD-interne „Pokerrunde“ im Fokus – Jan Wenzel Schmidt schilderte eine Gruppe von Funktionären, die nach seiner Darstellung Personal- und Mandatsfragen untereinander geregelt habe. .

169. Bundesvorstand musste sich mit der Affäre befassen – Die Vorgänge erreichten 2026 die Parteispitze. .

170. Stefan Keuter verliert Personalverantwortung – Der AfD-Fraktionsvize musste die Zuständigkeit für die Personalabteilung der Bundestagsfraktion abgeben. .

171. Keuter beschäftigte seine Partnerin im Bundestagsbüro – Dieser Vorgang war ein Auslöser für die Personaldebatte. .

172. Jan Wenzel Schmidt aus AfD-Bundestagsfraktion ausgeschlossen – Die Fraktion warf ihn 2026 aus ihren Reihen. .

173. Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt – Auch seine Mitgliedschaft in der Partei wurde angegriffen. .

174. Schmidt sprach von einer „Beutegemeinschaft“ – Er warf Parteikollegen vor, Mandate, Stellen und Geld untereinander aufzuteilen. .

175. AfD wiederum wirft Schmidt Manipulation und Intrigen vor – Der Landesverband Sachsen-Anhalt erhob schwere parteiinterne Vorwürfe gegen ihn. .

176. Schmidt soll Mandat für private Geschäftsbeziehungen genutzt haben – Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, Kontakte etwa nach China für private Interessen genutzt zu haben; er bestreitet dies. .

177. Parteigericht entzog Schmidt Mitgliedsrechte – Während des Ausschlussverfahrens durfte er seine Mitgliedsrechte nicht ausüben. .

178. Vorwurf von Scheinarbeitsverhältnissen gegen Schmidt – Das AfD-Parteigericht beschäftigte sich auch mit diesem Vorwurf; Schmidt weist ihn zurück. .

179. Niedersachsen-AfD wegen mutmaßlicher „schwarzer Kasse“ durchsucht – Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchten 2024 die Parteizentrale. .

180. Ermittlungen gegen Ansgar Schledde – Gegen den späteren Landesvorsitzenden wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt. .

181. Rund 48.000 Euro auf privatem Konto – Nach NDR-Informationen gingen dort Zahlungen mit eindeutigem AfD-Bezug ein. .

182. Mehrere AfD-Abgeordnete zahlten auf das Konto ein – Darunter sollen Bundestags- und Landtagsabgeordnete gewesen sein. .

183. Früheres AfD-Mitglied spricht von „Kriegskasse“ – Christopher Emden erhob entsprechende Vorwürfe gegen Schledde. .

184. Vorwurf von Geldzahlungen für Listenunterstützung – Emden erklärte, ihm seien 4.000 Euro für politische Unterstützung bei einer Kandidatur genannt worden; Schledde bestreitet dies. .

185. Landgericht hielt Emdens Vorwürfe zunächst für glaubhaft – Schledde legte gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung Rechtsmittel ein. .

186. Immunität Schleddes 2026 erneut aufgehoben – Damit wurde eine mögliche Anklage der Staatsanwaltschaft ermöglicht. .

187. Vanessa Behrendt teilweise angeklagt – Das Landgericht Braunschweig ließ 2026 mehrere Anklagepunkte gegen die AfD-Abgeordnete zu. .

188. Vier mögliche Beleidigungsdelikte gegen Behrendt – In vier Fällen sah das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht. .

189. Gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten – Auch dieser Vorwurf wurde zur Verhandlung zugelassen. .

190. Staatsanwaltschaft wollte zusätzlich Volksverhetzung verfolgen – Das Landgericht ließ diese Punkte zunächst nicht zu; die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. .

191. Behrendt weist die Vorwürfe zurück – Sie beruft sich auf ihr Recht auf Meinungsfreiheit. .

192. Matthias Helferich bezeichnete sich als „freundliches Gesicht des NS“ – Er erklärte später, dies sei ironisch gemeint gewesen. .

193. AfD nahm Helferich 2025 dennoch in Bundestagsfraktion auf – Trotz Warnungen innerhalb der Partei wurde er Fraktionsmitglied. .

194. Helferich wegen völkischer Tendenzen erstinstanzlich aus AfD ausgeschlossen – Das NRW-Landesschiedsgericht entschied 2025 entsprechend; Helferich ging dagegen vor. .

195. Helferich wurde im BfV-Gutachten als Rechtsextremist bezeichnet – Nach Recherchen tauchte er dort an zahlreichen Stellen als Beispiel für völkische Positionen auf. .

196. Helferich als Patron rechter Jugendnetzwerke beschrieben – Recherchen dokumentierten seinen starken Einfluss auf frühere JA-Strukturen in NRW. .

197. Wolfgang Gedeon sorgte jahrelang für Antisemitismus-Streit – Seine Schriften führten bereits 2016 zur Spaltung der baden-württembergischen AfD-Fraktion. .

198. Parteiausschlüsse wurden bei problematischen Mitgliedern häufig jahrelang verschleppt – Höcke, Gedeon und Nerstheimer gehörten zu prominenten Beispielen früherer Verfahren. .

199. Kay Nerstheimer hatte Verbindung zur German Defence League – Der frühere Berliner AfD-Abgeordnete wollte die Gruppierung nach eigener Aussage zu einer „Miliz“ ausbauen. .

200. Zweiter Block zeigt erneut große Spannbreite – Die Fälle 101 bis 200 reichen von Strafverfahren und rechtsextremen Netzwerken über Reichsbürger-Vorwürfe bis zu Personal-, Geld- und Machtkämpfen innerhalb der AfD; nicht jeder Vorgang ist strafbar, und laufende Vorwürfe sind von rechtskräftigen Urteilen zu unterscheiden.

Die nächsten 100 Fälle folgen

Damit endet Teil 2 dieser Dokumentation.

Im nächsten Beitrag geht es weiter mit den Fällen 201 bis 300 – darunter weitere Gerichtsverfahren, Ermittlungen, Vorgänge in AfD-Landesverbänden, rechtsextreme Netzwerke sowie internationale Kontakte.

Fortsetzung folgt: Fälle 201–300.

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