1.169 kostenlose Rechner: Neue Renten-Tools auf 1000Rechner.de

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Der interessante Erfahrungsaustausch beim Bundesverband der Rentenberater war am Freitagabend erfolgreich beendet. Danach habe ich die Zeit genutzt und bei 1000Rechner.de noch einige neue Rechnermodule entwickelt, die vielleicht auch für Dich interessant sein können.

Inzwischen gibt es dort genau 1.169 Rechner, Statistiken und Entscheidungshilfen – und alle können kostenlos genutzt werden.

Hier einige der neuen Renten-Tools:

1. Prüfung der Selbstständigkeit und Pflichtversicherung

Der neue Prüfer hilft dabei, eine selbstständige Tätigkeit im Hinblick auf eine mögliche Rentenversicherungspflicht nach § 2 SGB VI einzuordnen. Besonders wichtig kann das sein, wenn im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber gearbeitet wird oder eine Tätigkeit zu den gesetzlich erfassten selbstständigen Berufen gehört.

2. Rentenarten-Vergleich / Rentenbeginn-Optimierer

Vor Beginn der Tagung wurde am Freitag ein Rentenberechner beziehungsweise Rentenbeginn-Optimierer gezeigt, der nach meinen Informationen rund 30 Euro monatlich kosten soll.

Ein entsprechendes Modul habe ich anschließend selbst entwickelt – bei 1000Rechner.de natürlich kostenlos.

Der Rechner vergleicht unterschiedliche Rentenarten, mögliche Rentenbeginntermine, Wartezeiten, Abschläge und Modell-Rentenhöhen. So lassen sich verschiedene Möglichkeiten schnell gegenüberstellen.

3. Rentensplitting zu Lebzeiten

Dieser Rechner prüft die Voraussetzungen für ein Rentensplitting unter Ehegatten oder Lebenspartnern und zeigt, welche Auswirkungen die Übertragung von Rentenanwartschaften haben kann.

4. Rentensplitting im Todesfall

Auch nach dem Tod eines Ehepartners kann die Frage entstehen, ob ein Rentensplitting möglich und sinnvoll zu prüfen ist. Der Rechner zeigt Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen. Dabei sollte immer auch die mögliche Witwen- oder Witwerrente berücksichtigt werden.

5. Statistiken zur gesetzlichen Rentenversicherung

Zusätzlich gibt es einen großen Statistikbereich mit rund 28 Kennzahlen und Auswertungen, beispielsweise zu Geburten, Sterbefällen, Rentenbezugsdauer, Rentenausgaben und weiteren Entwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mein Ziel bei 1000Rechner.de ist es, komplizierte Themen möglichst verständlich aufzubereiten und kostenlose Hilfsmittel zur ersten Orientierung bereitzustellen.

Die Links zu den neuen Rechnern:

https://www.1000rechner.de/selbststaendige-2-sgb-vi-pflichtversicherungs-pruefer

https://1000rechner.de/rentenarten-vergleich-rentenbeginn-optimierer

https://1000rechner.de/rentensplitting-zu-lebzeiten

https://1000rechner.de/rentensplitting-im-todesfall

https://www.1000rechner.de/gesetzliche-rentenversicherung-rechner

https://www.1000rechner.de

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Hinweis zu den Bildern:
Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der Illustration und Veranschaulichung des Themas.

Kohleausstieg: Mit 58 schon raus aus dem Job – bis zu fünf Jahre Anpassungsgeld möglich!

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Der Kohleausstieg verändert nicht nur die Energieversorgung, sondern auch die Lebensplanung vieler Beschäftigter. Deutschland will die Kohleverstromung aus Braun- und Steinkohle spätestens bis Ende 2038 beenden. Für ältere Beschäftigte gibt es deshalb eine besondere soziale Absicherung: das Anpassungsgeld, kurz APG.

Aber: Nicht jeder Beschäftigte ab 58 Jahren erhält automatisch APG.

Wichtige Voraussetzungen sind:

1. Mindestens 58 Jahre alt:
Zum Zeitpunkt der Entlassung muss das 58. Lebensjahr vollendet sein.

2. Beschäftigung in einem betroffenen Unternehmen:
Erfasst sind insbesondere Beschäftigte im Braunkohletagebau sowie in Braun- und Steinkohleanlagen.

3. Arbeitsplatzverlust wegen des Kohleausstiegs:
Die Entlassung muss mit einer Stilllegung oder Reduzierung nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz zusammenhängen. Eine Kündigung aus anderen Gründen reicht nicht.

4. Beschäftigungszeiten müssen erfüllt sein:
Grundsätzlich muss bereits am 30. September 2019 und außerdem während der letzten zwei Jahre vor der Entlassung ein Arbeitsverhältnis mit einem erfassten Unternehmen bestanden haben.

Das APG kann höchstens fünf Jahre gezahlt werden und soll die Zeit bis zur frühestmöglichen anschließenden Altersrente überbrücken. Deshalb prüft die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, ob danach ein Rentenanspruch besteht.

Die Höhe des APG orientiert sich an den bis dahin erworbenen Rentenanwartschaften.

Besonders wichtig: Die Zeit des APG-Bezugs wird rentenrechtlich als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsbeträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, um Abschläge wegen eines vorzeitigen Rentenbeginns ganz oder teilweise auszugleichen.

Auch ein Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen kann möglich sein.

Seit 1. Juli 2025 können Voranfragen und Anträge über das APG-Portal des BAFA gestellt werden.

Für Betroffene gilt deshalb: Nicht nur auf das Alter von 58 Jahren schauen. Entscheidend sind auch Arbeitgeber, Kündigungsgrund, Beschäftigungszeiten, Versicherungsverlauf und der spätere Rentenanspruch.

Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen unabhängigen Rentenberater einzubeziehen. Beim Zusammenspiel von APG, Altersrente, Anrechnungszeiten, Abschlägen, Versorgungsausgleich und zusätzlichen Einkünften steckt der Teufel oft im Detail.

Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, finanzielle Nachteile und falsche Weichenstellungen zu vermeiden.

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Hinweis zu den Bildern:
Die verwendeten Bilder wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen der illustrativen Darstellung.

Diese Fassung ist deutlich näher an Ihrer 2.700-Zeichen-Grenze.

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