ExxonMobil warnt vor bis zu 3 Grad Erderwärmung – und steht selbst im Mittelpunkt der Kritik

Ein Beitrag von Daniel Mautz auf LinkedIn

Daniel Mautz greift in einem LinkedIn-Beitrag einen aktuellen Bericht der taz über den neuen Energieausblick von ExxonMobil auf. Die zentrale Aussage ist brisant: Der US-Ölkonzern rechnet bis 2050 mit einer globalen Erwärmung von 2,5 bis 3 Grad Celsius.

Als wesentlichen Grund nennt ExxonMobil die weiterhin starke Nutzung fossiler Energieträger – besonders von Kohle.

Nach dem aktuellen Global Outlook von ExxonMobil soll Kohle im Jahr 2050 noch rund 15 Prozent des weltweiten Energiemixes ausmachen. Vor allem in China und anderen Teilen Asiens bleibe Kohle ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung.

ExxonMobil verweist dabei auf Versorgungssicherheit, geopolitische Risiken und den weiter steigenden Energiebedarf.

Besonders deutlich wird die Lücke beim CO₂-Ausstoß: ExxonMobil erwartet für 2050 noch rund 30 Milliarden Tonnen energiebedingte CO₂-Emissionen pro Jahr.

Im vorherigen Ausblick waren es noch rund 27 Milliarden Tonnen.

Nach den von ExxonMobil selbst herangezogenen IPCC-Szenarien müssten die energiebedingten Emissionen dagegen auf etwa 11 Milliarden Tonnen sinken, um mit einer Erwärmung von unter 2 Grad vereinbar zu sein.

Auch bei der CO₂-Abscheidung und -Speicherung – CCS fällt die neue Prognose schwächer aus.

Während ExxonMobil zuvor für 2050 mit rund 3,1 Milliarden Tonnen abgeschiedenem CO₂ pro Jahr rechnete, sind es im aktuellen Ausblick nur noch etwa 2 Milliarden Tonnen.

Mautz verbindet diese Zahlen mit einem besonders kritischen Punkt aus der Vergangenheit:

Eine 2023 veröffentlichte wissenschaftliche Auswertung interner Exxon-Unterlagen zeigte, dass Forscher des Unternehmens bereits seit Ende der 1970er-Jahre die globale Erwärmung erstaunlich präzise berechnet hatten.

Gleichzeitig wurde der Zusammenhang zwischen fossilen Energien und Klimawandel in der öffentlichen Kommunikation des Konzerns über Jahrzehnte deutlich zurückhaltender dargestellt.

Genau darin liegt die besondere Brisanz des heutigen Energieausblicks:

ExxonMobil beschreibt selbst eine Zukunft, in der die weltweiten Emissionen deutlich über dem Niveau liegen würden, das nach den herangezogenen Klimaszenarien für eine Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 Grad erforderlich wäre.

Quellen:

Daniel Mautz, LinkedIn-Beitrag

Kai Schöneberg, taz, 20.09.2026
https://taz.de/Exxonmobil-prognostiziert-Klimawandel/!6149302/

ExxonMobil, Global Outlook 2026
https://corporate.exxonmobil.com/publications/global-outlook

#Klimawandel #ExxonMobil #CO2Emissionen #Energiewende #ErneuerbareEnergien

KI-Bilder: Werner Hoffmann. Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz erstellt.

Raus aus Deutschland – dann zahle ich keine Steuern mehr? Ganz so einfach ist es nicht!

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Immer wieder hört man: „Dann wandere ich eben aus Deutschland aus – und zahle hier keine Steuern mehr.“

Solche populistischen Aussagen klappen nicht!

Wer Deutschland verlässt, beendet unter bestimmten Voraussetzungen zwar seine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Deutschland steuerlich keine Rolle mehr spielt.

Entscheidend ist zunächst, ob wirklich kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr in Deutschland bestehen. Wer weiterhin eine jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland hat, kann weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Auch ohne deutschen Wohnsitz können bestimmte Einkünfte hier steuerpflichtig bleiben. Dazu gehören beispielsweise Einnahmen aus deutschen Immobilien, bestimmten Tätigkeiten, Renten, Versorgungsleistungen oder Beteiligungen. Dann kann eine beschränkte Steuerpflicht bestehen. Zusätzlich ist zu prüfen, welches Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzstaat gilt.

Besonders wichtig ist die Wegzugsbesteuerung. Wer wesentlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist und Deutschland verlässt, kann unter bestimmten Voraussetzungen so behandelt werden, als hätte er seine Anteile verkauft – obwohl tatsächlich kein Verkauf stattgefunden hat.

Dadurch kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen, ohne dass überhaupt Geld zugeflossen ist.

Auch größere Fonds- oder ETF-Bestände können beim Wegzug steuerlich relevant werden. Für Selbstständige und Unternehmer kann es zusätzlich kompliziert werden, wenn Betriebsvermögen, Rechte oder andere Wirtschaftsgüter aus dem deutschen Besteuerungsbereich verlagert werden.

Die wichtigste Botschaft lautet deshalb:

Raus aus Deutschland bedeutet nicht automatisch raus aus der deutschen Steuerpflicht.

Wer auswandern möchte, sollte vorher prüfen: Bleiben Immobilien, Renten, Beteiligungen, Unternehmen oder andere Einkünfte in Deutschland bestehen? Greift eine Wegzugsbesteuerung? Welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt?

Auch wenn Unternehmer oder Selbstständige damit drohen, ihren Betrieb oder Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, kann ein solcher Schritt finanziell erhebliche Folgen haben. Wegzugsbesteuerung und fortbestehende beschränkte Steuerpflicht können weiterhin zu Belastungen führen.

Hinzu kommt: Deutschland bietet im internationalen Vergleich ein hohes Maß an Rechtssicherheit, Stabilität und persönlicher Sicherheit – Faktoren, die bei einer Auswanderungsentscheidung ebenfalls berücksichtigt werden sollten.

#Auswandern #Steuern #Wegzugsbesteuerung #Selbstständige #Deutschland

KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.
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Bis zu 281,50 Euro mehr im Monat – dieser Freibetrag wird oft mit der Grundrente verwechselt!

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Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.

Viele Rentnerinnen und Rentner kennen den Begriff Grundrente. Weniger bekannt ist jedoch, dass es daneben einen besonderen Grundrenten-Freibetrag bei Sozialleistungen gibt. Dabei werden zwei völlig unterschiedliche Dinge häufig miteinander verwechselt.

Wichtig: Grundrente und Grundsicherung sind nicht dasselbe.

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für bestimmte Versicherte mit langjährigen Grundrentenzeiten und eher niedrigen Durchschnittsverdiensten.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist dagegen eine Sozialleistung nach dem SGB XII für Menschen, deren Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.

Für Menschen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, gibt es bei der Einkommensanrechnung auf die Grundsicherung einen besonderen Freibetrag. Dabei bleiben zunächst 100 Euro monatlich aus der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei. Zusätzlich bleiben 30 Prozent des darüberliegenden Rentenbetrags unberücksichtigt. 

Der Freibetrag ist allerdings begrenzt: Er darf höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 betragen. Nach den aktuell veröffentlichten Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind das maximal 281,50 Euro monatlich. 

Beispiel: Bei einer monatlichen Bruttorente von 700 Euro bleiben zunächst 100 Euro frei. Von den verbleibenden 600 Euro werden nochmals 30 Prozent, also 180 Euro, nicht angerechnet. Der Freibetrag beträgt somit 280 Euro.

Entscheidend ist: Man muss keinen Grundrentenzuschlag beziehen, um diesen Freibetrag nutzen zu können. Maßgeblich sind grundsätzlich die erforderlichen 33 Jahre Grundrentenzeiten beziehungsweise vergleichbare Zeiten. 

Der Freibetrag kann dazu führen, dass weniger Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dadurch kann die Grundsicherungsleistung höher ausfallen – oder unter Umständen erstmals überhaupt ein Anspruch entstehen. 

Deshalb mein Hinweis: Wer nur eine geringe Rente erhält und mindestens 33 Jahre entsprechende Zeiten erreicht hat, sollte prüfen lassen, ob dieser Freibetrag berücksichtigt wurde.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann

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Die verwendeten Bilder wurden mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Darstellung des jeweiligen Themas. Dargestellte Personen sind keine realen Personen.

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