Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
– Rentenberater und Prozessbevollmächtigter. –
Die Diskussion um die Zukunft der Witwen- und Witwerrente gewinnt erneut an Fahrt. Nach aktuellen Medienberichten wird darüber diskutiert, die Hinterbliebenenversorgung langfristig stärker durch ein Rentensplitting zu ersetzen oder die Bedeutung der Witwenrente zurückzufahren.
Auf den ersten Blick klingt das gerecht: Jeder Ehepartner erhält eine eigene Altersrente. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die heutige Witwen- und Witwerrente in vielen Fällen erhebliche Vorteile bietet.
Rentensplitting gibt es bereits heute
Was viele Versicherte nicht wissen: Das Rentensplitting unter Ehegatten existiert bereits seit Jahren. Ehepaare können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden.
Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet allerdings dauerhaft auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente.
Trotz dieser Möglichkeit wird das Rentensplitting bislang kaum genutzt. Bundesweit entscheiden sich jährlich lediglich rund 150 Versicherte für diesen Weg.

Die Witwenrente ist auch eine Risikoversicherung
Die Witwen- und Witwerrente ist nicht nur eine Rentenleistung. Sie ist auch eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko des frühen Todes eines Ehepartners.
Wer sich für ein Rentensplitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf diesen Schutz.
Beispiel 1: Der Mann ist fünf Jahre älter
Nehmen wir an, der Ehemann ist fünf Jahre älter als seine Frau. Er verstirbt mit 64 Jahren, seine Ehefrau ist 59 Jahre alt und arbeitet noch halbtags.
Bei einem Rentensplitting hätte die Frau lediglich Anspruch auf ihre eigene Rente einschließlich der übertragenen Rentenanwartschaften.
Bei der heutigen Witwenrente kann dagegen ein Anspruch auf die große Witwenrente bestehen. Diese beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, in bestimmten Altfällen sogar 60 Prozent.
Gerade in solchen Fällen kann die Witwenrente über viele Jahre hinweg deutlich höhere Leistungen erbringen als ein Rentensplitting.

Beispiel 2: Der Mann verdient deutlich mehr
Ein typischer Fall aus der Praxis:
Mann: durchschnittlich 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr
Frau: durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkte pro Jahr
Ehedauer: 30 Jahre
Tod des Mannes mit 55 Jahren
Frau ist 49 Jahre alt
Während der Ehe hat der Mann rund 54 Entgeltpunkte erworben, die Frau etwa 27 Entgeltpunkte.
Beim Rentensplitting würden beide auf etwa 40,5 Entgeltpunkte kommen.
Was zunächst gerecht erscheint, kann sich später als Nachteil erweisen. Die Ehefrau verliert dauerhaft den Anspruch auf eine spätere Witwenrente aus den deutlich höheren Rentenansprüchen ihres verstorbenen Ehemannes.
Hinzu kommt: Verstirbt der Ehemann bereits mit 55 Jahren, können sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt werden. Dadurch kann die spätere Witwenrente deutlich höher ausfallen.
Dieser Vorteil geht beim Rentensplitting vollständig verloren.
Altersunterschiede und Lebenserwartung werden oft vergessen
Männer sind in Ehen häufig älter als ihre Ehefrauen. Gleichzeitig haben Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung.
Hat der Ehemann deutlich höhere Rentenanwartschaften erworben, werden diese beim Rentensplitting teilweise auf die Ehefrau übertragen. Dadurch steigt zwar die spätere eigene Rente der Ehefrau, gleichzeitig sinkt aber die Altersrente des Ehemannes bereits ab Rentenbeginn.
Das bedeutet: Der Ehemann erhält möglicherweise über viele Jahre eine niedrigere Altersrente als ohne Rentensplitting. Verstirbt er später, besteht zusätzlich kein Anspruch mehr auf eine Witwenrente.

Einkommensanrechnung ist ebenfalls zu berücksichtigen
Befürworter des Rentensplittings weisen zu Recht auf einen Nachteil der heutigen Witwenrente hin: Auf die Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet.
Wer noch arbeitet, eine eigene höhere Altersrente bezieht oder andere anrechenbare Einkünfte hat, muss damit rechnen, dass die Hinterbliebenenrente teilweise gekürzt wird.
Warum eine individuelle Beratung wichtig ist
Ob die klassische Witwen- oder Witwerrente oder ein Rentensplitting die bessere Lösung ist, lässt sich niemals pauschal beantworten.
Dabei spielen nicht nur die gesetzliche Altersrente und die Witwenrente eine Rolle. Zu berücksichtigen sind oft auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, privaten Rentenversicherungen, Versorgungswerken, Beamtenversorgungen oder erbrechtliche Gestaltungen.
Die Deutsche Rentenversicherung und die Versicherungsämter leisten wichtige Beratungsarbeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine umfassende Analyse aller Versorgungsbereiche und deren Wechselwirkungen gehört jedoch regelmäßig nicht zu deren Aufgaben.
Genau hierfür gibt es unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Momentan ist das Rentensplitting für bestimmte Personengruppen eine freiwillige Option. Im Rahmen der aktuellen Reformdiskussionen wird jedoch darüber nachgedacht, die Hinterbliebenenversorgung künftig stärker an einem Splittingmodell auszurichten. Wie eine mögliche Reform konkret aussehen wird, ist derzeit offen.

Aus meiner Sicht sollte deshalb niemand vorschnell auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten oder sich allein aufgrund allgemeiner Empfehlungen für ein Rentensplitting entscheiden.
Erst eine individuelle Prüfung aller Rentenansprüche, Versorgungsleistungen, Einkommensverhältnisse und familiären Rahmenbedingungen ermöglicht eine fundierte Entscheidung.

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Generationenberater (IHK)
Seniorenberater (NWB-Akademie)
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