Rentensplitting statt Witwenrente? Warum diese Entscheidung gut überlegt sein muss!

Rentensplitting statt Witwenrente? Warum diese Entscheidung gut überlegt sein muss!

9. Mai 2026

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.Renten-Experte.de

Viele Ehepaare wissen nicht, dass es neben der klassischen Witwen- oder Witwerrente noch eine weitere Möglichkeit gibt: das Rentensplitting. Gerade bei unterschiedlichen Einkommen kann dieses Modell interessant sein – birgt aber auch Risiken.

Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Vereinfacht gesagt: Die während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte werden zusammengerechnet und anschließend hälftig verteilt. Dadurch erhält der Partner mit niedrigeren Rentenanwartschaften später eine höhere eigene Altersrente.

Doch Vorsicht: Das Rentensplitting ersetzt dauerhaft die spätere Witwen- oder Witwerrente. Genau darin liegt das große Risiko.

Der Vorteil: Der wirtschaftlich schwächere Partner erhält eine höhere eigene Altersrente. Außerdem erfolgt keine Einkommensanrechnung wie bei der Witwenrente. Das kann interessant sein, wenn zusätzliche Einkünfte vorhanden sind – etwa aus Betriebsrenten oder Vermietung.

Auch Menschen, die wegen Kindererziehung oder Pflege weniger gearbeitet haben, können profitieren. Das Rentensplitting stärkt die eigenständige Altersversorgung.

Die Nachteile werden jedoch oft unterschätzt: Verstirbt später der Ehepartner mit der höheren Rente, entfällt die klassische Witwen- oder Witwerrente vollständig. Gerade bei großen Einkommensunterschieden kann die Hinterbliebenenrente deutlich höher sein als der Vorteil aus dem Splitting.

Hinzu kommt: Die Entscheidung ist grundsätzlich bindend und später kaum rückgängig zu machen.

Deshalb sollte vorher unbedingt geprüft werden:

  • Wer hat die höheren Rentenanwartschaften?
  • Wie hoch wäre die spätere Witwenrente?
  • Gibt es zusätzliche Einkünfte?
  • Welche steuerlichen Folgen entstehen?

Gerade bei langen Ehen, Kindererziehungszeiten oder Betriebsrenten kann eine falsche Entscheidung erhebliche finanzielle Nachteile verursachen.

Deshalb gilt: Vor einem Rentensplitting sollte immer eine individuelle Prüfung erfolgen. Denn nicht jede Ehe profitiert von diesem Modell. Oft ist die klassische Witwenrente langfristig die bessere Lösung.

Ein unabhängiger Rentenberater kann hierzu konkrete Vergleichsberechnungen erstellen und die langfristigen Auswirkungen beurteilen.


Weitere Informationen

 https://Rentenberater.blog

 www.Renten-Experte.de

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Was ist Rentensplitting?

#Rentenansprüche, die in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gesammelt wurden, werden durch das #Rentensplitting partnerschaftlich zwischen beiden Parteien aufgeteilt.

www.Renten-Experte.de

„Splitting“ ist ein englischer Begriff und heißt übersetzt „Teilung“. 

Beide Partner werden in dem Verfahren so gestellt, als hätten sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft gleich hohe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben:

Jede Partei erhält jeweils die Hälfte der gemeinschaftlichen Rentenanwartschaften. So kann die eigene Rente erhöht oder die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden. 

Nachteil: Der Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente, wenn das Rentensplitting in Anspruch genommen wird.

Empfehlenswert ist eine umfassende Beratung, um festzustellen, ob das Rentensplitting oder eine Hinterbliebenenrente die günstigere Option darstellt. 

So kann es durchaus sein, dass das Rentensplitting sich auch zum Nachteil auswirkt.

Ebenso kann sich das Rentensplitting auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung oder die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in bestimmten Konstellationen auswirken.

Hilfreich ist hier auf jeden Fall mindestens eine Erstberatung bei einem unabhängigen #Rentenberater.

Erste Informationen gibt es auch bei der Deutsche Rentenversicherung.

Die kostenfreie Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ der Deutschen Rentenversicherung bietet hier grundsätzliche Infos.

Link zum Download der Broschüre—>

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentenspltting_partnerschaftlich_teilen.pdf?__blob=publicationFile&v=3

www.Renten-Experte.de

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