Neue betriebliche Altersversorgung: Wer könnte sich gegen eine Reform stellen? – Kurzversion

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Deutschland braucht eine moderne betriebliche Altersversorgung (bAV), die Arbeitnehmern mehr Sicherheit bietet und Arbeitgeber gleichzeitig von Haftungsrisiken entlastet. Ein Modell mit 50 Prozent Arbeitgeberbeteiligung, zertifizierten Produkten, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz sowie einfacher Verwaltung hätte viele Vorteile. Doch jede Reform schafft auch Gegner.

Die Anbieterbranche

Versicherungen, Pensionskassen und andere Anbieter profitieren heute teilweise von komplexen Produkten und zahlreichen Tarifvarianten. Eine gesetzliche Zertifizierung mit klaren Vorgaben zu Kosten, Transparenz und Leistungen könnte bestehende Geschäftsmodelle verändern und Gewinnmargen reduzieren.

Die bAV-Beraterbranche

Die betriebliche Altersversorgung gilt als kompliziert. Viele Unternehmen benötigen deshalb externe Berater und Spezialisten. Ein einfaches, standardisiertes System würde den Beratungsaufwand deutlich verringern und damit auch die Bedeutung eines Teils dieser Branche.

Arbeitgeber

Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 50 Prozent würde zunächst höhere Kosten verursachen. Gleichzeitig könnten Arbeitgeber jedoch von der Nachhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG befreit werden. Das würde mehr Planungssicherheit schaffen. Zudem sind Arbeitgeberbeteiligungen von mindestens 50 Prozent in vielen europäischen Ländern längst üblich.

Gewerkschaften

Auch Gewerkschaften könnten Vorbehalte haben. Würde eine gesetzliche Grund-bAV für alle Beschäftigten eingeführt, wäre dafür kein Tarifvertrag erforderlich. Damit ginge ein wichtiges tarifpolitisches Instrument verloren. Gleichzeitig würden aber auch Millionen Beschäftigte profitieren, die bisher keine Betriebsrente erhalten.

Parteien, Verbände und Lobbygruppen

Arbeitgeberverbände könnten höhere Kosten kritisieren. Teile der Finanzwirtschaft dürften strengere Vorgaben ablehnen. Auch politische Parteien vertreten unterschiedliche Interessen. Während Arbeitnehmervertreter den Ausbau der bAV eher unterstützen könnten, würden wirtschaftsliberale (Neoliberale) Kräfte zusätzliche Arbeitgeberpflichten kritisch sehen.

Besonders die AfD würde entschieden gegen diese neue bAV sein. Gründe sind hier: Die AfD will – ohne dass sie ein Finanzierungskonzept hat – dass die Altersversorgung 70 Prozent beträgt, aber nicht durch höhere Arbeitgeberbeteiligung, sondern durch Privatsparen, was für einkommensschwächere Arbeitnehmer nicht möglich ist.

Fazit

Die eigentliche Frage lautet: Soll die betriebliche Altersversorgung vor allem bestehenden Interessen dienen oder möglichst vielen Arbeitnehmern einen verlässlichen Schutz im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene bieten?

#Betriebliche #Altersversorgun #Regorm

Neue betriebliche Altersversorgung: Wer könnte sich gegen eine Reform stellen?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann, Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

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Deutschland braucht eine moderne betriebliche Altersversorgung (bAV), die Arbeitnehmern mehr Sicherheit bietet und Arbeitgeber gleichzeitig von Haftungsrisiken entlastet. Ein Modell mit verpflichtender Arbeitgeberbeteiligung von 50 Prozent, zertifizierten Produkten, automatischer Absicherung von Berufsunfähigkeit und Todesfall sowie einfacher Verwaltung hätte viele Vorteile. Doch jede Reform schafft auch Gegner.

1. Die Anbieterbranche

Versicherungen, Pensionskassen und andere Anbieter profitieren heute teilweise von komplexen Produkten und zahlreichen Tarifvarianten. Eine gesetzliche Zertifizierung mit klaren Vorgaben zu Transparenz, Kosten und Leistungen würde den Wettbewerb stärker auf Qualität statt auf Vertrieb ausrichten. Zudem müssten Risiken wie Berufsunfähigkeit und Todesfall verbindlich abgesichert werden. Dadurch könnten Gewinnmargen sinken.

2. Die bAV-Beraterbranche

Die betriebliche Altersversorgung gilt als kompliziert. Viele Unternehmen benötigen deshalb externe Berater, Makler oder Spezialisten. Ein einfaches, standardisiertes System würde zwar die Verbreitung der bAV erleichtern, gleichzeitig aber den Beratungsaufwand deutlich reduzieren. Für Teile der Branche könnte dies geringere Umsätze bedeuten.

3. Arbeitgeber

Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 50 Prozent würde die Personalkosten erhöhen. Deshalb wäre hier mit Widerstand zu rechnen. Allerdings würde gleichzeitig die Nachhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG entfallen. Arbeitgeber erhielten dadurch mehr Planungssicherheit und wären von langfristigen Haftungsrisiken befreit. Zudem sind Arbeitgeberbeteiligungen von mindestens 50 Prozent in vielen europäischen Staaten bereits Standard.

4. Gewerkschaften

Auch Gewerkschaften könnten Vorbehalte haben. Nicht wegen der bAV selbst, sondern wegen ihrer Einführung. Würde eine gesetzliche Grund-bAV für alle Beschäftigten geschaffen, wäre dafür kein Tarifvertrag erforderlich. Gewerkschaften verlören damit ein wichtiges Verhandlungsfeld und zugleich ein Argument für die Mitgliedschaft. Andererseits würden auch Millionen Arbeitnehmer profitieren, die bislang keinen Zugang zu tarifvertraglichen Betriebsrenten haben.

5. Parteien, Verbände und Lobbygruppen

Jede größere Reform berührt politische und wirtschaftliche Interessen. Arbeitgeberverbände könnten höhere Kosten kritisieren. Teile der Finanzwirtschaft könnten strengere Vorgaben ablehnen. Gewerkschaftsnahe Organisationen könnten den Bedeutungsverlust tariflicher Regelungen bemängeln.

Auch politische Parteien vertreten unterschiedliche Wählergruppen. Während Arbeitnehmervertreter den Ausbau der bAV eher unterstützen könnten, würden wirtschaftsliberale (Neoliberale) Kräfte zusätzliche Arbeitgeberpflichten vermutlich kritisch sehen.

Besonders die AfD würde entschieden gegen diese neue bAV sein. Gründe sind hier: Die AfD will – ohne dass sie ein Finanzierungskonzept hat – dass die Altersversorgung 70% beträgt, aber nicht durch höhere Arbeitgeberbeteiligung sondern durch Privatsparen, was für einkommensschwächere Arbeitnehmer nicht möglich ist.

Fazit

Eine neue bAV könnte die Altersvorsorge vieler Menschen verbessern und gleichzeitig Berufsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenschutz integrieren. Die eigentliche Frage lautet: Soll die betriebliche Altersversorgung vor allem bestehenden Interessen dienen oder möglichst vielen Arbeitnehmern einen verlässlichen Schutz im Alter bieten?

Rentenexperte renten-experte
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www.Renten-Experte.de

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Neue betriebliche Altersversorgung: Einfacher, günstiger und fairer für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann. Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

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Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Dennoch wird sie von vielen Beschäftigten nicht genutzt. Gründe sind hohe Kosten, mangelnde Transparenz und Haftungsrisiken für Arbeitgeber.

Deshalb braucht Deutschland eine moderne betriebliche Altersversorgung, die Arbeitnehmern mehr Sicherheit bietet und Arbeitgeber gleichzeitig entlastet.

Sehr viele EU-Länder haben als Standard schon Arbeitgeberbeteiligungen von mindestens 50 Prozent eingeführt.

1. Ansparen wie bei den vermögenswirksamen Leistungen

Die Beiträge sollten einfach und unbürokratisch abgewickelt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen monatlich feste Beträge ein – ähnlich wie bei den vermögenswirksamen Leistungen.

2. Arbeitgeber enthaften – dafür 50 Prozent Zuschuss

Viele Arbeitgeber scheuen die bAV wegen der Nachhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Diese Haftung sollte entfallen.

Im Gegenzug sollte ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss eingeführt werden. Der Arbeitgeber sollte mindestens 50 Prozent des Gesamtbeitrags finanzieren – ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zahlt ein Arbeitnehmer beispielsweise 100 Euro monatlich ein, müsste der Arbeitgeber weitere 100 Euro beisteuern. Dadurch entsteht deutlich schneller ein wirksamer Kapitalaufbau.

3. Niedrige Kosten, 80-Prozent-Garantie und freie Anbieterwahl

Viele bestehende Produkte leiden unter hohen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Deshalb sollten gesetzliche Obergrenzen für sämtliche Kosten eingeführt werden.

Zugleich sollte eine Mindestgarantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge vorgeschrieben werden. So bleiben die Chancen der Kapitalanlage erhalten, während das Verlustrisiko begrenzt wird.

Ebenso wichtig ist ein nahezu kostenfreier Wechsel zwischen Versorgungsträgern. Wer mit einem Anbieter unzufrieden ist, sollte sein Kapital problemlos auf einen anderen übertragen können.

4. Schutz bei Berufsunfähigkeit und Todesfall

Eine moderne betriebliche Altersversorgung darf sich nicht allein auf die Altersrente beschränken.

Je nach Branche werden schätzungsweise 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig oder versterben vorher. Deshalb müssen Leistungen bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene verpflichtender Bestandteil jeder betrieblichen Altersversorgung sein.

Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, benötigt ebenso Schutz wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder im Todesfall.

Fazit

Eine moderne betriebliche Altersversorgung sollte einfach, transparent und kostengünstig sein. Arbeitgeber würden von Haftungsrisiken befreit, müssten dafür aber die Hälfte der Beiträge finanzieren.

Arbeitnehmer erhielten höhere Ansprüche, mehr Wettbewerb, bessere Wechselmöglichkeiten sowie Schutz bei Berufsunfähigkeit und Tod.

So könnte die betriebliche Altersversorgung zu einer starken zweiten Säule der Altersvorsorge werden – im Interesse der Beschäftigten und nicht primär der Anbieter.

#Betriebsrente #Altersvorsorge #BetrieblicheAltersversorgung #Rentenreform #SozialeSicherheit

Neue Altersvorsorgedepots unter Merz: Mehr Renditechancen – aber auch neue Risiken für die Altersvorsorge

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Unabhängiger Rentenberater (RDG)

Werner Hoffmann.

– Rentenberater (RDG). – www.Renten-Experte.de

Die Bundesregierung unter Friedrich Merz plant einen grundlegenden Umbau der privaten Altersvorsorge. Die bisherige Riester-Rente soll durch staatlich geförderte Altersvorsorgedepots ersetzt werden. Ziel sind höhere Renditen durch Fonds, ETFs und Kapitalmarktanlagen. Genau hier sehen viele Experten erhebliche Risiken.

Versicherte sollen künftig zwischen drei Varianten wählen können:

  • vollständige Beitragsgarantie,
  • 80-Prozent-Garantie,
  • oder einem Depot ohne Garantieschutz mit höheren Renditechancen.

Zusätzlich ist ein staatlich organisiertes Standarddepot vorgesehen. Bis 360 Euro Jahresbeitrag sind 50 % Zuschuss geplant, für weitere Beiträge bis 1.800 Euro noch 25 %. Familien sollen zusätzlich bis zu 300 Euro je Kind erhalten.

Damit erfolgt ein deutlicher Kurswechsel: Weg von klassischen Garantierenten – hin zu kapitalmarktabhängigen Vorsorgemodellen.

Wer höhere Renditen will, trägt auch stärkere Verlustrisiken. Ein Börsencrash kurz vor Rentenbeginn kann große Teile des Vermögens vernichten. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keinen dauerhaften solidarischen Ausgleich.

Ein Crash kurz vor Renteneintritt kann den Anlagewert deutlich reduzieren – diesen Stoß federt niemand ab.

Viele Bürger unterschätzen zudem die langfristigen Auswirkungen von Kosten. Schon kleine Verwaltungsgebühren können über Jahrzehnte enorme Renditeverluste verursachen.

Wichtig ist außerdem:

Von allen Berufstätigen werden statistisch grob etwa 15 bis 20 % bis zur Altersrente erwerbsgemindert. Zusätzlich versterben ca. 15–20 % der Versicherten vor dem regulären Rentenbeginn.

Genau deshalb ist die gesetzliche Rentenversicherung weit mehr als nur Altersvorsorge. Sie sichert zugleich Erwerbsminderung, Hinterbliebene und Langlebigkeit ab.

Kapitalgedeckte Modelle konzentrieren sich dagegen primär auf Vermögensaufbau. Die sozialen Risiken müssen oft zusätzlich abgesichert werden.

CDU, CSU, FDP und auch die AfD setzen verstärkt auf private und betriebliche Altersversorgung. Dabei wird häufig verschwiegen, dass die Arbeitgeberbeteiligung an der Gesamtaltersversorgung in Deutschland im europäischen Vergleich niedrig ist. In einigen europäischen Staaten beteiligen sich Arbeitgeber dagegen mit bis zu 80 % an der Gesamtaltersversorgung.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet dagegen weiterhin große Vorteile:

  • lebenslange garantierte Rentenzahlung,
  • Schutz bei Erwerbsminderung,
  • Hinterbliebenenschutz,
  • solidarische Absicherung.

Gerade deshalb sollte die gesetzliche Rente nicht geschwächt, sondern stabilisiert werden.

Private Vorsorge kann sinnvoll sein — sie ersetzt jedoch keine starke gesetzliche Rentenversicherung.

#Rente #Altersvorsorge #Merz #ETF #Riester #Rentenversicherung

Betriebliche Altersversorgung: Große Errungenschaft – aber nur für wenige?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als zweite Säule der Altersvorsorge. Doch sie ist nicht flächendeckend: Vor allem Beschäftigte in Großunternehmen und tarifgebundenen Betrieben profitieren – kleine Betriebe bleiben zurück.

Verbreitung nach Betriebsgröße

  • >1.000 MA: 75–90 %,
  • 500 MA: 70–80 %,
  • 100 MA: 50–60 %,
  • 10 MA: 20–30 %,
  • Kleinbetriebe: oft unter 20 %.

Geschlechterunterschiede

  • Männer: 27 %,
  • Frauen: 13 %.

Zwar existieren rund 18 Mio. Verträge, doch diese Zahl täuscht: ruhende Verträge, Mehrfachverträge und geringe Leistungen verzerren das Bild.

Rechtsanspruch – begrenzt

Nach § 1a BetrAVG besteht nur ein Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt 15 % Zuschuss, aber nur bei eigener SV-Ersparnis. Zudem bestimmt er Durchführungsweg und Anbieter – echte Wahlfreiheit fehlt.

Komplexität als Problem

Die bAV ist so umfangreich und kompliziert, dass jedes Jahr bei der aba – Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung e.V. mehrere Tage Seminare – selbst für Spezialisten – stattfinden!

Politische Entwicklung kritisch

Einige Parteien (besonders CDU, CSU, FDP und AfD) sehen die gesetzliche Rente nur noch als Basis – teils ohne 48 %-Haltelinie. Stattdessen sollen bAV und private Vorsorge wachsen.

Reform ist notwendig

  • Abbau der Arbeitgeberhaftung, um Hemmschwellen zu senken, dafür aber,
  • Zertifizierte Standardprodukte,
  • Freie Anbieterwahl,
  • AG-Zuschüsse von 30–50 %,
  • BU- und Hinterbliebenenschutz verpflichtend integrieren,
  • Strukturen vereinfachen.

Entscheidend: Alle müssen mitziehen

  • Arbeitgeber,
  • Gewerkschaften,
  • politische Parteien,
  • Beratungsfirmen, Dienstleister und Versicherer.

Resümee

Die bAV ist wichtig, aber kein flächendeckender Erfolg.

Ohne Reformen, höhere Arbeitgeberbeteiligung und gemeinsames Handeln bleibt sie ein Privileg weniger – statt eine Lösung für alle.

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www.Renten-Experte.de

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https://rentenberater.blog/-70-rente-die-rechnung-der-afd-geht-nicht-auf/

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Betriebsrente vor dem Umbruch? Warum die bAV dringend reformiert werden muss!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
www.Renten-experte.de

Die Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland ist längst überfällig. Aus meiner Sicht ist klar: Die Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung als Umlagesystem und kapitalgedeckten Systemen wie der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie der privaten Vorsorge ist grundsätzlich richtig und notwendig.

Zwei Systeme – eine sinnvolle Risikostreuung

Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Umlageverfahren. Beiträge der heutigen Erwerbstätigen finanzieren die Renten der aktuellen Rentner.

Dem gegenüber stehen kapitalgedeckte Systeme, bei denen Kapital angespart wird.

Diese Kombination sorgt für eine wichtige Risikostreuung:

  • Umlage abhängig von Demografie und Beschäftigung,
  • Kapitaldeckung abhängig von Zinsen und Märkten.

Das Problem: Die bAV ist zu komplex

So sinnvoll die bAV ist – sie ist heute:

  • zu kompliziert,
  • zu unübersichtlich,
  • zu stark reguliert.

Viele Arbeitnehmer verstehen nicht mehr:

  • wie ihre Versorgung funktioniert,
  • welche Kosten entstehen,
  • welche Leistungen sie erhalten.

Das führt zu Unsicherheit – und bremst die Verbreitung.

Fünf notwendige Reformschritte

1. Arbeitgeberhaftung reduzieren
Die Haftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG schreckt viele Unternehmen ab.

2. Mindest-Arbeitgeberzuschuss von 30 %, besser 50 %
Die bAV braucht echte Arbeitgeberbeteiligung statt reiner Entgeltumwandlung.

3. Mehr Flexibilität und Portabilität
Beim Jobwechsel muss die Mitnahme einfach und selbstverständlich sein.

4. Kosten deutlich senken
Zu hohe Verwaltungs- und Vertriebskosten mindern die Rendite.

5. Berufsunfähigkeitsschutz integrieren
Notwendig ist eine verpflichtende Absicherung ohne Gesundheitsprüfung mit bis zu 1.000 Euro monatlich.
Für Geringverdiener sollte der Eigenanteil maximal 25 % betragen.
Ohne diesen Schutz droht oft der Weg in die Grundsicherung – und damit Belastung für den Staat.

Der größte Fehler im System

Die bAV ist für Millionen gedacht – aber nur für Experten verständlich.

Resümee

Die Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung ist richtig. Doch die bAV braucht dringend Reformen: weniger Komplexität, mehr Transparenz, höhere Arbeitgeberbeiträge, geringere Kosten und integrierten Schutz bei Berufsunfähigkeit.

Nur so wird sie wieder ein starker Baustein der Altersvorsorge.

#bAV #Rente #Altersvorsorge #Betriebsrente #Berufsunfähigkeit

Erwerbsminderungsrente: Warum ein schneller Antrag Sie ein Vermögen kosten kann

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG)
www.Renten-experte.de

„Stellen Sie schnell einen Antrag!“ – dieser Rat ist weit verbreitet. Doch genau das kann ein teurer Fehler sein. Denn bei der Erwerbsminderungsrente entscheidet nicht nur der Anspruch, sondern vor allem der richtige Zeitpunkt.

Der Mechanismus

Sobald die Erwerbsminderung eintritt, wird alles festgeschrieben:

  • Entgeltpunkte,
  • Versicherungszeiten,
  • Durchschnittswerte.

Dieser Durchschnitt wirkt über die Zurechnungszeit bis etwa zum 66. Lebensjahr weiter.

Beispiel A: Zu früh beantragt

Ein 22-jähriger Versicherter:

  • 3 Jahre Ausbildung mit etwa 2,25 Entgeltpunkten,
  • 2 Jahre Minijob mit Aufstockung mit etwa 0,40 Entgeltpunkten.

Gesamt: 2,65 Entgeltpunkte bei 5 Jahren.
Die Voraussetzungen sind erfüllt.

Durchschnitt: 0,53 Entgeltpunkte pro Jahr.

Zurechnungszeit von rund 44,2 Jahren ergibt:
23,43 Entgeltpunkte.

Gesamt:
2,65 plus 23,43 ergibt 26,08 Entgeltpunkte.

Monatliche Rente:
26,08 multipliziert mit 40,79 Euro ergibt etwa 1.064 Euro.

Beispiel B: Ein Jahr klug ergänzt

Der gleiche Versicherte zahlt ein zusätzliches Jahr Beiträge im Alter von 16 bis 17:

  • zusätzlich etwa 2,00 Entgeltpunkte.

Gesamt: 4,65 Entgeltpunkte bei 6 Jahren.

Durchschnitt: 0,78 Entgeltpunkte pro Jahr.

Zurechnungszeit ergibt:
34,48 Entgeltpunkte.

Gesamt:
4,65 plus 34,48 ergibt 39,13 Entgeltpunkte.

Monatliche Rente:
39,13 multipliziert mit 40,79 Euro ergibt etwa 1.596 Euro.

Der Unterschied

1.064 Euro gegenüber 1.596 Euro.
Das sind 532 Euro mehr im Monat.

Über Jahrzehnte ergibt sich ein Unterschied von weit über 100.000 Euro.

Das eigentliche Problem

Viele wenden sich an Gemeinden, Versicherungsälteste oder die Deutsche Rentenversicherung.

Dort werden Anträge korrekt aufgenommen, aber es erfolgt in der Regel keine strategische Optimierung.

Merke: Keine schnelle Antragstellung von Renten!

Erst eine strategische Vorabprüfung des Rentenantrages durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) kann die notwendige Sicherheit bringen!

Resümee

Ein vorschneller Antrag kann lebenslang Geld kosten.

Der Fehler liegt nicht im Antrag selbst, sondern im falschen Zeitpunkt.

Erst rechnen, dann beantragen.

#Erwerbsminderungsrente #Rentenberatung #Rente #Sozialrecht #Finanzen

Quelle: https://rentenberater.blog/erwerbsminderungsrente-warum-ein-schneller-antrag-sie-ein-vermoegen-kosten-kann/

Vielen Dank für die vielen Glückwünsche zu meiner neuen Position und dem Autoren-Jubiläum – 27 Jahre Notfallordner –

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Nach 46 Berufsjahren (Debeka in unterschiedlichsten Positionen und vielen Vertriebserfolgen (Übernahme der Beamtenkrankenkasse mit 12.000 Versicherten (1993), Abschlüsse grösserer bAV-Verträge, Zusatzverträge)

  • und vieler zusätzlichen Aus-, Fortbildungen und Studien)

leiste ich mir jetzt neben meiner sehr guten Rente und bAV den Luxus,

dann noch etwas beruflich zu tun, an dem ich Spaß habe und zwar

nicht als Vertriebler gegen Provision,

sondern ausschließlich gegen Honorar

als Unabhängiger Rentenberater (RDG) für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rentner und weitere Versicherte der Deutschen Rentenversicherung DRV, Versorgungswerke

Gutachter in der #bAV

Dozent,

und rund um die Inhalte meines Notfallordners in 90 Spezial-Versionen für viele unterschiedliche Berufsgruppen.

Ich kann es mir heute eben leisten, das zu tun, was mir Spaß macht und was mich interessiert.

(Um Mißverständnissen vorzubeugen: Debeka machte auch viele Jahre Spaß, wobei es auch dort schattige Zeitabschnitte gab, die ich heute gedanklich in den „Keller“ weggeschlossen habe.

Politisch äußere ich mich auch heute.

Ich gehöre zu keiner Partei, bin aber überzeugter demokratischer Europäer.

Und das beinhaltet auch, dass ich als Demokrat

nicht für Monokontrolle der fossilen Energielobby oder Energiekonzerne bin,

sondern auch für erneuerbare Energie einstehe,

die durch Verbraucher und Kommunale Unternehmen selbst gewonnen wird.

Denn bei erneuerbarer Energie fängt die Demokratie erst richtig an.

Es ist völlig nachvollziehbar, dass

  • Gas- und Ölkonzerne
  • Tankstellenlobby
  • Energiekonzerne
  • Verbrennerhersteller
  • Kfz-Verbrenner-Werkstätten
  • Verbrennerzulieferer

ihren Absatzweg möglichst ausschließlich für sich behalten wollen.

Aber die Zeit AlteDeutscheMännerSyndrom (#ADMS) muss vorbei sein.

Ansonsten schaffen wir unsere Lebensgrundlage ab.

#Unabhängiger #Rentenberater

#DRV

#betriebliche #Altersversorgung

#Versorgungswerke

#FossileLobby

#ErneuerbareEnergie

#Demokratie

#Debeka

Renten-Kehrtwende ab Juli 2026: Minijobber sollen eine zweite Chance bekommen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Ab dem 1. Juli 2026 soll sich für Millionen Minijobber Entscheidendes ändern. Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung während eines laufenden Minijobs bislang nicht mehr korrigieren. Es galt praktisch: Einmal befreit – in diesem Job gebunden.

Wichtig: Diese Neuregelung ist derzeit vorgesehen, aber noch nicht endgültig als geltendes Recht in Kraft.

Befreiung soll einmalig rückgängig gemacht werden können

Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen Minijobber ihre frühere Befreiung ab dem 1. Juli 2026 einmalig wieder aufheben können.

Das wäre neu. Bislang war eine Änderung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich.

Geplant ist:

  • Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft,
  • Vergangene Zeiten bleiben beitragsfrei,
  • Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich,
  • Eine spätere erneute Befreiung ist nicht mehr vorgesehen.

Wichtige Klarstellung

Die Befreiung gilt nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis.

Wird ein Minijob beendet und später ein neuer begonnen, entsteht automatisch wieder Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich dann neu entscheiden.

Die geplante Änderung betrifft daher vor allem Personen, die in einem noch laufenden Minijob vor Jahren die Befreiung gewählt haben und diese nun korrigieren möchten – ohne kündigen zu müssen.

603 Euro ab 1. Januar 2026

Bereits feststehend ist: Zum 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich, da der Mindestlohn erhöht wird. Wer bis zu 603 Euro verdient, bleibt im Minijob.

In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung beantragt wird.

Warum das relevant ist

Mit eigenem Beitragsanteil zählt der Monat als vollwertige Pflichtbeitragszeit. Das kann entscheidend sein für die 35-jährige Wartezeit, die 45-jährige Wartezeit, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie Reha-Leistungen.

Sollte die Gesetzesänderung wie geplant in Kraft treten, eröffnet sie vielen Betroffenen eine echte zweite Chance. Eine individuelle Prüfung des Versicherungsverlaufs bleibt jedoch empfehlenswert.

#Minijob #603Euro #Rentenversicherung #Altersvorsorge #Rentenberatung

Quelle: https://rentenberater.blog/renten-kehrtwende-ab-juli-2026-minijobber-sollen-eine-zweite-chance-bekommen-2/

Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Versicherungsältester – Rentenantrag bei der Gemeinde: Wo liegen die Unterschiede?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater (RDG) ,

www.Renten-Experte.de

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Wer sich mit seiner gesetzlichen Rente beschäftigt, stößt schnell auf verschiedene Anlaufstellen. Häufig genannt werden der unabhängige Rentenberater, der Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung oder die Rentenantragstelle bei der Gemeinde beziehungsweise im Rathaus. Viele Menschen glauben, dass alle drei dasselbe leisten. Tatsächlich gibt es jedoch wichtige Unterschiede.

*

Der unabhängige Rentenberater (nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Ein Rentenberater ist ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierter, unabhängiger Berater für Rentenrecht – je nach Registrierung auch für betriebliche Altersversorgung – und darf Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht erbringen. Dazu kann auch Unterstützung bei sozialrechtlichen Ansprüchen gehören, etwa bei Pflegeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung.

Der Rentenberater prüft nicht nur Formulare, sondern analysiert die gesamte Rentensituation. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Prüfung des Versicherungsverlaufs,
  • strategische Beratung zur optimalen Rentenentscheidung,
  • Bewertung von Kindererziehungs-, Ausbildungs- oder Pflegezeiten,
  • Berechnung der wirtschaftlich günstigsten Rentenvariante,
  • Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Rentenberater arbeitet unabhängig von der Rentenversicherung und vertritt ausschließlich die Interessen seiner Mandanten.

Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung

Versicherungsälteste sind ehrenamtliche Helfer der Deutschen Rentenversicherung. Sie unterstützen Versicherte vor allem organisatorisch.

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Typische Aufgaben sind:

  • Hilfe beim Ausfüllen von Rentenanträgen,
  • Weiterleitung von Unterlagen an die Rentenversicherung,
  • allgemeine Auskünfte zum Ablauf des Verfahrens.

Eine unabhängige Rechtsberatung oder strategische Rentenplanung gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben.

Rentenantragstellung bei der Gemeinde oder im Rathaus

Auch viele Städte und Gemeinden helfen bei der Rentenantragstellung. Mitarbeiter nehmen die Daten auf und leiten den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Diese Unterstützung ist in der Regel auf die Antragstellung beschränkt.

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Kosten – ein wichtiger Unterschied

Versicherungsälteste und kommunale Stellen helfen kostenlos bei der Antragstellung. Ein unabhängiger Rentenberater arbeitet dagegen gegen Honorar.

Diese Kosten können sich jedoch häufig lohnen. Ein Rentenberater kann zum Beispiel prüfen, ob bestimmte Unterlagen überhaupt eingereicht werden sollten oder ob sie die spätere Rente sogar reduzieren könnten. Auch bei komplexeren Themen – etwa betrieblicher Altersversorgung oder der späteren Höhe einer Witwenrente – kann eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein.

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Resümee

Gemeinde und Versicherungsälteste helfen vor allem beim Ausfüllen des Rentenantrags. Der unabhängige Rentenberater hilft dagegen bei der Entscheidung, welche Schritte für die eigene Rentensituation tatsächlich sinnvoll sind.

#Rentenberatung #Rentenberater #Rente #DeutscheRentenversicherung #Altersvorsorge

Ki-generierte Fotos

*Unabhängiger Rentenberater (RDG) – Beratung und strategische Prüfung der Rentensituation.

**Versicherungsältester – Unterstützung beim Ausfüllen und Weiterleiten von Rentenanträgen.

***Gemeinde oder Rathaus – Unterstützung bei der Aufnahme des Rentenantrags.

****Drei Wege zur Rentenberatung – Antragshilfe oder strategische Beratung.

Quelle: https://rentenberater.blog/unabhaengiger-rentenberater-rdg-versicherungsaeltester-rentenantrag-bei-der-gemeinde-wo-liegen-die-unterschiede/

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