Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein zentraler Pfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland, die Erwerbstätige im Alter, bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebene finanziell absichert. Sie basiert auf einem Umlageverfahren, bei dem Beiträge der aktuellen Arbeitnehmer direkt an die Rentner ausgezahlt werden. Der Beitragssatz beträgt 18,6 % des Bruttolohns (2026) , paritätisch getragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater (RDG).
Die Alterssicherungskommission hat ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben – und die Deutsche Rentenversicherung bewertet die Vorschläge insgesamt positiv.
Klar ist: Wenn die Politik diese Empfehlungen umsetzt, könnte sich das deutsche Rentensystem in den kommenden Jahren grundlegend verändern.
Die Kommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt. Aus Sicht der Rentenversicherung bilden sie ein Gesamtpaket, das die gesetzliche Rente langfristig finanzierbar und generationengerecht machen soll.
Besonders wichtig: Die gesetzliche, umlagefinanzierte Rente soll auch künftig die tragende Säule der Alterssicherung bleiben.
Ein zentraler Vorschlag ist eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild. Sie soll für gesetzlich Rentenversicherte gelten und vor allem jüngeren Generationen langfristig zusätzliche Altersleistungen ermöglichen.
Auch das Renteneintrittsalter steht im Fokus. Es soll künftig stärker an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach den Berechnungen der Kommission könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigen.
Gleichzeitig sollen vorgezogene Altersrenten grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich sein – Härtefälle ausgenommen.
Ein weiterer Punkt: Bisher nicht abgesicherte Selbstständige sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Damit könnten Versorgungslücken geschlossen und der Schutz bei Erwerbsminderung verbessert werden.
Neu ist auch der Blick auf das Gesamtversorgungsniveau. Künftig sollen gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge gemeinsam betrachtet werden. Als politische Zielgröße nennt die Kommission ein Netto-Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent.
Meine Einschätzung: Die Vorschläge enthalten viele Punkte, über die noch intensiv gestritten werden dürfte. Positiv ist das klare Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigster Säule der Alterssicherung.
Aber: Noch handelt es sich nicht um beschlossene Gesetze, sondern um Empfehlungen einer Expertenkommission. Jetzt liegt der Ball bei der Bundesregierung und beim Gesetzgeber.
Die Diskussion um die Zukunft der Witwen- und Witwerrente gewinnt erneut an Fahrt. Nach aktuellen Medienberichten wird darüber diskutiert, die Hinterbliebenenversorgung langfristig stärker durch ein Rentensplitting zu ersetzen oder die Bedeutung der Witwenrente zurückzufahren.
Auf den ersten Blick klingt das gerecht: Jeder Ehepartner erhält eine eigene Altersrente. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die heutige Witwen- und Witwerrente in vielen Fällen erhebliche Vorteile bietet.
Rentensplitting gibt es bereits heute
Was viele Versicherte nicht wissen: Das Rentensplitting unter Ehegatten existiert bereits seit Jahren. Ehepaare können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden.
Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet allerdings dauerhaft auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente.
Trotz dieser Möglichkeit wird das Rentensplitting bislang kaum genutzt. Bundesweit entscheiden sich jährlich lediglich rund 150 Versicherte für diesen Weg.
Die Witwenrente ist auch eine Risikoversicherung
Die Witwen- und Witwerrente ist nicht nur eine Rentenleistung. Sie ist auch eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko des frühen Todes eines Ehepartners.
Wer sich für ein Rentensplitting entscheidet, verzichtet dauerhaft auf diesen Schutz.
Beispiel 1: Der Mann ist fünf Jahre älter
Nehmen wir an, der Ehemann ist fünf Jahre älter als seine Frau. Er verstirbt mit 64 Jahren, seine Ehefrau ist 59 Jahre alt und arbeitet noch halbtags.
Bei einem Rentensplitting hätte die Frau lediglich Anspruch auf ihre eigene Rente einschließlich der übertragenen Rentenanwartschaften.
Bei der heutigen Witwenrente kann dagegen ein Anspruch auf die große Witwenrente bestehen. Diese beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, in bestimmten Altfällen sogar 60 Prozent.
Gerade in solchen Fällen kann die Witwenrente über viele Jahre hinweg deutlich höhere Leistungen erbringen als ein Rentensplitting.
Beispiel 2: Der Mann verdient deutlich mehr
Ein typischer Fall aus der Praxis:
Mann: durchschnittlich 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr Frau: durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkte pro Jahr Ehedauer: 30 Jahre Tod des Mannes mit 55 Jahren Frau ist 49 Jahre alt
Während der Ehe hat der Mann rund 54 Entgeltpunkte erworben, die Frau etwa 27 Entgeltpunkte.
Beim Rentensplitting würden beide auf etwa 40,5 Entgeltpunkte kommen.
Was zunächst gerecht erscheint, kann sich später als Nachteil erweisen. Die Ehefrau verliert dauerhaft den Anspruch auf eine spätere Witwenrente aus den deutlich höheren Rentenansprüchen ihres verstorbenen Ehemannes.
Hinzu kommt: Verstirbt der Ehemann bereits mit 55 Jahren, können sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt werden. Dadurch kann die spätere Witwenrente deutlich höher ausfallen.
Dieser Vorteil geht beim Rentensplitting vollständig verloren.
Altersunterschiede und Lebenserwartung werden oft vergessen
Männer sind in Ehen häufig älter als ihre Ehefrauen. Gleichzeitig haben Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung.
Hat der Ehemann deutlich höhere Rentenanwartschaften erworben, werden diese beim Rentensplitting teilweise auf die Ehefrau übertragen. Dadurch steigt zwar die spätere eigene Rente der Ehefrau, gleichzeitig sinkt aber die Altersrente des Ehemannes bereits ab Rentenbeginn.
Das bedeutet: Der Ehemann erhält möglicherweise über viele Jahre eine niedrigere Altersrente als ohne Rentensplitting. Verstirbt er später, besteht zusätzlich kein Anspruch mehr auf eine Witwenrente.
Einkommensanrechnung ist ebenfalls zu berücksichtigen
Befürworter des Rentensplittings weisen zu Recht auf einen Nachteil der heutigen Witwenrente hin: Auf die Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet.
Wer noch arbeitet, eine eigene höhere Altersrente bezieht oder andere anrechenbare Einkünfte hat, muss damit rechnen, dass die Hinterbliebenenrente teilweise gekürzt wird.
Warum eine individuelle Beratung wichtig ist
Ob die klassische Witwen- oder Witwerrente oder ein Rentensplitting die bessere Lösung ist, lässt sich niemals pauschal beantworten.
Dabei spielen nicht nur die gesetzliche Altersrente und die Witwenrente eine Rolle. Zu berücksichtigen sind oft auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, privaten Rentenversicherungen, Versorgungswerken, Beamtenversorgungen oder erbrechtliche Gestaltungen.
Die Deutsche Rentenversicherung und die Versicherungsämter leisten wichtige Beratungsarbeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine umfassende Analyse aller Versorgungsbereiche und deren Wechselwirkungen gehört jedoch regelmäßig nicht zu deren Aufgaben.
Genau hierfür gibt es unabhängige Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Momentan ist das Rentensplitting für bestimmte Personengruppen eine freiwillige Option. Im Rahmen der aktuellen Reformdiskussionen wird jedoch darüber nachgedacht, die Hinterbliebenenversorgung künftig stärker an einem Splittingmodell auszurichten. Wie eine mögliche Reform konkret aussehen wird, ist derzeit offen.
Aus meiner Sicht sollte deshalb niemand vorschnell auf die Witwen- oder Witwerrente verzichten oder sich allein aufgrund allgemeiner Empfehlungen für ein Rentensplitting entscheiden.
Erst eine individuelle Prüfung aller Rentenansprüche, Versorgungsleistungen, Einkommensverhältnisse und familiären Rahmenbedingungen ermöglicht eine fundierte Entscheidung.
Werner Hoffmann Rentenberater (RDG) Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) Generationenberater (IHK) Seniorenberater (NWB-Akademie)
Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung können das Leben innerhalb weniger Minuten verändern. Viele Menschen glauben, Ehepartner oder Kinder dürften dann automatisch alle wichtigen Entscheidungen treffen. Das ist ein gefährlicher Irrtum.
Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich selbst und entlastet seine Familie. Bei Informationsveranstaltungen in Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg und Böblingen wird deshalb verstärkt auf die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallordner hingewiesen.
Eine Vorsorgevollmacht legt fest, welche Person im Ernstfall rechtliche, finanzielle oder gesundheitliche Entscheidungen treffen darf. Ohne Vollmacht kann ein Gericht einen Betreuer bestellen.
Ebenso wichtig ist ein Notfallordner. Darin sollten wichtige Unterlagen übersichtlich abgelegt sein:
Personalausweis und Urkunden
Krankenversicherungsdaten
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Renten- und Versicherungsunterlagen
Bankverbindungen
Verträge und Mitgliedschaften
Notfallkontakte
Hinweise auf Testament und Bestattungswünsche
Oft vergessen wird der digitale Nachlass. Viele Menschen nutzen E-Mail-Konten, Online-Banking, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher oder Streaming-Dienste. Fehlen Angehörigen die notwendigen Informationen, entstehen häufig erhebliche Probleme. Deshalb sollten auch digitale Konten rechtzeitig dokumentiert werden.
Das Ehegatten-Notvertretungsrecht ermöglicht zwar bestimmte medizinische Entscheidungen, ersetzt jedoch keine umfassende Vorsorgevollmacht. Wer sicherstellen möchte, dass die eigenen Wünsche umgesetzt werden, sollte entsprechende Dokumente frühzeitig erstellen.
Meine Erfahrung als Rentenberater zeigt: Viele Menschen kümmern sich um ihre Altersvorsorge, vernachlässigen jedoch die persönliche Vorsorge für den Notfall. Ein vollständiger Notfallordner kann Angehörigen in einer belastenden Situation viel Zeit, Stress und Unsicherheit ersparen.
Interessant für Verbraucher ist der Update-Service „Rentner“. Dabei werden Rentenunterlagen, Vorsorgedokumente und der Notfallordner in festen Zeitabständen überprüft und aktualisiert. Persönliche Verhältnisse, Versicherungen, Bankverbindungen, digitale Zugänge und gesetzliche Regelungen ändern sich im Laufe der Zeit. Regelmäßige Aktualisierungen sichern die Einsatzfähigkeit des Notfallordners.
Wichtig ist, alle Unterlagen zentral aufzubewahren und Vertrauenspersonen darüber zu informieren. Nur dann können sie im Ernstfall schnell handeln.
Wer vorsorgt, behält auch dann die Kontrolle über wichtige Entscheidungen, wenn er sie selbst nicht mehr treffen kann.
Werner Hoffmann Rentenberater (RDG) Generationenberater (IHK) Seniorenberater (NWB-Akademie) Autor und Herausgeber von
Für Millionen Rentnerinnen und Rentner könnte der 1. Juli 2026 ein spürbares finanzielles Aufatmen bringen. Aktuelle Berechnungen auf Basis der Lohnentwicklung und der gesetzlichen Rentenformel deuten darauf hin, dass die Renten erneut deutlich steigen könnten. Nach derzeitigem Stand gilt eine Rentenerhöhung zwischen 3,5 und 4,5 Prozent als realistisch.
Entscheidend für die Rentenanpassung ist nicht die Inflation, sondern die durchschnittliche Bruttolohnentwicklung der Beschäftigten. Und genau hier zeigen die Zahlen klar nach oben. Tarifabschlüsse, Mindestlohnerhöhungen und eine weiterhin stabile Beschäftigung sorgen dafür, dass die Rentenformel ein deutliches Plus zulässt. Gleichzeitig greift die gesetzliche Rentengarantie, die Kürzungen ausschließt.
Was bedeutet das konkret für einen Durchschnittsrentner? Bei einer Bruttorente von etwa 1.500 Euro ergibt sich folgendes Bild:
Bei 3,5 Prozent steigt die monatliche Rente um rund 52 Euro. Bei 4,0 Prozent sind es etwa 60 Euro mehr. Bei 4,5 Prozent sogar rund 68 Euro zusätzlich im Monat.
Für viele Rentner ist das kein kleiner Betrag. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten, höherer Energiepreise und zunehmender Eigenanteile bei Kranken- und Pflegekosten kann ein solcher Zuwachs den finanziellen Spielraum spürbar erweitern.
Wichtig bleibt die Einordnung: Es handelt sich um Bruttowerte. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuerabzüge mindern den Auszahlungsbetrag. Dennoch bleibt bei vielen Rentnern ein deutliches Netto-Plus, das Monat für Monat wirkt.
Die endgültige Höhe der Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2026 offiziell festgelegt, wenn alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten ausgewertet sind. Nach aktueller Datenlage spricht jedoch vieles gegen eine Nullrunde.
Gerade für Durchschnittsrentner zeigt sich erneut: Auch moderate prozentuale Erhöhungen machen im Alltag einen spürbaren Unterschied. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentensituation regelmäßig zu prüfen und langfristig gut zu planen.
Schweden gilt als eines der modernsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt weniger in der Beitragshöhe – sondern in der Struktur und Finanzierung.
Herr Merz, warum verschweigen Sie, dass schwedische Arbeitgeber einen höheren Beitragsanteil als die Arbeitnehmer leisten?
Das Ergebnis ist ein Mischsystem aus Umlage und Kapitaldeckung. Deutschland setzt dagegen überwiegend auf Umlage.
Beitragsverteilung
Und in einem weiteren Land bezahlen Arbeitgeber einen höheren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung.
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Schweden: Arbeitgeber: ca. 10,2 Prozent Arbeitnehmer: ca. 7 Prozent
Deutschland: Arbeitgeber: 9,3 Prozent Arbeitnehmer: 9,3 Prozent
In Schweden tragen Arbeitgeber anteilig mehr. Deutschland bleibt bei einer formalen 50/50-Aufteilung.
Wer ist versichert?
In Schweden sind nahezu alle Erwerbstätigen eingebunden. Es gibt weniger Sonderwege und eine breitere Finanzierungsbasis.
In Deutschland stehen Arbeitnehmer im Zentrum, während Beamte und viele Selbstständige nicht vollständig in der gesetzlichen Rentenversicherung integriert sind.
Rentenhöhe und Mechanik
Schweden arbeitet mit lebenslanger Beitragslogik, transparenten Konten und automatischer Anpassung an Demografie und Wirtschaft.
Deutschland ist stärker politisch gesteuert. Dadurch entstehen mehr Unsicherheiten bei Anpassungen und Reformen.
Kapitaldeckung und Zusatzvorsorge
Schweden nutzt verpflichtende Kapitalanteile und eine sehr verbreitete betriebliche Altersversorgung. Deutschland verlässt sich stärker auf freiwillige private Vorsorge und Entgeltumwandlung.
Das führt zu einem entscheidenden Unterschied: In Schweden ist Zusatzvorsorge stärker systematisch eingebunden, in Deutschland stärker individuell abhängig.
Resümee
Schweden zeigt, wie ein modernes Rentensystem aussehen kann: stabil durch automatische Mechanismen, ergänzt durch Kapitaldeckung und getragen von einer breiten Basis.
Die zentrale Erkenntnis: Nicht nur die Beitragshöhe entscheidet – sondern die Systemarchitektur.
Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Wenn Friedrich Merz davon spricht, die gesetzliche Rentenversicherung künftig nur noch als „Basisabsicherung“ zu gestalten, klingt das zunächst nach Modernisierung. Tatsächlich steckt dahinter ein grundlegender Systemwechsel mit weitreichenden Folgen.
Der zentrale Punkt ist die mögliche Abschaffung der Haltelinie von 48 %. Diese verhindert bislang, dass das Rentenniveau weiter absinkt. Fällt diese Grenze, sinken die Renten im Verhältnis zu den Löhnen deutlich stärker. Die gesetzliche Rente würde damit gezielt von einer lebensstandardsichernden Leistung zu einer reinen Grundversorgung umgebaut.
Auffällig ist die politische Argumentation: Häufig wird der Eindruck vermittelt, die ältere Generation lebe auf Kosten der jüngeren. Der demografische Wandel wird als Hauptproblem dargestellt – und dient als Begründung für Einschnitte. Tatsächlich wird hier ein Konflikt zwischen Jung und Alt konstruiert.
Natürlich ist die Demografie eine Herausforderung. Aber sie ist kein Naturgesetz, das zwangsläufig zu Rentenkürzungen führen muss. Es gäbe zahlreiche Stellschrauben: eine höhere Erwerbsbeteiligung, eine breitere Finanzierungsbasis oder eine stärkere Beteiligung hoher Einkommen.
Stattdessen richtet sich der Fokus fast ausschließlich auf die angebliche Überforderung der Jüngeren. Das lenkt von einer anderen Entwicklung ab: der schrittweisen Verschiebung der Verantwortung vom solidarischen System hin zur individuellen Vorsorge.
Aus meiner Sicht liegt hier der eigentliche Kern: Es geht weniger um Generationengerechtigkeit, sondern um einen schleichenden Systemwechsel hin zu mehr Privatisierung. Die gesetzliche Rente wird geschwächt, während private Vorsorgemodelle gestärkt werden.
Warum Friedrich Merz so argumentiert, wird in den folgenden Teilen klar.
Das verschweigt Friedrich Merz & auch die Anhänger von Arbeitgeberverbänden
Der Vergleich der Altersversorgung zwischen Österreich und Deutschland zeigt ein klares Bild: Nicht die Systeme unterscheiden sich grundsätzlich – sondern die Verteilung der Lasten.
Gesetzliche Rente
Österreich: Arbeitgeber: 12,55 Prozent Arbeitnehmer: 10,25 Prozent
Deutschland: Arbeitgeber: 9,3 Prozent Arbeitnehmer: 9,3 Prozent
Österreich erzielt ein deutlich höheres Rentenniveau, weil mehr Beiträge in das System fließen – vor allem von Arbeitgebern.
Betriebliche Altersversorgung
Österreich: häufig arbeitgeberfinanziert, kollektive Lösungen, echte Zusatzrente.
Deutschland: oft Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer zahlt selbst, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 Prozent.
In Deutschland ist die bAV daher oft keine echte Arbeitgeberleistung.
Private Vorsorge
Deutschland: hohe Bedeutung, notwendig zur Schließung von Lücken.
Österreich: Ergänzung, nicht existenziell.
In Deutschland wird das Risiko stärker auf den Einzelnen verlagert.
Die politische Dimension
Friedrich Merz spricht häufig vom notwendigen Umbau hin zu mehr Kapitaldeckung. Vordergründig geht es um den Generationenvertrag.
Tatsächlich stellt sich aber eine andere Frage: Soll die Verantwortung stärker von Arbeitgebern auf Arbeitnehmer verlagert werden?
Denn Kapitaldeckung bedeutet in vielen Modellen:
mehr Eigenvorsorge, weniger kollektive Finanzierung, geringere direkte Arbeitgeberbeteiligung.
Resümee
Der Vergleich zeigt klar: Österreich erreicht höhere Renten, weil Arbeitgeber stärker eingebunden sind und höhere Beiträge gezahlt werden.
Deutschland hingegen verlagert zunehmend Verantwortung auf den Einzelnen.
Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob das System finanzierbar ist – sondern: Wer soll die Altersvorsorge tragen?
– Ab 01.07.2026: Brutto: 3.894 €, Netto: ca. 3.406,50 €,
Reales Plus netto: ca. 138,60 € monatlich
Wichtig – oft unterschätzt
Von der Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab (KVdR, Pflege bei 1 Kind).
Zusätzlich können anfallen: – Einkommensteuer, – ggf. Kirchensteuer,
Das tatsächliche Plus kann dadurch noch geringer ausfallen.
Die entscheidende Erkenntnis
Die 4,24 % gelten für alle – aber der Unterschied entsteht durch die richtige Strategie: – vollständige Zeiten, – richtige Rentenart, – optimaler Antrag, – gezielte Nachzahlungen.
Anträge stellen viele – Optimierung macht nur der unabhängige Rentenberater (RDG).
Resümee
Die Rentenerhöhung bringt mehr Geld – aber erst nach Abzügen zeigt sich die Wahrheit. Wer nur auf die Anpassung schaut, verschenkt oft mehrere hundert Euro im Monat.
Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht sorgt derzeit für Diskussionen. Die Kläger fordern, dass der Bund rund 240 Milliarden Euro an die gesetzliche Rentenversicherung zurückzahlen soll. Hintergrund ist der Vorwurf, dass über Jahrzehnte sogenannte versicherungsfremde Leistungen nicht vollständig aus Steuermitteln, sondern teilweise aus Beiträgen der Rentenversicherung finanziert wurden.
Was sind versicherungsfremde Leistungen?
Versicherungsfremde Leistungen sind Aufgaben, die gesellschaftspolitisch gewollt sind, aber nicht unmittelbar auf eigenen Beitragszahlungen beruhen. Häufig genannt werden insbesondere:
Kindererziehungszeiten
Mütterrente
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Kinderzuschläge bei Witwen- und Witwerrenten
Leistungen für Spätaussiedler und Vertriebene nach dem Fremdrentengesetz
Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung
Anrechnungszeiten für Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung
Bestimmte beitragsfreie Anrechnungszeiten
Leistungen für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene
Ausgleichsleistungen für politische Verfolgung in der DDR
Leistungen für Wehr- und Zivildienstzeiten
Sozialpolitisch motivierte Zuschläge und Ausgleichsregelungen
Die Kläger argumentieren, dass diese Leistungen grundsätzlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden müssten. Zwar zahlt der Bund jedes Jahr hohe Zuschüsse an die Rentenversicherung. Nach Auffassung der Beschwerdeführer reichen diese jedoch nicht aus, um sämtliche versicherungsfremden Leistungen vollständig abzudecken.
Aus den nach ihrer Ansicht entstandenen Finanzierungslücken errechnet sich über viele Jahre ein Fehlbetrag von mindestens 240 Milliarden Euro. Dieses Geld solle der Bund der Rentenkasse zurückführen.
Wie stehen die Erfolgsaussichten?
Die Debatte ist nicht neu. Seit Jahrzehnten streiten Wissenschaftler, Rentenexperten und Sozialverbände darüber, ob die Bundeszuschüsse tatsächlich alle staatlich veranlassten Leistungen ausgleichen. Kritiker sehen darin eine verdeckte Belastung der Beitragszahler und Rentner.
Die Erfolgsaussichten der Klage werden allerdings von vielen Juristen als eher gering eingeschätzt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung bisher einen großen Gestaltungsspielraum eingeräumt. Deshalb halten viele Experten eine unmittelbare Rückzahlung in Milliardenhöhe für wenig wahrscheinlich.
Dennoch könnte das Verfahren politische Folgen haben. Sollte Karlsruhe die Beschwerde annehmen, dürfte erneut die Grundsatzfrage diskutiert werden, welche Leistungen aus Rentenbeiträgen und welche aus Steuermitteln finanziert werden sollten.
Fazit
Die Leistungen sind politisch beschlossen worden. Auch wenn es soziale Förderungen sind, ist es nicht im Sinne aller Versicherten der Rentenversicherung, wenn diese Leistungen nicht durch den Bund vollständig finanziert werden.
Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) . www.Renten-experte.de – .
Die Diskussion um die Zukunft der Rente in Deutschland ist kein Zufall, sondern Teil einer Strategie. Arbeitgeberverbände sowie CDU, CSU, FDP und AfD treiben eine Entwicklung voran, die das Umlagesystem schwächt – zugunsten kapitalgedeckter Modelle.
Deutschland hinkt bei der Arbeitgeberbeteiligung hinterher
Im europäischen Vergleich zeigt sich: Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Arbeitgeberbeteiligung an der gesamten Altersversorgung unter 50 % liegt.
Das bedeutet:
In der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils rund 50 %,
in vielen europäischen Ländern ist der Arbeitgeberanteil deutlich höher,
in der betrieblichen Altersversorgung liegt der Zuschuss meist nur bei maximal 15 % – und nur bei Sozialversicherungsersparnis.
Das Ergebnis: Die finanzielle Last verschiebt sich zunehmend auf die Beschäftigten.
Die Strategie dahinter
Die Debatte wird gezielt auf zwei Modelle reduziert:
Umlagesystem,
Kapitaldeckung.
Doch das lenkt ab. Es geht nicht um das System – sondern um die Verteilung der Kosten.
Je stärker die gesetzliche Rente geschwächt wird – etwa durch eine Absenkung unter die 48-%-Haltelinie – desto mehr wird Altersvorsorge in bAV und private Modelle verschoben. Genau dort ist die Arbeitgeberbeteiligung deutlich geringer.
AfD: Keine Partei der Arbeitnehmer und Rentner
Die AfD positioniert sich nicht als Interessenvertretung von Arbeitnehmern oder Rentnern. Forderungen zur Schwächung von Gewerkschaften und zur Infragestellung des Mindestlohns sprechen eine klare Sprache.
Auch die oft genannten „70 % Rente“ sollen nicht aus der gesetzlichen Rente entstehen, sondern aus bAV und privater Vorsorge. Dort können sich Arbeitgeber weitgehend aus der Verantwortung ziehen.
Kapitalmarkt statt Sicherheit
Mit der Verlagerung steigt die Abhängigkeit von Banken und Versicherungen – bei gleichzeitig höheren Kosten:
Gesetzliche Rente: ca. 1 % bis 1,5 % Verwaltungskosten,
private Anbieter: ca. 2,5 % bis 4 %,
zusätzlich ca. 2,4 % Vertriebskosten.
Wer zahlt die Rechnung?
Am Ende sind es die Arbeitnehmer:
höhere Eigenanteile,
mehr Risiko,
höhere Kosten.
Resümee
Die Rentendebatte ist kein neutraler Diskurs. Das Umlagesystem wird gezielt geschwächt, um kapitalgedeckte Modelle auszubauen – und die Verantwortung von Arbeitgebern zu reduzieren.