Rentenberater in Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Leonberg und Ditzingen: Warum unabhängige Beratung wichtig ist

Rentenberater in Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Leonberg und Ditzingen: Warum unabhängige Beratung wichtig ist

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

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Viele Menschen wenden sich bei Rentenfragen an die Deutsche Rentenversicherung oder an die Versicherungsämter ihrer Städte und Gemeinden. Diese Stellen leisten wichtige Arbeit, insbesondere bei Auskünften und der Aufnahme von Rentenanträgen.

Was viele jedoch nicht wissen: Zwischen diesen Stellen und einem unabhängigen Rentenberater (RDG) bestehen erhebliche Unterschiede.

Versicherungsämter und die Deutsche Rentenversicherung unterstützen bei der Antragstellung und erläutern die gesetzlichen Regelungen. Ihre Aufgabe ist jedoch nicht die individuelle Interessenvertretung des Versicherten.

Ein unabhängiger Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) handelt dagegen ausschließlich im Interesse seines Mandanten. Er prüft nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern entwickelt auch individuelle Lösungs- und Gestaltungsstrategien.

Gerade in den Regionen Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Leonberg und Ditzingen steigt der Beratungsbedarf. Die Rentenregelungen werden immer komplexer, und Fehlentscheidungen können erhebliche finanzielle Folgen haben.

Besonders wichtig ist die strategische Rentenplanung. Bei Ehepaaren kann beispielsweise die Frage entscheidend sein, wann welcher Ehepartner die Altersrente beantragt. Unterschiedliche Rentenhöhen, steuerliche Auswirkungen und mögliche Hinterbliebenenansprüche sollten dabei gemeinsam betrachtet werden.

Von großer Bedeutung ist auch die frühzeitige Beratung bei einer geplanten Erwerbsminderungsrente. Viele Betroffene stellen den Antrag erst dann, wenn gesundheitliche Probleme bereits stark fortgeschritten sind.

Dabei können wichtige Voraussetzungen oft schon lange vorher geprüft und vorbereitet werden. Hierzu gehören insbesondere die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, medizinische Unterlagen und die richtige Strategie für das gesamte Verfahren.

Wer lediglich einen Antrag stellt, erlebt leider nicht selten ein böses Erwachen, wenn der Antrag später abgelehnt wird.

Ein unabhängiger Rentenberater begleitet Mandanten außerdem bei Kontenklärungen, Widersprüchen, Klagen vor Sozialgerichten, Versorgungsausgleichen und anderen rentenrechtlichen Fragestellungen.

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Smartphone/whatsAPP:

0177 27 166 97

Nicht die Antragstellung allein entscheidet über den Erfolg – sondern häufig die richtige Strategie lange vor dem Antrag.

#Rentenberater

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#Ludwigsburg,

#Böblingen,

#Leonberg und

#Ditzingen:

Mit 77 Jahren erstmals Altersrente: Drei Monate Minijob können den Anspruch sichern

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Werner Hoffmann. - Rentenberater (RDG). www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).
www.Renten-experte.de .

Eine am 23. Juni 1949 geborene Versicherte hat bisher keine Altersrente beantragt. In ihrem Versicherungsverlauf befinden sich nach den vorliegenden Angaben Beschäftigungszeiten aus den Jahren 1986 bis 1989 sowie ein neunmonatiger Minijob im Jahr 2000.

Unterstellt man für 1986 bis 1988 jeweils zwölf Beitragsmonate, ergibt sich:

1986 bis 1988: 36 Monate
Minijob 1989: 12 Monate
Minijob 2000: 9 Monate

Insgesamt wären damit 57 Beitragsmonate vorhanden. Für die Regelaltersrente werden jedoch mindestens 60 Kalendermonate benötigt. Es fehlen also nur drei Monate.

Die Schulzeit zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr hilft dabei nicht weiter. Schulzeiten können grundsätzlich erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr als Anrechnungszeiten gespeichert werden. Sie zählen jedoch nicht als Beitragsmonate für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.

Drei Monate als Leseoma

Nimmt die Versicherte nun für drei Monate einen ordnungsgemäß angemeldeten Minijob als Leseoma mit monatlich 175 Euro auf, können die fehlenden Monate erworben werden.

Voraussetzung ist, dass sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Die Vergütung darf auch nicht lediglich als steuerfreie Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale gezahlt werden.

Bei einem gewerblichen Minijob beträgt der Eigenanteil der Versicherten monatlich 6,30 Euro. Nach drei Monaten wären die erforderlichen 60 Beitragsmonate erfüllt.

Aus den bisher überschlägig berechneten rund 0,551 Entgeltpunkten und dem zusätzlichen Verdienst von insgesamt 525 Euro ergeben sich ungefähr 0,561 Entgeltpunkte.

Beim Rentenwert von 42,52 Euro ab 1. Juli 2026 entspräche dies einer monatlichen Bruttorente von rund:

0,561 × 42,52 Euro = 23,87 Euro

Was ergibt das innerhalb von zehn Jahren?

Ohne Rentenanpassungen würden in zehn Jahren insgesamt rund 2.864 Euro brutto ausgezahlt.

Unterstellt man vereinfachend eine jährliche Rentenanpassung von durchschnittlich 3 Prozent, würden innerhalb von zehn Jahren insgesamt rund 3.284 Euro brutto gezahlt. Die tatsächlichen Rentenanpassungen können allerdings höher oder niedriger ausfallen.

Kein Zuschlag seit dem regulären Rentenalter

Obwohl die Versicherte ihre Rente erst mit 77 Jahren beginnt, erhält sie für die Zeit seit Erreichen der Regelaltersgrenze keinen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat.

Dieser Zuschlag setzt nach § 77 SGB VI voraus, dass die Wartezeit bereits erfüllt war und eine bestehende Altersrente trotzdem nicht beansprucht wurde. Hier entsteht der Rentenanspruch jedoch erst durch die drei neuen Beitragsmonate.

Erst wenn die Versicherte die Rente nach Erfüllung der 60 Monate weiter aufschiebt, erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden weiteren Monat um 0,5 Prozent.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

#Altersrente #Minijob #Rentenversicherung #Entgeltpunkte #Rentenberatung

KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Beratungshilfe beim Rentenberater: So können Menschen mit wenig Einkommen ihre Rentenansprüche durchsetzen!

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Werner Hoffmann. - Rentenberater und Prozessbevollmächtigter

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Prozessbevollmächtigter und Generationenberater

Viele Menschen verzichten auf eine fachkundige Prüfung ihres Rentenbescheides, weil sie die Kosten einer professionellen Rentenberatung fürchten. Dabei gibt es für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen eine wichtige staatliche Unterstützung: die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz.

Was viele nicht wissen: Beratungshilfe kann in Rentenangelegenheiten nicht nur durch Rechtsanwälte geleistet werden. Auch registrierte Rentenberaterinnen und Rentenberater gehören nach § 3 Beratungshilfegesetz zu den zugelassenen Beratungspersonen – allerdings nur innerhalb ihrer gesetzlichen Beratungsbefugnis.

Was umfasst die Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe beinhaltet nicht nur ein Erstgespräch. Sie kann auch die notwendige außergerichtliche Vertretung umfassen.

Ein Rentenberater kann beispielsweise:

– einen Rentenbescheid prüfen,
– Versicherungszeiten und Entgeltpunkte kontrollieren,
– bei der Kontenklärung unterstützen,
– Ansprüche auf Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente prüfen,
– Anträge und Widersprüche begründen,
– den Schriftverkehr mit der Deutschen Rentenversicherung führen.

Auch das Widerspruchsverfahren gehört grundsätzlich noch zur außergerichtlichen Tätigkeit. Kommt es dagegen zu einem Verfahren vor dem Sozialgericht, endet die Beratungshilfe. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Wer erhält Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird nicht automatisch gewährt, nur weil jemand eine niedrige Rente oder Sozialleistungen bezieht. Das zuständige Amtsgericht prüft insbesondere:

Sind Einkommen und Vermögen gering genug?
Ist rechtliche Hilfe erforderlich?
Gibt es keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit?
Ist das Anliegen nicht mutwillig?

Benötigt werden regelmäßig Nachweise über Einkommen, Rente, Mietkosten, Vermögen und laufende Belastungen sowie die Unterlagen zum konkreten Rentenproblem.

Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht am Wohnort. Der Antrag sollte möglichst vor Beginn der Beratung gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er noch nachträglich eingereicht werden.

Was kostet die Beratung?

Der Rechtsuchende muss grundsätzlich nur eine Beratungshilfegebühr von 15 Euro zahlen. Die weitere gesetzliche Vergütung erhält der Rentenberater bei bewilligter Beratungshilfe aus der Staatskasse, wobei oft die 15 Euro erlassen werden.

Beratungshilfe kann damit verhindern, dass berechtigte Rentenansprüche allein aus finanziellen Gründen ungeprüft bleiben.

#Beratungshilfe #Rentenberatung #Rentenbescheid #Widerspruch #Sozialrecht

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Schock für Berufseinsteiger? Nein! Sofort Schutz bei Erwerbsminderung – Das sollten alle wissen!!

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Werner Hoffmann - Unabhängiger Rentenberater (RDG)

Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

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Ein Unfall oder eine schwere Krankheit – und plötzlich steht das Leben auf dem Kopf. Viele junge Menschen glauben, sie seien in den ersten Berufsjahren kaum abgesichert. Doch genau hier greift ein wichtiger Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bereits ein einziger Beitrag kann entscheidend sein.

Wer Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben – insbesondere bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (§ 53 Abs. 1 SGB VI).

Doch auch bei anderen Erkrankungen besteht Schutz:

Tritt eine volle Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Schul- oder Ausbildungsende ein, besteht ein Anspruch, wenn in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurde (§ 43 Abs. 6 SGB VI).

Das bedeutet: Auch junge Versicherte sind nicht schutzlos.

Bereits ein einziger Beitrag kann entscheidend sein.
Wer als Berufseinsteiger Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben – insbesondere bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (§ 53 Abs. 1 SGB VI).

Die Höhe der Rente – mehr als nur Beiträge

Durch die Zurechnungszeit werden Betroffene so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet (§ 59 SGB VI). Gerade für Berufseinsteiger ist das entscheidend.

Ganz entscheidend – das müssen Sie beachten:

– Vor jedem Rentenantrag unabhängige Beratung einholen, Antrag niemals ohne strategische Prüfung stellen,

– Versicherungsämter und Rentenversicherung beraten nicht strategisch, sondern nehmen nur Anträge auf,

– Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist dringend sinnvoll, Vorerkrankungen vollständig angeben – idealerweise mit Diagnoseübersicht.

Was bedeutet das konkret?

Schutz ab dem ersten Beitrag, vorzeitige Wartezeiterfüllung (§ 53 SGB VI), Sonderregelung für Berufsanfänger (§ 43 Abs. 6 SGB VI), Zurechnungszeit erhöht die Rente (§ 59 SGB VI), Beratung sichert Geld, BU ergänzt sinnvoll.

Resümee:
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mehr Schutz, als viele denken. Entscheidend ist die richtige Strategie: Wer ohne Prüfung einen Antrag stellt, riskiert finanzielle Nachteile.

Deshalb gilt: Erst prüfen lassen – dann Antrag stellen.

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#Erwerbsminderung #Rente #Berufseinsteiger #BU #SGBVI

Erwerbsminderungsrente vor Gericht: Warum viele Anträge scheitern – und was wirklich geprüft wird!

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Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
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Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, hofft auf finanzielle Sicherheit. Doch viele Anträge werden abgelehnt – und selbst vor Gericht haben Betroffene oft keinen Erfolg. Der Grund: Die rechtlichen Maßstäbe sind strenger, als viele denken.

Nicht der Beruf zählt – sondern der Arbeitsmarkt

Gerichte prüfen nicht, ob jemand seinen bisherigen Beruf noch ausüben kann. Entscheidend ist, ob überhaupt noch eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Wer also seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch leichte Tätigkeiten schafft, gilt oft nicht als voll erwerbsgemindert.

Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VI. Eine volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann – unabhängig von Ausbildung oder Einkommen.

Medizinische Gutachten sind der Schlüssel

Im Mittelpunkt steht fast immer ein medizinisches Gutachten. Dieses bewertet die Leistungsfähigkeit. Subjektive Beschwerden reichen nicht aus – entscheidend sind objektive Befunde.

Gerichte folgen diesen Gutachten häufig, wenn sie schlüssig sind.

Häufige Irrtümer

  • Eine Schwerbehinderung führt nicht automatisch zur Erwerbsminderungsrente,
  • Eine lange Krankheitsgeschichte reicht nicht aus,
  • Mehrere Diagnosen bedeuten nicht zwingend eine geringe Leistungsfähigkeit.

Rechtsprechung aus Baden-Württemberg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mehrfach klargestellt, dass nicht der bisherige Beruf entscheidend ist.

Ein Beispiel (Az. L 10 R 3954/19): Ein Kläger konnte seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Rente wurde dennoch abgelehnt, weil laut Gutachten noch leichte Tätigkeiten über sechs Stunden täglich möglich waren.

Warum viele Verfahren scheitern

  • fehlende medizinische Unterlagen,
  • unklare Befunde,
  • falsche Selbsteinschätzung.

Gerichte entscheiden nach Gutachten – nicht nach persönlichem Empfinden.

Der entscheidende Punkt: Vorbereitung vor Antrag

Vor dem Rentenantrag kann der Versicherungsverlauf noch aktiv gestaltet werden. Danach ist vieles kaum noch korrigierbar.

Gemeinde-Versicherungsämter und Rentenversicherungsträger nehmen Anträge auf – eine strategische Prüfung erfolgt dort nicht.

Deshalb sollte dringend beachtet werden, dass vor der Antragstellung eine Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) erfolgt.

Resümee

Die Erwerbsminderungsrente folgt klaren gesetzlichen Regeln. Entscheidend sind medizinische Nachweise, die tatsächliche Leistungsfähigkeit und die richtige Vorbereitung. Wer das nicht beachtet, riskiert eine Ablehnung – selbst bei schwerer Erkrankung.

#Erwerbsminderungsrente #LSGStuttgart #Rentenrecht #Sozialgericht #Rentenberatung

Erwerbsminderungsrente: Warum ein schneller Antrag Sie ein Vermögen kosten kann

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG)
www.Renten-experte.de

„Stellen Sie schnell einen Antrag!“ – dieser Rat ist weit verbreitet. Doch genau das kann ein teurer Fehler sein. Denn bei der Erwerbsminderungsrente entscheidet nicht nur der Anspruch, sondern vor allem der richtige Zeitpunkt.

Der Mechanismus

Sobald die Erwerbsminderung eintritt, wird alles festgeschrieben:

  • Entgeltpunkte,
  • Versicherungszeiten,
  • Durchschnittswerte.

Dieser Durchschnitt wirkt über die Zurechnungszeit bis etwa zum 66. Lebensjahr weiter.

Beispiel A: Zu früh beantragt

Ein 22-jähriger Versicherter:

  • 3 Jahre Ausbildung mit etwa 2,25 Entgeltpunkten,
  • 2 Jahre Minijob mit Aufstockung mit etwa 0,40 Entgeltpunkten.

Gesamt: 2,65 Entgeltpunkte bei 5 Jahren.
Die Voraussetzungen sind erfüllt.

Durchschnitt: 0,53 Entgeltpunkte pro Jahr.

Zurechnungszeit von rund 44,2 Jahren ergibt:
23,43 Entgeltpunkte.

Gesamt:
2,65 plus 23,43 ergibt 26,08 Entgeltpunkte.

Monatliche Rente:
26,08 multipliziert mit 40,79 Euro ergibt etwa 1.064 Euro.

Beispiel B: Ein Jahr klug ergänzt

Der gleiche Versicherte zahlt ein zusätzliches Jahr Beiträge im Alter von 16 bis 17:

  • zusätzlich etwa 2,00 Entgeltpunkte.

Gesamt: 4,65 Entgeltpunkte bei 6 Jahren.

Durchschnitt: 0,78 Entgeltpunkte pro Jahr.

Zurechnungszeit ergibt:
34,48 Entgeltpunkte.

Gesamt:
4,65 plus 34,48 ergibt 39,13 Entgeltpunkte.

Monatliche Rente:
39,13 multipliziert mit 40,79 Euro ergibt etwa 1.596 Euro.

Der Unterschied

1.064 Euro gegenüber 1.596 Euro.
Das sind 532 Euro mehr im Monat.

Über Jahrzehnte ergibt sich ein Unterschied von weit über 100.000 Euro.

Das eigentliche Problem

Viele wenden sich an Gemeinden, Versicherungsälteste oder die Deutsche Rentenversicherung.

Dort werden Anträge korrekt aufgenommen, aber es erfolgt in der Regel keine strategische Optimierung.

Merke: Keine schnelle Antragstellung von Renten!

Erst eine strategische Vorabprüfung des Rentenantrages durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) kann die notwendige Sicherheit bringen!

Resümee

Ein vorschneller Antrag kann lebenslang Geld kosten.

Der Fehler liegt nicht im Antrag selbst, sondern im falschen Zeitpunkt.

Erst rechnen, dann beantragen.

#Erwerbsminderungsrente #Rentenberatung #Rente #Sozialrecht #Finanzen

Quelle: https://rentenberater.blog/erwerbsminderungsrente-warum-ein-schneller-antrag-sie-ein-vermoegen-kosten-kann/

Früher in Rente – Aber bitte nicht blind! Die ganze Wahrheit über Sonderbeiträge

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Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.

Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.

Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.

Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:

1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.

2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten

Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.

Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.

Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:

  • dem persönlichen Gesundheitszustand,
  • der statistischen Lebenserwartung,
  • der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
  • wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
  • wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
  • dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
  • möglichen steuerlichen Auswirkungen,
  • und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.

Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.

Werner Hoffmann Rentenexperte - www.Renten-Experte.de

Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:

Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.

Hashtags:
#Rente #FrüherInRente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Rentenplanung

Quelle: https://rentenberater.blog/frueher-in-rente-aber-bitte-nicht-blind-die-ganze-wahrheit-ueber-sonderbeitraege/

Ausbildung nachmelden? Warum das Ihre Rente senken kann und der Rentenberater hier die richtige Anlaufstelle ist!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Viele Versicherte sind überzeugt: Mehr Zeiten im Versicherungsverlauf bedeuten automatisch mehr Rente. Doch genau das ist nicht immer richtig.

Gerade bei Versicherten, die die 35 Jahre Wartezeit bereits erfüllt haben und nun eine Altersrente beantragen möchten, kann die Nachmeldung einer Ausbildungszeit überraschende und sogar nachteilige Folgen haben.

Der rechtliche Hintergrund

Nach § 262 SGB VI erhalten Versicherte mit mindestens 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten unter bestimmten Voraussetzungen Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt. Entscheidend ist der Durchschnitt der Pflichtbeiträge vor 1992. Liegt dieser unter 0,0625 Entgeltpunkten pro Monat, wird er bis zu diesem Wert angehoben. Das ist ein Schutzmechanismus für frühere Niedrigverdiener.

Wo liegt das Problem?

Wird nun eine Ausbildungszeit – etwa eine Fachschulzeit – nachgemeldet, wird diese zwar bewertet. Gleichzeitig verändert sie jedoch den Gesamtleistungswert, der für die Berechnung des Zuschlags nach § 262 maßgeblich ist.

Steigt durch die zusätzliche Zeit der Durchschnitt, verringert sich der Abstand zur 0,0625-Grenze – der Zuschlag sinkt. In bestimmten Konstellationen kann der Verlust beim Zuschlag größer sein als der Gewinn durch die Ausbildungszeit selbst.

Konkretes Beispiel

Eine Vergleichsberechnung ergab:

Vor Nachmeldung: 152,96 Euro monatlicher Zuschlag
Nach Nachmeldung: 132,41 Euro monatlich

Ergebnis: 20,55 Euro weniger Rente pro Monat.

Das sind über 240 Euro im Jahr und bei längerer Rentenbezugsdauer mehrere Tausend Euro.

Wann ist Vorsicht geboten?

  • Die 35 Jahre Wartezeit sind erfüllt,
  • vor 1992 wurden geringe Entgeltpunkte erworben,
  • ein Zuschlag nach § 262 SGB VI ist enthalten,
  • der Gesamtleistungswert ist niedrig.

In solchen Fällen sollte niemals automatisch nachgemeldet werden. Es kann im Einzelfall sogar sinnvoll sein, wenn der Nachweis über eine Fachschulzeit nicht mehr auffindbar ist.

Wer sollte das prüfen?

Die Rentenantragsstelle entscheidet nach Aktenlage und nimmt keine strategische Vergleichsberechnung vor. Ob eine Nachmeldung sinnvoll ist, lässt sich nur durch eine gezielte Berechnung mit und ohne Ausbildungszeit feststellen.

Ein versierter Rentenberater kann prüfen, ob die Nachmeldung die Rente erhöht oder im konkreten Fall sogar reduziert. Sorgfalt schützt hier vor unnötigen finanziellen Nachteilen.

#Rente #Rentenberatung #SGBVI #Altersrente #Versicherungsverlauf

Quelle: https://rentenberater.blog/ausbildung-nachmelden-warum-das-ihre-rente-senken-kann-und-der-rentenberater-hier-die-richtige-anlaufstelle-ist/

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