AfD unter der Lupe: 1.000 dokumentierte Fälle zu Spenden, Skandalen, Russland-Kontakten und Rechtsextremismus – Hier von 201 bis 300

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Die AfD gehört seit Jahren zu den am intensivsten diskutierten Parteien Deutschlands.
Neben politischen Positionen geht es immer wieder um Gerichtsverfahren, Ermittlungen, Parteispenden, Kontakte in rechtsextreme Milieus, Äußerungen von Funktionären, parlamentarische Ordnungsmaßnahmen und Bewertungen durch Verfassungsschutzbehörden.

Diese Dokumentation setzt die bisherige Sammlung fort.

Wichtig ist dabei die klare Unterscheidung: Ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage ist keine Verurteilung. Ebenso werden Bewertungen des Verfassungsschutzes als Bewertungen der jeweiligen Behörde gekennzeichnet. Gerichtliche Entscheidungen, rechtskräftige Urteile, laufende Verfahren und Freisprüche müssen voneinander getrennt betrachtet werden.

201. Kai Borrmann – Körperverletzung und Beleidigung. Der Berliner AfD-Bezirksverordnete wurde rechtskräftig verurteilt, nachdem er eine Schwarze Frau beleidigt, geschlagen und gebissen hatte.

202. Sven Ebert – Körperverletzung. Der AfD-Kreistagsabgeordnete wurde wegen eines Angriffs auf eine junge Frau erstinstanzlich verurteilt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

203. Iven Görbig – Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Gegen den AfD-Kommunalpolitiker erging ein rechtskräftiges Urteil wegen tätlichen Angriffs, Körperverletzung und Beleidigung.

204. Roman Mrugalla – Vorfall mit Polizeibeamtem. Gegen den damaligen AfD-Kommunalpolitiker wurde wegen eines Vorfalls mit einem Polizeibeamten ein gerichtliches Verfahren geführt.

205. Matthias van der Sandt-Biedermann – Beleidigung von Polizisten. Der AfD-Stadtrat wurde wegen Äußerungen während einer Verkehrskontrolle strafrechtlich verfolgt.

206. Andy Schöngarth – Beleidigungsverfahren. Gegen den Cottbuser AfD-Stadtverordneten erging ein erstinstanzliches Urteil wegen Beleidigung. Berufung wurde eingelegt.

207. Torsten Czuppon – Verfolgung Unschuldiger. Der thüringische AfD-Politiker wurde wegen Verfolgung Unschuldiger verurteilt. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.

208. Richard Graupner – Verrat von Dienstgeheimnissen. Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete wurde rechtskräftig verurteilt, weil er als Polizeibeamter interne Informationen weitergegeben hatte.

209. René Dierkes – Waffe bei Demonstration. Der AfD-Landtagsabgeordnete wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffenverbot des Bayerischen Versammlungsgesetzes erstinstanzlich verurteilt.

210. Felix Alexander Cassel – Demonstranten mit Auto erfasst. Gerichte sahen gefährliche Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Unfallflucht als erwiesen an.

211. Sebastian Münzenmaier – Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung. Der AfD-Bundestagsabgeordnete wurde rechtskräftig wegen Beihilfe zu einem Angriff auf Fußballfans verurteilt.

212. Marie-Thérèse Kaiser – Volksverhetzungsverfahren. Die AfD-Politikerin wurde wegen eines Facebook-Beitrags verurteilt und legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

213. Stephan Protschka – Strafbefehl wegen Äußerung. Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten wurde wegen einer Äußerung über Markus Söder ein Strafbefehl erlassen. Protschka legte Einspruch ein.

214. Ralph Stadler – Urteil 2026. Das Amtsgericht Passau verurteilte den AfD-Abgeordneten im Juli 2026 zu einer Geldstrafe. Stadler kündigte Rechtsmittel an.

215. Ralph Stadler – Beleidigung. Bereits 2024 war Stadler wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

216. Ralph Stadler – Verleumdung. Ein weiteres Urteil betraf ein manipuliertes Bild von Landtagspräsidentin Ilse Aigner.

217. Arno Bausemer – Ermittlungen wegen Körperverletzung. 2026 beantragte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung seiner Immunität wegen mehrerer Ermittlungsverfahren.

218. Arno Bausemer – Verdacht der Trunkenheit am Steuer. Eines der Verfahren betrifft den Verdacht einer Fahrt unter Alkoholeinfluss.

219. Gunnar Beck – Immunität aufgehoben. Das Europaparlament hob die Immunität des damaligen AfD-Abgeordneten auf, um Ermittlungen zu ermöglichen.

220. Gunnar Beck – mehrere strafrechtliche Vorwürfe. Ermittlungen betrafen unter anderem Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und weitere Delikte.

221. Lars Haise – Bundestag hebt Immunität auf. Der Bundestag genehmigte 2026 die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten.

222. Stephan Brandner – Ermittlungen wegen Beleidigungsverdachts. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Äußerungen gegenüber einem Pressevertreter.

223. Brandner – „Rattenloch“-Ordnungsruf. Der Bundestag bestätigte einen Ordnungsruf nach einer Äußerung Brandners über ein Verfassungsorgan.

224. Brandner – weiterer Ordnungsruf. Am selben Sitzungstag wurde eine weitere Ordnungsmaßnahme ausgesprochen.

225. Brandner – Äußerung über terroristische Vereinigung. Ein weiterer Ordnungsruf folgte wegen einer Äußerung über eine Abgeordnete.

226. Brandner – „Sozialfaschist“. 2025 erhielt Brandner einen Ordnungsruf für diese Bezeichnung eines SPD-Abgeordneten.

227. Brandner – „Syndikatsparteien“. Der Bundestag wies Brandners Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurück.

228. Brandner – erneuter Ordnungsruf. Wenig später bestätigte der Bundestag eine weitere Ordnungsmaßnahme.

229. Brandner – weiterer Ordnungsruf 2025. Auch im Dezember 2025 wurde eine Ordnungsmaßnahme gegen ihn bestätigt.

230. Martin Reichardt – zwei Ordnungsrufe. Während einer Aktuellen Stunde erhielt der AfD-Abgeordnete zwei Ordnungsrufe.

231. Martin Reichardt – weiterer Ordnungsruf. Auch 2025 bestätigte der Bundestag eine weitere Ordnungsmaßnahme gegen ihn.

232. Martin Sichert – Ordnungsruf. Ein gegen ihn ausgesprochener Ordnungsruf wurde vom Bundestag bestätigt.

233. Steffen Janich – erster Ordnungsruf. Der AfD-Abgeordnete erhielt im November 2025 eine Ordnungsmaßnahme.

234. Steffen Janich – zweiter Ordnungsruf. In derselben Sitzung folgte ein weiterer Ordnungsruf.

235. Kay Gottschalk – Ordnungsruf. Auch sein Einspruch gegen einen Ordnungsruf wurde zurückgewiesen.

236. Tino Chrupalla – „Kriegstreiberin“. Der AfD-Co-Vorsitzende erhielt wegen dieser Bezeichnung einer Abgeordneten einen Ordnungsruf.

237. Bundes-AfD als Verdachtsfall. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied 2024, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf.

238. Verdachtsfall rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Beschwerde der AfD nicht zu. Damit wurde diese Einstufung rechtskräftig.

239. Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. 2025 bewertete das Bundesamt die Bundespartei zunächst als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.

240. Gericht stoppt Hochstufung vorläufig. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt im Februar 2026 im Eilverfahren vorläufig, die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren entsprechend einzustufen und zu behandeln.

241. Sachsen – Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Der sächsische Verfassungsschutz stufte den Landesverband entsprechend ein.

242. Sachsen – gerichtliche Bestätigung. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Antrag der AfD gegen diese Einstufung ab.

243. Sachsen – OVG bestätigt Entscheidung. Auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen wies die Beschwerde der Partei zurück.

244. Sachsen-Anhalt – gesichert rechtsextremistisch. Der Landesverfassungsschutz stufte den Landesverband entsprechend ein.

245. Brandenburg – Hochstufung. Auch der brandenburgische Landesverband wurde vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

246. Brandenburg – 622 Belege. Das zugrunde liegende Gutachten führt zahlreiche Belege für diese Bewertung auf.

247. Hessen – Verdachtsfall gerichtlich bestätigt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigte ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beobachtung.

248. Niedersachsen – Streit um Einstufung. Wegen eines Gerichtsverfahrens wurde die öffentliche Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorläufig ausgesetzt.

249. Roman Kuffert – Äußerung über Migranten. Das brandenburgische Verfassungsschutzgutachten führt eine entsprechende Aussage als Beleg an.

250. Volker Nothing – „kulturfremde“ und „kriminelle Invasoren“. Ein Telegram-Beitrag wurde vom Verfassungsschutz dokumentiert.

251. Steffen Kotré – Einwanderung und Messerkriminalität. Ein Beitrag des Bundestagsabgeordneten wird im brandenburgischen Gutachten als Beleg angeführt.

252. Lena Kotré – „Passdeutsche“. Eine entsprechende Äußerung wird vom Verfassungsschutz kritisch bewertet.

253. Lena Kotré – Aussage zu eingebürgerten Migranten. Auch eine weitere Äußerung aus dem Jahr 2024 wird im Gutachten dokumentiert.

254. Hans-Christoph Berndt – Volksbegriff. Der brandenburgische AfD-Fraktionschef wird mit Aussagen über Volk und Staatsbürgerschaft zitiert.

255. Hannes Gnauck – Verständnis von „Deutschsein“. Auch Aussagen des Bundestagsabgeordneten werden im Gutachten dokumentiert.

256. René Springer – nationale Identität. Der Landesvorsitzende wird mit einem Beitrag über die Identität der Mehrheitsbevölkerung zitiert.

257. René Springer – „Messermänner“. Ein weiterer Beitrag wird vom Verfassungsschutz angeführt.

258. Brandenburg – Gegner als „Verbrecher“ und „Verräter“. Das Landesamt dokumentierte entsprechende Begriffe aus dem politischen Umfeld der Partei.

259. Brandenburg – ethnisches Volksverständnis. Der Verfassungsschutz sieht bei maßgeblichen Parteivertretern ein abstammungsbezogenes Verständnis des deutschen Volkes.

260. Brandenburg – Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Bestimmte Aussagen werden im Gutachten als gegen zentrale Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet bewertet.

261. Jan Bollinger – Erwähnung im BfV-Gutachten. Der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende wird im Zusammenhang mit einer Publikation aus dem Umfeld der Neuen Rechten genannt.

262. Nicole Höchst – Vergleich mit invasiven Arten. Ein Vergleich von Zuwanderern mit invasiven Tier- und Pflanzenarten wird im Gutachten aufgeführt.

263. Nicole Höchst – „feindliche Fremde“. Eine weitere Aussage wird vom Verfassungsschutz als verunglimpfend bewertet.

264. Nicole Höchst – zahlreiche Fundstellen. Mehrere Aussagen der Politikerin finden sich im Gutachten.

265. Bernd Schattner – Messerangriffe. Das Gutachten dokumentiert einen Facebook-Beitrag über Migration und Kriminalität.

266. Bernd Schattner – weitere Aussage. Eine weitere Äußerung wird vom Verfassungsschutz als fremdenfeindlich eingeordnet.

267. Kai Uwe Dettmar – Tiervergleich. Der AfD-Funktionär wird wegen eines Facebook-Beitrags im Gutachten genannt.

268. Alexander Heppe – „Europa zurückerobern“. Auch diese Aussage aus dem Europawahlkampf wurde dokumentiert.

269. Alejandra Catalina Monzon – „Prädatoren“. Migranten wurden in einer Rede mit Raubtieren verglichen. Der Verfassungsschutz wertete dies als entmenschlichend.

270. Rheinland-Pfalz – zahlreiche Amtsträger im Gutachten. Mehrere AfD-Amts- und Mandatsträger des Landes werden dort namentlich aufgeführt.

271. Junge Alternative – als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führte die frühere AfD-Jugendorganisation entsprechend.

272. AfD trennt sich von der Jungen Alternative. Der Bundesparteitag beschloss 2025 eine organisatorische Neuordnung.

273. Junge Alternative löst sich auf. Die Organisation beschloss ihre Auflösung zum 31. März 2025.

274. Alte JA-Netzwerke bleiben aktiv. Medienrecherchen dokumentierten weiterhin bestehende personelle Netzwerke.

275. Forderung nach Abschaffung des Grundgesetzes bei Nachwuchstreffen. Bei einem Treffen äußerte ein früherer JA-Delegierter eine entsprechende Forderung.

276. „Generation Deutschland“ gegründet. Im November 2025 gründete die AfD ihre neue Jugendorganisation.

277. Jean-Pascal Hohm wird Jugendvorsitzender. Der brandenburgische AfD-Politiker wurde zum ersten Bundesvorsitzenden gewählt.

278. Neue Jugend und rechtsextremes Vorfeld. Medienrecherchen dokumentierten Kontakte und geplante Vernetzung mit Akteuren aus diesem Umfeld.

279. Götz Kubitschek beim Gründungskongress. Der neurechte Verleger und Aktivist war als Gast eingeladen.

280. Fabian Jank und Identitäre Bewegung. Der brandenburgische Jugendfunktionär bestätigte frühere Aktivitäten bei der Identitären Bewegung.

281. Fabian Jank – Banneraktion. Er bestätigte auch seine Beteiligung an einer Aktion der Identitären Bewegung.

282. Fabian Jank – identitäres Hausprojekt. Medien berichteten über seinen früheren Aufenthalt in einem entsprechenden Hausprojekt in Halle.

283. Neue Landesverbände der Jugendorganisation. Anfang 2026 entstanden weitere Landesverbände von „Generation Deutschland“.

284. Generation Deutschland NRW als Verdachtsfall. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz stufte den Landesverband entsprechend ein.

285. Personelle Kontinuitäten zur Jungen Alternative. Recherchen dokumentierten zahlreiche personelle Überschneidungen.

286. 2,35-Millionen-Euro-Plakatkampagne. Eine groß angelegte Wahlwerbekampagne für die AfD wurde als Sachspende in Millionenhöhe angegeben.

287. Zweifel am tatsächlichen Geldgeber. Medien und Behörden beschäftigten sich mit der Frage, wer wirtschaftlich hinter der Finanzierung stand.

288. AfD hinterlegt 2,35 Millionen Euro. Die Partei überwies den entsprechenden Betrag vorsorglich an die Bundeskasse.

289. Bundestagsverwaltung wertet Spende als unzulässig. Nach Prüfung wurde die Finanzierung als unzulässige Strohmannspende bewertet.

290. Gerhard Dingler als offiziell angegebener Spender. Der frühere österreichische FPÖ-Politiker wurde als Zuwender der Millionenunterstützung gemeldet.

291. 1,5-Millionen-Euro-Spende von Winfried Stöcker. Der Bundestag veröffentlichte diese Großspende an die AfD im Januar 2025.

292. 999.990 Euro von Horst Jan Winter. Ebenfalls im Januar 2025 wurde diese Großspende gemeldet.

293. 150.000 Euro von Laurenz Herting. Auch diese Großspende wurde der Bundestagspräsidentin gemeldet.

294. AfD-Strafzahlungen wegen Parteiengesetz. Zwischen 2017 und 2025 musste die Partei nach Angaben der Bundestagsverwaltung erhebliche Beträge wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zahlen.

295. Hoher Anteil an Strafzahlungen. Ein erheblicher Teil der gegen Bundestagsparteien verhängten Sanktionen entfiel in diesem Zeitraum auf die AfD.

296. AfD aus ID-Fraktion ausgeschlossen. Im Mai 2024 wurden die damaligen AfD-Abgeordneten aus der europäischen Rechtsaußen-Fraktion „Identität und Demokratie“ ausgeschlossen.

297. Wiederaufnahme zunächst abgelehnt. Auch nach der Europawahl 2024 wurde eine Rückkehr der AfD in dieses Bündnis zunächst abgelehnt.

298. Ulrich Oehme – Bundestagsausweis wegen Russland-Kontakten verweigert. Ein Gericht bestätigte 2026, dass der Bundestag dem früheren AfD-Abgeordneten wegen seiner Kontakte zu staatlichen Stellen in Russland den Hausausweis verweigern durfte.

299. Tom Rohrböck – AfD-Bundesvorstand untersagt Zusammenarbeit. Der Bundesvorstand beschloss 2026, dass der Politikberater weder Parteiveranstaltungen mitorganisieren noch daran teilnehmen darf.

300. Bilanz nach 300 Fällen. Die bisherige Dokumentation reicht damit von rechtskräftigen Urteilen und laufenden Ermittlungen über Parteispenden und parlamentarische Ordnungsmaßnahmen bis zu Russland-Kontakten und Bewertungen durch Verfassungsschutzbehörden.

Entscheidend bleibt bei jedem einzelnen Fall die Unterscheidung zwischen bewiesenem Sachverhalt, rechtskräftigem Urteil, Verdacht, laufendem Verfahren, behördlicher Bewertung und politischer Kontroverse.

Fortsetzung folgt: Fälle 301 bis 400.

#AfD #Rechtsextremismus #Parteienfinanzierung #Demokratie #Deutschland

Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen