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Die Dokumentation geht weiter. Dieser Teil umfasst die Fälle 701 bis 800.
Ein Schwerpunkt liegt diesmal auf Verbindungen von AfD-Abgeordneten in rechtsextreme und neurechte Milieus, Aussagen in Verfassungsschutz-Gutachten, Vorgängen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen-Anhalt, Ermittlungen sowie innerparteilichen Gerichts- und Ausschlussverfahren.
Auch hier gilt: Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Behördliche Bewertungen werden als solche gekennzeichnet. Ebenso werden Entscheidungen berücksichtigt, die zugunsten von AfD-Politikern ausgegangen sind.

701. Elf von 32 AfD-Abgeordneten mit einschlägigen Verbindungen. Bei elf Mitgliedern der 2026 gewählten AfD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern wurden Aktivitäten oder Verbindungen ins extrem rechte Spektrum dokumentiert.
702. AfD Mecklenburg-Vorpommern nicht öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt. Anders als einige andere ostdeutsche Landesverbände wird sie vom Landesverfassungsschutz nicht öffentlich entsprechend bezeichnet.
703. Kontinuitäten zwischen JA und Generation Deutschland. Fast alle Mitglieder des ersten Bundesvorstands der neuen AfD-Jugend waren zuvor Mitglieder oder Funktionäre der Jungen Alternative.
704. Petra Federau und „Bevölkerungsaustausch“. Die AfD-Politikerin verbreitete Beiträge über einen angeblichen demografischen Austausch der deutschen Bevölkerung.
705. Federau bei Pegida. 2017 trat sie bei einer Pegida-Veranstaltung in Dresden auf.
706. Federau und der Begriff „Schuldkult“. In einer Rede griff sie eine in Teilen der extremen Rechten verbreitete Erzählung über eine angebliche deutsche Schuldfixierung auf.
707. Nikolaus Kramer dem „Flügel“-Netzwerk zugerechnet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnete ihn in einem früheren Gutachten als Unterstützer des formal aufgelösten „Flügels“.
708. Kramer verteidigte die Identitäre Bewegung. Nachdem diese vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt bewertet worden war, kritisierte Kramer die Einstufung öffentlich.
709. Kramer lud Martin Sellner in seinen Podcast ein. Auch Philip Stein von „Ein Prozent“, Benedikt Kaiser und Pegida-Gründer Lutz Bachmann waren dort Gäste.
710. Kramer bezeichnete sich als Unterstützer der JA. Er erklärte öffentlich, Fördermitglied und aktiver Unterstützer der Jungen Alternative zu sein.
711. Thomas Naulin beim „Königsstuhltreffen“. Naulin nahm 2019 an einem Treffen des damaligen „Flügels“ teil.
712. Naulin organisierte Veranstaltung mit Andreas Kalbitz. 2021 trat der frühere führende „Flügel“-Politiker bei einer von Naulin organisierten Kundgebung auf.
713. Naulin griff Richter öffentlich an. In einem Facebook-Beitrag äußerte er sich drastisch über Richter und deren politische Unabhängigkeit.
714. Martin Schmidt in zwei Burschenschaften. Schmidt gehört der Greifswalder Burschenschaft Rugia sowie der Berliner Burschenschaft der Märker an.
715. Rugia im früheren BfV-Gutachten. Das Bundesamt führte die Verbindung im Zusammenhang mit Burschenschaften mit rechtsextremistischen Bezügen auf.
716. Schmidts Portal interviewte Identitären-Funktionär. Die von Schmidt betriebene „Hanse Rundschau“ veröffentlichte ein Interview mit Daniel Fiß, damals Bundesvorstandsmitglied der Identitären Bewegung.
717. Robert Schnell gründete die JA in Mecklenburg-Vorpommern mit. Später wurde er Landesvorsitzender der Nachwuchsorganisation.
718. Schnell gegen Abgrenzung zur Identitären Bewegung. Bereits früh sprach er sich gegen eine entsprechende Distanzierung aus.
719. Schnell stellte sich hinter die Junge Alternative. Auch nach deren Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung verteidigte er die Organisation öffentlich.
720. Enrico Schult wurde Fördermitglied der JA. Nach der Einstufung der Jugendorganisation erklärte der AfD-Politiker, eine Fördermitgliedschaft abgeschlossen zu haben.
721. Schult unterstützt „Generation Deutschland“. Er begleitete frühere JA-Akteure zur Gründung der neuen Jugendorganisation.
722. Daniel Fiß als Referent im Fraktionsumfeld. Der frühere stellvertretende Bundesvorsitzende der Identitären Bewegung war im Umfeld der AfD-Fraktionsspitze tätig.
723. Thore Stein und die Burschenschaft Raczeks. Der AfD-Politiker gehörte einer Verbindung an, die wegen ihres abstammungsbezogenen Aufnahmeverständnisses öffentlich kritisiert wurde.
724. Stein bei Veranstaltung des „Sturmvogel“. Ein Foto zeigt ihn bei einer Veranstaltung des völkischen Jugendbundes. Stein bestreitet, dort Mitglied gewesen zu sein.
725. Stein im Podcast von „Ein Prozent“. 2022 trat er in einem Format des vom Verfassungsschutz entsprechend bewerteten Vereins auf.

726. Jan-Phillip Tadsen im JA-Landesvorstand. Er gehörte bis zur Auflösung der Jungen Alternative deren Führung in Mecklenburg-Vorpommern an.
727. Tadsen und Identitäre Bewegung. Recherchen dokumentierten frühere Beteiligungen an Aktionen sowie Kontakte zu führenden Aktivisten der Identitären Bewegung.
728. Tommy Thormann als früherer JA-Funktionär. Bereits 2017 saß er im Landesvorstand der Jungen Alternative.
729. Thormann fordert „millionenfache Remigration“. Diese Forderung veröffentlichte er 2026 in sozialen Netzwerken.
730. Thormann kündigte harte Maßnahmen gegen politische Gegner an. Bei einer AfD-Veranstaltung sprach er von Verboten, eingefrorenen Konten und Polizeieinsätzen nach einer Regierungsübernahme.
731. Thormann ebenfalls beim „Königsstuhltreffen“. Auch er nahm 2019 an dem Treffen des damaligen „Flügels“ teil.
732. Paul-Joachim Timm und „Passdeutsche“. Der AfD-Politiker unterschied öffentlich zwischen Deutschen und deutschen Staatsbürgern mit Migrationsgeschichte.
733. BfV bewertet Begriff als Herabsetzung. Das Bundesamt sieht die konkrete Verwendung von „Passdeutsche“ als Ausdruck einer Abstufung deutscher Staatsbürger.
734. Alexander Tschich führte die Junge Alternative in MV. Er war Landesvorsitzender der inzwischen aufgelösten Organisation.
735. Tschich führt nun „Generation Deutschland“ in MV. Seit 2026 steht er an der Spitze der Nachfolgeorganisation.
736. Tschich und Burschenschaft Danubia. Er war früher Aktivensprecher der Münchener Verbindung; der bayerische Verfassungsschutz rechnet deren aktive Mitglieder dem Rechtsextremismus zu.
737. Tschich und Daniel Fiß. Der AfD-Politiker trat mehrfach gemeinsam mit dem früheren Funktionär der Identitären Bewegung auf.
738. Tschich spricht von „Bevölkerungswandel“. Bei seiner Listenbewerbung erklärte er, diesen stoppen zu wollen.
739. Enrico Komning und Selbstbewaffnung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt Äußerungen des Bundestagsabgeordneten an, wonach Bürger sich leichter bewaffnen können sollten.
740. BfV sieht Angriff auf staatliches Gewaltmonopol. Die Behörde bewertet Komnings Aussagen als verfassungsschutzrelevant. Komning weist diese Interpretation zurück.
741. 13 AfD-Funktionäre aus MV im Bundesgutachten. Das mehr als 1.000 Seiten umfassende Dokument nennt zahlreiche Abgeordnete und Funktionäre aus Mecklenburg-Vorpommern.
742. Öffentliche Äußerungen als zentrale Belege. Bei vielen Personen stützt sich der Verfassungsschutz auf Facebook-Posts, Reden und öffentliche Auftritte.

743. Gereon Bollmann mehrfach im BfV-Gutachten erwähnt. Der schleswig-holsteinische AfD-Bundestagsabgeordnete gehört dort zu den häufiger genannten Politikern des Landesverbandes.
744. Bollmann und angebliche „Entdeutschung“. In Beiträgen behauptete er, Deutschland werde durch internationale Programme schrittweise „entdeutscht“.
745. BfV bewertet dies als rechtsextremistische Verschwörungserzählung. Bollmann widerspricht dieser Einordnung und beschreibt seine Aussagen als migrationspolitische Kritik.
746. JA-Mitglied aus Lübeck mehrfach erwähnt. Dessen Social-Media-Posts werden vom Bundesamt unter anderem als Belege für fremden- und minderheitenfeindliche sowie antisemitische Strukturen angeführt.
747. Kevin Dorow organisierte den „Tag des Vorfelds“. Der damalige stellvertretende JA-Landesvorsitzende veranstaltete 2024 ein Treffen in Neumünster.
748. Rechtsextreme und neurechte Akteure beim Treffen. Dort kamen Publizisten, Vereine und AfD-Mitglieder aus entsprechenden Milieus zusammen.
749. Dorow später im AfD-Landesvorstand. Er wurde Beisitzer im schleswig-holsteinischen Landesvorstand der Partei.
750. AfD Schleswig-Holstein und frühere JA im Bundesgutachten. Beide werden in der Begründung des Bundesamtes mehrfach behandelt. Die Partei weist die Extremismusbewertung zurück.

751. Alice Weidel rund 30-mal mit Zitaten erwähnt. Im Bundesgutachten finden sich zahlreiche Aussagen der AfD-Vorsitzenden.
752. Emil Sänze und Messerkriminalität. Das Gutachten zitiert einen Facebook-Beitrag des baden-württembergischen AfD-Landeschefs mit pauschalisierenden Aussagen über sogenannte „Messermänner“.
753. Markus Frohnmaier und „Bevölkerungsaustausch“. Das Bundesamt führt einen Beitrag des Bundestagsabgeordneten an, in dem dieser den Begriff gegen Kritik verteidigte.
754. Miguel Klauß und „Abschiebekalender“. Der Landtagsabgeordnete bewarb einen entsprechenden Kalender der AfD-Fraktion auf TikTok.
755. AfD Baden-Württemberg verweigerte Stellungnahme zum Gutachten. Der Landesverband wollte sich zu den konkreten Aussagen nicht äußern.
756. Sieghard Knodel verlässt Partei und Fraktion. Der Bundestagsabgeordnete trat nach der damaligen Hochstufung durch das Bundesamt aus AfD und Fraktion aus.

757. Durchsuchung bei Mitarbeiter von Kristin Brinker. Kurz vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 wurde die Wohnung eines Mitarbeiters der AfD-Spitzenkandidatin durchsucht.
758. Verdacht auf Verstöße gegen Waffen- und Sprengstoffrecht. Dies war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Anlass der Maßnahme.
759. Dafür keine entsprechenden Beweise gefunden. Die Staatsanwaltschaft erklärte ausdrücklich, dass sich hierfür bei der Durchsuchung keine Beweismittel fanden.
760. Andere Gegenstände wurden sichergestellt. Deren mögliche strafrechtliche Relevanz wurde anschließend geprüft.
761. Medien berichteten über NS-Devotionalien. Mehrere Medien berichteten über entsprechende Sammlerstücke unter den sichergestellten Gegenständen.
762. Brinker bezeichnet Mitarbeiter als Sammler. Sie erklärte, zuvor keine Hinweise auf eine entsprechende politische Einstellung wahrgenommen zu haben.
763. AfD bezeichnete Vorgang als private Angelegenheit. Die Partei erklärte, die Ermittlungen abwarten zu wollen.
764. NS-Symbole bei AfD-Kundgebung in Lichtenberg. Bei einer Berliner Wahlkampfveranstaltung wurden im Publikum verfassungsfeindliche beziehungsweise NS-verherrlichende Symbole gezeigt.
765. Ermittlungen gegen zwei 20-Jährige. Ein Mann und eine Frau sollen sichtbare Hakenkreuze auf den Unterarmen getragen haben.
766. 47-Jährige zeigt sich selbst an. Bei ihr waren nach Polizeiangaben ein Hakenkreuz und die Zahlenkombination „88“ sichtbar.
767. Staatsschutz prüft verbotene Kennzeichen. Ermittlungsgegenstand ist der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
768. AfD distanziert sich von Symbolen. Die Partei erklärte, von den gezeigten Kennzeichen nichts gewusst zu haben und solche Darstellungen nicht zu dulden.

769. Stephan Brandners Immunität erneut aufgehoben. Der Bundestag genehmigte 2026 die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten. Eine Immunitätsaufhebung ist keine Feststellung strafrechtlicher Schuld.
770. Paul-Joachim Timm gewinnt teilweise vor Verfassungsgericht. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gab einer Klage des AfD-Abgeordneten zum parlamentarischen Fragerecht teilweise statt.
771. Streit um Fake-Accounts des Verfassungsschutzes. Timm wollte unter anderem wissen, wie viele verdeckte Social-Media-Accounts das Landesamt verwendet.
772. Landesregierung hatte konkrete Angaben verweigert. Sie verwies auf Staatswohl und den Schutz nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen.
773. Gericht stärkt grundsätzlich das Fragerecht. Parlamentarische Anfragen dürfen nicht pauschal mit Geheimhaltungsinteressen zurückgewiesen werden.
774. Allgemeine Angaben müssen möglich sein. Nach Ansicht des Gerichts können allgemeine Informationen zur Zahl solcher Accounts verlangt werden.
775. Schutz von Quellen bleibt bestehen. Operative Arbeitsweisen und nachrichtendienstliche Quellen dürfen weiterhin geschützt werden.
776. Thore Stein und Enrico Schult gewinnen vor OLG Rostock. Das Oberlandesgericht entschied weitgehend zugunsten der beiden AfD-Landtagsabgeordneten in einem Streit mit Kreisverbänden der Linken.
777. Vorwurf des Nachahmens einer Parkinson-Erkrankung nicht beweisbar. Das Gericht sah keine ausreichende Grundlage dafür, den behaupteten Vorgang als Tatsache zu verbreiten.
778. Vorwurf stammte von Linken-Abgeordnetem Dirk Bruhn. Er hatte behauptet, Stein und Schult hätten sein krankheitsbedingtes Zittern nachgeahmt.
779. AfD-Politiker hatten Vorwurf bestritten. Beide gingen deshalb gerichtlich dagegen vor.
780. Berufungsinstanz änderte frühere Entscheidungen. Das OLG untersagte die weitere Verbreitung bestimmter Aussagen.

781. Michael Meister meldet mutmaßlichen Messerangriff. Der AfD-Landtagsabgeordnete erklärte 2026, vor seinem Haus von zwei Vermummten angegriffen worden zu sein.
782. Ermittlungen blieben zunächst ohne abschließendes Ergebnis. Der behauptete Tatablauf war zunächst nicht geklärt.
783. Blutiges T-Shirt und angebliches Bekennerschreiben als Indizien. Beide galten zu diesem Zeitpunkt als ungeprüft.
784. AfD stellte Angriff dennoch als feststehend dar. Der Landesverband verwendete den ungeklärten Vorgang bereits politisch als erwiesene Tat.
785. Ähnlicher früherer Fall wurde eingestellt. Einen von Meister Jahre zuvor gemeldeten vergleichbaren Angriff stellten Ermittler mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
786. Jan Wenzel Schmidt – umstrittene Beweismittel im Parteiverfahren. Recherchen zufolge griff die AfD Sachsen-Anhalt auf Unterlagen mit fragwürdiger Herkunft zurück.
787. Visitenkarte aus Handschuhfach als Beweisstück. Eine solche Karte soll bei Wartungsarbeiten in Schmidts Privatfahrzeug entdeckt worden sein.
788. Persönliche Unterlagen kopiert. Schmidt beklagte, dass ohne sein Wissen unter anderem Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträge kopiert worden seien.
789. Bundestagsdienstausweis ebenfalls betroffen. Nach seiner Darstellung wurde auch eine Abbildung seines Dienstausweises mit Zugangsberechtigungen weitergegeben.
790. Schmidt legt Datenschutzbeschwerde ein. Er wandte sich wegen der Verwendung der Unterlagen an den Landesdatenschutzbeauftragten.
791. Parteisitzung offenbar mitgeschnitten. Eine Audioaufnahme einer internen Videokonferenz des Landesverbands wurde bekannt.
792. AfD-Bundesschiedsgericht bestätigt Sanktionen gegen Schmidt. Der vorläufige Entzug seiner Mitgliedschaftsrechte blieb bestehen.
793. Parteigericht nennt mehrere Vorwürfe. Genannt wurden unter anderem möglicher Missbrauch des Mitarbeiterbudgets, Lobbyismus-Konstellationen, Diamantengeschäfte und innerparteiliche Drohungen. Schmidt bestreitet die Vorwürfe.
794. Parteigericht sieht „Vertrauensbruch“. Besonders schwer wertete es Schmidts öffentliche Aussagen über interne Parteivorgänge und Vetternwirtschaft.
795. Parteiausschluss noch nicht endgültig entschieden. Die Entscheidung betraf zunächst den Entzug seiner Mitgliedschaftsrechte.
796. Matthias Helferich darf in der AfD bleiben. Das Bundesschiedsgericht hob den zuvor ausgesprochenen Parteiausschluss auf.
797. Entscheidung zugunsten Helferichs endgültig. Das parteiinterne Verfahren war damit abgeschlossen.
798. Helferich gegen Meyer-Soltau vor Gericht. Zwei AfD-Bundestagsabgeordnete stritten vor dem Landgericht Essen über eine Auseinandersetzung beim NRW-Listenparteitag.
799. Gericht erlaubt Helferich weiterhin die Behauptung einer Beleidigung. In diesem Teil des Rechtsstreits gab das Landgericht ihm Recht.
800. Bilanz nach 800 dokumentierten Vorgängen. Der Block zeigt erneut sehr unterschiedliche Sachverhalte: behördliche Extremismusbewertungen, Kontakte in rechtsextreme Milieus, Ermittlungsverfahren, innerparteiliche Auseinandersetzungen und Gerichtsentscheidungen – einschließlich Entscheidungen zugunsten von AfD-Politikern. Eine pauschale Gleichsetzung der einzelnen Vorgänge wäre deshalb sachlich falsch.

Fortsetzung folgt
Damit umfasst die Reihe nun den Block 701 bis 800 der geplanten 1.000 dokumentierten AfD-Fälle und Vorgänge.
Als nächster Abschnitt folgt:
AfD unter der Lupe – Fälle 801 bis 900
Der Maßstab bleibt derselbe: öffentlich überprüfbare Quellen, genaue Kennzeichnung des jeweiligen Verfahrensstands und die klare Trennung zwischen Verdacht, behördlicher Bewertung, Ermittlungsverfahren und gerichtlicher Feststellung.
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