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Die Dokumentation geht weiter. Nach den ersten 400 Vorgängen folgen nun die Fälle 401 bis 500.
Auch diesmal gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung, ein Verdacht kein Beweis und eine Bewertung des Verfassungsschutzes keine strafgerichtliche Feststellung. Ebenso gehören Freisprüche, Einstellungen und erfolgreiche Rechtsmittel zu einer vollständigen Dokumentation.

401. Roland Hartwig beim Potsdamer Treffen. Der damalige persönliche Referent von AfD-Chefin Alice Weidel nahm im November 2023 an dem Treffen im Landhaus Adlon bei Potsdam teil.
402. Gerrit Huy beim Treffen. Auch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wurde als Teilnehmerin dokumentiert.
403. Ulrich Siegmund beim Treffen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt bestätigte seine Teilnahme und erklärte, er sei dort als Privatperson gewesen.
404. Tim Krause beim Treffen. Auch der Potsdamer AfD-Funktionär und damalige Pressesprecher der brandenburgischen Landtagsfraktion bestätigte seine zeitweise Teilnahme.
405. Martin Sellners „Remigrations“-Vortrag. Sellner sprach dort über verschiedene Personengruppen, darunter sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“.
406. Einladung kündigte Sellner an. In Einladungsunterlagen wurde Sellner bereits vorab als Redner eines „Masterplans“ angekündigt.
407. AfD trennt sich von Hartwig. Nach Bekanntwerden des Treffens wurde Hartwigs Tätigkeit als Weidels Referent beendet.
408. Arne Friedrich Mörig ebenfalls Teilnehmer. Der Sohn des Organisators Gernot Mörig wurde als weiterer Teilnehmer mit Verbindung zur AfD-Bundesebene identifiziert.
409. Mörig wurde aus Mitteln des AfD-Bundesvorstands bezahlt. Seit Ende 2022 verfügte er über einen Vertrag mit der AfD.
410. Finanzierung aus Weidels persönlichem Budget. Die Vergütung soll aus einem Budget erfolgt sein, über das Alice Weidel als Parteivorsitzende verfügen konnte.
411. Mörig arbeitete im Bereich Social Media. Für den AfD-Bundesvorstand soll er entsprechende Aufgaben übernommen haben.
412. Präsentation einer neurechten Social-Media-Agentur. Beim Potsdamer Treffen stellte Mörig Pläne für eine entsprechende Agentur vor.
413. Präsentation vor dem AfD-Bundesvorstand. Ende 2023 soll Mörig die Agenturpläne auch dort vorgestellt haben.
414. Vertrag nach Bekanntwerden beendet. Nach Veröffentlichung der Potsdam-Recherche soll der Vertrag mit Mörig gekündigt worden sein.
415. Thomas Grebien – AfD-Funktionär und Verwandter des Organisators. Gernot Mörigs Schwager war Mitglied des AfD-Kreisvorstands Plön.
416. Grebien und die spätere HDJ. Grebien war Mitgründer einer Vorläuferorganisation der später verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend.
417. HDJ steht auf AfD-Unvereinbarkeitsliste. Die Organisation gehört zu den Gruppen, mit denen nach AfD-Regeln eine Mitgliedschaft unvereinbar ist.
418. Spendenkonto des „Düsseldorfer Forums“. Bei früheren Treffen sollen Gelder über ein privates Konto von Grebien gelaufen sein.
419. Hinweis auf früheren Chrupalla-Kontakt. Tino Chrupalla soll früher an einem Treffen aus Mörigs Umfeld teilgenommen haben. Chrupalla erklärte, sich daran nicht erinnern zu können.
420. Mario Müller beim Potsdamer Treffen. Der rechtsextreme Aktivist war dort als Referent und zugleich Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten anwesend.
421. Müller mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt. Entsprechende rechtskräftige Vorstrafen wurden dokumentiert.
422. Müller soll über Gewalt gegen einen politischen Gegner gesprochen haben. Er bestritt, die ihm zugeschriebenen Aussagen gemacht zu haben.
423. Müller mit Hausverbot im Bundestag. Trotz seiner Beschäftigung für einen AfD-Abgeordneten durfte er die Bundestagsgebäude nicht betreten.
424. Jan Wenzel Schmidt hielt zunächst an Müller fest. Der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete stellte sich öffentlich hinter sein Personal.
425. Benedikt Kaiser als Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten. Der der Neuen Rechten zugerechnete Autor arbeitete im Umfeld des AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl.

426. John Hoewer arbeitet für Sebastian Münzenmaier. Der Funktionär des Vereins „Ein Prozent“ wurde im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten beschäftigt.
427. Hoewer im Vorstand von „Ein Prozent“. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
428. Kampfsport mit Neonazis. Fotos zeigten Hoewer beim Training mit Personen aus dem damaligen NPD-Umfeld.
429. Fünf AfD-Mitarbeiter mit engem „Ein Prozent“-Bezug. Entsprechende Verbindungen wurden bei mehreren Beschäftigten dokumentiert.
430. Rund 20 Mitarbeiter mit starkem Bezug zur Neuen Rechten. Darunter befanden sich Personen, die beim damaligen Institut für Staatspolitik aufgetreten waren.
431. Frank Pasemann nach Parteiausschluss als Mitarbeiter. Obwohl Pasemann aus AfD und Fraktion ausgeschlossen worden war, arbeitete er später für einen AfD-Abgeordneten.
432. Marvin Neumann arbeitet für Hannes Gnauck. Der frühere Bundesvorsitzende der Jungen Alternative wurde Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten.
433. Neumann verließ die AfD 2021 unter Druck. Hintergrund waren unter anderem kontroverse Aussagen zur sogenannten „Weißen Vorherrschaft“.
434. Rund 25 JA-Mitglieder als Bundestagsmitarbeiter. Diese Größenordnung wurde bei AfD-Fraktion und einzelnen Abgeordneten dokumentiert.
435. Marie-Thérèse Kaiser arbeitet für Bernd Baumann. Die niedersächsische AfD-Politikerin war zugleich Mitarbeiterin des Parlamentarischen Geschäftsführers.
436. Kaiser und „Lukreta“. Kaiser gab an, sich bei der Fraueninitiative zu engagieren. Verfassungsschutzbehörden sehen bei „Lukreta“ Bezüge zur Identitären Bewegung.
437. Kaiser moderierte für „Ein Prozent“. Sie trat als Moderatorin eines Videoformats des Vereins auf.
438. Mehr als zehn AfD-Mitarbeiter mit IB-Bezug. Mehrere Aktivisten oder Personen aus dem Umfeld der Identitären Bewegung wurden identifiziert.
439. Mehr als die Hälfte der damaligen AfD-Abgeordneten betroffen. Zahlreiche Abgeordnete beschäftigten Personen aus Organisationen, die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem einstufen.
440. Auch Büros der Fraktionsvorsitzenden genannt. Die Recherche betraf ebenfalls Mitarbeiter im Umfeld von Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die AfD stellt solche Bewertungen des Verfassungsschutzes grundsätzlich infrage.

441. Julian Adrat – Geldstrafe wegen Körperverletzung. Der Berliner AfD-Politiker war wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
442. Adrat – weitere Geldstrafe 2025. Ein weiteres Verfahren betraf unter anderem Beleidigung und einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.
443. Adrat gilt strafrechtlich als vorbestraft. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete dies mit der zeitlichen Nähe mehrerer Verurteilungen.
444. Verfahren nach Podcast-Aussage eingestellt. Ein Verfahren wegen einer Äußerung wurde gegen Zahlung von 4.000 Euro eingestellt. Eine Verurteilung erfolgte in diesem Fall nicht.
445. Neues Ermittlungsverfahren gegen Adrat. 2026 bestätigte er selbst ein laufendes Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
446. Martin Kohler – Mitgründer der JA Brandenburg. Der spätere Berliner AfD-Abgeordnete war bereits früh am Aufbau der Jungen Alternative beteiligt.
447. Kohler arbeitete für Dennis Hohloch. Hohloch wird vom brandenburgischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet.
448. Kohler Mitglied der Burschenschaft Gothia. Diese wird dem äußersten rechten Rand des deutschen Burschenschaftsspektrums zugerechnet.
449. Kohler leitete die Berliner Junge Alternative. Er war Vorsitzender des dortigen Landesverbands.
450. Kohler wird Vorsitzender von „Generation Deutschland“ Berlin. Nach der Auflösung der JA übernahm er die Führung der neuen AfD-Jugendorganisation.
451. Veranstaltung mit Matthias Helferich. Kohler organisierte 2026 einen Bürgerdialog mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten.
452. David Eckert – früherer JA-Landeschef. Auch Eckert hatte zuvor die Junge Alternative in Berlin geführt.
453. Eckert arbeitete für Politiker des ehemaligen „Flügels“. Zu seinen früheren Arbeitgebern gehörten Steffen Kotré und Andreas Kalbitz.
454. Eckert entschuldigte sich für frühere Äußerungen. Einen früheren abwertenden Social-Media-Beitrag bezeichnete er später selbst teilweise als „unüberlegt“ und „dumm“.
455. Marc Bernicke – vom Polizeidienst suspendiert. Hintergrund war unter anderem seine Tätigkeit im Vorstand der Jungen Alternative.
456. Bernicke aus Polizeidienst entlassen. 2021 endete seine Tätigkeit bei der Berliner Polizei.
457. Anneliese Dummer arbeitete für Birgit Malsack-Winkemann. Dummer erklärte später, das Büro lange vor deren Festnahme verlassen zu haben und von den später bekannt gewordenen Vorwürfen schockiert gewesen zu sein.
458. Hendrik Pauli – Entlassung als Lehrer in der Probezeit. Hintergrund war unter anderem seine Teilnahme an Bärgida-Demonstrationen.
459. Pauli verteidigte seine Bärgida-Teilnahme. Er erklärte, dort Austausch mit politisch ähnlich Denkenden gesucht zu haben.
460. Pauli über Identitäre Bewegung. Er erklärte, kein Mitglied zu sein, bezeichnete Gespräche mit Personen aus diesem Umfeld aber teilweise als geistig anregend.

461. AfD-Kreisvorstand Stuttgart abgesetzt. Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten setzte der baden-württembergische Landesvorstand 2026 den gesamten Kreisvorstand ab.
462. Zehntausende Euro auf Parteikonto fehlten. Zunächst ging es um knapp 40.000 Euro.
463. AfD kündigte Strafanzeige an. Der Landesverband erklärte, die finanziellen Vorgänge strafrechtlich prüfen lassen zu wollen.
464. Zahlungen der Techniker Krankenkasse auf AfD-Konto. Recherchen ergaben, dass Krankenkassengelder auf einem AfD-Parteikonto eingegangen sein sollen.
465. Schatzmeister arbeitete bei der Techniker Krankenkasse. Der frühere Schatzmeister war zugleich dort beschäftigt.
466. Fast 100.000 Euro TK-Zahlungen im Raum. Medienrecherchen nannten diese Größenordnung. Die genaue Summe wurde parteiintern zunächst nicht bestätigt.
467. 162.000 Euro auf ein Drittkonto. Auch diese Summe wurde im Zusammenhang mit den untersuchten Zahlungsströmen genannt.
468. Verdacht gefälschter Kontoauszüge. Nach Angaben des AfD-Landeschefs sollen über Jahre Bankunterlagen manipuliert worden sein.
469. AfD ordnet „Tiefenprüfung“ an. Der Bundesschatzmeister bestätigte eine eingehende interne Überprüfung.
470. Rechenschaftsberichte könnten betroffen sein. Nach Abschluss der Prüfung sollte geklärt werden, ob Parteirechenschaftsberichte korrigiert werden müssten.
471. Mutmaßlich 143.000 Euro aufs Privatkonto. Spätere Recherchen berichteten von Überweisungen eines sechsstelligen Betrags auf das Konto des früheren Schatzmeisters.
472. Private Einkäufe auf Kontoauszügen. Es wurden unter anderem Zahlungen bei privaten Einzelhändlern dokumentiert.
473. Vorwurf mangelnder Kontrolle gegen früheren Vorstand. Der Landesvorstand warf früheren Funktionären eine unzureichende Kontrolle vor.
474. Frühere Vorstände weisen Verantwortung zurück. Die Betroffenen bestritten die Vorwürfe.
475. Parteiausschlussverfahren gegen ehemaligen Kreisvorsitzenden. Dessen Mitgliedsrechte wurden entzogen; er wehrte sich dagegen parteiintern.

476. Ansgar Schledde – geplante Anklage. 2026 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Anklage erheben wollte.
477. Vorwurf von Zahlungen für Listenplätze. Schledde soll nach dem Ermittlungsverdacht Geld von Parteimitgliedern im Zusammenhang mit aussichtsreichen Listenplätzen verlangt haben. Er bestreitet rechtswidriges Verhalten.
478. Vorwurf „schwarzer Kassen“. Auch eine nicht ordnungsgemäß geführte sogenannte Kriegskasse ist Gegenstand der Ermittlungen und innerparteilichen Auseinandersetzungen.
479. Ermittlungen wegen Untreue und Parteiengesetz. Schledde und weitere Parteimitglieder gerieten wegen entsprechender Verdachtsmomente in den Fokus. Es gilt die Unschuldsvermutung.
480. Immunität Schleddes aufgehoben. Der Niedersächsische Landtag machte 2026 den Weg für weitere strafrechtliche Schritte frei.
481. Interne AfD-Kritiker sprechen von „Parallelorganisation“. Parteimitglieder warfen der niedersächsischen Führung ein eigenes Machtnetzwerk vor. Die Vorwürfe sind parteiintern umstritten.
482. Vorwurf einer 35-Prozent-Abgabe. Kritiker behaupteten, für sichere Listenplätze seien Anteile aus späteren Mitarbeiterbudgets verlangt worden. Schledde weist dies zurück.
483. Kritiker forderten Absetzung des Landesvorstands. Ein entsprechendes Schreiben ging an den AfD-Bundesvorstand.
484. Schledde bleibt Landesvorsitzender. Trotz Ermittlungen und parteiinterner Vorwürfe wurde er im Amt bestätigt.
485. Weitere Ermittlungsverfahren in Niedersachsen. Aus Zeugenaussagen entstanden weitere Verfahren gegen AfD-Politiker.
486. Gericht begrenzt einen Vorwurf gegen Schledde. Ein früherer Parteifunktionär durfte nach einer gerichtlichen Entscheidung einen konkreten Vorwurf in dieser Form nicht mehr verbreiten.

487. Vanessa Behrendt – Anklage wegen sieben Social-Media-Fällen. Die Staatsanwaltschaft warf der niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem Volksverhetzung vor.
488. Gericht sieht in vier Fällen mögliche Beleidigung. Das Landgericht ließ Teile der Anklage zu, sah aber keinen hinreichenden Verdacht der Volksverhetzung.
489. Vorwurf gefährdender Veröffentlichung personenbezogener Daten. Auch dieser Anklagepunkt wurde teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen.
490. Zwei Behrendt-Fälle nicht eröffnet. Das Gericht lehnte insoweit die Eröffnung eines Strafverfahrens ab.
491. Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Die Ermittlungsbehörde wollte die weitergehende rechtliche Bewertung überprüfen lassen.
492. Behrendt weist die Vorwürfe zurück. Auch dieser Standpunkt gehört zur rechtlichen Einordnung des laufenden Verfahrens.
493. Böblingen – Strafanzeige nach Goebbels-Klingelton. Die Stadt zeigte eine damalige AfD-Gemeinderätin an, nachdem in einer Sitzung ein Klingelton mit einem Goebbels-Zitat abgespielt worden sein soll.
494. Kommunalpolitikerin verlässt die AfD. Nach Angaben der Partei trat sie aus, nachdem zuvor ein Parteiausschluss beschlossen worden war.
495. Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall ein, weil ein strafbares Verhalten nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

496. Christian Thomas – Strafbefehl wegen Körperverletzung. Gegen den AfD-Kreisrat aus Lindau wurde ein Strafbefehl erlassen.
497. Thomas legt Einspruch ein. Deshalb soll über den Vorwurf in einer Hauptverhandlung entschieden werden. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt insoweit nicht vor.
498. Weitere Ermittlungen gegen Thomas eingestellt. Andere zuvor geprüfte Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt.
499. Sebastian Koch – Ermittlungen nach Artgemeinschaft-Razzia. Beim AfD-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt wurden Räume im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen möglicher Kontakte zur verbotenen rechtsextremen „Artgemeinschaft“ durchsucht. Nach Waffenfunden wurden außerdem Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Koch weist strafrechtliche Vorwürfe zurück.
500. Bilanz nach 500 dokumentierten Vorgängen. Die Hälfte der geplanten Sammlung ist damit erreicht. Die bisherigen Fälle reichen von rechtskräftigen Strafurteilen und laufenden Ermittlungen über Parteifinanzen, Mitarbeiterstrukturen und rechtsextreme Netzwerke bis zu Russland- und China-Kontakten sowie verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Dabei zeigt sich zugleich, wie wichtig die rechtliche Unterscheidung zwischen Vorwurf, Verdacht, Ermittlungsverfahren, Anklage, behördlicher Bewertung, gerichtlicher Entscheidung, Freispruch und Verfahrenseinstellung ist.

Fortsetzung folgt
Mit diesem Teil umfasst die Reihe nun 500 dokumentierte Vorgänge.
Als Nächstes folgt:
AfD unter der Lupe – Fälle 501 bis 600
Die Dokumentation bleibt nach demselben Prinzip aufgebaut: öffentlich belegbare Quellen, klarer Verfahrensstand und keine Darstellung bloßer Vorwürfe als erwiesene Tatsachen.
#AfD #AfDFälle #Rechtsextremismus #Ermittlungen #Deutschland
Hinweis zu KI-Bildern:
Die verwendeten oder vorgeschlagenen Bilder können mit künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Sie dienen ausschließlich der Illustration und symbolischen Darstellung der behandelten Themen und stellen keine dokumentarischen Aufnahmen konkreter Ereignisse dar.

