Millionenerbin fordert höhere Steuern für Reiche – und hat damit einen wichtigen Punkt!

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Eine Millionenerbin, die freiwillig mehr Steuern zahlen möchte? Was zunächst ungewöhnlich klingt, ist ein bemerkenswertes Beispiel für gesellschaftliche Verantwortung.

Die Stuttgarter Millionenerbin Stefanie Bremer – sie tritt unter diesem Pseudonym auf – fordert eine gerechtere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften.

Im Interview mit dem SWR erklärt sie, warum sie sich im Verein taxmenow engagiert.

Ihr zentraler Kritikpunkt: In Deutschland ist Vermögen extrem ungleich verteilt!

Nach ihren Angaben besitzen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung mindestens 56 Prozent des gesamten Vermögens.

Während Arbeitnehmer ihr Einkommen versteuern müssen, können besonders Vermögende bei Erbschaften und Schenkungen von weitreichenden gesetzlichen Begünstigungen profitieren.

Besonders problematisch sind die Ausnahmen für große Betriebsvermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen können erhebliche Vermögenswerte steuerlich weitgehend oder sogar vollständig verschont werden.

Das ist gesetzlich vorgesehen, wirft aber eine entscheidende Frage auf:

Warum werden große Vermögensübertragungen teilweise günstiger behandelt als kleinere Erbschaften?

Natürlich müssen Familienunternehmen geschützt werden. Arbeitsplätze dürfen durch Erbschaftsteuerzahlungen nicht unnötig gefährdet werden.

Aber dafür gibt es Möglichkeiten wie Stundungen und Ratenzahlungen, auf die auch Bremer hinweist.

Interessant ist außerdem ihre Forderung, die Vermögensteuer wieder zu erheben. Diese Steuer existiert rechtlich weiterhin, wird in Deutschland aber seit 1997 nicht mehr erhoben.

Bremer geht sogar noch weiter: Sie bittet ihren Steuerberater nach eigenen Angaben ausdrücklich darum, bestimmte steuerliche Ausnahmen nicht zu nutzen, wenn sie allein darüber entscheiden kann.

Das verdient Respekt!

Denn während manche Vermögende vor höheren Steuern warnen, setzt sich hier eine Millionenerbin öffentlich für eine stärkere Beteiligung besonders reicher Menschen am Gemeinwohl ein.

Für mich steht fest:

Eine Demokratie braucht nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wer durch eigene Arbeit Einkommen erzielt, darf gegenüber Menschen, die Millionen erben, nicht strukturell benachteiligt werden.

Leistung muss sich lohnen – aber Erben ist keine eigene Leistung!

Eine gerechte Erbschaftsteuer ist deshalb keine Bestrafung von Wohlstand, sondern eine Frage der fairen Finanzierung unseres Gemeinwesens.

Quelle: SWR Aktuell
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/steuern-reiche-besteuerung-steuergerechtigkeit-taxmenow-stefanie-bremer-100.html

#Erbschaftsteuer #Steuergerechtigkeit #Vermögenssteuer #Demokratie #SozialeGerechtigkeit

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Illustration. Sie stellen keine authentischen Fotografien tatsächlicher Ereignisse oder Personen dar.

Millionenerbin fordert höhere Steuern für Reiche – und hat damit einen wichtigen Punkt!

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Eine Millionenerbin, die freiwillig mehr Steuern zahlen möchte? Was zunächst ungewöhnlich klingt, ist ein bemerkenswertes Beispiel für gesellschaftliche Verantwortung.

Die Stuttgarter Millionenerbin Stefanie Bremer – sie tritt unter diesem Pseudonym auf – fordert eine gerechtere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften.

Im Interview mit dem SWR erklärt sie, warum sie sich im Verein taxmenow engagiert.

Ihr zentraler Kritikpunkt: In Deutschland ist Vermögen extrem ungleich verteilt!

Nach ihren Angaben besitzen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung mindestens 56 Prozent des gesamten Vermögens.

Während Arbeitnehmer ihr Einkommen versteuern müssen, können besonders Vermögende bei Erbschaften und Schenkungen von weitreichenden gesetzlichen Begünstigungen profitieren.

Besonders problematisch sind die Ausnahmen für große Betriebsvermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen können erhebliche Vermögenswerte steuerlich weitgehend oder sogar vollständig verschont werden.

Das ist gesetzlich vorgesehen, wirft aber eine entscheidende Frage auf:

Warum werden große Vermögensübertragungen teilweise günstiger behandelt als kleinere Erbschaften?

Natürlich müssen Familienunternehmen geschützt werden. Arbeitsplätze dürfen durch Erbschaftsteuerzahlungen nicht unnötig gefährdet werden.

Aber dafür gibt es Möglichkeiten wie Stundungen und Ratenzahlungen, auf die auch Bremer hinweist.

Interessant ist außerdem ihre Forderung, die Vermögensteuer wieder zu erheben. Diese Steuer existiert rechtlich weiterhin, wird in Deutschland aber seit 1997 nicht mehr erhoben.

Bremer geht sogar noch weiter: Sie bittet ihren Steuerberater nach eigenen Angaben ausdrücklich darum, bestimmte steuerliche Ausnahmen nicht zu nutzen, wenn sie allein darüber entscheiden kann.

Das verdient Respekt!

Denn während manche Vermögende vor höheren Steuern warnen, setzt sich hier eine Millionenerbin öffentlich für eine stärkere Beteiligung besonders reicher Menschen am Gemeinwohl ein.

Für mich steht fest:

Eine Demokratie braucht nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wer durch eigene Arbeit Einkommen erzielt, darf gegenüber Menschen, die Millionen erben, nicht strukturell benachteiligt werden.

Leistung muss sich lohnen – aber Erben ist keine eigene Leistung!

Eine gerechte Erbschaftsteuer ist deshalb keine Bestrafung von Wohlstand, sondern eine Frage der fairen Finanzierung unseres Gemeinwesens.

Quelle: SWR Aktuell
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/steuern-reiche-besteuerung-steuergerechtigkeit-taxmenow-stefanie-bremer-100.html

#Erbschaftsteuer #Steuergerechtigkeit #Vermögenssteuer #Demokratie #SozialeGerechtigkeit

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Illustration. Sie stellen keine authentischen Fotografien tatsächlicher Ereignisse oder Personen dar.

Vermögensteuer ab 500 Millionen Euro: Das planen die Grünen – und so funktioniert das Modell

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Die Grünen im Bundestag haben einen neuen Vorschlag zur Besteuerung sehr großer Vermögen vorgelegt.

Betroffen wären nach dem Konzept Vermögen von mehr als 500 Millionen Euro.

Bis zu dieser Grenze soll keine Belastung entstehen. Oberhalb davon beginnt ein Grenzsteuersatz von 2 Prozent, ab 1 Milliarde Euro 3 Prozent und ab 10 Milliarden Euro 4 Prozent. Dazwischen soll der Tarif linear ansteigen.

Wichtig: Der jeweilige Grenzsteuersatz wird nicht einfach auf das gesamte Vermögen angewendet, sondern auf den Teil oberhalb der jeweiligen Grenze. Das unterscheidet einen progressiven Tarif von einer pauschalen Besteuerung.

Ein stark vereinfachtes Beispiel:

Wer 600 Millionen Euro besitzt, liegt mit 100 Millionen Euro über der 500-Millionen-Grenze.

Würden diese 100 Millionen vollständig mit 2 Prozent belastet, wären das rechnerisch 2 Millionen Euro im Jahr. Die endgültige Belastung hängt jedoch von der genauen Tarifgestaltung ab.

Die Schweiz kennt Vermögensteuern seit Generationen

Vermögensteuern sind in Europa keineswegs unbekannt.

Besonders interessant ist die Schweiz.

Dort besteuern die Kantone und Gemeinden das Vermögen natürlicher Personen jährlich.

Grundlage ist grundsätzlich das Reinvermögen, also das Vermögen nach Abzug nachgewiesener Schulden.

Das Schweizer Steuersystem ist historisch gewachsen. Bereits im 19. Jahrhundert spielten Vermögensteuern in den Kantonen eine wichtige Rolle; später gingen alle Kantone zu einer Einkommenssteuer mit ergänzender Vermögensteuer über.

Einen einheitlichen Schweizer Steuersatz gibt es nicht. Jeder Kanton hat eigene Regeln, Freibeträge und Tarife; auch Gemeinden können beteiligt sein. Die Tarife sind mehrheitlich progressiv, in mehreren Kantonen gelten proportionale Sätze.

Der entscheidende Unterschied: In der Schweiz beginnt die Vermögensbesteuerung je nach Kanton bereits bei wesentlich niedrigeren Beträgen. Der Grünen-Vorschlag setzt dagegen erst bei einem Extremvermögen von 500 Millionen Euro an.

Damit betrifft die Debatte nicht das normale Eigenheim oder ein gewöhnliches Millionenvermögen, sondern Vermögen in einer Größenordnung von einer halben Milliarde Euro und mehr.

Übrigens:

Vermögensteuer oder namentlich abgeänderte Vermögensteuer gibt in einigen Ländern:
-Spanien, Schweiz, Norwegen, Frankreich (IFI für Immobilien seit 2018), Norwegen, Niederlande (Box 3), Italien, Belgien (auf alle Wertpapiere)

Und wer sein Geld dann ins Ausland abschiebt, muss dann eben auch auswandern.

#Vermögensteuer #Grüne #Superreiche #Schweiz #Steuern

KI-Hinweis: Die zu diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen der illustrativen Darstellung und zeigen keine realen Ereignisse.

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