Millionenerbin fordert höhere Steuern für Reiche – und hat damit einen wichtigen Punkt!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Eine Millionenerbin, die freiwillig mehr Steuern zahlen möchte? Was zunächst ungewöhnlich klingt, ist ein bemerkenswertes Beispiel für gesellschaftliche Verantwortung.

Die Stuttgarter Millionenerbin Stefanie Bremer – sie tritt unter diesem Pseudonym auf – fordert eine gerechtere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften.

Im Interview mit dem SWR erklärt sie, warum sie sich im Verein taxmenow engagiert.

Ihr zentraler Kritikpunkt: In Deutschland ist Vermögen extrem ungleich verteilt!

Nach ihren Angaben besitzen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung mindestens 56 Prozent des gesamten Vermögens.

Während Arbeitnehmer ihr Einkommen versteuern müssen, können besonders Vermögende bei Erbschaften und Schenkungen von weitreichenden gesetzlichen Begünstigungen profitieren.

Besonders problematisch sind die Ausnahmen für große Betriebsvermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen können erhebliche Vermögenswerte steuerlich weitgehend oder sogar vollständig verschont werden.

Das ist gesetzlich vorgesehen, wirft aber eine entscheidende Frage auf:

Warum werden große Vermögensübertragungen teilweise günstiger behandelt als kleinere Erbschaften?

Natürlich müssen Familienunternehmen geschützt werden. Arbeitsplätze dürfen durch Erbschaftsteuerzahlungen nicht unnötig gefährdet werden.

Aber dafür gibt es Möglichkeiten wie Stundungen und Ratenzahlungen, auf die auch Bremer hinweist.

Interessant ist außerdem ihre Forderung, die Vermögensteuer wieder zu erheben. Diese Steuer existiert rechtlich weiterhin, wird in Deutschland aber seit 1997 nicht mehr erhoben.

Bremer geht sogar noch weiter: Sie bittet ihren Steuerberater nach eigenen Angaben ausdrücklich darum, bestimmte steuerliche Ausnahmen nicht zu nutzen, wenn sie allein darüber entscheiden kann.

Das verdient Respekt!

Denn während manche Vermögende vor höheren Steuern warnen, setzt sich hier eine Millionenerbin öffentlich für eine stärkere Beteiligung besonders reicher Menschen am Gemeinwohl ein.

Für mich steht fest:

Eine Demokratie braucht nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wer durch eigene Arbeit Einkommen erzielt, darf gegenüber Menschen, die Millionen erben, nicht strukturell benachteiligt werden.

Leistung muss sich lohnen – aber Erben ist keine eigene Leistung!

Eine gerechte Erbschaftsteuer ist deshalb keine Bestrafung von Wohlstand, sondern eine Frage der fairen Finanzierung unseres Gemeinwesens.

Quelle: SWR Aktuell
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/steuern-reiche-besteuerung-steuergerechtigkeit-taxmenow-stefanie-bremer-100.html

#Erbschaftsteuer #Steuergerechtigkeit #Vermögenssteuer #Demokratie #SozialeGerechtigkeit

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Illustration. Sie stellen keine authentischen Fotografien tatsächlicher Ereignisse oder Personen dar.

Millionenerbin fordert höhere Steuern für Reiche – und hat damit einen wichtigen Punkt!

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Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.

Eine Millionenerbin, die freiwillig mehr Steuern zahlen möchte? Was zunächst ungewöhnlich klingt, ist ein bemerkenswertes Beispiel für gesellschaftliche Verantwortung.

Die Stuttgarter Millionenerbin Stefanie Bremer – sie tritt unter diesem Pseudonym auf – fordert eine gerechtere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften.

Im Interview mit dem SWR erklärt sie, warum sie sich im Verein taxmenow engagiert.

Ihr zentraler Kritikpunkt: In Deutschland ist Vermögen extrem ungleich verteilt!

Nach ihren Angaben besitzen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung mindestens 56 Prozent des gesamten Vermögens.

Während Arbeitnehmer ihr Einkommen versteuern müssen, können besonders Vermögende bei Erbschaften und Schenkungen von weitreichenden gesetzlichen Begünstigungen profitieren.

Besonders problematisch sind die Ausnahmen für große Betriebsvermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen können erhebliche Vermögenswerte steuerlich weitgehend oder sogar vollständig verschont werden.

Das ist gesetzlich vorgesehen, wirft aber eine entscheidende Frage auf:

Warum werden große Vermögensübertragungen teilweise günstiger behandelt als kleinere Erbschaften?

Natürlich müssen Familienunternehmen geschützt werden. Arbeitsplätze dürfen durch Erbschaftsteuerzahlungen nicht unnötig gefährdet werden.

Aber dafür gibt es Möglichkeiten wie Stundungen und Ratenzahlungen, auf die auch Bremer hinweist.

Interessant ist außerdem ihre Forderung, die Vermögensteuer wieder zu erheben. Diese Steuer existiert rechtlich weiterhin, wird in Deutschland aber seit 1997 nicht mehr erhoben.

Bremer geht sogar noch weiter: Sie bittet ihren Steuerberater nach eigenen Angaben ausdrücklich darum, bestimmte steuerliche Ausnahmen nicht zu nutzen, wenn sie allein darüber entscheiden kann.

Das verdient Respekt!

Denn während manche Vermögende vor höheren Steuern warnen, setzt sich hier eine Millionenerbin öffentlich für eine stärkere Beteiligung besonders reicher Menschen am Gemeinwohl ein.

Für mich steht fest:

Eine Demokratie braucht nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wer durch eigene Arbeit Einkommen erzielt, darf gegenüber Menschen, die Millionen erben, nicht strukturell benachteiligt werden.

Leistung muss sich lohnen – aber Erben ist keine eigene Leistung!

Eine gerechte Erbschaftsteuer ist deshalb keine Bestrafung von Wohlstand, sondern eine Frage der fairen Finanzierung unseres Gemeinwesens.

Quelle: SWR Aktuell
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/steuern-reiche-besteuerung-steuergerechtigkeit-taxmenow-stefanie-bremer-100.html

#Erbschaftsteuer #Steuergerechtigkeit #Vermögenssteuer #Demokratie #SozialeGerechtigkeit

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der symbolischen Illustration. Sie stellen keine authentischen Fotografien tatsächlicher Ereignisse oder Personen dar.

Wann wird die Erbschaftsteuer fällig? – Tipp für den Notfallordner

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de

Wann wird die Erbschaftsteuer fällig? – Tipp für den Notfallordner

Werden Immobilien innerhalb des engsten Familienkreises vererbt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Erbschaftsteuer.

Gerichte legen die Regeln hierzu recht eng aus.

Wird eine Immobilie vererbt, wird die Erbschaftsteuer nicht immer fällig.

Wer die geerbte Immobilie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an das Finanzamt abführen.

In vollem Umfang profitieren davon aber nur erbende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner.

Bei Kindern gibt es gewissen Grenzen.

So entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, der Auszug aber auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgte (Az.: 3 K 420/20 Erb).

Der Fall

Die Klägerin beerbte ihren im Jahr 2017 verstorbenen Ehemann zur Hälfte.

Zur Erbschaft gehörte auch das hälftige Miteigentum an dem zuvor von den Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus.

Ende 2018 veräußerte die Klägerin das Haus und zog im Jahr 2019 in eine zuvor erworbene Eigentumswohnung um.

Das Finanzamt änderte daraufhin den Erbschaftsteuerbescheid und versagte die Steuerbefreiung für das Familienheim. Hiergegen klagte die Frau, da sie nach dem Tod ihres Ehemannes unter Depressionen und Angstzuständen gelitten habe, insbesondere weil ihr Mann in dem Haus verstorben sei.

Daraufhin habe ihr Arzt ihr zum Umzug geraten, weshalb sie aus zwingenden Gründen an einer weiteren Selbstnutzung gehindert gewesen sei.Das Urteil

Das Gericht folgte dieser Begründung nicht. Die Steuerbefreiung bleibe in einem solchen Fall nur erhalten, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung der geerbten Immobilie gehindert sei.

Derartige zwingende Gründe lagen aus Sicht der Richter hier aber nicht vor. Ein zwingender Grund im Sinne des Gesetzes sei nur dann gegeben, wenn das Führen eines Haushalts, etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit, unmöglich sei.

Dies sei bei der Klägerin nicht der Fall gewesen. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Notfallordner kann helfenWer einen Notfallordner hat, kann dort viele Ratschläge in diversen Registern (15) nachlesen und auch Tipps für die Angehörigen hinterlegen.

Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es in über 90 verschiedenen Versionen.

Bei der Auswahl sind die eigenen beruflichen Tätigkeiten oder die des Ehegatten zu berücksichtigen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

www.notfallordner-Vorsorgeordner.de
Experte für Rentenversicherung www.Renten-Experte.de.

Experte für betriebliche Altersversorgung www.bAV-Experte.de
Notfallordner für Selbstständige, Unternehmer und Handwerker www.notfallordner-Unternehmer.de

Notfallordner Vorsorgeordner Generalvollmacht Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden

#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht #Testament #Patientenverfügung #Organspendeausweis

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Am Freitagnachmittag gibt Prinz Joachim von Dänemark französischen Journalisten noch ein Interview.
Nur wenige Stunden später erleidet er einen #Schlaganfall. Im Krankenhaus entfernen Ärzte erfolgreich ein #Blutgerinnsel aus seinem Gehirn.
Prinz Joachim von Dänemark musste wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn in Frankreich notoperiert werden.

Sein Zustand sei stabil und es gehe ihm „den Umständen entsprechend gut“, teilt der dänische Königspalast mit.

Der 51-Jährige habe mit seiner Familie in der Residenz Château de Cayx im Südwesten Frankreichs Urlaub gemacht, als er am Freitagabend einen #Schlaganfall erlitt.
—— —>
Entscheidend für einen Schlaganfall ist nicht das Alter. Der Schlaganfall kann auch sehr junge Menschen treffen.
Ob bleibende Schäden vorhanden bleiben, kann niemand ausschließen.

www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de

Von der völligen Gesundung bis zur #Geschäftsunfähigkeit ist in solchen Fällen alles möglich.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens

  • eine General- und Vorsorgevollmacht
  • einen Notfallordner mit wichtigen Informationen

besitzen.

Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.

Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de/notfallordner-1/notfallordner/notfallordner-privat/index.php

Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Haus oder Grundstück
  • eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
    besitzt oder später erbt oder kauft,
    dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.

Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.

Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.

Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).

Wer die Generalvollmacht erst macht, wenn ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen.

Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.

Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.

Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.

Gewarnt wird vor digitalen Notizen. Grund: Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem. Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:

  • Geburtsurkunde
  • Impfbuch
  • Original-Scheidungsurteil
  • etc.

Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!

Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.

Beispiele für unterschiedliche #Notfallordner –
Notfallordner für:

Aus diesem Grund gibt es den Notfallordner in über 90 verschiedenen Ausführungen.

www.notfallordner-vorsorgeordner.debAV-Experte, Betriebliche Altersversorgung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, Betriebliche Krankenversicherung, Betriebliche Pflegeversicherung, Bildung, Demografie, Diverses, Gehaltsbuchhaltung, Generationenberater, Generationengerechtigkeit, Gesetzliche Rentenversicherung, Human Resources – HR, Leitfaden, Literatur, Mitarbeiterförderung, Nicht bAV-Förderungen, Notfallordner, Notfallvorsorge Unternehmer, Payroll-Unternehmen, Personal, Personalbindung, Personalmarketing, Personalsuche, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Praxishandbuch, Rente, Seminar, Sozialversicherung, Steuerberater, Steuern, Studium, Testament, WeiterbildungSchlagwörter Beurkundung, Generalvollmacht, Notar, Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgeordner, Vorsorgevollmacht

Renteneinzahlung durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung

Neue Gesetze im März 2020: Rente, Steuern – Freiwillige Renteneinzahlungen bis 31. März 2020

Mit freiwilligen Beitragszahlungen in die Rentenkasse können Verbraucher die Wartezeit von fünf Versicherungsjahren erfüllen, um einen Rentenanspruch zu erhalten.

Dies ist etwa für Beamte oder Freiberufler ggf. interessant.
Gleiches gilt für Personen, die sich ganz der Kindererziehung widmen und nicht pflichtversichert sind.
Sie erhalten für ihren Nachwuchs Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, wodurch sich ihre gesetzliche Rente erhöht, sofern sie einen Rentenanspruch haben.

Freiwillige #Rentenzahlungen richten sich in der Regel an Personen, die in der #gesetzlichen #Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind.

Allerdings können auch Arbeitnehmer ab 50 Jahren von den freiwilligen Einzahlungen profitieren, wenn sie vorhaben, früher in Rente zu gehen.
Denn durch die Einzahlungen dürfen sie die Abschläge ausgleichen, die ihnen durch den frühzeitigen Rentenbeginn von der Altersrente abgezogen werden.
Wie hoch der Ausgleichsbetrag ist, erfahren Interessierte auf Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
—-> Ob und wann es sich lohnt, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, muss jedoch genau geprüft werden.
Wer ledig und aufgrund von Vorerkrankungen eine wahrscheinlich kurze Lebenserwartung hat, stellt sich mit einer privaten Rentenversicherung besser, da die unverbrauchten Renten vererbt werden können.
So können auch andere Personen (als der Ehepartner) bedacht werden.
Nebenbei bietet die private Rentenversicherung auch erbschaftsteuerrechtliche Vorteile (im Vergleich zum Sparbuch), wenn bei der Vertragsgestaltung bestimmte Vertragsbestandteile beachtet werden.


Hier ist besondere Vorsicht bei der richtigen Vertragsgestaltung zu beachten.
Hilfreich sind hier Gespräche mit Seniorenberater der NWB-Akademie.

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