Mütterrente für Beamtinnen: Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regeln

Ein Beitrag von

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater

Werner Hoffmann

Bei der Kindererziehung von Beamtinnen gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Bund und Ländern. Besonders deutlich wird das bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden und während eines bestehenden Beamtenverhältnisses erzogen wurden.

Wichtig: Die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt solche Kindererziehungszeiten grundsätzlich nicht zusätzlich, wenn während der Erziehung beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften entstanden sind. Grundlage ist § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI.

Wie stark die Kindererziehung stattdessen in der Beamtenversorgung berücksichtigt wird, hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab.

Beim Bund werden für ein vor 1992 geborenes Kind inzwischen bis zu 30 Monate über einen Kindererziehungszuschlag berücksichtigt.

Anders Baden-Württemberg: Bestand während der Kindererziehung bereits ein Beamtenverhältnis, ist grundsätzlich nur die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats als ruhegehaltfähige Zeit vorgesehen.

Bayern geht weiter: Dort kann die Kindererziehung bei solchen Altfällen bis zum 15. Lebensmonat ruhegehaltfähig sein.

Auch Sachsen hat die Regelungen ausgeweitet. Nach heutiger Rechtslage können dort für vor 1992 geborene Kinder bis zu 30 Kalendermonate Kindererziehungszuschlag berücksichtigt werden, soweit keine Übergangsregelung greift.

Diese Unterschiede sind bemerkenswert, weil eine Beamtin in Baden-Württemberg nicht einfach sagen kann: „Dann nehme ich eben die Mütterrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.“

Das Bundessozialgericht hat genau diese Konstellation entschieden. Im Urteil vom 10. Oktober 2018 – B 13 R 29/17 R ging es um eine Beamtin des Landes Baden-Württemberg mit vier vor 1992 geborenen Kindern. Obwohl beamtenrechtlich jeweils höchstens sechs Monate berücksichtigt wurden, erhielt sie keine zusätzlichen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das kann erhebliche Folgen haben. Wer vor der Verbeamtung nur wenige Jahre GRV-Beiträge gezahlt hat, erreicht ohne Kindererziehungszeiten möglicherweise nicht die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten.

Deshalb sollten Beamtinnen und Pensionärinnen mit älteren Kindern ihre Versorgung und einen vorhandenen GRV-Versicherungsverlauf genau prüfen lassen.

Fazit: Kindererziehung wird im Beamtenrecht nicht überall gleich behandelt. Entscheidend sind Dienstherr, Geburtsjahr des Kindes, Zeitpunkt der Verbeamtung und mögliche Übergangsregelungen.

Rentenberater.blog www.Renten-Experte.de Werner Hoffmann Unabhängiger Rentenberater (RDG)
Rentenberater.blog www.Renten-Experte.de Werner Hoffmann Unabhängiger Rentenberater (RDG)

#Mütterrente #Beamtenversorgung #Kindererziehungszeiten #Pension #Rentenberatung

Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz erstellt.

Der Text hat 2.669 Zeichen inklusive Leerzeichen. Die Rechtsgrundlagen habe ich anhand von § 50a BeamtVG, § 106 LBeamtVGBW, Art. 103 BayBeamtVG, dem aktuellen SächsBeamtVG sowie dem BSG-Urteil vom 10.10.2018 geprüft. 

Mütterrente III: Wer sie nicht automatisch erhält – und jetzt selbst aktiv werden sollte

EIN BEITRAG VON

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater

WERNER HOFFMANN

Die Mütterrente III kommt zum 1. Januar 2027. Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig bis zu 36 statt bisher 30 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Das entspricht zusätzlich bis zu einem halben Entgeltpunkt pro Kind.

Die Auszahlung beginnt aus technischen Gründen erst 2028. Wer bereits vor dem 1. Januar 2028 eine Rente bezieht und bei wem die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto gespeichert sind, muss grundsätzlich nichts tun. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt die Verbesserung automatisch und zahlt die Beträge für 2027 nach.

Aber: Automatisch funktioniert dies nur, wenn die entscheidenden Kindererziehungszeiten im Rentenkonto vorhanden sind.

Wer muss selbst aktiv werden?

Fehlen Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf ganz oder teilweise, sollten diese bei der Deutschen Rentenversicherung festgestellt werden. Hierfür gibt es insbesondere den Antrag V0800 „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“.

Das kann Personen betreffen, die bisher keine Kontenklärung durchgeführt haben oder bei denen Erziehungszeiten aus anderen Gründen fehlen.

Besonders genau sollten Väter hinschauen.

Kindererziehungszeiten werden nur einem Elternteil zugeordnet. Bei gemeinsamer Erziehung erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll bei gleichwertiger Erziehung der Vater berücksichtigt werden, ist grundsätzlich eine gemeinsame Erklärung erforderlich. Diese wirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend.

Anders kann es sein, wenn der Vater das Kind tatsächlich überwiegend erzogen hat. Dann kann eine Anerkennung auch für lange zurückliegende Zeiten möglich sein.

Der Vater muss die überwiegende Erziehung nachvollziehbar machen. Wichtige Nachweise können beispielsweise Elternzeitunterlagen, Arbeitszeit- oder Teilzeitnachweise, eine Aufgabe oder Reduzierung der Beschäftigung, Meldeunterlagen oder andere Dokumente sein, aus denen hervorgeht, dass hauptsächlich der Vater das Kind betreut hat. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse.

Auch bei Stief-, Pflege- oder Adoptivkindern können zusätzliche Angaben und Nachweise erforderlich sein.

Mein Tipp als Rentenberater:

Nicht einfach darauf vertrauen, dass 2028 automatisch alles richtig läuft. Fordern Sie Ihren aktuellen Versicherungsverlauf an und prüfen Sie für jedes vor 1992 geborene Kind, ob Kindererziehungszeiten gespeichert sind.

Sind die Zeiten vorhanden, ist wegen der Mütterrente III grundsätzlich kein neuer Antrag erforderlich. Fehlen sie, sollte die Kontenklärung frühzeitig erfolgen.

#Mütterrente #MütterrenteIII #Kindererziehungszeiten #Rente #Rentenversicherung

Hinweis: Zu diesem Beitrag verwendete Bilder können mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt worden sein.

Reha-Antrag wird plötzlich zum Rentenantrag – Gericht setzt der Rentenversicherung Grenzen

EIN BEITRAG VON

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater und Prozessbevollmächtigter vor Sozial- und Landesgerichten

WERNER HOFFMANN

Wer eine medizinische Rehabilitation beantragt, möchte zunächst seine Gesundheit und Erwerbsfähigkeit wiederherstellen.

Doch ein Reha-Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich gleichzeitig als Antrag auf Erwerbsminderungsrente gelten.

Genau hier muss die Deutsche Rentenversicherung allerdings sehr genau prüfen.

Das zeigt ein Fall, mit dem sich das Sozialgericht Regensburg beschäftigte.

Eine Versicherte hatte im Januar 2017 eine medizinische Rehabilitation beantragt. Zu diesem Zeitpunkt war sie arbeitsunfähig. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie auch erwerbsgemindert war.

Die Frau absolvierte anschließend ihre Reha. Im Entlassungsbericht wurde ihr sogar eine Leistungsfähigkeit von mindestens sechs Stunden täglich bescheinigt. Es wurde lediglich noch von einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ausgegangen.

Erst im Mai 2018 stellte die Versicherte ausdrücklich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Spätere medizinische Gutachten bestätigten eine Erwerbsminderung.

Die Rentenversicherung wollte jedoch bereits den wesentlich früher gestellten Reha-Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente behandeln.

Das Gericht setzte hier eine klare Grenze.

Nach § 116 Abs. 2 SGB VI kann ein Antrag auf medizinische Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Rentenantrag gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass bereits eine verminderte Erwerbsfähigkeit besteht und zusätzlich entweder eine erfolgreiche Reha nicht zu erwarten ist oder die durchgeführte Reha die Erwerbsminderung nicht verhindern konnte.

Genau diese Voraussetzungen lagen beim ursprünglichen Reha-Antrag nicht vor.

Wichtig ist deshalb die Unterscheidung:

Arbeitsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Erwerbsminderung.

Ein Arbeitnehmer kann für seinen bisherigen Beruf längere Zeit krankgeschrieben sein und trotzdem auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens sechs Stunden täglich leistungsfähig sein.

Für Versicherte kann der Zeitpunkt eines Rentenantrags erhebliche Folgen haben – beispielsweise für Rentenbeginn, Nachzahlungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder das Arbeitsverhältnis.

Deshalb sollten Versicherte genau prüfen lassen, wenn die Rentenversicherung einen Reha-Antrag nachträglich als Antrag auf Erwerbsminderungsrente wertet.

Werner Hoffmann
Unabhängiger Rentenberater

#Erwerbsminderungsrente #Rehabilitation #Rentenversicherung #Rentenrecht #Rentenberater

KI-Bilder-Hinweis: Einige der verwendeten Bilder wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der Illustration des Beitrags und stellen keine realen Personen oder tatsächlichen Situationen dar.

Das zugrunde liegende Urteil ist SG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 22.06.2021, Az. S 3 R 772/20. Die gesetzliche Grundlage ist § 116 Abs. 2 SGB VI

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann

Mütterrente III: 2028 kommt die Nachzahlung – so viel Geld gibt es pro Kind

EIN BEITRAG VON


WERNER HOFFMANN

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

Bei der Mütterrente III gibt es eine Besonderheit: Der Anspruch verbessert sich bereits ab 1. Januar 2027, das zusätzliche Geld wird bei vielen Bestandsrentnern aber erst 2028 ausgezahlt.

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden bisher bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Für ab 1992 geborene Kinder sind es bis zu 36 Monate.

Mit der Mütterrente III werden künftig auch für vor 1992 geborene Kinder 36 Monate berücksichtigt. Das bedeutet: Je Kind kommen sechs Monate Kindererziehungszeit hinzu – also bis zu 0,5 Entgeltpunkte.

Seit 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein halber Entgeltpunkt entspricht damit derzeit 21,26 Euro brutto mehr Rente pro Monat und Kind.

So hoch wäre das monatliche Plus nach heutigem Rentenwert:

  • 1 Kind: 21,26 Euro monatlich
  • 2 Kinder: 42,52 Euro monatlich
  • 3 Kinder: 63,78 Euro monatlich
  • 4 Kinder: 85,04 Euro monatlich
  • 5 Kinder: 106,30 Euro monatlich

Warum kommt das Geld erst 2028?

Die Verbesserung gilt bereits ab 1. Januar 2027. Wegen des technischen Umstellungsaufwands kann die Deutsche Rentenversicherung die zusätzlichen Beträge jedoch erst 2028 auszahlen.

Die Beträge für 2027 sollen rückwirkend nachgezahlt werden.

Beim heutigen Rentenwert ergeben sich für zwölf Monate:

  • 1 Kind: 255,12 Euro brutto
  • 2 Kinder: 510,24 Euro brutto
  • 3 Kinder: 765,36 Euro brutto

Die tatsächliche Nachzahlung kann höher ausfallen, weil sich der Rentenwert zum 1. Juli 2027 ändern kann.

www.Not-Fallordner.de

Was passiert, wenn die Rentnerin 2027 verstirbt?

Verstirbt eine anspruchsberechtigte Mutter oder ein anspruchsberechtigter Vater nach dem 31. Dezember 2026, bevor die rückwirkende Mütterrente III ausgezahlt wurde, kann der bis zum Tod entstandene Zahlungsanspruch auf Sonderrechtsnachfolger oder Erben übergehen.

Das Geld ist also nicht automatisch verloren. Die Berechtigten sollten den Anspruch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung geltend machen und erforderliche Nachweise vorlegen.

Deshalb mein Tipp: Im persönlichen Notfallordner sollte vermerkt werden, dass ab 2027 möglicherweise noch ein rückwirkender Anspruch aus der Mütterrente III besteht. So wissen Ehepartner, Kinder oder Erben im Todesfall, dass sie diesen Anspruch prüfen lassen sollten.

Weitere Informationen:
www.not-fallordner.de

Muss ein Antrag gestellt werden?

Bei bereits laufenden Renten erfolgt die Umsetzung grundsätzlich automatisch. Wichtig ist, dass die Kindererziehungszeiten im Rentenkonto richtig erfasst wurden.

Mein Tipp als Rentenberater: Wer Kinder vor 1992 erzogen hat, sollte seinen Versicherungsverlauf prüfen und feststellen, ob sämtliche Kindererziehungszeiten korrekt gespeichert sind.

#Mütterrente #MütterrenteIII #Rente #DeutscheRentenversicherung #Rentenberater

Hinweis: Bei verwendeten Bildern kann es sich um KI-generierte Illustrationen handeln. Sie dienen ausschließlich der bildlichen Darstellung des jeweiligen Themas.

Neue Förderrechner auf 1000Rechner.de – Fördermittel von Bund, Ländern und EU einfacher finden

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann

Förderprogramme gibt es viele. Doch oft beginnt das eigentliche Problem schon bei der Frage: Welche Förderung passt überhaupt zu meinem Vorhaben?

Genau hier setzt der neue Bereich Förderrechner auf www.1000Rechner.de an.

Die neuen Rechner und Entscheidungsfinder sollen dabei helfen, mögliche Förderprogramme von Bund, Bundesländern und Europäischer Union gezielter zu finden.

Förderrechner auf 1000Rechner.de mit Auswahl Bund, Land und EU]

Je nach Förderprogramm werden zunächst verschiedene Angaben abgefragt. Dazu können beispielsweise gehören:

Bundesland, Region, Einkommen, Haushaltsgröße, Unternehmensgröße, Investitionssumme, Projektart, Beschäftigtenzahl, Innovationsgrad, Weiterbildungskosten, Pflegegrad oder Fahrzeugdaten.

Der Rechner arbeitet damit teilweise wie ein kleines Interview.

Anschließend wird geprüft, welche Förderung grundsätzlich infrage kommen könnte und ob sich anhand fester Fördersätze eine mögliche Förderhöhe berechnen lässt.

Neu hinzugekommen sind zahlreiche Förderbereiche.

Dazu gehören unter anderem:

Förderung für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Förderung für Wärmepumpen und energetische Maßnahmen

Förderung für Baudarlehen, Wohneigentum und altersgerechten Umbau

Bildung, berufliche Weiterbildung und ESF Plus

Fördermittel für Selbstständige und Existenzgründer

Förderprogramme für Senioren

Innovationsförderung, Forschung und Entwicklung

Forschungszulage und ZIM

Förderprogramme der Bundesländer

EU-Förderprogramme

Besonders umfangreich ist inzwischen der Bereich der Innovations- und EU-Förderung.

Dort werden unter anderem Programme wie Horizon Europe, Digital Europe, LIFE, Erasmus+, EFRE, EIC Accelerator, EIC STEP Scale Up, CEF/AFIF und Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen berücksichtigt.

Auch für Solo-Selbstständige gibt es spezielle Fördermöglichkeiten, beispielsweise für berufliche Weiterbildung.

Wichtig ist dabei: Nicht jedes Förderprogramm arbeitet mit einem festen Zuschussbetrag.

Bei manchen Förderungen hängt die tatsächliche Förderhöhe vom konkreten Förderaufruf, der Projektart oder einer Einzelfallentscheidung ab.

Deshalb gilt bei 1000Rechner.de ein wichtiger Grundsatz:

Ein konkreter Förderbetrag wird nur dort berechnet, wo die Voraussetzungen und Fördersätze ausreichend eindeutig hinterlegt werden können.

Wo das nicht möglich ist, zeigt der Entscheidungsfinder stattdessen, ob ein Förderprogramm grundsätzlich passen könnte und welche weitere Prüfung notwendig ist.

Zusätzlich werden bei vielen Förderprogrammen die zuständigen Förderstellen angezeigt.

Dazu gehören – soweit eindeutig feststellbar –:

Name der Förderinstitution oder Behörde

Anschrift

Telefonnummer

Internetseite

Hinweise zur Antragstellung

Bei Landesförderungen wird das ausgewählte Bundesland berücksichtigt.

Wer beispielsweise Baden-Württemberg auswählt, soll auch die zuständigen Förderprogramme und Förderstellen aus Baden-Württemberg angezeigt bekommen.

Bei Bayern entsprechend Bayern.

Bei einer Bundesförderung wird dagegen die zuständige Bundesinstitution angezeigt.

Damit entwickelt sich www.1000Rechner.de immer stärker von einer reinen Rechnersammlung zu einem umfangreichen Rechner- und Entscheidungsportal.

Denn bei Fördermitteln lautet die entscheidende Frage oft nicht nur:

„Wie hoch ist die Förderung?“

Sondern zuerst:

„Welche Förderung kommt für mich überhaupt infrage?“

Genau dabei sollen die neuen Förderrechner helfen.

www.1000Rechner.de

Hinweis zu den Bildern: Soweit für diesen Beitrag KI-generierte Bilder verwendet werden, dienen diese ausschließlich der Illustration und stellen keine amtlichen Darstellungen von Behörden, Förderstellen oder Förderprogrammen dar.

#Fördermittel #Förderung #Zuschüsse #EUFörderung #1000Rechner

Wenn du möchtest, kann ich dir als Nächstes noch die 5 passenden Bild-Prompts für genau diese Platzhalter erstellen.

1000Rechner.de wächst weiter: Inzwischen 443 kostenlose Rechner

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Aus einer zunächst überschaubaren Sammlung von Finanzrechnern ist inzwischen ein umfangreiches Rechnerportal geworden:

Auf 1000Rechner.de stehen mittlerweile 443 verschiedene Rechner und Rechentools zur Verfügung.

Und dabei geht es längst nicht mehr nur um klassische Finanzthemen.

Die Rechner sind in verschiedene Themenwelten und Hauptbereiche gegliedert.

Dazu gehören unter anderem Finanzen und Wirtschaft, Altersvorsorge und Rente, betriebliche Altersversorgung, Steuern, Soziales, Pflege, Erben, Immobilien, Beamtenversorgung, Personal, E-Mobilität, Photovoltaik, Wärmepumpen sowie Hausausbau und Handwerk.

In den vergangenen Tagen sind weitere umfangreiche Bereiche hinzugekommen.

Unter Maße & Einheiten lassen sich beispielsweise Längen, Geschwindigkeiten, Zoll, Fuß, Yard, Seemeilen, Temperaturen, Druck, Leistung und Niederschlagsmengen umrechnen.

Auch Ernährung & Gesundheit wurde neu aufgebaut. Dort gibt es unter anderem Rechner für BMI, Grundumsatz, Energiebedarf, Körperfett, Vitamin-D-Einheiten, Nährwerte und Portionsgrößen.

Ganz neu ist außerdem Informatik & Digitaltechnik. Dezimal-, Binär-, Oktal- und Hexadezimalzahlen können ineinander umgerechnet werden. Hinzu kommen Rechner für RGB- und HEX-Farben, Bit und Byte, UTF-8, Morsecode, IP/Subnetz, Downloadzeiten und Logikgatter.

Ebenfalls neu: Kryptowährungen & digitale Währungen. Bitcoin, Ethereum und weitere Kryptowährungen können anhand aktueller Referenzkurse beispielsweise in Euro oder US-Dollar umgerechnet werden. Bitcoin lässt sich zusätzlich in Satoshi darstellen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kalender-Rechnung. Neben normalen Datumsberechnungen gibt es Rechner für Arbeitstage, Feiertage, Pendeltage, Urlaub, Lebenszeit und Renten-Countdown sowie für bestimmte steuerliche und sozialrechtliche Fristen.

Dabei soll 1000Rechner.de nicht nur Ergebnisse ausspucken. Mein Anspruch ist: Ein guter Rechner sollte möglichst verständlich erklären, was eingegeben werden muss, wie gerechnet wird und was das Ergebnis bedeutet.

Praktisch ist inzwischen auch die Weitergabe: Die einzelnen Rechner besitzen eigene Direktlinks und können über verschiedene soziale Netzwerke und Messenger wie Facebook, X, LinkedIn oder WhatsApp weiterempfohlen werden.

Und fertig ist das Projekt noch lange nicht.

443 Rechner sind inzwischen vorhanden – und bei einer Internetseite, die 1000Rechner.de heißt, ist offensichtlich noch etwas Luft nach oben. 😉

Die Rechner findet Ihr unter:

www.1000Rechner.de

Weitere Informationen und Tipps insbesondere rund um Rente und Altersvorsorge gibt es unter:

www.renten-experte.de

#1000Rechner #Finanzrechner #Onlinerechner #Rechentools #Digitalisierung

Hinweis zu den Bildern: Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt bzw. bearbeitet. Sie dienen der Illustration des Beitrags.

1000Rechner.de wächst weiter: Technik, Energie und Mobilität jetzt noch übersichtlicher

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. - Unabhängiger Rentenberater und Prozessbevollmächtigter (RDG)

Werner Hoffmann. Mathe, Jura, Psychologie und Technik können sehr spannend sein

Aus einem Finanzrechner wird Schritt für Schritt eine umfangreiche Rechnerwelt: 1000Rechner.de umfasst inzwischen so viele unterschiedliche Rechner-Tools, dass eine zusätzliche Gliederung notwendig geworden ist.

1000Rechner.de

Deshalb beginnt die Auswahl jetzt mit verschiedenen Themenwelten:

Finanzen & Wirtschaft
Soziales, Vorsorge & Recht
Technik, Energie & Mobilität
Alltag, Planung & Sonstiges

Wer lieber alles durchsuchen möchte, kann weiterhin „Alle Themenwelten“ auswählen.

Besonders stark ausgebaut wurde Technik, Energie & Mobilität.

Hier finden sich weitere Hauptbereiche wie Geometrie, Hausbau/Handwerk, E-Mobilität, Autofahrer, Photovoltaik und Wärmepumpen.

Und dahinter geht es erst richtig los: Allein für Photovoltaik stehen 20 Rechner zur Verfügung, bei Wärmepumpen sogar 25 – darunter spezielle Tools für Luft-Luft-Wärmepumpen sowie Split- und Multisplit-Systeme.

Dabei sollen die Rechner nicht einfach nur irgendeine Zahl auswerfen. Eingaben, Fachbegriffe und Ergebnisse werden möglichst verständlich erläutert. Gerade bei technischen Themen ist mir wichtig, dass auch jemand ohne Fachausbildung nachvollziehen kann, was gerechnet wird und was das Ergebnis bedeutet.

Neu ist außerdem: Themenbereiche und einzelne Rechner können über einen Direktlink aufgerufen und beispielsweise per WhatsApp, E-Mail oder Social Media weitergegeben werden.

Hier einige interessante Direkteinstiege zum Anklicken:

Autofahrer-Rechner⁠

1000Rechner.de

soll damit mehr werden als eine Sammlung von Taschenrechnern: eine verständliche Werkzeugkiste für Finanzen, Alltag und Technik.

Links zum Nachlesen und Weitergeben:

Technik, Energie & Mobilität⁠

www.1000rechner.de/technik-energie-mobilitaet-rechner

Photovoltaik-Rechner⁠
www.1000rechner.de/photovoltaik-rechner

Wärmepumpen-Rechner⁠
www.1000rechner.de/waermepumpen-rechner

E-Mobilität-Rechner⁠
www.1000rechner.de/e-mobilitaet-rechner

E-Mobilität für Profis⁠
www.1000rechner.de/e-mobilitaet-profi-rechner

Autofahrer-Rechner⁠
www.1000rechner.de/autofahrer-rechner

#1000Rechner #Photovoltaik #Wärmepumpe #Elektromobilität #RechnerTools

KI-Bilder: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz erstellt und dienen der Illustration des Beitrags.

Finanzrechner wächst weiter: Jetzt bereits 260 Rechner-Tools – bAV-Bereich massiv erweitert

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater.

Der Finanzrechner auf renten-experte.de wächst weiter. Und inzwischen hat er seine eigene Domain www.1000Rechner.de und wird voraussichtlich weiter von 260 Rechner-Tools auf über 1.000 anwachsen.

Besonders intensiv wurde heute der Bereich betriebliche Altersversorgung (bAV) erweitert.

Dieses Kapitel umfasst inzwischen 42 unterschiedliche Rechner-Tools. Neben klassischen Berechnungen zur Entgeltumwandlung geht es unter anderem um Pensionszusagen, Direktversicherungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbetrachtungen, PSV-Beiträge, Insolvenzsicherung, Rentenanpassung, Kaufkraft, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung sowie spezielle Berechnungen für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Die 18 Hauptbereiche von A bis R

  • A. Finanzrechner – 16 Rechner
  • B. Finanzrechner – für Profis – 25 Rechner
  • C. Arbeit / Gehalt / Steuern – 8 Rechner
  • D. Betriebliche Altersversorgung (bAV)42 Rechner
  • E. Altersvorsorge / Rente – 13 Rechner
  • F. Beamtenversorgung – 17 Rechner
  • G. Wirtschaftspsychologie – 20 Rechner
  • H. Pflege – 22 Rechner
  • I. Soziales – 6 Rechner
  • J. Erben – 12 Rechner
  • K. Immobilien – 18 Rechner
  • L. Personal / Arbeitgeber – 10 Rechner
  • M. Geometrie – 2 Rechner
  • N. Hausausbau / Handwerk – 15 Rechner
  • O. E-Mobilität – normale Anwender – 15 Rechner
  • P. E-Mobilität – für Profis – 6 Rechner
  • Q. Autofahrer – 12 Rechner
  • R. Kalender-Rechnung – 3 Rechner

Damit stehen aktuell insgesamt 260 verschiedene Rechner-Tools zur Verfügung.

Mein Ziel ist dabei nicht, möglichst viele kleine Taschenrechner nebeneinanderzustellen. Die einzelnen Rechner sollen komplexe Sachverhalte verständlich machen, Zusammenhänge erklären und unterschiedliche Szenarien vergleichbar machen.

Gerade bei Rente und betrieblicher Altersversorgung zeigt sich allerdings auch die Grenze eines Rechners:

Ein mathematisches Ergebnis ersetzt keine individuelle Prüfung. Deshalb werden die Tools zunehmend um Erklärungen, Berechnungsbeispiele, Fachbegriffe und Hinweise auf Besonderheiten ergänzt.

Und die Entwicklung ist noch lange nicht abgeschlossen. Weitere Rechner, zusätzliche Berechnungslogiken und ausführlichere Erläuterungen folgen.

260 Rechner sind erreicht – auf www.1000Rechner.de geht die Entwicklung weiter in Richtung 1.000 Rechner-Tools.

#Finanzrechner #RentenExperte #BetrieblicheAltersversorgung #Rentenberatung #1000Rechner

158 kostenlose Rechner-Tools: rechnen statt schätzen

Ob Altersvorsorge, Geldanlage, Immobilien, Auto, E-Mobilität oder Hausausbau: Viele finanzielle Entscheidungen beginnen mit einer scheinbar einfachen Frage:

Was kostet mich das eigentlich – und was kommt am Ende heraus?

Genau dafür wurde der Finanzrechner von Renten-Experte.de immer weiter ausgebaut. Inzwischen umfasst die Anwendung 158 unterschiedliche Rechner-Module in 15 Hauptbereichen – und sie können kostenfrei genutzt werden.

👉 https://www.renten-experte.de/finanzrechner/

Von der Rente bis zum Elektroauto

Die Bandbreite geht inzwischen weit über klassische Zinsberechnungen hinaus. Zu den Bereichen gehören unter anderem Finanzen, professionelle Finanzberechnungen, Altersvorsorge und Rente, Immobilien, Pflege und Soziales, Arbeit und Gehalt, Erben, Autofahrer, E-Mobilität sowie Hausausbau und Handwerk.

Besonders interessant sind beispielsweise die Rechner rund um Sparpläne und Zinseszins. Wie entwickelt sich ein monatlicher Sparbetrag über 10, 20 oder 30 Jahre? Welche Rate ist erforderlich, um ein bestimmtes Zielkapital zu erreichen?

Bei Immobilien lassen sich zahlreiche Fragestellungen rund um Finanzierung, Kaufnebenkosten, Rendite oder Steuern berechnen.

Auch für Autofahrer und E-Auto-Fahrer gibt es inzwischen umfangreiche Werkzeuge: Kosten pro Kilometer, Ladekosten, Reichweite, Ladezeit, PV-Laden oder der Vergleich zwischen Elektroauto und Verbrenner.

Auch für anspruchsvollere Berechnungen

Mit dem zusätzlichen Bereich „Finanzrechner für Profis“ stehen unter anderem Rechner für Anleihen, Dividenden, Aktienrenditen, ETF-Kosten, Realzins, Inflation und Investmentvergleiche zur Verfügung.

Im Bereich Altersversorgung und Rente geht es dagegen beispielsweise um Rentenbeginn, Rentenabschläge, Rentenlücken und verschiedene Übergangssituationen bis zum Ruhestand.

Selbst praktische Alltagsfragen sind dabei: Trinkgeld, Prozentrechnung, Mehrwertsteuer, Rabatt, Stromkosten oder Fahrtkosten lassen sich schnell berechnen.

Ein Werkzeugkasten, der weiter wächst

Das Ziel ist nicht, 158 Rechner einfach nur nebeneinanderzustellen. Die einzelnen Tools sollen komplizierte Berechnungen verständlich, nachvollziehbar und schnell nutzbar machen.

Der Finanzrechner wird deshalb kontinuierlich erweitert und verbessert.

158 Rechner. 15 Themenbereiche. Kostenfrei nutzbar.

👉 Finanzrechner ausprobieren:
https://www.renten-experte.de/finanzrechner/

Ziel des Inhabers ist es 1.000 RechnerTools noch bis 31.12.2026 zu entwickeln.

Hinweis: Die Ergebnisse dienen der Information und ersetzen insbesondere bei steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen oder rechtlichen Fragestellungen keine individuelle Beratung.

#Finanzrechner #KostenloseRechner #RentenExperte #Altersvorsorge #Rente #Finanzen #Geldanlage #Immobilien #Steuern #BruttoNetto #Elektromobilität #Autofahrer #Sparplan #Zinseszins #Finanzplanung

Kostenlose Finanz-, Renten- und Erbrechner: Neue Beta-Version von Renten-Experte.de ist online

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

Neben einem weiteren Projekt, das rechtliche Prüfungen in einer eigenen KI-Umgebung ermöglichen soll, arbeite ich derzeit an einer umfassenden neuen Rechnerwelt.

Diese KI-Spezialsoftware für Rentenberater und Generationenberater befindet sich aktuell noch in der Testphase und soll voraussichtlich bis zum Jahresende fertiggestellt werden.

Parallel dazu entsteht ein weiteres großes Projekt:

ein 1.000-Rechner-Programm für Finanzen, Rente, Vorsorge, Pflege, Erben, Fristen und praktische Beratungsfragen.

Die kostenlose Beta-Version ist jetzt online und kann bereits getestet werden.

Aktuell sind bereits eingebaut:

  • 8 Finanzrechner
  • 8 Altersvorsorge- und Rentenrechner, inklusive bAV und Entscheidungsrechner „Sofortauszahlung oder Rente“
  • 2 Rechner für Pflege und Soziales
  • 10 Erbschafts-, Notar-, Anwalts- und Gerichtskostenrechner
  • 3 Tages- und Fristenrechner
  • 2 Geometrierechner

Ein Beispiel zeigt, wie umfangreich das Programm bereits ist:

Beim Rechner „Direktversicherung auszahlen oder Rente“ wird nicht nur einfach Kapitalauszahlung gegen Monatsrente gestellt. Die Anregung zu diesem Rechner kam heute von meinem Freund Thomas Z. Die Idee hat mir gefallen, deshalb habe ich sie direkt umgesetzt.

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • Kapitalauszahlung brutto
  • monatliche Betriebsrente brutto
  • Alter bei Rentenbeginn
  • Vergleichsalter
  • Altvertrag bis 31.12.2004
  • Neuvertrag ab 01.01.2005 nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Ertragsanteil bei Altverträgen
  • volle Steuerpflicht bei Neuverträgen
  • persönlicher Steuersatz
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Pflichtversicherung / KVdR
  • freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
  • private oder nicht gesetzliche Krankenversicherung
  • Freibetrag beziehungsweise Freigrenze bei Versorgungsbezügen
  • weitere Versorgungsbezüge
  • Verteilung einer Kapitalleistung auf 120 Monate
  • Barwert der Rentenzahlungen
  • Break-even-Alter, ab dem die Rentenzahlung rechnerisch günstiger wird

Damit wird sichtbar, dass es bei solchen Entscheidungen nicht nur um „Kapital oder Rente“ geht, sondern um Steuern, Sozialversicherung, Vertragsart, Alter, Lebenserwartung und Vergleichszins.

Die Rechner sollen weiter ausgebaut werden und künftig viele typische Fragen aus Beratung, Vorsorge, Rentenplanung, Erbschaft, Pflege, Finanzierung und Vermögensplanung einfacher nachvollziehbar machen.

Die kostenlose Beta-Version ist erreichbar unter:

Für weitere Anregungen bedanke ich mich im Voraus. Vielleicht fällt dir auch noch etwas ein?

#RentenExperte #Finanzrechner #Altersvorsorge #Betriebsrente #Erbrecht

Hinweis zu den Bildern: Die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein. Sie dienen der Illustration des Beitrags.

Quelle: Projektangaben Werner Hoffmann, Stand 21.08.2026.

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen