Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
——
Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:
Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?
Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.
Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.
Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.
Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.
Die eigentliche Debatte lautet:
Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?
Werner Hoffmann. – Rentenberater und Prozessbevollmächtigter.
Die Diskussion um die sogenannte „Rente mit 63“ nimmt erneut Fahrt auf. Gemeint ist heute vor allem die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann – je nach Geburtsjahr – früher abschlagsfrei in Rente gehen. Für Jahrgänge ab 1964 ist dies grundsätzlich mit 65 Jahren möglich.
Politisch wird über Einschränkungen, Abschaffung sowie Übergangs- und Härtefallregelungen diskutiert. Dabei wird ein wichtiger Punkt bislang kaum beachtet:
Was passiert mit bereits bestehenden Altersteilzeitverträgen?
Viele Unternehmen nutzen das Blockmodell, zum Beispiel 3 Jahre Aktivphase plus 3 Jahre Passivphase. Die Verträge sind häufig so gestaltet, dass am Ende unmittelbar eine Altersrente beginnt.
Das kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen oder die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren sein.
Genau hier kann eine Reform problematisch werden.
Beispiel: Die Altersteilzeit endet mit 65. Nach heutiger Rechtslage soll anschließend die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren beginnen. Wird das Zugangsalter später angehoben, kann eine Versorgungslücke entstehen.
Denn ein Altersteilzeitvertrag verlängert sich nicht automatisch, nur weil sich das Rentenrecht ändert. Maßgeblich sind der konkrete Vertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
Die Altersteilzeit kann also enden, obwohl die eingeplante Rente noch nicht beginnen darf.
Das ist besonders kritisch, weil Beschäftigte ihre Lebens- und Finanzplanung oft Jahre vorher darauf ausgerichtet haben. Auch Arbeitgeber planen entsprechend.
Deshalb genügt ein allgemeiner Hinweis auf Vertrauensschutz nicht. Es muss geprüft werden, ob bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge ausdrücklich geschützt werden, wenn sie auf den bisherigen Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren ausgerichtet wurden.
Wer dagegen ohnehin den Übergang in die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen geplant hat, wäre von einer Änderung der 45-Jahres-Rente nicht automatisch betroffen.
Bei jeder Reform der Rente nach 45 Versicherungsjahren muss die Altersteilzeit mitgedacht werden. Sonst kann aus einer Rentenreform für manche Beschäftigte eine echte Renten- und Versorgungslücke entstehen.
Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen ausschließlich der Illustration. Dargestellte Personen, Situationen und Dokumente sind symbolisch und stehen nicht für konkrete Einzelfälle.
Jedes Jahr erhalten viele Rentner Post von der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise vom Renten Service der Deutschen Post.
Für die meisten Rentner in Deutschland ist dies lediglich eine Information über die Rentenanpassung. Für bestimmte Rentenbezieher kann der Brief jedoch deutlich wichtiger sein.
Besonders betroffen sind Rentner, die ihre deutsche Rente im Ausland beziehen oder in bestimmten Fällen ein ausländisches Bankkonto nutzen. Sie erhalten häufig zusätzlich eine sogenannte Lebensbescheinigung. Mit diesem Dokument muss nachgewiesen werden, dass der Rentenanspruch weiterhin besteht.
Warum gibt es die Lebensbescheinigung?
Die Rentenversicherung soll sicherstellen, dass Rentenzahlungen nicht über den Tod eines Berechtigten hinaus erfolgen. Deshalb wird in regelmäßigen Abständen ein Lebensnachweis verlangt.
Wer muss reagieren?
Wichtig: Rentner, die in Deutschland leben und ihre Rente auf ein deutsches Konto erhalten, müssen normalerweise keine Lebensbescheinigung einreichen. Anders sieht es bei vielen Rentenempfängern im Ausland aus.
Sie müssen die zugesandte Bescheinigung sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und von einer offiziellen Stelle bestätigen lassen. Anschließend muss das Original fristgerecht zurückgesandt werden.
Wer darf die Bescheinigung bestätigen?
Als bestätigende Stellen kommen unter anderem Behörden, Banken, Krankenkassen, Notare, Krankenhäuser, Rentenversicherungsträger, das Rote Kreuz oder deutsche Auslandsvertretungen infrage.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Wer die Bescheinigung nicht rechtzeitig zurücksendet, erhält zunächst in der Regel eine Erinnerung. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, können die Rentenzahlungen eingestellt werden. Deshalb sollte das Schreiben keinesfalls ignoriert werden.
Mein Tipp als Rentenberater
Wer eine Lebensbescheinigung erhält, sollte die Angaben sofort prüfen und die notwendigen Schritte zeitnah erledigen. Noch wichtiger ist jedoch die regelmäßige Überprüfung des eigenen Rentenbescheids und der Rentenberechnung. Fehler bei Versicherungszeiten, Zuschlägen oder Rentenarten kommen häufiger vor, als viele glauben.
Eine frühzeitige Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) kann helfen, Ansprüche zu sichern und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Viele deutsche Rentner leben dauerhaft in den USA oder in anderen Ländern außerhalb Deutschlands. Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Rente weiter auszahlen kann, müssen viele Rentenempfänger im Ausland regelmäßig nachweisen, dass sie noch leben. Das geschieht über die sogenannte Lebendbescheinigung.
Doch was passiert, wenn dieses Schreiben gar nicht ankommt?
Warum gibt es die Lebendbescheinigung?
Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob Rentenzahlungen ins Ausland weiterhin berechtigt sind. Dafür wird ein Schreiben mit einer individuellen Referenznummer verschickt. Mit dieser Nummer kann die Lebensbestätigung eindeutig zugeordnet werden.
Das Problem: Der Brief kommt nicht an
Gerade bei Auslandsanschriften kann Post verloren gehen, verspätet zugestellt werden oder an eine alte Adresse laufen. Viele Betroffene merken das erst, wenn die Rentenzahlung plötzlich ausbleibt.
Wichtig: Nicht abwarten! Erfolgt keine Rückmeldung, kann die Rentenzahlung vorübergehend eingestellt werden.
Was sollten Betroffene tun?
Wer die Unterlagen nicht erhalten hat, sollte sich schnell mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen und mitteilen:
Name
Geburtsdatum
Rentenversicherungsnummer
aktuelle Anschrift
Hinweis, dass die Unterlagen zur Lebendbescheinigung nicht eingegangen sind
Außerdem sollte geprüft werden, ob bei der Rentenversicherung die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Bereits kleine Fehler in der Adresse können dazu führen, dass wichtige Post nicht ankommt.
Wird die Rente endgültig gestrichen?
Nein. Wird die Zahlung wegen einer fehlenden Lebendbescheinigung gestoppt, kann die Bestätigung nachgereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden zurückgehaltene Rentenbeträge in der Regel nachgezahlt.
Unterstützung durch Rentenberater
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.
Gerade bei Rentenzahlungen ins Ausland entstehen häufig Fragen zu Fristen, Nachweisen und Zuständigkeiten. Eine unabhängige Erstberatung durch einen Rentenberater kann helfen, Fehler zu vermeiden und rechtzeitig zu handeln. Daneben sollten auch mögliche weitere Renten- und Sozialleistungsansprüche geprüft werden.
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
——
Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:
Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?
Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.
Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.
Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.
Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.
Die eigentliche Debatte lautet:
Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
——
Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:
Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?
Hier das Video:
Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.
Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.
Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.
Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.
Die eigentliche Debatte lautet:
Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?
Wer im Ausland gearbeitet hat, erwirbt relevante Zeiten für den späteren Rentenanspruch.
Jobs im Ausland sollten deshalb unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger angegeben werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu zählt zum Beispiel eine „Mindestversicherungszeit“:
Für langjährig Versicherte liegt diese in Deutschland bei 35 Jahren. Beschäftigungszeiten, die in verschiedenen Ländern zurückgelegt wurden, können hierfür zusammengerechnet werden.
Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien. Diese enthalten entsprechende Regelungen zur Zusammenrechnung von Zeiten.
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten.
Demzufolge können zeitgleich Rentenzahlungen aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und somit keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge in der Regel erstatten lassen.
Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung gibt es – unterschiedliche Verbindungsstellen, die zuständig sind:
Land Deutsche Verbindungsstellen der Regionalträger
Albanien Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Australien Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Belgien Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Bosnien-Herzegowina Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Brasilien Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Bulgarien Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Chile Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Dänemark Deutsche Rentenversicherung Nord
Estland Deutsche Rentenversicherung Nord
Finnland Deutsche Rentenversicherung Nord
Frankreich Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Griechenland Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Großbritannien Deutsche Rentenversicherung Nord
Indien Deutsche Rentenversicherung Nord
Irland Deutsche Rentenversicherung Nord
Island Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Israel Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Italien Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Japan Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Kanada/Québec Deutsche Rentenversicherung Nord
Republik Korea Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Kosovo Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Kroatien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Lettland Deutsche Rentenversicherung Nord
Liechtenstein Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Litauen Deutsche Rentenversicherung Nord
Luxemburg Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Malta Deutsche Rentenversicherung Schwaben Marokko Deutsche Rentenversicherung Schwaben Niederlande
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Republik Moldau Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Montenegro Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Nordmazedonien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Norwegen Deutsche Rentenversicherung Nord
Österreich Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Philippinen Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Polen Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Portugal Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Rumänien Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Schweden Deutsche Rentenversicherung Nord
Schweiz Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Serbien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Slowakei Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Slowenien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Spanien Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Tschechien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Tunesien Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Türkei Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Ukraine Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Ungarn Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Uruguay Deutsche Rentenversicherung Rheinland
USA Deutsche Rentenversicherung Nord
Zypern (griechischer Teil) Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Beispiel:
Ein Italiener arbeitete in Deutschland, hatte aber noch Militärdienst und Arbeitszeiten in Italien abgeleistet.
In diesem Fall wäre die Deutsche Rentenversicherung Schwaben für den Rentenantrag zuständig.