KATHERINA REICHE UND DIE RÜCKKEHR ZUR FOSSILEN REPUBLIK? – Wie Bürger Milliarden zahlen – und Konzerne kassieren

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann.

– Demokratischer Europäer.

——

Es wird aus meiner Sicht Zeit, dass Frau Katherina Reiche ihren Hut nimmt und sich freiwillig aus dem Bundeskabinett verabschiedet.

Ein Rücktritt von Katherina Reiche vor der Sommerpause wäre für die Demokratie – insbesondere aber auch für die gesamte CDU – besser, als kurz vor den Landtagswahlen nach der Sommerpause.

Bei einem wichtigen Treffen der Ministerpräsidenten erschien Katherina Reiche nicht persönlich, sondern ließ sich durch einen Staatssekretär vertreten.

Ausgerechnet bei wachsendem Widerstand aller Ministerpräsidenten gegen ihre Energiepolitik blieb die Ministerin dem Treffen fern (laut offiziellen Angaben krankheitsbedingt).

1. Gigantischer Ausbau neuer Gaskraftwerke

Zeitweise standen bis zu 20 Gigawatt neuer Gaskraftwerke im Raum.

  • Batteriespeicher,
  • intelligente Netze,
  • Lastmanagement,
  • europäische Stromverbünde,
  • flexible Verbraucher.

Millionen private Speicher könnten längst viele Lastspitzen abfangen. Doch genau dieser Ausbau wird durch Katherina Reiche politisch gebremst.

2. Wasserstoff-Regeln werden aufgeweicht

Neue Kraftwerke sollen teilweise nicht einmal mehr vollständig „H₂-ready“ sein müssen.

Früher galt:
Neue Anlagen sollten später komplett mit grünem Wasserstoff laufen können.

Jetzt reicht plötzlich CCS – also CO₂-Abscheidung – als Ausrede.

Damit droht der jahrzehntelange Weiterbetrieb fossiler Kraftwerke.

3. CCS statt echter Energiewende

CCS wird als Klimarettung verkauft.

Tatsächlich ist die Technik:

  • teuer,
  • ineffizient,
  • energieintensiv,
  • hochriskant.

Reiches Plan ist eine gigantische Subventionsmaschine für fossile Konzerne.

Gas wird nicht ersetzt – seine Nutzung wird künstlich verlängert.

4. Angriff auf kleine Photovoltaik-Anlagen

Die feste Einspeisevergütung kleiner PV-Anlagen wurde politisch infrage gestellt.

Betroffen sind:

  • Hausbesitzer,
  • Bürgerenergie,
  • kleine PV-Anlagen,
  • private Investoren,

ist nicht akzeptabel.

Während Konzerne Milliardenhilfen erhalten sollen, wird die dezentrale Energiewende geschwächt.

5. Batteriespeicher werden benachteiligt

Batteriespeicher könnten viele Gaskraftwerke teilweise ersetzen.

Doch stattdessen werden fossile Reservekraftwerke bevorzugt.

Das schützt alte Geschäftsmodelle – nicht die Verbraucher.

6. Nähe zur fossilen Lobby

Reiche war zuvor im Umfeld großer Energiekonzerne tätig. Kritiker werfen ihr vor, Positionen der fossilen Energiewirtschaft nahezu direkt in Regierungspolitik umzusetzen.

Viele Entscheidungen wirken auffällig konzernfreundlich.

7. Bürgerenergie wird geschwächt

Die Energiewende beruhte ursprünglich auf:

  • Millionen privaten Investitionen,
  • dezentraler Stromerzeugung,
  • Bürgerenergie,
  • lokalen Speichern.

Jetzt droht die Rückkehr zu:
zentralen Großkraftwerken,
wenigen Konzernen
und neuer fossiler Abhängigkeit.

8. Klimaneutralität wird relativiert

Selbst europäische Klimaziele wurden öffentlich infrage gestellt.

Das erzeugt Unsicherheit bei:

  • Unternehmen,
  • Investoren,
  • Herstellern,
  • Verbrauchern.

Und genau diese Unsicherheit bremst Investitionen in erneuerbare Technologien.

9. Gewinne privatisiert – Kosten sozialisiert

Wer profitiert?
Große Energiekonzerne.

Wer zahlt?
Die Bürger.

Denn neue Gaskraftwerke benötigen:

  • staatliche Förderungen,
  • Kapazitätszahlungen,
  • Reservevergütungen,
  • milliardenschweren Netzausbau.

Die Rechnung landet am Ende bei Verbrauchern und Mittelstand.

10. Rückkehr zur fossilen Denkweise

Statt massiv auf:

  • Speicher,
  • intelligente Steuerung,
  • Lastmanagement,
  • europäische Stromnetze,
  • flexible Verbraucher
    zu setzen, erfolgt erneut der Rückgriff auf fossiles Gas.

Deutschland macht sich wieder abhängig von Energieimporten.

11. Heizungsgesetz verwässert

Die Abschwächung des Gebäudeenergiegesetzes sorgt erneut für Chaos und Unsicherheit.

Verbraucher, Handwerker und Unternehmen verschieben Investitionen.

Genau das bremst die Energiewende zusätzlich aus.

12. Fossiler Lock-in-Effekt

Neue Gaskraftwerke rechnen sich nur über jahrzehntelangen Betrieb.

Wer Milliarden investiert, will möglichst lange Gas verbrennen.

Damit entstehen neue fossile Pfadabhängigkeiten.

13. Gas treibt den Strompreis hoch

Besonders perfide:

Am europäischen Strommarkt bestimmt oft das teuerste noch benötigte Kraftwerk den Preis – häufig Gaskraftwerke.

Und genau das sind häufig Gaskraftwerke.

Mehr Gas bedeutet deshalb:

  • höhere Strompreise,
  • höhere Netzentgelte,
  • höhere Subventionen,
  • höhere Belastungen.

Die Bürger zahlen doppelt:
erst über Steuern,
dann über dauerhaft höhere Strompreise.

Und genau dadurch werden:

  • Wärmepumpen,
  • Elektroautos,
  • elektrische Industrieprozesse
    wirtschaftlich ausgebremst.

14. Durchleuchtung von Mitarbeiter-Mails

Reiches Ministerium ließ Mailkonten von Mitarbeitern prüfen.

Ein Ministerium, das Vertrauen schaffen sollte, wirkt plötzlich wie ein Kontrollapparat.

15. Konzernsprache im Ministerpapier

Mehrere Medien berichteten über auffällige Parallelen zwischen Reiches Energiepapieren und Forderungen großer Energiekonzerne.

Der Eindruck drängt sich auf: Hier schreibt nicht mehr Politik für Bürger – hier klingt Regierungspolitik wie Lobbytext.

16. Ministeriumsarbeit an externe Berater ausgelagert

Für grundlegende Strategiearbeiten wurden externe Beratungsfirmen eingebunden.

Aufgaben, die eigentlich Kernarbeit eines Ministeriums sein sollten, werden ausgelagert.

Das wirkt wie eine politische Bankrotterklärung.

17. PR-Netzwerke mit Lobby-Nähe

Zusätzlich wurden externe PR- und Strategieberater eingebunden.

Kritiker sehen darin eine gefährliche Nähe zwischen Ministerium, Lobbyinteressen und politischer Kommunikation.

18. KKR, fossile Interessen und Medienmacht

Besonders brisant:
Im Umfeld der eingesetzten Beratungsstrukturen taucht auch der fossile US-Investor KKR auf.

KKR ist für milliardenschwere fossile Investments bekannt und war gleichzeitig eng mit dem Axel-Springer-Umfeld verbunden.

Damit entsteht für Kritiker ein hochproblematisches Geflecht aus:

  • fossilen Interessen,
  • politischer Einflussnahme,
  • Medienmacht,
  • Lobbystrukturen.

19. Streit mit den Bundesländern eskaliert

Selbst zahlreiche Bundesländer stellen sich inzwischen offen gegen Reiches Energiepolitik.

Mehrere Medien berichteten über massiven Widerstand der Ministerpräsidenten gegen zentrale Pläne des Wirtschaftsministeriums.

Bei einem wichtigen Treffen der Ministerpräsidenten erschien Katherina Reiche nicht persönlich, sondern ließ sich durch einen Staatssekretär vertreten. Ausgerechnet bei wachsendem Widerstand gegen ihre Energiepolitik blieb die Ministerin dem Treffen fern (laut offiziellen Angaben krankheitsbedingt).

Der Eindruck verstärkt sich: Die Konflikte um Reiches fossilen Kurs eskalieren inzwischen nicht mehr nur mit Umweltverbänden und der Erneuerbaren-Branche – sondern zunehmend auch mit den Bundesländern selbst.

Katherina Reiche betreibt mit ihrer Strategie einen Bärendienst für die AfD, denn letztendlich würde die AfD bei fossiler Energie mindestens ähnlich vorgehen; wenn nicht sogar noch schlimmer!

Auch die AfD wäre keine Lösung

Auch die AfD bekämpft große Teile der Energiewende offen.

Das Ergebnis wäre noch mehr fossile Energie, noch mehr Öl und noch mehr Gasimporte.

Profitieren würden vor allem:

  • Russland,
  • Vereinigte Staaten über LNG- und Frackinggas.

Und man darf eines nicht übersehen:

Libertäre, rechtspopulistische und rechtsextreme Gruppierungen und Parteien sind fast immer von der fossilen Lobby getragen und finanziert.

Besonders deutlich wurde dies in den USA2.0.

Die eigentliche Gefahr

Solar- und Windstrom gehören heute oft zu den günstigsten Energieformen überhaupt. Trotzdem sollen erneut fossile Reservekraftwerke subventioniert werden.

Gewinne werden privatisiert. Risiken werden sozialisiert.

Das ist keine Energiewende mehr.

Das ist die Rückkehr zur fossilen Republik – bezahlt von den Bürgern.

Denn Sonne und Wind schicken keine Rechnung.
Gaslieferanten schon.

#KatherinaReiche #Energiewende #Gaslobby #ErneuerbareEnergien #Strompreise

#Merz-Forderung funktioniert wieder mal nicht

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

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Die 5 Forderungen von Friedrich Merz https://youtu.be/0FH_0BazpGc?si=SgkshnTNmATXPCJF

Was Merz bei der Migrationspolitik fordert, funktioniert mal wieder nicht, denn seine Forderung verstößt gegen alle möglichen Gesetze aus Deutschland, der EU und Völkerrecht.

Sendung heute vom 24.1.2025

Den Titel #Deutscher Trump“, den er von der Washington Post vor einiger Zeit erhalten hat, wurde wohl zu Recht vergeben.

Hier der 5-Punkte-Plan von Friedrich Merz und die Aufdeckung, warum es nicht funktioniert:

1. Verhängung eines „faktischen Einreiseverbots“

Das Bundesinnenministerium soll durch die Richtlinienkompetenz angewiesen werden, die deutschen Grenzen zu allen Nachbarstaaten dauerhaft zu kontrollieren. Ziel ist es, alle Versuche der illegalen Einreise konsequent abzuweisen.

Warum das nicht funktioniert:

1. „Faktisches Einreiseverbot“ und dauerhafte Grenzkontrollen

   •   EU-Recht: Das Schengen-Abkommen garantiert den freien Personenverkehr innerhalb der Schengen-Zone. Dauerhafte Grenzkontrollen sind nur in Ausnahmesituationen zulässig, etwa bei einer erheblichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, und müssen zeitlich befristet sein. Eine pauschale und unbegrenzte Wiedereinführung solcher Kontrollen würde gegen diese Regelung verstoßen.

   •   Grundgesetz: Artikel 16a GG gewährt politisch Verfolgten ein Asylrecht. Ein „faktisches Einreiseverbot“ könnte dazu führen, dass Schutzsuchenden der Zugang zu Asylverfahren verwehrt wird, was verfassungswidrig wäre.

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2. Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei

Die Bundespolizei soll künftig das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Dies soll insbesondere dazu dienen, ausreisepflichtige Personen, die beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgegriffen werden, leichter abschieben zu können.

Warum es nicht funktioniert:

2. Haftbefehle durch die Bundespolizei

   •   Grundgesetz: Die Gewaltenteilung in Deutschland sieht vor, dass Haftbefehle ausschließlich von unabhängigen Gerichten erlassen werden dürfen (Art. 104 GG). Eine Befugnis der Bundespolizei, selbst Haftbefehle zu beantragen, könnte diese Gewaltenteilung untergraben.

   •   EU-Recht: Die EU-Menschenrechtsstandards setzen hohe Hürden für Freiheitsentzug. Jeder Freiheitsentzug muss individuell geprüft werden, was bei einer pauschalen Ausweitung auf die Bundespolizei rechtlich problematisch wäre.

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3. Erhöhung der Kapazitäten für Abschiebegewahrsam

Ausreisepflichtige sollen bis zur Abschiebung in Gewahrsam oder Haft genommen werden. Um dies zu ermöglichen, müsse die Zahl der Plätze in Abschiebeeinrichtungen deutlich ausgebaut werden.

Warum es nicht funktioniert:

3. Ausweitung des Abschiebegewahrsams

   •   Grundgesetz: Abschiebehaft ist im deutschen Recht bereits stark reglementiert. Artikel 104 GG fordert, dass die Freiheitsentziehung nur in Ausnahmefällen und mit richterlicher Prüfung möglich ist. Eine deutliche Ausweitung könnte verfassungswidrig sein, insbesondere wenn pauschale Maßnahmen ergriffen werden.

   •   EU-Richtlinien: Die Rückführungsrichtlinie der EU begrenzt die Abschiebehaft auf maximal 6 Monate (in Ausnahmefällen 18 Monate). Eine unbegrenzte Haft bis zur Abschiebung würde diese Regelung verletzen.

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4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund

Abschiebungen sollen verstärkt in die Zuständigkeit des Bundes fallen, um die Last nicht allein bei den Ländern zu belassen. Abschiebungen und Rückführungen müssten nach Merz’ Vorstellungen „ab sofort täglich stattfinden“.

Warum dies nicht funktioniert:

4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund

   •   Föderalismusprinzip (Grundgesetz): Abschiebungen sind in Deutschland primär Aufgabe der Bundesländer. Eine Verlagerung dieser Zuständigkeit auf den Bund könnte das föderale System Deutschlands aushebeln und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.

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5. Änderung des Aufenthaltsrechts

Merz fordert eine Anpassung des Aufenthaltsrechts, sodass ausreisepflichtige Personen so lange in Gewahrsam bleiben, bis sie entweder abgeschoben oder freiwillig ausreisen. Ziel ist es, die bisher bestehenden rechtlichen Lücken zu schließen und Abschiebungen zu beschleunigen.

Warum dies nicht funktioniert:

5. Unbefristeter Gewahrsam für Ausreisepflichtige

   •   EU-Recht: Die EU-Rückführungsrichtlinie schreibt vor, dass Freiheitsentzug nur verhältnismäßig und zeitlich begrenzt erfolgen darf. Ein unbegrenzter Gewahrsam wäre eindeutig rechtswidrig.

   •   Grundgesetz: Auch hier könnte Artikel 104 GG betroffen sein, da eine zeitlich unbegrenzte Haft gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt.

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Fazit

Viele Punkte im Plan von Friedrich Merz stehen im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen:

   •   Das Schengen-Abkommen und die EU-Rückführungsrichtlinie würden durch dauerhafte Grenzkontrollen und unbefristeten Gewahrsam verletzt.

   •   Das Grundgesetz wird vor allem durch Eingriffe in das Asylrecht (Art. 16a GG) und das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 104 GG) tangiert.

   •   Es könnte außerdem völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, wie die Genfer Flüchtlingskonvention, infrage stellen.

Die Umsetzung dieses Plans wäre juristisch hoch umstritten und könnte nur mit umfassenden Gesetzes- und Verfassungsänderungen oder einer bewussten Verletzung internationaler Verpflichtungen erfolgen.

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Was mich am meisten bei den Forderungen von Friedrich Merz erstaunt.

Eigentlich ist Friedrich Merz doch Volljurist und müsste doch selbst wissen, dass seine Forderungen nur umsetzbar wären, wenn Deutschland aus der EU austreten würde.

Jeder Jurist oder Hobbyjurist, hat wohl ein besseres Wissen, als Friedrich Merz.

Nein, Friedrich Merz weiß, dass seine Forderung einfach nur fachlich dumm sind.

Ich unterstelle Merz, dass er diese Forderung mal wieder kurz vor der Bundestagswahl deshalb macht, um populistisch mal wieder was verzapft.

Was mich erschreckt, ist dass das Verhalten von Merz in der Anwendung extrem gefährlich wäre, wenn er Bundeskanzler wäre.

Angenommen, es würde in der neuen Bundesregierung um ein Thema in der Sozialpolitik – zum Beispiel Gesetzliche Rente – gehen.

Und Merz hat eine andere Meinung, wie die andere Koalitionspartei.

Kommt dann Merz mit der Erpressung daher, „Wenn Ihr nicht das wollt, was ich will, dann hole ich mir die fehlenden Stimmen bei der AfD..“?

Ich sehe persönlich die Gefahr sehr hoch an, wenn die CDU über 25 % der Stimmen hat und dann noch die AfD so viele Stimmen hat, dass beide Parteien 50 % oder mehr Stimmen im Bundestag haben.

Putin, Trump & Co. Freuen sich darauf, wenn Deutschland dadurch schwach wird.

Merz auf Abwegen: Wie die CDU zur Geisel der AfD und des Neoliberalismus wird.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

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Merz auf Abwegen https://youtu.be/5Gr0UHZfefg?si=cLcV8H59v3GNbf_h

“Merz und die Brandmauer: Ein Tanz mit der AfD – Wie die CDU unwählbar wird”

Die politischen Wogen schlagen hoch, seit Friedrich Merz angekündigt hat, seine Vorschläge zur Verschärfung der Asylpolitik im Bundestag einzubringen – und das ungeachtet dessen, wer sie unterstützt. Bundeskanzler Olaf Scholz warnt eindringlich vor der Zusammenarbeit mit der AfD und ruft Merz zur Ordnung. Doch Merz scheint unbeeindruckt.

Seine Haltung: Es zählt allein die Umsetzung der eigenen Agenda, egal, ob die Zustimmung von AfD-Abgeordneten kommt. Für viele ein Tabubruch – schließlich hatte die CDU 2018 unmissverständlich beschlossen, mit der AfD keine politischen Allianzen einzugehen. Doch wenn Merz durch die Hintertür gemeinsame Sache mit der AfD macht, ist die Brandmauer endgültig gefallen.

Sendung heute vom 24.1.2025

Merz in der Sackgasse: Wohin führt dieser Kurs?

Herr Merz, wie stellen Sie sich eigentlich eine Zukunft in der Regierung vor, wenn Sie bereits jetzt signalisieren, dass Ihnen die Zustimmung der AfD für Ihre Gesetzesinitiativen willkommen ist? Was tun Sie, wenn eine Koalition mit den Grünen oder der SPD nicht in der Lage ist, Ihre Ideen mitzutragen? Greifen Sie dann erneut auf die AfD zurück? Ist das die neue Normalität, die Sie in der deutschen Politik etablieren wollen?

Dieses Vorgehen wirft eine Frage auf, die viele CDU-Wähler beschäftigt:

Was bleibt von der Glaubwürdigkeit der Partei?

Die Gefahr, dass Sie mit Ihrer kompromisslosen Haltung und dieser Brandmauer-Strategie, die eigentlich keine mehr ist, am Ende allein dastehen, ist größer denn je.

Eine regierungsfähige Mehrheit werden Sie auf diese Weise nicht mehr erreichen können. Und was passiert, wenn alle anderen Optionen scheitern? Koalieren Sie dann am Ende direkt mit der AfD?

Im übrigen hat mich diese Frage schon öfters beschäftigt. Und ich glaube, sie wären auch in anderen Bereichen einfach so radikal, dass sie in einer Koalition, wenn die andere Seite in der Koalition Ihnen nicht zustimmt, sie mit der AfD auch gemeinsame Sachen machen würden.

Und deshalb hoffe ich, dass die CDU nicht die stärkste Partei wird bzw. die CDU und die AfD zusammen 50% der Sitze im Bundestag erhält!

Neoliberale Pläne: Privatisierung um jeden Preis?

Neben seiner harten Linie in der Migrationspolitik zeigt sich Friedrich Merz auch als glühender Verfechter eines neoliberalen Wirtschaftskurses. Sein Ziel ist klar: möglichst viel privatisieren, finanziert durch die Spargroschen der Bürger. Investitionen sollen nicht mehr durch Schulden finanziert werden, sondern aus dem hart ersparten Vermögen der Menschen.

Was bedeutet das in der Praxis? Sollten etwa die Deutsche Bahn oder Krankenhäuser privatisiert werden, wären die Folgen für die Bürger gravierend. Nicht nur würden die Preise für Bahnfahrten und medizinische Versorgung massiv steigen – Merz selbst hat bereits angedeutet, dass bei einer Privatisierung Bahngleise abgebaut werden könnten.

Doch der Plan geht noch weiter: Um solche Privatisierungen zu verwalten, braucht es einen Vermögensverwalter. Und wer könnte diese Rolle übernehmen? Man muss nicht lange suchen, um auf einen bekannten Namen zu stoßen, der eng mit Friedrich Merz verbunden ist: BlackRock. Es ist kaum vorstellbar, dass Merz bei einem solchen Vorhaben nicht an den weltgrößten Vermögensverwalter denkt, dessen Interessen er bereits in der Vergangenheit vertreten hat. Diese Pläne führen die CDU immer tiefer in eine neoliberale Sackgasse, in der die Bürger die Zeche zahlen, während Investoren profitieren.

Rücktritt statt Desaster: Merz, geben Sie den Weg frei!

Es wird Zeit, Herr Merz, dass Sie die Konsequenzen ziehen. Ihr Kurs führt die CDU und CSU in eine politische Sackgasse, die das Vertrauen der Bürger nachhaltig beschädigt. Mit Ihrer Strategie machen Sie die Union nicht regierungsfähig, sondern unwählbar. Eine Partei, die bereit ist, mit den Stimmen einer rechtsextremen Partei politische Mehrheiten zu schaffen, verliert ihre moralische Grundlage.

Die CDU braucht einen Neuanfang – ohne Friedrich Merz. Wenn Ihnen das Wohl der Partei am Herzen liegt, werfen Sie Ihren Hut in den Ring und machen Sie den Weg frei für einen Vorsitzenden, der die Werte der Union achtet und wieder Vertrauen aufbaut. Mit Ihrer Kandidatur als Kanzler riskieren Sie ein politisches Desaster, das die Partei für Jahre isolieren könnte.

Ein Weckruf an die Union: Der Preis der Macht ist zu hoch!

Die deutsche Politik darf sich nicht von der AfD diktieren lassen. Die Brandmauer zur AfD ist nicht nur ein Symbol – sie ist eine Verpflichtung, den demokratischen Grundwerten treu zu bleiben. Herr Merz, treten Sie zurück, bevor die CDU endgültig ihren Kompass verliert.

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5-Punkte-Plan von Friedrich Merz zur Verschärfung der Migrationspolitik:

1. Verhängung eines „faktischen Einreiseverbots“

Das Bundesinnenministerium soll durch die Richtlinienkompetenz angewiesen werden, die deutschen Grenzen zu allen Nachbarstaaten dauerhaft zu kontrollieren. Ziel ist es, alle Versuche der illegalen Einreise konsequent abzuweisen.

2. Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei

Die Bundespolizei soll künftig das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Dies soll insbesondere dazu dienen, ausreisepflichtige Personen, die beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgegriffen werden, leichter abschieben zu können.

3. Erhöhung der Kapazitäten für Abschiebegewahrsam

Ausreisepflichtige sollen bis zur Abschiebung in Gewahrsam oder Haft genommen werden. Um dies zu ermöglichen, müsse die Zahl der Plätze in Abschiebeeinrichtungen deutlich ausgebaut werden.

4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund

Abschiebungen sollen verstärkt in die Zuständigkeit des Bundes fallen, um die Last nicht allein bei den Ländern zu belassen. Abschiebungen und Rückführungen müssten nach Merz’ Vorstellungen „ab sofort täglich stattfinden“.

5. Änderung des Aufenthaltsrechts

Merz fordert eine Anpassung des Aufenthaltsrechts, sodass ausreisepflichtige Personen so lange in Gewahrsam bleiben, bis sie entweder abgeschoben oder freiwillig ausreisen. Ziel ist es, die bisher bestehenden rechtlichen Lücken zu schließen und Abschiebungen zu beschleunigen.

Dieser Plan zielt auf eine strikte Eindämmung der Migration ab, wobei der Fokus auf der konsequenten Abschiebung und der Verhinderung illegaler Einreisen liegt. Er ist sowohl inhaltlich als auch politisch hoch umstritten, insbesondere wegen möglicher Kooperationen mit der AfD, um diese Maßnahmen im Bundestag durchzusetzen.

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Widersprechen diese 5 Punkte nicht dem EU-Recht, Schengenabkommen, Grundgesetz oder anderen Gesetzen?

Ja, mehrere Punkte des 5-Punkte-Plans von Friedrich Merz könnten rechtlich problematisch sein und in Konflikt mit EU-Recht, dem Schengen-Abkommen, dem deutschen Grundgesetz und anderen geltenden Gesetzen stehen. Hier eine Einschätzung:

1. „Faktisches Einreiseverbot“ und dauerhafte Grenzkontrollen

   •   EU-Recht: Das Schengen-Abkommen garantiert den freien Personenverkehr innerhalb der Schengen-Zone. Dauerhafte Grenzkontrollen sind nur in Ausnahmesituationen zulässig, etwa bei einer erheblichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, und müssen zeitlich befristet sein. Eine pauschale und unbegrenzte Wiedereinführung solcher Kontrollen würde gegen diese Regelung verstoßen.

   •   Grundgesetz: Artikel 16a GG gewährt politisch Verfolgten ein Asylrecht. Ein „faktisches Einreiseverbot“ könnte dazu führen, dass Schutzsuchenden der Zugang zu Asylverfahren verwehrt wird, was verfassungswidrig wäre.

2. Haftbefehle durch die Bundespolizei

   •   Grundgesetz: Die Gewaltenteilung in Deutschland sieht vor, dass Haftbefehle ausschließlich von unabhängigen Gerichten erlassen werden dürfen (Art. 104 GG). Eine Befugnis der Bundespolizei, selbst Haftbefehle zu beantragen, könnte diese Gewaltenteilung untergraben.

   •   EU-Recht: Die EU-Menschenrechtsstandards setzen hohe Hürden für Freiheitsentzug. Jeder Freiheitsentzug muss individuell geprüft werden, was bei einer pauschalen Ausweitung auf die Bundespolizei rechtlich problematisch wäre.

3. Ausweitung des Abschiebegewahrsams

   •   Grundgesetz: Abschiebehaft ist im deutschen Recht bereits stark reglementiert. Artikel 104 GG fordert, dass die Freiheitsentziehung nur in Ausnahmefällen und mit richterlicher Prüfung möglich ist. Eine deutliche Ausweitung könnte verfassungswidrig sein, insbesondere wenn pauschale Maßnahmen ergriffen werden.

   •   EU-Richtlinien: Die Rückführungsrichtlinie der EU begrenzt die Abschiebehaft auf maximal 6 Monate (in Ausnahmefällen 18 Monate). Eine unbegrenzte Haft bis zur Abschiebung würde diese Regelung verletzen.

4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund

   •   Föderalismusprinzip (Grundgesetz): Abschiebungen sind in Deutschland primär Aufgabe der Bundesländer. Eine Verlagerung dieser Zuständigkeit auf den Bund könnte das föderale System Deutschlands aushebeln und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.

5. Unbefristeter Gewahrsam für Ausreisepflichtige

   •   EU-Recht: Die EU-Rückführungsrichtlinie schreibt vor, dass Freiheitsentzug nur verhältnismäßig und zeitlich begrenzt erfolgen darf. Ein unbegrenzter Gewahrsam wäre eindeutig rechtswidrig.

   •   Grundgesetz: Auch hier könnte Artikel 104 GG betroffen sein, da eine zeitlich unbegrenzte Haft gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt.

Fazit

Viele Punkte im Plan von Friedrich Merz stehen im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen:

   •   Das Schengen-Abkommen und die EU-Rückführungsrichtlinie würden durch dauerhafte Grenzkontrollen und unbefristeten Gewahrsam verletzt.

   •   Das Grundgesetz wird vor allem durch Eingriffe in das Asylrecht (Art. 16a GG) und das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 104 GG) tangiert.

   •   Es könnte außerdem völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, wie die Genfer Flüchtlingskonvention, infrage stellen.

Die Umsetzung dieses Plans wäre juristisch hoch umstritten und könnte nur mit umfassenden Gesetzes- und Verfassungsänderungen oder einer bewussten Verletzung internationaler Verpflichtungen erfolgen.

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