Reform der betrieblichen Altersversorgung: Weniger Bürokratie, mehr Sicherheit und endlich faire Kosten

Ein Beitrag von

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de

Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Dennoch ist das deutsche System heute so kompliziert geworden, dass viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Überblick verlieren. Unterschiedliche Durchführungswege, umfangreiche Haftungsregelungen und oftmals hohe Abschluss- sowie Verwaltungskosten schrecken insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ab.

Von dieser Komplexität profitieren häufig Beratungsunternehmen und Vertriebe – denn komplizierte Systeme verursachen zwangsläufig einen hohen Beratungs- und Verwaltungsaufwand. Leidtragende sind am Ende die Arbeitgeber und die Beschäftigten.

Deutschland braucht deshalb aus meiner Sicht eine grundlegende Reform der betrieblichen Altersversorgung.



Arbeitgeber von Haftungsrisiken befreien

Ein wesentlicher Grund für die heutige Komplexität liegt in der Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Selbst wenn die Versorgung über einen externen Versorgungsträger erfolgt, bleibt der Arbeitgeber letztlich dafür verantwortlich, dass die zugesagten Leistungen erbracht werden.

Diese Regelung führt zu erheblichen Haftungsrisiken und verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Mein Reformvorschlag lautet deshalb:

Verwendet ein Arbeitgeber ausschließlich staatlich zertifizierte bAV-Produkte, entfällt seine Einstandspflicht. Die Verantwortung für die Durchführung und Leistungserbringung liegt dann ausschließlich beim zertifizierten Versorgungsträger.

Für bereits bestehende Versorgungszusagen soll Bestandsschutz gelten. Eine Umstellung auf das neue System erfolgt nur dann, wenn ein neues Beschäftigungsverhältnis begründet wird und sich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer für die neue, zertifizierte Anlageform entscheiden.

Dadurch würden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von Haftungsrisiken und Verwaltungsaufwand erheblich entlastet, ohne in bestehende Versorgungszusagen einzugreifen.



Zertifizierte Standardprodukte statt Tarif- und Produktdschungel

Statt unzähliger Tarifmodelle und Produktvarianten sollten künftig ausschließlich staatlich zertifizierte Standardprodukte zugelassen werden.

Diese Produkte sollten mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschlusskosten von maximal 1,5 %
  • Gesetzlich begrenzte Verwaltungskosten
  • Kostenfreie Übertragung bei jedem Arbeitgeberwechsel
  • Mindestens 15 % der Beiträge müssen verpflichtend in die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenenversorgung fließen – ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses.
  • Berufsunfähigkeitsleistungen bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Volle Transparenz über sämtliche Kosten und Leistungen
  • Keine Arbeitgeberhaftung, sofern ausschließlich zertifizierte Produkte verwendet werden

Damit würden Arbeitnehmer genau wissen, welche Mindestleistungen ihnen zustehen – unabhängig vom jeweiligen Anbieter.



Arbeitgeber müssen sich wieder angemessen beteiligen

Eine betriebliche Altersversorgung verdient ihren Namen nur dann, wenn sich auch der Arbeitgeber angemessen an ihrer Finanzierung beteiligt.

Der heutige gesetzliche Zuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung – und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart – reicht hierfür nicht aus.

Ich halte deshalb eine verpflichtende Arbeitgeberbeteiligung von mindestens 50 % des Gesamtbeitrags für sachgerecht.

Mit dem heutigen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von lediglich 15 % – und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung überhaupt Sozialversicherungsbeiträge einspart – gehört Deutschland bei der Arbeitgeberbeteiligung an der betrieblichen Altersversorgung nahezu zu den Schlusslichtern in Europa.

In zahlreichen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung. Je nach Land und Versorgungssystem übernehmen Arbeitgeber teilweise 70 % bis hin zu 100 % der Beiträge.

Nur so wird die betriebliche Altersversorgung wieder zu einer echten Sozialleistung des Arbeitgebers und nicht überwiegend zu einer vom Arbeitnehmer selbst finanzierten Eigenvorsorge.



Ein staatlicher Standardfonds als Alternative

Neben privaten zertifizierten Produkten sollte ein staatlich organisierter Standardfonds geschaffen werden.

Dieser Fonds könnte langfristig kostengünstig investieren und nach klaren gesetzlichen Vorgaben verwaltet werden. Arbeitnehmer hätten damit die Wahl zwischen privaten zertifizierten Produkten und einem öffentlichen Standardfonds.

Wettbewerb sollte künftig über niedrige Kosten, hohe Transparenz und gute Leistungen entstehen – nicht über komplizierte Vertragsbedingungen.



Vorbilder existieren bereits

Ein solches System müsste nicht völlig neu entwickelt werden.

Bereits das Fünfte Vermögensbildungsgesetz zeigt, wie gesetzliche Mindeststandards für Anlageformen definiert werden können.

Ebenso könnte – vergleichbar mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt – gesetzlich geregelt werden, dass das angesparte Kapital grundsätzlich erst mit Eintritt in die Altersrente oder bei einer Erwerbsminderung verfügbar ist.

Die betriebliche Altersversorgung bliebe damit ihrem eigentlichen Zweck treu: der Absicherung im Alter und bei existenziellen Lebensrisiken.



Warum ich die Direktzusage nicht für den richtigen Weg halte

Immer wieder wird vorgeschlagen, die Direktzusage als ältesten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung wieder stärker zu nutzen.

Ich halte diesen Weg nicht für zukunftsfähig.

Die Direktzusage verlagert die gesamte Komplexität auf den Arbeitgeber. Dieser muss Pensionsrückstellungen bilden, langfristige Verpflichtungen bilanzieren und bleibt aufgrund der gesetzlichen Einstandspflicht dauerhaft verantwortlich.

Ein externes, kostengünstiges und staatlich zertifiziertes Versorgungssystem schafft dagegen klare Verantwortlichkeiten, reduziert Bürokratie und ermöglicht gleichzeitig einen umfassenden Schutz bei Berufsunfähigkeit sowie für Hinterbliebene.



Mein Fazit

Deutschland braucht eine betriebliche Altersversorgung des 21. Jahrhunderts.

Nicht noch mehr Bürokratie und Haftungsrisiken, sondern:

  • Zertifizierte Standardprodukte
  • Echte Kostengrenzen
  • Kostenfreie Mitnahme bei jedem Arbeitgeberwechsel
  • Verpflichtende Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung
  • Mindestens 50 % Arbeitgeberbeteiligung
  • Ein staatlicher Standardfonds als kostengünstige Alternative
  • Keine Arbeitgeberhaftung bei zertifizierten Produkten

Eine solche Reform würde die betriebliche Altersversorgung einfacher, transparenter und deutlich attraktiver machen.

Sie würde Arbeitgeber entlasten, Arbeitnehmer besser schützen und gleichzeitig dafür sorgen, dass mehr Menschen zusätzlich für das Alter vorsorgen.

Wie sehen Sie das? Sollte Deutschland die betriebliche Altersversorgung konsequent vereinfachen und auf zertifizierte Standardprodukte mit klaren Qualitätsvorgaben umstellen?

Renten-Hammer aus Berlin: Kommt jetzt die größte Rentenreform seit Jahrzehnten?

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Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater (RDG).

Die Alterssicherungskommission hat ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben – und die Deutsche Rentenversicherung bewertet die Vorschläge insgesamt positiv.

Klar ist: Wenn die Politik diese Empfehlungen umsetzt, könnte sich das deutsche Rentensystem in den kommenden Jahren grundlegend verändern.

Die Kommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt. Aus Sicht der Rentenversicherung bilden sie ein Gesamtpaket, das die gesetzliche Rente langfristig finanzierbar und generationengerecht machen soll.

Besonders wichtig: Die gesetzliche, umlagefinanzierte Rente soll auch künftig die tragende Säule der Alterssicherung bleiben.

Ein zentraler Vorschlag ist eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild. Sie soll für gesetzlich Rentenversicherte gelten und vor allem jüngeren Generationen langfristig zusätzliche Altersleistungen ermöglichen.

Auch das Renteneintrittsalter steht im Fokus. Es soll künftig stärker an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach den Berechnungen der Kommission könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigen.

Gleichzeitig sollen vorgezogene Altersrenten grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich sein – Härtefälle ausgenommen.

Ein weiterer Punkt: Bisher nicht abgesicherte Selbstständige sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Damit könnten Versorgungslücken geschlossen und der Schutz bei Erwerbsminderung verbessert werden.

Neu ist auch der Blick auf das Gesamtversorgungsniveau. Künftig sollen gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge gemeinsam betrachtet werden. Als politische Zielgröße nennt die Kommission ein Netto-Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent.

Meine Einschätzung:
Die Vorschläge enthalten viele Punkte, über die noch intensiv gestritten werden dürfte. Positiv ist das klare Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigster Säule der Alterssicherung.

Aber: Noch handelt es sich nicht um beschlossene Gesetze, sondern um Empfehlungen einer Expertenkommission. Jetzt liegt der Ball bei der Bundesregierung und beim Gesetzgeber.

#Rente #Rentenreform #DeutscheRentenversicherung #Altersvorsorge #Generationengerechtigkeit

DIE 70 %-RENTEN-ILLUSION DER AfD – WARUM DIESE ZAHLENLÜGE JEDER DURCHSCHAUEN KANN

DIE 70 %-RENTEN-ILLUSION DER AfD – WARUM DIESE ZAHLENLÜGE JEDER DURCHSCHAUEN KANN

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Werner Hoffmann.

Rentenberater (RDG).

Die AfD wirbt mit einer einfachen Botschaft: 70 % Rente.

Klingt nach Sicherheit. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Diese Zahl passt nicht zu den eigenen Forderungen der AfD.

1. Mindestlohn abschaffen = weniger Rente

Niedrigere Löhne bedeuten weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

70 % von wenig bleiben wenig.

2. Tarifrecht schwächen = sinkende Löhne

Geringere Einkommen, weniger Zusatzleistungen und schwächere Absicherung bedeuten: weniger Einnahmen für die Rente.

3. Weniger Beitragszahler

Weniger oder schlechter bezahlte Erwerbstätige bedeuten weniger Einzahlungen. Das Umlagesystem braucht aber viele Einzahler.

4. Beamte einbeziehen – kein Vorteil

Das bringt kurzfristig mehr Einnahmen, langfristig aber auch mehr Rentenansprüche.

Kein nachhaltiger Effekt.

5. Selbstständige außen vor

Viele zahlen weiterhin nicht ein, die Finanzierungsbasis bleibt lückenhaft.

MEHR NOCH: Kleine Selbstständige tragen das Risiko allein – und landen im Alter oft in der Sozialhilfe.

6. Der größte Denkfehler

Die 70 % sind keine gesetzliche Rente, sondern nur als Gesamtversorgung möglich:

  • gesetzliche Rente,
  • Betriebsrente,
  • private Vorsorge.

Das Problem: Betriebsrenten hängen oft an Tarifverträgen. Private Vorsorge muss selbst bezahlt werden.

Bei sinkenden Löhnen gilt daher: Wer soll das finanzieren?

Die Konsequenz

Weniger Lohn, weniger Beiträge, schwächere Vorsorge – aber höhere Versprechen.

Das passt nicht zusammen.

Resümee

Die 70 %-Rente wirkt attraktiv, ist aber widersprüchlich.

Die Voraussetzungen für hohe Renten werden gleichzeitig geschwächt.

Am Ende bleibt: Ein starkes Versprechen – ohne tragfähige Grundlage.

https://Rentenberater.blog

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www.Renten-Experte.de

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#Rente #AfD #Rentenlüge #Altersvorsorge #Deutschland

Teil 4a: Gesetzliche Rente in der Schweiz – Vergleich mit Deutschland: Warum das Drei-Säulen-System stabiler und breiter wirkt!

Teil 4a: Gesetzliche Rente in der Schweiz – Vergleich mit Deutschland: Warum das Drei-Säulen-System stabiler und breiter wirkt!

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Werner Hoffmann

Werner Hoffmann.

– Rentenberater (RDG)-.

Die Schweiz gilt als eines der stabilsten Rentensysteme Europas. Der Unterschied zu Deutschland liegt in der klar geregelten Kombination aus Umlage und Kapitaldeckung sowie einer verbindlichen Zielstruktur.

Grundprinzip

Schweiz:
1. Säule (AHV): umlagefinanziert, Pflicht für alle Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen, Existenzsicherung,
2. Säule (BVG): obligatorische betriebliche Vorsorge für Arbeitnehmer ab Mindestlohn, kapitalgedeckt,
Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
Ziel: zusammen mit der AHV Fortführung des bisherigen Lebensstandards,
3. Säule: freiwillige private Vorsorge.

Entscheidend: Die 1. Säule sichert das Existenzminimum, die 2. Säule den Lebensstandard – beides ist gesetzlich vorgesehen.

Deutschland:
gesetzliche Rente im Mittelpunkt, bAV freiwillig, keine klare Zieldefinition für das Gesamtniveau.

Ergebnis: Die Schweiz hat ein definiertes Gesamtziel, Deutschland nicht.

Mindestversicherungszeit

Schweiz: Anspruch bereits nach 1 Beitragsjahr, Vollrente nach 44/45 Jahren.

Deutschland: Anspruch erst nach 5 Jahren.

Vorteil Schweiz: früher Rentenanspruch.

Gesetzliche Rente AHV

Die AHV ist ein Pflichtsystem für nahezu alle. Sie wird durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat finanziert. Mindest- und Maximalrente sind klar definiert.

Die Höhe liegt vereinfacht bei ca. 1.200 € bis 2.450 € monatlich.

Deutschland dagegen ist abhängig von Entgeltpunkten und kennt keine feste Grundabsicherung.

Beitragsverteilung

Schweiz AHV:
Arbeitgeber: ca. 4,35 %
Arbeitnehmer: ca. 4,35 %
zusätzlicher Staatsanteil.

Deutschland:
Arbeitgeber: 9,3 %
Arbeitnehmer: 9,3 %.

Betriebliche Altersversorgung

Schweiz:
verpflichtend, Arbeitgeber zahlen mindestens 50 %, oft mehr, insgesamt ca. 7 % bis 18 % je nach Alter.

Deutschland:
freiwillig, oft Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 %.

Resümee

Die Schweiz zeigt ein klar strukturiertes System: Existenzsicherung und Lebensstandard sind gesetzlich definiert, die zweite Säule ist verpflichtend und die Finanzierung breiter organisiert.

Die zentrale Erkenntnis: Ein stabiles Rentensystem braucht klare Ziele und verpflichtende Strukturen.

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#Rente #Schweiz #Deutschland #Altersvorsorge #Europa

Teil 1d: Gesamtvergleich Altersversorgung Deutschland mit Österreich: Warum Arbeitgeber dort deutlich mehr zahlen – und Friedrich Merz auf Kapitaldeckung setzt!

Teil 1d: Gesamtvergleich Altersversorgung Deutschland mit Österreich: Warum Arbeitgeber dort deutlich mehr zahlen – und Friedrich Merz auf Kapitaldeckung setzt!

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Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
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Das verschweigt Friedrich Merz & auch die Anhänger von Arbeitgeberverbänden

Der Vergleich der Altersversorgung zwischen Österreich und Deutschland zeigt ein klares Bild: Nicht die Systeme unterscheiden sich grundsätzlich – sondern die Verteilung der Lasten.

Gesetzliche Rente

Österreich:
Arbeitgeber: 12,55 Prozent
Arbeitnehmer: 10,25 Prozent

Deutschland:
Arbeitgeber: 9,3 Prozent
Arbeitnehmer: 9,3 Prozent

Österreich erzielt ein deutlich höheres Rentenniveau, weil mehr Beiträge in das System fließen – vor allem von Arbeitgebern.

Betriebliche Altersversorgung

Österreich:
häufig arbeitgeberfinanziert, kollektive Lösungen, echte Zusatzrente.

Deutschland:
oft Entgeltumwandlung, Arbeitnehmer zahlt selbst, Arbeitgeberzuschuss meist nur ca. 15 Prozent.

In Deutschland ist die bAV daher oft keine echte Arbeitgeberleistung.

Private Vorsorge

Deutschland:
hohe Bedeutung, notwendig zur Schließung von Lücken.

Österreich:
Ergänzung, nicht existenziell.

In Deutschland wird das Risiko stärker auf den Einzelnen verlagert.

Die politische Dimension

Friedrich Merz spricht häufig vom notwendigen Umbau hin zu mehr Kapitaldeckung. Vordergründig geht es um den Generationenvertrag.

Tatsächlich stellt sich aber eine andere Frage: Soll die Verantwortung stärker von Arbeitgebern auf Arbeitnehmer verlagert werden?

Denn Kapitaldeckung bedeutet in vielen Modellen:

mehr Eigenvorsorge,
weniger kollektive Finanzierung,
geringere direkte Arbeitgeberbeteiligung.

Resümee

Der Vergleich zeigt klar: Österreich erreicht höhere Renten, weil Arbeitgeber stärker eingebunden sind und höhere Beiträge gezahlt werden.

Deutschland hingegen verlagert zunehmend Verantwortung auf den Einzelnen.

Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob das System finanzierbar ist – sondern: Wer soll die Altersvorsorge tragen?

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#Rente #Deutschland #Österreich #Sozialstaat #Altersvorsorge

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