Ein Beitrag von

Werner Hoffmann. Unabhängiger Rentenberater (RDG).
Die Alterssicherungskommission hat ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben – und die Deutsche Rentenversicherung bewertet die Vorschläge insgesamt positiv.

Klar ist: Wenn die Politik diese Empfehlungen umsetzt, könnte sich das deutsche Rentensystem in den kommenden Jahren grundlegend verändern.

Die Kommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt. Aus Sicht der Rentenversicherung bilden sie ein Gesamtpaket, das die gesetzliche Rente langfristig finanzierbar und generationengerecht machen soll.
Besonders wichtig: Die gesetzliche, umlagefinanzierte Rente soll auch künftig die tragende Säule der Alterssicherung bleiben.
Ein zentraler Vorschlag ist eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild. Sie soll für gesetzlich Rentenversicherte gelten und vor allem jüngeren Generationen langfristig zusätzliche Altersleistungen ermöglichen.

Auch das Renteneintrittsalter steht im Fokus. Es soll künftig stärker an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach den Berechnungen der Kommission könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigen.
Gleichzeitig sollen vorgezogene Altersrenten grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich sein – Härtefälle ausgenommen.
Ein weiterer Punkt: Bisher nicht abgesicherte Selbstständige sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Damit könnten Versorgungslücken geschlossen und der Schutz bei Erwerbsminderung verbessert werden.

Neu ist auch der Blick auf das Gesamtversorgungsniveau. Künftig sollen gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge gemeinsam betrachtet werden. Als politische Zielgröße nennt die Kommission ein Netto-Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent.

Meine Einschätzung:
Die Vorschläge enthalten viele Punkte, über die noch intensiv gestritten werden dürfte. Positiv ist das klare Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigster Säule der Alterssicherung.
Aber: Noch handelt es sich nicht um beschlossene Gesetze, sondern um Empfehlungen einer Expertenkommission. Jetzt liegt der Ball bei der Bundesregierung und beim Gesetzgeber.
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