Finanzrechner wächst weiter: Jetzt bereits 260 Rechner-Tools – bAV-Bereich massiv erweitert

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater.

Der Finanzrechner auf renten-experte.de wächst weiter. Und inzwischen hat er seine eigene Domain www.1000Rechner.de und wird voraussichtlich weiter von 260 Rechner-Tools auf über 1.000 anwachsen.

Besonders intensiv wurde heute der Bereich betriebliche Altersversorgung (bAV) erweitert.

Dieses Kapitel umfasst inzwischen 42 unterschiedliche Rechner-Tools. Neben klassischen Berechnungen zur Entgeltumwandlung geht es unter anderem um Pensionszusagen, Direktversicherungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbetrachtungen, PSV-Beiträge, Insolvenzsicherung, Rentenanpassung, Kaufkraft, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung sowie spezielle Berechnungen für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Die 18 Hauptbereiche von A bis R

  • A. Finanzrechner – 16 Rechner
  • B. Finanzrechner – für Profis – 25 Rechner
  • C. Arbeit / Gehalt / Steuern – 8 Rechner
  • D. Betriebliche Altersversorgung (bAV)42 Rechner
  • E. Altersvorsorge / Rente – 13 Rechner
  • F. Beamtenversorgung – 17 Rechner
  • G. Wirtschaftspsychologie – 20 Rechner
  • H. Pflege – 22 Rechner
  • I. Soziales – 6 Rechner
  • J. Erben – 12 Rechner
  • K. Immobilien – 18 Rechner
  • L. Personal / Arbeitgeber – 10 Rechner
  • M. Geometrie – 2 Rechner
  • N. Hausausbau / Handwerk – 15 Rechner
  • O. E-Mobilität – normale Anwender – 15 Rechner
  • P. E-Mobilität – für Profis – 6 Rechner
  • Q. Autofahrer – 12 Rechner
  • R. Kalender-Rechnung – 3 Rechner

Damit stehen aktuell insgesamt 260 verschiedene Rechner-Tools zur Verfügung.

Mein Ziel ist dabei nicht, möglichst viele kleine Taschenrechner nebeneinanderzustellen. Die einzelnen Rechner sollen komplexe Sachverhalte verständlich machen, Zusammenhänge erklären und unterschiedliche Szenarien vergleichbar machen.

Gerade bei Rente und betrieblicher Altersversorgung zeigt sich allerdings auch die Grenze eines Rechners:

Ein mathematisches Ergebnis ersetzt keine individuelle Prüfung. Deshalb werden die Tools zunehmend um Erklärungen, Berechnungsbeispiele, Fachbegriffe und Hinweise auf Besonderheiten ergänzt.

Und die Entwicklung ist noch lange nicht abgeschlossen. Weitere Rechner, zusätzliche Berechnungslogiken und ausführlichere Erläuterungen folgen.

260 Rechner sind erreicht – auf www.1000Rechner.de geht die Entwicklung weiter in Richtung 1.000 Rechner-Tools.

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Rentenreform: Vertrauensschutz – warum lange Übergangsfristen notwendig sind

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann, Rentenberater (RDG).

Die geplante Rentenreform sorgt bei vielen Versicherten für Verunsicherung. Diskutiert werden insbesondere Änderungen bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren und bei den Altersgrenzen. Für rentennahe Jahrgänge ist deshalb ein Begriff besonders wichtig: Vertrauensschutz.

Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Dazu gehört die Empfehlung, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Beachtung des verfassungsrechtlich erforderlichen Vertrauensschutzes abzuschaffen. Doch Empfehlungen sind noch kein Gesetz. Erst der Gesetzgeber wird festlegen, wer tatsächlich betroffen ist und welche Übergangsfristen gelten.

Deshalb sind Aussagen, bestimmte Jahrgänge seien bereits sicher geschützt, derzeit mit Vorsicht zu betrachten. Verbindliche Stichtage gibt es bislang nicht.

Für lange Übergangsfristen gibt es außerdem einen wichtigen praktischen Grund: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bereits Jahre im Voraus verbindliche Altersteilzeit- oder Vorruhestandsregelungen vereinbart haben.

Beim sogenannten Blockmodell der Altersteilzeit kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein Arbeitnehmer zunächst drei Jahre in der Arbeitsphase tätig ist und anschließend drei Jahre in der Freistellungsphase bleibt. Die Planung kann darauf ausgerichtet sein, danach unmittelbar eine bestimmte Altersrente zu beziehen.

Dabei kann die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren fest eingeplant worden sein. Würde der Gesetzgeber während einer bereits laufenden Vereinbarung kurzfristig Voraussetzungen oder Altersgrenzen verändern, könnte die gesamte finanzielle Lebensplanung betroffen sein. Gerade deshalb ist der Vertrauensschutz für rentennahe Versicherte von besonderer Bedeutung.

Aktuell gilt weiterhin: Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann für Jahrgänge ab 1964 bei erfüllter 45-jähriger Wartezeit derzeit mit 65 Jahren abschlagsfrei bezogen werden.

Wer in den kommenden Jahren in Rente gehen möchte, sollte seinen Versicherungsverlauf, die 45-jährige Wartezeit und bereits geschlossene Altersteilzeitvereinbarungen genau von einem Rentenberater prüfen lassen.

Entscheidend sind nicht politische Vorschläge oder Schlagzeilen, sondern das zukünftige Gesetz und dessen Stichtags- und Vertrauensschutzregelungen.

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Hinweis zu den Bildern: Soweit zu diesem Beitrag KI-generierte Bilder verwendet werden, dienen diese ausschließlich der Illustration. KI-generierte Darstellungen können fiktive Personen, Situationen, Texte oder Symbole enthalten und stellen keine dokumentarische Abbildung tatsächlicher Ereignisse dar.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 26.06.2026: FAQ zur Rentenkommission 2026.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Juni 2026: Rentenkommission 2026 – 33 Empfehlungen zur Rentenreform.

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