Die Bürgerversicherung ist in aller Munde. Und viele Wähler sind der Meinung, dass die Bürgerversicherung langfristig besser wären.
In diesem Artikel wird aufgeklärt, warum die Bürgerversicherung überhaupt von SPD, Grüne, Linke und AFD wahrscheinlich gewünscht wird.
Wenn es keinen Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben würde, wäre der Wettbewerb ausgeschalten.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wäre Standard und könnte nur durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Auf eine Zusatzversicherung wird jedoch kein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber gezahlt. Der Beitrag wäre also für eine Zusatzversicherung vollständig zu zahlen.
Für den Geringverdiener und auch so manchen Durchschnittsverdiener eine erhebliche Mehrbelastung.
Beispiel: Angenommen, der Zahnersatz und auch die Zahnbehandlung würde komplett aus der gesetzlichen Krankenkasse (Ausnahme: lebensbedrohende Behandlungen) gestrichen, dann müsste der Zusatzversicherungsbeitrag komplett von jedem gesetzlich Versicherten alleine gezahlt werden…….
…..ODER….
man hat eben einige Zahnlücken, so wie in Kanada und USA.
Die Leistungsausgaben (2015) der gesetzlichen Krankenkassen für:
Zahnbehandlung: 10,2 Mrd. Euro
Zahnersatz: 3,3 Mrd.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (2016), Gesetzliche Krankenversicherung – Kennzahlen und Faustformeln)
Darüber hinaus muss der Versicherte bei:
Zahnersatz im gesamten Leben: 25.000 Euro
Zahnreinigung pro Jahr: ca. 140 Euro * 75 Jahre= 10.500 Euro
insgesamt: 35.500 Euro (pro Jahr ca.: 473,33 Euro)
schon selbst bezahlen.
Da die gesetzlichen Krankenkassen – auch als Bürgerversicherung keine Ansparung von Beitrag kennt, wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse explodieren.
Die privaten Krankenkassen bilden sogenannte Rückstellungen. Hierbei wird ein Beitragsanteil je Altersgruppe für später angespart.
Aktuell verwendet die Private Krankenversicherung die Sterbetafel PKV-Sterbetafel 2017.
Neben der medizinischen Versorgung ist auch die rechtliche Vorsorge bereits ab 18 notwendig durch
Wer sehen möchte, wie selbst ein 3-jähriges Kind die Erste Hilfe mit der stabilen Seitenlage durchführt, kann gerne das Video hier ansehen. Hut ab, der dem Kind, wie es die Seitenlage durchführt.
Wir sind für unsere #Demokratie und deshalb teilen wir hier einen Film.
#AFD – #NPD – #Landtagswahlen 2016
#Politik –
#Extremistische #Gruppierungen gibt es nicht nur von #Rechts, sondern auch von #Links. Wir leben in einer Demokratie mit einer Verfassung. Und dies soll erhalten bleiben.
Welche Gefahren entstehen, wenn die NPD verboten wird?
Was verbindet die NPD mit der AFD?
Einen interessanten Film gab es beim SWR3 am Donnerstag, dem 9.3.2016 um 23:30 Uhr.
Für alle, die diesen Film nicht mehr sehen konnten, gibt es hier den Link zum Film:
Models gesucht – weiblich, Ü40 und viel Spaß an Mode!
Am Samstag, den 23.01.2016 fndet im DT.01, der Tanzschule am Deutschen Theater,
Adresse: Adolf-Kolping-Straße 10, 80336 München
zum siebten Mal das große Model- Casting für die Modenschauen auf Deutschlands größter 50plus Messe statt:
Um 10 Uhr startet das Casting in der Adolf-Kolping Straße 10.
Selbstbewusst, sexy und voller Schwung.
Das sind Frauen ab 40. Die Modenschauen auf
Deutschlands größter 50plus Messe lassen daran keinen Zweifel.
Die Geschäftsführerin der „Die 66“, Doris Lulay, ist sich sicher, dass das Erfolgskonzept der Modenschauen gerade auch mit dem Konzept des Model- Castings zusammenhängt: „20-jährige Models mit Konfektionsgröße Zero, die Modetrends für Damen ab 40 präsentieren, sind nicht authentisch.
Wir wollen zeigen, dass die natürliche Schönheit, der Charme und der Stil von reiferen Frauen mindestens
genauso attraktiv sind.
Und das ist genau das, was die Besucher an unseren Modenschauen so begeistert!“ Aufgefordert sind alle Damen ab 40 mit einer Kleidergröße 38 bis 46, einer Körpergröße
von mindestens 170 cm, Bewegungstalent und Charme.
Die Jury, die sich aus den Modefrmen, der Tanzschule am Deutschen Theater und dem Veranstalter MT Konzept zusammensetzt, wählt in drei Runden die 10 Gewinnerinnen aus.
Diese werden für die Auftritte von Profs geschminkt
und erhalten eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro. Moderiert werden die Modenschauen von Sat 1 Bayern. Moderator Ralf Exel führt durchs Programm.
Wer Lust hat dabei zu sein, kann ohne Vorab-Anmeldung einfach zum Casting kommen.
Es ist soweit – Zwar noch in der Testphase, allerdings ist damit zu rechnen, dass spätestens in 5 Jahren die ersten PKW komplett ohne Autofahrer die Fahrstrecke zurücklegen.
Selbstfahrertests gibt es derzeit schon bei unterschiedlichen Unternehmen. Neben Alphabet (Muttergesellschaft von google) sind auch Apple und einige traditionelle Fahrzeugbauer und Zulieferer (z.B. Bosch) an den Entwicklungen von google Self-Driving beteiligt.
Wie das auto in der Vergangenheit bereits eine Revolution war, so wird es auch in der Zukunft vieles verändern.
Die Landflucht wird zurückgehen
Wenn Senioren oder Sehbehinderte aufgrund von Handicaps bisher nicht mehr ein Fahrzeug fahren konnten, dann wird dies der Vergangenheit angehören. Die Landflucht – gerade von Senioren in die Stadt – wird hierdurch vielleicht wieder zurückgehen, denn zum Einkaufen benötigt man zwar weiterhin einen PKW, allerdings muss niemand mehr das Fahrzeug lenken.
Carsharing wird sich eher durchsetzen:
Bisher war es oft so, dass jeder einen eigenen PKW nutzen wollte. Ein Fahrzeug zu teilen hatte sich bisher noch nicht durchgesetzt. Ein Grund war bisher, dass jeder Fahrzeugtyp unterschiedlich ist und man sich erst mit dem Fahrzeug näher beschäftigen musste (wie öffnet man den Tankdeckel usw.).
Wenn das Fahrzeug alleine fahren kann……..
…. dann fahren auch Sehbinderte, Senioren und auch Kinder.
Wer es noch nicht gesehen hat, dass dies wirklich funktioniert, kann sich gerne den nachfolgenden Film ansehen:
Zu den TOP 10 aller Nationen nach Anzahl der Besucher 2014 (in Klammern 2013) zählten:
Frankreich 85 Mio. (84,7)
USA: 74,7 Mio. (69,8 Mio.)
Spanien 65 Mio. (60,7 Mio.)
China 55,6 Mio. (55,7 Mio.)
Italien 48,5 Mio. (47,4 Mio.)
Türkei 40,3 Mio. (37,8 Mio.)
Deutschland 32,9 Mio. (31,5 Mio.)
Großbritannien 33,2 Mio. (31,2 Mio.)
Russland 29,6 Mio. (28,4 Mio.)
Malaysia 28,2 Mio. (25,7 Mio.)
Egal wo Sie dieses Jahr Ihren Urlaub verbringen, eine gewisse Vorsorge gehört dazu.
Hier ein Tipp:
Kostenlose #APP #SOS #Notfall
„SOS: Hilfe im Ausland“ – die Debeka-App für Ihr Smartphone
Sie sind im Ausland unterwegs, vielleicht sogar im Urlaub. Was kann man in einem fremden Land dann wohl am wenigsten gebrauchen? Richtig: einen Unfall oder eine Erkrankung! Die Suche nach einem Arzt oder Krankenhaus kann zur Herausforderung werden, gerade wenn man fremd ist. Sie brauchen Hilfe, jemanden, an den Sie sich im Notfall wenden können.
Die Lösung: Die neue „Auslands-SOS“ App der Debeka. Das ist Ihr persönlicher Sofortkontakt zu unserem 24-Stunden-Notrufservice.
Welche Funktionen hat die Debeka-App „Auslands-SOS“?
24-Stunden-Notrufhotline und Hotline für Arzt oder Krankenhaussuche
Weltweites Notrufverzeichnis
Länderinformationen und Impfempfehlungen
Tipps zur Ersten Hilfe
GPS Übermittlung per E-Mail im Notfall
Laden Sie unsere App „Auslands-SOS“ kostenfrei herunter.
Um den Debeka-Auslandsservice vollständig verwenden zu können, müssen Sie bei uns krankenversichert mit Schutz für Auslandsbehandlungen sein (z. B. Auslandsreise-Krankenversicherung, private Krankenversicherung, auch in weiteren Zusatztarifen enthalten).
Das Jahr hat begonnen und auch viele Senioren überlegen sich, wo sie dieses Jahr ihren Urlaub verbringen….
Wo es die Deutschen in diesem Jahr hinzieht? Sicherlich wird auch ein größerer Teil aufgrund der Unruhen in Deutschland auch Urlaub machen.
Für alle, die in Deutschland mal einen Aktivurlaub machen möchten, hier eine Reiseempfehlung:
Fahren Sie an den Chiemsee in Bayern! Dort haben Sie die Möglichkeit sich ein E-Bike auszuleihen und den See zu umradeln. Und wer die Strecke nicht ganz schafft, hat auch die Möglichkeit mit dem Schiff die Route erholsam abzukürzen.
Ein Film sagt vielleicht mehr als tausend Worte…. Schauen Sie sich einfach diesen Film an:
Der Staat fördert #ehrenamtliche #Tätigkeiten für #gemeinnützige #Organisationen.
Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Neben dem Spaß an dem Engagement gibt es auch eine Vergütung und steuerliche Förderungen, die wir hier erläutern.
Vielleicht gibt es auch bei Ihnen in der Nähe gemeinnützige Einrichtungen, die Ihre Hilfe gerne haben möchten.
Neben Sportvereinen, Pflegeheimen gibt es auch andere Einrichtungen, die Sie unterstützen können. Hier ein paar Beispiele:
Schulung, Ausbildung von Menschen am Computer, ipad iphone (beispielsweise bei Menschen ab 60 im Rahmen der Demenzvorsorge)
Ausbildung von jüngeren Menschen
Fortbildung von behinderten Menschen
Vorträge über unterschiedliche Themen, z.B. Vorträge über Demenz, rechtliche Vorsorge
Filmen von Vorträgen und Informationsveranstaltungen, die anschließend der gemeinnützigen Organisation zur Verfügung stehen (zum Zwecke des gemeinnützigen Vereins).
Wichtig ist, dass die Zwecke des Vereins hierbei berücksichtigt werden
Ist eine pauschalierte Aufwandsentschädigung steuerfrei?
Gemäß § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt. Werden darüber hinaus Zahlungen erbracht, müssen diese weitergehenden, die Summe von 720 Euro übersteigenden Beträge versteuert werden.
Es handelt sich hierbei um eine Pauschale für Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind. Alle Betriebsausgaben und Werbungskosten sollen unter diesen Tatbestand fallen. Von dieser Regelung können etwa Vereinsvorsitzende, Kassenprüfer oder andere Personen, die in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, profitieren.
Die Ehrenamtspauschale steht aber nicht neben anderen Steuerbefreiungen. So kann etwa die Steuerbefreiung von Reisekosten daneben nicht geltend gemacht werden.
Zusätzlich kann daneben die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden, selbst dann, wenn die Tätigkeiten in demselben Verein stattgefunden haben. Es muss sich dann aber um zwei verschiedene, voneinander abgrenzbare Tätigkeiten handeln.
Voraussetzungen:
– die Tätigkeit dient der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
– die Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, also zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs ausmacht.
Übungsleiterpauschale
Die Übungsleiterpauschale ist von der Steuer ausgenommen (max. jedoch 2.400 Euro). Die gesetzliche Grundlage steht in § 3 Nr. 26 EStG (Stand: 2014)
Von dieser Steuerbefreiung werden alle Einnahmen erfasst, also Aufwandsentschädigungen und auch Entlohnung in Geld.
Voraussetzungen
Damit diese Steuerbefreiung möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen.
– Es muss sich um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine künstlerische Tätigkeit oder auch um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen handeln.
– Die Tätigkeit muss Dienst einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft erbracht werden
– Es besteht der Zweck, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern.
Andere steuerliche Vergünstigungen können neben der Übungsleiterpauschale angewandt werden.
Wichtig: Es darf sich nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Die nebenberufliche Tätigkeit ist erfüllt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.
Liegen die Voraussetzungen vor, können pro Person und Jahr 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Der diesen Freibetrag übersteigende Teil der nebenberuflichen Einnahmen muss versteuert werden.
Verhältnis zur Ehrenamtspauschale
Für dieselbe Tätigkeit darf neben der Übungsleiterpauschale nicht auch noch die Ehrenamtspauschale beansprucht werden. Es dürfen beide Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, unerheblich ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.
Anrechung auf HART IV bzw. ALG II
Die Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten verfolgen einen anderen Zweck als die Leistungen des SGB II, die den Lebensunterhalt sicherstellen sollen.
Alle Zahlungen, die einkommenssteuerfrei sind, wie etwa die Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, werden also grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.
Sie werden dann angerechnet, wenn die Gerechtigkeitsprüfung ergibt, dass neben den zweckbestimmten Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB II ungerechtfertigt wären. Dies ist nicht anzunehmen, wenn die Zuwendungen den Betrag von 200 Euro nicht übersteigen.
Die Übungsleiterpauschale von 200 Euro im Monat ist damit anrechnungsfrei. Bei höheren Zuwendungen ist der Betrag, der 200 Euro übersteigt, anrechenbar, wenn nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen dargelegt werden.
Ehrenamtliche Tätigkeit bei ALG I (Arbeitslosengeld I)
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (oder auch Arbeitslosengeld II), stellt sich allerdings die Frage, ob dies nicht im Widerspruch zur Arbeitsvermittlung steht.
Das Merkblatt für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierzu folgende Informationen:
„Üben Sie unentgeltlich eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, steht dies der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn die Tätigkeit bestimmten Anforderungen genügt. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit grundsätzlich z.B. auch dann nicht entgegen, wenn sie 15 Stunden oder mehr wöchentlich erfasst und der pauschalierte Auslagenersatz plus Aufwandsentschädigung den Betrag von 200 Euro monatlich nicht übersteigt.
Sie sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.“
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.forum-55plus.de