#BRSG – Neue Anrechnungsregelungen bei der Grundsicherung – Neue Vorteile bei #Riesterrente geplant

Positive Auswirkung für Geringverdiener, wenn die gestzliche Rente niedrig war.

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) enthält neben einer der Neuen-BAV-Welt auch angenehme Neuregelungen in der Altersvorsorge.

Wer bisher eine zusätzliche #Altersversorgung als Rentner erhalten hatte, musste seine eigene zusätzliche Altersvorsorge auf die Grundrente ggf. anrechnen lassen.

Dies war auch ein Grund, warum Geringverdiener mit geringen Rentenansprüchen oft keine Riester-Rente abgeschlossen hatten. Wer als Geringverdiener eine gesetzliche Mini-Rente hatte, musste die private #Riesterrente (oder auch andere Altersvorsorgeprodukte)  bei einer Grundrente anrechnen lassen.

Zum 1.1.2018 wird diese Regelung positiv verändert. Aus dem nachfolgenden Beispiel wird dies deutlich:

Grundrente erhöhen demnächst möglich
Grundrente erhöhen demnächst möglich

 

 

 

 

 

Zusatzrenten bis zu 100,00 € werden nicht mehr angerechnet. Darüber hinaus werden weitere 30 % nicht angerechnet. Es findet eine Deckelung bis zur Regelbedarfsstufe statt (2017: 204,50 €).

Was verändert sich noch bei Riester-Renten?

Die Grundzulage soll zum 1.1.2018 von 154 € auf 175 € angehoben werden. Für die Kinder wird die Zulage nicht erhöht.

Sofern die Steuerersparnis durch die Steuererklärung höher ist, wird die Steuerersparnis (nach Abzug der gut geschriebenen Zulagen) ausbezahlt.

Riester-Rente als Betriebliche Altersversorgung ab 1.1.2018 attraktiver

Auch in der Vergangenheit konnten Arbeitnehmer bereits die Riester-Rente als betriebliche Altersversorgung abschließen.

Allerdings wurde dann bei einer Riester-Betriebsrente der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, so dass ein privater Riester-Vertrag günstiger war.

Die Höhe des Abzuges war abhängig von dem Status in der Krankenversicherung.

  • Versicherte in der Krankenversicherung der Rentner und freiwillig in der GKV Versicherte:
    voller Beitragssatz
  • Privatversicherte: kein Krankenversicherungsbeitrag

Zum 1.1.2018 wird aufgrund der Änderungen (§ 229 E-SGB V) der betriebliche Riester-Vertrag mit dem privaten Riestervertrag gleichgestellt.

Inwieweit ein privater Riestervertrag trotzdem gegenüber dem „Riestervertrag der betrieblichen Altersversorgung“ trotzdem besser ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Zwar kann der Riestervertrag über den Betrieb kostengünstiger sein, allerdings können bei Arbeitsplatzwechsel diese Vorteile auch nachteilig sein.

Aufgrund der Gesamtbetrachtung ist die Riester-Rente ab 1.1.2018 wieder erheblich attraktiver – auch für Geringverdiener.

Weitere Informationen bietet Ihnen:

Forum-55plus.de e.V.
Tel.: 07156 / 343 54

#Betriebsrentenstärkungsgesetz – #BRSG – Der aktuelle Fahrplan des Gesetzgebungsverfahrens 

Das #Betriebsrentenstärkungsgesetz (#BRSG) soll zum 1.1.2018 umgesetzt werden.

Die 1. Lesung war am 10.3.2017
Eine öffentliche Anhörung fand am 27.3.2017 statt.

Inzwischen wurden verschiedene Streitpunkte zwischen den Interessenverbänden (#Gewerkschaften, #Arbeitgeberverbände) als Kompromisse in den Gesetzentwurf eingearbeitet.

Am 1.6. und 2.6.2017 wird die 2. und 3. Lesung im Bundestag stattfinden.

Am 7.7.2017 soll der Gesetzentwurf beim Bundesrat die Zustimmung erhalten, so dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zum 1.1.2018 in Kraft treten soll.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält neben einigen Verbesserungen in der Betrieblichen Altersversorgung (#BAV) auch einige Nachteile für die Arbeitnehmer, die auch von Gewerkschaften bewusst hingenommen – vielleicht sogar mit einigen Hintergedanken – unterstützt werden.

Einzelheiten werden hier und im Blog von Forum-55plus veröffentlicht.

https://blog.forum-55plus.de/?s=BRSG

#Pflegedienst #Betrug

#Russische #Pflegedienste #betrügen in großem StilRussische Pflegedienste betrügen die deutsche #Pflegekasse offenbar in großem Stil:

Wie die „Welt“ und der Bayerische Rundfunk berichten, hat eine Sonderermittlungsgruppe von #BKA und LKA Nordrhein-Westfalen in einem Abschlussbericht geschrieben, dass rund 230 ambulante Pflegedienste aus Russland, per Abrechnungsbetrug große Summen ergaunern.

So sollen die Dienste mit Patienten und Ärzten gemeinsame Sache machen und Leistungen abrechnen, die es es nicht gab.

Gesteuert werde das System von Netzwerken, die offenbar in #Berlin säßen.

#Bürgerversicherung – Nr. 6 – Abschaffung der Krankenversicherung der Rentner droht (#KVdR)

Neuerdings verbindet die #SPD das Thema #Bürgerversicherung mit dem Thema „gleicher Beitragsanteil von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Krankenversicherung“.

Gleicher Beitrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Krankenversicherung hat zunächst eigentlich nichts mit der Bürgerversicherung zu tun.

Fakt ist, dass die folgenden Parteien eine Bürgerversicherung einführen wollen:

  • #SPD
  • #Grüne
  • #Linke
  • #AFD

Was wäre schlecht an einer Bürgerversicherung?

Bei der Bürgerversicherung sollen alle Bürger in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Von allen Einnahmen einnahmen wird dann der Krankenversicherungsbeitrag (ohne Obergrenze!) berechnet.

Was wäre schlecht daran?

  1. Krankenversicherung der Rentner:
    Bei der Beitragsberechnung würden dann auch bei der KVdR alle Einnahmen zur Beitragsberechnung berücksichtigt. So würden dann auch aus Zinsen, privaten Rentenversicherung, Mieteinnahmen usw. die Einkünfte berücksichtigt.
    Derzeit werden bei der „Krankenversicherung der Rentner“ z.B. die Mieteinkünfte und Zinseinkünfte nicht berücksichtigt.
  2. Mieter müssten auch mehr #Krankenversicherung bezahlen.
    Auf Mieter würde eine saftige Mieterhöhung zukommen. Denn wenn der Vermieter plötzlich auf seine Mieteinnahmen einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müsste, würde der Vermieter diese Abgabe vom Mieter wieder holen.

Das schlimmste einer #Bürgerversicherung wäre allerdings….

  1. Wenn es keinen Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenkassen gibt, könnten die Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse „Kraft Gesetz“ schneller reduziert werden; der fehlende Wettbewerb würde zu erheblichen Leistungseinschränkungen führen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssten einen Wettbewerb mit einem anderen Gesundheitssystem nicht mehr fürchten.
    Beispiele, wie die Auswirkungen sind, kann man in England oder auch in Schweden (sei 2013) sehen. In Schweden muss ein Patient vom Allgemein-Mediziner, dann zum Facharzt und wenn eine Operation notwendig ist, dann entscheidet dort die Stadtverwaltung, wann der Bürger in ein Krankenhaus kommt.
    Auch in anderen Ländern, in denen es eine sog. Bürgerversicherung gibt, sind erhebliche Leistungseinschränkungen. So werden in England bestimmte Operationen ab 65 Jahren nicht mehr durchgeführt. In einigen Ländern wird inzwischen das Lebensalter ab 65 als volkswirtschaftliche Belastung angesehen.
  2. Die o. g. Parteien vertreten die Auffassung, dass Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erbracht werden, ja durchaus privat zusätzlich weiterhin abgesichert werden können. Zum einen kann dies nur der betuchte Rentner, zum anderen muss dieser Beitrag vollständig vom Arbeitnehmer alleine getragen werden; einen Arbeitgeberzuschuss oder einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es hierzu nicht geben.

Warum wollen die #SPD, #Grüne, #Linke oder #AFD denn die #Bürgerversicherung unbedingt?

Zunächst könnte vielleicht der paritätische Gedanke ein Grund sein. Ob dies bei den „Genossen“ wirklich der wahre Grund ist, muss man schon anzweifeln.

Es könnte jedoch auch ein ganz anderer Grund vorhanden sein: 

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden wie die gesetzliche Rentenversicherung im Umlagesystem festgelegt. Solange das Durchschnittsalter bei den gesetzlich Versicherten noch 30 Jahre war, konnten die gesetzlichen Krankenkassen´ohne Mühe alle Leistungen finanzieren. Da das Durchschnittsalter allerdings inzwischen bei 46 Jahren ist und bald ein Durchschnittsalter von 55-65 Jahren erreicht wird, gibt es zum einen geringere Beitragseinnahmen (Rentner haben geringere Einnahmen) und zum zweiten erheblich höhere Leistungsausgaben.

Da gesetzliche Krankenkassen keine Rücklagen bilden, ist mit erheblichen Beitragssteigerungen bzw. Leistungskürzungen zu rechnen.

Die Privaten Krankenversicherungen haben für diese Situationen in den letzten Jahrzehnten vorgesorgt. So haben die privaten Krankenversicherungen über 200 Mrd. Euro an Altersrückstellungen aufgebaut.

Würden die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen erheblich einschränken, würde die Lebenserwartung reduziert werden. Natürlich würde dies die Rentenkassen und die gesetzliche Pflegeversicherung entlasten.

Vielleicht ist dies ja der wahre Grund, warum die o.g. Parteien die Bürgerversicherung für Alle einführen wollen?

Allerdings: Wir leben alle nur einmal – und das Leben ist das kostbarste Gut. Die Gesundheit und Behandlungsmöglichkeiten müssen erhalten bleiben!

Forum-55plus.de e.V.

www.forum-55plus.de

Übrigens: Laut den Wahlprogrammen der Parteien gibt es nur drei Parteien, die KEINE Bürgerversicherung wollen. Die sind:

  • #CDU
  • #CSU
  • #FDP

Wer ein langes gesundes Leben mit einem funktionierenden Gesundheitssystem möchte, dem bleibt letztendlich nur bei der kommenden Bundestagswahl eine der Parteien: #CDU, #CSU oder #FDP.

Bürgerversicherung
Bürgerversicherung – Nein Danke
Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich ist.

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Weitere Informationen zur Bürgerversicherung:

#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/02/25/buergerversicherung-nr-1-warum-die-buergerversicherung-fuer-gesetzlich-versicherte-gefaehrlich-waere-2/#comment-29


#Bürgerversicherung Nr. 2 – Warum die Bürgerversicherung für Mieter teuer wird.

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/04/buergerversicherung-nr-2-warum-die-buergerversicherung-fuer-mieter-teuer-wird/#comment-26


#Bürgerversicherung Nr. 3 – Warum eine Bürgerversicherung auch für gesetzlich Versicherte schlechter wäre

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/05/buergerversicherung-nr-3-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/#comment-27


#Bürgerversicherung Nr. 5 – Wieder das alte System wie in der DDR?

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/05/15/buergerversicherung-nr-5-wieder-das-alte-system-wie-in-der-ddr-2/

Entschädigung bei #Verkehrsunfall auch für #Ältere

Das OLG #Koblenz hat mit Urteil vom 18.04.2016 – 12 U 996/15 entschieden, dass auch ältere Menschen, die nach einem unverschuldeten #Verkehrsunfall zu Hause Hilfe brauchen, vom #Unfallverursacher Geld für den „Haushaltsführungsschaden“ verlangen können.
Der Fall

Die Klägerin war bei einem #Verkehrsunfall durch einen Dritten verletzt worden. Sie begehrte u.a. Schadenersatz (Rentenzahlung) für die Bezahlung einer Haushaltshilfe.

Fast nach jedem Personenschaden entsteht auch ein Haushaltsführungsschaden, wenn die verletzte Person zuvor den Haushalt mindestens teilweise durchgeführt hat. In dem Umfange, wie der Haushalt nicht geführt werden kann, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der notwendigen Kosten, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen.

In der bisherigen Rechtsprechung galt überwiegend die Auffassung, dass ab etwa dem 75. Lebensjahr die Pflicht zur Haushaltsführung allgemein ende. Darauf berief sich auch der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer.

Die Entscheidung

Nach Meinung des OLG Koblenz ist es im Rahmen der Zuerkennung eines Haushaltsführungsschadens nicht gerechtfertigt, diesen auf das 75. Lebensjahr zu begrenzen. Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbstständigkeit im Alter fortgehend steigt, musste nach der Überzeugung des OLG von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden, dass die Klägerin ohne das Schadenereignis ihren Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbstständig führen würde.

Etwas Anderes könne nur dann gelten, wenn ganz konkret in der Person der Klägerin Umstände erkennbar wären, die dazu führen würden, die überwiegende Wahrscheinlichkeit dieses Verlaufs in Zweifel zu ziehen. Solche Umstände waren aber weder von der Beklagtenseite vorgetragen worden, noch waren sie für das Gericht ersichtlich.

Der Klägerin war damit die Rente ohne eine Befristung zuzuerkennen.

Quelle:

https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=359049&cHash=68c054a9cd99c699f0c1e8927fdf81b5

Zu einer vernünftigen Vorsorge gehört neben einer #Verkehrsrechtsschutzversicherung (gerade die Durchsetzung von #Schadensersatzansprüchen ist eine langwierige und finanziell teure Angelegenheit) auch die rechtliche Vorsorge durch entsprechende #Vollmachten.

So bietet der #Notfallordner-#Vorsorgeordner vom Fischer-Verlag (www.notfallordner-vorsorgevollmacht.de ) eine umfangreiche Hilfe.

#Stresstest #Pensionsfonds und #Pensionskassen

#Stresstest #Pensionsfonds und #Pensionskassen Zumindest auf größere deutsche #EbAV kommt mit dem jüngst gestarteten Stresstest der europäischen Aufsicht zusätzlicher Aufwand zu. Die Frage nach dem Gestaltungswillen der Behörde bleibt, ebenso wie die nach der Sinnhaftigkeit der Operation. Frank Zagermann erläutert.Gerade einmal vier Monate nach Verabschiedung der überarbeiteten Pensionsfonds-Richtlinie hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (#EIOPA) am 18. Mai 2017, erneut auf eigene Initiative, einen Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (#EbAV) gestartet. Es kehrt also keine Ruhe an dieser Front ein.
http://www.lbav.de/nicht-genug-dazu-gelernt/

Unterschied #Betreuungsvollmacht und #Vorsorgevollmacht

Wer meint, eine #Bankvollmacht und eine #Patientenvollmacht reicht, der irrt sich gewaltig.

Eine Bankvollmacht ist im Regelfall wertlos, wenn ein Sie durch Krankheit (z. B. #Demenz) oder Unfall geschäftsunfähig sind.

Der Grund ist ganz einfach:

Wenn eine Person geschäftsunfähig ist, erhält – sofern keine gültige Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht vorhanden ist – einen Betreuer. Oft ist der Betreuer kein Angehöriger, sondern auch ein Berufsbetreuer, der dann treuhänderisch auch Ihr Vermögen verwalten soll.

Zu diesem Zweck wird durch den Betreuer ein neues Konto eröffnet, auf das ausschließlich der Betreuer Zugriff hat.

Wenn Sie jemand eine Bankvollmacht erteilt haben, behält zwar die Kontovollmacht Gültigkeit, allerdings nur für das alte Konto.

Welche Unterschiede gibt es zwischen:

  • #Bankvollmacht
  • #Vorsorgevollmacht
  • #Generalvollmacht
  • #Unternehmervollmacht ?

Der nachfolgende Film gibt einige Grundinformationen:

YouTube player

 

Besonders wichtig ist auch alle notwendigen Dokumente, Verfügungen und Vollmachten griffbereit für Angehörige aufzubewahren.

Zu diesem Zweck wurde der Notfallordner-Vorsorgeordner in 50 verschiedenen Ausführungen entwickelt.

Neben der „Standardausgabe-PRIVAT“ gibt es:

  • #Notfallordner für #Beamte
  • unterschiedliche Ausgaben #Notfallordner für #Heilberufe (z.B.: Apotheker, Ärzte, Zahnärzte)
  • 45 verschiedene Ausgaben #Notfallordner für #Selbstständige (Personengesellschaften) , #Unternehmer (Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH/AG), 43 unterschiedliche Ausgaben für #Handwerker.

Der Notfallordner Privat ist für 27,– Euro* für jeden erschwinglich. Die Ausgabe für Beamte, Unternehmer, Selbstständige sowie Handwerker umfasst zusätzlich viele Hinweise für die entsprechende Gruppe (Preis: 42,– Euro*) und ist im Internet bestellbar

https://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

*(inkl. MWSt. zuzüglich Verpackung und Versand).

#Klimaschutz #G7 Treffen

#Trump geht es nur um seine #Wirtschaft – und der Klimaschutz ist ihm völlig egal, solange die USA 🇺🇸 mit seiner Wirtschaft wächst.Vielleicht müssen erst Boykotts der amerikanischen Produkte erfolgen und die amerikanische Wirtschaft darunter leiden, damit Trump der Klimaschutz wichtig wird?

<Bitte teilen> – Es geht um die Zukunft unserer Kinder und unsere Zukunft!

Kein Bekenntnis zum Klimaschutz. Trump isoliert USA in G7-Abschlusserklärung

Trump isoliert USA in G7-Abschlusserklärung

Donald Trump: kam später als alle anderen – und blockierte.

Das Treffen der G7 verläuft angespannt – was an US-Präsident Trump liegt. Alle Teilnehmerstaaten reden auf den Gipfelneuling ein, aber der ist nicht zu bewegen. Mit den USA gibt es keine Einigung zu Flüchtlingen. Auch ein Bekenntnis zum Pariser Klimaabkommen fehlt.

Der G7-Gipfel wird als G6 plus USA enden – nicht zuletzt wegen Differenzen beim Klimaschutz. In der Abschlusserklärung des Treffens werde deutlich gemacht, dass sich die Vereinigten Staaten im Gegensatz zu den sechs anderen Ländern nicht klar zum Pariser Klimaabkommen bekennen wollen, hieß es aus Diplomatenkreisen. Die Klimapolitik war neben Freihandel und Flüchtlingen eines der großen Themen auf Sizilien, bei dem keine Einigkeit mit US-Präsident Donald Trump erzielt werden konnte.

Die anderen Teilnehmerstaaten Deutschland, Japan, Kanada, Großbritannien, Frankreich und Italien bekräftigten hingegen, die Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgase schnell umsetzen zu wollen. Die Unterhändler saßen bis tief in die Nacht zusammen und setzten ihre Verhandlungen über die Abschlusserklärung am Vormittag fort.

http://n-tv.de/politik/Trump-isoliert-USA-in-G7-Abschlusserklaerung-article19862228.html

#Betriebsrentenstärkungsgesetz Garantieverbot bleibt im #BRSG

Die Koalitionsparteien haben sich in den den offenen Punkten der #bAV-Reform geeinigt.
Die CSU war zunächst gegen ein Garantieverbot und hatte jetzt dem Garantieverbot zugestimmt.

Somit wird in der NEUEN BAV-Welt keine Mindestgarantie in der betrieblichen Altersversorung vorhanden sein.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können – wenn dies im Tarifvertrag zukünftig beschlossen wird – eine betriebliche Altersversorgung vereinbaren, wobei es KEINE Auszahlungsgarantie gibt.

Daneben besteht die BISHERIGE betriebliche Altersversorgung weiter!

Es gibt ab 1.1.2018 zwei Welten der betrieblichen Altersversorgung.

Wie geht es nun weiter?

Die Tagesordnungen des Deutschen Bundestages sind bereits aktualisiert worden:

Die 121. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales findet am kommenden Mittwoch nicht-öffentlich im Paul-Löbe-Haus statt und behandelt unter TOP 2 das BRSG.

Die 2. und 3. Lesung zum BRSG soll dann in der 237. Sitzung des Bundestages am 1. Juni erfolgen (TOP 11).

Die 2. BAV-Welt – #Betriebsrentenstärkungsgesetz – #BRSG

Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist inzwischen weiter fortgeschritten.

Zunächst jedoch ein wichtiger Hinweis: Für die bisherige betriebliche Altersversorgung ändert sich nichts wesentliches!

Nur in der neuen #BAV-Welt ist der Arbeitgeber von der Haftung befreit!

In der neuen BAV-Welt gelten andere gesetzlichen Grundlagen, als in der bisherigen „Betrieblichen Altersversorgung“.

Neben der Haftung des Arbeitgebers, die bei der 2. Welt der BAV entfällt, ist auch die Kapitalanlage anders geregelt.

Die Kapitalanlage ist zwar auch chancenreicher, allerdings auch erheblich risikoreicher.

Viele Befürworter der 2.BAV-Welt verweisen auf die Entwicklung der Charts in den letzten 40 Jahren. Vergessen wird jedoch hierbei, dass der Aktientrend in unmittelbarem Einfluss der Demografie ist.

So hat Deutschland heute rund 82,5 Mio. Einwohner. Durch die geringe Geburtenrate (Fertilitätsrate) von 1,4 Kindern nimmt der Anteil der älteren Menschen sehr stark zu. Gleichzeitig schrumpft unsere Bevölkerung in den kommenden 30 Jahren auf ca. 64 Mio. Einwohner (ohne Zuwanderung).

Bei einer Zuwanderungsrate von jährlich 500.000 Menschen würde die Bevölkerung trotzdem auf ca. 73 Mio. Menschen schrumpfen. Das Durchschnittsalter wird in den kommenden 30-50 Jahren auf über 65 Jahre ansteigen.

Dies trifft im übrigen nicht nur Deutschland, sondern alle Industriestaaten!

Warum der demografische Wandel für den Aktienmarkt gefährlich ist….

Wenn die Anzahl der Rentenbezieher gegenüber den Arbeitnehmer steigt, sind die Auswirkungen nicht nur in der gesetzlichen Rente, gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung negativ sichtbar, sondern haben auch Auswirkungen auf den Kapitalanlage-, Aktien- und Immobilienmarkt.

Viele in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten schauen auf die Rentenauskunft und sehen lediglich den zu erwartenden Rentenbetrag. Selbst ohne Hochrechnung sind sich viele Versicherte nicht bewusst, dass es sich um die BRUTTO-Rente handelt. Von dieser Brutto-Rente müssen jedoch noch folgende Posten abgezogen werden:

  • Beitrag Krankenversicherung
  • Beitrag Pflegeversicherung
  • Steuern
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Das Problem wird für viele Versicherte sein, dass die Rente nicht ausreicht und dann bestehende Spar-Reserven benötigt werden. Wurde in der Vergangenheit über Aktien angespart, dann müssen diese Aktien für die Aufbesserung der Rente verkauft werden.

Da der Kurs (Aktien, Fonds usw.) durch Angebot und Nachfrage entsteht, wird der Aktienkurs negativ durch einen höheren „Altenanteil“ sinken (der Anteil der Arbeitnehmer, die Aktien kaufen wird kleiner sein, als der Anteil der Senioren.

Die Hochrechnung der heutigen Charts ist aufgrund des demografischen Wandels ein Traum, der nicht mehr stimmt.

Gerade bei der Geldanlage über die Betriebsrente in der „2. Welt (Betriebsrentenstärkungsgesetz) wird dies zu Entwicklungen führen, die dazu führt, dass in Zukunft in Aussicht gestellte Renten völlig unzutreffend sein werden.

Wie sich dies in der Praxis auswirkt, wurde 2008 in den USA sichtbar, als die Renten der Amerikaner um 30 % aufgrund der Börsenkrise eingebrochen sind. Für einen Rentner, der eine hohe Rente hat, sind 30 % vielleicht verschmerzbar, nicht jedoch für einen Rentner, der nahe am Existenzminimum lebt.

Die „NEUE BAV-Welt“ – Betriebsrentenstärkungsgesetz – ist für den Durchschnittsverdiener nicht empfehlenswert! Auch wenn in der Prognose der „bisherigen BAV-Welt“ aufgrund der vorsichtigeren Kalkulation weniger erwirtschaftet wird, so ist dort eine Rentengarantie weiter vorhanden!

Und wer die Rentenvorsorge nicht in der bisherigen BAV-Welt machen kann (weil der Arbeitgeber nicht mitspielt), sollte dann auf Riesterprodukte oder Rürup zurückgreifen.

Weitere allgemeine Informtationen:

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E-Mail: presse@forum-55plus.de
Tel.: (07156) 343 54