RENTE UNTER BESCHUSS: Wie Arbeitgeber und Politik den Generationenvertrag systematisch aushöhlen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann
– Rentenberater (RDG) .
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Die Diskussion um die Zukunft der Rente in Deutschland ist kein Zufall, sondern Teil einer Strategie. Arbeitgeberverbände sowie CDU, CSU, FDP und AfD treiben eine Entwicklung voran, die das Umlagesystem schwächt – zugunsten kapitalgedeckter Modelle.

Deutschland hinkt bei der Arbeitgeberbeteiligung hinterher

Im europäischen Vergleich zeigt sich: Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Arbeitgeberbeteiligung an der gesamten Altersversorgung unter 50 % liegt.

Das bedeutet:

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils rund 50 %,
  • in vielen europäischen Ländern ist der Arbeitgeberanteil deutlich höher,
  • in der betrieblichen Altersversorgung liegt der Zuschuss meist nur bei maximal 15 % – und nur bei Sozialversicherungsersparnis.

Das Ergebnis: Die finanzielle Last verschiebt sich zunehmend auf die Beschäftigten.

Die Strategie dahinter

Die Debatte wird gezielt auf zwei Modelle reduziert:

  • Umlagesystem,
  • Kapitaldeckung.

Doch das lenkt ab. Es geht nicht um das System – sondern um die Verteilung der Kosten.

Je stärker die gesetzliche Rente geschwächt wird – etwa durch eine Absenkung unter die 48-%-Haltelinie – desto mehr wird Altersvorsorge in bAV und private Modelle verschoben. Genau dort ist die Arbeitgeberbeteiligung deutlich geringer.

AfD: Keine Partei der Arbeitnehmer und Rentner

Die AfD positioniert sich nicht als Interessenvertretung von Arbeitnehmern oder Rentnern. Forderungen zur Schwächung von Gewerkschaften und zur Infragestellung des Mindestlohns sprechen eine klare Sprache.

Auch die oft genannten „70 % Rente“ sollen nicht aus der gesetzlichen Rente entstehen, sondern aus bAV und privater Vorsorge. Dort können sich Arbeitgeber weitgehend aus der Verantwortung ziehen.

Kapitalmarkt statt Sicherheit

Mit der Verlagerung steigt die Abhängigkeit von Banken und Versicherungen – bei gleichzeitig höheren Kosten:

  • Gesetzliche Rente: ca. 1 % bis 1,5 % Verwaltungskosten,
  • private Anbieter: ca. 2,5 % bis 4 %,
  • zusätzlich ca. 2,4 % Vertriebskosten.

Wer zahlt die Rechnung?

Am Ende sind es die Arbeitnehmer:

  • höhere Eigenanteile,
  • mehr Risiko,
  • höhere Kosten.

Resümee

Die Rentendebatte ist kein neutraler Diskurs. Das Umlagesystem wird gezielt geschwächt, um kapitalgedeckte Modelle auszubauen – und die Verantwortung von Arbeitgebern zu reduzieren.

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#Rente #Altersvorsorge #bAV #Sozialpolitik #Deutschland

Betriebliche Altersversorgung: Große Errungenschaft – aber nur für wenige?

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Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als zweite Säule der Altersvorsorge. Doch sie ist nicht flächendeckend: Vor allem Beschäftigte in Großunternehmen und tarifgebundenen Betrieben profitieren – kleine Betriebe bleiben zurück.

Verbreitung nach Betriebsgröße

  • >1.000 MA: 75–90 %,
  • 500 MA: 70–80 %,
  • 100 MA: 50–60 %,
  • 10 MA: 20–30 %,
  • Kleinbetriebe: oft unter 20 %.

Geschlechterunterschiede

  • Männer: 27 %,
  • Frauen: 13 %.

Zwar existieren rund 18 Mio. Verträge, doch diese Zahl täuscht: ruhende Verträge, Mehrfachverträge und geringe Leistungen verzerren das Bild.

Rechtsanspruch – begrenzt

Nach § 1a BetrAVG besteht nur ein Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt 15 % Zuschuss, aber nur bei eigener SV-Ersparnis. Zudem bestimmt er Durchführungsweg und Anbieter – echte Wahlfreiheit fehlt.

Komplexität als Problem

Die bAV ist so umfangreich und kompliziert, dass jedes Jahr bei der aba – Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung e.V. mehrere Tage Seminare – selbst für Spezialisten – stattfinden!

Politische Entwicklung kritisch

Einige Parteien (besonders CDU, CSU, FDP und AfD) sehen die gesetzliche Rente nur noch als Basis – teils ohne 48 %-Haltelinie. Stattdessen sollen bAV und private Vorsorge wachsen.

Reform ist notwendig

  • Abbau der Arbeitgeberhaftung, um Hemmschwellen zu senken, dafür aber,
  • Zertifizierte Standardprodukte,
  • Freie Anbieterwahl,
  • AG-Zuschüsse von 30–50 %,
  • BU- und Hinterbliebenenschutz verpflichtend integrieren,
  • Strukturen vereinfachen.

Entscheidend: Alle müssen mitziehen

  • Arbeitgeber,
  • Gewerkschaften,
  • politische Parteien,
  • Beratungsfirmen, Dienstleister und Versicherer.

Resümee

Die bAV ist wichtig, aber kein flächendeckender Erfolg.

Ohne Reformen, höhere Arbeitgeberbeteiligung und gemeinsames Handeln bleibt sie ein Privileg weniger – statt eine Lösung für alle.

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#Reha #Rentenversicherung #Altersrente #Sozialrecht #Rentenberatung

Erwerbsminderungsrente vor Gericht: Warum viele Anträge scheitern – und was wirklich geprüft wird!

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Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de

Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, hofft auf finanzielle Sicherheit. Doch viele Anträge werden abgelehnt – und selbst vor Gericht haben Betroffene oft keinen Erfolg. Der Grund: Die rechtlichen Maßstäbe sind strenger, als viele denken.

Nicht der Beruf zählt – sondern der Arbeitsmarkt

Gerichte prüfen nicht, ob jemand seinen bisherigen Beruf noch ausüben kann. Entscheidend ist, ob überhaupt noch eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Wer also seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch leichte Tätigkeiten schafft, gilt oft nicht als voll erwerbsgemindert.

Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VI. Eine volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann – unabhängig von Ausbildung oder Einkommen.

Medizinische Gutachten sind der Schlüssel

Im Mittelpunkt steht fast immer ein medizinisches Gutachten. Dieses bewertet die Leistungsfähigkeit. Subjektive Beschwerden reichen nicht aus – entscheidend sind objektive Befunde.

Gerichte folgen diesen Gutachten häufig, wenn sie schlüssig sind.

Häufige Irrtümer

  • Eine Schwerbehinderung führt nicht automatisch zur Erwerbsminderungsrente,
  • Eine lange Krankheitsgeschichte reicht nicht aus,
  • Mehrere Diagnosen bedeuten nicht zwingend eine geringe Leistungsfähigkeit.

Rechtsprechung aus Baden-Württemberg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mehrfach klargestellt, dass nicht der bisherige Beruf entscheidend ist.

Ein Beispiel (Az. L 10 R 3954/19): Ein Kläger konnte seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Rente wurde dennoch abgelehnt, weil laut Gutachten noch leichte Tätigkeiten über sechs Stunden täglich möglich waren.

Warum viele Verfahren scheitern

  • fehlende medizinische Unterlagen,
  • unklare Befunde,
  • falsche Selbsteinschätzung.

Gerichte entscheiden nach Gutachten – nicht nach persönlichem Empfinden.

Der entscheidende Punkt: Vorbereitung vor Antrag

Vor dem Rentenantrag kann der Versicherungsverlauf noch aktiv gestaltet werden. Danach ist vieles kaum noch korrigierbar.

Gemeinde-Versicherungsämter und Rentenversicherungsträger nehmen Anträge auf – eine strategische Prüfung erfolgt dort nicht.

Deshalb sollte dringend beachtet werden, dass vor der Antragstellung eine Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater (RDG) erfolgt.

Resümee

Die Erwerbsminderungsrente folgt klaren gesetzlichen Regeln. Entscheidend sind medizinische Nachweise, die tatsächliche Leistungsfähigkeit und die richtige Vorbereitung. Wer das nicht beachtet, riskiert eine Ablehnung – selbst bei schwerer Erkrankung.

#Erwerbsminderungsrente #LSGStuttgart #Rentenrecht #Sozialgericht #Rentenberatung

Teil 1-. Wohngeld oder Grundsicherung? Der große Rentner-Irrtum!

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Werner Hoffmann.

Viele Rentner glauben, sie müssten sich automatisch für Grundsicherung entscheiden, wenn die Rente klein ist. Andere gehen davon aus, dass Wohngeld nur für Arbeitnehmer gedacht ist. Beides ist falsch.

Tatsächlich können Rentner grundsätzlich selbst entscheiden, welche Leistung sie beantragen. Sie können also zunächst Wohngeld beantragen – auch wenn sich später herausstellt, dass Grundsicherung günstiger gewesen wäre.

Der entscheidende Punkt ist: Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, Grundsicherung dagegen eine Existenzsicherungsleistung.

Rechtlich gilt: Wer Grundsicherung erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das ergibt sich aus § 7 Wohngeldgesetz. Dort ist geregelt, dass Personen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn ihre Unterkunftskosten bereits durch andere Sozialleistungen berücksichtigt werden.

Das bedeutet aber nicht, dass Rentner zuerst Grundsicherung beantragen müssen. Sie können direkt Wohngeld beantragen. Die Wohngeldstelle prüft dann, ob das Einkommen zum Leben reicht.

Genau hier entsteht in der Praxis ein großes Risiko: Wenn ein Rentner nur Wohngeld beantragt und die Bearbeitung mehrere Monate dauert, kann sich später herausstellen, dass Grundsicherung besser gewesen wäre. Dann droht ein finanzieller Verlust.

Denn Sozialhilfe wird grundsätzlich erst ab Antragstellung gewährt.

Deshalb ist es enorm wichtig, frühzeitig zu prüfen: Reicht das Einkommen insgesamt zum Leben – oder wird eine Existenzsicherungsleistung benötigt?

Im nächsten Teil geht es um die entscheidende Frage:
Wann lohnt sich Wohngeld überhaupt?

#Wohngeld #Grundsicherung #Rente #Rentner #Sozialrecht

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-1-wohngeld-oder-grundsicherung-der-grosse-rentner-irrtum/

Renten-Kehrtwende ab Juli 2026: Minijobber sollen eine zweite Chance bekommen

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Werner Hoffmann.

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Ab dem 1. Juli 2026 soll sich für Millionen Minijobber Entscheidendes ändern. Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung während eines laufenden Minijobs bislang nicht mehr korrigieren. Es galt praktisch: Einmal befreit – in diesem Job gebunden.

Wichtig: Diese Neuregelung ist derzeit vorgesehen, aber noch nicht endgültig als geltendes Recht in Kraft.

Befreiung soll einmalig rückgängig gemacht werden können

Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen Minijobber ihre frühere Befreiung ab dem 1. Juli 2026 einmalig wieder aufheben können.

Das wäre neu. Bislang war eine Änderung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich.

Geplant ist:

  • Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft,
  • Vergangene Zeiten bleiben beitragsfrei,
  • Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich,
  • Eine spätere erneute Befreiung ist nicht mehr vorgesehen.

Wichtige Klarstellung

Die Befreiung gilt nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis.

Wird ein Minijob beendet und später ein neuer begonnen, entsteht automatisch wieder Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich dann neu entscheiden.

Die geplante Änderung betrifft daher vor allem Personen, die in einem noch laufenden Minijob vor Jahren die Befreiung gewählt haben und diese nun korrigieren möchten – ohne kündigen zu müssen.

603 Euro ab 1. Januar 2026

Bereits feststehend ist: Zum 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich, da der Mindestlohn erhöht wird. Wer bis zu 603 Euro verdient, bleibt im Minijob.

In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung beantragt wird.

Warum das relevant ist

Mit eigenem Beitragsanteil zählt der Monat als vollwertige Pflichtbeitragszeit. Das kann entscheidend sein für die 35-jährige Wartezeit, die 45-jährige Wartezeit, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie Reha-Leistungen.

Sollte die Gesetzesänderung wie geplant in Kraft treten, eröffnet sie vielen Betroffenen eine echte zweite Chance. Eine individuelle Prüfung des Versicherungsverlaufs bleibt jedoch empfehlenswert.

#Minijob #603Euro #Rentenversicherung #Altersvorsorge #Rentenberatung

Quelle: https://rentenberater.blog/renten-kehrtwende-ab-juli-2026-minijobber-sollen-eine-zweite-chance-bekommen-2/

Teil 3 – Drei Monate vor Bürgergeld und eine neue Perspektive

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Werner Hoffmann – unabhängiger Rentenberater – www.Renten-Experte.de

Als Susi Müller nur noch drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte, wurde sie langsam unruhig.

Die Zeit war schneller vergangen, als sie gedacht hatte. Zwei JahreArbeitslosengeld waren plötzlich fast vorbei – und eine neue Arbeitsstelle war nicht in Sicht.

Ihre gesundheitlichen Einschränkungen machten vieles schwierig. Langes Stehen, schweres Heben oder dauerhaftes Gehen waren mit zwei künstlichen Kniegelenken kaum noch möglich.

*

Auch bei der Arbeitsagentur wusste man, dass ihre Vermittlungschancen sehr begrenzt waren.

Susi begann deshalb zu überlegen, wie es weitergehen könnte.

Der nächste Schritt wäre klar gewesen:

Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes hätte sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen müssen.

Doch genau diese Vorstellung gefiel ihr überhaupt nicht.

Sie hatte viele Jahre gearbeitet und wollte möglichst vermeiden, komplett in das Bürgergeldsystem zu rutschen.

In dieser Phase erzählte ihr eine Bekannte von einer Möglichkeit, über die Susi bislang noch gar nicht nachgedacht hatte.

„Warum gehst du nicht einmal zu einem Rentenberater?“

Susi war zunächst überrascht. An eine solche Beratung hatte sie bislang überhaupt nicht gedacht.

Ein paar Tage später saß sie tatsächlich in einem Beratungsbüro und erzählte ihre ganze Geschichte:

  • die Operationen,
  • die beiden Knieprothesen,
  • den abgelehnten Antrag auf Erwerbsminderungsrente,
  • und den nur mit 30 % festgestellten Grad der Behinderung.
**

Der Rentenberater hörte aufmerksam zu und stellte viele Fragen.

Dann sagte er einen Satz, der Susi noch lange im Gedächtnis bleiben sollte:

„Ihr Fall besteht nicht nur aus einem Rentenantrag. Hier greifen mehrere Sozialleistungen ineinander.“

Er erklärte ihr, dass man ihre Situation nicht nur aus der Perspektive eines einzelnen Antrags betrachten darf.

Denn verschiedene Bereiche greifen ineinander:

  • Arbeitslosengeld,
  • Krankengeld,
  • Wohngeld,
  • Rehabilitation,
  • Erwerbsminderungsrente,
  • und das Schwerbehindertenrecht.
***

Susi schaute ihn erstaunt an.

An Wohngeld hatte sie zum Beispiel noch nie gedacht.

Der Rentenberater erklärte ihr, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass sie darauf Anspruch haben können – selbst wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.

Für Susi begann in diesem Moment ein ganz neuer Blick auf ihre Situation.

Plötzlich ging es nicht mehr nur um einen Antrag.

Es ging um eine Strategie.

Es ging um eine Strategie, die sie alleine niemals in die richtige Reihenfolge hätte bringen können – zumindest nicht so, wie es in ihrer persönlichen Situation sinnvoll gewesen wäre. Ein falscher Schritt, und die ganze Konstruktion gerät ins Wanken.

Teil 1 dieser Geschichte

Teil 2 dieser Geschichte

#Rentenberatung
#Sozialrecht
#Erwerbsminderungsrente
#Wohngeld
#Strategie

Ki-generierte Bilder:

*Gespräch mit Rentenberater im Büro, Unterlagen auf dem Tisch

**Rentenberater erklärt Dokumente, Fokus auf Unterlagen und Gespräch

*** Susi zu Hause mit Unterlagen am Küchentisch, nachdenklich

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-3-drei-monate-vor-buergergeld-und-eine-neue-perspektive/

Früher in Rente – Aber bitte nicht blind! Die ganze Wahrheit über Sonderbeiträge

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Werner Hoffmann.

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Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.

Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.

Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.

Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:

1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.

2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten

Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.

Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.

Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:

  • dem persönlichen Gesundheitszustand,
  • der statistischen Lebenserwartung,
  • der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
  • wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
  • wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
  • dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
  • möglichen steuerlichen Auswirkungen,
  • und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.

Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.

Werner Hoffmann Rentenexperte - www.Renten-Experte.de

Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:

Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.

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#Rente #FrüherInRente #Rentenberatung #Altersvorsorge #Rentenplanung

Quelle: https://rentenberater.blog/frueher-in-rente-aber-bitte-nicht-blind-die-ganze-wahrheit-ueber-sonderbeitraege/

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann

Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.


Gesetzliche Grundlage

Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.

Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.

  • Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
  • Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.

Alter vs. neue Witwenrente

Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.


Einkommensanrechnung

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  • Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
  • Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
  • 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.

Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.


Änderungen ab Juli 2025

Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.


Mein Rat

  • Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
  • Lass deine Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
  • Melde Einkommensänderungen sofort,
  • Hol dir unabhängige Beratung.

Nur so lässt sich vermeiden, dass Geld verloren geht.


Weitere Informationen und persönliche Beratung:
www.renten-experte.de

Nützlicher Zusatz:

www.not-fallordner.de


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Quelle: https://rentenberater.blog/tipp-vom-rentenberater-bei-witwenrente-teil-2-die-gesetzlichen-grundlagen-und-was-sich-ab-2025-aendert/

Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.

Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,

ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
ein minderjähriges Kind erzogen wird,
oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.

Was ändert sich 2026?

1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.

2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.

3) Altersgrenzen im Blick behalten
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.

Warum ist das so wichtig?
Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,

unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
eigenes Einkommen die Leistung mindert,
Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.

Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.

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Quelle: https://rentenberater.blog/witwenrente-2026-diese-aenderungen-koennen-tausende-euro-unterschied-machen/

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 1: Wenn die Rente plötzlich kleiner ausfällt

Ein Beitrag von
Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.).
Werner Hoffmann.

Viele Witwen und Witwer erleben eine böse Überraschung: Die Hinterbliebenenrente fällt deutlich niedriger aus als erwartet. Was als finanzielle Stütze gedacht war, reicht oft nicht für den Alltag. Ursache ist meist eine wenig bekannte Regelung der Deutschen Rentenversicherung – die Einkommensanrechnung.

Diese greift automatisch, sobald zusätzliches Einkommen fließt – etwa aus Arbeit, einer Betriebsrente oder weiteren Renten. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird teilweise abgezogen. Im Schnitt verlieren Betroffene über 200 Euro im Monat. Besonders Frauen trifft das hart, weil sie häufig Teilzeit gearbeitet haben und auf die Witwenrente angewiesen sind.

Die gesetzliche Grundlage steht in § 97 SGB VI. Dort ist genau festgelegt, wie das Einkommen ermittelt wird – und das ist komplexer, als viele denken. Denn die 40 Prozent, die am Ende auf die Witwenrente angerechnet werden, entstehen erst nach einer mehrstufigen Berechnung mit pauschalen Abschlägen, Freibeträgen und Zwischenwerten. Beispiele hierzu gibt es in weiteren Artikeln.

Gerade weil die Berechnung so unübersichtlich ist, lohnt sich eine fachkundige Prüfung. Kleine Fehler oder nicht berücksichtigte Freibeträge können große Auswirkungen haben. Ein Rentenberater erkennt schnell, ob Abzüge korrekt sind, und hilft bei Anträgen, Nachweisen oder Widersprüchen. Häufig werden Leistungen zu stark gekürzt, weil unvollständige Daten vorliegen.

Jede Änderung Ihrer Einkommenssituation – ob neue Teilzeitstelle, betriebliche Altersrente, Abfindung oder Bonuszahlung – kann die Witwenrente beeinflussen. Deshalb gilt: Bei jedem Einkommenswechsel den Rentenberater einschalten. So vermeiden Sie, dass Ihnen zustehendes Geld verloren geht.

Viele Erfahrungen zeigen, dass erst nach fachkundiger Beratung klar wird, welche Rechte und Möglichkeiten wirklich bestehen. Das Rentenrecht ist kompliziert, und Fehler sind keine Seltenheit. Wer früh reagiert, kann Kürzungen reduzieren oder zu viel einbehaltene Beträge zurückerhalten.

Sehr hilfreich ist auch ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Informationen, Dokumente und Vollmachten festgehalten werden. Der Notfallordner von

www.not-fallordner.de

bietet wertvolle Unterstützung, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu bleiben – für sich selbst und die Angehörigen.

Witwenrente ist keine Wohltat, sondern eine erworbene Leistung. Sie soll Sicherheit geben, wenn der Mensch fehlt, der bisher den Lebensunterhalt mitgetragen hat. Diese Sicherheit zu schützen, ist Aufgabe eines qualifizierten Rentenberaters.

Mein Rat: Lassen Sie Ihre Rentenunterlagen prüfen – spätestens dann, wenn sich Ihre Einkünfte verändern. So behalten Sie den Überblick und sichern Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter.


Weitere Informationen und persönliche Beratung finden Sie auf:
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