China-Russland-Nordkorea-Belarus – Hauptblock der Diktaturen-

Die zukünftige #Weltordnung wird aus 3 Gruppen bestehen: #Demokratische Welt, #Diktatur und „noch offen“

Der Krieg in der #Ukraine wird lange Zeit keinen Sieger kennen.

Vielmehr ist mit einem „frozen conflict“ zu rechnen, der uns viele Ressourcen und lange Jahre beschäftigen wird.

Es wird ein Konflikt zwischen der freien und demokratischen Welt und den Technokratien und Diktaturen dieser Welt.

Auf der einen Seite der Block mit den USA und Europa, auf der anderen das alles dominierende China mit dem Anhängsel Russland. Große Teile der Welt wie Afrika, Südamerika und Indien unentschlossen bzw. in Abhängigkeiten zu China in und Russland! Diese Kontinente und Länder dürfen wir nicht kampflos aufgeben.

Was viele gerne übersehen: Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat die Resolution zur humanitären Situation in der Ukraine mit großer Mehrheit von 140 Länder. angenommen. China, Indien und 36 andere Länder enthielten sich der Stimme. Es war die Bevölkerungsmehrheit auf unserem Planeten! Dies sollte uns eine Warnung sein.

Die Unterstützung Russlands im Ukraine-Krieg beweist, welche Ziele die Politiki China’s verfolgt. Beide Länder denken in Blöcken und Einflusssphären. Beide schrecken nicht davor zurück, wirtschaftliche Abhängigkeiten zu generieren und zu nutzen, um ihre Macht auszudehnen. #China ist für Europa deshalb nicht nur ein wirtschaftlicher Konkurrent, sondern längst ein sicherheitspolitisches Risiko. Peking arbeitet an einer Weltordnung jenseits unserer westlich-liberalen Prinzipien mit brutalsten Methoden und Unterdrückung.

Noch ist der Westen wirtschaftlich und militärisch China und #Russland weit überlegen. Aber wir müssen unsere Werte aktiver verteidigen und unsere Interessen stärker durchsetzen.

Die „neue Seidenstraße“ bedarf ebenso unseres Widerstands wie das starke Engagement von China in Afrika. Auch der Ausverkauf unserer Industrie von Unternehmen wie Kuka oder Putzmeister ist zu unterbinden.

Es gilt: Wehret den Anfängen, aber China ist schon viel weiter!

https://amp-n–tv-de.cdn.ampproject.org/c/s/amp.n-tv.de/wirtschaft/China-greift-Grundfesten-des-EU-Binnenmarktes-an-article23261677.html

Die Länder des demokratischen Flügels sind:

  • Europäische Union
  • Europäische demokratische Staaten, wie z.B. Norwegen, Schweden, Finnland, Großbritannien
  • Australien
  • USA (noch, so lange nicht wieder Trump Präsident ist)
  • Japan
  • Südkorea
  • Taiwan

Länder mit Diktatur:

  • China
  • Russland
  • Belarus
  • Nordkorea

Andere Staaten, die entweder technokratische, diktatorische oder demokratische Züge haben, aber noch offen sind:

  • Indien
  • Venezuela

Omikron Delta Virus – Vergleich Südafrika und Deutschland

Immer wieder argumentieren #Impfgegner, dass die #Pandemie von Delta und #Omikron in #Südafrika nicht so schlimm gewesen wäre. Man bräuchte gar keine #Impfung….

Diese Aussage ist falsch.
Grundsätzlich muss man die landesspezifischen Angaben vergleichen.
Bei einem Vergleich muss man also folgende Angaben ebenso berücksichtigen:
-Klima
-Einwohnerzahl
-Fläche eines Landes
-Einwohner je km²
-Lebenserwartung
-Tourismusquote
-Business-Reisequote

Vergleicht man #Deutschland mit #Südafrika wird sehr schnell deutlich, dass beide Länder NICHT vergleichbar sind.
Daten aus Deutschland / Südafrika
-Klima (Kältere Temperaturen, Aufenthalt öfters in geschlossenen Räumen), im Winter weniger Lüftung, als in Südafrika)

Art: Deutschland / (Südafrika)

  • Einwohnerzahl 83,2 Mio. / (59,3 Mio.)
  • Fläche eines Landes 357.000 km² / (1,2 Mio. km²)
  • Einwohner je km²: 233 / (48,2)
  • Lebenserwartung: M:78,8; F:83,5 / (M:56/F:60)
  • Tourismusquote: 40 Mio. / (10,5 Mio.)
  • Business-Reisequote: 33 Mio., sehr hoch / (sehr niedrig)

Betrachtet man die #Vergleichsdaten, dann ist nachvollziehbar, warum in #Südafrika die Anzahl der Infizierten und Verstorbenen im Vergleich zu Deutschland geringer war.

Südafrika (Stand: 9.1.2022)

  • Anzahl Infizierte: 3,53 Mio.
  • Tote: 92.530

Deutschland:

  • Anzahl Infizierte: 7,57 Mio.
  • Tote: 114.000

In allen Ländern, in denen

  • die Einwohnerzahl je qkm niedrig ist,
  • weniger Reisen stattfinden (und dies auch auf die Fläche des Landes)
  • die Lebenserwartung niedriger ist und die Menschen ab 70 selten sind
  • das Klima eher nicht kalt ist,

wird die Anzahl der #Corona-#Infizierten und #Corona-#Verstorbenen niedriger sein, als in Deutschland.

Wäre in diesen Ländern eine adäquate Impfung wie in Deutschland, dann wäre die Corona-Infiziertenrate bzw. Todesrate noch erheblich geringer.

Es beweist, dass eine Impfung in Deutschland sinnvoll ist. Die Impfplicht kombiniert mit Kontaktbeschränkungen und Masken ist der einzige sinnvolle Weg.

Schaut man sich Länder wie Eritrea (6 Mio. Einwohner) an, dann ergibt sich auch dort ein extremes Beispiel mit fast keinen Infizierten, denn dort fährt selten ein Tourist oder Geschäftsmann hin.

Mit 8.419 Infizierten und 82 Corona-Toten in der gesamten Zeit der Corona-Pandemie wird dies sehr deutlich.

bAV-Urteil mit weitreichenden Folgen in der betrieblichen Altersversorgung

bAV betriebliche Altersversorgung BAG-Urteil LAG Hamm 4 Sa 852/17 Beratungshaftung in der betrieblichen Altersversorgung – Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung bei Arbeitgebern Maklern Versicherungsunternehmen Lebensversicherungen Direktversicherung Pensionskasse Unterstützungskasse Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung

Urteil Landgerichts Hamm mit weit reichenden Folgen für Arbeitgeber, bAV-Berater, Versicherungsvermittler, Makler  und Versicherer

Das Urteil des LAG Hamm wird – was bisher noch nicht so wahrgenommen wird – weitreichende Folgen haben.

Nicht nur bei Arbeitgebern wird dieses Urteil zu mehr Achtsamkeit bei der Beraterauswahl führen müssen, sondern auch bei Versicherern ein weiteres Risiko auslösen.

Neben der weiteren Risiko-Klassifizierung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (ggf. Zusatzprämie für Makler, die in der bAV beraten) wird dieses Urteil auch zu einer Vertriebsanpassung führen müssen.

Insbesondere bei Ausschließlichkeitsvertretern und angestellten Außendienstmitarbeitern werden hier Veränderungen notwendig werden.

Warum dies der Fall sein kann, wird deutlich, wenn man das Urteil des LAG Hamm genauer betrachtet:

Am 6.12.2017 hat das LAG Hamm ein Urteil gefällt (4 Sa 852/17), das in der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere in der Beratung – weitreichende Folgen haben kann. Es ging hierbei um die Entgeltumwandlung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz und vor allem um die Beitragspflicht.

Das LAG Hamm den Arbeitgeber verurteilt, dem früheren Arbeitnehmer den entstandenen Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, zu bezahlen.

Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer bei Abschluss der Vereinbarung über die Entgeltumwandlung nicht über die bevorstehende Beitragspflicht von einmaligen Kapitalleistungen ab dem 1. Januar 2004 aufgeklärt. Das betrifft ausdrücklich auch die von ihm ab 2017 weiterhin zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.


Arbeitgeberhaftung betriebliche Altersversorgung
Arbeitgeberhaftung betriebliche Altersversorgung

Die Leitsätze des Urteils:

  1. Verlangt der Arbeitnehmer, einen bestimmten Teil seiner künftigen Entgeltansprüche nach § 1a BetrAVG umzuwandeln, können den Arbeitgeber Hinweis- und Aufklärungspflichten treffen (hier: Hinweis auf eine anstehende Änderung des § 229 Absatz 1 Satz 3 SGB V), deren Verletzung Schadensersatzansprüche begründen können.
  2. Überträgt der Arbeitgeber die Information und Beratung über den von ihm gewählten Durchführungsweg einem Kreditinstitut, ist dieses als Erfüllungsgehilfe i.S.v. § 278 Satz 1 BGB anzusehen.

Link:  http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2017/4_Sa_852_17_Urteil_20171206.html


Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zwar zugelassen (BAG 3 AZR 206/18), inwieweit jedoch das BAG dies anders sieht, kann bezweifelt werden. Grund: Das Urteil des LAG Hamm bezieht sich letztendlich auf das BAG-Urteil (BAG 21.01.2014, 3 AZR 807/11) und wurde darauf aufgebaut.

Nach dem damaligen BAG-Urteil (2014) wurde zwar der nachfolgende Leitsatz:

„Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen.“

verfügt, allerdings mit folgendem Zusatz:

„15……..Der Gesetzgeber hat in § 1a BetrAVG die Verantwortungsbereiche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch dahin abgegrenzt, dass er die Entscheidung, künftige Entgeltansprüche in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, ausschließlich dem Arbeitnehmer zugewiesen und den Arbeitgeber erst dann zur Mitwirkung verpflichtet hat, wenn der Arbeitnehmer die Entscheidung zur Entgeltumwandlung getroffen und bekundet hat.

Ein „Verlangen“ nach Umwandlung eines bestimmten Teils künftiger Entgeltansprüche kann erst dann bekundet werden, wenn die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entgeltumwandlung durchgeführt werden soll, von dem Arbeitnehmer bereits getroffen wurde. Erst wenn dies geschehen ist, ist der Arbeitgeber zur Mitwirkung durch Abschluss der Entgeltumwandlungsvereinbarung zur Durchführung der Entgeltumwandlung verpflichtet.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung verlangt, bestimmte Informationspflichten hat.

Das BAG nennt hier auch beispielhaft die Pflicht des Arbeitgebers über

  • den Durchführungsweg
  • den konkreten Versorgungsträger
  • die Art der Zusage
  • und die Versicherungsbedingungen (Versorgungsbedingungen) des externen Versorgungsträgers

zu informieren. Die Aufzählung ist nicht abschließend. So gehören auch die Erläuterung der Besteuerung bzw. Verbeitragung in der Anwartschafts- und Leistungphase dazu.

Die Erfüllung der Informationsverpflichtung ist auch zu dokumentieren.

Mehrfach wurde schon gerichtlich entschieden, dass die Aushändigung der Versicherungsunterlagen Pflicht ist (BAG 3AZR 807/11 v. 21.1.2014 –; BAG 3 AZR 17/09 v. 15.9.2009; LAG Düsseldorf 12 Sa 751/12 v. 13.6.2012)

Der Arbeitgeber muss, wenn er Auskunft erteilt, diese vollständig und richtig erteilen. Hierbei wird eine gewisse Verhältnismäßigkeit unterstellt. Je komplexer die Versorgung ist, desto umfangreicher muss der Arbeitgeber informieren.

Wenn ein Arbeitgeber diese Information durch einen externen Berater erledigen lässt, dann ist dieser Berater oder das Beratungsunternehmen als Erfüllungsgehilfe zu betrachten (§ 278 Satz 1 BGB).

Zitat § 278 BGB:

„Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden……“

 

Wenn dieser Erfüllungsgehilfe eine ausreichende Information unterlässt, dann haftet hierfür der Arbeitgeber.

Im „Innenverhältnis“ kann dann der Arbeitgeber allerdings bei fehlenden Informationspflichten Regress fordern.

 

Mögliche Szenarien:

  1. Berater ist als Makler oder Mehrfachagent

In diesem Fall wird der Arbeitgeber direkt den Makler in Regress nehmen. Je nach Fallkonstellation kann der Regress durch die Vermögenschadenshaftpflicht gedeckt werden, oder der Makler hat (mind. einen gewissen Teil) selbst zu bezahlen.

 

  1. Berater ist Ausschließlichkeitsvertreter (z. B. angestellter Außendienstmitarbeiter)

Bei angestellten Außendienstmitarbeitern haftet die Versicherungsgesellschaft und wird in der Regel den Schaden selbst begleichen müssen. Ein Regress beim angestellten Außendienstmitarbeiter ist meist auch schwierig.

Beweislastumkehr

Die Beweislastregel des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB wird bei der Arbeitnehmerhaftung zu Gunsten des Arbeitnehmers modifiziert. Nach § 619a BGB muss der Arbeitgeber (darlegen und) beweisen, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten, d. h. verschuldet hat.

 

Allein dies führt dazu, dass der Arbeitgeber (Versicherungsunternehmen)  in der bAV einem angestellten Arbeitnehmer dieses Verschulden nachweisen muss und es nicht an der fehlenden Aus- und Fortbildung, die der Arbeitgeber zu veranlassen hat, lag.

Und selbst wenn der Fehler durch den Arbeitnehmer eigenverschuldet wurde, wird zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden.

Bei den meisten Gesellschaften wird die betriebliche Altersversorgung – insbesondere die Entgeltumwandlung durch Direktversicherung und beispielsweise Pensionskasse – von fast jedem Vermittler angeboten.

Daraus resultieren auch in der Praxis, dass die Arbeitgeber-Beratung und die laufende Betreuung der bestehenden bAV-Verträge durch den Versicherungsvermittler übernommen wird.

Wenn ein Versicherungsvermittler die betriebliche Altersversorgung nicht als Kerngeschäft anbietet, dann ist das Knowhow nicht auf dem aktuellen Stand. Dies führt zu Fehlberatungen, wie es im Übrigen beim LAG Hamm im Urteil festgestellt wurde.

bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betreiblichen Altersversorgung haben
bAV-Experte sollte umfangreiches Knowhow in der betreiblichen Altersversorgung haben

Allerspätestens wenn es um die laufende Arbeitgeber-Betreuung geht, sollten ausschließlich bAV-Spezialisten (oder Personen mit qualifiziertem bAV Berufs- oder Studienabschluss) die laufende Betreuung des Arbeitgebers übernehmen.

Beachtet dies das Versicherungsunternehmen, ist das Risiko eines Regresses durch den Arbeitgeber (VN) minimiert. Wird dies nicht beachtet, müsste dieses erhöhte Risiko unternehmensintern berücksichtigt werden (Risikomanagement und Solvency II).

 

Für Arbeitgeber ergibt sich, dass der Versicherungsvermittler gut ausgewählt werden sollte.

Ist der Vermittler durch entsprechende Nachweise qualifiziert (z. B. Schreiben der Gesellschaft oder qualifizierter Ausbildungsnachweis, beispielsweise „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung), dann ist hierdurch eine Risikominimierung schon geboten.

 

Für alle Beteiligten bedeutet dies:

Die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung gehört in die Hand von Spezialisten, die sich auch laufend weiterbilden müssen.

Für den Arbeitgeber bedeutet dies, den Berater nicht (ausschließlich) nach Sympathie auszuwählen, sondern auch auf entsprechenden Ausbildungen oder Nachweise zu achten.

Und zum Schluss noch folgender Hinweis an Arbeitgeber, die der Auffassung sind: „Da lasse ich keine betriebliche Altersversorgung zu“:

Wenn ein Arbeitgeber die Entgeltumwandlung ablehnt und dies später durch den Arbeitnehmer nachgewiesen werden kann, dann ergibt sich für den Arbeitgeber ein erheblicher Schaden. Denn gem. dem o. g. Urteil muss der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum einen zulassen und haftet bei Nichtzulassung für den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers. Und dies könnte für einen Arbeitgeber der höchst mögliche Schaden bedeuten.

Moderne Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersversorgung speziell für die Personalbindung und der Personalgewinnung.

Gerade im Zeitalter des Fachkräftemangels – der inzwischen auch im regulären Personalmarkt aufgrund der guten Konjunktur vorhanden ist – kann durch intelligente Baustein-Firmen-Versorgungssysteme das Personalmarketing erheblich erleichtert werden.

Last, but not least: Im o. g. Fall handelt es sich zwar um die betriebliche Altersversorgung in der „bisherigen Welt“, allerdings wäre dieser Haftungsfall auch in dem Sozialpartnermodell (neue „bAV-Welt 2“ entstanden.

 

© www.bav-Experte.de

Fachliteratur: www.bAV-Leitfaden.de

Empfehlung bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung, HR-, Renten- und Steuerberater www.bAV-Leitfaden.de
Empfehlung bAV-Leitfaden für Arbeitgeber, Personalabteilung, Gehaltsbuchhaltung, HR-, Renten- und Steuerberater www.bAV-Leitfaden.de

 

bav-Experte--bav-Leitfaden
bav-Experte- Werner Hoffmann Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)

 

 

 

 

 

 

 

#Bürgerversicherung Nr. 2 – Warum die Bürgerversicherung für Mieter teuer wird.

Einige Parteien fordern die Einführung einer Bürgerversicherung und oft meinen die Durchschnittsverdiener und Geringverdiener, dass die Bürgerversicherung dann zu einer Mehrbelastung der Reichen wird und die Anderen entlastet.

Gerade das Gegenteil ist der Fall!

Warum dies so ist, ist leicht erklärt:

Beim derzeitigen Beitrag beteiligen sich mit knapp 50 % die Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Angenommen, die Beitragsbemessungsgrenze würde wegfallen und jeder Bürger müsste aus allen Einnahmen einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen (so wie dies SPD, Grüne, Linke und AFD fordern), dann wären aus z. B. auch aus Zinsen und Mieten in der Krankenversicherung beitragspflichtig.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte zwar um ca. 15-25 % gesenkt werden, allerdings würde dann der Beitrag aus allen Einkünften berechnet, also auch aus Mieten und Zinseinkünften, Ablaufleistungen aus Lebens- und Rentenversicherung usw.

Pro 100 Euro Beitrag könnte der Beitrag dann also vo

Wenn nun der Vermieter aus seinen Mieteinkünften einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen müsste, dann würde er diese Mehrbelastung natürlich durch Mieterhöhungen auf den Mieter abwälzen. Und auf diese Mehrbelastung erhält der Mieter natürlich keinen Arbeitgeberzuschuss.

Hier ein Beispiel (2017):
(Steuerklasse III):

Bruttoeinkommen: 3.000,00 Euro
Steuern:           211,00 Euro

Sozialversicherung
AN-Anteil:
Rentenvers.: 280,50 Euro
Arbeitslosenver.: 45,00 Euro
Krankenversicherung: 252,00 Euro
Pflegeversicherung: 45,75 Euro
Netto: 2.165,75 Euro

Auch der Arbeitgeber bezahlt Sozialversicherungsbeiträge (588,09 Euro).

Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist der Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei 560,34 Euro.

Wenn sich der Beitragssatz hierdurch um 20 % reduziert (weil der Krankenversicherung aus allen Einkünften erhoben würde), würde der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung beim Arbeitnehmer von ca. 297,75 Euro auf 223,31 Euro sinken.

Allerdings müsste dann z. B. der Mieter auf seine Miete über den Vermieter (bei 700 Euro Miete, angenommener Beitragssatz um 25 % gesenkt auf 12,9 %) 90,30 Euro Mietsteigerung hinnehmen.

Beitragsberechnung:
Vor der Bürgerversicherung:   297,75 Euro

Nach der Bürgerversicherung:
AN-Anteil:   223,31Euro
+ aus Miete: 90,30 Euro;          313,61 Euro

= Mehrbelastung durch Mieter:     15,68 Euro * 12 Monate = 190,32 Euro

Wenn der Mieter dann noch:

  • Zinsen
  • Privatrente
  • Ablauf einer Lebensversicherung

hat, dann entsteht eine enorme Mehrbelastung.

Die von SPD, Grüne, Linke und AFD gepriesene #Bürgerversicherung ist beim genaueren Hinsehen für den „kleinen Mann“ eine Milchmädchenrechnung, die letztendlich als Populismus anzusehen ist.

 

#Bürgerversicherung Nr. 1 – Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre

Immer wieder wird von bestimmten Gruppen behauptet, dass die Bürgerversicherung ein Solidarsystem ist, das für Alle das Beste wäre.

So behaupten neben den Lobbyverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und gesetzlichen Pflegeversicherungen, dass nur eine Bürgerversicherung, in der alle Bürger von Deutschland versichert sind, gerecht wäre.

Und da die Aussage viele Wähler einbringt, vertreten die folgenden Parteien genau diese Meinung. So vertreten z.B. die:

  • AFD
  • Linke
  • Grüne
  • SPD

genau diese Meinung.

Tatsächlich würde eine Bürgerversicherung allerdings zu einer dramatischen Entwicklung führen.

Sofern es überhaupt verfassungsmäßig möglich wäre eine Einheitsversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen, würde es die Lebensbedingungen in Deutschland radikal verändern und dazu führen, dass die Lebenserwartung um etwa 5-10 Jahre wieder absenken und für viele Menschen in einem Desaster enden.

Natürlich wäre dies für die jungen Menschen mittelfristig eine finanzielle Entlastung. Denn wenn eine Bürgerversicherung kommt und die Lebenserwartung sinkt, dann ist die Konsequenz, dass die Rentenversicherung und Pflegeversicherung für einen kürzeren Zeitraum leisten muss.

Aber jede junge Mensch sollte daran denken, dass:

  • er selbst auch einmal krank und älter wird
  • und auch die eigenen Eltern und Großeltern

betroffen sind.

Warum dies so ist, wird in den nachfolgenden Wochen hier unter der Reihe „Bürgerversicherung“ erläutert.

#Gemeinschaftskonto spart Gebühren – Hat aber auch Tücken!

Viele Menschen haben gemeinsam mit dem Ehepartner ein Gemeinschaftskonto. Dies spart natürlich Gebühren ein. Allerdings ist das Gemeinschaftskonto auch mit gewissen Risiken verbunden.

Gemeinschaftskonten bergen Risiken

Nachfolgend sind einige Beispiele genannt:

Beispiel 1:

Wird eine Lebens-, Renten- Unfallversicherung oder ein Bausparvertrag ausgezahlt, dann wird die Auszahlung evtl. später schankungsteuer- oder erbschaftsteuerrechtlich relevant. Grund: Bei einem Versicherungsvertrag ist die Auszahlung an eine andere Person, als den Versicherungsnehmer schenkungsteuerpflichtig, bzw. erbschaftsteuerpflichtig. Bei Gemeinschaftskonten erhält der Versicherungsnehmer 50 % der Auszahlung; die übrigen 50 % werden an die zweite Person gezahlt.

Bei Ehepartnern ist der Schenkungssteuerfreibetrag bzw. Erbschaftsteuerfreibetrag bis zu 500.000 Euro steuerfrei, allerdings innerhalb einer Frist von 10 Jahren. Es werden also alle Schenkungen und auch das Erbe der verstorbenen Person addiert.

 

Beispiel 2:

Sofern keine Generalvollmacht vorhanden ist, wird sehr oft durch das #Betreuungsgericht ein #Berufsbetreuer eingesetzt.

Dieser Berufsbetreuer muss nach der Übernahme die Einnahmen und Ausgaben genau führen und dem Betreuungsgericht auch die Einnahmen und Ausgaben zur Kontrolle übermitteln.

Der Berufsbetreuer wird aufgrund seiner Tätigkeit dann die Einnahmen auf ein separates Konto umbuchen lassen. Bezüglich der Ausgaben wird dies in der Praxis nicht sofort durchgeführt, sondern erst dann wenn der andere Ehepartner aktiv wird.

 

Beispiel 3:

Im Pflegefall kann nicht nur das Gemeinschaftkonto des zu pflegenden betroffen sein, sondern auch ein Gemeinschaftskonto eines Kindes mit seinem Ehegatten, da die Kinder auch oft im Rahmen der Unterhaltspflicht (gegenüber der Eltern) die Pflege mitfinanzieren müssen.

 

Hilfreich ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Trennung zu Einzelkonten, sondern auch die Vorsorge durch einen #Notfallordner.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner vom gemeinnützigen Verein Forum-55plus bietet viele Muster und Vorsorgedokumente, z. B. auch ein Muster für eine Generalvollmacht, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung.

Darüber hinaus ist sehr viel Platz für alle wichtigen Unterlagen, so dass im Notfall alle Unterlagen in einem Ordner vorhanden sind. Der Notfallordner umfaßt ca. 140 Seiten und kostet 27,– Euro (inkl. MWSt zuzüglich Porto und Versand).

Zu bestellen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner über die Internetseite:

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

#Schnarchen und #Schlafapnoe

#Schnarchen #Schlafstörung #Schlafapnoe #Beatmungsgerät

BITTE <teilen>

Viele leiden unter #Schnarchen in der Nacht. Und oft ist das Schnarchen auch mit Atemaussetzern verbunden ( #Schlafapnoe).

Dies ist nicht nur für den Partner eine psychische Belastung, sondern kann auch zu Begleiterkrankungen führen (z.B. Bluthochdruck).

Close-up of anxious woman and her man's horrible snoring
Schnarchen – Eine Belastung in der Nacht

Gegen das Schnarchen und Schlafapnoe gibt es eine Reihe von alternativen Behandlungsmöglichkeiten. Neben der Operation gibt es auch Beatmungsgeräte und Anti-Schnarch-Schienen.

Woman wearing CPAP machine for sleep apnea
Eine von vielen Alternativen ist ein Beatmungsgerät

Wissenswerte Informationen rund um das Schnarchen, Schlafapnoe, Ursachen und Folgen gibt es jetzt auch auf der FACEBOOK-Seite https://www.facebook.com/Schnarchen.ABC

Die FACEBOOK-Seite gehört zum Forum-55plus und beschäftigt sich mit dem Thema Schnarchen, Schlafstörung, Schlafapnoe. Und da es sich um eine FACEBOOK-Seite handelt, darf der Humor natürlich auch nicht fehlen.

Einfach mal überraschen lassen auf https://www.facebook.com/Schnarchen.ABC

 

Vergleich der #Sofortrenten bei #privater #Rentenversicherung

#Private #Rentenversicherung #Sofortrente #Vergleich

Wer einen höheren #Geldbetrag derzeit bei einem #Finanzinstitut angelegt hat, ärgert sich über die niedrigen #Zinsen.

Euro

Eine alternative Geldanlage ist die Anlage eines Einmalbeitrages in einer sofort beginnenden Rentenversicherung. Dies bietet den Vorteil, dass:

  • eine zusätzliche lebenslange Rente gezahlt wird
  • und im Todesfall ein unverbrauchter Rentenanteil an die Erben erbschaftsteuersparend übertragen werden kann.

Wichtig ist hierbei allerdings auch den günstigsten Anbieter auszuwählen. Zum 9. Mal führte der map-report einen Vergleich durch. Hierbei gab es erhebliche Unterschiede bei den Lesitungen.

Wie unterschiedlich die heute gezahlten Renten ausfallen, lässt sich auch an den Vergangenheitswerten erkennen. So hat der Map-Reports bei einem 63 Jahre alten Mann (Nichtraucher, mit einer #Rentengarantie von 10 Jahren, Beginn der Rente 1.1.1995) bis zum 1. Januar 2015 im Marktdurchschnitt 89.972 Euro ausgezahlt bekommen, wenn der von ihm eingezahlte Einmalbetrag bei 50.000 Euro lag.

Deutlich mehr zahlte die Debeka Lebensversicherung a.G. bei diesem Modellkunden aus. Bei der Debeka hat dieser Modellkunde 98.749 Euro erhalten. Die Gothaer bildete hierbei das Schlusslicht mit 83.108 Euro.

Auf die einzelnen Jahre gerechnet, bekam ein Debeka-Kunde rund 782 Euro pro Jahr mehr ausgezahlt, als ein Versicherter mit einer Sofortrente bei der Gothaer.

 

Die untersuchten und teilgenommenen Gesellschaften decken etwa 60 % des Marktanteiles ab. Von allen Gesellschaften haben nur 32 Gesellschaften teilgenommen. Es gibt also eine Reihe von Gesellschaften, die keine Transparenz bieten wollen.

Am Vergleich haben nach unseren Recherchen folgende Gesellschaften teilgenommen:

  • Allianz
  • Concordia Oeco
  • Condor
  • Cosmos
  • Debeka
  • DEVK Allgemeine
  • DEVK Eisenbahn
  • Ergo
  • Ergo Direkt
  • Familienfürsorge
  • Gothaer
  • Huk-Coburg
  • Iduna
  • Inter
  • LV1871
  • Interrisk
  • Karlsruher
  • LV1871
  • LVM
  • Mecklenburgische
  • Neue Bayerische Beamten
  • Neue Leben
  • Öffentliche Braunschweig
  • PB
  • R+V AG
  • Stuttgarter
  • Süddeutsche
  • SV Sachsen
  • Swiss Life
  • VGH
  • Volkswohl Bund
  • WGV
  • Württembergische

Von den größten 25 Versicherern fehlen die nachfolgenden Gesellschaften. Es ist anzunehmen, dass diese Gesellschaften sich geweigert haben ihre Modellrechnungen dem map-report zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund sollten Verbraucher gerade bei den nachfolgenden Gesellschaften mit den Spitzenreitern vergleichen.

  • Aachener u. Münchener Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Alte Leipziger Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Generali Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • HDI Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Nürnberger Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Provinzial Rheinland Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • SV Sparkassen Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Der Map-Report Nummer 874 – „Sofortrenten im Vergleich 1995 bis 2015“ ist lieferbar als (nicht druckbare) PDF-Datei für 77 Euro und als gedrucktes Heft für 85 Euro, jeweils einschließlich Mehrwertsteuer.

Sie können die umfangreiche Analyse auf der Internetseite:

http://www.versicherungsjournal.de/map-report-bestellen.php

direkt bestellen. Die Investition lohnt sich für jeden Interessenten, der sich mit dem Gedanken trägt eine #Sofortrente abzuschließen.

 

 

#forum-55plus bei Facebook

#Forum55plus mit einer Beitragsreichweite von über 2 Mio.

Das Forum-55plus ist eine Wissensbörse für die Generation 55plus und wurde vom gemeinnützigen Verein Forum-55plus.de e.V. entwickelt. Neben der Hauptinternetseite wurden bei allen namhaften Sozialen Netzwerken bundesweite Auftritte entwickelt.

Darüber hinaus gibt es für die größten 220 Städte regionale Internetseiten bei FACEBOOK und TWITTER.

Auf den regionalen Facebook- und Twitterseiten werden neben den bundesweiten Informationen auch regionale Nachrichten veröffentlicht.

 

2015-06-02

 

Damit die regionalen Informationen kostenfrei veröffentlicht werden können, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

1.  Die Informationen müssen uns über die entsprechende FACEBOOK-Seite mitgeteilt werden
(z.B.: www.facebook.com/Senioren.Hamburg ).

Wenn Sie für einen bestimmten Ort (über 46.000 Einwohner) eine Information uns senden wollen, können Sie die entsprechende Stadt über unsere Hauptinternetseite finden.
http://www.forum-55plus.de/soziale-verbindungen/regionale-facebookseiten-fuer-senioren/index.php )

>Auf dieser Seite einfach das Bundesland wählen und dann die Stadt aussuchen<

2. Wenn Sie bei FACEBOOK angemeldet sind, und die Stadt ausgewählt haben, einfach den Beitrag auf der ausgewählten Seite – möglichst mit Foto uns schreiben.

____Senioren_Hamburg

____Schreib-etwas

 

3. Nach Prüfung Ihrer Mitteilung werden wir diese auch kostenfrei veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann etwas dauern, da wir die Seiten ehrenamtlich ergänzen.

4. Veröffentlicht werden nur Informationen, die auch für die Generation 55-Plus interessant sind. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

 

5. Sofern Sie ein gewerbliches Angebot auf mehreren regionalen oder bundesweiten Seiten veröffentlichen möchten, wird dies durch eine Werbeagentur vorgenommen. Für die Veröffentlichung einer Werbung benötigt die Werbeagentur die Zustimmung des gemeinnützigen Vereins. Sofern Sie eine gewerbliche Anzeige schalten möchten, wenden Sie sich bitte an die Firma Multiple-Life UG ( Info@multiple-life.de ).

 

 

 

Entwicklermesse Google

Brillo, Bilderkennung, Fotospeicher: Wie Google die Konkurrenz attackiert

Google hat seine Entwicklermesse I/O zu einem besonderen Event aufgebaut. Bei der eigenen Hausmesse warf der Technikriese ein Produkt nach dem anderen in den Ring, mit dem die Konkurrenz attackiert werden soll.

google

 

Google will mit smarter Software eine größere Rolle im Leben der Internet-Nutzer übernehmen. Der Internet-Konzern stellte am Donnerstag unter anderem einen neuen Foto-Service vor, der Bilder automatisch nach dem Inhalt sortieren und einfach durchsuchbar machen soll. Die Fotos können kostenlos und unbegrenzt gespeichert werden. Das neue Smartphone-Betriebssystem Android „M“ soll Nutzern die im aktuellen Moment nötigen Informationen bereitstellen. Zudem wird es ein Bezahlsystem für Android-Telefone sowie feinere Einstellungen zur Privatsphäre geben. Und die Google-Karten wird man auch herunterladen und ohne Internet-Zugang nutzen können.
Googles neue Foto-Plattform wird auch auf Apples iPhones und iPads sowie auf Computern über das Web verfügbar sein. Die Nutzer können uneingeschränkt Bilder zu Google hochladen, bis zu einer Größe von jeweils 16 Megapixel wird die Original-Auflösung beibehalten. Die Fotos können dann über alle möglichen Geräte abgerufen werden. Man kann die Bilder chronologisch anordnen lassen. Die Software erkennt aber auch automatisch Personen, Orte oder Gegenstände in den Bildern und kann sie danach sortieren. Oder man sucht nach einem Begriff wie „Schneesturm“ – und Google sucht die entsprechenden Bilder heraus, ohne dass sie vorher verschlagwortet werden müssten.
Das System Android „M“ soll sich besser als frühere Versionen danach richten, wo sich der Nutzer gerade aufhält und wie es ihm helfen kann. Zum Beispiel soll die Software automatisch eine Erinnerung erstellen, die fertige Wäsche aus der Reinigung abzuholen, wenn sie mitbekommt, dass diese Aufgabe gerade vergessen wurde. Das Smartphone soll auch den Weg zum geparkten Auto anzeigen oder rechtzeitig die Reise-Planung samt Boarding-Pässe für einen Flug anzeigen.
Die Funktionen sollen auch verschiedene Apps intelligent mit Google-Services wie der Suche verknüpfen. In einem Beispiel auf der Bühne reichte es aus, während ein Song des Musiker Skrillex spielte, zu fragen: „Wie ist sein richtiger Name?“ Die Software lieferte die richtige Antwort: Sonny John Moore. Das ist weniger trivial als es auf den ersten Blick erscheinen mag – denn das heißt, das Google-Programm wusste, welcher Song gerade lief, und folgerte auch korrekt, dass es bei der Frage um den Künstler ging.
Entsprechend werden die neuen smarten Google-Funktionen einen weitreichenden Datenzugriff erfordern, damit die Software genug Informationen hat, um den Kontext zu erkennen. Zugleich passt Google seine Suchmaschine damit stärker an die Nutzung in der Smartphone-Ära an, in der man nicht mehr unbedingt Suchbegriffe per Hand eintippen muss.
Gleichzeitig gibt Google den Nutzern mehr Kontrolle darüber, auf welche Informationen Apps auf ihren Android-Geräten zugreifen können. Die einzelnen Berechtigungen etwa für E-Mail, Ortungsdienste oder Kalender-Einträge können nun einzeln vergeben werden.
Mit dem für Sommer angekündigten Bezahl-Service Android Pay wird man sowohl in Läden als auch in Apps auf den Geräten bezahlen können. Google kooperiert dabei mit Zahlungs-Abwicklern wie Mastercard oder Visa. Der Service soll für alle Android-Smartphones verfügbar sein, die mit NFC-Nahfunk ausgerüstet sind, kündigte der Internet-Konzern am Donnerstag auf der Entwickler-Konferenz Google I/O in San Francisco an. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie die Betriebssystem-Version Android 4.4 „Lollipop“ unterstützen.
Die faltbare Papp-Brille „Cardboard“, in die man ein Smartphone hineinsteckt, um in virtuelle 3D-Welten einzutauchen, will Google auch in Schulen bringen. Dabei werden die Geräte der Schüler mit dem des Lehrers synchronisiert, damit sich eine Klasse Bilder aus anderen Ländern ansehen kann. Das Know-How für das System aus 16 Kameras, das man braucht, um entsprechende Aufnahmen zu machen, will Google allen Herstellern zur Verfügung stellen. Ein erster Partner ist der Action-Kamera-Spezialist GoPro.

Quelle:

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien-Google-Entwicklermesse-Brillo-Bilderkennung-Fotospeicher-Wie-Google-die-Konkurrenz-attackiert-4361400