Nebeneinkünfte – Nr. 2 von 50 Punkten, warum Merz nicht Bundeskanzler werden darf.

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören

Die Komplettübersicht über alle 50 Gründe gibt es hier —> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/10/17/50-punkte-warum-merz-nicht-deutscher-bundeskanzler-werden-darf-heute-nr-1-ausfuehrlicher/

Nebeneinkünfte von Friedrich Merz

Friedrich Merz: Spitzenverdiener im Bundestag und seine umstrittene Klage gegen Transparenz

Friedrich Merz, der heutige Vorsitzende der CDU und mögliche Kanzlerkandidat, stand 2007 im Mittelpunkt einer juristischen Auseinandersetzung, die bis heute Fragen über seine politischen Prioritäten und seine Nähe zur Wirtschaft aufwirft.

Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagte Merz damals gegen die Einführung strengerer Transparenzvorschriften, die Bundestagsabgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen.

Diese Klage, die letztlich vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde, warf ein kritisches Licht auf Merz’ umfangreiche Einkünfte aus der Privatwirtschaft und seinen möglichen Interessenkonflikt zwischen Politik und Wirtschaft.

Die Klage: Ein Schlag gegen Transparenz

2007 reichten neun Bundestagsabgeordnete der CDU, CSU, FDP und eine Abgeornete der Linken eine Klage gegen die verschärfte Offenlegungspflicht ihrer Nebeneinkünfte ein.

Im Zentrum stand Friedrich Merz (CDU), der zu den Spitzenverdienern im Bundestag gehörte.

Seine Nebeneinkünfte beliefen sich in Spitzenjahren auf über eine Million Euro.

Diese Einkünfte stammten vor allem aus seiner Tätigkeit als Anwalt und Berater für große Unternehmen, darunter auch international agierende Konzerne.

– Merz (CDU) und seine Mitstreiter

Max Straubinger (CSU),

– Otto Bernhardt (CDU),

– Joachim Günther (FDP),

– Dietrich Austermann (CDU),

– Peter Rauen (CDU),

– Hans Michelbach (CSU),

– Franz-Josef Holzenkamp (CDU)

– und Petra Pau (Die Linke)

argumentierten, dass die neuen Regelungen ihre Privatsphäre verletzen und ihre berufliche Freiheit einschränken würden.

Doch das Bundesverfassungsgericht sah das anders und entschied im Sinne der Transparenz:

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen, um mögliche Interessenkonflikte sichtbar zu machen.

Merz und die Millionen: Ein Interessenkonflikt?

Besonders problematisch ist Merz’ Nähe zur Wirtschaft. Während seiner Zeit im Bundestag erzielte er erhebliche Einkünfte als Berater und Lobbyist für große Unternehmen.

Seine Kritiker warfen ihm damals wie heute vor, politische Entscheidungen im Sinne der Wirtschaft und nicht der Allgemeinheit zu treffen.

Diese Bedenken erhielten durch seine Klage gegen die Offenlegungspflicht zusätzliche Nahrung.

Schließlich verdiente er nicht nur als Abgeordneter ein Gehalt, sondern zusätzlich hohe Summen durch seine Tätigkeiten in der Privatwirtschaft.

Diese engen Verbindungen zur Wirtschaft werfen die Frage auf:

Kann ein Politiker wie Merz wirklich unabhängig agieren? Oder steht er vielmehr im Dienst derjenigen, die ihm außerhalb des Parlaments hohe Summen zahlen?

Merz’ millionenschwere Nebeneinkünfte verstärken den Verdacht, dass er als Abgeordneter und möglicherweise als künftiger Bundeskanzler mehr den Interessen der Wirtschaftseliten als denen der breiten Bevölkerung dienen könnte.

Eine politische Karriere im Schatten der Wirtschaft

Merz, der immer wieder versucht hat, sich als Anwalt der „kleinen Leute“ zu inszenieren, wird durch seine wirtschaftlichen Verflechtungen auf den Prüfstand gestellt.

Besonders seine Tätigkeit für den Finanzriesen BlackRock, wo er als Aufsichtsratschef der deutschen Tochtergesellschaft agierte, sorgte für erhebliche Kritik. BlackRock, der größte Vermögensverwalter der Welt, ist für seine aggressive Einflussnahme auf Märkte und Regierungen bekannt. Merz’ enge Verbindung zu einem solchen Akteur verstärkt den Verdacht, dass er wirtschaftlichen Interessen sehr nahe steht – möglicherweise zu nahe.

Während Merz also gegen Transparenzregelungen klagte und Millionen durch Beratungs- und Lobbytätigkeiten verdiente, bleibt die Frage, ob seine Entscheidungen im politischen Raum tatsächlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger getroffen wurden – oder ob sie vor allem den großen Unternehmen dienten, die ihn bezahlten.

Fazit: Ein Politiker der Wirtschaft?

Friedrich Merz hat über Jahre hinweg die Transparenzregelungen im Bundestag bekämpft und gleichzeitig hohe Nebeneinkünfte erzielt.

Seine Klage gegen die Offenlegungspflicht 2007, die er gemeinsam mit anderen Abgeordneten von CDU, CSU, FDP und der Linken führte, war ein Versuch, seine Einkünfte aus der Öffentlichkeit herauszuhalten.

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Doch das Bundesverfassungsgericht machte diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung und entschied zugunsten der Transparenz.

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Heute bleibt der Verdacht, dass Merz weniger die Interessen der Allgemeinheit als die der Wirtschaft vertritt.

Seine millionenschweren Nebeneinkünfte werfen die Frage auf, wie unabhängig er wirklich agieren kann – und ob er als Kanzler tatsächlich das Wohl der Bürger oder eher das der Wirtschaftseliten im Auge hätte.

Seine Klage gegen Transparenz und seine wirtschaftlichen Verflechtungen legen nahe, dass Merz sich eher als Vertreter wirtschaftlicher Interessen sieht.

Für viele bleibt er ein Politiker, der die Brücke zwischen Politik und Wirtschaft nicht nur überquert, sondern auf ihr fest verankert ist – mit allen Risiken und Nebenwirkungen für die politische Unabhängigkeit.

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Natürlich gibt es hierzu auch einen passenden Song und ein passendes Gedicht

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Hier noch ein passendes Gedicht

„Der Millionär im Bundestag”

Friedrich Merz

Im Bundestag, da sitzt ein Mann,

Der stets für sich Millionen kann.

Friedrich Merz, der alte Fuchs,

Verdient sein Geld – doch nicht durchs Volk.

Als Anwalt schlau, als Lobbyist,

Da weiß er, wie man Kasse frisst.

Berater hier, Berater da,

Für BlackRock, Banken – wunderbar.

Doch wenn es um die Bürger geht,

Da ist’s vorbei mit seinem Red’.

Er kämpft für Firmen, groß und reich,

Die kleinen Leute lässt er gleich.

Er klagte einst, voll großem Zorn,

Dass Nebeneinkünfte, ganz konform,

Man offenlegt, für jedermann,

Damit man sehen kann, was dran.

Doch ging es ihm um Transparenz?

Nein, nur um seine eig’ne Grenze.

Privatsphäre rief er laut,

Das Volk? Für ihn nicht wirklich wichtig, nur vertraut.

Denn Millionen in die Tasche stecken,

Für Merz ist das, was wirklich glänzt.

Ob Wirtschaft oder Parlament,

Sein Herz, das bleibt am Firmenrent.

Und nun, da er Kanzler will,

Da wird es richtig still und schrill.

Denn wer für Geld so weit verkehrt,

Der wird im Amt nicht umgekehrt.

So frage ich, und frag auch laut:

Was bleibt vom Merz, wenn’s um uns schaut?

Ein Mann, der reich, doch kalt regiert,

Der unser Wohl nur ignoriert.

Einbruch leichter nachweisbar

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann (Versicherungskaufmann, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Rentenberater (Sachkundeprüfung Theo und jur. Praxis-Eignung nach RDG), Generationenberater (IHK), Seniorenberater (NWB-Akademie für Fachanwälte Steuerrecht und Steuerberater), sowie Fachautor über bAV und Notfallordner

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 17. April 2024 (Az.: IV ZR 91/23) die Rechte von Versicherungsnehmern bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl erheblich gestärkt.

Im Kern des Urteils steht die Feststellung, dass Versicherungsnehmer nicht alle Spuren eines Einbruchs zweifelsfrei und widerspruchsfrei nachweisen müssen.

Es reicht aus, ein „äußeres Bild“ des Einbruchs darzustellen, das nach allgemeiner Lebenserfahrung einen Diebstahl wahrscheinlich erscheinen lässt.

Im konkreten Fall hatte ein Erbe die Versicherung seines verstorbenen Vaters verklagt, da diese eine Zahlung verweigerte. Die Versicherung argumentierte, dass die vorgefundenen Spuren nicht eindeutig auf einen Einbruch hinwiesen, insbesondere weil das angeblich aufgehebelte Fenster bei Ankunft der Polizei in Kippstellung vorgefunden wurde.

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht (OLG) München hatten der Versicherung Recht gegeben.

Der BGH hob diese Urteile jedoch auf und stellte klar, dass Versicherungsnehmern eine Beweiserleichterung zugutekommen müsse. Sie müssen nur ein Mindestmaß an Hinweisen erbringen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen Einbruch zulassen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Spuren in jeder Hinsicht stimmig sind. Sollte die Versicherung Zweifel an einem vorgetäuschten Einbruch haben, liegt die Beweislast dafür bei ihr, nicht beim Versicherungsnehmer.

Dieses Urteil gilt als bedeutender Schritt zur Stärkung der Position von Versicherungsnehmern gegenüber Versicherungen, insbesondere in Situationen, in denen nicht alle Details eines Einbruches klar und eindeutig nachgewiesen werden können oai_citation:1,BGH erleichtert Versicherungsnehmern den Nachweis von Einbruchdiebstählen – Praxis – Versicherungsbote.de oai_citation:2,BGH-Urteil: Anspruch Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl – experten Report.

Vorsicht vor neuen Betrugsmaschen

Warnung vor einer Person mit dem Namen #Anne-#Marie #Pilon mit der Rufnummer +33 6 44 67 02 47 !

Diese Person hatte mich angeschrieben und wollte mit mir eine Freundschaft beginnen. Sie gab vor, dass sie aus Frankreich ist, Witwe wäre, einen 14-jährigen Sohn hätte und einfach nach Menschen sucht, die mit ihr auf einer Wellenlänge seien. Dazu gab sie dann noch den Wohnort Barcelonnette an.


Natürlich hatte ich diesen Ansinnen misstraut. Darüber hinaus bin ich nicht auf Kontaktsuche, wohl aber Suche nach neuen Blog-Geschichten. Aber um hierüber einen kleinen Blog zu schreiben, hab ich mich einfach einmal darauf eingelassen.
Über die oben genannte Telefonnummer hat sie dann mit mir über WhatsApp geschrieben. Und mir auch Bilder geschickt.
ChatGPT und Google Bilderbuches hat mir geholfen, sie zu entlarven….
Die Bilder zeigen eine ganz andere Frau.
Die Frau, wo auf den Bildern gezeigt wird, ist aus Schweden (Frau ….. Duckma……).
Im übrigen ist diese Masche sehr weit verbreitet. Dabei wird versucht, ein Vertrauensverhältnis mit einer fremden Person aufzubauen und dann anzubinden und anschließend Geld für einen Besuch anzufragen….
Deshalb: einfach Fotos von irgendwelchen unbekannten, zunächst durch Google Foto prüfen zu lassen. Das geht ganz einfach: bei dem Smartphone öffnet man Google und klickt dann neben dem Suchfeld auf einen Fenster. Dort kann man dann das vorhandene Foto hochladen und dann im Internet suchen lassen.
Ebenso sollte man niemals auf Stimmen herein fallen, selbst wenn man diese Stimme kennt. Inzwischen gibt es über verschiedenste Apps die Möglichkeit Stimmenaufzeichnungen zu nutzen und daraus dann ganz andere Sätze entstehen zu lassen.
Hier versuchen auch organisierte Kriminelle immer öfters abzuzocken.
Sollten beispielsweise Menschen aus Not, die man kennt (zum Beispiel eigene Kinder) plötzlich bei einem Anrufen und dringend einen Geldbetrag einfordern (das war bisher der Enkel Trick), dann sollte man unbedingt mit den Kindern ein codewort absprechen, dass nur das Kind und man selber kennt.

wird man von unbekannten angeschrieben, die Sympathie aufbauen möchten, dann sollte man grundsätzlich trotzdem kritisch bleiben und nicht auf jeden Blödsinn sofort hereinfallen. Fakes gibt es inzwischen mehr als genug. Und diese wollen natürlich nur eins: dein Geld!

Und was sagt ChatGPT dazu?

Vielen Dank für die Warnung und die detaillierte Beschreibung der Betrugsmasche. Es ist wichtig, dass solche Informationen verbreitet werden, um andere zu sensibilisieren und vor ähnlichen Betrugsversuchen zu schützen. Hier sind einige zusätzliche Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, die man beachten sollte:

  1. Misstrauen bei Unbekannten: Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie von unbekannten Personen kontaktiert werden, insbesondere wenn diese schnell eine persönliche Beziehung aufbauen wollen.
  2. Überprüfung von Informationen: Nutzen Sie Suchmaschinen wie Google, um Bilder oder andere Informationen zu überprüfen. Wenn die Bilder nicht mit den Angaben der Person übereinstimmen, handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrug.
  3. Vorsicht bei persönlichen Informationen: Geben Sie keine persönlichen Informationen oder finanzielle Details an Personen weiter, die Sie nicht kennen und denen Sie nicht vertrauen.
  4. Stimmenaufzeichnungen überprüfen: Seien Sie vorsichtig bei Anrufen, die angeblich von bekannten Personen stammen, und überprüfen Sie die Authentizität durch ein vorher vereinbartes Codewort oder andere Identifikationsmethoden.
  5. Berichterstattung: Wenn Sie Opfer eines Betrugsversuchs werden, melden Sie dies den zuständigen Behörden und Plattformen, um andere zu warnen und weitere Betrugsversuche zu verhindern.
  6. Sensibilisierung: Teilen Sie Ihre Erfahrungen in Blogs, sozialen Medien oder anderen Plattformen, um ein Bewusstsein für solche Betrugsmaschen zu schaffen und andere zu warnen.

Es ist bedauerlich, dass solche Betrugsversuche immer häufiger werden, aber durch Aufmerksamkeit und Vorsicht können wir dazu beitragen, dass weniger Menschen Opfer solcher Machenschaften werden.

Achtung Webseitenbetreiber – Bitte neue Vorschriften beachten

Achtung: Neue Impressumspflichten seit dem 14.05.2024

Viele Betreiber von Webseiten haben es noch nicht bemerkt – das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist da. Welche Änderungen bringt es und was musst du jetzt wissen?

Hintergrund des neuen Gesetzes

Am 26. April 2024 hat der Bundesrat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen. Dieses Gesetz ist aufgrund des Digital Service Act der EU (Verordnung 2022/2065) notwendig geworden. Am 13. Mai 2024 wurde das DDG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 14. Mai 2024 in Kraft.

Das DDG ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG), das seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr gültig ist. Auch das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurde umbenannt und heißt jetzt Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Zudem ersetzt das DDG das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG).

Änderungen für das Impressum

Eine wichtige Änderung betrifft das Impressum von Webseiten. Du musst dein Impressum aktualisieren und Verweise auf das TMG durch Verweise auf das DDG ersetzen. Die grundlegenden Informationspflichten bleiben jedoch unverändert.

Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtsbehörde und richtet eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste ein, die Verstöße gegen das DDG ahndet.

Impressumspflicht nach § 5 DDG

Bisher war die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung in § 5 TMG festgelegt. Diese Pflicht findet sich nun in § 5 DDG. Du musst folgende Informationen bereitstellen:

  • Name und Anschrift des Anbieters
  • Kontaktinformationen
  • Gegebenenfalls Handelsregistereinträge oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Das Impressum sorgt für Transparenz und ermöglicht es Nutzern, dich bei rechtlichen Fragen oder Problemen zu kontaktieren.

Änderungen bei der Cookie-Opt-In Regelung

Die Regelung, dass für das Setzen und Auslesen technisch nicht notwendiger Cookies eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer erforderlich ist, wurde von § 25 TTDSG auf § 25 TDDDG verschoben. Der Inhalt der Regelung bleibt gleich. Du solltest deine Datenschutzerklärung oder Cookie-Richtlinie entsprechend anpassen.

Veraltete Verweise im Impressum

Beim Überprüfen deines Impressums solltest du auch kontrollieren, ob noch der „Verantwortliche nach § 55 Abs. 2 RfStV“ genannt wird. Diese Regelung findet sich seit November 2020 in § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV). Es sollte daher „Inhaltlich verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV“ heißen.

Fazit

Die bisher als „Telemediendienste“ bekannten Dienste heißen nun „digitale Dienste“. Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Der Inhalt und die Adressatenkreise der Gesetze bleiben unverändert. Du musst deine Verweise im Impressum von § 5 TMG auf § 5 DDG ändern und gegebenenfalls Verweise auf das TTDSG anpassen. Überprüfe auch, ob du noch einen „Verantwortlichen nach § 55 Abs. 2 RfStV“ benennst und ändere dies entsprechend.

Hochmut und #Unfehlbarkeit kommen vor dem Fall

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Dies gilt für #Wirtschaftsbosse genauso, wie für andere „Erfolgreiche“! Gerade die #Erfolgreichen meinen oft, sie seien „auf der richtigen Spur!“

Steve #Jobs starb an #Bauchspeicheldrüsenkrebs und meinte, dass er wüsste, dass er den Krebs mit #Alternativer #Medizin besiegen könnte.

Kurz vor seinem Tod wusste er, dass die Menschen, die ihn zur #alternativen #Medizin brachten, doch nicht immer alles richtig machen.

Demut vor der Medizin und vor dem #Realismus hilft fast immer!

Und immer wieder fallen Kranke auf die Alternative Medizin herein.


Vor ca. 1,5 Jahren wurde bei einem Coronaleugner aus meinem Bekanntenkreis #Speiseröhrenkrebs diagnostiziert.
Ich hatte ihm einige Empfehlungen (Krebszentrum #Heidelberg #Universitätsklinikum #Mainz und #Freiburg) gegeben, da dort auch durch #mRNA einige sehr interessante neue Ansätze gemacht wurden.

Als #Impfgegner kam dies für ihn nicht in Frage! Anstatt OP hatte er sich auf einen #Krankenpfleger (aus dem #Remstal) mit Alternativer #Heilmethode eingelassen!
Ergebnis: Der #Krebs hatte Zeit zu streuen. OP wurde dann später gemacht und dies dann mit unterschiedlichen Entfernungen an mehreren Organen.
Auch die #Chemo hatte er abgelehnt.
Und so streute der Krebs bis ins Gehirn.

Es war letztendlich seine Entscheidung, aber durch sogenannte #Wunderheiler und #Nahrungsergänzungsverkäufer, die dann z.B. eine #Sauerkrauttherapie empfohlen hatten, war der Krebs nicht aufzuhalten.

Und da dieser Bekannte eine Firma hatte, wurden dann durch diesen #Heiler sogar noch #Betriebsseminare verkauft!

Und für die teilnehmenden Mitarbeiter stand teilweise fest: „Wenn mein Chef das glaubt, dann muss ja was dran sein…“

Einige zweifelten auch und hatten dann auch mit dem Chef Probleme, weil sie nicht die Meinung des Chefs teilten.

Die Zweifler waren aber auch die Mitarbeiter, die sich impfen haben lassen, wobei:
Da der Chef ein #Impfgegner war, hatten einige Mitarbeiter sich offiziell nicht impfen lassen, aber waren tatsächlich geimpft.

Und einige sind mit dem Chef auf die Demos gegangen…. Und fühlten sich dabei besonders wichtig ….

Die Meinung in Deutschland zu sagen ist ein wichtiges Gut, aber man sollte sich immer bewusst machen, dass auch in der Coronazeit viele unterschiedliche Personengruppen daran richtig Kasse gemacht haben (z.B. Heiler, Verkäufer von Nahrungsergänzungsmittel, Seminaranbieter, bestimmte „Coronaärzte etc).

Ekelhaft, wie solche sogenannten #Wunderheiler tätig sind und Menschen vernichten.

Diesen #alternativen #Heilern gehört das Handwerk gelegt.

Leider können Tote sich nicht mehr wehren!

Und so gibt es immer wieder auch hochintelligente Menschen, die auch nicht unfehlbar sind.

Um den Menschen tut es einem ja auch leid.

Hochmut und Unfehlbarkeit kommen vor dem Fall.

#Heilpraktiker #Heiler #Krebs #Naturheilverfahren #Sauerkrauttherapie #mRNA #Krebs #Speiseröhrenkrebs #Coronaleugner

Muss mehr in Deutschland gearbeitet werden?

Welche perfide Strategie steckt hinter der Forderung nach mehr Überstunden Steuer- und sozialversicherungsfrei?

Ein Beitrag von Marcel Fratzscher und Kommentar von Werner Hoffmann

Marcel Frantzscher Präsident DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Muss in Deutschland mehr gearbeitet werden?
Die Forderung zur #Steuerbefreiung von #Überstunden ist aus fast jeglicher ökonomischer Perspektive falsch und kontraproduktiv. Die gute Nachricht ist, dass Deutschland einen Teil seines Arbeitskräftebedarfs anders decken könnte
 
Meine Kolumne bei Zeit Online mit M Beckmannshagen & A Sperling:

https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-04/arbeitsmarkt-erwerbstaetigkeit-frauen-ueberstunden-steuervorteile

Der Vorwurf, die junge Generation #GenZ mangele es an #Leistungsbereitschaft und Arbeitswille, ist auch durch die Fakten widerlegt.

Fakt ist: #Beschäftigung in Deutschland ist heute auf Rekordhoch – niemals in den letzten Jahrzehnten waren mehr Menschen in #Arbeit und wurden gesamt mehr Stunden im Jahr gearbeitet:

Aus ökonomischer Sicht ist gibt es 6 starke Argumente gegen die steuerliche Priviligierung von Überstunden:
 
 
1.    Eine steuerliche Förderung von Überstunden würde zu kaum mehr geleisteten Arbeitsstunden führen – Beispiel Frankreich, wo Überstunden im Jahr 2007 von der Einkommensteuer befreit wurden:
 
Der einzige Effekt der Reform war, dass hochqualifizierte Arbeitnehmer*innen mehr Überstunden deklarierten, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

  1. Selbst bei geringem bis keinem Effekt auf das Arbeitsangebot entstehen dem Staat erhebliche Kosten durch sogenannte #Mitnahmeeffekte entstehen.
     
  2. Es ist ein Widerspruch zu Lindners Insistieren zur Einhaltung der #Schuldenbremse – Förderungen von Überstunden würde weitere Kürzungen vor allem bei Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Nachhaltigkeit bedeuten.
  3. Es könnte die Unterschiede zwischen Männern und #Frauen wieder vergrößern und die unausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und Carearbeit weiter zementiert.
  4. Eine Steuerbefreiung von Überstunden würde falsche Anreize innerhalb von Unternehmen setzen. Diese sollten in die #Produktivität ihrer Beschäftigten investieren, anstatt die Arbeitszeit zu erhöhen.
     
  5. Eine an Vollzeitstunden gekoppelte Steuererleichterung würde Arbeitnehmerinnen in Teilzeit außer Acht lassen, bei denen jedoch das größte Potenzial zur Arbeitszeitausweitung besteht.   

Das Erstaunliche an den Vorschlägen des Bundesfinanzministers ist, dass es viel bessere Alternativen gibt, um dem Arbeitskräftebedarf in Deutschland zu begegnen, ein besseres Funktionieren des Arbeitsmarktes zu gewährleisten und auch für den Staat Geld einzusparen.

Denn das größte ungehobene Arbeitskräftepotenzial ist die Erwerbstätigkeit von Frauen und die Integration von vielen der heute 3,3 Millionen Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt.  

Die gute Nachricht ist, dass Deutschland einen Teil seines Arbeitskräftebedarfs decken könnte, wenn die Hürden für die Erwerbstätigkeit von Frauen reduziert und die Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt besser gefördert würden.

Eine Reform des #Ehegattensplitting könnte nicht nur zügig umgesetzt und schnelle Erfolge herbeiführen, sondern auch dem …..

https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-04/arbeitsmarkt-erwerbstaetigkeit-frauen-ueberstunden-steuervorteile

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Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Rentenberater

Das Thema Mehrarbeit durch Überstunden und Steuerbefreiung ist wohl nur die halbe Wahrheit.

Wenn Überstunden steuerfrei gestellt werden sollen, dann wird wohl auch eine Sozialversicherungsfreiheit beinhaltet sein.

Somit würden die geleisteten Überstunden dazu führen, dass die Sozialkassen Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fehlen.

Für die Arbeitgeber Reingewinn von rund 22 bis 24 %, denn dadurch würden die Arbeitgeber Beiträge zu der

– Krankenversicherung

– Pflegepflichtversicherung

– Gesetzlichen Rentenversicherung

– Arbeitslosenversicherung

– Berufsgenossenschaft

– Umlage 1 und 2 sowie Insolvenzgeldumlage

einsparen und den Sozialkassen fehlen. Hinzu kommen dann – je nach Tarifvertrag auch noch verminderte Beiträge in der betrieblichen Altersversorgung.

Arbeitnehmer müssten dann zwar auch keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, hätten aber dann auch daraus dann auch geringere Leistungsansprüche.

Bekannt ist dieser Effekt aus dem Kreis der Gastronomie und Friseure: Trinkgelder werden nicht in der Steuer und Sozialversicherung erfasst. Was zunächst schön aussieht, ist und war jedoch in der Coronaphase katastrophal und ist auch in der Rente schlecht.

Gastronomiekräfte und Friseure hatten die Coronahilfe – Kurzarbeitergeld – nur aus dem verbeitragten Gehalt erhalten. Und auch in der Rentenberechnung bleiben Trinkgelder unberücksichtigt.

Verdient ein Kellner Brutto 2.500 Euro zuzüglich 1.200 Euro Trinkgeld, dann wird die Rente nur aus dem Bruttobeitrag erwirtschaftet.

Dieser Kellner erhält dann in der Rente eine Rente, die nur aus den 2.500 Euro berechnet wird.

Unterstellt man, dass dieser Kellner immer Kellner war und im Verhältnis zu anderen Rentenversicherten verdient hat, dann fällt der Kellner in der Rente in ein Rentenloch. Ggf. Erhält er sogar einen Zuschlag zur Grundrente, der nicht durch seine Beiträge, sondern durch die Allgemeinheit finanziert werden müsste.

Effekt: Die Sozialversicherungs-Beitragsentlastung des Arbeitgebers würde wieder durch die Allgemeinheit finanziert und die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer, die Überstunden leisten, würden gekürzt.

Dies wären nicht nur Renten, sondern Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld etc.

In der Phase nach Corona und auch in dieser Phase war dies auch ein Grund, warum viele Gastrokräfte durch diese geringere Coronahilfe den Nachteil ihres Jobs (Trinkgeld) bemerkt hatten und heute in anderen Berufen tätig sind,

——

Dass es der FDP und der CDU, CSU bei einer Freistellung der Überstunden nicht nur um Steuern geht, sondern auch um Verringerung der Beiträge geht, wird hier verschwiegen.

Zwangsweise würde so klammheimlich auch die Rente erheblich gekürzt und müsste dann durch die Allgemeinheit bezahlt werden.

Den Gewinn daraus hat letztendlich der Arbeitgeber!

EU-Lieferkettengesetz

Warum es ein Gewinn ist, dass das EU-Lieferkettengesetz jetzt kommt

Die FDP versuchte mit der Enthaltung beim EU-Lieferkettengesetz das EU-Lieferkettengesetz aufzuhalten.

Enthaltung bedeutet in diesem Fall Ablehnung.

Als Begründung wird angeführt, dass dadurch Bürokratie und ein Wust an Papier entsteht und dadurch eine Liberalisierung verhindert würde.

So äußert sich zumindest Malte Fischer von der #Wirtschaftswoche

Zitat s. Screenshot

Quelle —> https://www.linkedin.com/posts/malte-fischer-9264a5103_weg-frei-f%C3%BCr-eu-lieferkettengesetz-activity-7174608395524558848-c2_-?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Kommentar von Werner Hoffmanm

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Abgesehen von der moralischen Betrachtung ist es Blödsinn, was Sie – Herr Malte Fischer – wieder einmal schreiben. Begründungen:

1. Das #Lieferkettengesetz bestand bereits in Deutschland. Und das deutsche Lieferketttengesetz hat(te) nicht nur für Großbetriebe Gültigkeit, sondern für JEDEN Zulieferer, der an Großbetriebe stattfand.

Aus Haftungsgründen musste dadurch jeder Zulieferer die Bedingungen des Lieferkettengesetzes einhalten.

Ohne das EU-Lieferkettengesetz waren also DEUTSCHE Betriebe benachteiligt!

Wenn das #EU-#Lieferkettengesetz nicht gekommen wäre, hätte Deutschland weiter einen Standortnachteil in der EU gehabt.

Insoweit ist auch ohne die Betrachtung der #Sklavenarbeit das #EULieferkettengesetz für Deutschland auch sehr gut.

Mit der #FDP wäre also der deutsche Standortnachteil weiter vorhanden gewesen!!!

Übrigens:

Dass bestimmte Regulierungen und Bürokratie notwendig sind, liegt nicht an der EU oder Deutschland, sondern an den Personen bzw. Unternehmen, die bestimmte Regeln in der Gesellschaft nicht einhalten oder umgehen.

Schuld sind also in erster Linie die Abzocker, die unsere Gesellschaft ausschließlich egozentrisch ausnutzen.

Dazu gehören einzelne Personen, Unternehmen und vor allem auch Wirtschaftsberatungsunternehmen (inklusive Anwälte), die damit viel Cash verdienen.

Dies gilt nicht nur für die Thematik #Lieferkettengesetz, sondern auch bei

– Steuerhinterziehungen (jährlich ca 150 Mrd. Euro), also 1.785 Euro pro Bürger pro Jahr (150 Mrd.:84 Mio Einwohner= 1.785€)

– #Ausnutzung der #Deutschen #Gemeinschaft, wenn Unternehmen die Arbeitnehmer mit #Mindestlohn abspeisen, denn diese #Niedriglohnempfänger müssen in der aktiven Zeit und vor allem auch in der Rente eine #Aufstockung erhalten (#Grundsicherung, Zuschlag #Grundrente), die die Allgemeinheit bezahlen muss.

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Welche Gründe hatte die FDP wohl noch, dass das EU-LieferkettenGesetz nicht kommen sollte

Schaut man sich die derzeitige Nähe zwischen FDP und CDU/CSU an, dann kommen einem noch ganz andere Gedanken:

Die FDP hatte wohl den Plan, dass auch das deutsche Lieferkettengesetz abgeschafft oder total aufgeweicht werden solle. Wenn das EU-Lieferkettengesetz nicht kommen würde, könnte die FDP wohl das deutsche Lieferkettengesetz in der nächsten CDU-Wahlperiode gekippt werden (FDP-Wunschtraum), denn mit der CDU könnte das Feigenblatt Bürokratieabbau so manches entfallen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel gibt es über den Link—>

https://www.linkedin.com/posts/werner-hoffmann-815003208_https://www.linkedin.com/posts/werner-hoffmann-815003208_weg-frei-f%C3%BCr-eu-lieferkettengesetz-activity-7174693009018519552-53Om?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Wie die kleine Parteien die Demokratie kapern können, wurde schon in der Weimarer Republik deutlich

NieWiederIstJetzt bei den Wahlen!

Ein Beitrag von Yves Willers

Yves Willers

Die „Zersplitterung der Parteienlandschaft in Weimar“ wird im Geschichtsunterricht oft recht pauschal dargestellt. Das Verhältniswahlrecht der Weimarer Verfassung brachte zu Beginn der Republik sechs politische Familien hervor : Kommunisten (anfangs mit Linkssozialisten), Sozialdemokraten, Liberale, Konservative, Christlich-Soziale (verbunden mit den Bayerischen Regionalisten) und die Monarchisten.

Sechs Blöcke mit jeweils reichsweit in den ersten drei Wahlen zwischen knapp 10% und bis ca. 20-25% der Stimmen. Keine wirkliche Zersplitterung.

Erst im Laufe der weiteren Reichstagswahlen kommen „Splitterparteien“ auf. Von 1920 an nahm der Stimmenanteil dieser Parteien von 1,5% bis auf 14% im Jahr 1930 kontinuierlich zu.

Doch weniger als zwei Jahre später bei den letzten beiden Wahlen 1932 – verschwinden die Parteien mit ca. 3% plötzlich in die Bedeutungslosigkeit. Gleichzeitig verdoppelt die NS-Bewegung ihren Stimmenanteil von 18 auf 37 bzw. 33%.

Drei Protestparteien von Landwirten, Protestparteien von Grundbesitzern, Protestpartei gegen den „Kulturbolschewismus“, Protestpartei gegen die „Rechtswende“ der Konservativen und Protestpartei gegen die „Inflationsgewinnler“ – auf einmal alle im Reichstag – 1930 mit zusammen insgesamt 72 Abgeordneten vertreten.

Die Splitterparteien entstanden schon lange vor der „großen“ Krise Ende 1929 vor allem, weil die bürgerlichen Parteien 1924 – 1928 unfähig gewesen waren, bei der Bewältigung der Agrarkrise und den Folgen der Hyperinflation einen innerparteilichen Konsens zwischen den Interessen der Großspender, dem ideologischen Mediendruck des mächtigen Pressemoguls Hugenberg und den praktischen Nöten der Wähler zu finden.

Viele rückblickende Wahlforscher sehen in den Splitterparteien eine fatale Entwicklung, die massgeblich zum Aufkommen der Diktatur beigetragen hat.

Heinrich August Winkler : „Der NS-Bewegung war es (1932) gelungen, die (…) Splittergruppen zu beerben.“

Die These des Soziologen Seymour Martin Lipset, wonach die „noch verfassungstreuen“ Protestparteien 1928 -1932 als eine Art Zwischenstopp der Entfremdung von der Demokratie auf den Weg in den Rechtsextremismus gewirkt haben, wird bis heute kontrovers diskutiert.

Wegen der Weimarer Splitterparteien wurde in der BRD nach 1949 die 5% Klausel eingeführt. Hätte es diese schon vor 1933 gegeben, so rechnet es der Wahlforscher Jürgen Falter in seinem Buch „Hitlers Wähler“ vor, wäre mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die „destruktive Mehrheit“ von Links- und Rechtsextremisten nach 1930 zeitlich verzögert, vielleicht sogar verhindert worden.

Wer heute „Weimarer Zustände“- die in die Diktatur führten – anstrebt, fördert Splitter- und Protestparteien und kritisiert die 5% Klausel als „undemokratisch“.

stopafd #NieWiederIstJetzt #demokratie #wirsindmehr #noafd

#wahlen

#EUWahl

#Landtagswahl

#Thüringen

Ring der Cyberkriminellen zerschlagen

Rekord-Ransomware #LockBit zerschlagen: Ende einer Ära!

Ein sehr positiver Beitrag von Carsten Meywirth – Direktor Cyberkriminalität des Bundeskriminalamts

Heute kam es nach monatelangen Ermittlungen zum Durchbruch: LockBit, die seit Anfang 2022 aktivste — und nach eigenen Angaben „älteste, internationale Ransomware der Welt“ — ist Geschichte.

Die Gruppierung hinter LockBit hat allein in den vergangenen beiden Jahren über 2.200 Unternehmen und Institutionen erpresst — die Dunkelziffer dürfte noch viel höher liegen.
 
 
Strafverfolgungsbehörden aus zehn Nationen, darunter das #LKA #Schleswig-Holstein, die #Staatsanwaltschaft #ZAC in #Köln und das #Bundeskriminalamt, haben unter Federführung der National Crime Agency (#NCA) und koordiniert von #Europol die Infrastruktur von #LockBit ausgehoben und nachhaltig zerschlagen.

Im Rahmen der Operation #Cronos wurden zwei Personen festgenommen und drei internationale Haftbefehle erlassen.

Über 200 Krypto-Konten, die im Zusammenhang mit LockBit stehen, wurden eingefroren.

Die technische Infrastruktur der #Ransomware befand sich auf 34 Servern in den

– #Niederlanden,

– #Finnland,

– #Frankreich,

– #Schweiz,

– #Großbritannien,

– #USA,

– #Australien

und #Deutschland.

Sie wird nun — samt den 14.000 Nutzeraccounts — von den Strafverfolgungsbehörden kontrolliert.
 
Die Spuren führen zurück bis ins Jahr 2019, als die Täter erstmals ihre Ransomware #ABCD einsetzten.

Sie zeigten sich außerordentlich innovationsfreudig und entwickelten die Variante über die Jahre weiter zu

– #LockBit,

– #LockBit 2.0 und

– #LockBit 3.0. Daneben entwickelten sie eigene Tools und rekrutierten aggressiv neue Affiliates in der Underground Economy.

Auch mit dem wohl ersten „Bug-Bounty-Programm“ in der Geschichte der #Cybercrime, bei dem eine Million Dollar Belohnungen für neue #Exploits ausgelobt wurden, sorgte LockBit für Schlagzeilen.

Ebenfalls geht die sogenannte Triple Extortion — eine Vorgehensweise, bei der die Täter ihren Lösegeldforderungen mit zusätzlichen #DDoS-Attacken Nachdruck verleihen — auf LockBit zurück.
 
Gute Nachricht für alle Geschädigten:

Die Kolleginnen und Kollegen aus Japan konnten ein #Decryption-Tool entwickeln, mit denen sich mittels der LockBit 3.0 Ransomware verschlüsselte Dateien wiederherstellen lassen.

Der Link folgt in den Kommentaren.

Quelle —> https://www.linkedin.com/posts/carstenmeywirth_lockbit-zac-cronos-activity-7165671051304153088-rkjt?utm_source=share&utm_medium=member_ios

#cybercrimedoesnotpay

Kommentare

Zum Decrytion-Tool: https://www.nomoreransom.org/en/decryption-tools.html

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus nehmen weiter zu

110 Demonstrationen in dieser Woche

Wahlumfrage 2024-02-19 von n-tv
Wahlumfrage 2024-02-19 von n-tv

Wer davon ausgegangen ist, dass die Demonstrationen gegen den Rechtsextremismus abgenommen haben, der irrt.

Vom Montag 19.2. bis Sonntag, 25.2.2024 finden weitere 110 Demonstrationen statt. Wir haben die Liste Sortiert nach Bundesland und innerhalb des Bundeslandes nach Stadt.

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus ab 19.2.2024 sortiert nach Bundesland und Stadt 
Bisher 6 % weniger AfD-Sympathisanten (von 23 % auf 17 %) Insgesamt kehren jetzt 2,8 Mio. mehr der AfD den Rücken
Stadtam …Bundesland
Bad SäckingenDonnerstag, dem 22.2.Baden-Württemberg
Bad SaulgauDonnerstag, dem 22.2.Baden-Württemberg
Hirschberg an der BergstraßeSonntag, dem 25.2.Baden-Württemberg
Horb am NeckarSonntag, dem 25.2.Baden-Württemberg
KarlsruheMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
KonstanzMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
MannheimMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
Mauer bei HeidelbergDienstag, dem 20.2.Baden-Württemberg
PforzheimFreitag, dem 23.2.Baden-Württemberg
ReutlingenMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
Schwäbisch HallMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
StuttgartSamstag, dem 24.2.Baden-Württemberg
TettnangSonntag, dem 25.2.Baden-Württemberg
UhingenFreitag, dem 23.2.Baden-Württemberg
Vaihingen (Enz)Samstag, dem 24.2.Baden-Württemberg
Villingen-SchwenningenMontag, dem 19.2.Baden-Württemberg
AschaffenburgMontag, dem 19.2.Bayern
Bad TölzSonntag, dem 25.2.Bayern
BambergMontag, dem 19.2.Bayern
FreilassingMittwoch, dem 21.2.Bayern
HolzkirchenSonntag, dem 25.2.Bayern
MindelheimSonntag, dem 25.2.Bayern
Neu-UlmMontag, dem 19.2., 26.2. und 4.3.Bayern
Neustadt an der AischSamstag, dem 24.2.Bayern
NürnbergMontag, dem 19.2.Bayern
Pfaffenhofen an der IlmSonntag, dem 25.2.Bayern
RosenheimMontag, dem 19.2.Bayern
Simbach am InnSonntag, dem 25.2.Bayern
WaldkirchenSamstag, dem 24.2.Bayern
Berlin Bötzowstraße/Käthe-Niederkirchner-Straßejeden SonntagBerlin
Berlin Florastraße/Görschstraßejeden SonntagBerlin
Berlin NeuköllnMontag, dem 19.2.Berlin
Berlin Schloßstr./Kieler Str.Dienstag, dem 20.2. und 27.2.Berlin
Berlin Spandaujeden ersten Samstag im MonatBerlin
Berlin Weltzeituhrjeden ersten Freitag im MonatBerlin
Berlin SteinplatzDonnerstag, dem 22.2.Berlin
Bad BelzigSamstag, dem 24.2.Brandenburg
EberswaldeDienstag, dem 20.2.Brandenburg
LuckauSonntag, dem 25.2.Brandenburg
MahlowSonntag, dem 25.2.Brandenburg
PotsdamSonntag, dem 25.2.Brandenburg
BremenMontag, dem 19.2.Bremen
HamburgSonntag, dem 25.2.Hamburg
Hamburg Marienthaler Gehölz/Jüthornstrasse 104jeden dritten Mittwoch im MonatHamburg
BiebergemündDonnerstag, dem 22.2.Hessen
ButzbachMontag, dem 19.2.Hessen
EppsteinSamstag, dem 24.2.Hessen
Frankfurt (Main)Montag, dem 19.2.Hessen
FriedbergMontag, dem 19.2.Hessen
GießenMontag, dem 19.2.Hessen
HerbornSamstag, dem 24.2.Hessen
HirschhornFreitag, dem 23.2.Hessen
MarburgMontag, dem 19.2.Hessen
MelsungenDonnerstag, dem 22.2.Hessen
SeligenstadtMontag, dem 19.2.Hessen
WeilburgSonntag, dem 25.2.Hessen
WiesbadenMontag, dem 19.2.Hessen
WölfersheimSonntag, dem 25.2.Hessen
AnklamSonntag, dem 25.2.Mecklenburg-Vorpommern
NeubrandenburgSamstag, dem 24.2.Mecklenburg-Vorpommern
SchwerinDienstag, dem 20.2.Mecklenburg-Vorpommern
ArtlandSamstag, dem 24.2.Niedersachsen
Bad ZwischenahnSonntag, dem 25.2.Niedersachsen
Cellejeden Mittwoch und am 25.2.Niedersachsen
HolzmindenFreitag, dem 23.2.Niedersachsen
JeverDienstag, dem 27.2.Niedersachsen
LangenhagenSamstag, dem 24.2.Niedersachsen
LüneburgMontag, dem 19.2. und 24.2.Niedersachsen
OldenburgSonntag, dem 25.2.Niedersachsen
QuakenbrückSamstag, dem 24.2.Niedersachsen
TwistringenMontag, dem 19.2., 26.2. und 4.3.Niedersachsen
UelzenMontag, dem 26.2.Niedersachsen
UnterlüßSamstag, dem 20.4.Niedersachsen
VarelSonntag, dem 25.2.Niedersachsen
AachenMontag, dem 19.2.Nordrhein-Westfalen
DortmundMontag, dem 19.2.Nordrhein-Westfalen
DrensteinfurtSamstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
GummersbachSonntag, dem 25.2.Nordrhein-Westfalen
Halle (Westfalen)Samstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
HerneDienstag, dem 20.2.Nordrhein-Westfalen
LemgoDienstag, dem 27.2.Nordrhein-Westfalen
LindlarSamstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
MarlSamstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
OerlinghausenDienstag, dem 27.2.Nordrhein-Westfalen
SchalksmühleFreitag, dem 23.2.Nordrhein-Westfalen
SendenSonntag, dem 25.2.Nordrhein-Westfalen
SiegenMontag, dem 19.2.Nordrhein-Westfalen
SolingenSamstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
WarburgFreitag, dem 23.2.Nordrhein-Westfalen
WillichSamstag, dem 24.2.Nordrhein-Westfalen
WuppertalMontag, dem 26.2.Nordrhein-Westfalen
BudenheimFreitag, dem 23.2.Rheinland-Pfalz
KirnSamstag, dem 24.2.Rheinland-Pfalz
KoblenzMontag, dem 19.2.Rheinland-Pfalz
TrierMontag, dem 19.2.Rheinland-Pfalz
WesterburgSamstag, dem 24.2.Rheinland-Pfalz
WöllsteinMontag, dem 19.2.Rheinland-Pfalz
Neunkirchen SaarSamstag, dem 24.2.Saarland
BautzenSonntag, dem 25.2.Sachsen
GörlitzMontag, dem 19.2.Sachsen
LeipzigMontag, dem 19.2.Sachsen
MerseburgSamstag, dem 24.2.Sachsen-Anhalt
WerningerodeFreitag, dem 23.2.Sachsen-Anhalt
AhrensburgSamstag, dem 24.2.Schleswig-Holstein
KielSonntag, dem 25.2.Schleswig-Holstein
ErfurtSamstag, dem 24.2.Thüringen
RudolstadtFreitag, dem 23.2.Thüringen
ThemarFreitag, dem 23.2.Thüringen
WorbisFreitag, dem 23.2.Thüringen