Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer.
Der Rhein droht an einer entscheidenden Stelle praktisch auseinanderzubrechen. Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt könnte der Pegel bei Kaub südlich von Koblenz bald in den einstelligen Zentimeterbereich fallen. Die Fahrrinne dort ist das Nadelöhr zwischen den Nordseehäfen und Süddeutschland. Wird sie unpassierbar, wäre der Rhein für den durchgehenden Güterverkehr faktisch zweigeteilt.
Nördlich von Kaub könnten Schiffe weiter zwischen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und deutschen Häfen verkehren. Südlich blieben Main, Mosel und Neckar erreichbar. Die Verbindung dazwischen wäre jedoch unterbrochen. Schon jetzt können viele Schiffe wegen des geringen Tiefgangs nur einen Bruchteil ihrer üblichen Ladung befördern. Das verteuert Transporte und gefährdet die Versorgung von Chemie-, Stahl- und Energieunternehmen.
Viele Güter müssten auf Straße und Schiene verlagert werden. Die Dimension ist enorm: Laut Deutscher Industrie- und Handelskammer würden bereits 25 Prozent weniger Frachtkapazität auf dem Rhein etwa 120.000 zusätzliche Lkw-Ladungen bedeuten. Dafür fehlen Fahrzeuge, Fahrer und ausreichende Kapazitäten auf der Schiene.
Mehrere Bundesländer haben deshalb das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte zeitweise gelockert. Damit rollen auch sonntags zusätzliche Lastwagen. Die Folgen: mehr Staus, Lärm, Abgase und Straßenverschleiß. Mit zunehmendem Schwerverkehr steigen zudem Konflikt- und Unfallrisiken.
Auch Europas Energieversorgung leidet unter Hitze und Niedrigwasser. In Frankreich mussten Kernreaktoren gedrosselt oder heruntergefahren werden, weil Flüsse zu wenig oder zu warmes Kühlwasser führen. Auch Rumänien und Ungarn reduzierten die Atomstromproduktion wegen niedriger Donaupegel. Tschechien beobachtet die Lage ebenfalls.
Fehlender Strom muss über das europäische Verbundnetz ausgeglichen werden. Dazu tragen auch deutsche Wind- und Solaranlagen bei.
Trotz zusätzlicher Lkw, wachsender Staugefahr und höherer Unfallrisiken lehnt die schwarz-rote Bundesregierung ein allgemeines Tempolimit weiterhin ab. Friedrich Merz, Markus Söder und die Union blockieren es; die SPD setzt es in der Koalition nicht durch. Selbst in dieser Ausnahmesituation bleibt damit eine sofort umsetzbare Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit und Klimaschutz ungenutzt.
Das ist nicht nur kurzsichtig. Ich empfinde es als perfide!
Die verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Sie dienen ausschließlich der symbolischen Darstellung und zeigen keine dokumentarischen Aufnahmen tatsächlicher Ereignisse.
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.
Immer wieder wird von Vertretern der fossilen Lobby behauptet, die heutige Erderwärmung sei nichts Besonderes. Oft wird die sogenannte Kleine Eiszeit angeführt.
Dieses Argument hält einer Überprüfung allerdings nicht stand.
Die Kleine Eiszeit war eine kühlere Klimaperiode, die etwa vom 14. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts andauerte.
Europa, Nordamerika und Teile Asiens waren betroffen. Strenge Winter, vorrückende Gletscher und Missernten prägten diese Zeit.
Die Abkühlung war nicht überall auf der Erde gleich stark oder gleichzeitig zu beobachten.
Was verursachte die Kleine Eiszeit?
Die heutige Klimaforschung kommt zu einem klaren Ergebnis. Mehrere Faktoren wirkten zusammen. Besonders starke Vulkanausbrüche schleuderten große Mengen Schwefeldioxid in die Stratosphäre. Dort entstanden Aerosole, die einen Teil der Sonnenstrahlung zurück ins Weltall reflektierten. Dadurch kühlte sich die Erdoberfläche über Jahre ab.
Hinzu kam eine Phase geringer Sonnenaktivität, insbesondere das sogenannte Maunder-Minimum zwischen etwa 1645 und 1715. Die Sonne strahlte in dieser Zeit weniger Energie ab und verstärkte die bereits eingetretene Abkühlung. Veränderungen der Meeresströmungen sowie Rückkopplungseffekte durch Schnee und Eis trugen zusätzlich dazu bei.
Vulkanausbrüche waren der wichtigste Auslöser der Kleinen Eiszeit, während die geringere Sonnenaktivität die Entwicklung zusätzlich verstärkte.
Unterschied zur heutigen Situation.
Der aktuelle Klimawandel wird nicht durch Vulkane verursacht – im Gegenteil:
Große Vulkanausbrüche wirken kurzfristig sogar eher kühlend.
Die heutige Erwärmung wird vor allem durch den rasanten Anstieg von Treibhausgasen wie Kohlendioxid und Methan verursacht, die durch die Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas sowie andere menschliche Aktivitäten in die Atmosphäre gelangen.
Wer also die Kleine Eiszeit als Beweis gegen den menschengemachten Klimawandel anführt, vermischt zwei völlig unterschiedliche Ursachen. Natürliche Klimaschwankungen hat es in der Erdgeschichte immer gegeben. Das bedeutet jedoch nicht, dass der heutige Klimawandel ebenfalls natürlichen Ursprungs ist.
Wissenschaftliche Messungen, physikalische Zusammenhänge und zahlreiche unabhängige Studien zeigen eindeutig, dass der Mensch heute der dominierende Treiber der globalen Erwärmung ist.
Hinweis: Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden teilweise mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dienen der Illustration des Themas.
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
Nach monatelanger Verzögerung hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche einen Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie ein neues Netzpaket vorgelegt. Während die Bundesregierung von notwendigen Anpassungen spricht, kommt aus der Energiebranche erhebliche Kritik.
Viele Fachleute befürchten, dass Deutschland damit ausgerechnet in einer Phase des weltweiten Ausbaus erneuerbarer Energien an Tempo verlieren könnte.
Kritisiert wird insbesondere, dass der Gesetzentwurf keine grundlegende Beschleunigung des Ausbaus von Wind- und Solarenergie erkennen lässt. Stattdessen würden zahlreiche Änderungen vor allem den Netzbetreibern zusätzliche Einflussmöglichkeiten verschaffen.
Investoren beklagen, dass dadurch Planungssicherheit verloren gehen könnte.
Projekte könnten verzögert oder wirtschaftlich unattraktiver werden. Gerade Windparks, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und neue Netzinfrastrukturen benötigen jedoch langfristig verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen.
Besonders problematisch erscheint vielen Beobachtern der Zeitplan. Da die parlamentarischen Beratungen erst nach der Sommerpause fortgesetzt werden sollen, wächst die Sorge, dass es 2027 zu Förderlücken oder erheblichen Investitionsunsicherheiten kommen könnte.
Unternehmen müssen häufig Jahre im Voraus planen, bevor Milliardenbeträge in neue Energieprojekte investiert werden.
Auch aus den Bundesländern wächst der Widerstand. Schleswig-Holstein und Niedersachsen fordern unter anderem, die Förderung erneuerbarer Energien langfristig abzusichern und zentrale Punkte des Gesetzentwurfs zu überarbeiten.
Sie warnen davor, dass Unsicherheit bei Investoren letztlich nicht nur die Energiewende, sondern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen könnte.
Dabei ist der weitere Ausbau erneuerbarer Energien nicht nur eine Frage des Klimaschutzes.
Es geht ebenso um Versorgungssicherheit, bezahlbare Strompreise und wirtschaftliche Unabhängigkeit.
Jede zusätzliche Kilowattstunde aus Wind- und Solarenergie reduziert langfristig den Bedarf an importierten fossilen Energieträgern. Gleichzeitig entstehen Arbeitsplätze, Wertschöpfung und technologische Chancen im Inland.
Meine Bewertung
Eine erfolgreiche Energiewende braucht Verlässlichkeit statt Unsicherheit.
Wer Investitionen in erneuerbare Energien verzögert, erschwert oder finanziell unattraktiver macht, riskiert nicht nur das Erreichen der Klimaziele.
Deutschland könnte auch im internationalen Wettbewerb um Zukunftstechnologien weiter zurückfallen.
Gerade in Zeiten einer steigenden Stromnachfrage durch Elektromobilität, Wärmepumpen, Digitalisierung, Rechenzentren und Künstliche Intelligenz ist ein konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energien wichtiger denn je.
Die kommenden Beratungen im Bundestag werden deshalb entscheidend sein.
Es geht um die Frage, ob Deutschland die Energiewende konsequent fortsetzt – oder ob durch halbherzige Änderungen erneut wertvolle Zeit verloren geht.
Deutschland investiert Milliarden Euro in Forschung und Zukunftstechnologien. Besonders die Drohnenforschung zählt zu den Schlüsseltechnologien – sowohl für zivile Anwendungen als auch für die Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas.
Umso alarmierender sind aktuelle Berichte, wonach deutsche Forschungseinrichtungen und Unternehmen zunehmend Ziel ausländischer Spionage werden. Im Fokus stehen offenbar auch Projekte der Drohnenforschung. Sollte sich dies bestätigen, geht es nicht nur um Wirtschaftsspionage, sondern um den Schutz der technologischen Souveränität Deutschlands.
Die Spionageabwehr liegt zwar in der Verantwortung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesinnenministeriums und weiterer Sicherheitsbehörden. Doch damit endet die politische Verantwortung nicht.
Auch Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) trägt Verantwortung. Ihr Ministerium entscheidet über Forschungsförderung, Förderbedingungen und strategische Zukunftsprogramme. Wer Spitzentechnologien fördert, muss auch dafür sorgen, dass diese wirksam vor Ausspähung geschützt werden.
Gerade sogenannte Dual-Use-Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, benötigen besonders hohe Sicherheitsstandards. Dazu gehören moderne Drohnensysteme ebenso wie Künstliche Intelligenz, Robotik oder Raumfahrttechnologien.
Deshalb stellen sich wichtige Fragen:
Gibt es verpflichtende Sicherheitskonzepte für besonders sensible Forschungsprojekte?
Werden Hochschulen und Unternehmen ausreichend über Spionagemethoden informiert?
Erhalten Forschungseinrichtungen genügend Unterstützung bei Cyberabwehr und Geheimschutz?
Arbeiten Forschungs-, Innen- und Verteidigungsministerium eng genug zusammen?
Deutschland verfügt über hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Doch Innovation verliert ihren Wert, wenn Know-how ungehindert ins Ausland abfließt.
Die Bundesregierung hat sich ehrgeizige Ziele bei Forschung und Innovation gesetzt. Nun muss sie zeigen, dass sie Innovation und Sicherheit gleichermaßen ernst nimmt. Gerade das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sollte den Schutz sicherheitsrelevanter Forschung zu einem Schwerpunkt machen.
Innovation und Sicherheit gehören untrennbar zusammen. Milliardeninvestitionen in Forschung entfalten ihren Nutzen nur dann, wenn Deutschlands Wissen und Technologien wirksam vor ausländischer Spionage geschützt werden.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen seit 2006 das Recht, Informationen und Dokumente von Bundesbehörden anzufordern. Ziel ist es, staatliches Handeln transparenter zu machen und die demokratische Kontrolle zu stärken.
Nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) und eines Bündnisses von 110 zivilgesellschaftlichen Organisationen stehen diese Rechte nun auf dem Spiel. Sie kritisieren die geplanten Änderungen am IFG als erheblichen Rückschritt für Pressefreiheit, Transparenz und demokratische Kontrolle.
Zu den kritisierten Plänen gehören unter anderem höhere Kosten für Antragsteller, umfangreichere Schwärzungen von Dokumenten sowie weitere Einschränkungen beim Zugang zu amtlichen Informationen. Nach Auffassung der Kritiker könnten dadurch Recherchen deutlich erschwert und die Kontrolle staatlichen Handelns geschwächt werden.
Der DJV weist darauf hin, dass das IFG in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen habe, Korruption, Machtmissbrauch und politische Fehlentscheidungen aufzudecken. Ohne den gesetzlichen Auskunftsanspruch wären zahlreiche investigative Recherchen kaum möglich gewesen.
Die Unterstützer des offenen Briefes fordern deshalb die Bundesregierung und den Bundestag auf, die geplanten Einschränkungen nicht umzusetzen. Sie sehen in einer starken Informationsfreiheit einen unverzichtbaren Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates.
Befürworter der Reform argumentieren hingegen, Behörden müssten vor übermäßiger Bürokratie geschützt und missbräuchliche Anfragen begrenzt werden. Wie das Gesetz am Ende ausgestaltet wird, entscheidet das parlamentarische Verfahren.
Fest steht jedoch: Die Diskussion über das Informationsfreiheitsgesetz betrifft nicht nur Journalistinnen und Journalisten. Sie betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, denn Transparenz ist eine wesentliche Voraussetzung für Vertrauen in den Staat und eine funktionierende Demokratie.
Der Begriff „Heizungshammer“ gehört zu den erfolgreichsten politischen Schlagworten der vergangenen Jahre – obwohl es nie ein Gesetz mit diesem Namen gab. Eine aktuelle wissenschaftliche Studie kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Berichterstattung der BILD die öffentliche Wahrnehmung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erheblich beeinflusst habe.
Die Untersuchung beschreibt, dass durch die wiederholte Verwendung emotionaler Begriffe wie „Heizungshammer“ oder „Heizverbot“ bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstand, funktionierende Öl- und Gasheizungen müssten kurzfristig ausgebaut werden. Das entsprach jedoch nicht dem Inhalt des Gesetzes. Bestehende Heizungen durften grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden. Die Regelungen betrafen vor allem den Einbau neuer Heizungen unter bestimmten Voraussetzungen.
Besonders kritisch bewertet die Studie den Einfluss zugespitzter Medienberichterstattung auf die politische Debatte. Nach ihrer Analyse wurde ein komplexes Gesetz auf wenige emotionale Schlagworte reduziert. Dadurch sei aus einer sachlichen Diskussion über Klimaschutz, Energieversorgung und Heiztechnik ein emotionaler Kulturkampf geworden.
Die BILD gehört zum Axel-Springer-Konzern. Die Studie kritisiert insbesondere die Berichterstattung der BILD und kommt zu dem Ergebnis, dass diese wesentlich zur Verbreitung des Begriffs „Heizungshammer“ und zur Emotionalisierung der öffentlichen Diskussion beigetragen habe. Dadurch seien Fehleindrücke über den tatsächlichen Inhalt des Gebäudeenergiegesetzes entstanden.
Die Folgen waren erheblich: Die Debatte wurde polarisiert, viele Menschen verunsichert und das Vertrauen in die Energiewende geschwächt. Unabhängig davon, wie man das Gebäudeenergiegesetz bewertet, zeigt dieser Fall, welche Macht große Medien durch Framing besitzen können. Demokratische Entscheidungen sollten auf überprüfbaren Fakten beruhen – nicht auf Schlagworten, die komplexe Inhalte verzerren.
Meine persönliche Meinung
Die Art und Weise, wie durch zugespitzte Schlagzeilen und wiederholtes Framing politische Debatten beeinflusst werden können, erinnert mich zunehmend an die historische Rolle des Medienunternehmers Alfred Hugenberg in der Endphase der Weimarer Republik.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil vom 17. März 2005 (Az. 3 C 20.04) fest, dass Hugenberg ein „Wegbereiter der nationalsozialistischen Herrschaft“ war.
Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um eine Gleichsetzung, sondern um den Hinweis, dass große Medienhäuser aufgrund ihrer Reichweite eine besondere Verantwortung für eine faktenbasierte und ausgewogene Berichterstattung tragen.
Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte Inhalte, die durch Künstliche Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. Grundlage ist Artikel 50 des EU AI Act. Ziel ist es, Täuschung und Manipulation einzudämmen und das Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken.
Allerdings bedeutet die neue Regelung nicht automatisch, dass jedes mit KI erstellte Bild sichtbar beschriftet werden muss. Der EU AI Act unterscheidet zwischen den Pflichten der Anbieter von KI-Systemen und den Pflichten derjenigen, die bestimmte KI-Inhalte veröffentlichen.
Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar gekennzeichnet und als solche erkennbar sind. Das kann beispielsweise durch Metadaten oder technische Markierungen geschehen.
Eine besondere Offenlegungspflicht besteht bei sogenannten Deepfakes. Gemeint sind künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich erscheinen können.
Wer solche Inhalte veröffentlicht, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Bei künstlerischen, satirischen, kreativen oder fiktionalen Werken kann die Kennzeichnung in einer Form erfolgen, die die Darstellung nicht unnötig beeinträchtigt.
Auch KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse können kennzeichnungspflichtig sein. Eine Ausnahme besteht unter bestimmten Voraussetzungen, wenn eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Für Blogger, Unternehmen, Webseitenbetreiber und soziale Medien gilt deshalb: Wer realistisch wirkende KI-Inhalte veröffentlicht, sollte die künstliche Erstellung klar, verständlich und gut wahrnehmbar offenlegen. Ein allgemeiner Hinweis am Ende eines Beitrags kann sinnvoll sein, wenn eindeutig erkennbar ist, dass er sich auf sämtliche verwendeten Bilder bezieht.
Die Europäische Kommission hat ergänzend einen freiwilligen Verhaltenskodex und Symbole für die Kennzeichnung entwickelt. Die Verwendung dieser Symbole ist freiwillig; die gesetzlichen Pflichten aus Artikel 50 bleiben davon unberührt.
Transparenz ist keine Schwäche, sondern ein Zeichen von Glaubwürdigkeit und Verantwortung. Leserinnen und Leser sollen unterscheiden können, ob sie ein echtes Foto oder eine künstlich erzeugte Illustration sehen.
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 als eines der wichtigsten Instrumente für Transparenz in Deutschland. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Journalistinnen und Journalisten sowie Organisationen, Informationen und Akten von Bundesbehörden anzufordern – ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.
Nun plant die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD eine weitreichende Reform. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 soll der Informationsanspruch künftig deutlich eingeschränkt werden. Wer Informationen erhalten möchte, soll grundsätzlich ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen.
Die Bundesregierung begründet dies mit einer Entlastung der Verwaltung und dem Ziel, missbräuchliche oder massenhafte Anfragen einzudämmen.
Genau hier setzt jedoch die Kritik an. Journalistenverbände, Transparenzorganisationen sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte warnen vor einer erheblichen Einschränkung des Informationszugangs. FragDenStaat spricht sogar von einer faktischen Abschaffung des bisherigen IFG.
Unstrittig ist jedoch: Der Kreis der Anspruchsberechtigten würde kleiner werden.
Gerade der investigative Journalismus nutzt das IFG regelmäßig, um staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen. Zahlreiche Recherchen zu Lobbyismus, öffentlichen Ausgaben oder Verwaltungsvorgängen wären ohne das Gesetz kaum möglich gewesen.
Aus meiner Sicht schwächt die geplante Reform damit auch die sogenannte „vierte Gewalt“ – die kontrollierende Funktion der freien Presse. Werden Auskunftsrechte eingeschränkt, sinken nach meiner Auffassung auch die Möglichkeiten, Missstände aufzudecken und staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen.
Weniger Transparenz bedeutet letztlich auch weniger demokratische Kontrolle.
Demokratie lebt nicht nur von freien Wahlen, sondern ebenso von Transparenz, Kontrolle und einer unabhängigen Presse. Bürgerinnen und Bürger können politische Entscheidungen nur dann bewerten, wenn sie Zugang zu den zugrunde liegenden Informationen haben.
Noch handelt es sich nicht um ein beschlossenes Gesetz. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Erst das parlamentarische Verfahren wird zeigen, wie weit die Einschränkungen tatsächlich reichen.
Für mich steht jedoch bereits heute fest: Demokratie braucht mehr Transparenz – nicht weniger. Wer den Zugang zu staatlichen Informationen erschwert, riskiert nach meiner Auffassung auch eine Schwächung der öffentlichen Kontrolle und damit des Vertrauens in den demokratischen Rechtsstaat.
Und wer ist der Hauptinitiator bei dieser Veränderung des #IFG?
Philipp Amthor (CDU).
Welchen Skandal von Philipp Amthor (CDU) könnte man beispielsweise durch die Veränderung des Informationsfreiheitsgesetz eher verschleiern?
Hintergründe
Der Lobbyskandal um den CDU-Politiker Philipp Amthor und das US-amerikanische KI-Unternehmen Augustus Intelligence wurde 2020 aufgedeckt. Amthor warb beim Bundeswirtschaftsministerium für die Firma und besaß Aktienoptionen, woraufhin er seine Tätigkeit als „Fehler“ einräumte.
Die Affäre zog in den USA rechtliche Konsequenzen nach sich. Nach der Insolvenz von Augustus Intelligence verklagte der Insolvenzverwalter den Vorstand und frühere Direktoren, darunter auch Amthor, wegen eines mutmaßlichen Schadens in dreistelliger Millionenhöhe.
Hintergründe der Lobby-Affäre
Die Kontroverse entzündete sich an den engen Verflechtungen zwischen dem Bundestagsabgeordneten und dem New Yorker Start-up Augustus Intelligence. Amthor setzte seine politischen Kontakte gezielt ein, um dem Unternehmen Türen zu öffnen.
Brief an Peter Altmaier: Amthor verschaffte dem Gründer des US-Unternehmens einen Termin im Bundeswirtschaftsministerium
Aktienoptionen und Posten: Als Gegenleistung für seine Bemühungen erhielt Amthor Aktienoptionen und den Titel eines Direktors bei der US-Firma.
Kritik und Konsequenzen: Die undurchsichtigen Verbindungen führten zu starker Kritik, woraufhin Amthor seine US-Nebentätigkeit aufgab. Die Investoren äußerten sich laut Presseberichten später so, dass sie trotz der Vorwürfe nicht an Amthors Integrität zweifelten.
US-Klage und Insolvenz
Nachdem Augustus Intelligence in den USA Insolvenz anmelden musste, geriet das Unternehmen erneut in die Schlagzeilen, diesmal im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Betrugs.
Vorwürfe des Insolvenzverwalters: Das Board of Directors soll bei der finanziellen Schieflage weggeschaut haben. Dem Unternehmen entstand dadurch angeblich ein Schaden von über 100 Millionen US-Dollar.
Klage gegen Verantwortliche: Im Zuge der Aufarbeitung des mutmaßlichen Millionenbetrugs wurde in den USA auch Philipp Amthor juristisch belangt.
Der ehemalige Bundeswirtschafts- und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) war eine der zentralen Figuren im Skandal um Augustus Intelligence. Er war dort nicht nur finanziell stark engagiert, sondern fungierte zeitweise auch als Präsident und „Vorsitzender für allgemeine Angelegenheiten“ des US-Unternehmens.
Seine konkreten Verbindungen und Aktivitäten in diesem Bereich umfassen mehrere Ebenen:
Finanzielle Verflechtung und Führungsrolle
Millioneninvestition: Zu Guttenberg stieg als Investor bei dem KI-Start-up ein und investierte rund 1,5 Millionen US-Dollar.
Spitzenposten: Er übernahm eine führende Rolle im Management und saß im Verwaltungsrat der Firma.
Rückzug: Im Juli 2020 – rund sieben Wochen nach dem Auffliegen der Aktivitäten von Philipp Amthor – trat zu Guttenberg von seinen Posten bei Augustus Intelligence zurück.
Lobbyarbeit auf höchster Ebene
Während Amthor Türen im Bundeswirtschaftsministerium öffnete, nutzte zu Guttenberg seine Kontakte direkt im Bundeskanzleramt:
E-Mail an Angela Merkel: Mitte 2019 schrieb er direkt an das Büro der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um für Augustus Intelligence zu werben und Gespräche zu vermitteln.
Geheimes Treffen: Recherchen von Abgeordnetenwatch und FragDenStaat deckten auf, dass es im September 2019 ein persönliches, vom Kanzleramt zunächst verschwiegenes Treffen zwischen Merkel und zu Guttenberg zur Causa Augustus gab.
Querverbindungen zu Wirecard und anderen Akteuren
Über seine Beratungs- und Investmentfirma Spitzberg Partners stellte zu Guttenberg unter anderem die Kontaktdaten der Augustus-Gründer her. Parallel dazu nutzte er dieselbe Firma für hochgradig umstrittene Lobbyarbeit bei Angela Merkel zugunsten des später kollabierten Zahlungsabwicklers Wirecard AG.
Neben Amthor und zu Guttenberg zog das Netzwerk von Augustus Intelligence noch weitere namhafte deutsche Ex-Funktionäre an, darunter den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sowie den ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning.
Bernd Raffelhüschen tritt seit Jahren als Experte für Renten-, Sozial- und Finanzpolitik auf. Wer seine Forderungen zur gesetzlichen Rente und zur privaten Vorsorge bewertet, sollte auch die Netzwerke kennen, in denen er tätig war und teilweise noch ist.
Im Mittelpunkt steht das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG) an der Universität Freiburg. Parallel dazu bestand der Förderverein des Forschungszentrums Generationenverträge e. V.. Zu dessen Förderern gehörten unter anderem die Union Asset Management Holding AG, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie die Augustinum gGmbH.
Gründungsvorsitzender war Günther Knortz, ein ehemaliges Vorstandsmitglied mehrerer Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe.
Bernd Raffelhüschen selbst war bis Herbst 2025 Hochschulprofessor an der Universität Freiburg. Darüber hinaus war er bis 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der ERGO Group AG und ist unabhängiges Aufsichtsratsmitglied bei Union Investment.
Seit 2005 gehört Raffelhüschen außerdem dem Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft an. Die Stiftung veröffentlicht regelmäßig Studien und Generationenbilanzen, in denen Reformen der Renten-, Pflege- und Sozialversicherung aus einer marktwirtschaftlich-liberalen Perspektive bewertet werden – häufig auch als neoliberal bezeichnet.
Hinzu kommt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Auftraggeber der INSM ist Gesamtmetall, also der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektro-Industrie. Nach Angaben des Lobbyregisters verfügte die INSM 2024 über Finanzmittel von rund 5,65 bis 5,70 Millionen Euro.
Damit ergibt sich ein Netzwerk aus wissenschaftlicher Tätigkeit, Förderstrukturen, Versicherungswirtschaft, Investmentbranche und wirtschaftspolitischen Organisationen.
Diese Verbindungen bedeuten nicht automatisch, dass Raffelhüschens wissenschaftliche Aussagen deshalb unzutreffend sind. Sie werfen jedoch die berechtigte Frage auf, ob die Öffentlichkeit bei seinen Medienauftritten stets ausreichend über diese institutionellen und wirtschaftlichen Verbindungen informiert wird.
Gerade bei Themen wie gesetzlicher Rente, privater Altersvorsorge, Krankenversicherung und Pflegeversicherung geht es um milliardenschwere Märkte. Deshalb ist Transparenz über mögliche Interessenkonflikte kein Angriff auf Wissenschaft, sondern Voraussetzung für eine faire Einordnung.
Eine offene demokratische Debatte lebt nicht nur von wissenschaftlichen Argumenten, sondern auch von Transparenz über die Netzwerke, in denen sie entstehen.
Werner Hoffmann. Überzeugter demokratischer Europäer.
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Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:
Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?
Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.
Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.
Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.
Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.
Die eigentliche Debatte lautet:
Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?