💥 70 % Rente? Die Rechnung der AfD geht nicht auf!

💥 70 % Rente? Die Rechnung der AfD geht nicht auf!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).
www.Renten-experte.de .

Die Alternative für Deutschland – AfD – verspricht 70 % Rente.

Doch hinter dieser Zahl steckt ein Problem:

👉 Die Rechnung geht nicht auf.

Das Grundproblem

Die AfD will gleichzeitig:

  • höhere Renten,
  • stabile Beiträge,
  • weniger Zuwanderung.

👉 Klingt gut – ist aber mathematisch widersprüchlich.

Warum das nicht funktioniert

Die gesetzliche Rente der Deutsche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren:

👉 Beitragszahler finanzieren Rentner.

Wenn:

  • weniger Menschen einzahlen,
  • aber mehr Geld ausgezahlt werden soll,

👉 entsteht automatisch eine Finanzierungslücke.

Der Widerspruch – einfach erklärt

👉 „Was nicht eingezahlt wird, kann nicht ausgezahlt werden.“

Oder noch klarer:

👉 „Mehr Leistung ohne mehr Einnahmen ist ein Versprechen ohne Grundlage.“

Die Realität

Um 70 % zu erreichen, bräuchte man:

  • deutlich höhere Beiträge,
  • massive Steuerzuschüsse,
  • oder zusätzliche Vorsorgesysteme.

👉 Genau das wird nicht konkret erklärt.

Der eigentliche Trick

Die Zahl 70 % wird genutzt, um:

  • Sicherheit zu vermitteln,
  • einfache Lösungen zu suggerieren,
  • komplexe Zusammenhänge zu überdecken.

Resümee

Die 70 %-Rente der AfD ist:

  • ein starkes politisches Signal,
  • aber kein durchgerechnetes Konzept.

👉 Am Ende gilt: Ohne Finanzierung bleibt jede Zahl nur ein Versprechen.

https://Rentenberater.blog

—-

https://www.Renten-Experte.de

#Rente #AfDkritik #Rentenlüge #Finanzen #Altersarmut

Tankrabatt und fossile Subventionen: Verfassungswidrig?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

——

Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:

Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?

Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.

Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.

Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.

Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.

Die eigentliche Debatte lautet:

Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?

Hier das Video:

#Tankrabatt #Klimaschutz #Grundgesetz #FossileSubventionen #Energiewende

Tankrabatt und fossile Subventionen: Verfassungswidrig?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann.
Überzeugter demokratischer Europäer.

——

Die Frage, die Klartext Lilly in ihrem YouTube-Video aufwirft, ist keineswegs abwegig:

Kann der Staat einerseits den Klimaschutz als Verfassungsauftrag festschreiben und andererseits fossile Kraftstoffe mit Milliardenbeträgen entlasten oder subventionieren?

Hier das Video:

Die Diskussion endet jedoch nicht bei der politischen Bewertung. Entscheidend ist die juristische Frage, ob staatliche Entlastungen für fossile Energieträger mit dem Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes vereinbar sind.

Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – auch in Verantwortung für künftige Generationen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Heutige politische Entscheidungen dürfen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig belasten.

Genau deshalb wird zunehmend diskutiert, ob Tankrabatt, Steuervergünstigungen oder andere fossile Subventionen langfristig überhaupt noch zur Verfassung passen.

Ein endgültiges Urteil speziell zum Tankrabatt gibt es bislang nicht. Aber die Frage ist gestellt – und sie wird politisch wie juristisch immer wichtiger.

Die eigentliche Debatte lautet:

Darf der Staat Klimaschutz versprechen und gleichzeitig fossile Energien künstlich verbilligen?

#Tankrabatt #Klimaschutz #Grundgesetz #FossileSubventionen #Energiewende

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